s Sparkasse Schönau-Todtnau Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Seite: 1 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 11 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 13 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 13 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 18 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 22 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 24 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 25 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 25 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 26 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 27 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 27 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 28 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 28 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 29 2 3 Seite: 2 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 1 Allgemeine Informationen Die Sparkassen Schopfheim-Zell und Schönau-Todtnau haben mit Wirkung zum 01. Januar 2017 fusioniert. Die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen gem. Teil 8 der Verordnung Nr. 575 (CRR) der Europäischen Union erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch jeweils separat durch die Vorgängerinstitute. Die Sparkasse Schönau-Todtnau setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse Schönau-Todtnau hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016. Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2016. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2 KWG. Seite: 4 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Schönau-Todtnau nicht. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSAAnsatz zugrunde gelegt.) • Art. 454 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem der Sparkasse offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.1.1 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Seite: 6 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende der Versammlung der Träger. Träger der Sparkasse sind die Städte Schönau und Todtnau sowie die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates und dessen Stellvertreter sind gemäß der Satzung „geborene“ Mitglieder der Hauptsitzgemeinden Schönau und Todtnau im jährlichen Wechsel. Die vier weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers im Wege der Einigung bestellt. Daneben werden drei als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.2 offengelegt. Seite: 7 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Bilanzwert TEUR 9. Nachrangige TEUR 3.590,9 -34,5 Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Zusätzliches Ergänzungs- Kernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR 1) 3.556,5 Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine 5.500,0 5.500,0 Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 460,2 2) 276,1 184,1 276,1 3.740,5 b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheits- 14.222,2 14.222,2 rücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 24,5 -24,5 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 19.722,2 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Erläuterungen zur Tabelle: zu 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen zu 2) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) zu 3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse Schönau-Todtnau hat folgende Kapitalinstrumente begeben: • • • Darlehen mit Nachrangabrede Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede Stille Vermögenseinlage Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. . 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht in der Anlage 2 zu entnehmen. Seite: 9 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 2.3.1 Vermögenslage wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 TEUR Kreditrisiko Standardansatz 14.820,7 Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 16,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 24,5 Unternehmen 9.184,7 Mengengeschäft 2.449,0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 448,7 1.011,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 Verbriefungspositionen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA 862,1 Beteiligungspositionen 524,1 Sonstige Posten 299,5 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 1.040,8 CVA-Risiko Standardmethode 1,2 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 10 von 48 Sparkasse Schönau-Todtnau 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Summe k.A. k.A. k.A. 12.613 k.A. k.A. 12.613 88,66 Frankreich 6.483 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 436 k.A. k.A. 436 3,06 Niederlande 3.994 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 168 k.A. k.A. 168 1,18 Italien 245 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 6 k.A. k.A. 6 0,04 Irland 555 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 44 k.A. k.A. 44 0,31 Dänemark 302 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 7 k.A. k.A. 7 0,05 Portugal 10 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Spanien 737 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 18 k.A. k.A. 18 0,13 Belgien 56 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4 k.A. k.A. 4 0,03 Luxemburg 50 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4 k.A. k.A. 4 0,03 Norwegen 14 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 1,50 Schweden 938 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 20 k.A. k.A. 20 0,14 1,50 Finnland 22 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,01 Österreich 5.622 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 449 k.A. k.A. 449 3,16 Schweiz 4.232 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 324 k.A. k.A. 324 2,27 Türkei 55 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 5 k.A. k.A. 5 0,03 Polen 20 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Ungarn 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0 k.A. k.A. 0 0,00 Bulgarien 23 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,01 Russland 111 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 7 k.A. k.A. 7 0,05 Kasachstan 26 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,02 positionen k.A. delsbuch k.A. positionen Risikopositionswert (IRB) 187.947 Deutschland position im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Davon: Verbriefungsrisiko- Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Han- Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposition im Wert der Risikoposition im Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) TEUR Summe der Kauf- und Verkaufs- 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Risikopositionswert (SA) s Seite: 11 von 48 Eigenmittelanforderungen k.A. 12 k.A. k.A. 12 0,09 1.024 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 82 k.A. k.A. 82 0,58 Mexiko 36 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3 k.A. k.A. 3 0,02 Costa Rica 20 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,01 Kaiman In 9 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Britische Jungfern Inseln 33 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,01 Kolumbien 16 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Peru 30 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3 k.A. k.A. 3 0,02 Chile 16 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Israel 17 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Abu Dhabi 14 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Thailand 29 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,02 Indonesien 20 