Vorlesung2stat [Schreibgeschützt]

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Alternativen der Übernahme staatlicher Verantwortung
bei der Finanzierung eines Gesundheitssystems:
• Private Versicherung wird vom Staat zur Pflicht erklärt
• Übernahme von Finanzierungsverantwortung nur für bestimmte
Gruppen (nicht erwerbstätige, bedürftige Bürger unterhalb bestimmter
Einkommensschwelle – z. B. MediCare u. MedicAid in den USA)
• Anspruch auf gesundheitliche Versorgung als Bürgerrecht für alle –
steuerfinanziert (z. B. England, Dänemark)
• Organisation durch Sozialversicherungen (z. B. Deutschland)
• Staatliche Leistungen für das Gesundheitssystem in Deutschland:
Trägerschaft von Investitionskosten für Krankenhäuser; Finanzier ung
von medizinischen Leistungen für Sozialhilfeempfänger, Zahlung von
Versicherungsanteilen für öffentlich Beschäftigte, von Beihilfen für
Beamte)
Die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV)
Historische Entwicklung in Deutschland
Krankenkasse werden von Kommunen, Berufsvereinigungen,
Arbeiterorganisationen, Betrieben gegründet
Kassen haben traditionell unterschiedliche Klientel (Berufsgrupp en,
Betriebsmitgliedschaft, AOK traditionell Arbeiterkrankenkasse un d
Auffangbecken)
1883: Bismarcks Gesetz zur Sozialversicherung macht
Krankenversicherung obligatorisch
• bestimmt gleichen Leistungsrahmen (Krankengeld, med.
Behandlung, Arzneimittel) für alle Kassen; lässt die einzelnen K assen
bestehen (damals ca. 20.000; heute ca. 350)
• Ausdehnung der gesetzlichen Krankenversicherung (sie erfasst ca.
11% der Bevölkerung 1885, fast 90% heute)
• Öffentliche Finanzierung erlaubt Ausweitung von Diensten und
Angeboten (Kassen - Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) sowie von
Technologie und Pharmazie
Die gesetzlichen Krankenkassen im
Organisationssystem des Gesundheitswesens
•
Beiträge der Rentner (fast ein Viertel der Versicherten) werden zur
Hälfte von Rentenversicherung bezahlt
•
Wird je zur Hälfte durch Arbeitgeber und –nehmer finanziert
(insgesamt ca. 14% vom Bruttoeinkommen, mit Schwankungsbreite
zwischen Kassen von ca. 12 bis 16%)
•
•
Umlageverfahren: laufende Beitragseinkommen werden für
Kostenerstattung verwendet
•
•
Allgemein verbindlicher Pflichtleistungskatalog für 95% der
Leistungen; Zusatzleistungen spielen also nur eine geringe Rolle
•
•
Absicherung durch Beihilfesystem für Beamte und Möglichkeit zur
privaten Versicherung für Gruppen oberhalb einer bestimmten
Einkommensgrenze („Versicherungspflichtgrenze“; ca. 3800
Euro/Monat)
•
•
•
•
Krankenkassen sind weder staatliche Einrichtungen noch private
Unternehmen – sondern Organisationen öffentlichen rechts
Prinzip der Selbstverwaltung (Arbeitsgebervertreter und
Versichertenvertreter hälftig; „Sozialwahlen“)
Seit den 20er Jahren haben Kassen keine Möglichkeit mehr, eigene
Dienste anzubieten
Heute jedoch wieder Wandel vom „Payer“ zum „ Player “
(Möglichkeiten gezielt bestimmte Angebote ,wie z.B. Kurse zur
Gesundheitsförderung, zu finanzieren
Leistungskatalog wird durch Bundesausschuss der Kassen und
Ärzte festgelegt
Vergütungsformen für Ärzte wird durch Kassenärztliche
Vereinigungen ( KVen) selbst bestimmt
Leistungsbezug der Versicherten über Chipkarte/Überweisung;
Bezahlung durch Kasse
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Das Solidarprinzip in den gesetzlichen Krankenkassen
Einschränkungen des Solidarprinzips:
bedeutet, dass die Finanzierung so organisiert ist, dass stärker e
Gruppen schwächere unterstützen –bei prozentual gleichen Beiträgen
zahlen besser verdienende nominal mehr, wobei alle die gleichen
Leistungen erhalten; folglich Umverteilung zwischen
•
Ausstiegsmöglichkeit für Personen mit hohem Einkommen
•
ab Beitragsbemessungsgrenze (ca. 3400 Euro) steigt der Betrag in
seiner nominellen Höhe nicht mehr an;
•
in 2000 waren fast 20% der GKV-Versicherten freiwillig versichert)
•
Arm und Reich
•
Erwerbstätigen nicht Erwerbstätigen
•
Gesund und krank
•
Jung und Alt
•
in den letzten Jahren Tendenzen zu Leistungsausgrenzungen (bei
Zahnbehandlungen, Brillen etc.)
