Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau

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Sparkasse Schönau-Todtnau
Offenlegungsbericht der Sparkasse
Schönau-Todtnau
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
5
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
9
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
10
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
11
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
13
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
13
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
18
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
22
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
24
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
25
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
25
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
26
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
27
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
27
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
28
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
28
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
29
2
3
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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Sparkasse Schönau-Todtnau
1 Allgemeine Informationen
Die Sparkassen Schopfheim-Zell und Schönau-Todtnau haben mit Wirkung zum 01. Januar 2017 fusioniert. Die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen gem. Teil 8 der Verordnung Nr. 575 (CRR) der
Europäischen Union erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch jeweils separat durch die Vorgängerinstitute.
Die Sparkasse Schönau-Todtnau setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art
und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen
Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority –
EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines.
Die Sparkasse Schönau-Todtnau hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit
einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise
Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet.
Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse
veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen
Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016.
Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2016.
Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1)
Satz 2 KWG.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Schönau-Todtnau nicht.
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte
nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung
auszunehmen.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht
offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSAAnsatz zugrunde gelegt.)
• Art. 454 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für
operationelle Risiken.)
• Art. 455 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
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Sparkasse Schönau-Todtnau
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.1 Risikomanagementsystem der
Sparkasse offengelegt.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.1.1 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der
Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
0
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den
Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands
beschließen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von
geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die
persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus,
dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften
sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands
verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten
in der Kreditwirtschaft.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende der Versammlung der Träger. Träger der
Sparkasse sind die Städte Schönau und Todtnau sowie die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates und dessen
Stellvertreter sind gemäß der Satzung „geborene“ Mitglieder der Hauptsitzgemeinden Schönau und
Todtnau im jährlichen Wechsel. Die vier weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers im Wege der Einigung bestellt. Daneben werden drei als Vertreter
der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw.
verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende
Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die
Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen
werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1.2 offengelegt.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 1423/2013
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
9.
Nachrangige
TEUR
3.590,9
-34,5
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Hartes
Zusätzliches
Ergänzungs-
Kernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
1)
3.556,5
Verbindlichkeiten
10.
Genussrechtskapital
11.
Fonds für allgemeine
5.500,0
5.500,0
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
460,2
2)
276,1
184,1
276,1
3.740,5
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheits-
14.222,2
14.222,2
rücklage
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
24,5
-24,5
3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände
(Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR)
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
19.722,2
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Erläuterungen zur Tabelle:
zu 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR)
und anteiliger Zinsen
zu 2) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel
483 ff. CRR)
zu 3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der
Bilanz im Folgejahr.
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Die Sparkasse Schönau-Todtnau hat folgende Kapitalinstrumente begeben:
•
•
•
Darlehen mit Nachrangabrede
Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede
Stille Vermögenseinlage
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht in der
Anlage 2 zu entnehmen.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt 2.3.1 Vermögenslage wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
14.820,7
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0,0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,0
Öffentliche Stellen
16,4
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,0
Internationale Organisationen
0,0
Institute
24,5
Unternehmen
9.184,7
Mengengeschäft
2.449,0
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
448,7
1.011,7
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0,0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0,0
Verbriefungspositionen
0,0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,0
OGA
862,1
Beteiligungspositionen
524,1
Sonstige Posten
299,5
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0,0
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-
Vereinfachtes Verfahren
-
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
-
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
1.040,8
CVA-Risiko
Standardmethode
1,2
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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Sparkasse Schönau-Todtnau
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
Summe
k.A.
k.A.
k.A.
12.613
k.A.
k.A.
12.613
88,66
Frankreich
6.483
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
436
k.A.
k.A.
436
3,06
Niederlande
3.994
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
168
k.A.
k.A.
168
1,18
Italien
245
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
6
k.A.
k.A.
6
0,04
Irland
555
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
44
k.A.
k.A.
44
0,31
Dänemark
302
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
7
k.A.
k.A.
7
0,05
Portugal
10
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Spanien
737
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
18
k.A.
k.A.
18
0,13
Belgien
56
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
4
k.A.
k.A.
4
0,03
Luxemburg
50
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
4
k.A.
k.A.
4
0,03
Norwegen
14
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
1,50
Schweden
938
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
20
k.A.
k.A.
20
0,14
1,50
Finnland
22
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,01
Österreich
5.622
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
449
k.A.
k.A.
