Ausgabe | 44 14. November 2014 powered by Gerichtsurteil Darf die Krankenkasse Unverheirateten den Kinderwunsch bezahlen? Das Bundessozialgericht entscheidet, ob gesetzliche Kassen die künstliche Befruchtung für Unverheiratete finanzieren dürfen A das Bundesversicherungsamt. m Dienstag, dem 18. NoDie BKK VBU klagte vor dem vember, entscheidet sich Landessozialgericht Berlindas Schicksal zahlreicher Paare Brandenburg gegen diese Entmit Kinderwunsch. Das Bundessozialgericht in Kassel wird am scheidung. Jedoch gaben die nächsten Dienstag darüber entRichter der Aufsichtsbehörde scheiden, ob die Betriebskranim Juni Recht. Diese hatte vorkenkasse Verkehrsbau Union gebracht, dass die BKK ihre Be(BKK VBU) auch unverheirateten fugnisse überschreite. Die BKK Paaren einen erhöhten Zuschuss VBU habe praktisch einen neuzur Kinderwunschbehandlung en Versicherungsfall geschafzahlen kann. Das Urteil könnfen, da der Gesetzgeber als eine te Signalwirkung haben. Sollte der Voraussetzungen für eine die Kasse Erfolg haben, dürften Die Kassenleistung für künstliche Befruchtung ist für unverheiratete Bezuschussung der KinderPaare bisher begrenzt. Foto: flickr/Julia Großkreuz wohl auch andere Krankenkaswunschbehandlung durch die sen denjenigen Frauen und Männern, die als ein Drittel der Versicherer freiwil- gesetzlichen Krankenkassen ausdrücknicht miteinander verheiratet sind, einen lig deutlich höhere Zuschüsse. Manche lich die Ehe genannt habe (§ 27 a SGB V). Kostenzuschuss in Höhe von 75 statt 50 Kassen zahlen bei verheirateten Paaren Wegen der grundsätzlichen Bedeutung Prozent gewähren. Die Kosten einer künst- sogar bis zu 100 Prozent der Kosten. des Urteils ließ das Gericht Revision vor lichen Befruchtung liegen derzeit je nach Bisher durften die gesetzlichen Kran- dem höchsten deutschen Sozialgericht Methode zwischen knapp 2000 und 5000 kenkasse nach einer Entscheidung der zu. Euro pro Versuch. Bei Ehepaare müssen Aufsichtsbehörde jedoch nur Ehepaare Die BKK VBU setzt sich seit zwei Jahdie Kassen die Hälfte der Kosten für die unterstützen. Es handle sich dabei um ren dafür ein, die Möglichkeiten des Verersten drei Versuche übernehmen. „keine rechtlich schrankenlose Ermäch- sorgungsstrukturgesetzes ausschöpfen Tatsächlich zahlen bereits mehr tigung zu jedweder Mehrleistung“ so zu dürfen. Darin eröffnet eine Ermäch- Analyse Roboter helfen im Kampf gegen Ebola Die US-Regierung setzt zur Bekämpfung des Ebola-Virus auf medizinische Roboter. Via Fernsteuerung können Ärzte die Maschinen zur Diagnose und zur Dekontamination einsetzen. Eine Ansteckung der Mediziner durch Körperkontakt bei der Behandlung soll dadurch vermieden werden. Um das Risiko einer Ansteckung für das behandelnde medizinische Personal zu vermeiden, kommen verschiedene Robotertypen in Krankenhäusern zur Behandlung der Patienten in Frage, berichtet die New York Times (NYT). Ein Robotertyp kommt bereits zum Einsatz, um die gefährlichen Keime abzutöten. Die rollende Maschine namens Xenex kann einen Raum dekontaminieren, indem sie ultraviolette Strahlen aussendet. Dadurch werden sowohl die Luft als auch die Oberflächen in dem betreffenden Raum keimfrei. Der Roboter wurde in den USA bereits angewendet, um das Krankenhauszimmer des ersten EbolaOpfers in Dallas nach dessen Tod zu desinfizieren. Allerdings kostet der keimtötende Roboter bislang noch 104.000 Dollar pro Stück. Zudem sollen Telepromter-Roboter eingesetzt werden, um via Fernsteuerung, Bildschirm und Mikrofon die Kommunikation zwischen Patient und Arzt ohne direkten Körperkontakt zu gewährleisten. Sie könnten in Ebola-Gebieten bei Diagnose und ärztlicher Beratung helfen. Bisher wurde die Technologie in den USA für Herzinfarktpatienten eingesetzt. Das Problem ist allerdings, dass über die reine Kommunikation hinaus keine körperliche Behandlung möglich ist. Während im chirurgischen Bereich Präzisionsroboterarme für Operationen zum Einsatz kommen, könnten laut NYT auch humanoide Roboter laut NYT in nicht allzu ferner Zukunft medizinische Behandlungen durchführen. Diese werden bereits in Feldversuchen getestet, allerdings haben sie bisher noch nicht die nötige Geschicklichkeit für einen zuverlässigen Einsatz mit Patienten. Mit einem landesweiten Workshop wollen die US-Behörden daher Ideen über wirksame Einsatzmöglichkeiten für Roboter zur Bekämpfung von Ebola sammeln. 