Humanisierung der Arbeit: Möglichkeiten und Grenzen

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HTU
1 Hans Schramhauser
Humanisierung der Arbeit:
Möglichkeiten und Grenzen
INHALT
Menschliche Arbeit
Kennzeichen der Arbeit
Gewerkschaftlicher Einfluss auf die Arbeit
Arbeitsorganisation und ihr Einfluss auf die Arbeit
Arbeitsvertrag und Arbeitsorganisation
Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerinteressen
Technisch-wissenschaftliche Entwicklung
Bekenntnis zur Technik, aber nicht bedingungslos
Qualitatives Wachstum – menschenwürdige Gesellschaft
Humanisierung der Arbeitswelt als gewerkschaftliche
Strategie und interdisziplinärer Ansatz
Zentrale Lebensbedürfnisse im Wandel
Rationalisierung und Leistungsdruck
Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
Wann ist Arbeit menschengerecht?
Schlüsselbegriffe zur menschengerechten
Arbeitsgestaltung
Zielvorstellung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
Arbeitswissenschaft für Arbeitnehmer
Ergonomie
Aufgaben der Ergonomie
Zielsetzung der ergonomischen Arbeitsgestaltung
Ergonomie und Wirtschaftlichkeit
Konzeptions- und Korrekturergonomie
Glossar
Beantwortung der Fragen
Fernlehrgang
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9
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Didaktische Gestaltung:
Wolfgang Greif
Inhaltliche Koordination:
Renate Czeskleba
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Stand: Februar 2005
Anmerkungen
Wie soll mit diesem Skriptum
gearbeitet werden?
Zeichenerklärung
Frage zum Lernstoff im vorigen Abschnitt (vergleichen Sie
Ihre eigene Antwort mit der am Ende des Skriptums angegebenen).
Anmerkungen: Die linke bzw. rechte Spalte jeder Seite dient zur Eintragung
persönlicher Anmerkungen zum Lernstoff. Diese eigenen
Notizen sollen, gemeinsam mit den bereits vorgegebenen,
dem Verständnis und der Wiederholung dienen.
Schreibweise: Wenn im folgenden Text Begriffe wie „Arbeitnehmer“ und
„Arbeitgeber“ verwendet werden, so ist bei Entsprechung
auch die weibliche Form inkludiert. Auf eine durchgehende
geschlechtsneutrale Schreibweise wird zu Gunsten der Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Arbeitsanleitung
– Lesen Sie zunächst den Text eines Abschnitts aufmerksam durch.
– Wiederholen Sie den Inhalt des jeweiligen Abschnittes mit Hilfe der
gedruckten und der eigenen Randbemerkungen.
– Beantworten Sie die am Ende des Abschnitts gestellten Fragen (möglichst
ohne nachzusehen).
– Die Antworten auf die jeweiligen Fragen finden Sie am Ende des Skriptums.
– Ist Ihnen die Beantwortung der Fragen noch nicht möglich, ohne im Text
nachzusehen, arbeiten Sie den Abschnitt nochmals durch.
– Gehen Sie erst dann zum Studium des nächsten Abschnitts über.
– Überprüfen Sie am Ende des Skriptums, ob Sie die hier angeführten
Lernziele erreicht haben.
Lernziele
Nachdem Sie dieses Skriptum durchgearbeitet haben, sollen Sie
– die sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Humanisierung
der Arbeit klar erkennen und argumentieren können;
– über die Zielvorstellungen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
und über die Bedeutung einer arbeitnehmerorientierten Arbeitswissenschaft Bescheid wissen.
Viel Erfolg beim Lernen!
2
Menschliche Arbeit
Anmerkungen
Für den Begriff „Arbeit“ gibt es zahlreiche Definitionen. Hier sind einige
wesentliche angeführt:
Arbeit
„Arbeit ist Tätigkeit des Menschen, die auf Erwerb ausgerichtet ist.“
– Erwerb
„Arbeit ist ein gesellschaftlich organisierter Vorgang, gekennzeichnet
durch die Zusammenarbeit von Menschen bei der Arbeit selbst und
durch den Austausch von Ergebnissen der Arbeit im Wirtschaftsprozess
und in der Gesellschaft.“
– Gesellschaftspolitisch
organisierter Vorgang
„Arbeit ist das bewusste, zielgerichtete Handeln der Menschen zur Befriedigung von Bedürfnissen durch die Herstellung von Gütern und
Dienstleistungen.“
– Zielgerichtetes Handeln zur Befriedigung
von Bedürfnissen
Wie immer der Begriff der Arbeit definiert wird, Faktum ist, dass der
Mensch einen großen Teil seines Lebens zur Arbeit gezwungen ist, um
dadurch den Lebensunterhalt für sich selbst und in vielen Fällen auch für
seine Familie zu bestreiten, und Arbeit ist im Wesentlichen auch die Voraussetzung für die finanzielle Absicherung von Renten und Pensionen.
Arbeit – finanzielle
Absicherung
Arbeit aus Arbeitnehmersicht
Tätigkeit im Sinne der Erfüllung einer gestellten Aufgabe zum Zweck der
Existenzsicherung.
Arbeit aus volkswirtschaftlicher Sicht
Neben Kapital und Boden ist Arbeit ein wesentlicher Produktionsfaktor und
dient zur Herstellung bzw. Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Arbeit im physischen Sinne
Der Einsatz der Körperkräfte (Muskelarbeit).
Arbeit im psychischen Sinne
Der Einsatz der geistigen Fähigkeiten (Denkarbeit).
Arbeit im ergonomischen Sinne
Die Summe von Energieeinsatz und Informationsverarbeitung (körperliche
und geistige Arbeit).
Arbeit im physikalisch-technischen Sinne
Arbeit ist das Produkt von Kraft mal Weg.
Arbeit im Sinne des Arbeitsstudiums
Die Erfüllung der Aufgabe in einem Arbeitssystem durch das Zusammenwirken von Mensch, Betriebsmittel und Arbeitsgegenstand.
Kennzeichen der Arbeit
Arbeit ist gekennzeichnet durch
●
Regelmäßigkeit, Planmäßigkeit bzw. Planbarkeit und Zielorientiertheit.
●
Arbeit wird als Anstrengung und Mühe ebenso erlebt wie als Erfolg,
Leistung und Anerkennung.
●
Für geleistete Arbeit im Auftrag eines Arbeitgebers gibt es Entgelt.
●
Es gibt auch unbezahlte Arbeit, wie beispielsweise die Hausarbeit.
Bezahlte Arbeit –
unbezahlte Arbeit
Menschliche Arbeit, in ihrer heute angewandten Form, ist historisch gewachsen. Dass die so genannte „freie Lohnarbeit“ im Zeitalter der Industrialisierung des 18. Jahrhunderts – damals noch von Ausbeutung und
3
Anmerkungen
Unterdrückung gekennzeichnet – ihren „Schrecken“ verloren hat, ist der
Kraft und dem Einfluss der organisierten Arbeitnehmerschaft (Gewerkschaften) zu verdanken.
Arbeit – gesellschaftliche Anerkennung
Heute ist Arbeit gesellschaftlich anerkannt. Arbeitnehmer mit ihren verschiedenen Qualifikationen genießen gesellschaftliche Anerkennung.
Trotz alledem ist aber nach wie vor eine organisierte Arbeitnehmerschaft –
Gewerkschaften und Arbeiterkammern – notwendig, um einerseits das
Erreichte zu bewahren und soziale Rückschritte zu verhindern und
andererseits auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu achten und
den sozialen Standard der Arbeitnehmer weiter zu verbessern. Trotz aller
Erfolge auf dem Gebiet der Sozialpolitik darf nicht vergessen werden, dass
Arbeitgeber immer wieder bestrebt sind, die Kosten der menschlichen
Arbeit so gering wie möglich zu halten bzw. zu senken.
Kosten der Arbeit
Gewerkschaftlicher Einfluss auf die Arbeit
Arbeitnehmerinteressen
Die Arbeiterbewegung, als Gegenmacht zum Kapitalismus entstanden, ist
eine Interessengemeinschaft von abhängig Beschäftigten, die die Aufgabe
hat, Arbeitnehmerinteressen dem Arbeitgeber gegenüber – aber auch in
Staat und Gesellschaft – zu vertreten und durchzusetzen.
Löhne und
Arbeitsbedingungen
Die Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen waren und sind
elementare Aufgaben der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften und Arbeiterkammern). In unserer modernen Industriegesellschaft nehmen Gewerkschaften und Arbeiterkammern insbesondere Einfluss auf
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die Sozialpolitik,
die Steuer- und Finanzpolitik,
die Wirtschaftspolitik,
die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, des Arbeitnehmerschutzrechtes und des Sozialversicherungsrechtes,
die Umweltpolitik,
die Bildungspolitik.
Die Gewerkschaften haben mit der Kollektivvertragspolitik auf Grundlage
des Kollektivvertragsrechtes ein Mittel zur Einflussnahme auf die Entlohnung für geleistete Arbeit und auf die Arbeitsbedingungen.
Kollektivvertragspolitik
Arbeitsorganisation und ihr Einfluss auf die Arbeit
Kooperation –
Koordination
Der Arbeitsprozess ist durch die Kooperation und Koordination von Menschen und allenfalls unter Verwendung von Arbeitsmitteln und Materialien
gekennzeichnet.