449
3,16
Schweiz
4.232
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
324
k.A.
k.A.
324
2,27
Türkei
55
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
5
k.A.
k.A.
5
0,03
Polen
20
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Ungarn
0
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
0
k.A.
k.A.
0
0,00
Bulgarien
23
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,01
Russland
111
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
7
k.A.
k.A.
7
0,05
Kasachstan
26
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,02
positionen
k.A.
delsbuch
k.A.
positionen
Risikopositionswert (IRB)
187.947
Deutschland
position im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Davon: Verbriefungsrisiko-
Eigenmittelanforderungen
Davon: Risikopositionen im Han-
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
Risikoposition im
Wert der Risikoposition im
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
TEUR
Summe der Kauf- und Verkaufs-
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Risikopositionswert (SA)
s
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Eigenmittelanforderungen
k.A.
12
k.A.
k.A.
12
0,09
1.024
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
82
k.A.
k.A.
82
0,58
Mexiko
36
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
3
k.A.
k.A.
3
0,02
Costa Rica
20
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,01
Kaiman In
9
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Britische Jungfern Inseln
33
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,01
Kolumbien
16
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Peru
30
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
3
k.A.
k.A.
3
0,02
Chile
16
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Israel
17
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Abu Dhabi
14
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Thailand
29
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,02
Indonesien
20
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
2
k.A.
k.A.
2
0,01
Hongkong
9
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
1
k.A.
k.A.
1
0,01
Gewichtungen der
k.A.
Summe
k.A.
positionen
k.A.
delsbuch
k.A.
positionen
Risikopositionswert (IRB)
437
position im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Davon: Verbriefungsrisiko-
Eigenmittelanforderungen
Davon: Risikopositionen im Han-
Handelsbuch
Verbriefungsrisikoposition
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
Risikoposition im
Wert der Risikoposition im
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (IRB)
TEUR
Summe der Kauf- und Verkaufs-
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sparkasse Schönau-Todtnau
Risikopositionswert (SA)
s
Großbritannien (ohneGuernsey, Jersey und Insel
Man)
USA
Total
213.152
14.228
0,63
14.228
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
198.284
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
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s
Sparkasse Schönau-Todtnau
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 369.418 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen,
ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
28.717
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
14.660
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
3.527
513
75.546
Unternehmen
136.265
Mengengeschäft
59.354
Durch Immobilien besicherte Positionen
18.830
Ausgefallene Positionen
10.904
OGA
27.454
Sonstige Posten
Gesamt
6.042
381.812
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Seite: 13 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
Deutschland
EWR
Sonstige
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
39.948
6.154
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
13.957
1.000
-
1.027
-
-
-
6
-
56.603
-
-
112.084
12.636
5.568
Mengengeschäft
59.916
21
453
Durch Immobilien besicherte Positionen
16.757
32
185
9.801
-
-
27.427
-
-
5.843
-
-
343.363
19.849
6.206
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Seite: 14 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Energie- u. Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau, …
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
TEUR
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
Zentralstaaten
oder Zentral29.688
-
16.414
-
-
-
-
13.955
-
-
-
-
-
-
-
6
-
-
-
-
-
-
56.603
-
Unternehmen
-
davon: KMU
banken
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2
-
1.027
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
15.833
1.031
13.661
32.366
4.519
11.136
5.497
8.634
9.661
27.949
-
-
-
-
-
-
1.031
6.281
11.353
3.504
3.062
1.951
-
9.661
15.347
-
-
-
-
-
47.227
349
138
1.714
2.745
2.714
677
83
372
4.106
264
-
-
-
-
-
349
138
1.714
2.745
2.714
677
83
372
4.106
264
-
Regionale oder
lokale Gebietskörperschaften
1.000
Öffentliche
Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Mengengeschäft
davon: KMU
Seite: 15 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Energie- u. Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau, …
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
TEUR
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
Durch Immobilien besicherte
Positionen
-
-
-
13.726
-
213
181
371
60
-
230
48
2.144
-
-
-
-
-
-
-
213
181
371
60
-
230
48
2.144
-
-
-
-
-
3.714
-
-
330
968
417
1
-
41
4.329
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
schreibungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
27.427
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
5.843
86.297
27.427
30.369
80.500
1.380
16.039
34.591
8.603
14.327
6.175
8.947
10.122
38.528
266
5.843
davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders
hohen Risiken
verbundene
Positionen
Gedeckte
Schuldver-
Sonstige
Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
1
PWB sowie pauschalierte EWB wurden in der Forderungsklasse Mengengeschäft der Hauptbranche Privatpersonen zugeordnet.