1 powered by Ausgabe | 44/14 tigungsgrundlage für freiwillige Satzungsleistungen die Chance, zusätzliche Leistungen u. a. im Bereich der künstlichen Befruchtung per Satzung vorzusehen. Die BKK VBU war eine der ersten Krankenkassen, die auf diesem Gebiet aktiv wurde: Einstimmig beschloss der Verwaltungsrat, den gesetzlich vorgesehenen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung freiwillig von 50 auf 75 Prozent zu erhöhen. Zudem erweiterte die Krankenkasse den Kreis der Anspruchsberechtigten: So können Frauen und Männer den Zuschuss zur künstlichen Befruchtung schon ab 19 Jahren erhalten, wenn sie miteinander verheiratet und beide bei der BKK VBU versichert sind. Beide Satzungsänderungen genehmigte das zuständige Bundesversiche- rungsamt (BVA) problemlos. Abgelehnt wurde aber der Antrag, auch Paaren ohne Trauschein die Kinderwunschbehandlung zu bezuschussen. „Am 18. November wollen wir unsere Rechtsauffasssung deutlich machen“, erklärt Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der BKK VBU. Es gehe lediglich um einen finanziellen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung durch die Krankenkasse. Grundsätzlich dürften unverheiratete Paare in Deutschland selbstverständlich eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen –- aber nur als Selbstzahler. „Wir verändern weder Art noch Funktion der Krankenkas-senleistung ‚Künstliche Befruchtung‘, wenn wir sie auch Paaren ohne Trauschein gewähren“, 14. November 2014 macht Neuwerk deutlich. Schließlich werde die künstliche Befruchtung nur für solche Paare bezuschusst, die unfähig seien, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen. Erst daraus resultiere ja die Notwendigkeit einer Kinderwunschbehandlung. „Hätte der Gesetzgeber wirklich gewollt, dass nur Ehepaare von Mehrleistungen infolge des Versorgungsstrukturgesetzes im Bereich der künstlichen Befruchtung profieren sollen, hätte er das auch ins Gesetz geschrieben“, ist sich Helge Neuwerk sicher. „Wir hoffen für die mehr als 900 unverheirateten Paare, die bislang bei uns einen Antrag auf Bezuschussung ihrer Kinderwunschbehandlung gestellt haben, ihnen endlich ein positives Signal geben zu können.“ Übernahme Bayer steigt in das Geschäft mit Traditioneller Chinesischer Medizin ein Die Bayer Healthcare Sparte übernimmt den chinesischen TCM-Anbieter Dihon M it der Übernahme aller Aktien der in Privatbesitz befindlichen Dihon Pharmaceutical Group Co. Ltd. Will das Unternehmen eine Führungsposition im wachsenden chinesichen gesundheitsmarkt übernehmen. Dihon produziert und vertreibt vorwiegend Produkte zur Selbstmedikation in den Bereichen Dermatologie sowie traditionelle chinesische Medizin (TCM) für verschiedene Indikationen innerhalb der Frauenheilkunde. Der Kaufpreis beträgt 3,6 Mrd. CNY (etwa 460 Mio. Euro). „Mit dieser strategischen Akquisition wollen wir unser Life-SciencePortfolio stärken“, so Marijin Dekkers, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG. „In Verbindung mit der kürzlich abgeschlossenen Akquisition von Merck Consumer Care bringt uns dieser Kauf an die Spitze der OTC-Industrie in China. Wir erwerben damit ein Sortiment bewährter Markenprodukte, mit dem wir Verbrauchern ein noch breiteres Spektrum zur Selbstmedikation anbieten können.“ „Dihon hat mit seinem Managementteam, seinen Partnern und Mitarbeitern ein starkes Geschäft in China aufgebaut“, sagte Dr. Olivier Bran- dicourt, Vorstandsvorsitzender der Bayer HealthCare AG. „ Ich freue mich sehr, die erfolgreichen Marken von Dihon in unser wachsendes OTC-Sortiment zu integrieren und das Wissen und die Erfahrung unserer neuen Mitarbeiter einzubinden.“ Dihon erwirtschaftete 2013 einen Umsatz von 123 Millionen Euro. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.400 Mit- arbeiter in Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing. Die Produkte sind außer in China unter anderem auch in Nigeria, Vietnam, Myanmar (Birma) und Kambodscha auf dem Markt. Das Stammhaus von Dihon liegt in Kunming, China. Das Unternehmen unterhält des Weiteren eine Anzahl von Produktionsstätten innerhalb Chinas. Bayer will mit der Übernahme den chinesischen Markt erobern. Foto: flickr/ Victoria Reay 2 powered by Ausgabe | 44/14 14. November 2014 Forschung Stammzellen heilen Parkinson-Schäden im Gehirn Der Einsatz von Stammzellen gegen Parkinson nähert sich nach einem Durchbruch im Tierversuch der klinischen Erprobung S tammzellen könnten künftig eingesetzt werden, um von Parkinson verursachte Schädigungen im Gehirn zu heilen, fanden Wissenschaftler der schwedischen Lund University heraus. Für das Team um die Neurobiologin Malin Parmar sind diese Ergebnisse bei Versuchen mit Ratten ein entscheidender Durchbruch auf der Suche nach wirksamen Behandlungsmöglichkeiten. Bis jetzt gibt es keine klinischen Studien mit Neuronen aus Stammzellen. Erste Tests könnten jedoch bereits ab 2017 durchgeführt werden. Für Parmar sind die Ergebnisse ein Meilenstein in Richtung klinischer Studien an Patienten. Laut der Hilfsorganisation Parkinson’‘s UK sind vor solchen klinischen Studien mit Menschen allerdings noch viele offene Fragen zu klären. Derzeit gibt es für Parkinson keine Heilungsmöglichkeit. Medikamente und Verfahren wie die Stimulation des Gehirns können nur die Symptome lindern. Parkinson wird durch den Verlust von Nervenzellen verursacht, die im Gehirn den wichtigen Neurotransmitter Dopamin herstellen. Für die Studie simulierten die Forscher die Krankheit, indem sie bei Ratten Klinische Tests mit Neuronen aus Stammzellen könnten 2017 beginnen. auf einer Seite des Gehirns diese Nervenzellen abtöteten. In einem nächsten Schritt wandelten sie embryonale Stammzellen von Menschen in Neuronen um, die Dopamin produzierten. Diese Zellen wurden in die Gehirne der Ratten injiziert. Schädigungen des Gehirns konnten in der Folge rückgängig gemacht werden.Ein ähnliches Verfahren wurde bereits an einer kleinen Gruppe von Patienten getestet. Dabei wurde das Gehirngewebe von abgetriebenen Föten Foto: flickr/Gerolf Nikolay eingesetzt, um das Gehirn zu heilen. Die klinischen Tests wurden nach widersprüchlichen Ergebnissen jedoch beendet. Rund ein Drittel der Patienten verfügte jedoch über Zellen der Föten, die noch lange Zeit aktiv waren, heißt es in einem BBC-Bericht. Der Einsatz embryonaler Stammzellen dürfte jedoch weniger problematisch sein, da die große Anzahl der für die Transplantation notwendigen Zellen im Labor hergestellt werden kann. Universitätskliniken Hochschulmedizin fordert bessere Finanzierung Zwei Drittel der Unikliniken erwarten 2014 ein Minus. Schuld seien die Krankenkassen und ein enormer Investitionsstau D ie Deutsche Hochschulmedizin hat eine Aktionswoche gegen das wachsende Ungleichgewicht von Spitzenleistungen und immer schlechterer Vergütung gestartet. Unter dem Motto„Wir leisten mehr: Die Deutsche Hochschulmedizin“ wollen die Unimediziner kurz vor dem Endspurt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform Politik und Öffentlichkeit auf die besondere Bedeutung der Uniklinika und Fakultäten hinweisen. Gleichzeitig soll auf die dramatische finanzielle Situation vieler hochschulmedizinischer Einrichtungen aufmerksam gemacht werden. Demnach sind die Zahlen alarmierend: Das Gesamtdefizit für die Jahre 2012 und 2013 liegt bei über einer Viertelmilliarde Euro. Für das Jahr 2014 erwarten 61 Prozent der Uniklinika (19 Häuser) ein Defizit. Nur noch fünf Häuser rechnen mit einem positiven Jahresergebnis. Dafür haben die Kliniken drei Hauptursachen ausgemacht: sSteigende Kosten für Personal, Medikamente und Energie, rückläufige Investitionszuschüs- se der meisten Länder und unzureichende Kompensation für die Mehrleistung der Unikliniken. Unzureichende Finanzierung ist allerdings kein alleiniges Problem der Unikliniken: Fast alle Krankenhäuser leiden unter Finanzierungproblemen. Doch die Unimediziner seien von den strukturellen Defiziten besonders betroffen, weil sie mehr leisten müssten als ein normales Krankenhaus, so die Argumentation. Die Universitätsmedizin ist zustän- 3 powered by Ausgabe | 44/14 Die Entwicklung zeigt das Finanzierungsproblem der Hochschulkliniken. Grafik: uniklinika.de dig für die