11 · 2016 Aktuell Inhalt 8,8 Millionen privat krankenversichert Bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind rund 8,8 Millionen Menschen privat krankenversichert. Die Zahl ist seit 2010 etwa konstant geblieben, geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10101) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9920) hervor. Die Jahresergebnisse der privaten Krankenversicherungsunternehmen gingen seit 2010 von 400,8 Millionen Euro auf 313,3 Millionen Euro (2015) zurück. Im "Notlagentarif" der PKV befanden sich nach Angaben der Regierung Ende 2015 115.800 Versicherte, im Standardtarif 45.800 und im Basistarif 29.400 Versicherte. Quelle: hib/HLE Info Kontakt Eine Kriegserklärung!? Der Anfang vom Ende der Selbstverwaltung...? Freier Verband fordert Gesetzesänderungen „Service“ der ERGO Direkt Krankenversicherung „Zahnkosten-Optimierer“ Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen Schrumpfende Gesellschaften: Welcher Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels? Steigende Ausbildungszahlen in Zahnarztpraxen Zukunftskongress Beruf & Familie: Startup Praxis- und Familiengründung Gemeinsam hoch hinaus: Zahnmedizinische Fortbildung in den Tiroler Alpen DGZ legt erste Leitlinie zur Kariesprophylaxe vor: Gesunde Zähne für das ganze Leben Asklepios-Studie zur Gesundheitsvorsorge im Alltag: Wer es am wenigsten nötig hätte, tut am meisten ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für Zahnärztinnen, die querdenken Studienfinanzierung für Studenten der Zahnmedizin Produkte für Studium & Beruf IMPRESSUM Archiv zur ersten Seite Eine Kriegserklärung!? Nun ist er da, der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“. Das GKVSVSG. Ebenso lang wie schlecht! Als Zündhütchen für diesen Generalangriff auf die Selbstverwaltung mussten die Vorkommnisse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dienen. Dort gab es atemberaubende finanzielle Fehlentscheidungen und eine Selbstbedienungsmentalität auf Kosten der ärztlichen Kollegen, ohne dass diese selbst oder die aufsichtführenden Ministerien rechtzeitig durchgegriffen hatten. Ganz offensichtlich will man die Gunst der Stunde für eine Entmachtung der Selbstverwaltungsorgane (zunächst auf Bundesebene) nutzen und gleichzeitig vom eigenen Versagen ablenken. Das hat mit demokratischem Verständnis wenig und mit Machthunger viel zu tun. Selbstverwaltungsschwächungsgesetz Der Gesetzentwurf fügt sich in eine lange Reihe von Gesetzen, deren Sinn in erster Linie darin bestand, den ärztlichen Berufsstand zu maßregeln, pauschal zu verdächtigen und in seiner Entfaltung als freier Berufsstand zu behindern. Mit der neuesten Kreation aus dem Hause Gröhe ertönt nun der Schlussakkord, der nur noch durch das „Halali“ des Deutschen Bundestages für einen ehemals Freien Berufsstand übertönt werden könnte. Wollte man anfänglich noch das Vorhaben durch den ebenso harmlosen wie irreführenden Namen „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ kaschieren, kommt man mit dem neuen Satzgeflecht dem eigentlichen Zweck etwas näher. Denn gestärkt werden sollen durch dieses Produkt einer von der Leine gelassenen Ministerialbürokratie ausschließlich die Ein- und Durchgriffsmöglichkeiten der Politik. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes würde der Selbstverwaltung die Rolle eines fremdbestimmten Ausführungsorgans ohne nennenswerte Kompetenz im Sinne einer Selbstverwaltung zufallen. Aus der ehemaligen „Freilandhaltung“ entstünde sozusagen eine „Käfighaltung“. Die parlamentarischen Grundrechte der Selbstverwaltungseinrichtungen der betroffenen Institutionen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) sollen durch den Wortlaut des 60-seitigen Gesetzesentwurfs schlicht geschleift werden. Bemerkenswert ist vor allem, dass diesmal nicht nur die Leistungserbringer im Fokus stehen, sondern nahezu alle am Gesundheitsgeschehen beteiligten Körperschaften. Es entsteht das Bild eines finalen Rundumschlages, der den Blick auf ein staatlich gelenktes Gesundheitssystem freigibt. Warum, fragt man sich, ist ausgerechnet ein Christdemokrat angetreten, ein gewachsenes und bewährtes System unter den Augen einer christdemokratischen Kanzlerin in die Tonne zu treten und dem Staatsdirigismus mit planwirtschaftlichen Elementen den Weg zu ebnen? Die gewünschten Ein- und Durchgriffsmöglichkeiten sind von solcher Vehemenz, dass sogar der für seine Besonnenheit und sein diplomatisches Geschick bekannte Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kürzlich öffentlich ausrief: „Jetzt ist Schluss!“. Ganz offensichtlich haben sich die Zauberlehrlinge aus dem Ministerium um Dr. jur. Orlowski, Leiter der Abteilung „2“ im Bundesgesundheitsministerium, verselbständigt und in diesen Gesetzentwurf alles hineingeschrieben, was noch so an staubigem Material in den Schubladen der ehemaligen Dienstherrin Ulla Schmidt herumlag. Womöglich beruht die Aufregung auch nur auf einem Missverständnis, weil der Minister noch keine Zeit gefunden hatte, die Lektüre aus der Feder seiner Untergebenen im Detail zu lesen. Wie dem auch sei, auf jeden Fall kann Ulla Schmidt schon einmal eine Flasche kalt stellen. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 2 zur ersten Seite Planziel: Dekapitieren und finanziell ausbluten Hier einige Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die Körperschaften, der die bisherige Rechtsaufsicht zu einer Fachaufsicht mutieren ließe. Der Aufsicht würde quasi das Recht eingeräumt werden, letztlich jedes Verwaltungshandeln nach eigenem Gusto ersatzweise zu regeln. Zusätzlich soll durch die Einschränkung gerichtlicher Überprüfungsmöglichkeiten sogar ein effektiver Rechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahmen verwehrt werden. Die bisherige Haushaltskompetenz der Körperschaften auf Bundesebene soll eingeschränkt werden. Die Satzungsautonomie, die einen zentralen Stellenwert in der Selbstverwaltung besitzt, soll, ggf. auch rückwirkend, durch Aufsichtsanordnungen aufgehoben werden können. Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) sollen nachvollziehbar begründet werden und können nach dem Entwurf von der Aufsicht nach Belieben aufgehoben oder ersetzt werden. Somit sind die Rechte der VV fundamental betroffen. Die Aufsichtsbehörde soll zudem einen „Beauftragten“ zur „Umsetzung und Überwachung von Aufsichtsverfügungen“ (Staatskommissar) bei KBV und KZBV bestellen können, „sofern das Handeln des Vorstandes eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr gewährleistet und andere Aufsichtsmittel nicht ausreichen“. Ob „andere Aufsichtsmittel“ ausreichen, oder nicht, liegt dabei im Ermessen der Aufsichtsbehörde. Diese Anhaltspunkte sind von der Aufsicht selbst zu definieren. Die Kosten dieser Fremdbestimmung würden den Bundes-Körperschaften auferlegt werden. Mit dem offensichtlichen Ziel, haftungsrechtliche Konsequenzen mit dem Abstimmungsverhalten in der Vertreterversammlung zu verbinden, ist eine Verpflichtung zur Durchführung namentlicher Abstimmungen in der VV vorgesehen. Für die Wahl der Vorstandsvorsitzenden der KBV/KZBV soll eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen aus der Vertreterversammlung (VV) erforderlich sein. Wird dieses Ziel nicht erreicht, würde ebenfalls der Staatskommissar ins Haus kommen. Hier soll eine Einigkeit erzwungen werden, die nicht einmal für die Wahl des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag gilt. Der VV-Vorsitzende und seine Stellvertreter sollen hingegen mit „einfacher Mehrheit“ bei „Vertrauensverlust/Pflichtverletzung“ abberufen werden können, was, je nach Abwesenheit von VV-Mitgliedern, zu dauerndem Wechsel des Vorsitzes führen könnte. Nach neuer Gesetzeslage kann die Aufsichtsbehörde bei „unbestimmten Rechtsbegriffen“ die Inhaltsbestimmungen zur Rechtsanwendung und Rechtsauslegung selbst erlassen. Die Versagung von Gestaltungsspielräumen stellt damit die Grundprinzipien der Selbstverwaltung in Frage. Vollstreckungen von Aufsichtsanordnungen gegen die Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sollen durch Zwangsgelder bis zur Höhe von zehn Millionen Euro möglich sein. Dabei handelt es sich letztlich um Kollegengelder, auf die zugegriffen werden könnte. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 3 zur ersten Seite Ahnungslosigkeit als Fundament Und man mag es kaum glauben: Ganz offensichtlich haben sogar Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages keinen blassen Schimmer von dem, was die Ministeriellen zu Papier gebracht haben. So erklärte Frau Vogler MdB (Die Linke) offenherzig noch am 6. Oktober in Hannover, dass sie den Gesetzentwurf noch nicht kenne! Und dass sie unter „Freiberuflichkeit“ die freie Therapiemöglichkeit angestellter Ärzte begreift, ist bei dem politischen Hintergrund fast ein Selbstläufer. Aber auch bei den etablierten Parteien der GroKo, die wie Siamesische Zwillinge in ständiger Abhängigkeit agieren, ist der Kenntnisstand offensichtlich nicht besser. Letztlich werden die Abgeordneten ihren Vorbetern und dem Fraktionszwang folgen, der sich ohnehin nicht im Einklang mit dem Grundgesetz befindet, weil nach dessen Lesart der Abgeordnete nur seinem Gewissen gegenüber verantwortlich ist 1)*. Das setzt jedoch einen profunden Kenntnisstand voraus, den man bei der Fülle von Gesetzgebungsverfahren bei unseren Volksvertretern kaum erwarten darf. Machen wir uns also nichts vor. Das Gesetz, in dessen Präambel wie stets unter der Überschrift „Alternativen“ das Wort „keine“ stehen wird, wird mit geringen Veränderungen zur Beschlussvorlage kommen. Gesetzesvorlagen, die keine Alternativen kennen, zeugen jedoch von eingeschränktem Denkvermögen oder der Bösartigkeit ihrer Schöpfer. Beides sind Untugenden, die in einem verantwortungsvoll agierenden Parlament, das dem Wohle des Deutschen Volkes zu dienen hat, nichts zu suchen haben. Widerstand zwecklos !? Immerhin regt sich Widerstand bei den Betroffenen. Ob sich dieser, wie in all den Jahren zuvor, auf vollmundige Worte beschränken wird, oder ob jetzt wirklich „das Maß voll ist“ und Aktionen, sinnvollerweise in Abstimmung mit den weiteren Betroffenen, ins Auge gefasst werden, bleibt abzuwarten. Selten lässt sich einer „Kriegserklärung“ ausschließlich mit Worten begegnen! Vielleicht haben Sie schon eine Wahlempfehlung für die Bundestagswahl 2017? Dr. Michael Loewener Wedemark 1)* Art. 38 GG (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 4 zur ersten Seite Der Anfang vom Ende der Selbstverwaltung...? GKV-SVSG führt zu verkappter Fachaufsicht Ist dieses Gesetz der Anfang vom Ende eines selbstverwalteten Gesundheitssystems? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist davon überzeugt. Anlässlich der heutigen Anhörung für das GKV-Selbstverwaltungs“stärkungs“gesetz (GKV-SVSG) forderte die KZBV das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher auf, den Entwurf zurückzuziehen oder zumindest in zentralen Punkten zu ändern. Das BMG beabsichtigt faktisch die bestehende Rechtsaufsicht über die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer verkappten Fachaufsicht auszubauen. Besonders kritisch bewertet die KZBV • die verbindlichen Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe durch das BMG, wodurch dieses ermächtigt wird, jegliches Verwaltungshandeln der betroffenen Körperschaften eigenständig und kleinteilig zu regeln, • die Anordnung und Selbstvornahme von Satzungsänderungen, wodurch das BMG die Satzung der Körperschaften im Prinzip selbst detailliert bestimmen kann, wenn etwa Anordnungen nicht in bestimmter Frist erfüllt werden, sowie • der Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“ (=Staatskommissar), wenn das BMG bloße Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Verwaltung sieht. Der Entsandte soll dann unmittelbar die Aufgaben der entsprechenden Organe der Körperschaften übernehmen. „Schon der Gesetzestitel ist unverhohlener Zynismus. Dieses Konstrukt leistet einer generellen Misstrauenskultur Vorschub, die die notwendige Vertrauensbasis zwischen Politik und Selbstverwaltung aufkündigt. Ich fordere Minister Gröhe deshalb auf, zu einer Rechtsaufsicht mit Augenmaß zurückzukehren“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Erst kürzlich hat die Zahnärzteschaft mit der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie den Beweis geführt, dass die Zahnmedizin in Deutschland hervorragend aufgestellt ist. Wir haben unsere Richtlinien präventionsorientiert gestaltet, den BEMA neu strukturiert, das Festzuschusssystem beim Zahnersatz gegen alle Widerstände zum Erfolg geführt, ein wegweisendes Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde umgesetzt und ein ganzes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung frühkindlicher Karies auf den Weg gebracht. Wir machen uns stark für einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Versorgung. Und als Dank dafür wird die KZBV jetzt für Verfehlungen Anderer durch den Gesetzgeber in Kollektivhaftung genommen.“ Solche exzessiv ausgeweiteten Eingriffsmöglichkeiten des BMG führen zu einer systematischen Aushöhlung der Selbstverwaltung. Diese sei jedoch zentrales Element von Freiberuflichkeit und tragende Säule einer umfassenden Gesundheitsversorgung, um die Deutschland weltweit beneidet werde. „Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt: Staatlich zentrierte Gesundheitssysteme sind nicht ansatzweise so leistungsfähig wie unsere seit Jahrzehnten bewährte Versorgung“, betonte Eßer. Es gelte also im laufenden Gesetzgebungsverfahren erheblichen Schaden von einem funktionierenden, erfolgreichen und – zumindest bislang noch selbstverwalteten GKV-System abzuwenden. Die Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum GKV-SVSG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zudem ist dort ein Zehn-Punkte-Programm verfügbar, das zentrale Kritikpunkte an dem Gesetz in Kurzform beschreibt. Quelle: www.kzbv.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 5 zur ersten Seite Freier Verband fordert Gesetzesänderungen Es gibt Arbeit für die Politik: Die Hauptversammlung (HV) des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat in ihren Beschlüssen zu drei Kernthemen klare Zeichen für den Erhalt freiberuflicher Versorgungsstrukturen und eine Reform der Parodontalbehandlung gesetzt. Die HV fordert die Politik auf, das Zahnheilkundegesetz zu ändern und die Zahnheilkunde dort als freien Beruf festzuschreiben. „Der zahnärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf“, soll es künftig heißen. Der Paragraf würde dann den Bestim- mungen entsprechen, wie sie bei Ärzten, Tiermedizinern und Juristen seit mehr als 40 Jahren gelten. Weiterhin fordern die HV-Delegierten vom Gesetzgeber, die Erlaubnis zur Gründung arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) aus dem Gesetz zu streichen. Die Möglichkeit rein zahnärztliche MVZ zu gründen, eröffnete das 2015 in Kraft getretene GKVVersorgungsstärkungsgesetz. Aktuelle Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung belegen, dass diese Großversorgungsstrukturen bevorzugt in bereits überversorgten Ballungszentren gegründet werden. Deshalb gefährden diese die Versorgung in Problembereichen. In einem weiteren Antrag stellen die Delegierten Grundsätze für die Reform der Parodontalbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Dabei komme es darauf an, die Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt zu sichern und ihre Eigenverantwor- tung für einen sicheren Therapieerfolg in geeigneter Weise zu stärken. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Anders als die zahnärztlichen Körperschaften (Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen) unterliegt der FVDZ keinerlei staatlicher Aufsicht und Kontrolle. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für Patienten und Zahnärzte sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde. Quelle: www.fvdz.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 6 zur ersten Seite „Service“ der ERGO Direkt Krankenversicherung „Zahnkosten-Optimierer“ Offener Brief der Bundeszahnärztekammer an die ERGO: Die Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Die Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr oberstes Ziel ist der Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen. Sie fördert eine fortschrittliche, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Wenn Versicherungsnehmer der ERGO Direkt ihrer Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen, um die Übernahme der Behandlungskosten vorab zu klären, werden diese neuerdings mit einem besonderen „Service“ der Versicherung konfrontiert. Vor einer Beantwortung der Frage nach der Leistungspflicht, stellt die Versicherung ungefragt die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan auf der Internetseite www.2tezahnarztmeinung.de ein. Die vermeintlich günstigeren Kostenangebote werden dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt. Und damit der Patient auch wirklich das Alternativangebot prüft, werden 50,00 Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem der vorgeblich günstigeren Zahnärzte ausgelobt. Ohne Frage, es ist das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte zweite Meinung einzuholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend ungeeignet. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand, medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und die damit zu erwartenden Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Die verschiedenen Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit - auch unter Berücksichtigung der Kosten - eine Behandlungsentscheidung getroffen werden kann. Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex. „Ferndiagnosen“ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind damit nicht geeignet, den Patienten Hilfestellung zu geben. Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken. Sie beschränkt sich nicht nur darauf, zu empfehlen, auch andere Zahnärzte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sondern hat – ohne dessen Aufforderung - für den Versicherungsnehmer über das Internet schon andere Zahnärzte um ein Kostenangebot gebeten. Damit nicht genug, setzen Sie zudem noch einen finanziellen Anreiz für die Kontaktaufnahme. Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig. Nicht nur, dass der betroffene behandelnde Zahnarzt desavouiert wird. Auch der Berufsstand wird bewusst gegeneinander ausgespielt und der Beruf des Zahnarztes - ein Heilberuf – wird auf einen reinen Kostenfaktor reduziert. Die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ist aber mehr, als die Summe am Ende eines Heil- und Kostenplanes! 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 7 zur ersten Seite Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist auf Grund ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse in den verschiedenen Fachbereichen dadurch geprägt, dass es für eine Befundsituation bzw. Diagnose verschiedene wissenschaftlich anerkannte Therapiemöglichkeiten gibt. Die Wahl zwischen diesen Therapiemöglichkeiten erfolgt ausgehend von den Wünschen bzw. der Erwartungshaltung des Patienten im Ergebnis einer individuellen Beratung und Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt. Wenn Sie die geplanten zahnprothetischen Versorgungen Ihrer Versicherungsnehmer in einer internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen versteigern, dann nehmen Sie in Kauf, dass damit die Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft verletzt werden. Der mitsteigernde Zahnarzt gibt ein Angebot ab, ohne den Patienten und seine Vorgeschichte und Wünsche zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu haben. Davon abgesehen, schränken Sie mit Ihrem vermeintlichen Service die freie Arztwahl dieer Versicherungsnehmer der ERGO Direkt unzulässig ein. Das ungefragte Vorausfüllen der Anfrage bei www.2teZahnarztmeinung.de in Kombination mit dem Versprechen, dem Versicherungsnehmer 50,00 Euro für das Aufsuchen eines anderen Zahnarztes zahlen zu wollen, setzt den Versicherungsnehmer unangemessen unter Druck. Die Bundeszahnärztekammer appelliert daher an Sie, dieses vergiftete Serviceangebot kritisch zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen. Es belastet das für eine erfolgreiche Heilbehandlung existenzielle Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, wie das Verhältnis zwischen Zahnärzteschaft und Privater Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Engel - Präsident der Bundeszahnärztekammer ____________________________________________________________________________ Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis - Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen Die in der breiten Öffentlichkeit geführte Diskussion um Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen war für den Gesetzgeber Anlass, eine entsprechende neue Strafrechtsnorm zu beschließen. Zudem gewinnen Transparenz und Compliance in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung. Die strikte Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist daher Ziel und Auftrag jedes einzelnen Zahnarztes sowie des zahnärztlichen Berufsstandes in seiner Gesamtheit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die Fragen "Was darf ich denn noch?" und „Was ist verboten?" inzwischen fester Bestandteil des Beratungsalltags von Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. KZBV und BZÄK haben nun eine weitere Online-Broschüre veröffentlicht, die juristische Aspekte zu dem Thema Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen erklärt. Das Dokument „Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis - Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ steht ab jetzt auf den Homepages von KZBV (www.kzbv.de/bestechlichkeit-bestechung) und BZÄK (https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Bestechlichkeit_Bestechung_Gesundheitswesen .pdf) zur Verfügung. Quelle: www.kzbv.de, www.bzaek.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 8 zur ersten Seite Schrumpfende Gesellschaften: Welcher Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels? Ein Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI hat untersucht, wie in Deutschland, China, Italien, Japan und der Schweiz mit bereits spürbaren sowie zu erwartenden gesellschaftlichen Folgen des demografischen Wandels umgegangen wird. Dabei spielt nicht nur die Frage der Alterung von Gesellschaften, sondern auch ihre mögliche Schrumpfung eine wichtige Rolle. Das Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes ist es, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, die ebenfalls vom demografischen Wandel betroffen sind. Hieraus wurden Empfehlungen und Vorschläge für künftige BMBFForschungsprojekte abgeleitet. Inhaltlich wird zwischen einer alternden und einer schrumpfenden Gesellschaft (Abnahme der Bevölkerungszahl durch eine höhere Sterbe- und Abwanderungsquote als Geburtenrate plus Zuwanderung) unterschieden. Für Deutschland und einige andere Industrieländer gilt bereits beides: Die alternden Gesellschaften sind gleichzeitig auch die am stärksten schrumpfenden. "An der Tatsache einer alternden und gleichzeitig abnehmenden Anzahl an Personen der 'einheimischen Bevölkerung' in Deutschland ändern auch die hohen Einwanderungszahlen des letzten Jahres vorerst nur wenig", so die Projektleiterin Dr. Kerstin Cuhls. Um einer möglichen Schrumpfung der Gesellschaft weiter auf den Grund zu gehen, wurde