Seite: 16 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
< 1 Jahr
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
29.688
13.274
3.140
5.527
655
8.775
Öffentliche Stellen
-
-
1.027
Multilaterale Entwicklungsbanken
6
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
1.668
27.986
26.949
Unternehmen
10.418
36.099
83.770
Mengengeschäft
17.408
8.727
34.255
433
1.710
14.830
3.190
295
6.316
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
-
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
-
-
OGA
-
-
27.427
2.547
-
3.297
70.885
88.746
209.786
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Seite: 17 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt
eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei
nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse zentral in der Abteilung Kreditsekretariat. Ergänzend
werden die Risiken aus dem Portfoliobereich mit Obligos kleiner 25 TEUR über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der
Risikovorsorgen geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 40 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 77 TEUR,
die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 65 TEUR.
Seite: 18 von 48
rungen5
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4
Rückstellungen3
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand EWB1
TEUR
rungen
31.12.2016
Bestand PWB2
Sparkasse Schönau-Todtnau
Gesamtbetrag notleidender Forde-
s
Banken
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
0
0
0
Privatpersonen
4.318
1.738
461
-101
753
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon
9.339
3.853
20
8
1.100
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
508
85
0
-21
0
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
506
159
0
159
0
Verarbeitendes Gewerbe
135
79
0
16
49
1.611
692
0
-9
4
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
662
211
20
-30
9
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
2
1
0
-1
0
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
0
0
0
0
0
Grundstücks- und Wohnungswesen
93
49
0
-3
0
5.789
2.544
0
-103
1.038
Baugewerbe
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Seite: 19 von 48
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
rungen5
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4
Rückstellungen3
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand EWB1
TEUR
rungen
31.12.2016
Bestand PWB2
Sparkasse Schönau-Todtnau
Gesamtbetrag notleidender Forde-
s
33
33
0
0
0
0
0
0
0
0
13.657
5.591
481
-40
477
77
65
1.853
1)
Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden).
2)
PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben.
3)
Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme
berücksichtigt.
4)
Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme.
5)
ohne Risikovorsorge
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen (100%) und der Summe der Risikovorsorge (100%) jeweils über 95% auf Deutschland entfallen, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR verzichtet.
Seite: 20 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
6.935
604
-768
-1.180
0
5.591
Rückstellungen
410
71
0
0
0
481
Pauschalwertberichtigungen
424
53
0
0
0
477
7.769
728
-768
-1.180
0
6.549
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
0
0
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
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s
Sparkasse Schönau-Todtnau
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie
die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die Sparkasse Schönau-Todtnau nicht benannt.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Moody’s und Standard & Poor’s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Moody’s und Standard & Poor’s
Öffentliche Stellen
Moody’s und Standard & Poor’s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Moody’s und Standard & Poor’s
Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Seite: 22 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle
zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
75
100
150
250
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
46.102
-
-
-
-
-
-
-
-
9.126
-
0
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Stellen
-
-
1.027
-
-
-
-
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
6
-
-
-
-
-
-
-
-
1.009
-
-
-
-
-
-
-
-
55.070
-
1.534
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
-
-
120.531
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
42.821
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Positionen
-
-
-
16.567
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
-
-
-
3.420
6.150
-
Positionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
-
24.308
-
-
2.813
306
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
3.384
111
1.197
2.100
-
-
-
-
-
3.744
-
-
112.404
-
2.561
40.875
-
42.821
133.892
6.567
1.197
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Internationale Organisationen
Institute
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte
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s
Sparkasse Schönau-Todtnau
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den
nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts
erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung
die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Die Positionen werden aus strategischen
Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten.
Synthetische Beteiligungen werden, sofern sie am Meldestichtag 30.12.2016 nicht mehr als 5% der
Risikopositionsklasse Beteiligungen ausmachen, als unbedeutend eingestuft und in den nachfolgenden Tabellen nicht ausgewiesen.