Medizinerausbildung, internationale Forschung und die Versorgung komplexer Erkrankungen. Zusätzlich stellen Hochschulambulanzen vielerorts die ambulante Krankenversorgung sicher, obwohl sie gesetzlich nur zur Behandlung von Patienten im Rahmen von Forschung und Lehre verantwortlich sind. Hinzu kommen die ärztliche Weiterbildung, 24/7-Notfallversorgung und die Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen. Der Verband der Universitätsklinika kritisiert: Alle diese Leistungen werden in der Regel nicht ausreichend vergütet. Fällig wäre demnach eines Systemzuschlag, der als eigenständige Finanzierungssäule die Leistungen der Uni- 14. November 2014 versitätsmedizin in besonderer Weise gewichtet. Die Politik hingegen wolle über die vier Einzelthemen Hochschulambulanzen, Extremkosten, Notfallversorgung und Zentrenzuschläge die Finanzierung der Hochschulmedizin sichern. Der Verband der Universitätsklinika und der Medizinische Fakultätentag (MFT) betonen daher, sich bei der Ausgestaltung von Einzellösungen aktiv einbringen zu wollen. „Egal, ob Systemzuschlag oder Veränderungen im Detail: Jede Maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie geeignet ist, die Finanzierung der Hochschulmedizin langfristig zu sichern.“, so der Verband in einer Mitteilung zum Start der Aktionswoche. Diabetes Schwangere bekommen immer häufiger Diabetes Die Zahl der Schwangeren mit Gestationsdiabetes hat sich in zehn Jahren verdreifacht G estationsdiabetes (GDM) gehört heute in den Industrienationen zu den häufigsten Schwangerschaftskomplikationen. Im Jahr 2013 waren in Deutschland mehr als vier Prozent aller Schwangeren betroffen, dies entspricht rund 29.100 Fällen bei 658.000 Geburten. Die Hälfte aller betroffenen Mütter entwickelt acht bis zehn Jahre danach einen manifesten Diabetes Typ 2. Ein Risikofaktor für GDM ist Übergewicht. Bei Gestationsdiabetes handelt es sich um eine Glukosetoleranzstörung, die durch einen oralen Blutzuckerbelastungstest in der Schwangerschaft festgestellt werden kann. Erst im März 2012 wurde die Untersuchung auf einen GDM als Kassenleistung in die Mutterschaftsrichtlinien und damit verbindlich in die Schwangerschaftsvorsorge aufgenommen. „Die Häufigkeit des Gestationsdiabetes hat in den letzten zehn Jahren um das Dreifache zugenommen“, sagt Helmut Kleinwechter, niedergelassener Diabetologe aus Kiel. Damit ist GDM mittlerweile eine der häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft. „Heute ist eine Fülle von Risikofaktoren für die Entwicklung eines GDM bekannt, einer davon ist Übergewicht“, erklärt Kleinwechter. Weitere seien unter anderem höheres Lebensalter, Bewegungsmangel und ein hoher Konsum von Soft- Diabetes ist zu einer der häufigsten Schwangerschafts-Komlpikationen gewoden. Foto: flickr/Dennis Skley getränken sowie rotem Fleisch. „Studien belegten auch einen Zusammenhang mit dem Schlaf-Apnoe-Syndrom, welches wiederum bei starkem Übergewicht, der Adipositas, gehäuft vorkommt“, so Kleinwechter. Außerdem würden werdende Mütter im Verlauf der Schwangerschaft nicht selten zu kalorienreich essen und dadurch übermäßig zunehmen. Doch nicht nur Schwangere sind häufig betroffen: Diabetes hat sich durch die schlechte Ernährungsentwicklung längst zu einer allgemeinen Volkskrankheit entwickelt, wie die Ärztezeitung ÄZ berichtet. Da die Hälfte aller von GDM betroffenen Mütter acht bis zehn Jahre später einen manifesten Diabetes Typ 2 entwickelt und ihre Kinder häufig mit zu hohem Gewicht geboren werden, ist es wichtig, GDM vorzubeugen, wie Kleinwechter erläutert: „Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Nachwuchs in jüngeren Lebensjahren planen und bei Übergewicht schon vor dem Schwangerwerden abnehmen.