zunächst untersucht, wie andere betroffene Länder hiermit umgehen. In Bezug auf die Zuwanderung nach Deutschland hat das Projektteam unterschiedliche vorausschauende Annahmen für Deutschland getroffen – und auf dieser Basis Empfehlungen für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das die Studie finanziert hat, erarbeitet. Wie wird sich der demografische Wandel auf Gesellschaften auswirken? Die Ergebnisse, die in der Publikation "Schrumpfende Gesellschaften im Vergleich. Maßnahmen gegen die Folgen des demografischen Wandels" festgehalten sind, gehen zuerst auf die mittels Literaturrecherche untersuchten Auswirkungen des demografischen Wandels ein: Dieser wird etwa Formen des Zusammenlebens und Familienstrukturen, die sich in Zukunft wandeln werden, genauso betreffen wie Geschlechterfragen im Beruf oder den sich möglicherweise besonders in Pflegeberufen verstärkenden Fachkräftemangel. Weiterhin dürften neue Krankheitsbilder wie psychische Erkrankungen oder Demenzen zunehmen. Der demografische Wandel hat aber auch positive Seiten: Menschen leben länger, bleiben dabei gesünder und nehmen länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teil als in frühen Zeiten. Doch wie lässt sich den Auswirkungen des demografischen Wandels effektiv begegnen und was kann die Forschung hierzu beitragen? Die der Publikation zugrunde liegende Studie kommt auf Basis von Experteninterviews zu dem Schluss, dass es sowohl mehr Forschungsprojekte mit Technikbezug als auch solche mit einem stärkeren Fokus auf gesellschaftliche Aspekte bedarf, die verknüpft werden müssen. Zum Beispiel sollten technische Hilfen für die Pflege oder Exoskelette zur physischen Unterstützung von Menschen entwickelt und im realen Einsatz erforscht werden, damit Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Darüber hinaus werden Forschungsprojekte empfohlen, die sich mit der Digitalisierung von Patientendossiers zur umfassenden Darstellung von Krankheitsverläufen oder einer veränderten Krebsforschung und -behandlung mit einer stärkeren Berücksichtigung des Alterungsaspekts auseinandersetzen. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 9 zur ersten Seite Die Empfehlungen sehen zudem vor, neben einer rein technikbasierten Erforschung des Umgangs mit dem demografischen Wandel zusätzlich die sozialen Strukturen Deutschlands und der anderen betroffenen Länder in künftigen Studien stärker zu betrachten. So sollten etwa neue Versorgungs- und Pflegeinfrastrukturen wie Zeitvorsorgesysteme für nachbarschaftliche Freiwilligenarbeit untersucht werden. Auch sollten weitere Projekte die Möglichkeiten ausloten, wie arbeitswillige ältere Personen besser in den Arbeitsmarkt integriert bleiben können. Der demografische Wandel kann sich zudem direkt auf demokratische und politische Prozesse von Gesellschaften auswirken, wenn etwa die Interessen älterer Menschen von der Politik in Zukunft überproportional stark berücksichtigt würden. Die Studie "Schrumpfende Gesellschaften im Vergleich. Maßnahmen gegen die Folgen des demografischen Wandels" kann hier heruntergeladen werden: http://www.isi.fraunhofer.de/isi-wAssets/docs/v/de/publikationen/CU_BMBF-SCHRUMP... ____________________________________________________________________________ Steigende Ausbildungszahlen in Zahnarztpraxen Knapp 13.000 Neuverträge für ZFA im neuen Ausbildungsjahr Im Vergleich zu den Vorjahren konnte 2016 zum zweiten Mal in Folge die Ausbildungsleistung in den Zahnarztpraxen deutlich gesteigert werden. Bundesweit wurden zum neuen Ausbildungsjahr (Stichtag 30. September) rund 13.000 neue Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgeschlossen, teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit. „Das ist die höchste Azubi-Zahl seit 2004. Diese Zahlen sind auch eine Bestätigung für die hervorragende Ausbildungsleistung, die Zahnärzte Tag für Tag in ihren Praxen erbringen und ein Zeichen, dass die Maßnahmen der (Landes-)Zahnärztekammern zur Fachkräftesicherung greifen. Sie zeigen außerdem die hohe Attraktivität, die die ZFA-Ausbildung nach wie vor für junge Leute hat“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Bundesweit wurden laut der aktuellen Ausbildungszahlen der (Landes-)Zahnärztekammern in diesem Jahr zum 30. September insgesamt 12.993 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (alte Bundesländer: 11.540; neue Bundesländer: 1.453). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 4,1 Prozent zugenommen (alte Bundesländer: +3,83 Prozent; neue Bundesländer: +6,68 Prozent). „Obwohl im Bundesdurchschnitt damit eine Zunahme um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war, müssen wir attraktive Rahmenbedingungen inklusive einer angemessenen Vergütung für das Praxispersonal sicherstellen. Der zahnmedizinische Bereich steht mit vielen anderen Ausbildungsberufen im Wettbewerb“, sagte D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke, Vorstandsreferent der BZÄK für den ZFA-Bereich und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. Quelle: www.bzaek.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 10 zur ersten Seite Zukunftskongress Beruf & Familie: Startup Praxisund Familiengründung Was das Studium einem verheimlicht, sagen wir besser: was letztlich auch nicht zur fachlichen Ausbildung an die Hochschule gehört, ist das Wissen rund um die spätere Berufsausübung – von Chancen und Risiken der Anstellung bis zu denen der Niederlassung. Solchen Aspekten widmet sich der „Zukunftskongress Beruf & Familie“, der vor zwei Jahren von Bundeszahnärztekammer und Dentista geschaffen wurde und inzwischen vom BdZA, dem Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni, tatkräftig unterstützt wird. Der nächste „Zukunftskongress“ findet statt im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages, am Samstag, 12. November 2016, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Hotel Maritim Messe im Saal Maritim II. Im Rahmen, aber nicht „unter dem Dach“ des Deutschen Zahnärztetages – das macht einen Unterschied: Wer am Zukunftskongress teilnehmen möchte, muss nicht zwingend auch die Teilnahmegebühr für den Deutschen Zahnärztetag beglichen haben, die Teilnahme am Zukunftskongress ist kostenfrei. Aus technischen Gründen wird allerdings um Anmeldung gebeten: Die Raumkapazitäten sind begrenzt. Das Programm in diesem Jahr, wie immer moderiert von FZÄ Sabine Steding, greift viele Diskussionen und Themenwünsche aus den vergangenen Veranstaltungen auf, ein wichtiger Punkt: „Startup Praxis – low budget?“ Zu den Ängsten vor der Existenzgründung gehört die Sorge um die hohe finanzielle Belastung, BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz zeigt, an welchen Stellschrauben man die Finanzierungsbelastung herunterdrehen kann. Wer gründet, aber auch wer Mitarbeiter anstellt oder selbst angestellt wird, kommt nicht ohne zahlreiche Verträge aus. Wenn sie „mit Hirn und Herz“ verfasst sind und sich das gegenseitige WinWin in einer gesunden Balance befindet, tut das allen beteiligten Seiten gut. Das „man sieht sich im Leben immer zweimal“ gilt für den kleinen Kreis der Zahnärztefamilie ganz besonders – RAin Melanie Neumann weist daher darauf hin, wie man Verträge fair macht. Ein großes Thema für Praxisinhaber wie für angestellte junge Zahnärztinnen ist die Schwangerschaft und das damit verbundene „Beschäftigungsverbot“. Hier wird derzeit im Bundesministerium für Gesundheit viel diskutiert, es gibt eine eigene Arbeitsgruppe. Was das für die Zahnarztpraxen bedeutet, berichtet RA Eike Makuth von der Bundeszahnärztekammer. In diesem Zusammenhang ein großes Thema: Was passiert mit meiner Praxisgründungsfinanzierung, wenn ich schwanger werde, einige Zeit ausfalle und danach eher in Teilzeit wieder einsteige? Also eventuell Probleme habe, die vereinbarte Rückzahlung der