(CKG-Gruppe) Offenlegung

Werbung
Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG - Gruppe,
Frankfurt/Main (CKG-Gruppe)
Offenlegungsbericht
gemäß der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) zum 30. November 2014
Die operative Einheit der CKG-Gruppe, die Citigroup Global Markets Deutschland AG,
Frankfurt am Main (CGMD) muss gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 CRR auf Basis der
konsolidierten Lage der CKG-Gruppe die Offenlegungsvorschriften gemäß den Artikeln 431ff.
CRR erfüllen. Darüber hinaus ist die CGMD gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR verpflichtet,
bestimmte Offenlegungsvorschriften auch auf Einzelbasis im Rahmen dieses Offenlegungsberichtes zu veröffentlichen.
Der vorliegende Offenlegungsbericht setzt die entsprechenden Offenlegungsanforderungen
um und ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Risikoprofil und das
Risikomanagement der CKG-Gruppe und ihrer operativen Einheit CGMD.
Die dargestellten Berichtsinhalte unterliegen gemäß Artikel 432 CRR und im Einklang mit den
EBA Leitlinien zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14)
dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind
nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine angemessene Offenlegungspraxis zu gewährleisten, werden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte stattfinden.
Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 433 CRR jährlich im Anschluss an die Veröffentlichung
des Jahresabschlusses der CKG-Gruppe. Ein kürzerer Offenlegungsturnus ist vor dem
Hintergrund der einschlägigen Merkmale der von der CKG-Gruppe betriebenen Geschäfte
und unter Berücksichtigung der Indikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2015 und der
Leitlinien der EBA (EBA/GL/2014/14) nicht notwendig.
Der Offenlegungsbericht wird gemäß Artikel 434 CRR im Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) und auf der Homepage der Citibank (www.citibank.de) veröffentlicht.
Der Inhalt dieses Offenlegungsberichtes gliedert sich wie folgt:
1. Allgemeine Angaben
2. Risikomanagementziele und –politik
3. Anwendungsbereich,
4. Eigenmittel*,
5. Eigenmittelanforderungen* und Kapitalpuffer*
6. Gegenparteiausfallrisiko
7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz
8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen*
9. Unbelastete Vermögenswerte
10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke
11. Marktrisiko
12. Operationelles Risiko
13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen
14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
15. Risiko aus Verbriefungspositionen
16. Vergütungspolitik*
17. Verschuldung*
18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken
19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken*
20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken
21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko
22. Anhang
Die mit * gekennzeichneten Offenlegungsvorschriften sind gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2
CRR nicht nur auf konsolidierter Ebene (CKG-Gruppe), sondern auch auf Einzelbasis (CGMD)
offenzulegen.
1.
Allgemeine Angaben
Die CKG-Gruppe besteht im Wesentlichen aus der Finanzholdinggesellschaft CKG und aus
ihrer operativen Tochtergesellschaft CGMD.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der CKG ist die Citigroup Global Markets Finance
LLC, USA (CGMF), die wiederum Teil des Citigroup-Konzerns ist.
Die CKG ist eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 31 CRR
und kein Kreditinstitut im Sinne der CRR. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und
die Verwaltung von Beteiligungen an zum Konzern der Citigroup Inc., New York/USA,
gehörenden in Deutschland gelegenen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar
Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, sowie das Betreiben von
Leasinggeschäften. Neben ihrer Funktion als Finanzholdinggesellschaft steuert die CKG die
strategischen Ziele bei der Positionierung der Citigroup auf dem europäischen Markt. Im
Rahmen ihrer sonstigen Geschäftstätigkeit vermietet bzw. verleast die CKG Büromaschinen
und Kraftfahrzeuge an die Unternehmen der CKG-Gruppe.
Die CGMD ist eine der führenden ausländischen Investmentbanken in Deutschland und als
operative Einheit der CKG-Gruppe ein Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 CRR.
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bank- und Finanzgeschäften aller Art
mit Ausnahme des Investmentgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Geschäftsschwerpunkte der CGMD sind:



Beratung bei Fusionen und Akquisitionen
Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung
Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers



Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten
Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten
Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten
Die CGMD unterhält eine Zweigstelle in London, die für die Durchführung des Eigenhandelsgeschäfts mit Optionsscheinen und Zertifikaten verantwortlich ist.
2.
Risikomanagementziele und –politik (gemäß Artikel 435 CRR)
2.1 Organisation sowie Geschäfts- und Risikostrategie
Das Risikomanagement der CKG-Gruppe wird von der operativen Einheit CGMD
durchgeführt. Diesbezüglich verantwortet auf Vorstandsebene der CGMD Herr Heinz P.
Srocke den Bereich Risikomanagement sowie die Bereiche Finanzen und Treasury.
Als Risiko bezeichnet die CKG-Gruppe die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener
Gewinne aufgrund interner und externer Faktoren. Leitgedanke der Gesamtrisikostrategie ist
das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung der CKG-Gruppe in
Deutschland. Aus diesen Anforderungen werden adäquate Limite für die dem Konzern zur
Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsreserve abgeleitet. Das
Risikomanagementsystem erfasst im Wesentlichen Risiken und keine Chancen, da für das
Risikomanagement der CKG-Gruppe die Risikoprävention im Vordergrund steht.
Zur Identifizierung, Vermeidung und Behebung von Risiken nutzt die CKG-Gruppe analog zur
globalen Vorgehensweise das sogenannte „Three Lines of Defense“-Modell, das durch
folgende Einheiten umgesetzt wird:



Geschäftsbereiche (First Line of Defense)
Risikomanagement & Compliance (Second Line of Defense)
Interne Revision (Third Line of Defense)
Die einzelnen Geschäftsbereiche sind vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Überblicks
aller Haupt- und Nebenprozesse der CKG-Gruppe verantwortlich für die Entwicklung und
Umsetzung eines internen Kontrollsystems, das auf die wesentlichen Prozesse der CKGGruppe fokussiert ist und ein Monitoring miteinschließt. Des Weiteren unterstützen die
Geschäftsbereiche das Risikomanagement bei der jährlichen Risikoinventur.
Das Risikomanagement ist zuständig für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines
effektiven und effizienten Risikomanagementsystems unter Einhaltung der
aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Standards. Der Bereich Compliance wirkt
Risiken aus Gesetzen und Regulierungen, die für die CKG-Gruppe relevant sind, entgegen.
Die Interne Revision arbeitet unabhängig von den Geschäftsbereichen, dem Risikomanagement und dem Bereich Compliance. Sie prüft die Effektivität der Unternehmensführung, die
Funktionsweise des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements.
Der Chief Risk Officer („CRO“) der CGMD verantwortet die Umsetzung der risikopolitischen
Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Management der CKG-Gruppe festgelegt
wurden. Der dem CRO unterstellte Risk Management Country Officer berichtet im BRCC
(Business, Risk, Compliance und Control Committee), dem das Management der CKG-Gruppe
angehört, monatlich über die Gesamtrisikolage.
Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist auf die in Kapitel 1 dargestellten
Geschäftsschwerpunkte ausgerichtet. Eine Änderung der Geschäftsstrategie ist nicht
geplant. Die CKG-Gruppe wird sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Die CKG-Gruppe legt ihrer Geschäftsstrategie rollierend einen Dreijahreshorizont zugrunde.
Die turnusmäßige Überprüfung der Geschäftsstrategie erfolgt sowohl anhand von Analysen
bestimmter interner und externer Faktoren auf makroökonomischer Ebene, als auch
bezogen auf die einzelnen Geschäftsbereiche der CKG-Gruppe. Hierbei wird u.a. ein Ausblick
auf das sich mittelfristig abzeichnende Marktumfeld gegeben und mögliche Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit der CKG-Gruppe abgeleitet. Ergänzend enthält die Geschäftsstrategie eine dreijährige Ertrags- und Aufwandsplanung. Schließlich ist ein Strategieplan der
technisch-organisatorischen Ausstattung bzw. IT-Systeme Teil der Geschäftsstrategie. Im
Rahmen der Geschäftsstrategie hat die CKG-Gruppe auch Aussagen über den Umfang des
Outsourcings getroffen und dies entsprechend in der Strategie dargestellt.
Ferner wird die in der Geschäftsstrategie aufgeführte Dreijahresplanung im Rahmen der
Risikostrategie als Prognose des zu erwartenden Risikokapitalbedarfs für die gleiche
Planungsperiode zugrunde gelegt. Dabei nimmt die CKG-Gruppe an, dass die Entwicklung
des Risikokapitalbedarfs linear einhergeht mit der in der Geschäftsstrategie festgelegten
Ertragsplanung
2.2 Risikoinventur
Im Rahmen der Festlegung der Geschäftsstrategie erfolgt mindestens einmal im Jahr eine
Risikoinventur, um Auswirkungen der strategischen Geschäftsausrichtung auf das
Risikoprofil der CKG-Gruppe zu beurteilen. Als Grundlage besteht ein Prozess, in dem die
Durchführung, die Bewertung und die Wesentlichkeitsgrenzen definiert wurden. Die
Inventur ist in folgende drei Teilprozesse unterteilt:



Risikoinventur
Operationelle Risikoinventur
Risikoinventur für Algorithmen
Im Rahmen der Risikoinventur werden alle wesentlichen Risiken, mit Ausnahme der
operationellen Risiken, identifiziert und bewertet. Dabei wurden im Jahr 2014 folgende
Risiken als wesentlich eingestuft:






Marktpreisrisiko
Adressenausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Operationelles Risiko (auf der Basis eines eigenen Risikoinventurprozesses)
Reputationsrisiko sowie
Pensionsrisiko1
Die Operationelle Risikoinventur dient zur Identifizierung und Bewertung sämtlicher
operationeller Risiken für alle Geschäfts- und Marktfolgebereiche.
Weitere Anforderungen bezüglich der Risikoinventur ergeben sich aus dem BaFin-Schreiben
6/2013 (Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von
Instituten): Im Rahmen der Risikoinventur für Algorithmen wurden zwei aufsichtsrechtlich
relevante Algorithmen identifiziert, die weitere Anforderungen an das Risikomanagement
nach sich ziehen.
Die CGK-Gruppe hat eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie verabschiedet.
Die Risikostrategie beschreibt Art und Umfang der Risiken, denen die CGK-Gruppe
ausgesetzt ist und umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten inklusive Nennung der Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Risikoziele im
Rahmen definierter Risikotoleranzen.
Dem Geschäftsmodell und den Ergebnissen der Risikoinventur folgend, adressiert die CKGGruppe in ihrer Risikostrategie Teilstrategien bezüglich des Marktpreis-, des Adressenausfall, des Liquiditäts-, des Reputations-, Pensions- sowie des Operationellen Risikos. Durch die
Risikostrategie erfolgt die Festlegung von Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken.
Neben den einzelnen Risikoarten berücksichtigt die Risikostrategie auch
Risikokonzentrationen. Deren Quantifizierung erfolgt implizit innerhalb der Risikomodelle.
Darüber hinaus werden mögliche Risikokonzentrationen in einer Konzentrationsanalyse
jährlich identifiziert und qualitativ bewertet.
2.3 Risikotragfähigkeit
Eine zentrale Überwachung aller relevanten Risiken wird im Rahmen des
Risikotragfähigkeitskonzeptes vorgenommen. Das damit verbundene Limit-System erlaubt
1
Pensionsrisiken werden nicht durch die originäre Geschäftstätigkeit der Bank verursacht und resultieren bspw. aus
Pensionsfonds, für die Mindestrenditeziele oder Nachschusspflichten bestehen.
eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger
Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe.
Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher
Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit
Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert
und begrenzt.
Im zugrunde gelegten Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein
verbleibender Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio.2 festgelegt worden.
Damit soll gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur
weiteren Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige
Kapitalmaß-nahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden
können.
Die Berechnung des Risikokapitals der wesentlichen Risiken erfolgt auf der Basis eines
einjährigen Betrachtungszeitraums. Folgende Methoden bzw. Ansätze kommen dabei zu
Einsatz:
Risikoart
Adressenausfallrisiko
Marktpreisrisiko
Pensionsrisiko
Operationelles Risiko
Reputationsrisiko
Berechnung des Risikokapitals
CVaR (12 Monate)
VaR (12 Monate)
Varianz/Kovarianz Matrix
Regulatorischer Ansatz
25% der operationellen Risiken
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro
Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.):
Risikoart
Adressenausfallrisiko
Marktpreisrisiko
Pensionsrisiko
Operationelles Risiko
Reputationsrisiko
Summe
Limit
110
129
100
57
18
414
Auslastung
67
41
69
46
11
234
Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapitallimits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im
Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD
273,6 Mio. und USD 382,0 Mio.
2
Ausweis in USD, da die Risikotragfähigkeit konzernweit in USD gesteuert wird.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung werden quartalsweise Stresstests für
Adressenausfall-, Marktpreis- und Pensionsrisiken durchgeführt. Für Operationelle Risiken
und Reputationsrisiken ergeben sich unterjährige Ergebnisveränderungen in den Stresstests
lediglich durch einen sich ändernden EUR/USD Wechselkurs. Die Stresstests zum 30.
November 2014 ergaben einen zusätzlichen Bedarf an Risikokapital in Höhe von USD 252,5
Mio. und eine noch zur Verfügung stehende freie Risikodeckungsmasse in Höhe von USD
126,1 Mio..
Die CGMD überwacht im Hinblick auf die Risikoart Adressenausfallrisiko (inklusive Gegenparteiausfallrisiko) fortlaufend die den Vertragsparteien eingeräumten Kreditlinien
einschließlich der Kontrahenten-Limite für Handelsgeschäfte und für Emittentenrisiken. Die
Überwachung erfolgt durch eine vom Front Office unabhängige Abteilung.