“ 4 powered by Ausgabe | 44/14 14. November 2014 Massenstudie Langzeitstudie zur Erforschung von Volkskrankheiten gestartet Zur Erforschung von Volkskrankheiten wird die Gesundheit von 200.000 Bürgern über die nächsten 30 Jahre beobachtet Durch Langzeitstudien erhoffen sich mediziner Erkenntnisse über die Entstehung von Volkskrankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Foto: flickr/jfcherry W ie entstehen chronische Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen? Welche Faktoren begünstigen ihren Verlauf und welche bremsen sie aus? Die Beantwortung solcher Fragen rund um die Entstehung der großen Volkskrankheiten ist das Ziel der Nationalen Kohorte (NAKO) – der größten Bevölkerungsstudie Deutschlands, deren Start die Bundesforschungsministerin Johanna Wanka am 10. November verkündete hat. Deutschlandweit werden in den kommenden Jahren 200.000 Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 69 Jahren medizinisch untersucht, um anschließend ihren Gesundheitszustand über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren zu beobachten. Mithilfe von Befragungen und der gleichzeitig gesammelten medizini- schen Daten wollen Wissenschaftler herausfinden, wie chronische Krankheiten entstehen. Diese Erkenntnisse sollen dabei helfen, die Zahl der Erkrankungen zu verringern, sie früher zu diagnostizieren und neue Therapieoptionen zu entwickeln. Die NAKO-Studie wird vom Bund, den Ländern und der HelmholtzGemeinschaft mit insgesamt 210 Millionen Euro gefördert. „Mit dieser Studie betreten wir wissenschaftliches Neuland“, sagt Jürgen Mlynek, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft. Das Ziel, die großen Volkskrankheiten besser zu verstehen und auf diese Weise besser bekämpfen zu können, sei nur zu erreichen, indem sehr viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der unterschiedlichsten Disziplinen zusammenarbeiteten. „Diese Bevölkerungsstudie ist nicht nur eine besondere logistische Herausforderung. Sie kann und wird allein dadurch ein Erfolg werden, dass alle Partner an einem Strang ziehen. Gemeinsam mit Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Ressortforschung wie dem Robert KochInstitut werden wir dieses einzigartige Forschungsprojekt stemmen.“ Die an der NAKO-Studie beteiligten 18 Studienzentren sind in ganz Deutschland verteilt. Sie arbeiten stark vernetzt und nach einem standardisierten Verfahren. Bürgerinnen und Bürger werden nach einem Zufallsprinzip von den Einwohnermeldeämtern angeschrieben und um ihre Teilnahme gebeten. Entscheiden sie sich dafür, werden sie als Studienteilnehmer eingeladen. Sie beantworten dann beispielsweise Fragen nach ihrem Lebensstil, zur Familiensituation oder zu ihrer medizinischen Vorgeschichte. Erfasst werden auch Körpergröße, Gewicht und Blutdruck. Gemeinsam mit biologischen Proben, wie etwa einem Abstrich aus der Nase, werden diese Daten später wichtige Auskünfte darüber liefern können, welche Einflüsse die Entstehung einer Krankheit begünstigen. Nach vier bis fünf Jahren werden die Teilnehmenden erneut zur Untersuchung eingeladen. Die Untersuchungen und Befragungen werden in allen Studienzentren von erfahrenem und geschultem medizinischen Personal durchgeführt, um vergleichbare und somit statistisch verwertbare Daten zu erhalten. Daher gilt die Nationale Kohortenstudie schon jetzt als wichtiger Motor für anschließende Forschungsarbeiten und -–kooperationen im In- und Ausland. Gesundheitspolitik Ärzte und Verbände kritisieren Gesetz zur Versorgungsstärkung Ärzte kritisieren, das geplanten Versorgungsstärkungsgesetz mache die Niederlassung als Freiberufler unattraktiv D ie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die ärztliche Versorgung der Bevölkerung verbessern sollte. Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erreichen die Instrumente des Ver- 5 powered by Ausgabe | 44/14 sorgungsstärkungsgesetzes jedoch das Gegenteil dessen, was sie erreichen wollen: Statt die Versorgung mit Ärzten zu verbessern, machen sie die Niederlassung als freiberuflicher Arzt unattraktiv. „Die Botschaften, die der Koalitionsvertrag und erst Recht der Referentenentwurf vermitteln, sind zum großen Teil nicht geeignet, den Anforderungen an die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung heute und in der Zukunft zu entsprechen“, heißt es in der ausführlichen Stellungnahme der KBV. Es sei enttäuschend, dass im Referentenentwurf zum VSG von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fortschritte erzielt worden seien. So werde die Regelung zum Aufkauf von Praxen in rechnerisch überversorgten Regionen durch die Krankenversicherung zu einer Unterversorgung führen,. „da die betreffende Praxis vielleicht gar nicht überzählig ist, weil sie viele Patienten aus der umliegenden Region versorgt.