med-dent-magazin-16-11

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11 · 2016
Aktuell
Inhalt
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8,8 Millionen privat krankenversichert
Bei den Unternehmen der Privaten
Krankenversicherung (PKV) sind rund 8,8
Millionen Menschen privat krankenversichert. Die
Zahl ist seit 2010 etwa konstant geblieben, geht
aus der Antwort der Bundesregierung (18/10101)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
(18/9920) hervor. Die Jahresergebnisse der
privaten Krankenversicherungsunternehmen
gingen seit 2010 von 400,8 Millionen Euro auf
313,3 Millionen Euro (2015) zurück.
Im "Notlagentarif" der PKV befanden sich nach
Angaben der Regierung Ende 2015 115.800
Versicherte, im Standardtarif 45.800 und im
Basistarif 29.400 Versicherte.
Quelle: hib/HLE
Info
Kontakt
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Eine Kriegserklärung!?
Der Anfang vom Ende der Selbstverwaltung...?
Freier Verband fordert Gesetzesänderungen
„Service“ der ERGO Direkt Krankenversicherung
„Zahnkosten-Optimierer“
Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Schrumpfende Gesellschaften: Welcher Umgang mit den
Folgen des demografischen Wandels?
Steigende Ausbildungszahlen in Zahnarztpraxen
Zukunftskongress Beruf & Familie: Startup Praxis- und
Familiengründung
Gemeinsam hoch hinaus: Zahnmedizinische Fortbildung
in den Tiroler Alpen
DGZ legt erste Leitlinie zur Kariesprophylaxe vor:
Gesunde Zähne für das ganze Leben
Asklepios-Studie zur Gesundheitsvorsorge im Alltag:
Wer es am wenigsten nötig hätte, tut am meisten
ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für
Zahnärztinnen, die querdenken
Studienfinanzierung für Studenten der Zahnmedizin
Produkte für Studium & Beruf
IMPRESSUM
Archiv
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Eine Kriegserklärung!?
Nun ist er da, der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und
Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“. Das GKVSVSG. Ebenso lang wie schlecht!
Als Zündhütchen für diesen Generalangriff auf die Selbstverwaltung mussten die
Vorkommnisse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dienen. Dort gab es
atemberaubende finanzielle Fehlentscheidungen und eine Selbstbedienungsmentalität
auf Kosten der ärztlichen Kollegen, ohne dass diese selbst oder die aufsichtführenden
Ministerien rechtzeitig durchgegriffen hatten. Ganz offensichtlich will man die Gunst der
Stunde für eine Entmachtung der Selbstverwaltungsorgane (zunächst auf Bundesebene)
nutzen und gleichzeitig vom eigenen Versagen ablenken. Das hat mit demokratischem
Verständnis wenig und mit Machthunger viel zu tun.
Selbstverwaltungsschwächungsgesetz
Der Gesetzentwurf fügt sich in eine lange Reihe von Gesetzen, deren Sinn in erster Linie
darin bestand, den ärztlichen Berufsstand zu maßregeln, pauschal zu verdächtigen und
in seiner Entfaltung als freier Berufsstand zu behindern. Mit der neuesten Kreation aus
dem Hause Gröhe ertönt nun der Schlussakkord, der nur noch durch das „Halali“ des
Deutschen Bundestages für einen ehemals Freien Berufsstand übertönt werden könnte.
Wollte man anfänglich noch das Vorhaben durch den ebenso harmlosen wie
irreführenden Namen „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ kaschieren, kommt man mit
dem neuen Satzgeflecht dem eigentlichen Zweck etwas näher. Denn gestärkt werden
sollen durch dieses Produkt einer von der Leine gelassenen Ministerialbürokratie
ausschließlich die Ein- und Durchgriffsmöglichkeiten der Politik.
Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes würde der Selbstverwaltung die Rolle eines
fremdbestimmten Ausführungsorgans ohne nennenswerte Kompetenz im Sinne einer
Selbstverwaltung zufallen. Aus der ehemaligen „Freilandhaltung“ entstünde sozusagen eine
„Käfighaltung“. Die parlamentarischen Grundrechte der Selbstverwaltungseinrichtungen der
betroffenen Institutionen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss und der
Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) sollen durch den
Wortlaut des 60-seitigen Gesetzesentwurfs schlicht geschleift werden. Bemerkenswert ist vor
allem, dass diesmal nicht nur die Leistungserbringer im Fokus stehen, sondern nahezu alle am
Gesundheitsgeschehen beteiligten Körperschaften.
Es entsteht das Bild eines finalen Rundumschlages, der den Blick auf ein staatlich gelenktes
Gesundheitssystem freigibt. Warum, fragt man sich, ist ausgerechnet ein Christdemokrat
angetreten, ein gewachsenes und bewährtes System unter den Augen einer
christdemokratischen Kanzlerin in die Tonne zu treten und dem Staatsdirigismus mit
planwirtschaftlichen Elementen den Weg zu ebnen?
Die gewünschten Ein- und Durchgriffsmöglichkeiten sind von solcher Vehemenz, dass sogar
der für seine Besonnenheit und sein diplomatisches Geschick bekannte Vorstandsvorsitzende
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kürzlich öffentlich ausrief: „Jetzt ist
Schluss!“.
Ganz offensichtlich haben sich die Zauberlehrlinge aus dem Ministerium um Dr. jur. Orlowski,
Leiter der Abteilung „2“ im Bundesgesundheitsministerium, verselbständigt und in diesen
Gesetzentwurf alles hineingeschrieben, was noch so an staubigem Material in den Schubladen
der ehemaligen Dienstherrin Ulla Schmidt herumlag. Womöglich beruht die Aufregung auch nur
auf einem Missverständnis, weil der Minister noch keine Zeit gefunden hatte, die Lektüre aus
der Feder seiner Untergebenen im Detail zu lesen. Wie dem auch sei, auf jeden Fall kann Ulla
Schmidt schon einmal eine Flasche kalt stellen.
11 · 2016
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Planziel: Dekapitieren und finanziell ausbluten
Hier einige Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die Körperschaften, der die bisherige
Rechtsaufsicht zu einer Fachaufsicht mutieren ließe. Der Aufsicht würde quasi das Recht
eingeräumt werden, letztlich jedes Verwaltungshandeln nach eigenem Gusto ersatzweise zu
regeln. Zusätzlich soll durch die Einschränkung gerichtlicher Überprüfungsmöglichkeiten sogar
ein effektiver Rechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahmen verwehrt werden.
Die bisherige Haushaltskompetenz der Körperschaften auf Bundesebene soll eingeschränkt
werden.
Die Satzungsautonomie, die einen zentralen Stellenwert in der Selbstverwaltung besitzt, soll,
ggf. auch rückwirkend, durch Aufsichtsanordnungen aufgehoben werden können.
Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) sollen nachvollziehbar begründet werden und
können nach dem Entwurf von der Aufsicht nach Belieben aufgehoben oder ersetzt werden.
Somit sind die Rechte der VV fundamental betroffen.
Die Aufsichtsbehörde soll zudem einen „Beauftragten“ zur „Umsetzung und Überwachung von
Aufsichtsverfügungen“ (Staatskommissar) bei KBV und KZBV bestellen können, „sofern das
Handeln des Vorstandes eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr gewährleistet und
andere Aufsichtsmittel nicht ausreichen“. Ob „andere Aufsichtsmittel“ ausreichen, oder nicht,
liegt dabei im Ermessen der Aufsichtsbehörde. Diese Anhaltspunkte sind von der Aufsicht
selbst zu definieren. Die Kosten dieser Fremdbestimmung würden den Bundes-Körperschaften
auferlegt werden.
Mit dem offensichtlichen Ziel, haftungsrechtliche Konsequenzen mit dem
Abstimmungsverhalten in der Vertreterversammlung zu verbinden, ist eine Verpflichtung zur
Durchführung namentlicher Abstimmungen in der VV vorgesehen.