Zur Ermittlung der Marktpreisrisiken werden täglich sämtliche Einzeltransaktionen zu
aktuellen Marktpreisen bewertet. Die der Bewertung zugrundeliegenden Preise werden
direkt aus externen unabhängigen Quellen bezogen oder durch Bewertungsmodelle
ermittelt. Die dazu verwendeten Marktparameter werden entweder automatisch an die
Bewertungssysteme übermittelt oder von den Händlern manuell erfasst. Die Marktparameter werden bei einem Abgleich mit externen unabhängigen Quellen von der Marktfolge
streng kontrolliert. Auf dieser Basis werden die aktuellen Marktwerte und die täglichen
Gewinne und Verluste handelsunabhängig ermittelt.
Die Risiko-Quantifizierung erfolgt täglich durch Faktor-Sensitivitäts-Analysen, die für
sämtliche Transaktionen des Handels bezüglich ihrer preisbestimmenden Marktfaktoren
(Kassakurse von Devisen, Aktien und Aktienindizes, Zinsstrukturkurven und Volatilitäten der
Zinsen, Währungen, Rohstoffe) die Wertveränderung bei einer standardisierten
Marktbewegung ermitteln.
Des Weiteren werden die Verlustpotenziale für jeden Marktfaktor quantifiziert und der
„Value at Risk“ („VaR“) unter Einbeziehung der Korrelationen zwischen den Marktfaktoren
berechnet. Der VaR spiegelt den maximal zu erwartenden Verlust während einer
Halteperiode von einem Tag mit einem Konfidenzniveau von 99% wider. Die VaRLimitauslastung lag im Geschäftsjahr 2013/2014 bei maximal knapp über 50%.
Liquiditätsrisiken werden durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung
und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse gesteuert. Ergänzt wird
dies durch quartalsweise durchgeführte Stressanalysen der Szenarien. Es wurde zudem eine
Liquiditätsreserve gebildet, um potentielle Verwerfungen an den Kapitalmärkten und daraus
resultierende Liquiditätsengpässe abfedern zu können. Im Geschäftsjahr 2013/2014 kam es
zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz.
Bezüglich
des
Pensionsrisikos
werden
zwei
Pensionsfonds
in
der
Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Für beide Fonds besteht aufgrund von
Mindestrenditezielsetzungen und Nachschussverpflichtungen ein ökonomisches Risiko.
Die Quantifizierung der Operationellen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung erfolgt gemäß regulatorischem Ansatz. Zur Erfassung quantifizierbarer Risikoereignisse wird eine Datenbank genutzt, die auch als Grundlage für das Berichtswesen an die
Geschäftsleitung dient.
Die Überwachung des Reputationsrisikos erfolgt durch die Rechtsabteilung und durch die
Abteilung Corporate Communication.
2.4 Risikoberichterstattung
Die Anforderungen für die Risikoberichterstattung der CGK-Gruppe werden in internen
Richtlinien definiert. Es werden konkrete Anforderungen formuliert, deren Zielsetzung es ist,
eine effiziente, zeitnahe, korrekte sowie adressatengerechte Bereitstellung von risiko- und
entscheidungsrelevanten Informationen sicherzustellen.
Die folgenden drei Reports bilden die Basis für die regelmäßige Risikoberichterstattung,
gestaffelt nach Berichtsfrequenz und Berichtsumfang:



Im täglichen Report werden die Risikosituation und die wesentlichen Risiken für die
CKG-Gruppe dargestellt. Es wird u.a. über die Auslastung von Limiten sowie
risikorelevante Entwicklungen. Diese werden den jeweiligen Business Heads sowie
der Geschäftsleitung der CKG-Gruppe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe kurzfristig bei schwerwiegenden, adversen
Entwicklungen per E-Mail oder mittels Krisensitzung informiert.
Auf monatlicher Basis wird ein Risikobericht erstellt, welcher von der
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe genehmigt wird. Dieser Bericht wird im Rahmen
des monatlichen BRCC (Business Risk, Compliance and Control Committee) durch das
Risikomanagement präsentiert. Der Aufsichtsrat erhält quartalsweise einen
Risikobericht.
Zusätzlich wird quartalsweise der Risikobericht für das Adressenausfallrisiko an die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe übermittelt. Darin werden Risiken im Portfolio und
von wesentlichen Einzelpositionen dargestellt und analysiert.
Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe haben die folgenden Erklärungen gemäß Artikel 435
Absatz 1e und 1f CRR genehmigt:
Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Artikel 435 Absatz 1e
CRR):
„Die eingerichteten Risikomanagementsysteme der CKG-Gruppe sind im Hinblick auf die
Geschäfts- und Risikostrategie der CKG-Gruppe und dem daraus resultierenden Risikoprofil
angemessen.“.
Konzise Risikoerklärung (Artikel 435 Absatz 1f CRR):
„Die Geschäftsstrategie der CKG-Gruppe ist ausgerichtet auf folgende Geschäftsbereiche:






Beratung bei Fusionen und Akquisitionen
Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklung
Begleitung von Fremd- und Eigenkapitalemissionen in der Rolle des Konsortialführers
Arrangement von syndizierten und bilateralen Krediten
Emission von Optionsscheinen, Zertifikaten und strukturierten Produkten
Vertrieb von Anleihen, Zins- und Kreditderivaten
Das sich aus der Geschäftsstrategie ergebene Risikoprofil sowie die von der Geschäftsleitung
der CKG-Gruppe festgelegte Risikotoleranz werden durch das Limitsystem und die Verteilung
auf Risikoarten im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes abgebildet. Das Limit-System
erlaubt eine Steuerung und Risikobegrenzung der einzelnen Risikoarten bei gleichzeitiger
Berücksichtigung des Gesamtrisikos der CKG-Gruppe.
Die Risikokapitalberechnung und die Prüfung der Limitauslastungen erfolgt auf monatlicher
Basis für die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten, wesentlichen Risikoarten mit
Ausnahme des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird über separate Prozesse gesteuert
und begrenzt. Dies erfolgt durch Analysen aller Zahlungsströme sowie durch die Limitierung
und tägliche Überwachung der aggregierten Mittelab- und –zuflüsse. Im Geschäftsjahr
2013/2014 kam es zu keinen Limit-Überschreitungen innerhalb der Liquiditätsablaufbilanz.