“, so die KBV. Auch die Innungskrankenkassen sehen in dem Entwurf keine nachhaltige Verbesserung des Versorgungsangebots. Der Ansatz sei gut, die große Linie in der Fülle der gesetzlichen Regelungen aber nicht überall erkennbar. Stattdessen präsentiere der Gesetzentwurf „weitere Verschiebungen von Aufgaben und Kompetenzen zum Gemeinsamen Bundesausschuss, erneute Eingriffe in die Selbstverwaltung und eine gewaltige Finanzierungslast, die zukünftig allein von den Versicherten zu stemmen ist“. So lautet die Einschätzung des IKK, der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen. „Der Eingriff in die Selbstverwaltung nimmt höchst diskussionswürdige Ausmaße an. Der Einfluss und die Handlungsfähigkeit der Kassen bleibt auf der Strecke“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Müller kritisiert zudem die geplante Veränderung 14. November 2014 Statt zu besserer ärztlicher Versorgung führt das geplante Gesetz zu mehr Bürokratie und weniger ärztlichen Niederlassungen, so der Ärzteverband. Foto: flickr/ TÜV SÜD der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, wo Vertreter der Pflegeberufe eingebunden werden sollen:„Vertreter der Pflegeberufe haben in den Verwaltungsräten nichts zu suchen, damit ist die Unabhängigkeit der MDK gefährdet.“ Dabei sei die Absicht der Bundesregierung, die Versorgung der Bevölkerung aufgrund der demografischen Entwicklung nachhaltig zu verbessern, sehr lobenswert. „Die mit Abstand kostenintensivste Regelung –- nämlich die pauschale Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für einige Regionen –schlägt mit 500 Millionen Euro zu Buche. Davon hat der Versicherte nichts, nur die Ärzte profitieren“, so Müller. Positiv werten die Innungskrankenkassen, dass sich Patienten künftig vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einholen können. Nicht nachvoll- ziehbar ist jedoch, dass die Krankenkassen als Helfer und Vermittler für die Versicherten außen vor bleiben. „Dass nur den Ärzten Beratung und Steuerung überlassen wird, die Kassen also lediglich zahlen, ist zu kurz gegriffen“, kritisiert Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Auch beim Innovationsfonds müsse nachgebessert werden. Es könne nicht sein, dass die Arbeitgeber und Versicherten 300 Millionen Euro jährlich aufbringen müssten und die Krankenkassen nur ,in der Regel’ beteiligt seienind. Auch dass dem über die Projekte entscheidenden Innovationsausschuss stimmberechtige Mitglieder aus dem Bundesgesundheitsministerium angehören sollen, sei kritisch. „Was hat der Staat hier zu suchen, das Geld kommt allein von den Versicherten und nicht aus Steuermitteln“, so die Vorstandsvorsitzenden. Pflege Pflegende Angehörige brauchen mehr Hilfe vom Arbeitgeber Eine Studie der Techniker Krankenkasse zeigt, wie sich die Pflege von Angehörigen auf den Beruf auswirkt D amit Mütter wegen der Kinderbetreuung im Job nicht zurückstehen müssen, setzen Politik und Arbeitgeber auf Elternzeit und Betriebskindergärten. Doch wie sieht es bei Berufstätigen aus, die Angehörige pflegen? Auch hier verbessern 6 powered by Ausgabe | 44/14 14. November 2014 sich die politischen Rahmenbedingun- als Lohnersatzleistung, vergleichbar mit konkret mit flexiblen Arbeitszeiten und gen. Doch für Mitarbeiter, die Pflegeauf- dem Kinderkrankengeld. „So können Mitarbeiterberatung unterstützen. Insgesamt geben in der TK-Pflegegaben übernehmen, zählen vor allem sich pflegende Angehörige auf das OrgaFührungs- und Unternehmenskultur. nisatorische konzentrieren und müssen studie drei von zehn berufstätigen BeNeue Studien und Daten der Techniker sich keine Sorgen um den Lohnausfall fragten an, aufgrund der Pflegetätigkeit Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß machen“, so Flemming. die Arbeitszeit reduziert zu haben. Je der Spagat zwischen Job und Pflege ist. Darüber hinaus sollen Beschäftigte höher die Pflegestufe des zu Betreuen„Pflegeaufgaben zu übernehmen, künftig einen Rechtsanspruch auf Fami- den, umso höher die Wahrscheinlichkeit, wirkt sich auf das Berufsleben