Für die Wahl der Vorstandsvorsitzenden der KBV/KZBV soll eine Zweidrittel-Mehrheit der
Stimmen aus der Vertreterversammlung (VV) erforderlich sein. Wird dieses Ziel nicht erreicht,
würde ebenfalls der Staatskommissar ins Haus kommen. Hier soll eine Einigkeit erzwungen
werden, die nicht einmal für die Wahl des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag gilt.
Der VV-Vorsitzende und seine Stellvertreter sollen hingegen mit „einfacher Mehrheit“ bei
„Vertrauensverlust/Pflichtverletzung“ abberufen werden können, was, je nach Abwesenheit von
VV-Mitgliedern, zu dauerndem Wechsel des Vorsitzes führen könnte.
Nach neuer Gesetzeslage kann die Aufsichtsbehörde bei „unbestimmten Rechtsbegriffen“ die
Inhaltsbestimmungen zur Rechtsanwendung und Rechtsauslegung selbst erlassen. Die
Versagung von Gestaltungsspielräumen stellt damit die Grundprinzipien der Selbstverwaltung in
Frage.
Vollstreckungen von Aufsichtsanordnungen gegen die Kassenärztliche- und
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sollen durch Zwangsgelder bis zur Höhe von zehn
Millionen Euro möglich sein. Dabei handelt es sich letztlich um Kollegengelder, auf die
zugegriffen werden könnte.
11 · 2016
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Ahnungslosigkeit als Fundament
Und man mag es kaum glauben: Ganz offensichtlich haben sogar Mitglieder des
Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages keinen blassen Schimmer von dem,
was die Ministeriellen zu Papier gebracht haben. So erklärte Frau Vogler MdB (Die Linke)
offenherzig noch am 6. Oktober in Hannover, dass sie den Gesetzentwurf noch nicht kenne!
Und dass sie unter „Freiberuflichkeit“ die freie Therapiemöglichkeit angestellter Ärzte begreift,
ist bei dem politischen Hintergrund fast ein Selbstläufer. Aber auch bei den etablierten Parteien
der GroKo, die wie Siamesische Zwillinge in ständiger Abhängigkeit agieren, ist der
Kenntnisstand offensichtlich nicht besser. Letztlich werden die Abgeordneten ihren Vorbetern
und dem Fraktionszwang folgen, der sich ohnehin nicht im Einklang mit dem Grundgesetz
befindet, weil nach dessen Lesart der Abgeordnete nur seinem Gewissen gegenüber
verantwortlich ist 1)*. Das setzt jedoch einen profunden Kenntnisstand voraus, den man bei der
Fülle von Gesetzgebungsverfahren bei unseren Volksvertretern kaum erwarten darf. Machen
wir uns also nichts vor. Das Gesetz, in dessen Präambel wie stets unter der Überschrift
„Alternativen“ das Wort „keine“ stehen wird, wird mit geringen Veränderungen zur
Beschlussvorlage kommen. Gesetzesvorlagen, die keine Alternativen kennen, zeugen jedoch
von eingeschränktem Denkvermögen oder der Bösartigkeit ihrer Schöpfer. Beides sind
Untugenden, die in einem verantwortungsvoll agierenden Parlament, das dem Wohle des
Deutschen Volkes zu dienen hat, nichts zu suchen haben.
Widerstand zwecklos !?
Immerhin regt sich Widerstand bei den Betroffenen. Ob sich dieser, wie in all den Jahren zuvor,
auf vollmundige Worte beschränken wird, oder ob jetzt wirklich „das Maß voll ist“ und Aktionen,
sinnvollerweise in Abstimmung mit den weiteren Betroffenen, ins Auge gefasst werden, bleibt
abzuwarten. Selten lässt sich einer „Kriegserklärung“ ausschließlich mit Worten begegnen!
Vielleicht haben Sie schon eine Wahlempfehlung für die Bundestagswahl 2017?
Dr. Michael Loewener
Wedemark
1)*
Art. 38 GG (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen
Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
11 · 2016
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Der Anfang vom Ende der Selbstverwaltung...?
GKV-SVSG führt zu verkappter Fachaufsicht
Ist dieses Gesetz der Anfang vom Ende eines selbstverwalteten Gesundheitssystems?
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist davon überzeugt. Anlässlich der
heutigen Anhörung für das GKV-Selbstverwaltungs“stärkungs“gesetz (GKV-SVSG)
forderte die KZBV das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher auf, den Entwurf
zurückzuziehen oder zumindest in zentralen Punkten zu ändern. Das BMG beabsichtigt
faktisch die bestehende Rechtsaufsicht über die Spitzenorganisationen der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer verkappten Fachaufsicht
auszubauen. Besonders kritisch bewertet die KZBV
•
die verbindlichen Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe durch das BMG,
wodurch dieses ermächtigt wird, jegliches Verwaltungshandeln
der betroffenen Körperschaften eigenständig und kleinteilig zu regeln,
•
die Anordnung und Selbstvornahme von Satzungsänderungen, wodurch das
BMG die Satzung der Körperschaften im Prinzip selbst detailliert bestimmen kann, wenn
etwa Anordnungen nicht in bestimmter Frist erfüllt werden, sowie
•
der Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“
(=Staatskommissar), wenn das BMG bloße Anhaltspunkte für eine Gefährdung der
Verwaltung sieht. Der Entsandte soll dann unmittelbar die Aufgaben der entsprechenden
Organe der Körperschaften übernehmen.
„Schon der Gesetzestitel ist unverhohlener Zynismus. Dieses Konstrukt leistet einer
generellen Misstrauenskultur Vorschub, die die notwendige Vertrauensbasis zwischen Politik
und Selbstverwaltung aufkündigt. Ich fordere Minister Gröhe deshalb auf, zu einer
Rechtsaufsicht mit Augenmaß zurückzukehren“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV.
„Erst kürzlich hat die Zahnärzteschaft mit der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie den
Beweis geführt, dass die Zahnmedizin in Deutschland hervorragend aufgestellt ist. Wir haben
unsere Richtlinien präventionsorientiert gestaltet, den BEMA neu strukturiert, das
Festzuschusssystem beim Zahnersatz gegen alle Widerstände zum Erfolg geführt, ein
wegweisendes Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde umgesetzt und ein ganzes
Maßnahmenbündel zur Bekämpfung frühkindlicher Karies auf den Weg gebracht. Wir machen
uns stark für einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Versorgung. Und als
Dank dafür wird die KZBV jetzt für Verfehlungen Anderer durch den Gesetzgeber in
Kollektivhaftung genommen.“
Solche exzessiv ausgeweiteten Eingriffsmöglichkeiten des BMG führen zu einer systematischen
Aushöhlung der Selbstverwaltung. Diese sei jedoch zentrales Element von Freiberuflichkeit und
tragende Säule einer umfassenden Gesundheitsversorgung, um die Deutschland weltweit
beneidet werde. „Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt: Staatlich zentrierte
Gesundheitssysteme sind nicht ansatzweise so leistungsfähig wie unsere seit Jahrzehnten
bewährte Versorgung“, betonte Eßer. Es gelte also im laufenden Gesetzgebungsverfahren
erheblichen Schaden von einem funktionierenden, erfolgreichen und – zumindest bislang noch selbstverwalteten GKV-System abzuwenden.
Die Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum GKV-SVSG kann auf der Website der
KZBV abgerufen werden. Zudem ist dort ein Zehn-Punkte-Programm verfügbar, das zentrale
Kritikpunkte an dem Gesetz in Kurzform beschreibt.
Quelle: www.kzbv.de
11 · 2016
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Freier Verband fordert Gesetzesänderungen
Es gibt Arbeit für die Politik: Die Hauptversammlung (HV) des Freien Verbandes
Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat in ihren Beschlüssen zu drei Kernthemen klare Zeichen
für den Erhalt freiberuflicher Versorgungsstrukturen und eine Reform der
Parodontalbehandlung gesetzt.