Im zugrunde gelegenen Going-Concern-Ansatz ist bei Vollauslastung der Einzellimite ein
Risikotragfähigkeitspuffer von mindestens USD 100 Mio. festgelegt worden. Damit soll
gewährleistet sein, dass bei Bedarf zeitnah notwendige Entscheidungen zur weiteren
Positionierung der CKG-Gruppe getroffen werden können oder ggf. notwendige Kapitalmaßnahmen zur Steigerung des Risikodeckungspotentials durchgeführt werden können.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Limite und die Limitauslastungen des Risikokapitals pro
Risikoart zum 30. November 2014 (Angaben in USD Mio.):
Risikoart
Adressenausfallrisiko
Marktpreisrisiko
Pensionsrisiko
Operationelles Risiko
Reputationsrisiko
Summe
Limit
110
129
100
57
18
414
Auslastung
67
41
69
46
11
234
Im Geschäftsjahr 2013/2014 gab es keine Überschreitungen der festgelegten Risikokapitallimits für die einzelnen Risikoarten. Bei einer Risikotragfähigkeit zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) von USD 573,2 Mio. ergab sich eine Überdeckung von USD 339,2 Mio. Im
Geschäftsjahr 2013/2014 betrugen die Überdeckungen der Risikotragfähigkeit zwischen USD
273,6 Mio. und USD 382,0 Mio.“
2.5 Unternehmensführungsregelungen (gemäß Artikel 435 Absatz 2 CRR)
Die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe bestand im Geschäftsjahr 2013/2014 aus drei
Vertretern der CGMF (persönlich haftende Gesellschafterin der CKG), die gleichzeitig dem
Vorstand der CGMD angehören, sowie aus zwei weiteren Vorstandsmitgliedern der CGMD
und dem Vorstandsvorsitzenden der CGMD:
Stefan Wintels
Herr Wintels ist seit 1. Januar 2014 Vorstandsvorsitzender der CGMD, der operativen Einheit
der CKG-Gruppe. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 für die Bereiche Investment Banking,
Personal und Unternehmenskommunikation sowie als Chief Country Officer für die
gesamten Aktivitäten der Citigroup in Deutschland verantwortlich. Herr Wintels ist seit 2001
für die Citigroup in Deutschland in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig und seit 2008
Vorstandsmitglied der CGMD. Zuvor war er Managing Director in der Konzernentwicklung
der Deutschen Bank in Frankfurt und London. Herr Wintels ist gelernter Bankkaufmann und
hat einen Master in Business Administration an der Technischen Universität Berlin
erworben. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als
Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Stefan Hafke
Herr Hafke ist seit 18. Dezember 2014 Geschäftsleiter der CGMF und seit 1. Oktober 2014
Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD
verantwortlich für die Bereiche Corporate Banking und TTS3. Herr Hafke ist seit 2001 für die
Citigroup in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig. Zuvor war er Firmenkundenbetreuer für
Großkunden der Deutschen Bank in Frankfurt und New York. Herr Hafke ist gelernter
Bankkaufmann und hat einen Abschluss als Bankfachwirt.
Dr. Jasmin Kölbl-Vogt
Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 1. Januar 2011 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr
2013/2014 als Vorstand der CGMD für die Bereiche Recht, Regulatorik, Vorstandssekretariat
und Asset Finance (Gamma) verantwortlich. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist seit 2004 für die CGMD
tätig, seit 2008 als Leiterin der Rechtsabteilung. Zuvor war sie als Rechtsanwältin bei Clifford
Chance und Linklaters im Bereich Banking und Capital Markets tätig. Frau Dr. Kölbl-Vogt ist
gelernte Bankkauffrau, hat ihr erstes jur. Staatsexamen an der Universität Marburg, das
zweite jur. Staatsexamen am OLG Wiesbaden abgelegt und in Marburg im Bereich
Rechtswissenschaften promoviert. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre
andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Samuel Riley
Herr Riley ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010 Vorstand
der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für
3
Der Geschäftsbereich TTS bietet verschiedene Dienstleistungen wie Cash Management und die Zahlungsverkehrsabwicklung zur Unterstützung von Handelsaktivitäten an.
die Bereiche Support und Business Services. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3
Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Christian Spieler
Herr Spieler ist seit 10. August 2010 Vorstand der CGMD und war im Geschäftsjahr
2013/2014 als Vorstand der CGMD verantwortlich für die Bereiche MSS4 und Private
Banking. Die fachliche Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als
Geschäftsleiter gemäß § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Heinz P. Srocke
Herr Srocke ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010
Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD
verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Treasury und Risikomanagement. Die fachliche
Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß §
25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Per 30. November 2014 hat die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe die folgenden Leitungsund Aufsichtsfunktionen wahrgenommen:
Name Geschäftsleiter
Stefan Wintels
Stefan Hafke
Dr. Jasmin Kölbl-Vogt
Samuel Riley
Christian Spieler
Heinz P. Srocke
Mandate in einem Mandate in einem
Geschäftsleitungs- Aufsichtsorgan
organ
2
0
2
0
1
0
2
0
1
0
3
0
Die Ernennung der Geschäftsleitung der CKG erfolgt durch die persönlich haftende
Gesellschafterin der CKG (Citigroup Global Markets Finance LLC, USA). Die Bestellung des
Vorstands der CGMD erfolgt im Einklang mit den Regelungen im AktG und im KWG durch
den Aufsichtsrat. In beiden Fällen spielen Sachverstand, Ausgewogenheit und
Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen eine wesentliche Rolle.
Ein Risikoausschuss besteht in Form des BRCCs (Business Risk, Compliance and Control
Committee). Darin wird die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe monatlich über die
Risikosituation der CKG-Gruppe informiert. Einzelheiten zur Berichterstattung an die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe sind in Kapitel 2.4 erläutert.
4
Der Geschäftsbereich MSS bietet Dienstleistungen in Form von Investitions- und Transaktionsberatung für Investoren wie
Unternehmen, Banken, Versicherungen und Pensionskassen an.
3.
Anwendungsbereich (gemäß Artikel 436 CRR)
Die CGMD hat als übergeordnetes Unternehmen der CKG-Gruppe gemäß § 10a Absatz 1 Satz
2 KWG i. V. m. Artikel 12 CRR folgende nachgeordnete Unternehmen gemäß § 10a Absatz 1
Satz 2 KWG in Form einer Vollkonsolidierung in den aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis einbezogen:


Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG (Finanzholdinggesellschaft)
Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH
o Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH
o GENO Asset Finance GmbH i.L.
Davon abweichend wurden die Tochtergesellschaften Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH,
Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH und GENO Asset Finance GmbH i.L.
mangels Wesentlichkeit gemäß § 296 Absatz 2 HGB nicht in die handelsrechtliche
Gruppenkonsolidierung miteinbezogen.
Der Teilkonzernabschluss der CKG-Gruppe wird auf der Basis des Handelsgesetzbuchs (HGB)
erstellt. Dies stellt ebenfalls die Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts
und die Grundlage für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen Meldungen gemäß CRR dar.
4.
Eigenmittel (gemäß Artikel 437 CRR)
Die Eigenmittel der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
CKG-Gruppe
Kapital
Einbehaltene Gewinne
./. sonstige immaterielle Vermögenswerte
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
Hartes Kernkapital
Ergänzungskapital
Eigenmittel
in EUR Mio.
2.274
23
0
-2
2.295
0
2.295
CGMD
Gezeichnetes Kapital
Agio
Einbehaltene Gewinne
Fonds für allgemeine Bankrisiken
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
in EUR Mio.
