Alternativen der Übernahme staatlicher Verantwortung bei der Finanzierung eines Gesundheitssystems: • Private Versicherung wird vom Staat zur Pflicht erklärt • Übernahme von Finanzierungsverantwortung nur für bestimmte Gruppen (nicht erwerbstätige, bedürftige Bürger unterhalb bestimmter Einkommensschwelle – z. B. MediCare u. MedicAid in den USA) • Anspruch auf gesundheitliche Versorgung als Bürgerrecht für alle – steuerfinanziert (z. B. England, Dänemark) • Organisation durch Sozialversicherungen (z. B. Deutschland) • Staatliche Leistungen für das Gesundheitssystem in Deutschland: Trägerschaft von Investitionskosten für Krankenhäuser; Finanzier ung von medizinischen Leistungen für Sozialhilfeempfänger, Zahlung von Versicherungsanteilen für öffentlich Beschäftigte, von Beihilfen für Beamte) Die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Historische Entwicklung in Deutschland Krankenkasse werden von Kommunen, Berufsvereinigungen, Arbeiterorganisationen, Betrieben gegründet Kassen haben traditionell unterschiedliche Klientel (Berufsgrupp en, Betriebsmitgliedschaft, AOK traditionell Arbeiterkrankenkasse un d Auffangbecken) 1883: Bismarcks Gesetz zur Sozialversicherung macht Krankenversicherung obligatorisch • bestimmt gleichen Leistungsrahmen (Krankengeld, med. Behandlung, Arzneimittel) für alle Kassen; lässt die einzelnen K assen bestehen (damals ca. 20.000; heute ca. 350) • Ausdehnung der gesetzlichen Krankenversicherung (sie erfasst ca. 11% der Bevölkerung 1885, fast 90% heute) • Öffentliche Finanzierung erlaubt Ausweitung von Diensten und Angeboten (Kassen - Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) sowie von Technologie und Pharmazie Die gesetzlichen Krankenkassen im Organisationssystem des Gesundheitswesens • Beiträge der Rentner (fast ein Viertel der Versicherten) werden zur Hälfte von Rentenversicherung bezahlt • Wird je zur Hälfte durch Arbeitgeber und –nehmer finanziert (insgesamt ca. 14% vom Bruttoeinkommen, mit Schwankungsbreite zwischen Kassen von ca. 12 bis 16%) • • Umlageverfahren: laufende Beitragseinkommen werden für Kostenerstattung verwendet • • Allgemein verbindlicher Pflichtleistungskatalog für 95% der Leistungen; Zusatzleistungen spielen also nur eine geringe Rolle • • Absicherung durch Beihilfesystem für Beamte und Möglichkeit zur privaten Versicherung für Gruppen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze („Versicherungspflichtgrenze“; ca. 3800 Euro/Monat) • • • • Krankenkassen sind weder staatliche Einrichtungen noch private Unternehmen – sondern Organisationen öffentlichen rechts Prinzip der Selbstverwaltung (Arbeitsgebervertreter und Versichertenvertreter hälftig; „Sozialwahlen“) Seit den 20er Jahren haben Kassen keine Möglichkeit mehr, eigene Dienste anzubieten Heute jedoch wieder Wandel vom „Payer“ zum „ Player “ (Möglichkeiten gezielt bestimmte Angebote ,wie z.B. Kurse zur Gesundheitsförderung, zu finanzieren Leistungskatalog wird durch Bundesausschuss der Kassen und Ärzte festgelegt Vergütungsformen für Ärzte wird durch Kassenärztliche Vereinigungen ( KVen) selbst bestimmt Leistungsbezug der Versicherten über Chipkarte/Überweisung; Bezahlung durch Kasse 1 Das Solidarprinzip in den gesetzlichen Krankenkassen Einschränkungen des Solidarprinzips: bedeutet, dass die Finanzierung so organisiert ist, dass stärker e Gruppen schwächere unterstützen –bei prozentual gleichen Beiträgen zahlen besser verdienende nominal mehr, wobei alle die gleichen Leistungen