Menschenführung
Kooperation und Koordination von Menschen heißt Personaleinsatz, Personalplanung und Menschenführung, und Verwendung von Arbeitsmitteln kann bedeuten, dass eine oder mehrere Maschinen/Anlagen bedient
werden. Die Verwendung von Materialien kann auch bedeuten, dass gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden.
Arbeitsorganisation –
umfassender Begriff
Jedenfalls ist erkennbar, dass der Begriff „Arbeitsorganisation“ ein umfassender ist, der alle Bereiche des Arbeitsprozesses berührt.
Aufgabenteilung
Die Gestaltung der Arbeitsorganisation hat Einfluss auf die Aufgabenteilung zwischen den Mitarbeitern untereinander, zwischen den Mitarbeitern
und den Produktionseinrichtungen und zwischen jenen Betriebsbereichen,
die direkt und indirekt mit der Produktion von Gütern und Dienstleistungen befasst sind.
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Die Arbeitsorganisation ist somit ein wesentliches Steuerungsinstrument
für die betrieblichen Abläufe. Sie wirkt auf
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●
●
●
Anmerkungen
die Personalplanung,
die Qualifikation der Arbeitnehmer,
die Leistungsanforderungen,
die Qualität der Arbeit,
die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeit
und der Umgebungseinflüsse ebenso wie auf die Arbeitszeitgestaltung (z. B. Schichtarbeit),
die Entlohnung.
Die Arbeitsorganisation hat dafür zu sorgen, dass betriebliche Produktionsvorgänge oder Dienstleistungen in einer geordneten Form ablaufen bzw.
erbracht werden. Allein schon durch die Gliederung und Verteilung der
Arbeitsaufgaben ergibt sich für die Beschäftigten ein bestimmter Arbeitsinhalt.
Es gibt Arbeitsorganisationsformen, die entsprechend der betrieblichen
Hierarchie Planung, Ausführung und Kontrolle trennen.
Planung – Ausführung
– Kontrolle
Moderne Arbeitsorganisationsformen, die sich immer mehr durchsetzen,
verfolgen diese strikte Trennung nicht mehr. Das Wissen der Praktiker, die
die Arbeit ausführen müssen, wird bereits bei Planung und Konstruktion
genutzt, und die Betroffenen werden in Planungsprozesse und Konstruktionsabläufe eingebunden und solcherart zu Beteiligten.
Betroffene werden zu
Beteiligten
Ebenso verhält es sich bei Kontrollaufgaben, wo den produzierenden Beschäftigten auch die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeitsleistung
übertragen wird.
Arbeitsvertrag und Arbeitsorganisation
Der Arbeitnehmer ist durch den Arbeitsvertrag dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers unterworfen. Durch gesetzliche Bestimmungen (Arbeitsrecht), Arbeitsverfassungsgesetz und Kollektivverträge wird
dieses Direktionsrecht in bestimmten Bereichen eingegrenzt, wie beispielsweise durch den Versetzungsschutz. Aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben sich aber bestimmte Zwänge, denen der Arbeitnehmer
ausgesetzt ist. Insbesondere sind dies:
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●
●
●
Weisungsrecht
Zwänge
der Zwang zur Arbeitsverrichtung an einem bestimmten Arbeitsplatz
innerhalb bestimmter Zeiten,
der Zwang zur Leistungserbringung bzw. zur Erzielung eines Arbeitsergebnisses in einer bestimmten Zeit,
der Zwang zum Ertragen bestimmter Belastungen und den daraus
resultierenden Beanspruchungen,
der Zwang, in einen arbeitsteiligen Produktions- oder Dienstleistungsprozess eingegliedert zu werden,
der Zwang, in einem sozialen Umfeld (z. B. Arbeitsgruppe, Vorgesetzte) tätig zu sein.
Traditionelle Formen der Arbeitsorganisation bedeuten ein hohes Maß an
Fremdbestimmung, und zwar:
●
●
●
●
Fremdbestimmung
kaum Möglichkeiten, den eigenen Arbeitsprozess zu bestimmen,
sinnentleerte Arbeit durch arbeitsteilige Fertigung,
wenig Identifikation mit der Arbeit, dem Produkt und dem Betrieb,
kaum Möglichkeiten, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten anzuwenden und weiterzuentwickeln.
5
Bei traditionellen Arbeitsorganisationsformen ist die Motivation der Arbeitnehmer und damit auch die Bereitschaft zur Leistungserbringung geringer.
Deshalb sind Betriebe immer häufiger bemüht, die Arbeitsorganisation zu
ändern.
Motivation
Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerinteressen
Fragen der Arbeitsorganisation sind in den letzten Jahren zunehmend in
den Mittelpunkt gewerkschaftlicher Kritik gerückt und haben auch zu
gewerkschaftlichen Maßnahmen geführt. Der Einsatz neuer Technologien
bewirkt vielfach auch Änderungen in der Arbeitsorganisation.
Neue Technologie
Wird beispielsweise ein Fertigungsautomat eingesetzt, so kann das bedeuten, dass bisher von Menschen ausgeführte Aufgaben nicht mehr gefragt
sind. Das hat zweifelsohne Auswirkungen auf den oder die betreffenden
Arbeitnehmer und kann zum Arbeitsplatzverlust ebenso führen wie zur
Notwendigkeit, eine andere Arbeitsaufgabe zu übernehmen. Damit
wiederum kann eine Abqualifizierung ebenso verbunden sein wie eine
höhere Qualifizierung und dadurch die Notwendigkeit zusätzlicher Ausbildung.
Arbeitsplatzverlust –
Arbeitsaufgabe
Qualifizierung
Eine Arbeitsorganisation, die sich an den Interessen der Arbeitnehmer
orientiert, muss von einem ganzheitlichen Gestaltungsansatz unter anderem von folgenden Zielsetzungen ausgehen:
●
●
●
●
Eigenverantwortung
●
Schutz vor Kündigung (Arbeitsplatzverlust)
Besitzstandssicherung (kein Lohnverlust)
Schaffung von Arbeitsinhalten, die die Qualifikation und die Persönlichkeitsentwicklung fördern
Abbau von hierarchischen Strukturen mit dem Ziel der Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
Die Betroffenen müssen zu Beteiligten werden und sind mit ihrer
betrieblichen Interessenvertretung in die betrieblichen Entscheidungsprozesse einzubinden
Diese Kriterien einer ganzheitlichen Betrachtung der Arbeit stehen, vordergründig betrachtet, im Widerspruch zu Unternehmerinteressen.
In Zeiten der Globalisierung und des verstärkten Wettbewerbs zeigt sich
aber, dass motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Arbeitnehmer
eine unabdingbare Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg sind.
1. Wodurch ist Arbeit gekennzeichnet?
6
Anmerkungen
Betrachtung der Arbeitsorganisation
aus Unternehmer- und Arbeitnehmersicht
UNTERNEHMER
ARBEITNEHMER
Gestaltungsziele
Arbeitsgestaltung mit dem Ziel einer rationellen und profitablen Produktion.
Arbeitsgestaltung mit dem Ziel der Humanisierung der Arbeit.
Arbeitsverhältnis
Ungesicherte Arbeitsverhältnisse, die es
dem Unternehmer ermöglichen, den Personalstand kurzfristig an den jeweiligen
Bedarf anzupassen.
Gesicherte Arbeitsverhältnisse, die eine
langfristige Lebensplanung ermöglichen.
Belastung/Beanspruchung
Reduzierung von Belastung und Beanspruchung auf ein Maß, sodass dies ein
Arbeitnehmer über die Schicht aushalten
kann und der Krankenstand eingegrenzt
wird.
Reduzierung von Belastung und Beanspruchung, sodass ein Arbeitnehmer diese Belastung und Beanspruchung über
das gesamte Arbeitsleben aushalten kann.
Qualifikation
Qualifizierung der Arbeitnehmer, soweit
es der Produktionsprozess erfordert.
Qualifizierung der Arbeitnehmer mit der
Zielsetzung, sich auf Veränderungen einstellen, an Entscheidungsprozessen teilhaben und die Persönlichkeit weiterentwickeln zu können.
Leistung
Optimierung der Leistungsbedingungen
mit dem Ziel, dass die Arbeitnehmer dauerhaft hohe Leistung erbringen.
Begrenzung der Leistung, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Kontrolle
Umfassende Übersicht über alle Vorgänge des Betriebs und der Arbeitnehmer.
Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.
Arbeitsteilung
Aufteilung der Arbeit, soweit es für den
Betrieb wirtschaftlich ist.
Schaffung von ganzheitlichen Arbeitszusammenhängen.
Entlohnung
Zahlung eines Lohns, der dem „Wert“
der erbrachten Arbeitsleistung entspricht.
Zahlung eines angemessenen Verdienstes, der der eingebrachten Qualifikation
und der erbrachten Leistung entspricht.
Beteiligung
Einbeziehung der Arbeitnehmer, soweit
es erforderlich ist, um soziale Akzeptanz
für neue Systeme zu schaffen.
Quelle:
Mitbestimmte Regelungen, die es den
Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Interessen bei der Gestaltung neuer Arbeitssysteme einzubringen.