211
196
61
20
-2
CGMD
Hartes Kernkapital
Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals inklusive Agio
Zusätzliches Kernkapital
Kernkapital
Ergänzungskapital
Eigenmittel
in EUR Mio.
486
98
98
584
0
584
Das Kapital der CKG-Gruppe gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 2.274 Mio.
besteht aus Kapitaleinlagen (EUR 1.080 Mio.), Beträgen auf variablen Konten (EUR 819 Mio.)
und einer Rücklage der Finanzholdinggesellschaft CKG (EUR 375 Mio.).
Das gezeichnete Kapital der CGMD gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 211
Mio. besteht aus 8.236.778 Stückaktien, die sämtlich von der CKG gehalten werden. Das
Agio aus der Emission der Aktien in Höhe von EUR 196 Mio. ist in der Kapitalrücklage erfasst.
Bei den einbehaltenen Gewinnen in Höhe von EUR 61 Mio. handelt es sich um gesetzliche
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 33 Mio. und um andere Gewinnrücklagen in Höhe von
EUR 28 Mio.
Die CKG hält zusätzlich eine stille Einlage bei der CGMD in Höhe von EUR 122 Mio., die mit
80% (EUR 98 Mio.) als zusätzliches Kernkapital im Sinne von Artikel 51 CRR angesetzt wird5.
Die Kapitalquoten der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
Kapitalquoten
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Kernkapitalquote (T1)
Gesamtkapitalquote
CKG-Gruppe
120,3%
120,3%
120,3%
CGMD
28,5%
34,3%
34,3%
Die Eigenmittelstrukturen der CKG-Gruppe und der CGMD sind gemäß Anhang VI der EUDurchführungsverordnung 1423/2013 in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Das Kapitalinstrument „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe und die Kapitalinstrumente
„Gezeichnetes Kapital“ und „Stille Einlage der CKG“ der CGMD sind gemäß Anhang II der EUDurchführungsverordnung 1423/2013 ebenfalls in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Die Überleitung des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen
Eigenmitteln der CKG-Gruppe und der CGMD stellt sich wie folgt dar:
CKG-Gruppe
Bilanzielles Eigenkapital
Kapitaleinlagen
Variable Kapitalkonten
5
in EUR Mio.
1.080
819
Ansatz zu 80% gemäß Übergangsbestimmungen nach Artikel 484 Absatz 4 i.V.m. Artikel 486 Absatz 3 und 5 CRR und § 31
SolvV.
CKG-Gruppe
Rücklagen
Bilanzgewinn
Kapital gemäß Bilanz (HGB)
in EUR Mio.
375
145
2.419
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. Bilanzgewinn 2014
+ Einbehaltene Gewinne
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
Hartes Kernkapital
Eigenmittel
-145
23
2.297
-2
2.295
2.295
CGMD
Bilanzielles Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (inklusive stille Einlage der CKG in Höhe von EUR 122 Mio.)
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn
Kapital gemäß Bilanz (HGB)
in EUR Mio.
333
196
61
0
590
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. stille Einlage im Gezeichneten Kapital
+ Fonds für allgemeine Bankrisiken
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
Hartes Kernkapital
+ 80%iger Ansatz der stillen Einlage der CKG
Zusätzliches Kernkapital
Eigenmittel
5.
-122
20
488
-2
486
98
98
584
Eigenmittelanforderungen und Kapitalpuffer (gemäß Artikel 438 und 440 CRR)
Bezüglich der Risikotragfähigkeitsrechnung und dem Stresstesting der CKG-Gruppe
verweisen wir auf entsprechende Ausführungen in Kapitel 2.3 in diesem Offenlegungsbericht (Artikel 438 a) CRR).
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Adressenausfallrisiken
(inklusive Gegenparteiausfallrisiken) gemäß Artikel 438 c) CRR zum 30. November 2014,
gestaffelt nach relevanten Risikopositionsklassen, für die CKG-Gruppe und die CGMD
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe
Adressenausfallrisikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken6
6
Risikogewichtete
Positionswerte (RWAs)
0
Eigenmittelanforderung
Durchschnittliche
RWAs
0
0
Durch die Risikogewichtung der Adressenausfallrisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken mit 0%
ergeben sich risikogewichtete Positionswerte (RWAs), Eigenmittelanforderungen und durchschnittliche RWAs von jeweils 0.
CKG-Gruppe
Adressenausfallrisikopositionen
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Risikogewichtete
Positionswerte (RWAs)
288
691
162
CGMD
Adressenausfallrisikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken6
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Risikogewichtete
Positionswerte (RWAs)
0
Eigenmittelanforderung
2
12
1.155
Durchschnittliche
RWAs
23
322
55
715
13
164
0
1
92
Eigenmittelanforderung
1
10
1.212
Durchschnittliche
RWAs
0
0
83
691
162
7
55
13
116
715
164
2
12
950
0
1
76
1
12
1.008
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken wird der
Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß Artikel 111ff. CRR angewendet. Die Berechnung der
Kreditäquivalenzbeträge für Derivate erfolgt nach der Marktbewertungsmethode gemäß
Artikel 274 CRR.
Nach § 64r Absatz 5 KWG gelten die Kapitalpufferanforderungen erstmals ab dem 1. Januar
2016. Somit entfällt ein Ausweis gemäß Artikel 440 CRR für die CKG-Gruppe und die CGMD.
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Marktrisiken gemäß Artikel 438
e) CRR zum 30. November 2014, gestaffelt nach Risikoarten, für die CKG-Gruppe und die
CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe/CGMD
Marktrisikopositionen
Zinsrisiko
Aktienkursrisiko
Fremdwährungsrisiko
Rohstoffrisiko
Sonstige
Gesamt
Risikogewichtete
Positionswerte (RWAs)
57
89
142
2
0
290
Eigenmittelanforderung
5
7
11
0
0
23
Die Marktrisikopositionen der CKG-Gruppe und der CGMD sind identisch, da die anderen
Tochtergesellschaften über keine Marktrisikopositionen verfügen. Zur Ermittlung der
Eigenmittelanforderungen aus Optionsgeschäften des Handelsbuches wird die Delta-PlusMethode angewendet.
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Operationalen Risiken gemäß
Artikel 438 f) CRR zum 30. November 2014 für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt
(Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe/CGMD
Risikogewichtete
Positionswerte (RWAs)
460
Standardansatz
Eigenmittelanforderung
37
Die CKG-Gruppe/CGMD verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für
Operationelle Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR. Die
Eigenmittelanforderungen für Operationelle Risiken der CKG-Gruppe und der CGMD sind
identisch,
da
für
die
anderen
Tochtergesellschaften
entsprechende
Eigenmittelanforderungen nicht bestehen.
Eine
Offenlegung
der
in
aufsichtsrechtlichen
Meldungen
berücksichtigten
Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko ist gemäß Artikel 438 CRR nicht erforderlich.
6.