•
Personen mit und Personen ohne Versorgungspflichten - durch
kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht beschäftigten
Familienmitgliedern(20 von 71 Mill. Versicherter) seit den 20er
Jahren
•
… und zu privaten Zuzahlungen („10 Euro – Gebühr“, Zuzahlungen
bei Medikamenten,, Krankenhausaufenthalt etc.); sie machen etwa
10% der GKV- Ausgaben aus
Wettbewerbsprinzip
•Seit 1997 Möglichkeit freier Wahl der Kassenzugehörigkeit
•Risikostrukturausgleich notwendig (es zählen bisher: Einkommen,
Alter, Geschlecht, Anteil mitversicherter Familienangehöriger)
Finanzierungsprobleme und Reformkonzepte
GKV abhängig von Lohn- und Einkommensentwicklung
• die seit ca. zwei Jahrzehnten hinter BIP – Entwicklung zurückbleibt
• wobei Arbeitslosigkeit die Einnahmen zusätzlich schmälert
•Anreiz für Kassen, „schlechte Risiken“ abzuwehren;
•Gegenmaßnahme: ab 2007 soll auch Morbidität als Faktor im
Risikostrukturausgleich zählen
Fazit: Obwohl Gesundheitsausgaben lediglich mit dem BIP parallel
steigen, Finanzierungsklemme, denn
• Einkommen bleibt hinter allgemeiner Entwicklung und
paralleler Ausgabenentwicklung der Kassen zurück
• Erhöhungen der Beiträge vergrößern Lohnnebenkosten
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Konkurrierende Reformkonzepte zur
Finanzierung :
Die Privaten Krankenversicherungen (PKV)
Bürgerversicherung:
•
•
•
alle Bürger unabhängig vom Einkommen tragen bei;
alle Einkommensarten werden erfasst (auch Einkünfte aus Grundund Kapitalbesitz);
Verstärkung der Solidarwirkung
Kopfpauschale:
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Auszahlung bisheriger Arbeitgeberbeiträge als Teil des Bruttoloh ns;
alle Bürger unabhängig vom Einkommen zahlen gleiche Pauschale;
dadurch Mehrbelastungen „unten“ und Entlastungen „oben“;
Beiträge der weniger verdienenden sollen aus öffentl. Haushalt
subventioniert werden;
keine Beitragsbefreiung nicht verdienender Ehepartner
•
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•
Funktionieren für ca. 8 Mill. Versicherten (10% aller Bürger) und ca. 8%
aller Leistungsausgaben
Versicherung nach Kapitalkostendeckungsprinzip (individueller Beitrag
soll voraussichtliche Kosten im Lebensverlauf decken)
Keine soziale Umverteilung
Große individuelle Wahlmöglichkeiten bzgl. Leistungsumfang
Vorteilhaft für „gute Risiken“
Kostenerstattungsprinzip
Regelungsbedarf: steigende Risiken im Alter müssen eingeplant
werden; Vorschriften zum „Sparanteil“ von Beiträgen in jungen Jahren
Pflegeversicherung
• alle Mitglieder der GKV sind auch Mitglieder der
Pflegeversicherung (PV)
• jede gesetzliche Krankenkasse hat eigen Pflegekasse
in den meisten Punkten ähnliche Organisation wie bei GKV;
Unterschiede:
• Leistungen nur als Teil-Leistung konzipiert (decken nicht alle
Pflegekosten ab)
• Beitragssatz (1,7 %) ist hier gesetzlich festgelegt, also schwerer zu ändern
• Leistungsbezug nach Prüfung durch medizinischen Dienst der Kassen,
unterschiedlich in drei Stufen festgestellter Pflegebedürftigkeit
• Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung an betroffene oder Refinanzierung von
professionellen Pflegeleistungen im Rahmen der zugesprochenen
„Pflegeklasse“
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