Die HV fordert die Politik auf, das Zahnheilkundegesetz zu ändern und die Zahnheilkunde
dort als freien Beruf festzuschreiben. „Der zahnärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist
seiner Natur nach ein freier Beruf“, soll es künftig heißen. Der Paragraf würde dann den
Bestim- mungen entsprechen, wie sie bei Ärzten, Tiermedizinern und Juristen seit mehr
als 40
Jahren gelten.
Weiterhin fordern die HV-Delegierten vom Gesetzgeber, die Erlaubnis zur Gründung arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) aus dem Gesetz zu streichen. Die
Möglichkeit rein zahnärztliche MVZ zu gründen, eröffnete das 2015 in Kraft getretene GKVVersorgungsstärkungsgesetz. Aktuelle Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
belegen, dass diese Großversorgungsstrukturen bevorzugt in bereits überversorgten
Ballungszentren gegründet werden. Deshalb gefährden diese die Versorgung in Problembereichen.
In einem weiteren Antrag stellen die Delegierten Grundsätze für die Reform der Parodontalbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Dabei komme es darauf an, die
Teilhabe der Patienten am medizinischen Fortschritt zu sichern und ihre Eigenverantwor- tung
für einen sicheren Therapieerfolg in geeigneter Weise zu stärken.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in
Deutschland. Anders als die zahnärztlichen Körperschaften (Kammern und
Kassenzahnärztliche Vereinigungen) unterliegt der FVDZ keinerlei staatlicher Aufsicht und
Kontrolle. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative
Handlungsoptionen für Zahnärzte für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln.
Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher
Methoden für alle Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für Patienten und
Zahnärzte sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.
Quelle: www.fvdz.de
11 · 2016
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„Service“ der ERGO Direkt Krankenversicherung
„Zahnkosten-Optimierer“
Offener Brief der Bundeszahnärztekammer an die ERGO:
Die Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern
e. V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Die
Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen
des zahnärztlichen Berufsstandes. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr
oberstes Ziel ist der Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes
Gesundheitswesen. Sie fördert eine fortschrittliche, auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen basierende Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Wenn Versicherungsnehmer der ERGO Direkt ihrer Versicherung einen Heil- und
Kostenplan vorlegen, um die Übernahme der Behandlungskosten vorab zu klären,
werden diese neuerdings mit einem besonderen „Service“ der Versicherung konfrontiert.
Vor einer Beantwortung der Frage nach der Leistungspflicht, stellt die Versicherung
ungefragt die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan auf der Internetseite www.2tezahnarztmeinung.de ein. Die vermeintlich günstigeren Kostenangebote werden dem
Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt. Und damit der Patient auch wirklich das
Alternativangebot prüft, werden 50,00 Euro für die Teilnahme an einem
Beratungsgespräch mit einem der vorgeblich günstigeren Zahnärzte ausgelobt.
Ohne Frage, es ist das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte
zweite Meinung einzuholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend
ungeeignet. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand,
medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und die damit zu erwartenden Kosten
bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Die verschiedenen
Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit
- auch unter Berücksichtigung der Kosten - eine Behandlungsentscheidung getroffen werden
kann. Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex. „Ferndiagnosen“ werden
der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz
reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind damit nicht geeignet,
den Patienten Hilfestellung zu geben.
Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken. Sie beschränkt sich nicht nur
darauf, zu empfehlen, auch andere Zahnärzte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen,
sondern hat
– ohne dessen Aufforderung - für den Versicherungsnehmer über das Internet schon andere
Zahnärzte um ein Kostenangebot gebeten. Damit nicht genug, setzen Sie zudem noch einen
finanziellen Anreiz für die Kontaktaufnahme.
Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig.
Nicht nur, dass der betroffene behandelnde Zahnarzt desavouiert wird. Auch der Berufsstand
wird bewusst gegeneinander ausgespielt und der Beruf des Zahnarztes - ein Heilberuf – wird
auf einen reinen Kostenfaktor reduziert. Die Behandlung von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten ist aber mehr, als die Summe am Ende eines Heil- und Kostenplanes!
11 · 2016
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Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist auf Grund ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse in
den verschiedenen Fachbereichen dadurch geprägt, dass es für eine Befundsituation bzw.
Diagnose verschiedene wissenschaftlich anerkannte Therapiemöglichkeiten gibt. Die Wahl
zwischen diesen Therapiemöglichkeiten erfolgt ausgehend von den Wünschen bzw. der
Erwartungshaltung des Patienten im Ergebnis einer individuellen Beratung und Aufklärung
durch den behandelnden Zahnarzt. Wenn Sie die geplanten zahnprothetischen Versorgungen
Ihrer Versicherungsnehmer in einer internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen
versteigern, dann nehmen Sie in Kauf, dass damit die Regeln der zahnärztlichen
Wissenschaft verletzt werden. Der mitsteigernde Zahnarzt gibt ein Angebot ab, ohne den
Patienten und seine Vorgeschichte und Wünsche zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu
haben.
Davon abgesehen, schränken Sie mit Ihrem vermeintlichen Service die freie Arztwahl dieer
Versicherungsnehmer der ERGO Direkt unzulässig ein. Das ungefragte Vorausfüllen der
Anfrage bei www.2teZahnarztmeinung.de in Kombination mit dem Versprechen, dem
Versicherungsnehmer 50,00 Euro für das Aufsuchen eines anderen Zahnarztes zahlen zu
wollen, setzt den Versicherungsnehmer unangemessen unter Druck.
Die Bundeszahnärztekammer appelliert daher an Sie, dieses vergiftete Serviceangebot kritisch
zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen. Es belastet das für eine erfolgreiche
Heilbehandlung existenzielle Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, wie das
Verhältnis zwischen Zahnärzteschaft und Privater Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Engel - Präsident der Bundeszahnärztekammer
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Rechtsgrundlagen und Hinweise für die
Zahnarztpraxis - Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen
Die in der breiten Öffentlichkeit geführte Diskussion um Korruption und Bestechlichkeit
im Gesundheitswesen war für den Gesetzgeber Anlass, eine entsprechende neue
Strafrechtsnorm zu beschließen. Zudem gewinnen Transparenz und Compliance in der
öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung. Die strikte Einhaltung rechtlicher
Vorgaben ist daher Ziel und Auftrag jedes einzelnen Zahnarztes sowie des zahnärztlichen
Berufsstandes in seiner Gesamtheit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die Fragen
"Was darf ich denn noch?" und „Was ist verboten?" inzwischen fester Bestandteil des
Beratungsalltags von Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
KZBV und BZÄK haben nun eine weitere Online-Broschüre veröffentlicht, die juristische
Aspekte zu dem Thema Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen erklärt.
Das Dokument „Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis - Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen“ steht ab jetzt auf den Homepages von
KZBV (www.kzbv.de/bestechlichkeit-bestechung) und BZÄK
(https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Bestechlichkeit_Bestechung_Gesundheitswesen
.pdf) zur Verfügung.
Quelle: www.kzbv.de, www.bzaek.de
11 · 2016
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Schrumpfende Gesellschaften: Welcher Umgang mit
den Folgen des demografischen Wandels?
Ein Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung
ISI hat untersucht, wie in Deutschland, China, Italien, Japan und der Schweiz mit bereits
spürbaren sowie zu erwartenden gesellschaftlichen Folgen des demografischen Wandels
umgegangen wird. Dabei spielt nicht nur die Frage der Alterung von Gesellschaften,
sondern auch ihre mögliche Schrumpfung eine wichtige Rolle. Das Ziel des vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes ist es, aus
den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, die ebenfalls vom demografischen Wandel
betroffen sind. Hieraus wurden Empfehlungen und Vorschläge für künftige BMBFForschungsprojekte abgeleitet.