aus“, lienpflegezeit von bis zu 24 Monaten ha- dass Angehörige die Arbeitszeit droserklärt Wolfgang seln: in den Stufen Flemming, Fachbenull und eins knapp jeder Vierte (22 bzw. reichsleiter und Pfle25 Prozent), in Stugeexperte bei der TK. Vor allem Frauen fe zwei 41 Prozent, treten im Job zurück, in Stufe drei sogar wenn jemand in der mehr als die Hälfte Familie oder im engeder Pflegenden (56 Prozent). ren Umfeld pflegebeUnter den nicht dürftig wird. Das zeigt erwerbstätigen Bedie TK-Pflegestudie, für die das Meinungsfragten hat jeder Neunte aufgrund forschungsinstitut der Pflegetätigkeit Forsa mehr als 1.000 den Beruf sogar pflegende Angehörikomplett aufgegege befragt hat. Unter den erwerbstätigen ben, acht 8 Prozent Frauen hat jede Dritte sind vorzeitig in (32 Prozent) aufgrund Rente gegangen. der Pflegetätigkeit Kein Wunder, Pflege ihre Arbeitszeit redu- Wer Angehörige pflegt, braucht gerade in akuten Fällen die Rückendeckung von Chefs und Kollegen. ist ein Vollzeitjob. Foto: Techniker Krankenkasse Knapp zwei Drittel ziert. Bei den Mänder pflegenden Annern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. „Hier spielt ben. „Von den Neuregelungen profitieren gehörigen (65 Prozent) sind täglich im vermutlich mit hinein, dass Männer si- auch die Unternehmen, weil ihre Mitar- Einsatz. Ein Viertel der Befragten (26 Procher nach wie vor meist Haupternährer beiter im Pflegefall nicht voll aus dem zent) kümmert sich vier bis sechs Tage in der Familie sind“, so Flemming. Beruf aussteigen müssen. So können die Woche um den Pflegebedürftigen. Auffällig ist auch: Angehörige, die die Betriebe ihre Fachkräfte weiterhin Mit dem Gesetzentwurf zur besseganz plötzlich mit einer Pflegeaufga- halten“, erklärt Heiko Schulz, Psychologe ren Vereinbarkeit von Familie, Pflege be konfrontiert wurden, drosseln die und Demografieberater im innerbetrieb- und Beruf hat das Bundeskabinett einen Arbeitszeit öfter als Angehörige, die lichen Gesundheitsmanagement bei der weiteren Baustein der Pflegereform auf langsam in die neue Situation hinein- TK. Er verweist jedoch auf eine aktuel- den Weg gebracht. Die neuen Regelunwachsen konnten (38 Prozent versus 26 le Gesundheitsstudie, die nachweisen gen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treProzent). „Im Akutfall sind die Angehö- konnte, dass gesetzliche Rahmenbedin- ten. Eine Säule ist die zehntägige Auszeit rigen besonders gefordert. Um die Be- gungen allein nicht ausreichen, sondern im Akutfall mit Lohnersatzleistung (Pfletroffenen hier zu unterstützen, hat der Unterstützungsangebote auch vom Un- geunterstützungsgeld). Die Kosten trägt Gesetzgeber erste Schritte in die richti- ternehmen und deren Führungskräften die Pflegeversicherung. Das Bundesfage Richtung unternommen“, erläutert initiiert, kommuniziert und gelebt wer- milienministerium schätzt die MehrFlemming. den müssten. ausgaben der Pflegeversicherung für das Angehörige haben schon jetzt die „Pflegende Mitarbeiter sind deut- Pflegeunterstützungsgeld auf 94 MillioMöglichkeit, eine Auszeit von bis zu lich weniger unter Druck, wenn sie im nen Euro pro Jahr. zehn Tagen zu nehmen, wenn sie kurz- Unternehmen und von den Kollegen Zahlen des Statistischen Bundesfristig eine neue Pflegesituation orga- Rückendeckung erhalten. Sie fühlen sich amts zeigen: Mehr als 2,5 Millionen nisieren oder eine pflegerische Versor- im Vergleich zu Pflegenden, die kein Menschen sind pflegebedürftig. Sieben gung in dieser Zeit sicherstellen müssen. Verständnis für ihre Situation erfahren, von zehn Pflegebedürftigen werden zu Zukünftig haben sie in dieser Zeit auch um 30 Prozent weniger belastet.“, betont Hause gepflegt, zwei Drittel von ihnen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld Schulz. Die Betriebe könnten hier ganz ausschließlich durch Angehörige. 