Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG - Gruppe, Frankfurt/Main (CKG-Gruppe) Offenlegungsbericht gemäß der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) zum 30. November 2014 Die operative Einheit der CKG-Gruppe, die Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main (CGMD) muss gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 CRR auf Basis der konsolidierten Lage der CKG-Gruppe die Offenlegungsvorschriften gemäß den Artikeln 431ff. CRR erfüllen. Darüber hinaus ist die CGMD gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR verpflichtet, bestimmte Offenlegungsvorschriften auch auf Einzelbasis im Rahmen dieses Offenlegungsberichtes zu veröffentlichen. Der vorliegende Offenlegungsbericht setzt die entsprechenden Offenlegungsanforderungen um und ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Risikoprofil und das Risikomanagement der CKG-Gruppe und ihrer operativen Einheit CGMD. Die dargestellten Berichtsinhalte unterliegen gemäß Artikel 432 CRR und im Einklang mit den EBA Leitlinien zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14) dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine angemessene Offenlegungspraxis zu gewährleisten, werden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte stattfinden. Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 433 CRR jährlich im Anschluss an die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der CKG-Gruppe. Ein kürzerer Offenlegungsturnus ist vor dem Hintergrund der einschlägigen Merkmale der von der CKG-Gruppe betriebenen Geschäfte und unter Berücksichtigung der Indikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2015 und der Leitlinien der EBA (EBA/GL/2014/14) nicht notwendig. Der Offenlegungsbericht wird gemäß Artikel 434 CRR im Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) und auf der Homepage der Citibank (www.citibank.de) veröffentlicht. Der Inhalt dieses Offenlegungsberichtes gliedert sich wie folgt: 1. Allgemeine Angaben 2. Risikomanagementziele und –politik 3. Anwendungsbereich, 4. Eigenmittel*, 5. Eigenmittelanforderungen* und Kapitalpuffer* 6. Gegenparteiausfallrisiko 7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz 8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen* 9. Unbelastete Vermögenswerte 10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke 11. Marktrisiko 12. Operationelles Risiko 13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen 14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen 15. Risiko aus Verbriefungspositionen 16. Vergütungspolitik* 17. Verschuldung* 18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken 19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken* 20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken 21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko 22. Anhang Die mit * gekennzeichneten Offenlegungsvorschriften sind gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR nicht nur auf konsolidierter Ebene (CKG-Gruppe), sondern auch auf Einzelbasis (CGMD) offenzulegen. 1. Allgemeine Angaben Die CKG-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Finanzholdinggesellschaft CKG und aus ihrer operativen Tochtergesellschaft CGMD. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der CKG ist die Citigroup Global Markets Finance LLC, USA (CGMF), die wiederum Teil des Citigroup-Konzerns ist. Die CKG ist eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 31 CRR und kein Kreditinstitut im Sinne der CRR. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an zum Konzern der Citigroup Inc., New York/USA, gehörenden in Deutschland gelegenen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, sowie das Betreiben von Leasinggeschäften. Neben ihrer Funktion als Finanzholdinggesellschaft steuert die CKG die strategischen Ziele bei der Positionierung der Citigroup auf dem europäischen Markt. Im Rahmen ihrer sonstigen Geschäftstätigkeit vermietet bzw. verleast die CKG Büromaschinen und Kraftfahrzeuge an die Unternehmen der CKG-Gruppe. Die CGMD ist eine der führenden ausländischen Investmentbanken in Deutschland und als operative Einheit der CKG-Gruppe ein Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 CRR. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bank- und Finanzgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Geschäftsschwerpunkte der CGMD sind: Beratung bei Fusionen und Akquisitionen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten Die CGMD unterhält eine Zweigstelle in London, die für die Durchführung des Eigenhandelsgeschäfts mit Optionsscheinen und Zertifikaten verantwortlich ist. 2. Risikomanagementziele und –politik (gemäß Artikel 435 CRR) 2.1 Organisation sowie Geschäfts- und Risikostrategie Das Risikomanagement der CKG-Gruppe wird von der operativen Einheit CGMD durchgeführt. Diesbezüglich verantwortet auf Vorstandsebene der CGMD Herr Heinz P. Srocke den Bereich Risikomanagement sowie die Bereiche Finanzen und Treasury. Als Risiko bezeichnet die CKG-Gruppe die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner und externer Faktoren. Leitgedanke der Gesamtrisikostrategie ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung der CKG-Gruppe in Deutschland. Aus diesen Anforderungen werden adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsreserve abgeleitet. Das Risikomanagementsystem erfasst im Wesentlichen Risiken und keine Chancen, da für das Risikomanagement der CKG-Gruppe die Risikoprävention im Vordergrund steht. Zur Identifizierung, Vermeidung und Behebung von Risiken nutzt die CKG-Gruppe analog zur globalen Vorgehensweise das sogenannte „Three Lines of Defense“-Modell, das durch folgende Einheiten umgesetzt wird: Geschäftsbereiche (First Line of Defense) Risikomanagement & Compliance (Second Line of Defense) Interne Revision (Third Line of Defense) Die einzelnen Geschäftsbereiche sind vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Überblicks aller Haupt- und Nebenprozesse der CKG-Gruppe verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems, das auf die wesentlichen Prozesse der CKGGruppe fokussiert ist und ein Monitoring miteinschließt. Des Weiteren unterstützen die Geschäftsbereiche das Risikomanagement bei der jährlichen Risikoinventur. Das Risikomanagement ist zuständig für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines effektiven und effizienten Risikomanagementsystems unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Standards. Der Bereich Compliance wirkt Risiken aus Gesetzen und Regulierungen, die für die CKG-Gruppe relevant sind, entgegen. Die Interne Revision arbeitet unabhängig von den Geschäftsbereichen, dem Risikomanagement und dem Bereich Compliance. Sie prüft die Effektivität der Unternehmensführung, die Funktionsweise des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements. Der Chief Risk Officer („CRO“) der CGMD verantwortet die Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Management der CKG-Gruppe festgelegt wurden. Der dem CRO unterstellte Risk Management Country Officer berichtet im BRCC (Business, Risk, Compliance und Control Committee), dem das Management der CKG-Gruppe angehört, monatlich über die Gesamtrisikolage. Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist auf die in Kapitel 1 dargestellten Geschäftsschwerpunkte ausgerichtet. Eine Änderung der Geschäftsstrategie ist nicht geplant. Die CKG-Gruppe wird sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die CKG-Gruppe legt ihrer Geschäftsstrategie rollierend einen Dreijahreshorizont zugrunde. Die turnusmäßige Überprüfung der Geschäftsstrategie erfolgt sowohl anhand von Analysen bestimmter interner und externer Faktoren auf makroökonomischer Ebene, als auch bezogen auf die einzelnen Geschäftsbereiche der CKG-Gruppe. Hierbei wird u.a. ein Ausblick auf das sich mittelfristig abzeichnende Marktumfeld gegeben und mögliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der CKG-Gruppe abgeleitet. Ergänzend enthält die Geschäftsstrategie eine dreijährige Ertrags- und Aufwandsplanung. Schließlich ist ein Strategieplan der technisch-organisatorischen Ausstattung bzw. IT-Systeme Teil der Geschäftsstrategie. Im Rahmen der Geschäftsstrategie hat die CKG-Gruppe auch Aussagen über den Umfang des Outsourcings getroffen und dies entsprechend in der Strategie dargestellt. Ferner wird die in der Geschäftsstrategie aufgeführte Dreijahresplanung im Rahmen der Risikostrategie als Prognose des zu erwartenden Risikokapitalbedarfs für die gleiche Planungsperiode zugrunde gelegt. Dabei nimmt die CKG-Gruppe an, dass die Entwicklung des Risikokapitalbedarfs linear einhergeht mit der in der Geschäftsstrategie festgelegten Ertragsplanung 2.2 Risikoinventur Im Rahmen der Festlegung der Geschäftsstrategie erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Risikoinventur, um Auswirkungen der strategischen Geschäftsausrichtung auf das Risikoprofil der CKG-Gruppe zu beurteilen. Als Grundlage besteht ein Prozess, in dem die Durchführung, die Bewertung und die Wesentlichkeitsgrenzen definiert wurden. Die Inventur ist in folgende drei Teilprozesse unterteilt: Risikoinventur Operationelle Risikoinventur Risikoinventur für Algorithmen Im Rahmen der Risikoinventur werden alle wesentlichen Risiken, mit Ausnahme der operationellen Risiken, identifiziert und bewertet. Dabei wurden im Jahr 2014 folgende Risiken als wesentlich eingestuft: Marktpreisrisiko Adressenausfallrisiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko (auf der Basis eines eigenen Risikoinventurprozesses) Reputationsrisiko sowie Pensionsrisiko1 Die Operationelle Risikoinventur dient zur Identifizierung und Bewertung sämtlicher operationeller Risiken für alle Geschäfts- und Marktfolgebereiche. Weitere Anforderungen bezüglich der Risikoinventur ergeben sich aus dem BaFin-Schreiben 6/2013 (Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten): Im Rahmen der Risikoinventur für Algorithmen wurden zwei aufsichtsrechtlich relevante Algorithmen identifiziert, die weitere Anforderungen an das Risikomanagement nach sich ziehen. Die CGK-Gruppe hat eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie verabschiedet. Die Risikostrategie beschreibt Art und Umfang der Risiken, denen die CGK-Gruppe ausgesetzt ist und umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten inklusive Nennung der Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Risikoziele im Rahmen definierter Risikotoleranzen. Dem Geschäftsmodell und den Ergebnissen der Risikoinventur folgend, adressiert die CKGGruppe in ihrer Risikostrategie Teilstrategien bezüglich des Marktpreis-, des Adressenausfall, des Liquiditäts-, des Reputations-, Pensions- sowie des Operationellen Risikos. Durch die Risikostrategie erfolgt die Festlegung von Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken. Neben den einzelnen Risikoarten berücksichtigt die Risikostrategie auch Risikokonzentrationen. Deren Quantifizierung erfolgt implizit innerhalb der Risikomodelle. Darüber hinaus werden mögliche Risikokonzentrationen in einer Konzentrationsanalyse jährlich identifiziert und qualitativ bewertet. 2.3 Risikotragfähigkeit Eine zentrale Überwachung aller relevanten Risiken wird im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes vorgenommen. Das damit verbundene Limit-System erlaubt 1 Pensionsrisiken werden nicht durch die originäre Geschäftstätigkeit der Bank verursacht und resultieren bspw. aus Pensionsfonds, für die Mindestrenditeziele oder Nachschusspflichten bestehen. eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe. Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert und begrenzt. Im zugrunde gelegten Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein verbleibender Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio.2 festgelegt worden. Damit soll gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur weiteren Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige Kapitalmaß-nahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden können. Die Berechnung des Risikokapitals der wesentlichen Risiken erfolgt auf der Basis eines einjährigen Betrachtungszeitraums. Folgende Methoden bzw. Ansätze kommen dabei zu Einsatz: Risikoart Adressenausfallrisiko Marktpreisrisiko Pensionsrisiko Operationelles Risiko Reputationsrisiko Berechnung des Risikokapitals CVaR (12 Monate) VaR (12 Monate) Varianz/Kovarianz Matrix Regulatorischer Ansatz 25% der operationellen Risiken Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.): Risikoart Adressenausfallrisiko Marktpreisrisiko Pensionsrisiko Operationelles Risiko Reputationsrisiko Summe Limit 110 129 100 57 18 414 Auslastung 67 41 69 46 11 234 Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapitallimits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014 (Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD 273,6 Mio. und USD 382,0 Mio. 2 Ausweis in USD, da die Risikotragfähigkeit konzernweit in USD gesteuert wird. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung werden quartalsweise Stresstests für Adressenausfall-, Marktpreis- und Pensionsrisiken durchgeführt. Für Operationelle Risiken und Reputationsrisiken ergeben sich unterjährige Ergebnisveränderungen in den Stresstests lediglich durch einen sich ändernden EUR/USD Wechselkurs. Die Stresstests zum 30. November 2014 ergaben einen zusätzlichen Bedarf an Risikokapital in Höhe von USD 252,5 Mio. und eine noch zur Verfügung stehende freie Risikodeckungsmasse in Höhe von USD 126,1 Mio.. Die CGMD überwacht im Hinblick auf die Risikoart Adressenausfallrisiko (inklusive Gegenparteiausfallrisiko) fortlaufend die den Vertragsparteien eingeräumten Kreditlinien einschließlich der Kontrahenten-Limite für Handelsgeschäfte und für Emittentenrisiken. Die Überwachung erfolgt durch eine vom Front Office unabhängige Abteilung. Zur Ermittlung der Marktpreisrisiken werden täglich sämtliche Einzeltransaktionen zu aktuellen Marktpreisen bewertet. Die der Bewertung zugrundeliegenden Preise werden direkt aus externen unabhängigen Quellen bezogen oder durch Bewertungsmodelle ermittelt. Die dazu verwendeten Marktparameter werden entweder automatisch an die Bewertungssysteme übermittelt oder von den Händlern manuell erfasst. Die Marktparameter werden bei einem Abgleich mit externen unabhängigen Quellen von der Marktfolge streng kontrolliert. Auf dieser Basis werden die aktuellen Marktwerte und die täglichen Gewinne und Verluste handelsunabhängig ermittelt. Die Risiko-Quantifizierung erfolgt täglich durch Faktor-Sensitivitäts-Analysen, die für sämtliche Transaktionen des Handels bezüglich ihrer preisbestimmenden Marktfaktoren (Kassakurse von Devisen, Aktien und Aktienindizes, Zinsstrukturkurven und Volatilitäten der Zinsen, Währungen, Rohstoffe) die Wertveränderung bei einer