Inhaltlich wird zwischen einer alternden und einer schrumpfenden Gesellschaft
(Abnahme der Bevölkerungszahl durch eine höhere Sterbe- und Abwanderungsquote als
Geburtenrate plus Zuwanderung) unterschieden. Für Deutschland und einige andere
Industrieländer gilt bereits beides: Die alternden Gesellschaften sind gleichzeitig auch
die am stärksten schrumpfenden. "An der Tatsache einer alternden und gleichzeitig
abnehmenden Anzahl an Personen der 'einheimischen Bevölkerung' in Deutschland
ändern auch die hohen Einwanderungszahlen des letzten Jahres vorerst nur wenig", so
die Projektleiterin Dr. Kerstin Cuhls. Um einer möglichen Schrumpfung der Gesellschaft
weiter auf den Grund zu gehen, wurde zunächst untersucht, wie andere betroffene
Länder hiermit umgehen. In Bezug auf die Zuwanderung nach Deutschland hat das
Projektteam unterschiedliche vorausschauende Annahmen für Deutschland getroffen –
und auf dieser Basis Empfehlungen für das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), das die Studie finanziert hat, erarbeitet.
Wie wird sich der demografische Wandel auf Gesellschaften auswirken?
Die Ergebnisse, die in der Publikation "Schrumpfende Gesellschaften im Vergleich.
Maßnahmen gegen die Folgen des demografischen Wandels" festgehalten sind, gehen zuerst
auf die mittels Literaturrecherche untersuchten Auswirkungen des demografischen Wandels
ein: Dieser wird etwa Formen des Zusammenlebens und Familienstrukturen, die sich in Zukunft
wandeln werden, genauso betreffen wie Geschlechterfragen im Beruf oder den sich
möglicherweise besonders in Pflegeberufen verstärkenden Fachkräftemangel. Weiterhin dürften
neue Krankheitsbilder wie psychische Erkrankungen oder Demenzen zunehmen. Der
demografische Wandel hat aber auch positive Seiten: Menschen leben länger, bleiben dabei
gesünder und nehmen länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teil als in frühen Zeiten.
Doch wie lässt sich den Auswirkungen des demografischen Wandels effektiv begegnen und
was kann die Forschung hierzu beitragen? Die der Publikation zugrunde liegende Studie kommt
auf Basis von Experteninterviews zu dem Schluss, dass es sowohl mehr Forschungsprojekte
mit Technikbezug als auch solche mit einem stärkeren Fokus auf gesellschaftliche Aspekte
bedarf, die verknüpft werden müssen. Zum Beispiel sollten technische Hilfen für die Pflege oder
Exoskelette zur physischen Unterstützung von Menschen entwickelt und im realen Einsatz
erforscht werden, damit Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben
können. Darüber hinaus werden Forschungsprojekte empfohlen, die sich mit der Digitalisierung
von Patientendossiers zur umfassenden Darstellung von Krankheitsverläufen oder einer
veränderten Krebsforschung und -behandlung mit einer stärkeren Berücksichtigung des
Alterungsaspekts auseinandersetzen.
11 · 2016
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Die Empfehlungen sehen zudem vor, neben einer rein technikbasierten Erforschung des
Umgangs mit dem demografischen Wandel zusätzlich die sozialen Strukturen Deutschlands
und der anderen betroffenen Länder in künftigen Studien stärker zu betrachten. So sollten etwa
neue Versorgungs- und Pflegeinfrastrukturen wie Zeitvorsorgesysteme für nachbarschaftliche
Freiwilligenarbeit untersucht werden. Auch sollten weitere Projekte die Möglichkeiten ausloten,
wie arbeitswillige ältere Personen besser in den Arbeitsmarkt integriert bleiben können. Der
demografische Wandel kann sich zudem direkt auf demokratische und politische Prozesse von
Gesellschaften auswirken, wenn etwa die Interessen älterer Menschen von der Politik in
Zukunft überproportional stark berücksichtigt würden.
Die Studie "Schrumpfende Gesellschaften im Vergleich. Maßnahmen gegen die Folgen des
demografischen Wandels" kann hier heruntergeladen werden:
http://www.isi.fraunhofer.de/isi-wAssets/docs/v/de/publikationen/CU_BMBF-SCHRUMP...
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Steigende Ausbildungszahlen in Zahnarztpraxen
Knapp 13.000 Neuverträge für ZFA im neuen
Ausbildungsjahr
Im Vergleich zu den Vorjahren konnte 2016 zum zweiten Mal in Folge die
Ausbildungsleistung in den Zahnarztpraxen deutlich gesteigert werden. Bundesweit
wurden zum neuen Ausbildungsjahr (Stichtag 30. September) rund 13.000 neue
Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgeschlossen, teilt
die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit.
„Das ist die höchste Azubi-Zahl seit 2004. Diese Zahlen sind auch eine Bestätigung für die
hervorragende Ausbildungsleistung, die Zahnärzte Tag für Tag in ihren Praxen erbringen und
ein Zeichen, dass die Maßnahmen der (Landes-)Zahnärztekammern zur Fachkräftesicherung
greifen. Sie zeigen außerdem die hohe Attraktivität, die die ZFA-Ausbildung nach wie vor für
junge Leute hat“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.
Bundesweit wurden laut der aktuellen Ausbildungszahlen der (Landes-)Zahnärztekammern in
diesem Jahr zum 30. September insgesamt 12.993 Ausbildungsverträge für ZFA neu
abgeschlossen (alte Bundesländer: 11.540; neue Bundesländer: 1.453). Gegenüber dem
Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 4,1 Prozent zugenommen (alte
Bundesländer: +3,83 Prozent; neue Bundesländer: +6,68 Prozent).
„Obwohl im Bundesdurchschnitt damit eine Zunahme um vier Prozentpunkte im Vergleich zum
Vorjahr zu verzeichnen war, müssen wir attraktive Rahmenbedingungen inklusive einer
angemessenen Vergütung für das Praxispersonal sicherstellen. Der zahnmedizinische Bereich
steht mit vielen anderen Ausbildungsberufen im Wettbewerb“, sagte D.M.D./Univ. of Florida
Henner Bunke, Vorstandsreferent der BZÄK für den ZFA-Bereich und Präsident der
Zahnärztekammer Niedersachsen.
Quelle: www.bzaek.de
11 · 2016
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Zukunftskongress Beruf & Familie: Startup Praxisund Familiengründung
Was das Studium einem verheimlicht, sagen wir besser: was letztlich auch nicht zur
fachlichen Ausbildung an die Hochschule gehört, ist das Wissen rund um die spätere
Berufsausübung – von Chancen und Risiken der Anstellung bis zu denen der
Niederlassung. Solchen Aspekten widmet sich der „Zukunftskongress Beruf & Familie“,
der vor zwei Jahren von Bundeszahnärztekammer und Dentista geschaffen wurde und
inzwischen vom BdZA, dem Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni, tatkräftig
unterstützt wird. Der nächste
„Zukunftskongress“ findet statt im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages, am Samstag,
12. November 2016, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Hotel Maritim Messe im Saal Maritim II. Im
Rahmen, aber nicht „unter dem Dach“ des Deutschen Zahnärztetages – das macht einen
Unterschied: Wer am Zukunftskongress teilnehmen möchte, muss nicht zwingend auch
die Teilnahmegebühr für den Deutschen Zahnärztetag beglichen haben, die Teilnahme
am Zukunftskongress ist kostenfrei. Aus technischen Gründen wird allerdings um
Anmeldung gebeten: Die Raumkapazitäten sind begrenzt.
Das Programm in diesem Jahr, wie immer moderiert von FZÄ Sabine Steding, greift viele
Diskussionen und Themenwünsche aus den vergangenen Veranstaltungen auf, ein wichtiger
Punkt: „Startup Praxis – low budget?“ Zu den Ängsten vor der Existenzgründung gehört die
Sorge um die hohe finanzielle Belastung, BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz
zeigt, an welchen Stellschrauben man die Finanzierungsbelastung herunterdrehen kann.