31.12.2016
TEUR
Beizulegender
Zeitwert 1)
Buchwert 1)
Börsenwert
(Fair Value)
Strategische Beteiligungen
4.397
4.397
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
4.397
4.397
Funktionsbeteiligungen
-
-
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
Seite: 24 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
31.12.2016
Beizulegender
Zeitwert 1)
Buchwert 1)
TEUR
Börsenwert
(Fair Value)
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
-
-
Kapitalbeteiligungen
-
-
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
-
-
4.397
4.397
Gesamt
-
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
1)
Enthält teilweise anteiligen Zinsen
Im Berichtsjahr wurden keine Gewinne oder Verluste aus Verkauf und Liquidation realisiert. Aus diesem Grund wird auf die Darstellung der Tabelle „Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste
aus Beteiligungspositionen“ verzichtet.
Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e) CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten.
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse
macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch und
rechnet anrechnungsmindernd keine Sicherheiten an.
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine
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s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Auf die Darstellung der Tabelle „Eigenmittelanforderungen
für Marktrisiken“ wird verzichtet.
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts unter dem Punkt 4.1.3 Marktpreisrisiken
Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und
auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken entstehen durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde:
• Simulation des Kundengeschäfts mit einem Wachstum von 1,5 % (Passivbestände) und einem Halten der Aktivbestände.
• Kein pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere. Fälligkeiten werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert
• Bei variablen Produkten, die weder einer festgelegten Zins- noch Kapitalbindung unterliegen, werden für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos Ablauffiktionen mittels eines Modells gleitender
Durchschnitte ermittelt.
Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen. Dabei werden unter anderem Zinsszenarien mit verflachenden und inversen Zinsstrukturkurven sowie Parallelverschiebungen der Zinsstrukturkurve für die Simulation herangezogen.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt
31.12.2016
TEUR
berechnete Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Zinsschock - 200 Basispunkte
-1.981
+447
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
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Sparkasse Schönau-Todtnau
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Die Sparkasse hat Credit Linked Schuldscheine in Höhe von 25,0 Mio. EUR im Bestand. Die Sparkasse
hat hierbei bei den zugrunde liegenden Credit Default Swaps die Sicherungsgeberposition bezüglich
der Referenzschuldner übernommen
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition
gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Konsortialkrediten.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als
Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016
lagen, wie im gesamten Geschäftsjahr, keine erhaltene Sicherheiten vor.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
29.636
287.083
davon Aktieninstrumente
3.213
davon Schuldtitel
26.263
davon sonstige
34.025
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
3.213
26.534
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
30.539
Tabelle: Verbundene Verbindlichkeiten
Vermögenswerte und
andere ausgegebene
eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
29.636
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Schönau-Todtnau gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben
zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 genutzt.
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird durch die Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 5,83 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 9,18 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war die Erhöhung des Kernkapitals verbunden mit
einem Rückgang bei den Gesamtrisikopostionen.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
Anzusetzende Werte
LRSum
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
309.562
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2
lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsk. A.
kreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
3
-1.226
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikomeßgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
k. A.
5
7
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
6
EU-6a
EU-6b
k. A.
33.788
k. A.
k. A.
825
342.949
Tabelle: Summarischer Abstimmung zwischen bilanzierter Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldunsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermö1
gen, aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
3
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d.h. ohne anrechen4
bare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
5
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrag von im Zusammenhang mit Derivaten ge6
stellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen in bar geleistete Nachschüsse bei Derivat7
geschäften)
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelspositionen)
9
Angepasster effektiver Nomianalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnung der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
10
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
11
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12
gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikopositionen für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
EU-14a gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16
schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
EU-15a
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
19
309.161
-37
309.161
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
64.599
-30.811
33.788
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Sparkasse Schönau-Todtnau
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absätze 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risik. A.
kopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle uns außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
k. A.
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21
me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
19.998
342.949
Verschuldungsquote
5,83 %
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
EU-24
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Ja
1.226
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
EU-4
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
16.450
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
39.876
EU-10
Unternehmen
EU-11
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z.B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
EU-5
EU-6
EU-12
309.161
k. A.
309.161
k.A.
48.667
1.027
50.543
105.071
9.564
37.963
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Anlage 1 – begebene Kapitalinstrumente
zu 3.2 des Offenlegungsberichtes per 31.12.2016
1. Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments …
1
Emittent
Sparkasse Schönau-Todtnau
2
Einheitliche Kennung
(z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k.A.
3
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k.A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Nachrangdarlehen
8
1,28
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
01.04.1993
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
01.04.1993 - 01.04.2003
01.04.2003 - 01.04.2009
01.04.2009 - 30.12.2015
30.12.2015 - 30.12.2023
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
16
EUR 1.278.229,70
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
ab 30.12.2015 3,300 %
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
22
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
Nein
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
21
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s
Sparkasse Schönau-Todtnau
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
k.A.