Klaus Lang, Hartmut Meine, Kay Ohl (Hrsg.), „Arbeit, Entgelt, Leistung“,
Bund-Verlag GmbH, Köln 1990, S. 98 und 99.
7
Die Übertragung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit an
die Arbeitnehmer ist seit langem Gegenstand der sozialwissenschaftlichen
Forschungsarbeit. Im Wesentlichen haben sich folgende Formen der Arbeitsorganisation verbreitet, die auch in Kombination auftreten:
Eigenverantwortung –
Selbstständigkeit
Arbeitsplatzwechsel
●
Systematischer Arbeitsplatzwechsel (Jobrotation):
Die Arbeitsinhalte werden nicht verändert. Mehrere Arbeitnehmer wechseln sich bei der Ausführung verschiedener Arbeitsinhalte gegenseitig
ab.
Arbeitserweiterung
●
Arbeitserweiterung (Jobenlargement):
Der Umfang des Arbeitsinhalts wird erweitert, d. h., den Arbeitnehmern
werden mehrere Arbeitsaufgaben übertragen, die aber auf dem gleichen
Qualifikationsniveau liegen; diese Methode führt zu höheren Zyklusbzw. Taktzeiten.
Arbeitsbereicherung
●
Arbeitsbereicherung – Aufgabenerweiterung (Jobenrichment):
Der Arbeitsinhalt wird derart verändert, dass den Arbeitnehmern größere Qualifikationsanforderungen und größere Dispositionsspielräume
übertragen werden.
Arbeitsgruppen
(Teamarbeit)
●
Arbeitsgruppen (Teamarbeit) mit erweiterten Handlungs- und Entscheidungsspielräumen:
Der Arbeitsgruppe wird ein bestimmter Arbeitsinhalt übertragen; über
die Art der Ausführung kann sie im Rahmen vorgegebener Ziele, Zeitvorgaben und technischer Bedingungen entscheiden, z. B. über die Verteilung der Arbeitsaufgaben auf die Gruppenmitglieder.
Weniger Zeitdruck
●
Verringerung von Zeitzwängen:
Zwischen Arbeitsplätzen mit vorgegebenem Arbeitstempo, z. B. am
Fließband, werden so genannte Puffer installiert. Dadurch erhält der
einzelne Beschäftigte die Möglichkeit, sein Arbeitstempo in gewissen
Grenzen zu variieren.
Hinzu kommt vielfach die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung, die
den Arbeitnehmern das Ausführen qualitativ höherwertiger Arbeiten ermöglichen soll. Höher qualifizierte Mitarbeiter sind natürlich auch universeller im Betrieb einzusetzen. Höhere Qualifikation bedeutet nicht zuletzt
höhere Entlohnung, mehr „Ansehen“ im Betrieb, aber auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Aus- und
Weiterbildung
Die Arbeitsorganisation muss den Qualifikationserhalt und die
Qualifikationsentwicklung fördern sowie die Belastung den
menschlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten anpassen.
2. Wo liegen die Vorteile einer modernen Arbeitsorganisation,
bei der keine Trennung zwischen Planung, Ausführung und
Kontrolle erfolgt?
8
Anmerkungen
Technisch-wissenschaftliche
Entwicklung
Die technisch-wissenschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte war
groß und hat die Arbeits- und Lebenssituation vieler Menschen beeinflusst.
Der Entwicklungsprozess auf technisch-wissenschaftlichem Gebiet ist bei
weitem noch nicht abgeschlossen.
Die Computertechnologie in der Arbeitswelt, aber auch im privaten Bereich, wird sich in den nächsten Jahren noch in viel stärkerem Ausmaß
„durchsetzen“, als dies bisher der Fall war.
Die technisch-wissenschaftliche Entwicklung an sich ist weder gut noch
böse. Das, was Menschen daraus machen, wie und in welcher Form sie
Technik und Wissenschaft nützen, das kann gut oder böse und entweder
zum Nutzen der Menschen oder zu ihrem Schaden sein.
Technik muss dem
Menschen nützen
Der Gebrauch und die Anwendung von Wissenschaft und Technik wird von
den gesellschaftlichen Machtverhältnissen und den menschlichen Wertvorstellungen bestimmt.
Technik und Wissenschaft können nicht für soziale Probleme verantwortlich gemacht werden, sondern die Gesellschaft, die sich
ohne Rücksicht auf diese Probleme ihrer schrankenlos bedient.
Damit werden technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aber auch
der gesellschaftspolitischen Beurteilung unterzogen.
Gesellschaftliche
Verantwortung
Der schrankenlose Einsatz von Technik und Wissenschaft birgt aber enorme
gesellschaftliche „Sprengkraft“ in sich. Mehr denn je sind die Wirtschaftspartner aufgerufen, sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst zu werden.
Rationalisieren auf „Teufel komm raus“ mit der Konsequenz der
Aufsplitterung der Gesellschaft in Menschen, die Arbeit haben,
und Menschen, die Arbeit suchen, muss zwangsläufig dazu führen,
dass die Finanzierbarkeit des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet wird und gesellschaftliche Spannungen auftreten, die
möglicherweise nicht mehr beherrscht werden können.
Bekenntnis zur Technik, aber nicht bedingungslos
Technik und Wissenschaft waren und sind der Grundstein unseres materiellen und sozialen Aufstiegs. Die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung
hat die technisch-wissenschaftliche Entwicklung immer im Hinblick auf
ihre Nutzanwendung für die Menschen, ihren Einfluss auf den Lebensstandard und die Chancen zur Verbesserung der Lebensqualität betrachtet.
Dort, wo dies notwendig erschien, wurden der bedingungslosen Anwendung technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse Beschränkungen auferlegt.
Die Fortschritte auf dem Gebiet der Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik
sind ebenso ein deutliches Indiz dafür wie die Einflussnahme auf die
Förderungspolitik im Bereich der Forschung und Entwicklung.
Technischwissenschaftliche
Entwicklung
Nutzanwendung
Technik und Wissenschaft sind oftmals Grundlage des materiellen
Wohlstandes. Die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung hat darauf zu achten, dass Technik und Wissenschaft den Menschen
nützen.
9
Anmerkungen
Qualitatives Wachstum – menschenwürdige Gesellschaft
Wachstum und
Produktivität
Wer es sich zum Ziel gesetzt hat, die Lebensqualität der Menschen zu
verbessern, kann auch in Zukunft nicht auf wirtschaftliches Wachstum und
Produktivität verzichten.
Aber Wachstum ist nicht gleich Wachstum: Um eine menschenwürdigere
Gesellschaft zu schaffen, muss das Schwergewicht auf qualitativem
Wachstum liegen. Dabei haben die ständig wachsenden Gemeinschaftsbedürfnisse, nach deren Befriedigung wir überhaupt erst von erhöhter Lebensqualität sprechen können, im Vordergrund unserer Bemühungen zu
stehen.
Qualitatives
Wachstum
Qualitatives Wachstum ist dann gegeben, wenn folgende gesellschaftspolitische Zielsetzungen verwirklicht werden:
●
sichere Arbeitsplätze in der Wirtschaft;
●
menschengerechtere Arbeit und Arbeitsumwelt;
●
eine inhaltlich höherwertige Bildung;
●
eine humane Stadtentwicklung;
●
eine menschengerechtere und gesunde Umwelt;
●
eine vorbeugende Gesundheitspolitik, die die Gesunderhaltung und
Sicherheit des arbeitenden Menschen in den Mittelpunkt stellt;
●
eine menschenorientierte Entwicklung und Planung unseres Lebensraums.
Qualitatives Wachstum für eine menschenwürdige Gesellschaft.
3. Was sind die Nachteile der traditionellen Form der Arbeitsorganisation?
4. Was sind Ihrer Meinung nach die drei wichtigsten gesellschaftspolitischen Zielsetzungen im Zusammenhang mit
qualitativem Wirtschaftswachstum?
10
Humanisierung der
Arbeitswelt als gewerkschaftliche Strategie und
interdisziplinärer Ansatz
Anmerkungen
Die Forderungen zur Humanisierung der Arbeit gehen aus dem sozialpolitischen Grundanliegen der Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie
ihrer Funktion als Interessenvertretung hervor. Diese Forderungen sind an
sich grundsätzlich nichts Neues; sie reflektieren sich im sozialpolitischen
Fortschritt und in den Erfolgen, die die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer erreicht haben.
Humanisierung
der Arbeit
Die Forderung nach Humanisierung der Arbeit erweitert die traditionelle Sozialpolitik um die Dimension der vorbeugenden Sozialpolitik am Arbeitsplatz und die Bestrebungen der Erhöhung der
Lebensqualität im Unternehmen.
Vorbeugende
Sozialpolitik
Immer noch kommt es vor, dass arbeitende Menschen den technisch-organisatorischen Sachzwängen untergeordnet werden, die sich aus der vorgegebenen Technik und Arbeitsorganisation ergeben – meist ohne auf qualitative Bedürfnisse des Menschen Rücksicht zu nehmen. Diese technischorganisatorischen Sachzwänge führen zu einseitigen Belastungen, abstumpfenden Tätigkeiten und zum Gesundheitsverschleiß durch hohe
Leistungsanforderungen.
