Begriffserklärung zur Energieabrechnung (Strom) Abschlagzahlungen Abschlagszahlungen sind monatliche Teil- bzw. Vorauszahlungen auf den Energieverbrauch eines Abrechnungszeitraums, die mir der Jahresrechnung verrechnet werden. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am Verbrauch im Vorjahreszeitraum bzw. am Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden und den gültigen Preisen. Grundentgelt Das Grundentgelt beinhaltet alle verbrauchsunabhängigen Aufwendungen und Kosten. Lieferstelle Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst die Bereitstellung, den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung des Stromzählers. Messdienstleistung Die Messdienstleistung beinhaltet die Ablesung des Zählers bzw. die Ermittlung des Stromverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Code Nummer Netzbetreiber Die Code Nummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. Netznutzungsentgelte Netznutzungsentgelte sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Stromkennzeichnung (Energiemix) Die Stromkennzeichnung (Energiemix) dient der Information über die Herkunft/Anteile der einzelnen Energieträger des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Stromsteuer Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Verbrauch Bezeichnet den gemessenen bzw. ermittelten Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom. Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung Die Zählpunktbezeichnung dient der eindeutigen Zuordnung und Identifikation der Lieferstelle im Energienetz (Netzanschlusspunkt an das vorgelagerte Verteilnetz). Dem Zählpunkt sind die entsprechenden Verbrauchsstellen/Zähler zugeordnet. Zähler / Zählernummer Der Zähler dient der Erfassung der an der Verbrauchsstelle bezogenen Strommenge; die Zählernummer der Bezeichnung der konkreten Verbrauchsstelle. Konzessionsabgabe Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern im Versorgungsgebiet. EEG-Umlage Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt. KWK-Umlage Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) auf die Letztverbraucher umgelegt. § 19 StromNEV-Umlage Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Offshore-Haftungsumlage (§17 f EnWG) Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f. des EnWG werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. abLa-Umlage (§ 18 AbLaV) Die abLa-Umlage (Umlage abschaltbare Lasten) dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Versorgungseinrichtungen.