Finanzierung zu stemmen? Dieses Thema übermittelt Petra Knödler von der apoBank. Während Birgit Wolff von Dentista abschließend darstellt, was die Gehaltsstudie das Zahnärztinnenverbandes für Ergebnisse im Bereich der Berufsstarter bis vier Jahre Berufserfahrung ergeben hat, nimmt Dr. Doris Seiz von der Landeszahnärztekammer Hessen die jungen Kolleginnen und Kollegen an die Hand bei einem Thema, das beim Berufsstart manchem so spannend und relevant erscheint wie ein alter Wasserkessel: Unter der Überschrift „Berufspolitik für Anfänger“ macht sie einerseits deutlich, was Berufspolitik ist und warum es in unserem System „ohne“ nicht geht – aber auch, dass sich junge Kolleginnen und Kollegen einmischen und mitmachen müssen, damit sich die Berufspolitik auch den eigenen Herausforderungen entsprechend mit- und weiterentwickelt. Wie sich auch die junge Generation prägend einbringen kann, und wie sie selbst dazu gekommen ist, wird sie beim Zukunftskongress in Frankfurt berichten. Info und Anmeldung: http://zukunftskongress-beruf-familie.de/ 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 11 zur ersten Seite Gemeinsam hoch hinaus: Zahnmedizinische Fortbildung in den Tiroler Alpen "Gemeinsam hoch hinaus" heißt es vom 19. bis 24. Februar 2017 beim ZahnärzteWinterkongress des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) im Silvretta Freizeitzentrum in Ischgl. Mitten in der Tiroler Bergwelt wartet auf Zahnärzte und Praxismitarbeiter ein vielseitiges Programm rund um zahnmedizinische Themen. International renommierte Referenten stellen neue Behandlungskonzepte und Diagnoseverfahren vor. Themen wie Kariesprävention, Kinderzahnheilkunde und Umsetzung aktueller Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis stehen auf dem Programm. Das Besondere: Die Teilnehmer erleben eine sechstägige Fortbildung in familiärer Atmosphäre, die Möglichkeit zum Aufbau neuer Kontakte und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Ein weiterer Höhepunkt: Bei der Eröffnungsveranstaltung informiert der Zahnarzt und ehemalige FIFA-Schiedsrichter Dr. Markus Merk in seinem Vortrag "Sicher Entscheidungen treffen" über ausschlaggebende Faktoren bei der Entscheidungsfindung und wie er selbst zum sicheren Entscheider in der Praxis und auf dem Spielfeld wurde. "Der Freie Verband hat in diesem Jahr ein durchweg positives Echo von Besuchern und Ausstellern für den neuen Austragungsort Ischgl erhalten. Dort werden wir auch im nächsten Jahr mit einem ausgewogenen Fortbildungs- und Rahmenprogramm vor einer faszinierenden Wintersportkulisse anknüpfen“, versprechen die Kongressleiter Dr. Peter Bührens und Dr. Thomas Wolf. Das detaillierte Programm zum Kongress kann auf der Verbandswebsite des FVDZ eingesehen oder bei der Bundesgeschäftsstelle (Ansprechpartner: Stefan Lilge, [email protected], Tel. 0228 – 8557 51) angefordert werden. Quelle: www.fvdz.de ____________________________________________________________________________ DGZ legt erste Leitlinie zur Kariesprophylaxe vor: Gesunde Zähne für das ganze Leben Karies ist in Deutschland Volkskrankheit Nummer eins: Fast jeder Erwachsene und immer noch viele Jugendliche sind betroffen. Die Behandlung der Schäden und Folgeschäden verschlingt einen Großteil der insgesamt 11,5 Milliarden Euro, die gesetzliche Krankenkassen jährlich für zahnmedizinische Leistungen ausgeben. Dabei wäre Karies durch konsequente Prävention vermeidbar. Doch welche Maßnahmen halten das Gebiss dauerhaft gesund? Was ist wissenschaftlich wirklich abgesichert? Umfassende Antworten auf diese Fragen gibt nun die erste deutsche Leitlinie[1] zur „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen“. Sie entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Insgesamt waren 14 Fachgesellschaften beteiligt, unter Mitwirkung von Wissenschaftlern, Zahnärzten, Ärzten und anderen im Gesundheitswesen Tätigen. Die Experten einigten sich nach sorgfältiger Sichtung und Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse auf sieben Kernempfehlungen. Drei setzt der Patient selbst jeden Tag um, vier können in Abstimmung mit dem Zahnarzt erfolgen. Wer die sieben Kernempfehlungen der neuen Leitlinie zur Kariesprophylaxe befolgt, hat gute Chancen, mit gesunden Zähnen durchs Leben zu gehen. Folgende drei Empfehlungen setzen die Patienten täglich in Eigenregie um: 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 12 zur ersten Seite Erstens gehört zur Kariesprophylaxe zweimal tägliches Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta. Die tägliche Anwendung einer Zahnpasta mit 1000-1500 ppm Fluorid gilt als effektivste Methode zur Vorbeugung von Karies. Daneben soll grundsätzlich fluoridhaltiges Speisesalz im Haushalt verwendet werden. Das zweimal tägliche Zähneputzen hat auch das Ziel, eine möglichst vollständige Entfernung des bakteriellen Biofilms zu erzielen. Je nach Vorliebe sind Hand- oder elektrische Zahnbürsten gleichermaßen geeignet. Mindestens zwei Minuten sollte die Regel sein. Lassen sich Biofilm und Speisereste mit der Zahnbürste allein nicht ausreichend entfernen, sind Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürstchen zusätzlich gefragt. Allerdings gibt es keinen Beweis aus klinischen Studien, dass die alleinige regelmäßige Anwendung von Zahnseide Karies vorbeugt. Zweitens gilt es, Menge und Häufigkeit zuckerhaltiger Mahlzeiten und Getränke möglichst gering zu halten. Karies kann nur entstehen, wenn den Bakterien im Biofilm ausreichend Zucker zur Verfügung steht, der in Säuren umgewandelt wird, die den Zahnschmelz angreifen. Speisen und Getränke ohne durch den Hersteller oder Verbraucher zugesetzten Zucker bzw. ohne Zucker, die natürlich in Honig, Fruchtsäften, Sirup etc. vorhanden sind, sollten daher bevorzugt werden. Drittens ist das Kauen von zuckerfreiem Kaugummi nach den Mahlzeiten empfehlenswert. Durch das Kauen wird der Speichelfluss angeregt und dadurch schädliche Säuren schneller neutralisiert. Regelmäßige Speichelstimulation nach dem Essen oder Trinken kann so das Kariesrisiko reduzieren. Folgende vier Empfehlungen erfolgen in der zahnärztlichen Praxis bzw. in Abstimmung mit dem Zahnarzt: Insbesondere für Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko ist die Teilnahme an strukturierten Prophylaxeprogrammen wichtig. Durch Kombination verschiedener Maßnahmen, die meist ein Paket an Instruktionen, Informationen und zusätzlichen Fluoridierungsmöglichkeiten umfassen, kann der Kariesentstehung maßgeblich vorgebeugt werden. So profitieren vor allem Patienten mit aktiver Wurzelkaries von Zahnpasten mit erhöhter Fluoridkonzentration. Auch fluoridhaltige Lacke, Gele oder Spüllösungen können geeignet sein. Für den Extraschutz von durchbrechenden bleibenden Zähnen oder im Bereich freiliegender Wurzeloberflächen ist die professionelle Anwendung von Chlorhexidin-Lacken (mit mindestens 1%iger Konzentration) empfehlenswert. Zudem sollten Kinder und Jugendliche kariesgefährdete Fissuren und Grübchen von durchgebrochenen Molaren versiegeln lassen. Im Einzelfall kann dies auch bei Prämolaren oder Frontzähnen von Erwachsenen sinnvoll sein. Auch diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Prophylaxekonzepts. „Jetzt liegt erstmals eine von allen zuständigen Fachgesellschaften getragene medizinische Leitlinie vor, an der Zahnärzte und Patienten zukünftig ihre kariesprophylaktischen Maßnahmen orientieren sollten. Auch Erzieher, Lehrer und Eltern sollten sie beherzigen und weitergeben“, betont Professor Matthias Hannig, Präsident der federführenden Gesellschaft DGZ. Weltweit gibt es nur eine Handvoll vergleichbarer Leitlinien zum Thema, die sich entweder auf bestimmte Risikogruppen beziehen oder nicht alle wissenschaftlich gesicherten Maßnahmen berücksichtigen. Die Leitlinie ist in voller Länge auf dem Portal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hinterlegt. Eine allgemeinverständliche Patienteninformation erscheint in Kürze. [1] Medizinische Leitlinien werten den aktuellen Wissens- und Behandlungsstand zu einer bestimmten Erkrankung aus und geben wissenschaftlich gesicherte Handlungsempfehlungen für Ärzte und Patienten, in die auch eine Wertung der Aussagekraft und Anwendbarkeit von Studienergebnissen eingeht. In Deutschland wird ihre Erstellung unter Einbeziehung der jeweils relevanten Organisationen von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) koordiniert. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 13 zur ersten Seite Auf einen Blick: 7 Punkte zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen Jeden Tag 2x täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta Zähne putzen Zuckeraufnahme möglichst gering halten In Abstimmung mit der Praxis Prophylaxeprogramme wahrnehmen Weitere Fluoridierungsmaßnahmen Nach Mahlzeiten Speichelstimulation durch zuckerfreien Kaugummi Bei Bedarf: Chlorhexidin-Lack mit mindestens 1% CHX anwenden Versiegelung kariesgefährdeter Fissuren Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung "Erhalte Deinen Zahn" - dieses Motto steht für die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) mit aktuell fast 3.000 Mitgliedern. Denn die Erhaltung der natürlichen Zahnsubstanz ist ihr primäres Anliegen. Von der Prävention oraler Erkrankungen über minimalinvasive restaurative Verfahren bis hin zur endodontologischen Praxis deckt die DGZ alle Facetten moderner Zahnerhaltung ab. Nicht zu vergessen sind die regenerativen Verfahren, die in der Zahnheilkunde von morgen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als zahnärztliche Fachgesellschaft versteht sich die DGZ als Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und ist beteiligt an Leitlinien und wissenschaftlichen Mitteilungen. Quelle: www.dgz-online.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 14 zur ersten Seite Asklepios-Studie zur Gesundheitsvorsorge im Alltag: Wer es am wenigsten nötig hätte, tut am meisten • 1200 Befragte: Weniger als die Hälfte hält ihren Gesundheitszustand für gut • Lediglich ein Viertel gibt an, im Alltag bewusst auf die Gesundheit zu achten • Nur jeder Dritte betreibt regelmäßig Sport – oft die, die es weniger bräuchten • Wer sich gesund fühlt, tut auch gerne etwas dafür, damit es so bleibt • Wohlfühlen und Prävention motivieren mehr als Gewicht und Aussehen • Junge Menschen schwärmen für Wearables – und pfeifen auf Datenschutz Wie kann man Menschen motivieren, etwas für die eigene Gesundheit zu tun? Diese Frage beschäftigt Gesundheitspolitiker, Präventionsforscher, Krankenkassen und Soziologen schon seit Jahren. Am meisten motiviert es offenbar, wenn man selbst gesund ist und möchte, dass das bis ins hohe Alter so bleibt. Äußerlichkeiten wie Körpergewicht und gutes Aussehen überzeugen deutlich weniger, etwas für die eigene Gesundheit zu tun, als sich wohlzufühlen und Krankheiten vorzubeugen. Das ergab eine aktuelle Studie von Asklepios. Dabei schätzten weniger als die Hälfte der Befragten ihren eigenen Gesundheitszustand als „gut“ ein (Durchschnittsnote 2,8). Fast genauso viele empfinden ihn als mittelmäßig, jeder Zehnte sogar als „schlecht“. Während Erwachsene unter 30 Jahren ihren Gesundheitszustand noch zu 63 Prozent mit gut bewerten, sinkt der Anteil mit dem Alter auf schließlich 39 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Thema Bewegung: Während sich von den unter 30-Jährigen 45 Prozent zu den „Aktiven“ zählen, ist es über bei den 60-Jährigen nur noch jeder Vierte. Dabei zeigt sich eine klare Altersrelation: Während es bei den unter 30-jährigen 56 Prozent sind, die ihren Gesundheitszustand positiv einschätzen, sind es bei den über 60-jährigen nur noch 37 Prozent. Und je schlechter jemand seinen eigenen Gesundheitszustand einschätzt, desto anstrengender empfindet er es, auf die eigene Gesundheit zu achten. Eine weitere Erkenntnis aus der repräsentativen Umfrage: Mit zunehmendem Alter motiviert eine Empfehlung des Arztes immer mehr zur Gesundheitsvorsorge. Am wenigsten erreichen Werbe- oder Informationskampagnen die Menschen, auch das Internet spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle. Der Rat des Arztes ist besonders gefragt Aufschlussreich ist auch, wessen Tipps zur Gesundheitsvorsorge am ehesten befolgt werden. Denn am stärksten wirkt sich auf das Verhalten die Empfehlung eines Arztes aus (88 Prozent), dann folgen als Negativbeispiele die Erkrankung im Familien- oder Freundeskreis (84 Prozent) und der Rat von Partner oder Partnerin (82 Prozent). Informationskampagnen kommen hingegen nur auf 31 Prozent. Während jüngere Menschen noch aufgeschlossener gegenüber Kampagnen sind (33 Prozent), nimmt die Bereitschaft mit dem Alter ab (27 Prozent). Am ehesten erreichen solche Kampagnen über TV-Spots (30 Prozent) oder Aushänge beim Arzt (15 Prozent) ihre Adressaten. Hier spielt das Internet praktisch noch keine Rolle. Wer ohnehin auf seine Gesundheit achtet, lässt sich auch eher von Kampagnen beeinflussen (53 Prozent) als jemand, der gar nicht darauf achtet (24 Prozent). Immer wieder wird in der Öffentlichkeit über die Bedeutung körperlicher Attraktivität diskutiert. Bei der Gesundheitsvorsorge im Alltag spielt sie offenbar nur eine untergeordnete Rolle: Noch nicht einmal jeder vierte Mann achtet darauf, bei den Frauen immerhin 38 Prozent. Bei diesem Kriterium hat das Alter einen entscheidenden Einfluss. So motiviert attraktiv auszusehen am meisten zwischen 30 und 40 Jahren (44 Prozent) und sinkt dann massiv ab. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 15 zur ersten Seite Die Bedeutung von regelmäßiger Bewegung für den Gesundheitszustand wurde in den letzten Jahren immer mehr erkannt, so dass manche Experten Bewegungsmangel inzwischen als einen Risikofaktor betrachten, der ähnlich gefährlich ist wie das Rauchen. Trotzdem betreibt nur eine Minderheit regelmäßigen Freizeitsport. Während es bis zum Alter von 30 Jahren immerhin 45 Prozent sind, sinkt die Quote bis auf 24 Prozent bei Senioren ab. Während jeder Dritte unter 30 Jahren sich vorher untersuchen ließ, sind es bei über 60 Jahren schon 45 Prozent. Insgesamt sind es 41 Prozent der Befragten, die sich zumeist bei einem niedergelassenen Arzt untersuchen ließen. Statistisch hätten demnach fast alle sportlich Aktiven sich vorher schon einmal auf ihre Eignung dazu testen lassen. 29 Prozent geben an, sich mindestens einmal jährlich einem Fitness-Check-Up zu unterziehen. Immerhin die Hälfte der Bundesbürger geht zur Krebsvorsorge, aber Männer bleiben Vorsorgemuffel Bei anderen Vorsorgeuntersuchungen liegen Zahnarzt und Laboruntersuchungen des Blutes vorne, die von 73 bzw. 67 Prozent regelmäßig wahrgenommen werden. Es folgen Krebsvorsorge (49 Prozent) und Herz-Kreislaufuntersuchungen (47 Prozent). Schlusslicht sind Magen- und Darmspiegelungen, die von 46 Prozent abgelehnt werden, obwohl ihr Nutzen zumindest für Menschen ab 50 außer Frage steht. Trotzdem lassen sich zwischen 40 und 50 Jahren nur 14 Prozent endoskopisch untersuchen, zwischen 50 und 60 Jahren nur jeder Vierte und erst ab 60 Jahren sind es immerhin 44 Prozent. Kaum überraschend: Wer im Alltag schon nicht auf seine Gesundheit achtet, interessiert sich auch weniger für Vorsorgeuntersuchungen. Der bekannte Geschlechtsunterschied beim Gesundheitsbewusstsein bestätigte sich auch bei dieser Befragung. Während 72 Prozent der Frauen regelmäßig zur gynäkologischen Vorsorge gehen, unterziehen sich gerade mal 29 Prozent der Männer Urologischen Untersuchungen. Immerhin: Mit zunehmendem Alter – und möglicherweise auch damit verbundenen Zipperlein – steigt die Bereitschaft dazu auch beim starken Geschlecht. Gesundheitsvorsorge im Alltag: Ausreichend Wasser trinken, viel schlafen und Treppen steigen Die Top 3 der konkreten Gesundheitsvorsorge im Alltag sind: Ausreichend Wasser trinken (72 Prozent) und schlafen (67 Prozent) sowie Treppen steigen statt den Fahrstuhl zu nehmen (58 Prozent). Gesundheits-Apps (8 Prozent) und Fitnessarmbänder (6 Prozent) spielen hier noch keine Rolle. Der Trend zu Wearables wird vor allem von Jüngeren getragen. 