Belastungen –
Gesundheitsverschleiß
Humanisierung der Arbeit heißt, dass Arbeitsformen entwickelt und durchgesetzt werden, die es ermöglichen, dass die Menschen ihre erlernten und
erworbenen Fähigkeiten einsetzen und weiterentwickeln können. Dazu
gehört auch mehr Selbstbestimmung und weniger Fremdbestimmung,
die Möglichkeit, soziale Kontakte aufzunehmen und Entwicklungs- bzw.
Aufstiegschancen zu erkennen und auch tatsächlich ergreifen zu können.
Selbstbestimmung –
Fremdbestimmung
Die Humanisierung der Arbeit ist aber nicht nur eine technisch-organisatorische Herausforderung, sondern auch ein wichtiges kultur- und gesellschaftspolitisches Anliegen.
Humanisierung der Arbeit umfasst folgende Inhalte:
●
●
●
Die kulturpolitische Frage nach Sinn und Wert der Arbeit und der
eigenen Existenz.
Es ist nachgewiesen, dass kreative Arbeit schöpferische und motivierte
Menschen schafft. Abstumpfende, inhaltsleere und monotone Arbeit
entfremdet den Menschen und fördert unter anderem das Desinteresse
an politischen Vorgängen.
Die Befassung mit den wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen.
Dabei geht es um vorbeugende Sozialpolitik und menschengerechte
Arbeitsbedingungen, die bei Nichtbeachtung beträchtliche betriebsund volkswirtschaftliche Kosten verursachen.
Die sozialen Rahmenbedingungen in der Gesellschaft.
Die Dichte des sozialen Netzes und die Weiterentwicklung eines sozialen rechtlichen Rahmens, der unter anderem Mitbestimmung,
Arbeitnehmerschutz, die Sozialversicherung, Familienpolitik, Jugendund Frauenschutz und Umweltschutz mit einschließt.
11
Anmerkungen
12
●
Die Probleme des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung.
Hier stellen sich die Fragen des Einsatzes neuer Schlüsseltechnologien
wie der Laser-, Glasfaser-, Bio- und Gentechnologie sowie der Roboter-, Computer-, Satelliten- und Raumfahrttechnologie mit ihren sozialen Folgen.
●
Die Anpassung neuer Führungsmodelle und Arbeitsorganisationsformen,
die aus fernöstlichen Industriekulturen eingeführt werden, an die
österreichischen Verhältnisse.
●
Die Probleme der Arbeitsteilung und der Anwendung neuer computergestützter Arbeitsstudien-, Kontroll- und Datenerfassungsmethoden,
welche die Gefahr eines Informationsungleichgewichts zwischen der
Unternehmensleitung und den gewerkschaftlichen Vertretungsstrukturen hervorrufen können. Dies könnte einen wesentlichen Rückschlag für die Mitbestimmung im Betrieb bedeuten. Besonders die
Datenerfassungs- und Kontrollsysteme zielen auf die Erfassung, Kontrolle und Beseitigung der letzten frei verfügbaren Arbeitszeitreserven
und humanen Freiräume des Arbeitnehmers im Betrieb und am Arbeitsplatz. Die Probleme der traditionellen Arbeitsstudienmethoden
bleiben weiterhin aufrecht, weil sie noch immer zu einer Erhöhung des
Leistungszwanges und der Leistungsdichte führen.
●
Die Durchsetzung effektiver Formen menschengerechter Arbeitsgestaltung
im Bereich der Arbeitsplätze, der Produktion von Maschinen, Arbeitsgeräten und Werkzeugen sowie auf dem Gebiet menschengerechter
Büro- und Industriebauten.
●
Die konsequente Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
in der Arbeitswelt und am Arbeitsplatz.
●
Die Gestaltung des Arbeitnehmerschutzes und seiner Anwendung im
Betrieb und am Arbeitsplatz.
Hier geht es um die Aufgaben der Betriebsräte, Jugendvertrauensräte,
Personalvertreter, der Sicherheitsvertrauenspersonen, der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner im Betrieb. Am Arbeitsplatz muss
die Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Vorrang gegenüber kurativen Maßnahmen haben.
●
Die Sicherung und Erweiterung der Mitbestimmung,
wobei es insbesondere um erzwingbare Betriebsvereinbarungen, neue
Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte im Bereich der Anwendung neuer Technologien und Arbeitsorganisationsformen geht.
Die Bildungsfreistellung für Betriebsräte und Personalvertreter muss
entsprechend den Anforderungen in der Arbeitswelt und am Arbeitsplatz erweitert werden. Auch der Kollektivvertrag muss als qualitatives Gestaltungselement eingesetzt werden.
●
Die Gestaltung der Arbeitszeit und die hauptsächlich von den Unternehmern erhobene Forderung nach flexibleren Arbeitsformen.
Hier sind vertragliche und arbeitsrechtliche Absicherungen zu schaffen, um die zunehmende Anwendung von Teilzeitarbeit, von kapazitätsorientierter Arbeitszeit, von Aussetzungsverträgen und Jobsharing
im Griff zu behalten. Besonders der Kollektivvertrag muss Absicherungs- und Kontrollinstrument bleiben, um Versuche des Unterlaufens schwer erkämpfter Arbeitszeitregelungen zu verhindern.
Zentrale Lebensbedürfnisse im Wandel
Anmerkungen
Gegenwärtig werden in unserer Gesellschaft der Ruf nach einer kritischen
Bestandsaufnahme unserer Probleme und die Forderung nach menschengerechten Alternativen immer lauter. Der Forderung nach kritischer Bestandsaufnahme kann sich eine moderne und zukunftsorientierte Gewerkschaftsbewegung nicht entziehen.
Menschengerechte
Alternativen
Für die Vertreter von Arbeitnehmerinteressen beginnt die Gesellschaftspolitik am Arbeitsplatz, im Betrieb und Unternehmen. Sie beginnt mit der
Infragestellung der in der Wirtschaft, in den Betrieben und am Arbeitsplatz
herrschenden Gestaltungsprinzipien und Machtstrukturen.
Gesellschaftspolitik
beginnt am Arbeitsplatz
Die Grundforderungen der Gewerkschaften nach Befreiung des
arbeitenden Menschen von technisch-organisatorischen Zwängen,
von Entfremdung und Fremdbestimmung und nach Bekämpfung
der Verletzung der Menschenwürde, wo immer sie auftritt, sind
kein utopisches Programm.
In einer sozial verantwortlichen demokratischen Gesellschaft, in der die
Besserstellung des arbeitenden Menschen nicht von der Gnade der jeweils
Herrschenden abhängt, sondern als Rechtsanspruch besteht, ist sie – trotz
mancher Widerstände – erreichbar. Deshalb kann auch die Humanisierung
der Arbeitswelt nicht als eine utopische Vorstellung abgetan werden, sondern sie ist ein Rechtsanspruch des arbeitenden Menschen im Betrieb und in
der Gesellschaft.
Humanisierung
Die zentralen Lebensinteressen der Arbeitnehmer werden insbesondere
durch vier Faktoren bestimmt:
●
Sichere Arbeitsplätze, soziale Absicherung und entsprechendes Einkommen.
●
Selbstverwirklichung bei der Arbeit, das heißt, dass großes Bedürfnis
besteht, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten anzuwenden und
weiterzuentwickeln.
●
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wobei in unserer Gesellschaft die
Gefahr latent vorhanden ist, Frauen zu diskriminieren.
●
Ältere Arbeitnehmer dürfen nicht vom Arbeitsplatzverlust bedroht sein,
weil sie älter sind.
Rationalisierung und Leistungsdruck
Blättert man in der einschlägigen betriebswirtschaftlichen Literatur, so stößt
man auf Erklärungen des „Rationalisierungsbegriffes“, die auf den ersten
Blick unverfänglich und durchaus einleuchtend sind. Da heißt es beispielsweise:
Rationalisierung
„Rationalisierung dient dem Bestreben, eine bestehende Organisation
durch die Ratio (= Vernunft, Verstand) zu verbessern.“
„Rationalisierung ist das Ersetzen herkömmlicher Verfahren durch
solche, die besser durchdacht und zweckmäßiger sind.“
„Rationalisierung ist das Bestreben, durch technische und organisatorische Verbesserungen ein Höchstmaß von Leistung bei einem Mindestmaß von Aufwand und Kosten zu erreichen.“
13
Volkswirtschaftliche
Verluste
Diese Definitionen sind nicht vollständig, sie zeigen aber sehr deutlich, dass
von Ratio, von Verbesserungen, von Höchstmaß von Leistung usw. die
Rede ist, der Produktionsfaktor „Mensch“ wird dabei nicht erwähnt. Anders ausgedrückt kann man feststellen, dass zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital keine Unterscheidung erfolgt. Es wird nicht
beachtet, dass beim Menschen die teuersten „Reparaturkosten“ anfallen,
und es wird auch nicht beachtet, dass gesundheitliche Schäden zu enormen
volkswirtschaftlichen Verlusten führen.
Faktor „Mensch“
beachten
Es bleibt den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer vorbehalten, die
bedingungslosen „Rationalisierer“ in die Schranken zu weisen. Das bedeutet nicht, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern als „Maschinenstürmer“ auftreten, sondern darauf dringen, dass bei der technisch-organisatorischen Rationalisierung der Faktor „Mensch“ entsprechend beachtet wird.
Anmerkungen
Mensch
Gesundheitsschäden
Rationalisierung – wohin führt der Weg?