standardisierten Marktbewegung ermitteln. Des Weiteren werden die Verlustpotenziale für jeden Marktfaktor quantifiziert und der „Value at Risk“ („VaR“) unter Einbeziehung der Korrelationen zwischen den Marktfaktoren berechnet. Der VaR spiegelt den maximal zu erwartenden Verlust während einer Halteperiode von einem Tag mit einem Konfidenzniveau von 99% wider. Die VaRLimitauslastung lag im Geschäftsjahr 2013/2014 bei maximal knapp über 50%. Liquiditätsrisiken werden durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse gesteuert. Ergänzt wird dies durch quartalsweise durchgeführte Stressanalysen der Szenarien. Es wurde zudem eine Liquiditätsreserve gebildet, um potentielle Verwerfungen an den Kapitalmärkten und daraus resultierende Liquiditätsengpässe abfedern zu können. Im Geschäftsjahr 2013/2014 kam es zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz. Bezüglich des Pensionsrisikos werden zwei Pensionsfonds in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Für beide Fonds besteht aufgrund von Mindestrenditezielsetzungen und Nachschussverpflichtungen ein ökonomisches Risiko. Die Quantifizierung der Operationellen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung erfolgt gemäß regulatorischem Ansatz. Zur Erfassung quantifizierbarer Risikoereignisse wird eine Datenbank genutzt, die auch als Grundlage für das Berichtswesen an die Geschäftsleitung dient. Die Überwachung des Reputationsrisikos erfolgt durch die Rechtsabteilung und durch die Abteilung Corporate Communication. 2.4 Risikoberichterstattung Die Anforderungen für die Risikoberichterstattung der CGK-Gruppe werden in internen Richtlinien definiert. Es werden konkrete Anforderungen formuliert, deren Zielsetzung es ist, eine effiziente, zeitnahe, korrekte sowie adressatengerechte Bereitstellung von risiko- und entscheidungsrelevanten Informationen sicherzustellen. Die folgenden drei Reports bilden die Basis für die regelmäßige Risikoberichterstattung, gestaffelt nach Berichtsfrequenz und Berichtsumfang: Im täglichen Report werden die Risikosituation und die wesentlichen Risiken für die CKG-Gruppe dargestellt. Es wird u.a. über die Auslastung von Limiten sowie risikorelevante Entwicklungen. Diese werden den jeweiligen Business Heads sowie der Geschäftsleitung der CKG-Gruppe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe kurzfristig bei schwerwiegenden, adversen Entwicklungen per E-Mail oder mittels Krisensitzung informiert. Auf monatlicher Basis wird ein Risikobericht erstellt, welcher von der Geschäftsleitung der CKG-Gruppe genehmigt wird. Dieser Bericht wird im Rahmen des monatlichen BRCC (Business Risk, Compliance and Control Committee) durch das Risikomanagement präsentiert. Der Aufsichtsrat erhält quartalsweise einen Risikobericht. Zusätzlich wird quartalsweise der Risikobericht für das Adressenausfallrisiko an die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe übermittelt. Darin werden Risiken im Portfolio und von wesentlichen Einzelpositionen dargestellt und analysiert. Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe haben die folgenden Erklärungen gemäß Artikel 435 Absatz 1e und 1f CRR genehmigt: Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Artikel 435 Absatz 1e CRR): „Die eingerichteten Risikomanagementsysteme der CKG-Gruppe sind im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostrategie der CKG-Gruppe und dem daraus resultierenden Risikoprofil angemessen.“. Konzise Risikoerklärung (Artikel 435 Absatz 1f CRR): „Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist ausgerichtet auf folgende Geschäftsbereiche: Beratung bei Fusionen und Akquisitionen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten Das sich aus der Geschäftsstrategie ergebene Risikoprofil sowie die von der Geschäftsleitung der CKG-Gruppe festgelegte Risikotoleranz werden durch das Limitsystem und die Verteilung auf Risikoarten im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes abgebildet. Das Limit-System erlaubt eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe. Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert und begrenzt. Dies erfolgt durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse. Im Geschäftsjahr 2013/2014 kam es zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz. Im zugrunde gelegenen Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio. festgelegt worden. Damit soll gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur weiteren Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige Kapitalmaßnahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden können. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.): Risikoart Adressenausfallrisiko Marktpreisrisiko Pensionsrisiko Operationelles Risiko Reputationsrisiko Summe Limit 110 129 100 57 18 414 Auslastung 67 41 69 46 11 234 Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapitallimits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014 (Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD 273,6 Mio. und USD 382,0 Mio.“ 2.5 Unternehmensführungsregelungen (gemäß Artikel 435 Absatz 2 CRR) Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe bestand im Geschäftsjahr 2013/2014 aus drei Vertretern der CGMF (persönlich haftende Gesellschafterin der CKG), die gleichzeitig dem Vorstand der CGMD angehören, sowie aus zwei weiteren Vorstandsmitgliedern der CGMD und dem Vorstandsvorsitzenden der CGMD: Stefan Wintels Herr Wintels ist seit 1. Januar 2014 Vorstandsvorsitzender der CGMD, der operativen Einheit der CKG-Gruppe. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 für die Bereiche Investment Banking, Personal und Unternehmenskommunikation sowie als Chief Country Officer für die gesamten Aktivitäten der Citigroup in Deutschland verantwortlich. Herr Wintels ist seit 2001 für die Citigroup in Deutschland in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig und seit 2008 Vorstandsmitglied der CGMD. Zuvor war er Managing Director in der Konzernentwicklung der Deutschen Bank in Frankfurt und London. Herr Wintels ist gelernter Bankkaufmann und hat einen Master in Business Administration an der Technischen Universität Berlin erworben. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt. Stefan Hafke Herr Hafke ist seit 18. Dezember 2014 Geschäftsleiter der CGMF und seit 1. Oktober 2014 Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für die Bereiche Corporate Banking und TTS3. Herr Hafke ist seit 2001 für die Citigroup in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig. Zuvor war er Firmenkundenbetreuer für Großkunden der Deutschen Bank in Frankfurt und New York. Herr Hafke ist gelernter Bankkaufmann und hat einen Abschluss als Bankfachwirt. Dr. Jasmin Kölbl-Vogt Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 1. Januar 2011 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD für die Bereiche Recht, Regulatorik, Vorstandssekretariat und Asset Finance (Gamma) verantwortlich. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 2004 für die CGMD tätig, seit 2008 als Leiterin der Rechtsabteilung. Zuvor war sie als Rechtsanwältin bei Clifford Chance und Linklaters im Bereich Banking und Capital Markets tätig. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist gelernte Bankkauffrau, hat ihr erstes jur. Staatsexamen an der Universität Marburg, das zweite jur. Staatsexamen am OLG Wiesbaden abgelegt und in Marburg im Bereich Rechtswissenschaften promoviert. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt. Samuel Riley Herr Riley ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010 Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für 3 Der Geschäftsbereich TTS bietet verschiedene Dienstleistungen wie Cash Management und die Zahlungsverkehrsabwicklung zur Unterstützung von Handelsaktivitäten an. die Bereiche Support und Business Services. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt. Christian Spieler Herr Spieler ist seit 10. August 2010 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für die Bereiche MSS4 und Private Banking. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt. Heinz P. Srocke Herr Srocke ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010 Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Treasury und Risikomanagement. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt. Per 30. November 2014 hat die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe die folgenden Leitungsund Aufsichtsfunktionen wahrgenommen: Name Geschäftsleiter Stefan Wintels Stefan Hafke Dr. Jasmin Kölbl-Vogt Samuel Riley Christian Spieler Heinz P. Srocke Mandate in einem Mandate in einem Geschäftsleitungs- Aufsichtsorgan organ 2 0 2 0 1 0 2 0 1 0 3 0 Die Ernennung der Geschäftsleitung der CKG erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin der CKG (Citigroup Global Markets Finance LLC, USA). Die Bestellung des Vorstands der CGMD erfolgt im Einklang mit den Regelungen im AktG und im KWG durch den Aufsichtsrat. In beiden Fällen spielen Sachverstand, Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen eine wesentliche Rolle. Ein Risikoausschuss besteht in Form des BRCCs (Business Risk, Compliance and Control Committee). Darin wird die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe monatlich über die Risikosituation der CKG-Gruppe informiert. Einzelheiten zur Berichterstattung an die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe sind in Kapitel 2.4 erläutert. 4 Der Geschäftsbereich MSS bietet Dienstleistungen in Form von Investitions- und Transaktionsberatung für Investoren wie Unternehmen, Banken, Versicherungen und Pensionskassen an. 3. Anwendungsbereich (gemäß Artikel 436 CRR) Die CGMD hat als übergeordnetes Unternehmen der CKG-Gruppe gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2 KWG i. V. m. Artikel 12 CRR folgende nachgeordnete Unternehmen gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2 KWG in Form einer Vollkonsolidierung in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen: Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG (Finanzholdinggesellschaft) Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH o Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH o GENO Asset Finance GmbH i.L. Davon abweichend wurden die Tochtergesellschaften Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH, Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH und GENO Asset Finance GmbH i.L. mangels Wesentlichkeit gemäß § 296 Absatz 2 HGB nicht in die handelsrechtliche Gruppenkonsolidierung miteinbezogen. Der Teilkonzernabschluss der CKG-Gruppe wird auf der Basis des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Dies stellt ebenfalls die Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts und die Grundlage für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen Meldungen gemäß CRR dar. 4. Eigenmittel (gemäß Artikel 437 CRR) Die Eigenmittel der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014 (Bilanzstichtag) wie folgt dar: CKG-Gruppe Kapital Einbehaltene Gewinne ./. sonstige immaterielle Vermögenswerte ./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Eigenmittel in EUR Mio. 2.274 23 0 -2 2.295 0 2.295 CGMD Gezeichnetes Kapital Agio Einbehaltene Gewinne Fonds für allgemeine Bankrisiken ./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage in EUR Mio. 211 196 61 20 -2 CGMD Hartes Kernkapital Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals inklusive Agio Zusätzliches Kernkapital Kernkapital Ergänzungskapital Eigenmittel in EUR Mio. 486 98 98 584 0 584 Das Kapital der CKG-Gruppe gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 2.274 Mio. besteht aus Kapitaleinlagen (EUR 1.080 Mio.), Beträgen auf variablen Konten (EUR 819 Mio.) und einer Rücklage der Finanzholdinggesellschaft CKG (EUR 375 Mio.). Das gezeichnete Kapital der CGMD gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 211 Mio. besteht aus 8.236.778 Stückaktien, die sämtlich von der CKG gehalten werden. Das Agio aus der Emission der Aktien in Höhe von EUR 196 Mio. ist in der Kapitalrücklage erfasst. Bei den einbehaltenen Gewinnen in Höhe von EUR 61 Mio. handelt es sich um gesetzliche Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 33 Mio. und um andere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 28 Mio. Die CKG hält zusätzlich eine stille Einlage bei der CGMD in Höhe von EUR 122 Mio., die mit 80% (EUR 98 Mio.) als zusätzliches Kernkapital im Sinne von Artikel 51 CRR angesetzt wird5. Die Kapitalquoten der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014 (Bilanzstichtag) wie folgt dar: Kapitalquoten Harte Kernkapitalquote (CET1) Kernkapitalquote (T1) Gesamtkapitalquote CKG-Gruppe 120,3% 120,3% 120,3% CGMD 28,5% 34,3% 34,3% Die Eigenmittelstrukturen der CKG-Gruppe und der CGMD sind gemäß Anhang VI der EUDurchführungsverordnung 1423/2013 in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt. Das Kapitalinstrument „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe und die Kapitalinstrumente „Gezeichnetes Kapital“ und „Stille Einlage der CKG“ der CGMD sind gemäß Anhang II der EUDurchführungsverordnung 1423/2013 ebenfalls in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt. Die Überleitung des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CKG-Gruppe und der CGMD stellt sich wie folgt dar: CKG-Gruppe Bilanzielles Eigenkapital Kapitaleinlagen Variable Kapitalkonten 5 in EUR Mio. 1.080 819 Ansatz zu 80% gemäß Übergangsbestimmungen nach Artikel 484 Absatz 4 i.V.m. Artikel 486 Absatz 3 und 5 CRR und § 31 SolvV. CKG-Gruppe Rücklagen Bilanzgewinn Kapital gemäß Bilanz (HGB) in EUR Mio. 375 145 2.419 Überleitung zum regulatorischen Kernkapital ./. Bilanzgewinn 2014 + Einbehaltene Gewinne Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen ./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage Hartes Kernkapital Eigenmittel -145 23 2.297 -2 2.295 2.295 CGMD Bilanzielles Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (inklusive stille Einlage der CKG in Höhe von EUR 122 Mio.) Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Kapital gemäß Bilanz (HGB) in EUR Mio. 333 196 61 0 590 Überleitung zum regulatorischen Kernkapital ./. stille Einlage im Gezeichneten Kapital + Fonds für allgemeine Bankrisiken Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen ./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage Hartes Kernkapital + 80%iger Ansatz der stillen Einlage der CKG Zusätzliches Kernkapital Eigenmittel 5. -122 20 488 -2 486 98 98 584 Eigenmittelanforderungen und Kapitalpuffer (gemäß Artikel 438 und 440 CRR) Bezüglich der Risikotragfähigkeitsrechnung und dem Stresstesting der CKG-Gruppe verweisen wir auf entsprechende Ausführungen in Kapitel 2.3 in diesem Offenlegungsbericht (Artikel 438 a) CRR). Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Adressenausfallrisiken (inklusive Gegenparteiausfallrisiken) gemäß Artikel 438 c) CRR zum 30. November 2014, gestaffelt nach relevanten Risikopositionsklassen, für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken6 6 Risikogewichtete Positionswerte (RWAs) 0 Eigenmittelanforderung Durchschnittliche RWAs 0 0 Durch die Risikogewichtung der Adressenausfallrisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken mit 0% ergeben sich risikogewichtete Positionswerte (RWAs), Eigenmittelanforderungen und durchschnittliche RWAs von jeweils 0. CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Risikogewichtete Positionswerte (RWAs) 288 691 162 CGMD Adressenausfallrisikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken6 Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Risikogewichtete Positionswerte (RWAs) 0 Eigenmittelanforderung 2 12 1.155 Durchschnittliche RWAs 23 322 55 715 13 164 0 1 92 Eigenmittelanforderung 1 10 1.212 Durchschnittliche RWAs 0 0 83 691 162 7 55 13 116 715 164 2 12 950 0 1 76 1 12 1.008 Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken wird der Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß Artikel 111ff. CRR angewendet. Die Berechnung der Kreditäquivalenzbeträge für Derivate erfolgt nach der Marktbewertungsmethode gemäß Artikel 274 CRR. Nach § 64r Absatz 5 KWG gelten die Kapitalpufferanforderungen erstmals ab dem 1. Januar 2016. Somit entfällt ein Ausweis gemäß Artikel 440 CRR für die CKG-Gruppe und die CGMD. Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Marktrisiken gemäß Artikel 438 e) CRR zum 30. November 2014, gestaffelt nach Risikoarten, für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe/CGMD Marktrisikopositionen Zinsrisiko Aktienkursrisiko Fremdwährungsrisiko Rohstoffrisiko Sonstige Gesamt Risikogewichtete Positionswerte (RWAs) 57 89 142 2 0 290 Eigenmittelanforderung 5 7 11 0 0 23 Die Marktrisikopositionen der CKG-Gruppe und der CGMD sind identisch, da die anderen Tochtergesellschaften über keine Marktrisikopositionen verfügen. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus Optionsgeschäften des Handelsbuches wird die Delta-PlusMethode angewendet. Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Operationalen Risiken gemäß Artikel 438 f) CRR zum 30. November 2014 für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe/CGMD Risikogewichtete Positionswerte (RWAs) 460 Standardansatz Eigenmittelanforderung 37 Die CKG-Gruppe/CGMD verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Operationelle Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR. Die Eigenmittelanforderungen für Operationelle Risiken der CKG-Gruppe und der CGMD sind identisch, da für die anderen Tochtergesellschaften entsprechende Eigenmittelanforderungen nicht bestehen. Eine Offenlegung der in aufsichtsrechtlichen Meldungen berücksichtigten Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko ist gemäß Artikel 438 CRR nicht erforderlich. 6. Gegenparteiausfallrisiko (gemäß Artikel 439 CRR) Das Gegenparteiausfallrisiko bezieht sich auf Ausfallrisiken bei Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften7. Das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe resultiert aus dem Derivatgeschäft. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nicht getätigt. Die Methodik zur Unterlegung des Gegenparteiausfallrisikos mit Risikokapital inklusive entsprechender Limitierung, ist in Kapitel 2.3 (Risikotragfähigkeit) erläutert. Korrelationsrisiken werden im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Positionen, die zu einer Nachschusspflicht der CKG-Gruppe bei Verschlechterung ihrer Bonität führt, bestehen nicht. Nachfolgend wird das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe zum 30. November 2014 in Form von Bruttozeitwerten unter Berücksichtigung von Netting/Sicherheiten dargestellt (Angaben in EUR Mio.): Vertragsart zinsbezogen währungsbezogen aktienbezogen rohstoffbezogen Sonstige 7 Gegenparteiausfallrisiko vor Netting und Sicherheiten 12 3 209 0 1 Netting Sicherheiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gegenparteiausfallrisiko nach Netting und Sicherheiten 12 3 209 0 1 Bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften handelt es sich um Repo-/Leihegeschäfte, Lombardgeschäfte und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist. Gesamt 225 0 0 225 Die Berechnung des derivativen Gegenparteiausfallrisikos erfolgt bei der CKG-Gruppe nach der Marktbewertungsmethode gemäß Artikel 274 CRR. Der danach ermittelte Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich zum 30. November 2014 auf EUR 225 Mio. Eine Offenlegung der alpha-Schätzung Marktbewertungsmethode. entfällt angesichts der Anwendung der Eine Absicherung von Risikopositionen durch Kreditderivate erfolgt nicht. Risiken aus der Vermittlung von Kreditderivaten werden nicht eingegangen. 7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441 CRR) Mangels Einstufung der CKG-Gruppe als global systemrelevante Institutsgruppe entfällt eine entsprechende Offenlegungspflicht. 8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) 8.1 Definition Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass finanzielle Verluste aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen eines Kunden aufgrund einer Bonitätsverschlechterung bzw. eines Ausfalls entstehen. In diesem Zusammenhang definiert die CKG-Gruppe eine Forderung als „notleidend“, wenn sie einzelwertberichtigt ist oder der Kreditnehmer bezüglich einer Forderung mit Zins- oder Tilgungsleistungen mindestens 90 Tage im Verzug ist. Ein Kredit, mit weniger als 90 Tagen im Verzug, wird ebenfalls dann zu einem notleidenden Kredit, wenn gute Gründe bekannt werden, die eine Nichtzahlung befürchten lassen (z.B. das Bekanntwerden der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die substanzielle Restrukturierung wegen ungenügender Kapitalstruktur). „Überfällige“ Forderungen beinhalten dahingegen alle Forderungen, bei denen sich der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten mindestens einen Tag im Verzug befindet. 8.2 Risikovorsorge Forderungen gelten bei der CKG-Gruppe als wertgemindert und werden zinslos gestellt, wenn auf der Basis einer Expertenschätzung die Einbringlichkeit der Forderung zweifelhaft ist oder Zins-/Tilgungsleistungen 90 Tage überfällig sind. Die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung (EWB) orientiert sich am Blankoanteil des Engagements. Die Höhe der Risikovorsorge wird nach einer der drei folgenden Methoden ermittelt: Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes des Kreditengagements, Bestimmbarer Marktwert des Kreditengagements, Zeitwert der Sicherheiten, sofern die Kreditrückzahlung von der Werthaltigkeit der Sicherheiten abhängt. Aufgrund der Kundenstruktur der CKG-Gruppe/CGMD im Kreditgeschäft war eine EWBZuführung in den letzten Jahren nicht notwendig. Es besteht im Kreditportfolio ein notleidendes Engagement, das bereits seit Jahren im vollen Umfang wertberichtigt ist. Eingehende Rückzahlungen im Berichtsjahr führten zu Auflösungen der Risikovorsorge. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung stellt sich im Geschäftsjahr 2013/2014 wie folgt dar (Angaben in EUR Mio.): Engagement Vortrag zum 1.12.2013 0,5 Auflösung 0,1 Zuführung Verbrauch - - Stand zum 30.11.2014 0,4 Latente Risiken im Kreditgeschäft werden bei der CKG-Gruppe durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung (PWB) wird auf der Grundlage der Stellungnahme 1/1990 des Bankenfachausschusses beim Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in Verbindung mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994 ermittelt. Der PWB-Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Forderungsausfalls der vorangegangenen fünf Wirtschaftsjahre und dem risikobehafteten Kreditvolumen der vorangegangenen fünf Bilanzstichtage. Die CKG-Gruppe und die CGMD haben zum 30. November 2014 jeweils eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) ausgewiesen. 8.3 Struktur des Kreditgeschäfts 8.3.1 Risikopositionswerte nach Risikopositionsklassen Nachfolgend werden die Risikopositionswerte8 der CKG-Gruppe und der CGMD gemäß Artikel 442 c) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR zum Bilanzstichtag und im Jahresdurchschnitt, gestaffelt nach Risikopositionsklassen, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGK-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 8 30.11.2014 1.750 2.876 828 162 2 Durchschnitt 2013/2014 2.177 2.242 849 164 1 Im Gegensatz zu den in Kapitel 5 erwähnten risikogewichteten Positionswerten (RWAs) ist die Risikogewichtung beim „Risikopositionswert“ noch nicht durchgeführt. Sonstige Positionen Gesamt CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 12 5.630 10 5.443 1.750 1.848 828 162 2 12 4.602 Durchschnitt 2013/2014 2.177 1.213 849 164 1 10 4.414 30.11.2014 8.3.2 Risikopositionswerte nach geografischer Verteilung Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach geografischer Verteilung gemäß Artikel 442 d) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGK-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Deutschland CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Deutschland 9 Naher Osten, Afrika Nord-, Zentral- und Südamerika 10 MEA9 Übriges Europa Amerika10 Asien Gesamt 1.750 0 0 0 1.750 15 730 162 2.798 26 0 23 6 0 40 66 0 2.876 828 162 2 12 2.671 0 0 2.824 0 0 29 0 0 106 2 12 5.630 MEA1 Übriges Europa Amerika2 Asien Gesamt 1.750 0 0 0 1.750 15 730 162 1.770 26 0 23 6 0 40 66 0 1.848 828 162 2 12 2.671 0 0 1.796 0 0 29 0 0 106 2 12 4.602 8.3.3 Risikopositionswerte nach Branchen Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Branchen gemäß Artikel 442 e) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGK-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Finanzsektor 1.750 Öffentliche Verwaltung 0 2.876 0 162 CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Unternehmen Sonstige Gesamt 0 0 1.750 0 0 0 0 828 0 0 0 0 2.876 828 162 0 0 4.788 0 0 0 0 0 828 2 12 14 2 12 5.630 Finanzsektor 1.750 Öffentliche Verwaltung 0 1.848 0 162 0 0 3.760 Unternehmen Sonstige Gesamt 0 0 1.750 0 0 0 0 828 0 0 0 0 1.848 828 162 0 0 0 0 0 828 2 12 14 2 12 4.602 8.3.4 Risikopositionswerte nach Restlaufzeiten Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Restlaufzeiten gemäß Artikel 442 f) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen ohne RLZ <= 1 Jahr 1 bis <= 5 J. > 5 Jahre Gesamt 66 1.684 0 0 1.750 61 24 1.693 182 1.104 192 18 430 2.876 828 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 9. 162 0 0 0 162 2 12 327 0 0 3.559 0 0 1.296 0 0 448 2 12 5.630 ohne RLZ <= 1 Jahr 1 bis <= 5 J. > 5 Jahre Gesamt 66 1.684 0 0 1.750 61 24 162 1.665 182 0 104 192 0 18 430 0 1.848 828 162 2 12 327 0 0 3.531 0 0 296 0 0 448 2 12 4.602 Unbelastete Vermögenswerte (gemäß Artikel 443 CRR) Ziel der Offenlegung ist es, die Informationen hinsichtlich belasteter und unbelasteter Vermögenswerte transparenter und konsistenter zu machen, um Marktteilnehmern Quervergleiche der Vermögensbelastung von Instituten zu ermöglichen. Nach der Definition der EBA sind Vermögenswerte belastet, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind. Erster Meldestichtag für Meldungen zur Belastung von Vermögenswerten ist gemäß EUDurchführungsverordnung 2015/79 der 31. Dezember 2014. Angesichts des davor liegenden Stichtages des Offenlegungsberichtes (30. November 2014) entfällt eine entsprechende Offenlegung. 10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke (gemäß Artikel 444 CRR) Zur Ermittlung der Risikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) werden für die CGMD als operative Einheit der CKG-Gruppe die Ratings der folgenden Ratingagenturen genutzt: Standard & Poor’s Moody’s Fitch Die Ratings der Agenturen finden grundsätzlich für sämtliche KSA-Risikopositionsklassen Anwendung. Die Zuordnung der externen Ratings zu den aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen erfolgt gemäß den Vorgaben der BaFin. Falls mehrere externe Ratings für eine zu beurteilende Position vorliegen, erfolgt die Ermittlung des relevanten Ratings nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Mehrfachratings. Sofern keine emissionsspezifische Bonitätsbeurteilung vorliegt und auch kein Vergleichsrating für andere Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ermittelt werden kann, wird auf das externe Rating des Forderungsschuldners, das heißt auf das Emittentenrating, abgestellt. Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe vor Kreditrisikominderung (Artikel 111 CRR) zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 2 3 4 5 6 1.750 0 0 0 0 0 ohne Rating 0 Gesamt 2.819 27 0 42 112 0 2 120 0 0 121 0 12 16 0 0 0 0 1 432 162 2.876 828 162 0 0 4.596 0 0 154 0 0 122 0 0 121 0 0 28 0 0 0 2 12 609 2 12 5.630 1.750 Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe nach Kreditrisikominderung zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CKG-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 2 3 4 5 6 1.750 0 0 0 0 0 ohne Rating 0 Gesamt 1.389 27 0 42 112 0 2 114 0 0 121 0 0 16 0 0 0 0 1 362 162 1.434 752 162 0 0 3.166 0 0 154 0 0 116 0 0 121 0 0 16 0 0 0 2 12 539 2 12 4.112 1.750 Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD vor Kreditrisikominderung (Artikel 111 CRR) zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGMD Risikopositionsklasse 1 2 3 4 5 6 ohne Rating Gesamt CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 2 3 4 5 6 1.750 0 0 0 0 0 ohne Rating 0 Gesamt 1.791 27 0 42 112 0 2 120 0 0 121 0 12 16 0 0 0 0 1 432 162 1.848 828 162 0 0 3.568 0 0 154 0 0 122 0 0 121 0 0 28 0 0 0 2 12 609 2 12 4.602 1.750 Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD nach Kreditrisikominderung zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 2 3 4 5 6 1.750 0 0 0 0 0 ohne Rating 0 Gesamt 361 27 0 42 112 0 2 114 0 0 121 0 0 16 0 0 0 0 1 362 162 406 752 162 0 0 2.138 0 0 154 0 0 116 0 0 121 0 0 16 0 0 0 2 12 539 2 12 3.084 1.750 11. Marktrisiko (gemäß Artikel 445 CRR) In Bezug auf die Risikotragfähigkeit und die Angemessenheit der Eigenkapitalunterlegung für Marktpreisrisiken verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 5 (Eigenkapitalanforderungen und Kapitalpuffer). Abwicklungsrisiken und Verbriefungspositionen bestehen bei der CGK-Gruppe nicht. 