erhalten; folglich Umverteilung zwischen • Ausstiegsmöglichkeit für Personen mit hohem Einkommen • ab Beitragsbemessungsgrenze (ca. 3400 Euro) steigt der Betrag in seiner nominellen Höhe nicht mehr an; • in 2000 waren fast 20% der GKV-Versicherten freiwillig versichert) • Arm und Reich • Erwerbstätigen nicht Erwerbstätigen • Gesund und krank • Jung und Alt • in den letzten Jahren Tendenzen zu Leistungsausgrenzungen (bei Zahnbehandlungen, Brillen etc.) • Personen mit und Personen ohne Versorgungspflichten - durch kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht beschäftigten Familienmitgliedern(20 von 71 Mill. Versicherter) seit den 20er Jahren • … und zu privaten Zuzahlungen („10 Euro – Gebühr“, Zuzahlungen bei Medikamenten,, Krankenhausaufenthalt etc.); sie machen etwa 10% der GKV- Ausgaben aus Wettbewerbsprinzip •Seit 1997 Möglichkeit freier Wahl der Kassenzugehörigkeit •Risikostrukturausgleich notwendig (es zählen bisher: Einkommen, Alter, Geschlecht, Anteil mitversicherter Familienangehöriger) Finanzierungsprobleme und Reformkonzepte GKV abhängig von Lohn- und Einkommensentwicklung • die seit ca. zwei Jahrzehnten hinter BIP – Entwicklung zurückbleibt • wobei Arbeitslosigkeit die Einnahmen zusätzlich schmälert •Anreiz für Kassen, „schlechte Risiken“ abzuwehren; •Gegenmaßnahme: ab 2007 soll auch Morbidität als Faktor im Risikostrukturausgleich zählen Fazit: Obwohl Gesundheitsausgaben lediglich mit dem BIP parallel steigen, Finanzierungsklemme, denn • Einkommen bleibt hinter allgemeiner Entwicklung und paralleler Ausgabenentwicklung der Kassen zurück • Erhöhungen der Beiträge vergrößern Lohnnebenkosten 2 Konkurrierende Reformkonzepte zur Finanzierung : Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) Bürgerversicherung: • • • alle Bürger unabhängig vom Einkommen tragen bei; alle Einkommensarten werden erfasst (auch Einkünfte aus Grundund Kapitalbesitz); Verstärkung der Solidarwirkung Kopfpauschale: • • • • • Auszahlung bisheriger Arbeitgeberbeiträge als Teil des Bruttoloh ns; alle Bürger unabhängig vom Einkommen zahlen gleiche Pauschale; dadurch Mehrbelastungen „unten“ und Entlastungen „oben“; Beiträge der weniger verdienenden sollen aus öffentl. Haushalt subventioniert werden; keine Beitragsbefreiung nicht verdienender Ehepartner • • • • • • • Funktionieren für ca. 8 Mill. Versicherten (10% aller Bürger) und ca. 8% aller Leistungsausgaben Versicherung nach Kapitalkostendeckungsprinzip (individueller Beitrag soll voraussichtliche Kosten im Lebensverlauf decken) Keine soziale Umverteilung Große individuelle Wahlmöglichkeiten bzgl. Leistungsumfang Vorteilhaft für „gute Risiken“ Kostenerstattungsprinzip Regelungsbedarf: steigende Risiken im Alter müssen eingeplant werden; Vorschriften zum „Sparanteil“ von Beiträgen in jungen Jahren Pflegeversicherung • alle Mitglieder der GKV sind auch Mitglieder der Pflegeversicherung (PV) • jede gesetzliche Krankenkasse hat eigen Pflegekasse in den meisten Punkten ähnliche Organisation wie bei GKV; Unterschiede: • Leistungen nur als Teil-Leistung konzipiert (decken nicht alle Pflegekosten ab) • Beitragssatz (1,7 %) ist hier gesetzlich festgelegt, also schwerer zu ändern • Leistungsbezug nach Prüfung durch medizinischen Dienst der Kassen, unterschiedlich in drei Stufen festgestellter Pflegebedürftigkeit • Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung an betroffene oder Refinanzierung von professionellen Pflegeleistungen im Rahmen der zugesprochenen „Pflegeklasse“ 3