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 k.A. k.A. 2 0,01 Hongkong 9 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 k.A. k.A. 1 0,01 Gewichtungen der k.A. Summe k.A. positionen k.A. delsbuch k.A. positionen Risikopositionswert (IRB) 437 position im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Davon: Verbriefungsrisiko- Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Han- Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposition im Wert der Risikoposition im Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (IRB) TEUR Summe der Kauf- und Verkaufs- 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sparkasse Schönau-Todtnau Risikopositionswert (SA) s Großbritannien (ohneGuernsey, Jersey und Insel Man) USA Total 213.152 14.228 0,63 14.228 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 198.284 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 12 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 369.418 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 28.717 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 14.660 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute 3.527 513 75.546 Unternehmen 136.265 Mengengeschäft 59.354 Durch Immobilien besicherte Positionen 18.830 Ausgefallene Positionen 10.904 OGA 27.454 Sonstige Posten Gesamt 6.042 381.812 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 13 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2016 Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 39.948 6.154 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.957 1.000 - 1.027 - - - 6 - 56.603 - - 112.084 12.636 5.568 Mengengeschäft 59.916 21 453 Durch Immobilien besicherte Positionen 16.757 32 185 9.801 - - 27.427 - - 5.843 - - 343.363 19.849 6.206 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Ausgefallene Positionen OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 14 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken TEUR Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentral29.688 - 16.414 - - - - 13.955 - - - - - - - 6 - - - - - - 56.603 - Unternehmen - davon: KMU banken - - - - - - - - - - - - - - - - - 2 - 1.027 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 15.833 1.031 13.661 32.366 4.519 11.136 5.497 8.634 9.661 27.949 - - - - - - 1.031 6.281 11.353 3.504 3.062 1.951 - 9.661 15.347 - - - - - 47.227 349 138 1.714 2.745 2.714 677 83 372 4.106 264 - - - - - 349 138 1.714 2.745 2.714 677 83 372 4.106 264 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.000 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Mengengeschäft davon: KMU Seite: 15 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken TEUR Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 13.726 - 213 181 371 60 - 230 48 2.144 - - - - - - - 213 181 371 60 - 230 48 2.144 - - - - - 3.714 - - 330 968 417 1 - 41 4.329 - - - - - - - - - - - - - - - - - schreibungen - - - - - - - - - - - - - - - OGA - 27.427 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 5.843 86.297 27.427 30.369 80.500 1.380 16.039 34.591 8.603 14.327 6.175 8.947 10.122 38.528 266 5.843 davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldver- Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen 1 PWB sowie pauschalierte EWB wurden in der Forderungsklasse Mengengeschäft der Hauptbranche Privatpersonen zugeordnet. Seite: 16 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 < 1 Jahr TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre 29.688 13.274 3.140 5.527 655 8.775 Öffentliche Stellen - - 1.027 Multilaterale Entwicklungsbanken 6 - - Internationale Organisationen - - - 1.668 27.986 26.949 Unternehmen 10.418 36.099 83.770 Mengengeschäft 17.408 8.727 34.255 433 1.710 14.830 3.190 295 6.316 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - - - OGA - - 27.427 2.547 - 3.297 70.885 88.746 209.786 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 17 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse zentral in der Abteilung Kreditsekretariat. Ergänzend werden die Risiken aus dem Portfoliobereich mit Obligos kleiner 25 TEUR über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 40 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 77 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 65 TEUR. Seite: 18 von 48 rungen5 Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4 Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4 Rückstellungen3 Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand EWB1 TEUR rungen 31.12.2016 Bestand PWB2 Sparkasse Schönau-Todtnau Gesamtbetrag notleidender Forde- s Banken 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 Privatpersonen 4.318 1.738 461 -101 753 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 9.339 3.853 20 8 1.100 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 508 85 0 -21 0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 506 159 0 159 0 Verarbeitendes Gewerbe 135 79 0 16 49 1.611 692 0 -9 4 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 662 211 20 -30 9 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 2 1 0 -1 0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 0 0 0 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 93 49 0 -3 0 5.789 2.544 0 -103 1.038 Baugewerbe Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Seite: 19 von 48 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt rungen5 Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4 Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4 Rückstellungen3 Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand EWB1 TEUR rungen 31.12.2016 Bestand PWB2 Sparkasse Schönau-Todtnau Gesamtbetrag notleidender Forde- s 33 33 0 0 0 0 0 0 0 0 13.657 5.591 481 -40 477 77 65 1.853 1) Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden). 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen (100%) und der Summe der Risikovorsorge (100%) jeweils über 95% auf Deutschland entfallen, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR verzichtet. Seite: 20 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 6.935 604 -768 -1.180 0 5.591 Rückstellungen 410 71 0 0 0 481 Pauschalwertberichtigungen 424 53 0 0 0 477 7.769 728 -768 -1.180 0 6.549 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 0 0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 21 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die Sparkasse Schönau-Todtnau nicht benannt. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Moody’s und Standard & Poor’s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Moody’s und Standard & Poor’s Öffentliche Stellen Moody’s und Standard & Poor’s Multilaterale Entwicklungsbanken Moody’s und Standard & Poor’s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 22 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 75 100 150 250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 46.102 - - - - - - - - 9.126 - 0 - - - - - - Öffentliche Stellen - - 1.027 - - - - - - Multilaterale Entwicklungsbanken 6 - - - - - - - - 1.009 - - - - - - - - 55.070 - 1.534 - - - - - - Unternehmen - - - - - - 120.531 - - Mengengeschäft - - - - - 42.821 - - - Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 16.567 - - - - - Ausgefallene Positionen - - - - - - 3.420 6.150 - Positionen - - - - - - - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - - - - - - - - - OGA - - - 24.308 - - 2.813 306 - Beteiligungspositionen - - - - - - 3.384 111 1.197 2.100 - - - - - 3.744 - - 112.404 - 2.561 40.875 - 42.821 133.892 6.567 1.197 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Internationale Organisationen Institute Mit besonders hohen Risiken verbundene Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte Seite: 23 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Synthetische Beteiligungen werden, sofern sie am Meldestichtag 30.12.2016 nicht mehr als 5% der Risikopositionsklasse Beteiligungen ausmachen, als unbedeutend eingestuft und in den nachfolgenden Tabellen nicht ausgewiesen. 