12. Operationelles Risiko (gemäß Artikel 446 CRR) Die CGMD als die wesentliche operative Einheit und einziges Institut der CKG-Gruppe wendet für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317 CRR an. Im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus der CRR werden die Aktivitäten des übergeordneten Unternehmens der Gruppe auf verschiedene Geschäftsfelder aufgeteilt. Des Weiteren werden für jedes regulatorische Geschäftsfeld die relevanten Indikatoren bzw. Bruttoerträge identifiziert. In diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Annahme des Standardansatzes, dass die Höhe der Bruttoerträge der jeweiligen Geschäftsfelder des übergeordneten Unternehmens maßgeblich für die Abschätzung des Umfangs operationeller Risiken ist. Die Bruttoerträge stellen somit eine entscheidende Einflussgröße für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung dar. Bei den Bruttoerträgen handelt es sich um die erfolgswirksamen Positionen gemäß Artikel 316 CRR der geprüften Jahresabschlüsse des jeweiligen Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre. 13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (gemäß Artikel 447 CRR) Die CKG-Gruppe hält nicht börsenfähige Beteiligungen an folgenden Unternehmen im Anlagebuch: Liquiditäts-Konsortialbank GmbH i. L., Frankfurt am Main, True Sale International GmbH, Frankfurt am Main, GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs GmbH & Co. KG, Nidderau, Börse Stuttgart Cats GmbH, Stuttgart Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten. Ihr Buchwert zum 30. November 2014 betrug EUR 1.353.556. 14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (gemäß Artikel 448 CRR) Die Beurteilung des Zinsänderungsrisikos wird vom Bereich „Corporate Treasury“ der CGMD im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Committees (ALCO) vorgenommen. Dem ALCO gehört der Vorstand der CGMD und verschiedene Abteilungsleiter an. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch erfolgt auf der Grundlage von Sensitivitätsanalysen für verschiedene Währungen und Laufzeitbänder. Messgröße ist die DV01-Kennzahl, mit der die ergebniswirksame Auswirkung einer Verschiebung der Zinskurve um einen Basispunkt ermittelt wird. Die Höhe des auf dieser Basis berechneten potenziellen Verlustes beträgt am Bilanzstichtag bei einer Zinsänderung um +/- 200 Basispunkte TUSD -5 (Vorjahr: TUSD -640). Die dadurch verursachte Änderung des Barwerts des Anlagebuchs lag Im Geschäftsjahr 2013/2014 jeweils deutlich unterhalb der vorgegebenen Schranke von 20% der Eigenmittel. 15. Risiko aus Verbriefungspositionen (gemäß Artikel 449 CRR) Die CKG-Gruppe hält keine Verbriefungspositionen. 16. Vergütungspolitik (gemäß Artikel 450 CRR) Die CGMD ist kein bedeutendes Institut gemäß § 17 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), da die Summe der Aktiva und Passiva der Bilanz im Durchschnitt an den jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre EUR 15 Mrd. nicht erreicht bzw. überschritten hat und auch die anderen Kriterien nicht erfüllt sind. Die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 450 CRR beziehen sich auf Mitarbeitergruppen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt. Die diesbezügliche Offenlegung der CKG-Gruppe erfolgt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikels 450 Absatz 2 Satz 2 CRR vor dem Hintergrund, dass die CGMD kein bedeutendes Institut im Sinne der InstitutsVergV ist. Die Vergütung der bei der CGMD tätigen Personen stellt sich im Geschäftsjahr 2014 in zusammengefasster Form wie folgt dar: 2013/2014 Fixe Vergütung Variable Vergütung Gesamtvergütung Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung TEUR 33.943 22.589 56.532 230 Die wesentlichen Grundlagen der Vergütungssystematik ergeben sich aus der „German Remuneration Policy“ und dem Leitfaden Institutsvergütung. Danach regeln die Verträge, dass neben dem Festgehalt eine variable Vergütung erfolgen kann. Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich für Mitarbeiter und Geschäftsleitung nach deren persönlichen Leistungen, dem Erfolgsbeitrag des entsprechenden Geschäftsbereichs sowie dem Gesamterfolg. Die variable Vergütung der Mitarbeiter kann unmittelbare und hinausgeschobene Barkomponenten sowie aktienbasierte Elemente beinhalten. Die Zahlung der variablen Vergütung im Falle von unmittelbaren Barkomponenten erfolgt im Februar des darauffolgenden Jahres bzw. ab einer bestimmten Bonushöhe in Teilen gestreckt über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren, wobei die hinausgeschobenen Barkomponenten bei Eintritt festgelegter Voraussetzungen auch verfallen können. Für weitere Einzelheiten bezüglich des Vergütungssystems verweisen wir auf den Vergütungsbericht gemäß § 7 InstitutsVergV (http://www.citibank.de/download/ Remuneration_Report_2013_2014.pdf). 17. Verschuldung (gemäß Artikel 451 CRR) Gemäß Delegiertem Rechtsakt zur Verschuldungsquote besteht eine entsprechende Offenlegungspflicht erst ab dem Jahr 2015. 18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken (gemäß Artikel 452 CRR) Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und nicht den IRB-Ansatz. Daher entfällt eine entsprechende Offenlegung. 19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (gemäß Artikel 453 CRR) Bilanzielles oder außerbilanzielles Netting wird nicht durchgeführt. Bei den entgegen genommenen Sicherheiten handelt es sich hauptsächlich um Bar- und Wertpapiersicherheiten, die vom Konzernunternehmen Citibank N.A. New York, Zweigstelle Frankfurt gewährt wurden und um Hermes-Bürgschaften. Die Sicherheiten werden zum Nominalwert angesetzt. Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung sind aufgrund der fast ausschließlichen Besicherung durch Bar- und Wertpapiersicherheiten nicht signifikant. Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Kreditrisikominderungsarten gemäß Artikel 453 f) und g) CCR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.): CGK-Gruppe Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt CGMD Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Risikoposition vor Kreditrisikominderung 1.750 0 0 Risikoposition nach Kreditrisikominderung 1.750 2.876 828 162 1.442 12 0 0 64 0 1.434 752 162 2 12 5.630 0 0 1.454 0 0 64 2 12 4.112 Garantien und Kreditderivate Risikoposition nach Kreditrisikominderung 1.750 Risikoposition vor Kreditrisikominderung 1.750 Finanzsicherheiten Finanzsicherheiten 0 Garantien und Kreditderivate 0 CGMD Risikopositionsklasse Zentralbanken Institute Unternehmen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Risikoposition vor Kreditrisikominderung Finanzsicherheiten Garantien und Kreditderivate Risikoposition nach Kreditrisikominderung 1.848 828 162 1.442 12 0 0 64 0 406 752 162 2 12 4.602 0 0 1.454 0 0 64 2 12 3.084 20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (gemäß Artikel 454 CRR) Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR und keine fortgeschrittene Messansätze gemäß Artikel 321ff. CRR. Daher entfällt eine entsprechende Offenlegung. 21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (gemäß Artikel 455 CRR) Die CKG-Gruppe verwendet zwar zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus Optionsgeschäften des Handelsbuches gemäß Artikel 329 Absatz 1 Satz 4 CRR interne Modelle zur Berechnung der Deltas im Rahmen der Delta-Plus-Methode. Zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken werden jedoch keine fortgeschrittenen Methoden gemäß Artikel 363 CRR angewendet. Daher entfällt eine entsprechende Offenlegung. 22. Anhang Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CKG-Gruppe zum 30. November 2014 wie folgt dar: CKG-Gruppe Eigenmittel in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1. 2. 3. 3a. 4. 5. 6. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 20a. 20b. 2.274 23 0 0 0 26 (1), 27, 28, 29 26 (1) (c) 26 (1) 26 (1) (f) 486 (2) 0 2.297 84, 479, 480 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 0 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) 0 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 0 33 (b) -2 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42 , 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 CKG-Gruppe Eigenmittel in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 20c. davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 20d. 21. davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 0 22. 23. 24. 25. 25a. 25b. 26. 26a. 26a1. 26a2. 26b. 27. 28. 0 0 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) 0 0 0 0 0 0 0 467 468 481 0 36 (1) (j) 29. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 2.295 44. 45. Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 0 2.295 58. 59. 59a. Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 0 2.295 0 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 60. -2 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 1.907 61. 120% 92 (2) (a), 465 120% 92 (2) (b), 465 120% 92 (2) (c) 62. 63. 64. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI - CRD 128, 129, 130 CKG-Gruppe Eigenmittel 65. 66. 67. 67a. 68. 69. 70. 71. oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: antizyklischer Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) (In EU-Verordnung nicht relevant) (In EU-Verordnung nicht relevant) (In EU-Verordnung nicht relevant) in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 - CRD 131 - CRD 128 0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) Eigenkapitalquoten und -puffer 72. 73. 74. 75. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) In der EU: Leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 0 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 0 484 (3), 486 (2) und (5) 81. 82. 83. 84. 85. Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) und (5) 0 484 (4), 486 (3) und (5) 0 484 (4), 486 (3) und (5) 0 484 (5), 486 (4) und (5) 0 484 (5), 486 (4) und (5) Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar: CGMD Eigenmittel in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1. 2. 3. 3a. 4. 5. 6. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 20a. 20b. 20c. 407 61 0 20 0 26 (1), 27, 28, 29 26 (1) (c) 26 (1) 26 (1) (f) 486 (2) 0 488 84, 479, 480 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 0 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 33 (a) 0 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 0 33 (b) -2 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42 , 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 CGMD Eigenmittel 20d. 21. 22. 23. 24. 25. 25a. 25b. 26. 26a. 26a1. 26a2. 26b. 27. davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29. Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30. 31. 32. 33. 34. 35. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36. Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): Regulatorische Anpassungen 37. 38. 39. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 0 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 0 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 0 0 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) 0 0 0 0 0 467 468 481 0 36 (1) (j) -2 486 122 122 51, 52 0 98 486 (3) 0 85,86, 480 0 486 (3) 98 0 0 0 52 (1)(b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) CGMD Eigenmittel 40. 41. 41a. 41b. 41c. 42. 43. 44. 45. 58. 59. 59a. und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung 575/2013 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung 575/2013 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug aus zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 60. Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 67a. 68. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: antizyklischer Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 472, 472 (3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8)(a), 472 (9), 472 (10)(a), 472 (11)(a) 477, 477 (3), 477 (4)(a) 0 467, 468, 481 0 56 (e) 0 0 98 584 0 584 0 1.701 28% 92 (2) (a), 465 34% 92 (2) (b), 465 34% 92 (2) (c) - CRD 128, 129, 130 - CRD 131 - CRD 128 CGMD Eigenmittel 69. 70. 71. in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EUVerordnung Nr. 575/2013 (In EU-Verordnung nicht relevant) (In EU-Verordnung nicht relevant) (In EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72. 73. 74. 75. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) In der EU: Leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 0 0 0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 0 484 (3), 486 (2) und (5) 81. 82. 83. 84. 85. Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) und (5) 98 484 (4), 486 (3) und (5) 24 484 (4), 486 (3) und (5) 0 484 (5), 486 (4) und (5) 0 484 (5), 486 (4) und (5) Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CKG-Gruppe zum 30. November 2014 wie folgt dar: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe 1. Emittent 2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltende Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 9a. 9b. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20a. 20b. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. Unbefristet oder mit Verfalltermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG k.A. Bundesrepublik Deutschland Hartes Kernkapital Hartes Kernkapital Konzernebene Eigenkapital 1.080 1.080 1.080 k.A. k.A. Festlegung der Kapitalkonten mit Wirkung zum 21. August 2003 Unbefristet k.A. Nein k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe 35. 36. 37. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD 1. Emittent 2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltende Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 9a. 9b. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20a. 20b. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. Unbefristet oder mit Verfalltermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Citigroup Global Markets Deutschland AG k.A. Bundesrepublik Deutschland Hartes Kernkapital Hartes Kernkapital Soloebene Gezeichnetes Kapital 211 211 407 k.A. Aktienkapital Aus der Umwandlung der Citigroup Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA in eine AG in 2010 Unbefristet k.A. Nein k.A. k.A. Variabel k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. Nein k.A. k.A. k.A. k.A. Nachrangig zu Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals k.A. k.A. Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD 1. Emittent 2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltende Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 9a. 9b. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20a. 20b. 21. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfalltermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Citigroup Global Markets Deutschland AG Bilateraler Vertrag Bundesrepublik Deutschland Zusätzliches Kernkapital im Rahmen des Bestandsschutzes (Phase-Out) Zusätzliches Kernkapital Soloebene Stille Einlage 98 122 122 122 k.A. 8. Oktober 1992 Unbefristet k.A. k.A. Zweijährige Kündigungsfrist k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Nein k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Nein k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.