Gegenparteiausfallrisiko (gemäß Artikel 439 CRR)
Das Gegenparteiausfallrisiko bezieht sich auf Ausfallrisiken bei Derivat- und
Wertpapierfinanzierungsgeschäften7. Das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe resultiert
aus dem Derivatgeschäft. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nicht getätigt.
Die Methodik zur Unterlegung des Gegenparteiausfallrisikos mit Risikokapital inklusive
entsprechender Limitierung, ist in Kapitel 2.3 (Risikotragfähigkeit) erläutert.
Korrelationsrisiken werden im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt.
Positionen, die zu einer Nachschusspflicht der CKG-Gruppe bei Verschlechterung ihrer
Bonität führt, bestehen nicht.
Nachfolgend wird das Gegenparteiausfallrisiko der CKG-Gruppe zum 30. November 2014 in
Form von Bruttozeitwerten unter Berücksichtigung von Netting/Sicherheiten dargestellt
(Angaben in EUR Mio.):
Vertragsart
zinsbezogen
währungsbezogen
aktienbezogen
rohstoffbezogen
Sonstige
7
Gegenparteiausfallrisiko vor
Netting und
Sicherheiten
12
3
209
0
1
Netting
Sicherheiten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gegenparteiausfallrisiko nach
Netting und
Sicherheiten
12
3
209
0
1
Bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften handelt es sich um Repo-/Leihegeschäfte, Lombardgeschäfte und Geschäfte mit
langer Abwicklungsfrist.
Gesamt
225
0
0
225
Die Berechnung des derivativen Gegenparteiausfallrisikos erfolgt bei der CKG-Gruppe nach
der Marktbewertungsmethode gemäß Artikel 274 CRR. Der danach ermittelte
Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich zum 30. November 2014 auf EUR 225 Mio.
Eine Offenlegung der alpha-Schätzung
Marktbewertungsmethode.
entfällt
angesichts
der
Anwendung
der
Eine Absicherung von Risikopositionen durch Kreditderivate erfolgt nicht. Risiken aus der
Vermittlung von Kreditderivaten werden nicht eingegangen.
7.
Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441 CRR)
Mangels Einstufung der CKG-Gruppe als global systemrelevante Institutsgruppe entfällt eine
entsprechende Offenlegungspflicht.
8.
Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR)
8.1 Definition
Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass finanzielle Verluste aus
der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen eines Kunden aufgrund einer
Bonitätsverschlechterung bzw. eines Ausfalls entstehen. In diesem Zusammenhang definiert
die CKG-Gruppe eine Forderung als „notleidend“, wenn sie einzelwertberichtigt ist oder der
Kreditnehmer bezüglich einer Forderung mit Zins- oder Tilgungsleistungen mindestens 90
Tage im Verzug ist. Ein Kredit, mit weniger als 90 Tagen im Verzug, wird ebenfalls dann zu
einem notleidenden Kredit, wenn gute Gründe bekannt werden, die eine Nichtzahlung
befürchten lassen (z.B. das Bekanntwerden der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die
substanzielle Restrukturierung wegen ungenügender Kapitalstruktur). „Überfällige“
Forderungen beinhalten dahingegen alle Forderungen, bei denen sich der Kunde mit seinen
Verbindlichkeiten mindestens einen Tag im Verzug befindet.
8.2 Risikovorsorge
Forderungen gelten bei der CKG-Gruppe als wertgemindert und werden zinslos gestellt,
wenn auf der Basis einer Expertenschätzung die Einbringlichkeit der Forderung zweifelhaft
ist oder Zins-/Tilgungsleistungen 90 Tage überfällig sind.
Die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung (EWB) orientiert sich am Blankoanteil des
Engagements. Die Höhe der Risikovorsorge wird nach einer der drei folgenden Methoden
ermittelt:



Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des
ursprünglichen Effektivzinssatzes des Kreditengagements,
Bestimmbarer Marktwert des Kreditengagements,
Zeitwert der Sicherheiten, sofern die Kreditrückzahlung von der Werthaltigkeit der
Sicherheiten abhängt.
Aufgrund der Kundenstruktur der CKG-Gruppe/CGMD im Kreditgeschäft war eine EWBZuführung in den letzten Jahren nicht notwendig. Es besteht im Kreditportfolio ein
notleidendes Engagement, das bereits seit Jahren im vollen Umfang wertberichtigt ist.
Eingehende Rückzahlungen im Berichtsjahr führten zu Auflösungen der Risikovorsorge. Die
Entwicklung der Einzelwertberichtigung stellt sich im Geschäftsjahr 2013/2014 wie folgt dar
(Angaben in EUR Mio.):
Engagement
Vortrag zum
1.12.2013
0,5
Auflösung
0,1
Zuführung
Verbrauch
-
-
Stand zum
30.11.2014
0,4
Latente Risiken im Kreditgeschäft werden bei der CKG-Gruppe durch die Bildung von
Pauschalwertberichtigungen abgedeckt. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung (PWB) wird
auf der Grundlage der Stellungnahme 1/1990 des Bankenfachausschusses beim Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in Verbindung mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994 ermittelt. Der PWB-Prozentsatz ergibt sich
aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Forderungsausfalls der vorangegangenen fünf
Wirtschaftsjahre und dem risikobehafteten Kreditvolumen der vorangegangenen fünf
Bilanzstichtage.
Die CKG-Gruppe und die CGMD haben zum 30. November 2014 jeweils eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) ausgewiesen.
8.3 Struktur des Kreditgeschäfts
8.3.1 Risikopositionswerte nach Risikopositionsklassen
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte8 der CKG-Gruppe und der CGMD gemäß
Artikel 442 c) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR zum Bilanzstichtag und im Jahresdurchschnitt,
gestaffelt nach Risikopositionsklassen, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
8
30.11.2014
1.750
2.876
828
162
2
Durchschnitt
2013/2014
2.177
2.242
849
164
1
Im Gegensatz zu den in Kapitel 5 erwähnten risikogewichteten Positionswerten (RWAs) ist die Risikogewichtung beim
„Risikopositionswert“ noch nicht durchgeführt.
Sonstige Positionen
Gesamt
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
12
5.630
10
5.443
1.750
1.848
828
162
2
12
4.602
Durchschnitt
2013/2014
2.177
1.213
849
164
1
10
4.414
30.11.2014
8.3.2 Risikopositionswerte nach geografischer Verteilung
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach geografischer Verteilung gemäß
Artikel 442 d) CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Deutschland
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Deutschland
9
Naher Osten, Afrika
Nord-, Zentral- und Südamerika
10
MEA9
Übriges
Europa
Amerika10
Asien
Gesamt
1.750
0
0
0
1.750
15
730
162
2.798
26
0
23
6
0
40
66
0
2.876
828
162
2
12
2.671
0
0
2.824
0
0
29
0
0
106
2
12
5.630
MEA1
Übriges
Europa
Amerika2
Asien
Gesamt
1.750
0
0
0
1.750
15
730
162
1.770
26
0
23
6
0
40
66
0
1.848
828
162
2
12
2.671
0
0
1.796
0
0
29
0
0
106
2
12
4.602
8.3.3 Risikopositionswerte nach Branchen
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Branchen gemäß Artikel 442 e) CCR
i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Finanzsektor
1.750
Öffentliche
Verwaltung
0
2.876
0
162
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Unternehmen
Sonstige
Gesamt
0
0
1.750
0
0
0
0
828
0
0
0
0
2.876
828
162
0
0
4.788
0
0
0
0
0
828
2
12
14
2
12
5.630
Finanzsektor
1.750
Öffentliche
Verwaltung
0
1.848
0
162
0
0
3.760
Unternehmen
Sonstige
Gesamt
0
0
1.750
0
0
0
0
828
0
0
0
0
1.848
828
162
0
0
0
0
0
828
2
12
14
2
12
4.602
8.3.4 Risikopositionswerte nach Restlaufzeiten
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Restlaufzeiten gemäß Artikel 442 f)
CCR i.V.m. Artikel 111 CRR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
ohne RLZ
<= 1 Jahr
1 bis <= 5 J.