Die technisch-organisatorische Rationalisierung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Technologien wird noch
weiter zunehmen. Der Wettbewerbsdruck wird einerseits zu weiteren Rationalisierungen führen und andererseits dazu zwingen, die Investitionen im
Forschungs- und Bildungsbereich zu verstärken, damit in entwickelten
Industrieländern – dazu zählt auch Österreich – hochwertige (intelligente)
Produkte erzeugt werden können.
Wettbewerbsdruck
Forschung – Bildung
Die Intensität der Arbeit wird weiter zunehmen, und die Anforderungen an
die menschliche Leistung, insbesondere im Hinblick auf die geistigen Fähigkeiten, werden steigen.
Intensität der Arbeit
Der Einsatz technisch hochwertiger Betriebsmittel, die aber wiederum
durch die technische Entwicklung nur relativ kurze Zeit dem aktuellen
technischen Standard entsprechen, bedeutet in der Praxis, dass eine möglichst optimale Betriebsmittelnutzung angestrebt wird. Schicht- und Nachtarbeitssysteme werden zunehmen. Dabei kommt es aber vor allem darauf
an, ob eine “menschenorientierte” und sozialverträgliche Form der Arbeitszeitregelung gefunden wird.
Betriebsmittelnutzung
Die Gefahr der technisch-organisatorischen Rationalisierung liegt im Verlust von Arbeitsinhalten und in der Zunahme technisch-organisatorisch
bedingter Zwänge. Soziale Isolierung, Arbeitsteilung und Tendenzen zum
Ausscheiden leistungsgeminderter und älterer Arbeitnehmer sind weitere
negative „Kennzeichen“ der hoch technisierten Arbeit im Produktions- und
Dienstleistungsbereich.
Zusammenfassend bleibt festzustellen:
●
Die technisch-organisatorische Rationalisierung ist im Gange und noch
lange nicht abgeschlossen.
●
Die Anforderungen an die menschliche Leistung, insbesondere im Hinblick auf die geistigen Fähigkeiten, werden weiter steigen.
●
Die Arbeitgeber werden verstärkt auf die Einführung von Schicht- und
Nachtarbeitssystemen drängen, damit eine optimale Betriebsmittelnutzung erreicht werden kann.
Deshalb: Gewerkschaften und Arbeiterkammern müssen gemeinsam mit Betriebsräten und Personalvertretern darauf achten, dass
der Mensch bei der technisch-organisatorischen Rationalisierung
nicht auf der „Strecke“ bleibt.
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Die Antwort der Gewerkschaften und Arbeiterkammern
Anmerkungen
Technisch-organisatorische Rationalisierung braucht Kontrolle und setzt
Mitbestimmung voraus. Wirksame Mitbestimmung und Kontrolle können
nur von entsprechend geschulten und ausgebildeten Vertretern der Arbeitnehmerschaft (Betriebsräte/Personalvertreter) ausgeübt werden.
Kontrolle –
Mitbestimmung
●
Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer und
ihrer Vertreter müssen erweitert werden. Neue Regelungen im Arbeitsverfassungsgesetz und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind erste
und wichtige Schritte in dieser Richtung.
Arbeitsverfassungsgesetz,
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
●
Die Schulungs- und Informationstätigkeit wird verstärkt, damit die Mitwirkung und Mitbestimmung wirksam ausgeübt werden kann.
Schulung und
Information
●
Die Humanisierung der Arbeit ist nach wie vor die aktuelle Herausforderung für die Gesellschaft und oberstes Ziel der Interessenvertretungen
der Arbeitnehmer.
Humanisierung
●
Auch die gewerkschaftliche Kollektivvertragspolitik ist ein Instrument
zur Verhinderung nachteiliger Folgen der Rationalisierung.
Kollektivvertrag
●
In weiterer Folge kann auch mit Betriebsvereinbarungen negativen Rationalisierungseffekten entgegengewirkt werden.
Betriebsvereinbarung
5. Was sind die zentralen Lebensinteressen der Arbeitnehmer?
6. Welche Gefahren können mit der technisch-organisatorischen Rationalisierung verbunden sein?
7. Welche Möglichkeiten haben Gewerkschaften, Arbeiterkammern, Betriebsräte und Personalvertreter, um die negativen Begleiterscheinungen der Rationalisierung zu bekämpfen?
15
Anmerkungen
Menschengerechte
Gestaltung der Arbeit
Seit der Erfindung der Dampfmaschine ist die Technik ständig weiterentwickelt worden. Dieser technische Fortschritt hat noch lange nicht seinen
Abschluss gefunden und ist einem permanenten Entwicklungsprozess unterworfen.
Technischer Fortschritt
ist permanenter
Entwicklungsprozess
Der Mensch, der heute im Büro oder in der Fabrik oder auch auf anderen
Arbeitsplätzen tätig ist, hat sich aber im Laufe der Jahrhunderte nicht
verändert. Seine Arme sind nicht länger geworden, sein Nervensystem ist
gleich geblieben. Die körperlichen und geistigen Funktionen des Menschen
haben sich im Verlauf der Jahrtausende nicht nennenswert weiterentwickelt. Von dieser Tatsache ausgehend, ergäbe sich die Notwendigkeit, den
Menschen derart umzukonstruieren, dass er mit den ständig steigenden
Anforderungen der Technik Schritt halten kann, ohne gesundheitliche Schäden zu erleiden. Da aber aus begreiflichen Gründen eine konstruktive
Veränderung des Menschen nicht möglich ist, muss die Arbeit und die
Arbeitsumgebung an die Funktionen und Möglichkeiten des menschlichen
Organismus angepasst werden. In diesem Sinne ist auch die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung zu verstehen.
Arbeit dem Menschen
anpassen
Die Arbeit selbst und die Arbeitsumgebung müssen an den Menschen
angepasst werden.
Der Mensch ist im System „Mensch und Maschine“ der wichtigste und
zugleich auch der schwächste Teil. Beim Menschen fallen auch die teuersten
„Reparaturkosten“ an.
Wann ist Arbeit menschengerecht?
Eine Arbeit ist dann menschengerecht, wenn die Gesundheit des Menschen
nicht gefährdet und ein Höchstmaß an Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden erreicht wird.
Gesundheit –
Arbeitszufriedenheit –
Wohlbefinden
Diese Definition, die weit gehend anerkannt wird, schließt die Forderung
nach Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden ein. Dies hat zur Folge, dass
auch arbeitsorganisatorische Formen geschaffen werden müssen, die auf
die erlernten und erworbenen Fähigkeiten der Menschen Rücksicht nehmen
und darüber hinaus auch noch Erweiterungsmöglichkeiten bieten.
Monotone Arbeitsformen und Arbeitsverrichtungen ohne entsprechenden
Arbeitsinhalt führen nicht zur Arbeitszufriedenheit und sind daher auch
nicht menschengerecht.
Monotonie
Schlüsselbegriffe zur menschengerechten
Arbeitsgestaltung
Der Begriff der menschengerechten Arbeitsgestaltung schließt die
●
●
●
●
Ausführbarkeit,
Erträglichkeit,
Zumutbarkeit und
das Wohlbefinden ein.
Die Arbeit menschengerecht zu gestalten ist eine Aufgabe, die nicht einzelne
Organe eines Betriebes betrifft, vielmehr müssen sich alle am Arbeitsprozess
Beteiligten der Lösung dieser Aufgabe widmen.
16
Anmerkungen
Ausführbarkeit
Die Ausführbarkeit einer Arbeit setzt voraus, dass sie ohne Gefährdung der
Gesundheit und unter Berücksichtigung der geistigen und körperlichen
Gegebenheiten des Menschen verrichtet werden kann.
Nicht berücksichtigt wird bei der Beurteilung der Ausführbarkeit der Zeitfaktor, also die Dauer einer solchen Tätigkeit. Dieser Umstand fällt unter
den Begriff der Erträglichkeit.
Erträglichkeit
Die Erträglichkeit einer Arbeit richtet sich nach den Leistungsmöglichkeiten des Menschen, die dieser auf die Dauer (Arbeitsleben) erbringen kann,
ohne in einen Bereich zu gelangen, der seine Gesundheit gefährdet oder
beeinträchtigt.
Die Grenzen der Leistungsfähigkeit verändern sich mit zunehmendem
Lebensalter und dem allgemeinen Gesundheitszustand. Sie sind auch vom
Geschlecht abhängig.
Zumutbarkeit
Ob eine Arbeit als zumutbar angesehen wird, wird von der Mehrheit der
betroffenen Arbeitnehmer selbst entschieden und hängt unter anderem
auch von den gesellschaftlichen Machtverhältnissen und der Stärke der
Interessenvertretungen ab.
Es kann ohne weiteres vorkommen, dass eine Arbeit ausführbar und erträglich ist, die betroffenen Arbeitnehmer aber diese Arbeit als nicht zumutbar
ansehen. Arbeitskämpfe in anderen Ländern Europas gegen Fließband und
monotone Arbeitsformen haben diesen Umstand in der Vergangenheit
unter Beweis gestellt.
Wohlbefinden
Der Mensch hat ein hohes Maß an Wohlbefinden, wenn er gesund ist. Die
Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation – WHO) der
UNO hat die Gesundheit als einen Zustand des vollständigen geistigen,
körperlichen und sozialen Wohlbefindens bezeichnet.