Wer gründet, aber auch wer Mitarbeiter anstellt oder selbst angestellt wird, kommt nicht ohne
zahlreiche Verträge aus. Wenn sie „mit Hirn und Herz“ verfasst sind und sich das gegenseitige
WinWin in einer gesunden Balance befindet, tut das allen beteiligten Seiten gut. Das „man sieht
sich im Leben immer zweimal“ gilt für den kleinen Kreis der Zahnärztefamilie ganz besonders –
RAin Melanie Neumann weist daher darauf hin, wie man Verträge fair macht. Ein großes
Thema für Praxisinhaber wie für angestellte junge Zahnärztinnen ist die Schwangerschaft und
das damit verbundene „Beschäftigungsverbot“. Hier wird derzeit im Bundesministerium für
Gesundheit viel diskutiert, es gibt eine eigene Arbeitsgruppe. Was das für die Zahnarztpraxen
bedeutet, berichtet RA Eike Makuth von der Bundeszahnärztekammer. In diesem
Zusammenhang ein großes Thema: Was passiert mit meiner Praxisgründungsfinanzierung,
wenn ich schwanger werde, einige Zeit ausfalle und danach eher in Teilzeit wieder einsteige?
Also eventuell Probleme habe, die vereinbarte Rückzahlung der Finanzierung zu stemmen?
Dieses Thema übermittelt Petra Knödler von der apoBank. Während Birgit Wolff von Dentista
abschließend darstellt, was die Gehaltsstudie das Zahnärztinnenverbandes für Ergebnisse im
Bereich der Berufsstarter bis vier Jahre Berufserfahrung ergeben hat, nimmt Dr. Doris Seiz von
der Landeszahnärztekammer Hessen die jungen Kolleginnen und Kollegen an die Hand bei
einem Thema, das beim Berufsstart manchem so spannend und relevant erscheint wie ein alter
Wasserkessel: Unter der Überschrift „Berufspolitik für Anfänger“ macht sie einerseits deutlich,
was Berufspolitik ist und warum es in unserem System „ohne“ nicht geht – aber auch, dass sich
junge Kolleginnen und Kollegen einmischen und mitmachen müssen, damit sich die
Berufspolitik auch den eigenen Herausforderungen entsprechend mit- und weiterentwickelt. Wie
sich auch die junge Generation prägend einbringen kann, und wie sie selbst dazu gekommen
ist, wird sie beim Zukunftskongress in Frankfurt berichten.
Info und Anmeldung: http://zukunftskongress-beruf-familie.de/
11 · 2016
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Gemeinsam hoch hinaus: Zahnmedizinische
Fortbildung in den Tiroler Alpen
"Gemeinsam hoch hinaus" heißt es vom 19. bis 24. Februar 2017 beim ZahnärzteWinterkongress des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) im Silvretta
Freizeitzentrum in Ischgl. Mitten in der Tiroler Bergwelt wartet auf Zahnärzte und
Praxismitarbeiter ein vielseitiges Programm rund um zahnmedizinische Themen.
International renommierte Referenten stellen neue Behandlungskonzepte und
Diagnoseverfahren vor. Themen wie Kariesprävention, Kinderzahnheilkunde und
Umsetzung aktueller Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis stehen auf dem
Programm. Das Besondere: Die Teilnehmer erleben eine sechstägige Fortbildung in
familiärer Atmosphäre, die Möglichkeit zum Aufbau neuer Kontakte und vielfältige
Freizeitmöglichkeiten.
Ein weiterer Höhepunkt: Bei der Eröffnungsveranstaltung informiert der Zahnarzt und ehemalige
FIFA-Schiedsrichter Dr. Markus Merk in seinem Vortrag "Sicher Entscheidungen treffen" über
ausschlaggebende Faktoren bei der Entscheidungsfindung und wie er selbst zum sicheren
Entscheider in der Praxis und auf dem Spielfeld wurde.
"Der Freie Verband hat in diesem Jahr ein durchweg positives Echo von Besuchern und
Ausstellern für den neuen Austragungsort Ischgl erhalten. Dort werden wir auch im nächsten
Jahr mit einem ausgewogenen Fortbildungs- und Rahmenprogramm vor einer faszinierenden
Wintersportkulisse anknüpfen“, versprechen die Kongressleiter Dr. Peter Bührens und Dr.
Thomas Wolf.
Das detaillierte Programm zum Kongress kann auf der Verbandswebsite des FVDZ eingesehen
oder bei der Bundesgeschäftsstelle (Ansprechpartner: Stefan Lilge, [email protected], Tel. 0228 –
8557 51) angefordert werden.
Quelle: www.fvdz.de
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DGZ legt erste Leitlinie zur Kariesprophylaxe vor:
Gesunde Zähne für das ganze Leben
Karies ist in Deutschland Volkskrankheit Nummer eins: Fast jeder Erwachsene und
immer noch viele Jugendliche sind betroffen. Die Behandlung der Schäden und
Folgeschäden verschlingt einen Großteil der insgesamt 11,5 Milliarden Euro, die
gesetzliche Krankenkassen jährlich für zahnmedizinische Leistungen ausgeben. Dabei
wäre Karies durch konsequente Prävention vermeidbar. Doch welche Maßnahmen halten
das Gebiss dauerhaft gesund? Was ist wissenschaftlich wirklich abgesichert?
Umfassende Antworten auf diese Fragen gibt nun die erste deutsche Leitlinie[1] zur
„Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen“. Sie entstand unter der Federführung der
Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Insgesamt waren 14 Fachgesellschaften
beteiligt, unter Mitwirkung von Wissenschaftlern, Zahnärzten, Ärzten und anderen im
Gesundheitswesen Tätigen. Die Experten einigten sich nach sorgfältiger Sichtung und
Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse auf sieben Kernempfehlungen.
Drei setzt der Patient selbst jeden Tag um, vier können in Abstimmung mit dem Zahnarzt
erfolgen. Wer die sieben Kernempfehlungen der neuen Leitlinie zur Kariesprophylaxe
befolgt, hat gute Chancen, mit gesunden Zähnen durchs Leben zu gehen. Folgende drei
Empfehlungen setzen die Patienten täglich in Eigenregie um:
11 · 2016
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Erstens gehört zur Kariesprophylaxe zweimal tägliches Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen
Zahnpasta. Die tägliche Anwendung einer Zahnpasta mit 1000-1500 ppm Fluorid gilt als
effektivste Methode zur Vorbeugung von Karies. Daneben soll grundsätzlich fluoridhaltiges
Speisesalz im Haushalt verwendet werden. Das zweimal tägliche Zähneputzen hat auch das
Ziel, eine möglichst vollständige Entfernung des bakteriellen Biofilms zu erzielen. Je nach
Vorliebe sind Hand- oder elektrische Zahnbürsten gleichermaßen geeignet. Mindestens zwei
Minuten sollte die Regel sein. Lassen sich Biofilm und Speisereste mit der Zahnbürste allein
nicht ausreichend entfernen, sind Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürstchen zusätzlich
gefragt. Allerdings gibt es keinen Beweis aus klinischen Studien, dass die alleinige regelmäßige
Anwendung von Zahnseide Karies vorbeugt.
Zweitens gilt es, Menge und Häufigkeit zuckerhaltiger Mahlzeiten und Getränke möglichst
gering zu halten. Karies kann nur entstehen, wenn den Bakterien im Biofilm ausreichend Zucker
zur Verfügung steht, der in Säuren umgewandelt wird, die den Zahnschmelz angreifen. Speisen
und Getränke ohne durch den Hersteller oder Verbraucher zugesetzten Zucker bzw. ohne
Zucker, die natürlich in Honig, Fruchtsäften, Sirup etc. vorhanden sind, sollten daher bevorzugt
werden.
Drittens ist das Kauen von zuckerfreiem Kaugummi nach den Mahlzeiten empfehlenswert.
Durch das Kauen wird der Speichelfluss angeregt und dadurch schädliche Säuren schneller
neutralisiert. Regelmäßige Speichelstimulation nach dem Essen oder Trinken kann so das
Kariesrisiko reduzieren.