24 Prozent der Befragten bis 30 Jahre benutzen solche Hilfsmittel bereits, weitere 22 Prozent haben es vor. Mit zunehmendem Alter verliert sich die Begeisterung für Fitnessarmbänder und Apps und liegt bei der Generation Ü 60 nur noch bei 7 Prozent Benutzern und 8 Prozent, die so etwas anschaffen wollen. 62 Prozent der Benutzer sind bereit, ihre Daten mit anderen zu teilen: 47 Prozent mit ihrem Arzt, 27 Prozent mit der Familie und immerhin noch 17 Prozent auch mit der Krankenkasse. Mit Freunden aus der Laufgruppe wollen 14 Prozent ihre Ergebnisse teilen und 4 Prozent sogar in Online-Foren. Je jünger, desto geringer die Zurückhaltung beim Teilen der Daten. So sind 70 Prozent der Befragten bis 30 Jahre hier offen, über 60 Jahren sind es nur noch 64 Prozent – von denen die meisten (55 Prozent) ihre Daten mit ihrem Arzt teilen würden. Knapp die Hälfte der Befragten, die ihre Daten nicht teilen mögen (45 Prozent), würde es sich anders überlegen, wenn es dafür einen Bonus der Krankenkasse gäbe. Bei den unter 30Jährigen sind es sogar zwei von drei, die unter diesen Umständen ihre Meinung ändern würden. Quelle: http://www.asklepios.com 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 16 zur ersten Seite ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für Zahnärztinnen, die querdenken Termine Die nächsten Netzwerkabende: • Düsseldorf, 9. November: „Wohlgefühl und Ästhetik in der Zahnarztpraxis“: Im Gespräch mit ZTM Relindis Tegtmeier, Praxiscoach Dr. Gabriele Brieden und den Startup-Unternehmerinnen von „Blütenwerk-Cologne“ im Stappen Oberkassel. Wir können viel von Menschen aus anderen Kulturen lernen“ Chancengleichheit und stärkere Präsenz sind Ziele der „Jeanne d’Arc“ von Hannover Jasmin Arbabian-Vogel sagt von sich selbst, ein „Jeanne d’Arc-Gen“ zu haben. So erklärt sie ihren Antrieb, sich für die Frauen und Migranten in der Region stark zu machen. Im September sprach die vom Bundesministerium für Wirtschaft ernannte „Vorbildunternehmerin“ über ihr berufliches und ehrenamtliches Engagement. Eingeladen hatte der ladies dental talk um Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther (Hirschring Dentallabor) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Mit 18 Jahren ist Jasmin Arbabian-Vogel vom Iran nach Deutschland gekommen. Mit 46 Jahren hat sie vier Unternehmen, von denen der Interkulturelle Sozialdienst Hannover mit mehr als 100 Mitarbeiter(inne)n das größte ist. Das Interesse für das Berufsfeld der Pflege wurde schon während ihres Studiums der Politologie und Sozialpsychologie in Hannover geweckt. Damals arbeitete sie in einem ambulanten Pflegedienst. Pflegedienst ohne kirchliche Prägung Nach dem Studium und mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung war für Arbabian-Vogel klar, dass sie sich als Unternehmerin mit einem eigenen Pflegedienst selbstständig machen möchte. Ihre Zielgruppe war vor allem die „erste Generation der Gastarbeiter in Deutschland“, zu der auch ihr Vater zählte. „Diese Menschen wurden langsam alt und auch pflegebedürftig. Mit meinem Interkulturellen Sozialdienst Hannover wollte ich einen Pflegedienst ins Leben rufen, der unabhängig von kirchlicher Prägung Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen umsorgt“, sagt die 46jährige. Heute haben etwa 40 Prozent ihrer betreuten Seniorinnen und Senioren eine Zuwanderungsgeschichte. Beim Mitarbeiterteam liegt der Prozentsatz sogar bei etwa 80 Prozent. Altenpflege als ehrenhafter Beruf „In Deutschland hat der Pflegeberuf ein schlechtes Image. In anderen Ländern werden alte Menschen verehrt und ihre Betreuung als etwas Wertvolles erlebt. Wir können viel von Menschen aus anderen Kulturen lernen“, sagt die vierfache Unternehmerin mit Blick auf ihr Team. Passend zum Interkulturellen Sozialdienst kaufte Jasmin Arbabian-Vogel den Haushaltsdienst „ZAK: Zuhause alles klar“, den sie um einen Pflegedienst „ZAK Pflege“ erweiterte. Das vierte Unternehmen „Vitalist“ ist ein Yoga-Studio, das auch ihrem MitarbeiterTeam zugute kommt. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann ihr Team mit Hilfe von Yoga lernen, den körperlich anstrengenden und zum Teil auch psychisch belastenden Pflegealltag gesund zu bewältigen. Team so behandeln, wie ich behandelt werden möchte Jasmin Arbabian-Vogel hat drei Führungsprinzipien. • ihr Team und ihre Kunden so zu behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchte. • Arbeit zu delegieren und dabei dem Team Freiheit und Vertrauen zu schenken. • die Motivation auch mit guter Bezahlung und fairen Arbeitsbedingungen hoch zu halten. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 17 zur ersten Seite Damit ist sie bis jetzt gut gefahren und hat entgegen dem Trend von großer Fluktuation im Pflegebereich einen großen treuen Mitarbeiter(innen)stamm, der „gemeinsam mit mir alt wird“. „Oft fehlt es an (Be)Achtung für Frauen“ „Gerade wenn es um Führungsaufgaben, entscheidungsrelevante Posten und Vorstandsämter geht, sind Frauen in Deutschland oft noch unterrepräsentiert und erhalten nicht die (Be)Achtung, die ihnen gebührt. Das möchte ich ändern und zeigen, es gibt uns, wir können viel und verdienen, beachtet werden.“ Damit hat Jasmin Arbabian-Vogel unter den Teilnehmerinnen und Partnerinnen des Netzwerkabends Verbündete. • So engagiert sich etwa Mit-Initiatorin und Labor-Partnerin ZTM Dagmar Günther im Vorstand der Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen, „um die Qualität der Ausbildung zu sichern“. • Als Leiterin „Selbständige Heilberufe" der apoBank achtet Sabrina Lappe immer darauf, individuell auf Kundenwünsche einzugehen. Bei Frauen gebe es bisweilen besondere Themen zu bedenken, wie etwa die Vereinbarkeit von Familie und Praxisgründung. • Zahnärztin Dr. Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen) ist unter anderem Delegierte der Bundeszahnärztekammer und der niedersächsischen Zahnärztekammer und bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen Beauftragte für die Belange der Zahnärztinnen zuständig. Und auch die anderen Zahnärztinnen des Abends setzen sich tagtäglich dafür ein, ihren Berufsstand positiv zu vertreten und auch als Unternehmerinnen Strahlkraft zu zeigen. Der nächste Netzwerkabend in Hannover findet am 8. Februar 2017 statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.ladies-dental-talk.de: Stade Zahnärztinnen von Präzision und Geschwindigkeit des digitalen Workfows 6. ladies dental talk Stade mit Laborführung zu Teamarbeit und digitalem Workflow „Vorreiter mit Tradition“, so lässt sich die Suter-Dentallabor GmbH gut beschreiben. Im nächsten Jahr feiert das Unternehmen 85-jähriges Bestehen und hat dabei immer den Blick auf Innovationen gerichtet. Beim ladies dental talk im September erhielten die Teilnehmerinnen bei einer exklusiven Laborführung Einblicke in die moderne Frästechnik. Die Gastgeberin des ladies dental talk, ZTM Karen-Suter, und Iris Schäfer vom StrategiePartner Deutsche Apotheker- und Ärztebank freuten sich über das große Interesse und die positive Resonanz. Besonders fasziniert zeigten sich die Zahnärztinnen von der Präzision und den Möglichkeiten bei der Herstellung von Zahnersatz mit Fräsmaschinen, die sie live im Labor erlebten. Digitale Technik in der Zahnarztpraxis Die meisten Teilnehmerinnen berichteten aus ihren Erfahrungen, dass sie selbst schon lange digital arbeiten, sei es im Bereich Röntgen, Dokumentation, Zahnersatz, Verwaltung der Patientendaten oder sogar Patientenaufklärung: „Ich habe die Entwicklung des digitalen Workflows komplett miterlebt – von der Karteiverwaltung bis hin zum digitalen Röntgen. Bald werden auch der Sterilisationsbereich und die Lagerhaltung digitalisiert. Wir sind ständig im Aufbau,“ berichtete eine Zahnärztin. Eine andere Teilnehmerin hat vor 10 Jahren ihre Praxis gegründet und dabei direkt auf digitale Technik gesetzt. Dazu zählt etwa auch eine Materialdatenbank. Ihr Fazit: „Ich habe diesen Schritt nie bereut.