31.12.2016 TEUR Beizulegender Zeitwert 1) Buchwert 1) Börsenwert (Fair Value) Strategische Beteiligungen 4.397 4.397 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 4.397 4.397 Funktionsbeteiligungen - - - davon börsengehandelte Positionen - - - davon andere Beteiligungspositionen Seite: 24 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert 1) Buchwert 1) TEUR Börsenwert (Fair Value) davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen - - Kapitalbeteiligungen - - - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen - - 4.397 4.397 Gesamt - Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 1) Enthält teilweise anteiligen Zinsen Im Berichtsjahr wurden keine Gewinne oder Verluste aus Verkauf und Liquidation realisiert. Aus diesem Grund wird auf die Darstellung der Tabelle „Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen“ verzichtet. Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e) CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch und rechnet anrechnungsmindernd keine Sicherheiten an. 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Seite: 25 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Auf die Darstellung der Tabelle „Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken“ wird verzichtet. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts unter dem Punkt 4.1.3 Marktpreisrisiken Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken entstehen durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: • Simulation des Kundengeschäfts mit einem Wachstum von 1,5 % (Passivbestände) und einem Halten der Aktivbestände. • Kein pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere. Fälligkeiten werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert • Bei variablen Produkten, die weder einer festgelegten Zins- noch Kapitalbindung unterliegen, werden für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos Ablauffiktionen mittels eines Modells gleitender Durchschnitte ermittelt. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen. Dabei werden unter anderem Zinsszenarien mit verflachenden und inversen Zinsstrukturkurven sowie Parallelverschiebungen der Zinsstrukturkurve für die Simulation herangezogen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt 31.12.2016 TEUR berechnete Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Zinsschock - 200 Basispunkte -1.981 +447 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 26 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Die Sparkasse hat Credit Linked Schuldscheine in Höhe von 25,0 Mio. EUR im Bestand. Die Sparkasse hat hierbei bei den zugrunde liegenden Credit Default Swaps die Sicherungsgeberposition bezüglich der Referenzschuldner übernommen 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 27 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Konsortialkrediten. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen, wie im gesamten Geschäftsjahr, keine erhaltene Sicherheiten vor. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 29.636 287.083 davon Aktieninstrumente 3.213 davon Schuldtitel 26.263 davon sonstige 34.025 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 3.213 26.534 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 30.539 Tabelle: Verbundene Verbindlichkeiten Vermögenswerte und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 29.636 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Schönau-Todtnau gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 28 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 genutzt. Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird durch die Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 5,83 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 9,18 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war die Erhöhung des Kernkapitals verbunden mit einem Rückgang bei den Gesamtrisikopostionen. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzende Werte LRSum TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 309.562 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2 lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsk. A. kreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 3 -1.226 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikomeßgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente k. A. 5 7 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6 EU-6a EU-6b k. A. 33.788 k. A. k. A. 825 342.949 Tabelle: Summarischer Abstimmung zwischen bilanzierter Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldunsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 29 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermö1 gen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT 3 und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d.h. ohne anrechen4 bare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 5 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrag von im Zusammenhang mit Derivaten ge6 stellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen in bar geleistete Nachschüsse bei Derivat7 geschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelspositionen) 9 Angepasster effektiver Nomianalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnung der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge 10 der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 11 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12 gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikopositionen für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition EU-14a gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16 schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen EU-15a 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 19 309.161 -37 309.161 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 64.599 -30.811 33.788 Seite: 30 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absätze 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risik. A. kopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle uns außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt k. A. bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21 me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 19.998 342.949 Verschuldungsquote 5,83 % Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. EU-24 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Ja 1.226 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: EU-4 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 16.450 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 39.876 EU-10 Unternehmen EU-11 Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z.B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-5 EU-6 EU-12 309.161 k. A. 309.161 k.A. 48.667 1.027 50.543 105.071 9.564 37.963 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Seite: 31 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Anlage 1 – begebene Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes per 31.12.2016 1. Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments … 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht k.A. 3 Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangdarlehen 8 1,28 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Passivum – fortgeführter Einstandswert 01.04.1993 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 01.04.1993 - 01.04.2003 01.04.2003 - 01.04.2009 01.04.2009 - 30.12.2015 30.12.2015 - 30.12.2023 Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 16 EUR 1.278.229,70 k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex ab 30.12.2015 3,300 % 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b 22 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder Nein eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 21 Seite: 32 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 k.A. 36 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 35 k.A. k.A. 2. Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments … 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht k.A. 3 Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangdarlehen 8 1,28 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments EUR 1.278.229,70 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Passivum – fortgeführter Einstandswert 31.12.1992 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 31.12.1992 - 31.12.2002 31.12.2002 - 30.12.2008 30.12.2008 - 30.12.2015 30.12.2015 - 30.12.2023 Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 16 k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex ab 30.12.2015 3,300 % 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend Seite: 33 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 20b 22 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder Nein eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 k.A. 36 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 21 35 k.A. k.A. 3. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1,0 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments … 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht k.A. 3 Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 1,00 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments EUR 1.000.000,00 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Passivum – fortgeführter Einstandswert 30.11.2013 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 30.11.2023 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein Seite: 34 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 15 16 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,30 % 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b 22 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder Nein eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 k.A. 36 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 21 35 k.A. k.A. Seite: 35 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Seite: 36 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Seite: 37 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Seite: 38 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 4. Stille Vermögenseinlage über 460.162,69 Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments … 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht k.A. 3 Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Vermögenseinlage 8 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Zusätzliches Kernkapital: 0,28 Ergänzungskapital: 0,18 EUR 460.162,69 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Passivum – fortgeführter Einstandswert 28.12.1992 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Nein 15 16 k.A. k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex bis 27.12.2022 3,900 % 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein 20a Zwingend 22 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 20b 21 Zwingend Nein Nicht kumulativ Seite: 39 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 36 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der k.A. Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils k.A. ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 35 k.A. Seite: 40 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Anlage 2 – Eigenmittelelemente zu 3.3 des Offenlegungsberichtes per 31.12.2016 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 14.222 26 (1) (c) 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken k.A. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 486 (2) k.A. 483 (2) Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 k.A. 26 (2) 3a 4 5 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals 5.500 26 (1) (f) k.A. 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 26 (1) 19.722 k.A. 34, 105 k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4) Seite: 41 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A. tuts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A. kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts k.A. In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (f), 42, 472 (8) Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A. nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 11 15 16 17 18 19 20 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A. Seite: 42 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 48 (1), 470(2) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld k.A. 22 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (I) k.A. k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 481 27 k.A. 36 (1) (j) 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt k.A. Hartes Kernkapital (CET1) 19.722 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 32 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A. davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 51, 52 k.A. Seite: 43 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 276 486 (3) k.A. 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 276 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 477, 477 (3), 477 (4) (a) Seite: 44 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 42 43 k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) k.A. 276 19.998 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 3.556 62, 63 184 486 (4) k.A. 483 (4) Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 87, 88, 480 k.A. 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen k.A. 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 48 49 3.741 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A. tuts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungs- k.A. kapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A. in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) Seite: 45 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k.A. 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 3.741 23.739 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, k.A. die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 199.603 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 9,88 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 10,02 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,89 92 (2) (c) Seite: 46 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 1.239 CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1.239 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 0 k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante k.A. Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] CRD 131 3,89 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 417 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 1.197 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 k.A. 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k.A. 62 2.316 62 Seite: 47 von 48 s Sparkasse Schönau-Todtnau Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 276 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5) 184 484 (4), 486 (3) und (5) 1.654 484 (5), 486 (4) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 48 von 48