Folgende vier Empfehlungen erfolgen in der zahnärztlichen Praxis bzw. in Abstimmung mit dem
Zahnarzt:
Insbesondere für Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko ist die Teilnahme an strukturierten
Prophylaxeprogrammen wichtig. Durch Kombination verschiedener Maßnahmen, die meist ein
Paket an Instruktionen, Informationen und zusätzlichen Fluoridierungsmöglichkeiten umfassen,
kann der Kariesentstehung maßgeblich vorgebeugt werden. So profitieren vor allem Patienten
mit aktiver Wurzelkaries von Zahnpasten mit erhöhter Fluoridkonzentration. Auch fluoridhaltige
Lacke, Gele oder Spüllösungen können geeignet sein. Für den Extraschutz von
durchbrechenden bleibenden Zähnen oder im Bereich freiliegender Wurzeloberflächen ist die
professionelle Anwendung von Chlorhexidin-Lacken (mit mindestens 1%iger Konzentration)
empfehlenswert. Zudem sollten Kinder und Jugendliche kariesgefährdete Fissuren und
Grübchen von durchgebrochenen Molaren versiegeln lassen. Im Einzelfall kann dies auch bei
Prämolaren oder Frontzähnen von Erwachsenen sinnvoll sein. Auch diese Maßnahme ist Teil
eines umfassenden Prophylaxekonzepts.
„Jetzt liegt erstmals eine von allen zuständigen Fachgesellschaften getragene medizinische
Leitlinie vor, an der Zahnärzte und Patienten zukünftig ihre kariesprophylaktischen Maßnahmen
orientieren sollten. Auch Erzieher, Lehrer und Eltern sollten sie beherzigen und weitergeben“,
betont Professor Matthias Hannig, Präsident der federführenden Gesellschaft DGZ.
Weltweit gibt es nur eine Handvoll vergleichbarer Leitlinien zum Thema, die sich entweder auf
bestimmte Risikogruppen beziehen oder nicht alle wissenschaftlich gesicherten Maßnahmen
berücksichtigen.
Die Leitlinie ist in voller Länge auf dem Portal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hinterlegt. Eine allgemeinverständliche
Patienteninformation erscheint in Kürze.
[1] Medizinische Leitlinien werten den aktuellen Wissens- und Behandlungsstand zu einer
bestimmten Erkrankung aus und geben wissenschaftlich gesicherte Handlungsempfehlungen
für Ärzte und Patienten, in die auch eine Wertung der Aussagekraft und Anwendbarkeit von
Studienergebnissen eingeht. In Deutschland wird ihre Erstellung unter Einbeziehung der jeweils
relevanten Organisationen von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) koordiniert.
11 · 2016
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Auf einen Blick:
7 Punkte zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen
Jeden Tag
2x täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta Zähne
putzen
Zuckeraufnahme möglichst gering halten
In Abstimmung mit der Praxis
Prophylaxeprogramme
wahrnehmen
Weitere Fluoridierungsmaßnahmen
Nach Mahlzeiten Speichelstimulation durch
zuckerfreien Kaugummi
Bei Bedarf: Chlorhexidin-Lack mit mindestens
1% CHX anwenden
Versiegelung kariesgefährdeter
Fissuren
Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung
"Erhalte Deinen Zahn" - dieses Motto steht für die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung
(DGZ) mit aktuell fast 3.000 Mitgliedern. Denn die Erhaltung der natürlichen Zahnsubstanz ist
ihr primäres Anliegen. Von der Prävention oraler Erkrankungen über minimalinvasive
restaurative Verfahren bis hin zur endodontologischen Praxis deckt die DGZ alle Facetten
moderner Zahnerhaltung ab. Nicht zu vergessen sind die regenerativen Verfahren, die in der
Zahnheilkunde von morgen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als zahnärztliche
Fachgesellschaft versteht sich die DGZ als Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie
veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und ist beteiligt an Leitlinien und wissenschaftlichen
Mitteilungen.
Quelle: www.dgz-online.de
11 · 2016
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Asklepios-Studie zur Gesundheitsvorsorge im Alltag:
Wer es am wenigsten nötig hätte, tut am meisten
• 1200 Befragte: Weniger als die Hälfte hält ihren Gesundheitszustand für gut
• Lediglich ein Viertel gibt an, im Alltag bewusst auf die Gesundheit zu achten
• Nur jeder Dritte betreibt regelmäßig Sport – oft die, die es weniger bräuchten
• Wer sich gesund fühlt, tut auch gerne etwas dafür, damit es so bleibt
• Wohlfühlen und Prävention motivieren mehr als Gewicht und Aussehen
• Junge Menschen schwärmen für Wearables – und pfeifen auf Datenschutz
Wie kann man Menschen motivieren, etwas für die eigene Gesundheit zu tun? Diese
Frage beschäftigt Gesundheitspolitiker, Präventionsforscher, Krankenkassen und
Soziologen schon seit Jahren. Am meisten motiviert es offenbar, wenn man selbst
gesund ist und möchte, dass das bis ins hohe Alter so bleibt. Äußerlichkeiten wie
Körpergewicht und gutes Aussehen überzeugen deutlich weniger, etwas für die eigene
Gesundheit zu tun, als sich wohlzufühlen und Krankheiten vorzubeugen. Das ergab eine
aktuelle Studie von Asklepios. Dabei schätzten weniger als die Hälfte der Befragten ihren
eigenen Gesundheitszustand als „gut“ ein (Durchschnittsnote 2,8). Fast genauso viele
empfinden ihn als mittelmäßig, jeder Zehnte sogar als „schlecht“. Während Erwachsene
unter 30 Jahren ihren Gesundheitszustand noch zu 63 Prozent mit gut bewerten, sinkt
der Anteil mit dem Alter auf schließlich 39 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim
Thema Bewegung: Während sich von den unter 30-Jährigen 45 Prozent zu den „Aktiven“
zählen, ist es über bei den 60-Jährigen nur noch jeder Vierte. Dabei zeigt sich eine klare
Altersrelation: Während es bei den unter 30-jährigen 56 Prozent sind, die ihren
Gesundheitszustand positiv einschätzen, sind es bei den über 60-jährigen nur noch 37
Prozent. Und je schlechter jemand seinen eigenen Gesundheitszustand einschätzt, desto
anstrengender empfindet er es, auf die eigene Gesundheit zu achten. Eine weitere
Erkenntnis aus der repräsentativen Umfrage: Mit zunehmendem Alter motiviert eine
Empfehlung des Arztes immer mehr zur Gesundheitsvorsorge. Am wenigsten erreichen
Werbe- oder Informationskampagnen die Menschen, auch das Internet spielt dabei eine
eher untergeordnete Rolle.
Der Rat des Arztes ist besonders gefragt
Aufschlussreich ist auch, wessen Tipps zur Gesundheitsvorsorge am ehesten befolgt werden.
Denn am stärksten wirkt sich auf das Verhalten die Empfehlung eines Arztes aus (88 Prozent),
dann folgen als Negativbeispiele die Erkrankung im Familien- oder Freundeskreis (84 Prozent)
und der Rat von Partner oder Partnerin (82 Prozent). Informationskampagnen kommen
hingegen nur auf 31 Prozent. Während jüngere Menschen noch aufgeschlossener gegenüber
Kampagnen sind (33 Prozent), nimmt die Bereitschaft mit dem Alter ab (27 Prozent). Am
ehesten erreichen solche Kampagnen über TV-Spots (30 Prozent) oder Aushänge beim Arzt
(15 Prozent) ihre Adressaten. Hier spielt das Internet praktisch noch keine Rolle. Wer ohnehin
auf seine Gesundheit achtet, lässt sich auch eher von Kampagnen beeinflussen (53 Prozent)
als jemand, der gar nicht darauf achtet (24 Prozent).
Immer wieder wird in der Öffentlichkeit über die Bedeutung körperlicher Attraktivität diskutiert.
Bei der Gesundheitsvorsorge im Alltag spielt sie offenbar nur eine untergeordnete Rolle: Noch
nicht einmal jeder vierte Mann achtet darauf, bei den Frauen immerhin 38 Prozent. Bei diesem
Kriterium hat das Alter einen entscheidenden Einfluss. So motiviert attraktiv auszusehen am
meisten zwischen 30 und 40 Jahren (44 Prozent) und sinkt dann massiv ab.