7 powered by Ausgabe | 44/14 14. November 2014 Innovation THC-Inhalator ermöglicht Cannabis-Therapie ohne Rausch Das Gerät soll Cannabis als Medizinprodukt markttauglicher machen E in israelisches Startup hat einen medizinischen THC-Inhalator entwickelt. Das Gerät kann die Konzentration der Wirkstoffe so steuern, dass die rauschhafte Wirkung ausbleibt, die schmerz-therapeutische Wirkung jedoch bleibt. Damit wird eine Marihuana-Behandlung beispielsweise auch für Kinder denkbar. Das israelische Startup Syqe hat einen Inhalator vorgestellt, mit dem die Konzentration der Wirkstoffe von Cannabis präzise gesteuert werden kann. Das Gerät funktioniert ähnlich wie eine E-Zigarette: Konzentriertes THC-Granulat in Kapselform wird in Mikrogramm-Portionen verdunstet. Der psychoaktive Effekt bleibt dabei weitgehend aus, wie Bloomberg berichtet. Die schmerztherapeutische Wirkung jedoch bleibt. Dadurch werden neue Anwendungsmöglichkeiten eröffnet: Beispielsweise für die Behandlung krebskranker Kinder. Der Gründer Perry Davidson erklärte in einem Interview mit dem Wall Street Journal, er hoffe die Akzeptanz von Marihunana als Medizin in der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen. Dem Magazin Israel21c sagte er: „Bereits in den 90ern wurde gezeigt, dass Cannabis die Nebenwirkungen einer Krebstherapie bei Kindern mildern kann. Aber das wurde nicht weiter verfolgt, aufgrund der negativen Assoziationen, die daraus entstanden. Dies ist ein Misstand, den ich geradebiegen wollte.“ Er entwickelte eine Strategie, wie er den schlechten Ruf von Cannabis als illegale Droge entgegenwirken könnte und so besser vermarktbar machen. Den Schlüssel dazu sah Davidson in der Dosierung. Dazu hat Syqe die Einnahme „technologisiert“: Das jetzt vorgestellte Gerät wird im 3-D-Drucker hergestellt und ermöglicht eine exakte Dosierung des Wirkstoffs, die von dem behandelnden Arzt und dem Patienten via App kontrolliert und in Mikrogramm-Schritten eingestellt werden kann. Das steht im kompletten Gegensatz zum traditionellen Joint als Naturprodukt. THC-Kapseln mit immer der gleichen Wirkstoff-Menge von 100 Mikrogramm machen die Wirkung berechenbar. Durch die exakte Dosierung werde der Grad der psychoaktiven und schmerztherapeutischen Wirkung kontrolliert und in ein optimales Gleichgewicht gebracht. In Israel hat der Unternehmer Davidson dem Gesundheitsministerium geholfen, das staatliche Medical Cannabis Programm mit aufzubauen. Rund 13.000 ßen Herstellerfirmen sind zum Teil bereits an der Börse gelistet. Auch Davidsons Unternehmen will jetzt den US-Markt erobern. Laut bloomberg hat der dortige Markt für medizinisches Cannabis ein Volumen von 1,4 Milliarden Dollar und wird in den kommenden drei Jahren voraussichtlich auf 10 Milliarden Dollar anwachsen. Eine Genehmigung der US-Regulierungsbehörde könnte für das israelische Startup allerdings schwierig zu bekommen sein. Denn Der rauschfreie Konsum soll die Akzeptanz von Cannabis als Medizin erhöhen. Israelis haben eine Verschreibung für medizinisches Marihuana, darunter auch Kinder die beispielsweise an Epilepsie leiden Die israelische Regierung hat die Entwicklung des Syqe Inhalers mit 1 Million US-Dollar unterstützt und den Gebrauch des Geräts in Krankenhäusern genehmigt. Der Staat war von Anfang an mit dabei und hat Israel zu einer weltweiten Vorreiterrolle in Sachen medizinischer Cannabis-Forschung verholfen. Ein Aufwand, der sich auch finanziell zu lohnen scheint: Cannabis hat sich in Israel zu einer Industrie entwickelt, die gro- Foto: flickr/DonGoofy offiziell ist Cannabis in den USA wie auch in Israel illegal. Immer mehr US-Bundesstaaten erlauben jedoch den medizinischen Gebrauch, die Anwender werden auf ca 1 Million US-Bürger geschätzt. Auch in Deutschland ist der Zugang zu medizinischem Cannabis bisher streng limitiert: Es muss über ein Betäubungsmittel-Rezept verordnet werden und die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in seltenen Fällen. Die neue Möglichkeit, die Medizin ohne Rausch zu verschreiben, könnte auch hierzulande die Diskussion um eine Legalisierung vorantreiben. Impressum Herausgeber: Dr. Michael Maier. Redaktion: Gloria Veeser, Anika Schwalbe, Jennifer Bendele. Layout: Nora Lorz. Copyright: Blogform Social Media GmbH, Kurfürstendamm 206, D-10719 Berlin. HR B 105467 B. Telefon: +49 (0) 30 / 81016030, Fax +49 (0) 30 / 81016033. Email: [email protected]. Erscheinungsweise wöchentliches Summary: 52 Mal pro Jahr. Bezug: [email protected]. Mediadaten: [email protected]. www.deutsche-gesundheits-nachrichten.de 8