> 5 Jahre
Gesamt
66
1.684
0
0
1.750
61
24
1.693
182
1.104
192
18
430
2.876
828
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
9.
162
0
0
0
162
2
12
327
0
0
3.559
0
0
1.296
0
0
448
2
12
5.630
ohne RLZ
<= 1 Jahr
1 bis <= 5 J.
> 5 Jahre
Gesamt
66
1.684
0
0
1.750
61
24
162
1.665
182
0
104
192
0
18
430
0
1.848
828
162
2
12
327
0
0
3.531
0
0
296
0
0
448
2
12
4.602
Unbelastete Vermögenswerte (gemäß Artikel 443 CRR)
Ziel der Offenlegung ist es, die Informationen hinsichtlich belasteter und unbelasteter
Vermögenswerte transparenter und konsistenter zu machen, um Marktteilnehmern Quervergleiche der Vermögensbelastung von Instituten zu ermöglichen. Nach der Definition der
EBA sind Vermögenswerte belastet, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind.
Erster Meldestichtag für Meldungen zur Belastung von Vermögenswerten ist gemäß EUDurchführungsverordnung 2015/79 der 31. Dezember 2014. Angesichts des davor liegenden
Stichtages des Offenlegungsberichtes (30. November 2014) entfällt eine entsprechende
Offenlegung.
10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke (gemäß Artikel 444
CRR)
Zur Ermittlung der Risikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) werden für die
CGMD als operative Einheit der CKG-Gruppe die Ratings der folgenden Ratingagenturen
genutzt:



Standard & Poor’s
Moody’s
Fitch
Die Ratings der Agenturen finden grundsätzlich für sämtliche KSA-Risikopositionsklassen
Anwendung. Die Zuordnung der externen Ratings zu den aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen
erfolgt gemäß den Vorgaben der BaFin.
Falls mehrere externe Ratings für eine zu beurteilende Position vorliegen, erfolgt die
Ermittlung des relevanten Ratings nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Mehrfachratings. Sofern keine emissionsspezifische Bonitätsbeurteilung vorliegt und auch kein
Vergleichsrating für andere Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ermittelt werden
kann, wird auf das externe Rating des Forderungsschuldners, das heißt auf das
Emittentenrating, abgestellt.
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe vor Kreditrisikominderung
(Artikel 111 CRR) zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach
Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1
2
3
4
5
6
1.750
0
0
0
0
0
ohne
Rating
0
Gesamt
2.819
27
0
42
112
0
2
120
0
0
121
0
12
16
0
0
0
0
1
432
162
2.876
828
162
0
0
4.596
0
0
154
0
0
122
0
0
121
0
0
28
0
0
0
2
12
609
2
12
5.630
1.750
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe nach Kreditrisikominderung
zum Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings,
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1
2
3
4
5
6
1.750
0
0
0
0
0
ohne
Rating
0
Gesamt
1.389
27
0
42
112
0
2
114
0
0
121
0
0
16
0
0
0
0
1
362
162
1.434
752
162
0
0
3.166
0
0
154
0
0
116
0
0
121
0
0
16
0
0
0
2
12
539
2
12
4.112
1.750
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD vor Kreditrisikominderung (Artikel
111
CRR)
zum
Bilanzstichtag,
pro
Risikopositionsklasse
gestaffelt
nach
Bonitätsstufen/externe Ratings, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGMD
Risikopositionsklasse
1
2
3
4
5
6
ohne
Rating
Gesamt
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1
2
3
4
5
6
1.750
0
0
0
0
0
ohne
Rating
0
Gesamt
1.791
27
0
42
112
0
2
120
0
0
121
0
12
16
0
0
0
0
1
432
162
1.848
828
162
0
0
3.568
0
0
154
0
0
122
0
0
121
0
0
28
0
0
0
2
12
609
2
12
4.602
1.750
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CGMD nach Kreditrisikominderung zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Bonitätsstufen/externe Ratings,
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1
2
3
4
5
6
1.750
0
0
0
0
0
ohne
Rating
0
Gesamt
361
27
0
42
112
0
2
114
0
0
121
0
0
16
0
0
0
0
1
362
162
406
752
162
0
0
2.138
0
0
154
0
0
116
0
0
121
0
0
16
0
0
0
2
12
539
2
12
3.084
1.750
11. Marktrisiko (gemäß Artikel 445 CRR)
In Bezug auf die Risikotragfähigkeit und die Angemessenheit der Eigenkapitalunterlegung für
Marktpreisrisiken verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 5 (Eigenkapitalanforderungen und Kapitalpuffer).
Abwicklungsrisiken und Verbriefungspositionen bestehen bei der CGK-Gruppe nicht.
12. Operationelles Risiko (gemäß Artikel 446 CRR)
Die CGMD als die wesentliche operative Einheit und einziges Institut der CKG-Gruppe
wendet für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken den
Standardansatz gemäß Artikel 317 CRR an. Im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen
Anforderungen aus der CRR werden die Aktivitäten des übergeordneten Unternehmens der
Gruppe auf verschiedene Geschäftsfelder aufgeteilt. Des Weiteren werden für jedes
regulatorische Geschäftsfeld die relevanten Indikatoren bzw. Bruttoerträge identifiziert. In
diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Annahme des Standardansatzes, dass die Höhe
der Bruttoerträge der jeweiligen Geschäftsfelder des übergeordneten Unternehmens
maßgeblich für die Abschätzung des Umfangs operationeller Risiken ist. Die Bruttoerträge
stellen somit eine entscheidende Einflussgröße für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung dar. Bei den Bruttoerträgen handelt es sich um die erfolgswirksamen Positionen
gemäß Artikel 316 CRR der geprüften Jahresabschlüsse des jeweiligen Unternehmens der
letzten drei Geschäftsjahre.