11 · 2016
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Die Bedeutung von regelmäßiger Bewegung für den Gesundheitszustand wurde in den letzten
Jahren immer mehr erkannt, so dass manche Experten Bewegungsmangel inzwischen als
einen Risikofaktor betrachten, der ähnlich gefährlich ist wie das Rauchen. Trotzdem betreibt nur
eine Minderheit regelmäßigen Freizeitsport. Während es bis zum Alter von 30 Jahren immerhin
45 Prozent sind, sinkt die Quote bis auf 24 Prozent bei Senioren ab. Während jeder Dritte unter
30 Jahren sich vorher untersuchen ließ, sind es bei über 60 Jahren schon 45 Prozent.
Insgesamt sind es 41 Prozent der Befragten, die sich zumeist bei einem niedergelassenen Arzt
untersuchen ließen. Statistisch hätten demnach fast alle sportlich Aktiven sich vorher schon
einmal auf ihre Eignung dazu testen lassen. 29 Prozent geben an, sich mindestens einmal
jährlich einem Fitness-Check-Up zu unterziehen.
Immerhin die Hälfte der Bundesbürger geht zur Krebsvorsorge, aber Männer bleiben
Vorsorgemuffel
Bei anderen Vorsorgeuntersuchungen liegen Zahnarzt und Laboruntersuchungen des Blutes
vorne, die von 73 bzw. 67 Prozent regelmäßig wahrgenommen werden. Es folgen
Krebsvorsorge (49 Prozent) und Herz-Kreislaufuntersuchungen (47 Prozent). Schlusslicht sind
Magen- und Darmspiegelungen, die von 46 Prozent abgelehnt werden, obwohl ihr Nutzen
zumindest für Menschen ab 50 außer Frage steht. Trotzdem lassen sich zwischen 40 und 50
Jahren nur 14 Prozent endoskopisch untersuchen, zwischen 50 und 60 Jahren nur jeder Vierte
und erst ab 60 Jahren sind es immerhin 44 Prozent. Kaum überraschend: Wer im Alltag schon
nicht auf seine Gesundheit achtet, interessiert sich auch weniger für Vorsorgeuntersuchungen.
Der bekannte Geschlechtsunterschied beim Gesundheitsbewusstsein bestätigte sich auch bei
dieser Befragung. Während 72 Prozent der Frauen regelmäßig zur gynäkologischen Vorsorge
gehen, unterziehen sich gerade mal 29 Prozent der Männer Urologischen Untersuchungen.
Immerhin: Mit zunehmendem Alter – und möglicherweise auch damit verbundenen Zipperlein –
steigt die Bereitschaft dazu auch beim starken Geschlecht.
Gesundheitsvorsorge im Alltag: Ausreichend Wasser trinken, viel schlafen und Treppen steigen
Die Top 3 der konkreten Gesundheitsvorsorge im Alltag sind: Ausreichend Wasser trinken (72
Prozent) und schlafen (67 Prozent) sowie Treppen steigen statt den Fahrstuhl zu nehmen (58
Prozent). Gesundheits-Apps (8 Prozent) und Fitnessarmbänder (6 Prozent) spielen hier noch
keine Rolle.
Der Trend zu Wearables wird vor allem von Jüngeren getragen. 24 Prozent der Befragten bis
30 Jahre benutzen solche Hilfsmittel bereits, weitere 22 Prozent haben es vor. Mit
zunehmendem Alter verliert sich die Begeisterung für Fitnessarmbänder und Apps und liegt bei
der Generation Ü 60 nur noch bei 7 Prozent Benutzern und 8 Prozent, die so etwas anschaffen
wollen. 62 Prozent der Benutzer sind bereit, ihre Daten mit anderen zu teilen: 47 Prozent mit
ihrem Arzt, 27 Prozent mit der Familie und immerhin noch 17 Prozent auch mit der
Krankenkasse. Mit Freunden aus der Laufgruppe wollen 14 Prozent ihre Ergebnisse teilen und
4 Prozent sogar in Online-Foren. Je jünger, desto geringer die Zurückhaltung beim Teilen der
Daten. So sind 70 Prozent der Befragten bis 30 Jahre hier offen, über 60 Jahren sind es nur
noch 64 Prozent – von denen die meisten (55 Prozent) ihre Daten mit ihrem Arzt teilen würden.
Knapp die Hälfte der Befragten, die ihre Daten nicht teilen mögen (45 Prozent), würde es sich
anders überlegen, wenn es dafür einen Bonus der Krankenkasse gäbe. Bei den unter 30Jährigen sind es sogar zwei von drei, die unter diesen Umständen ihre Meinung ändern
würden.
Quelle: http://www.asklepios.com
11 · 2016
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ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für
Zahnärztinnen, die querdenken
Termine
Die nächsten Netzwerkabende:
•
Düsseldorf, 9. November: „Wohlgefühl und Ästhetik in der Zahnarztpraxis“: Im
Gespräch mit ZTM Relindis Tegtmeier, Praxiscoach Dr. Gabriele Brieden und den Startup-Unternehmerinnen von „Blütenwerk-Cologne“ im Stappen Oberkassel.
Wir können viel von Menschen aus anderen Kulturen lernen“
Chancengleichheit und stärkere Präsenz sind Ziele der „Jeanne d’Arc“ von Hannover
Jasmin Arbabian-Vogel sagt von sich selbst, ein „Jeanne d’Arc-Gen“ zu haben. So
erklärt sie ihren Antrieb, sich für die Frauen und Migranten in der Region stark zu
machen. Im September sprach die vom Bundesministerium für Wirtschaft ernannte
„Vorbildunternehmerin“ über ihr berufliches und ehrenamtliches Engagement.
Eingeladen hatte der ladies dental talk um Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin ZTM Dagmar
Günther (Hirschring Dentallabor) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank.
Mit 18 Jahren ist Jasmin Arbabian-Vogel vom Iran nach Deutschland gekommen. Mit 46
Jahren hat sie vier Unternehmen, von denen der Interkulturelle Sozialdienst Hannover
mit mehr als 100 Mitarbeiter(inne)n das größte ist. Das Interesse für das Berufsfeld der
Pflege wurde schon während ihres Studiums der Politologie und Sozialpsychologie in
Hannover geweckt. Damals arbeitete sie in einem ambulanten Pflegedienst.
Pflegedienst ohne kirchliche Prägung
Nach dem Studium und mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung war für Arbabian-Vogel
klar, dass sie sich als Unternehmerin mit einem eigenen Pflegedienst selbstständig machen
möchte. Ihre Zielgruppe war vor allem die „erste Generation der Gastarbeiter in Deutschland“,
zu der auch ihr Vater zählte. „Diese Menschen wurden langsam alt und auch pflegebedürftig.
Mit meinem Interkulturellen Sozialdienst Hannover wollte ich einen Pflegedienst ins Leben
rufen, der unabhängig von kirchlicher Prägung Menschen unterschiedlicher Kulturen und
Religionen umsorgt“, sagt die 46jährige. Heute haben etwa 40 Prozent ihrer betreuten
Seniorinnen und Senioren eine Zuwanderungsgeschichte. Beim Mitarbeiterteam liegt der
Prozentsatz sogar bei etwa 80 Prozent.
Altenpflege als ehrenhafter Beruf
„In Deutschland hat der Pflegeberuf ein schlechtes Image. In anderen Ländern werden alte
Menschen verehrt und ihre Betreuung als etwas Wertvolles erlebt. Wir können viel von
Menschen aus anderen Kulturen lernen“, sagt die vierfache Unternehmerin mit Blick auf ihr
Team. Passend zum Interkulturellen Sozialdienst kaufte Jasmin Arbabian-Vogel den
Haushaltsdienst „ZAK: Zuhause alles klar“, den sie um einen Pflegedienst „ZAK Pflege“
erweiterte. Das vierte Unternehmen „Vitalist“ ist ein Yoga-Studio, das auch ihrem MitarbeiterTeam zugute kommt. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann ihr Team
mit Hilfe von Yoga lernen, den körperlich anstrengenden und zum Teil auch psychisch
belastenden Pflegealltag gesund zu bewältigen.