Mit Gesundsein ist nicht nur das Freisein von Krankheiten gemeint, sondern
auch die Arbeitszufriedenheit (Selbstverwirklichung bei der Arbeit) eingeschlossen.
Zielvorstellung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
Seit es Gewerkschaften und Arbeiterkammern gibt, ist es ihr Bestreben, die
Arbeitsbedingungen so zu verändern und zu gestalten, dass sie als menschengerecht betrachtet werden können. Die zu den beginnenden 70erJahren gesetzten Aktivitäten mit dem Ziel der Humanisierung der Arbeitswelt haben verstärkte Bedeutung gewonnen. Davon kann allerdings nicht
abgeleitet werden, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern erst seit
diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Vermenschlichung der Arbeitswelt erkannt hätten.
Menschengerechte
Arbeitsbedingungen
Zahlreiche Sozialgesetze, wie etwa das 1920 geschaffene Verbot der Kinderarbeit oder das Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche bis hin
zum Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, das Mutterschutzgesetz
und vieles andere mehr, sind Beweis dafür, dass es neben der Verbesserung
der materiellen Situation der Arbeitnehmer auch stets ein zentrales Anliegen der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaften und Arbeiterkammern
war, die Arbeitsbedingungen menschlicher und menschengerechter zu
machen; unabdingbare Voraussetzung dafür war und ist die Sicherung der
Arbeitsplätze.
Sozialgesetze
17
Anmerkungen
Arbeitswissenschaft
für Arbeitnehmer
Die Arbeitswissenschaft hat sich als eigene Disziplin erst relativ spät artikuliert und profiliert. Ob sie das im 18., 19. oder gar erst im 20. Jahrhundert
oder vielleicht auch schon viel früher getan hat, ist wohl für die Betroffenen
von untergeordneter Bedeutung. Was zählt, ist einzig und allein der heutige
Stand der Arbeitswissenschaft und die Umsetzung ihrer Erkenntnisse in die
betriebliche Praxis.
Die internationale Gesellschaft für Arbeitswissenschaft hat zu Beginn der
70er-Jahre den Inhalt der Arbeitswissenschaft wie folgt definiert:
Definition
„Inhalt der Arbeitswissenschaft ist die Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen und Arbeitsmitteln, wobei der arbeitende Mensch in seinen individuellen und sozialen Beziehungen zu den übrigen Elementen des Arbeitssystems Ausgang und Ziel der Betrachtungen ist.
Arbeitswissenschaft ist deswegen die Wissenschaft von
Mensch – Maschine –
System
●
der menschlichen Arbeit, speziell unter den Gesichtspunkten der Zusammenarbeit von Menschen und des Zusammenwirkens von Mensch und Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsgegenständen,
●
den Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen sich die Arbeit vollzieht,
●
den Wirkungen und Folgen, die sie auf Menschen, ihr Verhalten und damit auch
auf ihre Leistungsfähigkeit hat, sowie
●
den Faktoren, durch die Arbeit, ihre Bedingungen und Wirkungen menschengerecht beeinflusst werden können.
Gestaltung der Arbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen umfasst damit alle Maßnahmen, durch die das System Mensch und Arbeit
menschengerecht, das heißt gemessen am Maßstab Mensch und seinen
Eigengesetzen, beeinflusst werden kann.“
Damit wurde der Mensch in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt.
Knapp zehn Jahre später erfolgte ein weiterer Schritt mit der so genannten
Kerndefiniton der Arbeitswissenschaft und sie lautet:
Mensch im
Mittelpunkt
„Arbeitswissenschaft ist die Systematik der Analyse, Ordnung und
Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen mit dem Ziel, dass die arbeitenden Menschen in produktiven und effizienten Arbeitsprozessen
● schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen vorfinden,
● Standards sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung sowie Entlohnung und Kooperation erfüllt sehen,
● Handlungsspielräume entfalten, Fähigkeiten erwerben und in
Kooperation mit anderen ihre Persönlichkeit erhalten und entwickeln können.“
Schädigungslos –
ausführbar –
erträglich –
beeinträchtigungslos
Die Bedeutung der Arbeitswissenschaft für Arbeitnehmer ist groß, wenn
ihre Forderungen und Erkenntnisse Eingang in die betriebliche Praxis finden.
Wenn tatsächlich Arbeitsformen angestrebt werden, die beispielsweise
„Schädigungslosigkeit“ und „Beeinträchtigungslosigkeit“ zum Ziel haben,
18
eröffnet sich die große Chance, dem vorzeitigen Gesundheitsverschleiß
der Arbeitnehmer durch jahrelange Über- und Fehlbeanspruchung ein Ende
zu bereiten.
Anmerkungen
Das Kriterium der Erträglichkeit, bezogen auf die schädigungslose Ausführung der Arbeit auf die Dauer des Erwerbslebens, erinnert an die Definition
der „REFA“-Normalleistung, die allerdings diesem gesteckten Ziel nie
gerecht werden konnte. Wird dieser Anspruch der Arbeitswissenschaft in
die betriebliche Praxis umgesetzt, dann wird dem krankheitsbedingten
vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein Riegel vorgeschoben.
Nutznießer all dieser Maßnahmen sind aber nicht nur die Arbeitnehmer,
sondern auch die Betriebe, die Sozialversicherungen und nicht zuletzt
unsere ganze Volkswirtschaft.
Die Arbeitswissenschaft hat auch die Aufgabe, wirtschaftliche Gesichtspunkte der Arbeit zu berücksichtigen. Die Beziehungen zwischen Mensch,
Maschine und Umwelt müssen aufeinander abgestimmt werden und sind
so zu gestalten, dass der Mensch eine optimale Leistung erbringen kann,
wobei gleichzeitig ein optimaler Schutz seiner Gesundheit erreicht werden
muss. Gerade die Aufgabe der optimalen Leistungserbringung und des
optimalen Gesundheitsschutzes kann durch einen Teilbereich der Arbeitswissenschaft – nämlich die Ergonomie – erfüllt werden. Die Ergonomie befasst sich mit der Erforschung der Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen, mit der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgaben und den Arbeitsabläufen.
Optimale Leistung bei
optimalem Schutz
Ergonomie
Ergonomie
Das Wort „Ergonomie“ setzt sich aus zwei griechischen Wörtern zusammen. „Ergon“ bedeutet soviel wie Arbeit, und „nomos“ bedeutet soviel wie
Gesetze, Gebräuche bzw. Gewohnheiten, sodass „Ergonomie“ gleichbedeutend ist mit Arbeitsgewohnheiten, Arbeitsgesetzen oder Arbeitsgebräuchen. Erste Hinweise auf die „Ergonomie“ finden sich bereits im vorigen
Jahrhundert.
Definition
Während des Zweiten Weltkrieges kam es durch die rasche technologische
Entwicklung von verschiedenen militärischen Geräten, vor allem bei Flugzeugen, zu Schwierigkeiten im Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine. Das Fliegen in großer Höhe und die auftretenden Beschleunigungskräfte beim Sturzflug und anderes mehr führten die Piloten an die Grenze
ihrer Belastbarkeit heran. Wurde diese Belastungsgrenze überschritten, so
kam es zu Unfällen. Da man keine technischen Mängel feststellen konnte,
kamen Mediziner und Konstrukteure auf den Gedanken, die Absturzursache könne beim Menschen liegen. Es bildeten sich in weiterer Folge Teams,
bestehend aus Anatomen, Physiologen, Psychologen, Allgemeinmedizinern und Technikern, die sich mit der menschlichen Leistungsfähigkeit und
der menschlichen Belastbarkeit befassten.
Belastung
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg benannte man das sich über mehrere
Disziplinen erstreckende Arbeitsgebiet mit dem Namen Ergonomie, und in
den letzten 50 Jahren hat sich dieses Wissensgebiet derart verbreitet, dass
das Wort „Ergonomie“ und der Hinweis auf die ergonomischen Vorzüge
eines Produktes heutzutage schon eine Selbstverständlichkeit sind. Offen
bleibt aber nach wie vor, ob die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in
unserer Wirtschaft tatsächlich ergonomisch gestaltet sind.
Die vorstehend skizzierte Entwicklung zeigt, dass die Ergonomie keineswegs wissenschaftliches Neuland ist. Neu ist vielmehr der interdisziplinäre
Charakter dieser Wissenschaft.
So meint beispielsweise O. G. Edholm in seinem Buch Probleme der Arbeitswissenschaft – eine Einführung in die Ergonomie, München 1967, dass das Wort
19
„Ergonomie“ geprägt wurde, weil man ein Wort brauchte, das die wissenschaftliche Untersuchung des Menschen und seiner Arbeit bezeichnet.
Anmerkungen
Der bekannte Arbeitsmediziner E. Grandjean betont in seinem Buch Physiologische Arbeitsgestaltung, dass das Verhalten und die Reaktion des arbeitenden Menschen durch physiologische Anatomie und psychische Faktoren
bestimmt wird. Der arbeitende Mensch ist eine Ganzheit; man kann ihn
nicht erfassen und verstehen, wenn man ihn ausschließlich aus der Sicht
eines Fachs betrachtet.