“ Neugierig waren die Teilnehmerinnen, die Digitalisierung aus ihrer Praxis kannten, dann auf die Arbeitsschritte im Labor. 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 18 zur ersten Seite Vom Mundscan bis zum Zahnersatz Bei der exklusiven Laborführung gab Impulsgeber und ZTM Markus Strobel (TEAMZIEREIS GmbH) den Zahnärztinnen Einblicke in die digitale Prozesskette vom Mundscan bis zur fertig gefrästen Krone. Die Zahnärztin und Implantologin Dr. Wiebke Houcken, ergänzte die Schilderungen durch ihre Erfahrungen im Bereich der Implantologie mit Straumann-Implantaten. Und das Experten-Team von Suter Dental Labor stand Rede und Antwort zu einzelnen Fragen bei den Demonstrationen vor Ort. Wie sieht der optimale digitale Workflow bei der Fertigung von Zahnersetz aus? ZTM Markus Strobel beschrieb und das Suter-Team zeigte: Vom Mundscan in der Zahnarztpraxis gelangen die Patientendaten in die InBox des Dentallabors. Die Daten werden auf einem FTP-Server hinterlegt und können vom Labor komfortabel heruntergeladen und verarbeitet werden. Zur Verarbeitung zählt etwa, die Präparationsgrenze zu definieren. Die Arbeit wird in der CADPhase am Computer designt. Anschließend werden die Daten, in den räumlich getrennten CAM-(computer-aided-manufacturing) Bereich geschickt. Es folgt das so genannte „Nesting“, also die „Bestückung“ der Fräsmaschine mit Zahnersatzmaterialien, dem der Fräsvorgang folgt. Und da die beste Technik laut Arne Suter nur so gut ist, wie die Fachkräfte, die sie bedient, hat das Labor in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld in die Spezialisierung des Teams investiert: „Das Know-how sitzt nicht im Rechner, sondern vor dem Rechner!“, so Arne Suter und er ergänzt: „Digitalisierung muss jedoch nicht unpersönlich sein. Persönliche Erreichbarkeit und technische Chairside Ergänzung sind wichtige Faktoren für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Hier bieten digitale Kommunikationsformen, wie zum Beispiel die Bildschirmbetrachtung über ,TeamViewer‘ hilfreiche Gesprächsunterstützung an. Mit diesem Tool können Lösungsgespräche direkt im Designprozess zwischen Behandler und Zahntechniker abgestimmt werden.“ Folgende Themen wurden während der Führung und im Nachklang diskutiert: Lichtoptisches und taktiles Scannen, digitale Abformung, die etwa bei Einzelversorgungen „modelllos“ möglich ist, die Werkstoffe PEEK (Hochleistungskunststoff) und Zirkoniumdioxid als Naturprodukt. Der nächste Netzwerkabend in Stade findet statt am 22. Februar. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.ladies-dental-talk.de Quelle: www.ladies-dental-talk.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 19 zur ersten Seite Studienfinanzierung für Studenten der Zahnmedizin Semestergebühren, teure Lehrbücher, Miete und alltägliche Ausgaben: Steigende Kosten stellen viele angehende Studenten vor die Frage, ob sie sich ein Studium überhaupt leisten können. Mit dem KfW-Studienkredit brauchen Sie sich vor und während des Studiums darüber keine Gedanken zu machen. Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem apoBank-Studentenberater über einen KfW-Studienkredit informieren und beginnen Sie Ihr Studium ohne Sorgen um Finanzen. Studienkredit der KfW-Bankengruppe Jetzt geht es noch um Ihre laufenden monatlichen Ausgaben. Zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes können Sie bei der KfW-Bankengruppe eine monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro beantragen - und das in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Die Rückzahlung erfolgt erst mit dem Eintritt ins Berufsleben, 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende. Die Dauer der Rückzahlung kann bis auf 25 Jahre gestreckt werden, wobei Sondertilgungen jederzeit möglich sind. Im Online-Kreditportal können Sie sich mit allen Details zum KfW-Studienkredit vertraut machen und sich mit dem Tilgungsrechner über die Rückzahlung informieren. Sie können bereits online Ihren Antrag stellen und den Ausdruck Ihrem apoBank-Studentenberater vorlegen. Darüber hinaus bietet Ihnen die apoBank ergänzend eine zinsgünstige Studienfinanzierung an - beispielsweise für teure Instrumente wie etwa ein Bohrerset in der Zahnmedizin. apoStudienkredit Sie haben größere Vorhaben, wie z.B. ein Auslandssemester oder die Anschaffung von teuren Instrumenten, aber dafür reicht der KfW-Studienkredit nicht aus? Mit dem apo-Studienkredit erhalten Sie eine zusätzliche Finanzspritze von bis zu 10.000 Euro zur Finanzierung– unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern oder dem Bezug von BAföG. Übrigens: Auch während Ihrer Promotion können Sie den apo-Studienkredit nutzen. Für einen guten Start ins Berufsleben Damit Sie sich auf die neuen Herausforderungen Ihres Berufslebens voll und ganz konzentrieren können, haben Sie bei dem apo-Studienkredit die Möglichkeit, mit der Rückzahlung bis zu 12 Monate nach Darlehensende zu beginnen. In einem Beratungsgespräch ermittelt Ihr persönlicher Studentenberater gemeinsam mit Ihnen Ihren Finanzierungsbedarf. Ihr apoBank-Studentenberater hilft Ihnen selbstverständlich auch bei den Formalitäten, die mit dem Kreditantrag verbunden sind. Quelle: www.apobank.de 11 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 20 zur ersten Seite Liebe Leserin, lieber Leser! Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt annehmen und nutzen. Genau wie wir vom „med.dent.magazin“. Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu etablieren. Nach 15 Jahren erfolgreichen Erscheinens als Papierpostille und erfreulicher Leserresonanz wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus. Mit vielen Vorteilen für Sie: Das med.dent.magazin erscheint monatlich. Das med.dent.magazin ist aktuell. Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt. Das med-dent-magazin hat eine stets aktuelle Hompage mit Meldungen und Produktnachrichten für Studium und Beruf Bitte geben Sie diese Ausgabe oder die http://www.med-dent-magazin.de Adresse weiter, damit sich Interessierte für den ständigen und kostenlosen Bezug einschreiben. Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking. Ihr Hans-Peter Küchenmeister I IMPRESSUM Info Sehr geehrte/r Leser/in! Unser Angebot besteht aus der Zahnmediziner Zeitschrift med.dent.magazin in digitalisierter Form. Das med.dent.magazin erscheint monatlich im PDF-Format und wird am Monatsanfang per E-Mail versandt. Um das med.dent.magazin zu abonnieren oder das Abonnement zu kündigen besuchen Sie bitte unsere Web-Site und tragen Sie sich dort auf der Startseite mit ihrer E-Mail-Adresse ein oder aus. Hinweis zum Thema Abmahnung: Keine Abmahnung ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Wenn der Inhalt oder die Aufmachung unserer Seiten gegen fremde Rechte dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, so wünschen wir eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir werden die entsprechenden Passagen sofort löschen, falls zu Recht beanstandet. Von Ihrer Seite ist die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich. Sollten dennoch Kosten dadurch entstehen, das Sie keine vorherige Kontaktaufnahme vornehmen, werden wir die Kosten vollständig zurückweisen und eventuell Gegenklage erheben, da Sie gegen diesen Artikel verstoßen haben. 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