Team so behandeln, wie ich behandelt werden möchte
Jasmin Arbabian-Vogel hat drei Führungsprinzipien.
•
ihr Team und ihre Kunden so zu behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchte.
•
Arbeit zu delegieren und dabei dem Team Freiheit und Vertrauen zu schenken.
•
die Motivation auch mit guter Bezahlung und fairen Arbeitsbedingungen hoch zu halten.
11 · 2016
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Damit ist sie bis jetzt gut gefahren und hat entgegen dem Trend von großer Fluktuation im
Pflegebereich einen großen treuen Mitarbeiter(innen)stamm, der „gemeinsam mit mir alt wird“.
„Oft fehlt es an (Be)Achtung für Frauen“
„Gerade wenn es um Führungsaufgaben, entscheidungsrelevante Posten und Vorstandsämter
geht, sind Frauen in Deutschland oft noch unterrepräsentiert und erhalten nicht die
(Be)Achtung, die ihnen gebührt. Das möchte ich ändern und zeigen, es gibt uns, wir können viel
und verdienen, beachtet werden.“
Damit hat Jasmin Arbabian-Vogel unter den Teilnehmerinnen und Partnerinnen des
Netzwerkabends Verbündete.
•
So engagiert sich etwa Mit-Initiatorin und Labor-Partnerin ZTM Dagmar Günther im
Vorstand der Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen, „um die Qualität der Ausbildung zu
sichern“.
•
Als Leiterin „Selbständige Heilberufe" der apoBank achtet Sabrina Lappe immer darauf,
individuell auf Kundenwünsche einzugehen. Bei Frauen gebe es bisweilen besondere Themen
zu bedenken, wie etwa die Vereinbarkeit von Familie und Praxisgründung.
•
Zahnärztin Dr. Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen) ist unter anderem Delegierte
der Bundeszahnärztekammer und der niedersächsischen Zahnärztekammer und bei der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen Beauftragte für die Belange der
Zahnärztinnen zuständig.
Und auch die anderen Zahnärztinnen des Abends setzen sich tagtäglich dafür ein, ihren
Berufsstand positiv zu vertreten und auch als Unternehmerinnen Strahlkraft zu zeigen.
Der nächste Netzwerkabend in Hannover findet am 8. Februar 2017 statt. Anmeldungen sind ab
sofort möglich unter www.ladies-dental-talk.de:
Stade
Zahnärztinnen von Präzision und Geschwindigkeit des digitalen Workfows
6. ladies dental talk Stade mit Laborführung zu Teamarbeit und digitalem Workflow
„Vorreiter mit Tradition“, so lässt sich die Suter-Dentallabor GmbH gut beschreiben. Im
nächsten Jahr feiert das Unternehmen 85-jähriges Bestehen und hat dabei immer den Blick auf
Innovationen gerichtet. Beim ladies dental talk im September erhielten die Teilnehmerinnen bei
einer exklusiven Laborführung Einblicke in die moderne Frästechnik.
Die Gastgeberin des ladies dental talk, ZTM Karen-Suter, und Iris Schäfer vom StrategiePartner Deutsche Apotheker- und Ärztebank freuten sich über das große Interesse und die
positive Resonanz. Besonders fasziniert zeigten sich die Zahnärztinnen von der Präzision und
den Möglichkeiten bei der Herstellung von Zahnersatz mit Fräsmaschinen, die sie live im Labor
erlebten.
Digitale Technik in der Zahnarztpraxis
Die meisten Teilnehmerinnen berichteten aus ihren Erfahrungen, dass sie selbst schon lange
digital arbeiten, sei es im Bereich Röntgen, Dokumentation, Zahnersatz, Verwaltung der
Patientendaten oder sogar Patientenaufklärung: „Ich habe die Entwicklung des digitalen
Workflows komplett miterlebt – von der Karteiverwaltung bis hin zum digitalen Röntgen. Bald
werden auch der Sterilisationsbereich und die Lagerhaltung digitalisiert. Wir sind ständig im
Aufbau,“ berichtete eine Zahnärztin. Eine andere Teilnehmerin hat vor 10 Jahren ihre Praxis
gegründet und dabei direkt auf digitale Technik gesetzt. Dazu zählt etwa auch eine
Materialdatenbank. Ihr Fazit: „Ich habe diesen Schritt nie bereut.“ Neugierig waren die
Teilnehmerinnen, die Digitalisierung aus ihrer Praxis kannten, dann auf die Arbeitsschritte im
Labor.
11 · 2016
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Vom Mundscan bis zum Zahnersatz
Bei der exklusiven Laborführung gab Impulsgeber und ZTM Markus Strobel (TEAMZIEREIS
GmbH) den Zahnärztinnen Einblicke in die digitale Prozesskette vom Mundscan bis zur fertig
gefrästen Krone. Die Zahnärztin und Implantologin Dr. Wiebke Houcken, ergänzte die
Schilderungen durch ihre Erfahrungen im Bereich der Implantologie mit Straumann-Implantaten.
Und das Experten-Team von Suter Dental Labor stand Rede und Antwort zu einzelnen Fragen
bei den Demonstrationen vor Ort.
Wie sieht der optimale digitale Workflow bei der Fertigung von Zahnersetz aus? ZTM Markus
Strobel beschrieb und das Suter-Team zeigte: Vom Mundscan in der Zahnarztpraxis gelangen
die Patientendaten in die InBox des Dentallabors. Die Daten werden auf einem FTP-Server
hinterlegt und können vom Labor komfortabel heruntergeladen und verarbeitet werden. Zur
Verarbeitung zählt etwa, die Präparationsgrenze zu definieren. Die Arbeit wird in der CADPhase am Computer designt. Anschließend werden die Daten, in den räumlich getrennten
CAM-(computer-aided-manufacturing) Bereich geschickt. Es folgt das so genannte „Nesting“,
also die „Bestückung“ der Fräsmaschine mit Zahnersatzmaterialien, dem der Fräsvorgang folgt.
Und da die beste Technik laut Arne Suter nur so gut ist, wie die Fachkräfte, die sie bedient, hat
das Labor in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld in die Spezialisierung des Teams
investiert: „Das Know-how sitzt nicht im Rechner, sondern vor dem Rechner!“, so Arne Suter
und er ergänzt: „Digitalisierung muss jedoch nicht unpersönlich sein. Persönliche Erreichbarkeit
und technische Chairside Ergänzung sind wichtige Faktoren für die erfolgreiche
Zusammenarbeit. Hier bieten digitale Kommunikationsformen, wie zum Beispiel die
Bildschirmbetrachtung über ,TeamViewer‘ hilfreiche Gesprächsunterstützung an. Mit diesem
Tool können Lösungsgespräche direkt im Designprozess zwischen Behandler und
Zahntechniker abgestimmt werden.“
Folgende Themen wurden während der Führung und im Nachklang diskutiert: Lichtoptisches
und taktiles Scannen, digitale Abformung, die etwa bei Einzelversorgungen „modelllos“ möglich
ist, die Werkstoffe PEEK (Hochleistungskunststoff) und Zirkoniumdioxid als Naturprodukt.
Der nächste Netzwerkabend in Stade findet statt am 22. Februar. Anmeldungen sind ab sofort
möglich unter www.ladies-dental-talk.de
Quelle: www.ladies-dental-talk.de
11 · 2016
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Studienfinanzierung für Studenten der Zahnmedizin
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Quelle: www.apobank.de
11 · 2016
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Liebe Leserin, lieber Leser!
Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt
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Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu
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wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus.
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Das med.dent.magazin erscheint monatlich.
Das med.dent.magazin ist aktuell.
Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt.
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damit sich Interessierte für den ständigen und kostenlosen Bezug einschreiben.
Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking.
Ihr Hans-Peter Küchenmeister
I
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