Ganzheitliche Betrachtung des Menschen
Die Ergonomie fasst unter anderem die biologischen Fächer der Arbeitswissenschaften zusammen; sie stellt die Physiologie, Psychologie und die Anatomie in den Dienst der Arbeitswissenschaften.
Die skandinavischen Gewerkschaften sprechen nicht ausdrücklich von Ergonomie und auch nicht von menschengerechter Arbeitsgestaltung, sondern von der Verbesserung des Arbeitsmilieus, und sie vertreten die Auffassung, dass Ergonomie eine sinnvolle Betrachtungsweise des Menschen am
Arbeitsplatz und in seiner Arbeitsumgebung sei.
Ergonomie = Teilgebiet
der Arbeitswissenschaft
Kurz zusammengefasst kann man die Ergonomie als ein interdisziplinäres
Teilgebiet der Arbeitswissenschaft verstehen.
In der Ergonomie werden die biologischen, psychologischen und sozialen
Voraussetzungen der menschlichen Arbeit im Hinblick auf die Anpassung
der Maschine und der Arbeitsumgebung an den Menschen und umgekehrt
untersucht, und durch angemessene Gestaltung des Arbeitsplatzes der
menschlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Sinne eines optimalen Gesundheitsschutzes Rechnung getragen.
Aufgaben der Ergonomie
Die Aufgabenbereiche der Anpassung der Arbeit an den Menschen sind
vielfältig. Nachstehendes Schaubild zeigt, dass die ergonomische Arbeitsgestaltung in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden kann: in einen arbeitsbiologischen und in einen arbeitstechnischen Teil.
Aufgabenbereiche der Ergonomie
Arbeitsbiologie
20
Arbeitstechnik
Psychische
Medizinische
Arbeitsgestaltung
Physiologische
Technologische
Arbeitsgestaltung
Untersuchung
geistig-nervlicher
Beanspruchungen,
Leistungsbereitschaft, psychische
Eignungsuntersuchung,
Ausbildung,
Arbeitszeit,
Arbeitsstrukturierung,
psychologische
Unfallverhütung usw.
Arbeitshygiene,
vorbeugender
Schutz gegen
Berufskrankheiten, Untersuchung
gesundheitsgefährdender
Arbeitsstoffe,
physische
Eignungsuntersuchung,
Akklimatisation,
Rehabilitation
usw.
Anatomie,
Anthropometrie,
Mechanik und
Energetik des
menschlichen
Körpers
(Belastungs- und
Beanspruchungsstudien),
Ermüdung und
Erholung,
Lärm,
Klima,
mechanische
Schwingungen,
Sehen, Licht und
Farbe usw.
Erzeugnis,
Betriebsmittel-,
Arbeitsplatz- und
Arbeitsmethodengestaltung,
Gestaltung der
Umgebungsbedingungen,
Bestgestaltung von
Information und
Kommunikation
usw.
Humanität und
Wirtschaftlichkeit
Neben den humanitären Aspekten der Arbeitsgestaltung gibt es auch noch
wirtschaftliche Gesichtspunkte, die bei der Anpassung der Arbeit an den
Menschen eine Rolle spielen.
Zielsetzungen der ergonomischen Arbeitsgestaltung
In der betrieblichen Praxis werden mit Hilfe der ergonomischen Arbeitsgestaltung mehrere Zielsetzungen verfolgt. Die wichtigsten lauten:
●
Schutz und Sicherheit gegen Unfall und andere Gesundheitsrisiken
Vor allem der gesamte Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes ist bei
der ergonomischen Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen. Viele Grundsätze der Ergonomie haben in der Gesetzgebung (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung usw.) ebenso
ihren Niederschlag gefunden wie in einschlägigen Richtlinien und Normen. Ergonomie am Arbeitsplatz ist ohne Arbeitnehmerschutz genauso
unmöglich wie umgekehrt.
Schutz vor der Gefahr
●
Vorbeugender Gesundheitsschutz
Die Beseitigung vermeidbarer Belastungen bzw. die Reduktion der auftretenden Arbeitsbelastung auf ein erträgliches Maß mit Hilfe der ergonomischen Arbeitsgestaltung sollen vor allem der Gesunderhaltung der
Menschen am Arbeitsplatz dienen. Bei diesen Bestrebungen ist vor allem
die Unterstützung und Mitwirkung der betriebsärztlichen Betreuung
unabdingbar erforderlich.
Vorbeugung
●
Vorbeugung vor Ermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit
Die ergonomische Arbeitsgestaltung soll der Ermüdung am Arbeitsplatz
entgegenwirken und die optimale Leistungsfähigkeit des Menschen sicherstellen. Dies kann sowohl durch arbeitsgestaltende als auch durch
arbeitsorganisatorische Maßnahmen (z. B. Erholungspausen) erreicht
werden.
Ermüdung und
Erholung
Ermüdung führt nahezu immer zu einem Absinken der Leistung (Gefährdung der Qualität, Erhöhung der Unfallgefahr usw.). Darüber hinaus
muss bei einer ergonomischen Arbeitsgestaltung der Mensch als komplexes Individuum mit bestimmten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigt werden. Vor allem müssen die Arbeitsinhalte an
den Menschen angepasst sowie das Alter des Menschen beachtet werden.
Ergonomie und Wirtschaftlichkeit
Immer wieder wird mit den hohen Kosten einer menschengerechten Arbeitsgestaltung argumentiert und die Auffassung vertreten, dass aus diesem Grund die berechtigten Forderungen der betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen nicht erfüllt werden können. Dabei wird
zweierlei außer Acht gelassen:
Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist der Arbeitgeber zur
sicheren und menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet.
Gesetzliche Pflicht
Zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen im In- und Ausland ist zu entnehmen, dass sich Kosten und Nutzen der menschengerechten Arbeitsgestaltung entweder die Waage halten oder aber
sogar der Nutzen überwiegt. Menschen, die sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und deren Gesundheit optimal geschützt wird,
sind leistungsfähiger und leistungsmotivierter. Sie identifizieren
sich mit dem Betrieb; Absenzen, Fluktuation und Krankenstände
sind geringer.
Meist ist der Nutzen
größer als die Kosten
21
Wenn man von den Kosten einer menschengerechten Arbeitsgestaltung
spricht, so muss man, abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung des
Arbeitgebers zur ergonomischen Arbeitsgestaltung, auch die Kosten einer
nicht menschengerechten Arbeitsgestaltung berücksichtigen.
Anmerkungen
Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer haben vor allem auch dafür
zu sorgen, dass auch jene Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet werden, wo
auf der Nutzenseite kein direkter Profit für das Unternehmen abfällt.
Konzeptions- und Korrekturergonomie
„Besser planen heißt
billiger bauen”
Unter Konzeptionsergonomie versteht man die Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze bereits im Planungsstadium eines Gebäudes bzw. einer
Produktionsanlage. Durch enge Zusammenarbeit von Architekt, Bauherr
und den Betroffenen (ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte, Interessenvertretungen) werden die Grundsätze der menschengerechten Arbeitsgestaltung
im Stadium der Planung berücksichtigt. In diesem Fall spielt die Frage der
Kosten eine eher untergeordnete Rolle. Schlecht geplante Arbeitsplätze
kosten zumeist genauso viel wie gut geplante. Nachträgliche Korrekturmaßnahmen sind zumeist teuer, und diese Kosten können vor allem vermieden werden.
Korrekturergonomie
Unter Korrekturergonomie wird die menschengerechte Gestaltung bereits
bestehender Arbeitsplätze, Betriebsanlagen und Gebäude verstanden. Die
Kosten der Korrekturmaßnahmen scheinen direkt auf. Trotzdem steht diesen Kosten in den meisten Fällen ein entsprechender Nutzen gegenüber.
Beanspruchung und Belastung
Vielfältig sind die Belastungen, denen Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, und ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, diese Belastungen zu beseitigen bzw. zu reduzieren.
22
Arbeitspositionen
Arbeitsarten
sitzende, stehende,
gebückte oder andere
Körperhaltung
Muskelarbeit (statische,
dynamische Belastung)
Arbeit und Zeitdruck
(Fließband, Akkord, vorgegebene
Leistung usw.)
Konzentrationsarbeit
Umgebungseinflüsse
Psycho-soziologische Belastung
Beleuchtung
Belichtung
Farbgebung
Lärm
Vibration
Raumklima (Hitze, Kälte)
Gas, Staub, Rauch, Dämpfe usw.
Menschenführung
zwischenmenschliche Beziehungen
Arbeitsinhalt, Sozialprestige
Arbeitszeitregelung
Bereich der Familie
Weg von und zur Arbeit
Freizeit
Der Mensch wird am Arbeitsplatz unter anderem durch Arbeitspositionen,
Arbeitsarten, Umgebungseinflüsse und psycho-soziologische Belastungen beansprucht.
Anmerkungen
Die Ermittlung der Belastungen am Arbeitsplatz und die Auswirkungen
dieser Belastungen auf den Menschen und seine Leistungsfähigkeit stellen
eine zentrale Aufgabe der Arbeitswissenschaft dar.
Erst die genaue Kenntnis der auftretenden Belastungen ermöglicht ihren
Abbau bzw. ihre Reduktion durch arbeitsgestaltende Maßnahmen. Für die
Gestaltung menschlicher Arbeit sind daher die Begriffe „Belastung“ und
„Beanspruchung“ von besonderer Bedeutung.