36
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
35
k.A.
k.A.
2. Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments …
1
Emittent
Sparkasse Schönau-Todtnau
2
Einheitliche Kennung
(z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k.A.
3
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k.A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Nachrangdarlehen
8
1,28
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
EUR 1.278.229,70
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
31.12.1992
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
31.12.1992 - 31.12.2002
31.12.2002 - 30.12.2008
30.12.2008 - 30.12.2015
30.12.2015 - 30.12.2023
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
16
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
ab 30.12.2015 3,300 %
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
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Sparkasse Schönau-Todtnau
20b
22
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
Nein
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
k.A.
36
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
21
35
k.A.
k.A.
3. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1,0 Mio. Euro
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments …
1
Emittent
Sparkasse Schönau-Todtnau
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k.A.
3
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k.A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
1,00
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
EUR 1.000.000,00
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
30.11.2013
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
30.11.2023
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Nein
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Sparkasse Schönau-Todtnau
15
16
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
3,30 %
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
22
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug Zwingend
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
Nein
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
k.A.
36
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
21
35
k.A.
k.A.
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Sparkasse Schönau-Todtnau
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Sparkasse Schönau-Todtnau
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Sparkasse Schönau-Todtnau
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4. Stille Vermögenseinlage über 460.162,69 Euro
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments …
1
Emittent
Sparkasse Schönau-Todtnau
2
Einheitliche Kennung
(z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k.A.
3
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Zusätzliches Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Stille Vermögenseinlage
8
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Zusätzliches Kernkapital: 0,28
Ergänzungskapital:
0,18
EUR 460.162,69
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
28.12.1992
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Keine Fälligkeit
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Nein
15
16
k.A.
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
bis 27.12.2022 3,900 %
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Zwingend
22
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A.
wird
20b
21
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
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Sparkasse Schönau-Todtnau
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
36
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
k.A.
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
k.A.
ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
35
k.A.
Seite: 40 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
Anlage 2 – Eigenmittelelemente
zu 3.3 des Offenlegungsberichtes per 31.12.2016
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 1
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
14.222 26 (1) (c)
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k.A.
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
486 (2)
k.A.
483 (2)
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A.
84, 479, 480
k.A.
26 (2)
3a
4
5
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals
5.500 26 (1) (f)
k.A.
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
26 (1)
19.722
k.A.
34, 105
k.A.
36 (1) (b), 37, 472 (4)
Seite: 41 von 48
s
Sparkasse Schönau-Todtnau
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k.A.
36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A.
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A.
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A.
33 (b)
k.A.
36 (1) (e), 41, 472 (7)
Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A.
tuts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A.
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts k.A.
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
36 (1) (f), 42, 472 (8)
Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A.
nen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
11
15
16
17
18
19
20
36 (1) (g), 44, 472 (9)
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A.
36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A.
Seite: 42 von 48
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21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
48 (1), 470(2)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k.A.
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
k.A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
k.A.
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
36 (1) (I)
k.A.
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A.
468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A.
468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A.
481
27
k.A.
36 (1) (j)
28
29
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
k.A.
Hartes Kernkapital (CET1)
19.722
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
32
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k.A.
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
51, 52
k.A.
Seite: 43 von 48
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33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
276 486 (3)
k.A.
483 (3)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
276
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
39
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
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41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
42
43
k.A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A.
468
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
k.A.
276
19.998
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
3.556 62, 63
184 486 (4)
k.A.
483 (4)
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
87, 88, 480
k.A.
486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
k.A.
62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
48
49
3.741
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A.
tuts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungs- k.A.
kapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A.
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
66 (b), 68, 477 (3)
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
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54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A.
468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
k.A.
66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
3.741
23.739
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, k.A.
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b),
199.603
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
9,88 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
10,02 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
11,89 92 (2) (c)
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64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
1.239 CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
1.239
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
0
k.A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante
k.A.
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
CRD 131
3,89 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
417 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
1.197 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
k.A.
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
k.A.
62
k.A.
62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
k.A.
62
2.316 62
Seite: 47 von 48
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Sparkasse Schönau-Todtnau
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A.
484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
276 484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
484 (3), 486 (2) und
(5)
184 484 (4), 486 (3) und
(5)
1.654 484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A.
484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
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