Einfach ausgedrückt, versteht man unter Belastung all jene Einflüsse, die
von außen auf den Menschen einwirken. Diese Einwirkungen lösen im
menschlichen Organismus Reaktionen aus, sie beanspruchen den Menschen
(Beanspruchung).
Belastung –
Beanspruchung
Ein einfaches und willkürlich gesetztes Beispiel soll beide Begriffe noch
veranschaulichen:
An einem Arbeitsplatz tritt Hitzestrahlung auf. Die Belastung heißt
„Strahlungshitze“ und ist exakt messbar. Dass es sicher noch andere
Belastungsgrößen geben wird, ist klar, soll aber im gegenständlichen
Beispiel außer Acht gelassen werden.
Die Belastung „Strahlungshitze“ wirkt auf den Kreislauf des Menschen, die wiederum exakt messbare Beanspruchung wird sich
beispielsweise auch in einer gesteigerten Pulsfrequenz ausdrücken.
In der betrieblichen Praxis sind sowohl die Ermittlung aller auftretenden
Belastungen sowie die Aussagen über die Beanspruchung des Menschen
komplizierter. Schwierigkeiten bei der Belastungsermittlung treten vor allem in jenen Bereichen auf, wo keine Messmöglichkeit besteht, wie
beispielsweise bei geistigen und psychischen Belastungen.
Desgleichen sind bei Aussagen über die Beanspruchung Faktoren wie Körpermaße, Körperkräfte, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen und
vieles andere mehr zu berücksichtigen.
8. Wie lauten die Schlüsselbegriffe zur menschengerechten
Arbeitsgestaltung?
23
Anmerkungen
9. Welche Zielsetzungen verfolgt die moderne Arbeitswissenschaft?
10. Welchen Wert haben ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze
für die Betroffenen?
11. Was versteht man unter Konzeptionsergonomie?
12. Was versteht man unter Korrekturergonomie?
24
Anmerkungen
Glossar
Absenz
Abwesenheit, Fortbleiben;
Akzeptanz
Anerkennung, Billigung;
akzeptieren
etwas annehmen, billigen, hinnehmen;
Analyse
systematische Untersuchung (Vorgangsweise);
Anatomie
Wissenschaft, die sich mit Form und Körperbau der Lebewesen (insbesondere des Menschen) befasst;
Belastung
– statische
Biologie
Wissenschaft von der belebten Natur und den Gesetzmäßigkeiten im Ablauf des Lebens von Pflanze, Tier und
Mensch;
effizient
besonders wirtschaftlich, leistungsfähig bzw. wirksam;
Fluktuation
Schwanken, Schwankung, Wechsel (gemeint ist das häufige
Wechseln vom Arbeitnehmer zu anderen Beschäftigungsverhältnissen);
Hierarchie
Rangordnung, Rangfolge, Über- und Unterordnungsverhältnisse;
Individuum
Mensch als Einzelwesen, einzelne Person;
Intensität
Heftigkeit, Stärke, Kraft, Wirksamkeit, Eindringlichkeit;
Jobsharing
Arbeitsplatzteilung, beispielsweise durch Teilzeitarbeit;
Kooperation
Zusammenarbeit verschiedener Partner (Beteiligter), von
denen jeder einen bestimmten Aufgabenbereich erfüllt;
gleich bleibende Belastung der Muskeln
durch Haltearbeit;
– dynamische unterschiedliche (wechselnde) Belastung
der Muskeln durch Bewegung;
Koordination Gegenseitige Abstimmung um beispielsweise sicherzustellen, dass Arbeiten aufeinander abgestimmt werden;
Kreativität
das Schöpferische, Schöpferkraft;
kurativ
heilend;
Monotonie
Gleichförmigkeit, Eintönigkeit;
Motivation
Summe der Beweggründe, die das menschliche Handeln
beeinflussen;
permanent
dauernd, anhaltend, ununterbrochen, ständig;
Physiologie
Wissenschaft von den Grundlagen des allgemeinen Lebensgeschehens, besonders von den normalen Lebensvorgängen und Funktionen des menschlichen Organismus;
produktiv
ergiebig, viel hervorbringend;
Psychologie
Wissenschaft von den Erscheinungen und Zuständen des
bewussten und unbewussten Seelenlebens bzw. einer inneren Gesetzmäßigkeit entsprechenden Verhaltens-, Reaktionsweise;
Qualifikation Befähigung, Eignung;
REFA
„REFA – Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e. V.“ (e. V. = eingetragener Verein in der BRD);
Systematik
planmäßige Darstellung, einheitliche Gestaltung.
25
Anmerkungen
Beantwortung der Fragen
– Regelmäßigkeit, Planmäßigkeit und Zielorientiertheit;
– Arbeit wird als Anstrengung und Mühe ebenso erlebt wie als
Erfolg, Leistung und Anerkennung;
– Für geleistete Arbeit im Auftrag eines Arbeitgebers gibt es Entgelt;
– Es gibt auch unbezahlte Arbeit (z. B. Hausarbeit).
F 2: – Betroffene werden in Planungsprozesse und Konstruktionsabläufe eingebunden und solcherart zu Beteiligten;
– Mehr Verantwortung und Entscheidungskompetenz;
– Abbau von hierarchischen Strukturen;
– Arbeitsinhalte fördern Qualifikation und Persönlichkeitsentwicklung;
– Höhere Motivation zur Leistungserbringung.
F 3: – Hohes Maß an Fremdbestimmung und kaum Möglichkeiten zur
Einflussnahme auf den eigenen Arbeitsprozess;
– Sinnentleerung durch extreme Arbeitsleistung;
– Kaum Identifikation mit dem Produkt und dem Betrieb;
– Wenig Möglichkeiten, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten
anzuwenden und weiterzuentwickeln.
F 4: – Sichere Arbeitsplätze;
– Menschengerechte Arbeit und Arbeitsumwelt;
– Gesunderhaltung und Sicherheit der Arbeitnehmer steht im Mittelpunkt.
F 5: – Sichere Arbeitsplätze, soziale Absicherung und entsprechendes
Einkommen;
– Selbstverwirklichung bei der Arbeit;
– Gleicher Lohn für gleiche Arbeit;
– Schutz vor Arbeitsplatzverlust für ältere Arbeitnehmer.
F 6: – Zunahme der Intensität der Arbeit (Leistungsdruck);
– Zunahme von Schicht- und Nachtarbeitssystemen;
– Arbeitsplatzverlust durch Rationalisierung.
F 7: – Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
– Schulungs- und Informationstätigkeit verstärken, damit die Rechte
besser ausgeübt werden können;
– Humanisierung der Arbeit.
F 8: – Ausführbarkeit;
– Erträglichkeit;
– Zumutbarkeit;
– Wohlbefinden.
F 9: – Schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen schaffen;
– Standard sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung, Entlohnung und Kooperation bereitstellen;
– Handlungsspielräume schaffen, Qualifikationserweiterung und
Persönlichkeitsförderung ermöglichen.
F 10: – Schutz und Sicherheit gegen Unfall und andere Gesundheitsgefahren;
– Vorbeugender Gesundheitsschutz, Beseitigung vermeidbarer Belastungen, Schutz vor Überbeanspruchung;
– Vorbeugung vor Ermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit.
F 11: – Berücksichtigung der ergonomischen Grundsätze im Planungsstadium.
F 12: – Menschengerechte Gestaltung bereits bestehender Arbeitsplätze,
Betriebsanlagen und Gebäude.
F 1:
26
Anmerkungen
Name und Adresse:
Fragen zu Humanisierung –
Technologie – Umwelt 1
Wir ersuchen Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:*
1. Da wird immer von „qualitativem Wachstum“, vom Bekenntnis –
allerdings nicht bedingungslos – zur Technik geredet. Welche Bedeutung
haben diese beiden Begriffe für Sie persönlich?
2. Welche Bedeutung hat die Humanisierung der Arbeit für Ihre persönliche Arbeitssituation und wie bedeutend ist sie für die Gesellschaft?
3. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die menschengerechte
Gestaltung ihrer Arbeit und wenn ja, in welchem Gesetz ist dies geregelt?
27
4. Wie müsste eine moderne und vor allem arbeitnehmerorientierte Arbeitsorganisation aus Ihrer Sicht aussehen? (Versuchen Sie bitte „schlüssig“
zu argumentieren, das heißt, begründen Sie Ihre Meinung.)
Anmerkungen
5. Können Sie aus eigenem Erleben je ein typisches Beispiel für Korrekturergonomie bzw. Konzeptionsergonomie geben? (Die Beispiele müssen
Sie nicht direkt betreffen, sondern können Ihnen auch bekannt geworden sein.)
6. Nehmen wir an, dass unsere Arbeitswelt bereits umfassend human gestaltet und die Arbeitsplätze bzw. auch die Arbeitsumgebung menschengerecht sind. Welche Auswirkungen hätte dies auf Mensch, Betrieb,
Volkswirtschaft und Gesellschaft?
* Fernlehrgangsteilnehmer/-innen bitten wir, nach Abschluss der Fragenbeantwortung die Seite(n) mit den Fragen abzutrennen und an folgende
Adresse zu senden:
Fernlehrgang des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
1010 Wien, Hohenstaufengasse 10.
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