13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (gemäß Artikel
447 CRR)
Die CKG-Gruppe hält nicht börsenfähige Beteiligungen an folgenden Unternehmen im
Anlagebuch:




Liquiditäts-Konsortialbank GmbH i. L., Frankfurt am Main,
True Sale International GmbH, Frankfurt am Main,
GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs GmbH & Co. KG, Nidderau,
Börse Stuttgart Cats GmbH, Stuttgart
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften zu
Anschaffungskosten. Ihr Buchwert zum 30. November 2014 betrug EUR 1.353.556.
14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (gemäß Artikel 448 CRR)
Die Beurteilung des Zinsänderungsrisikos wird vom Bereich „Corporate Treasury“ der CGMD
im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Asset Liability Committees (ALCO)
vorgenommen. Dem ALCO gehört der Vorstand der CGMD und verschiedene Abteilungsleiter an.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch erfolgt auf der Grundlage von
Sensitivitätsanalysen für verschiedene Währungen und Laufzeitbänder. Messgröße ist die
DV01-Kennzahl, mit der die ergebniswirksame Auswirkung einer Verschiebung der Zinskurve
um einen Basispunkt ermittelt wird.
Die Höhe des auf dieser Basis berechneten potenziellen Verlustes beträgt am Bilanzstichtag
bei einer Zinsänderung um +/- 200 Basispunkte TUSD -5 (Vorjahr: TUSD -640). Die dadurch
verursachte Änderung des Barwerts des Anlagebuchs lag Im Geschäftsjahr 2013/2014 jeweils
deutlich unterhalb der vorgegebenen Schranke von 20% der Eigenmittel.
15. Risiko aus Verbriefungspositionen (gemäß Artikel 449 CRR)
Die CKG-Gruppe hält keine Verbriefungspositionen.
16. Vergütungspolitik (gemäß Artikel 450 CRR)
Die CGMD ist kein bedeutendes Institut gemäß § 17 Institutsvergütungsverordnung
(InstitutsVergV), da die Summe der Aktiva und Passiva der Bilanz im Durchschnitt an den
jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre EUR 15 Mrd. nicht
erreicht bzw. überschritten hat und auch die anderen Kriterien nicht erfüllt sind.
Die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 450 CRR beziehen sich auf Mitarbeitergruppen,
deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt. Die diesbezügliche
Offenlegung der CKG-Gruppe erfolgt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit gemäß
Artikels 450 Absatz 2 Satz 2 CRR vor dem Hintergrund, dass die CGMD kein bedeutendes
Institut im Sinne der InstitutsVergV ist.
Die Vergütung der bei der CGMD tätigen Personen stellt sich im Geschäftsjahr 2014 in
zusammengefasster Form wie folgt dar:
2013/2014
Fixe Vergütung
Variable Vergütung
Gesamtvergütung
Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung
TEUR
33.943
22.589
56.532
230
Die wesentlichen Grundlagen der Vergütungssystematik ergeben sich aus der „German
Remuneration Policy“ und dem Leitfaden Institutsvergütung. Danach regeln die Verträge,
dass neben dem Festgehalt eine variable Vergütung erfolgen kann. Die Höhe der variablen
Vergütung bemisst sich für Mitarbeiter und Geschäftsleitung nach deren persönlichen
Leistungen, dem Erfolgsbeitrag des entsprechenden Geschäftsbereichs sowie dem Gesamterfolg.
Die variable Vergütung der Mitarbeiter kann unmittelbare und hinausgeschobene Barkomponenten sowie aktienbasierte Elemente beinhalten. Die Zahlung der variablen Vergütung
im Falle von unmittelbaren Barkomponenten erfolgt im Februar des darauffolgenden Jahres
bzw. ab einer bestimmten Bonushöhe in Teilen gestreckt über einen Zeitraum von drei bis
vier Jahren, wobei die hinausgeschobenen Barkomponenten bei Eintritt festgelegter
Voraussetzungen auch verfallen können. Für weitere Einzelheiten bezüglich des
Vergütungssystems verweisen wir auf den Vergütungsbericht gemäß § 7 InstitutsVergV
(http://www.citibank.de/download/ Remuneration_Report_2013_2014.pdf).
17. Verschuldung (gemäß Artikel 451 CRR)
Gemäß Delegiertem Rechtsakt zur Verschuldungsquote besteht eine entsprechende
Offenlegungspflicht erst ab dem Jahr 2015.
18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken (gemäß Artikel 452 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken
den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und nicht den IRB-Ansatz. Daher entfällt eine
entsprechende Offenlegung.
19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (gemäß Artikel 453 CRR)
Bilanzielles oder außerbilanzielles Netting wird nicht durchgeführt.
Bei den entgegen genommenen Sicherheiten handelt es sich hauptsächlich um Bar- und
Wertpapiersicherheiten, die vom Konzernunternehmen Citibank N.A. New York, Zweigstelle
Frankfurt gewährt wurden und um Hermes-Bürgschaften. Die Sicherheiten werden zum
Nominalwert angesetzt.
Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung sind aufgrund
der fast ausschließlichen Besicherung durch Bar- und Wertpapiersicherheiten nicht
signifikant.
Nachfolgend werden die Risikopositionswerte der CKG-Gruppe und der CGMD zum
Bilanzstichtag, pro Risikopositionsklasse gestaffelt nach Kreditrisikominderungsarten gemäß
Artikel 453 f) und g) CCR, dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CGK-Gruppe
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Risikoposition
vor Kreditrisikominderung
1.750
0
0
Risikoposition
nach Kreditrisikominderung
1.750
2.876
828
162
1.442
12
0
0
64
0
1.434
752
162
2
12
5.630
0
0
1.454
0
0
64
2
12
4.112
Garantien und
Kreditderivate
Risikoposition
nach Kreditrisikominderung
1.750
Risikoposition
vor Kreditrisikominderung
1.750
Finanzsicherheiten
Finanzsicherheiten
0
Garantien und
Kreditderivate
0
CGMD
Risikopositionsklasse
Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Risikoposition
vor Kreditrisikominderung
Finanzsicherheiten
Garantien und
Kreditderivate
Risikoposition
nach Kreditrisikominderung
1.848
828
162
1.442
12
0
0
64
0
406
752
162
2
12
4.602
0
0
1.454
0
0
64
2
12
3.084
20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (gemäß Artikel
454 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle
Risiken den Standardansatz gemäß Artikel 317ff. CRR und keine fortgeschrittene
Messansätze gemäß Artikel 321ff. CRR. Daher entfällt eine entsprechende Offenlegung.
21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (gemäß Artikel 455 CRR)
Die CKG-Gruppe verwendet zwar zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus
Optionsgeschäften des Handelsbuches gemäß Artikel 329 Absatz 1 Satz 4 CRR interne
Modelle zur Berechnung der Deltas im Rahmen der Delta-Plus-Methode. Zur Berechnung
ihrer Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken werden jedoch keine fortgeschrittenen
Methoden gemäß Artikel 363 CRR angewendet. Daher entfällt eine entsprechende
Offenlegung.
22. Anhang
Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr.
1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CKG-Gruppe zum 30. November 2014 wie folgt dar:
CKG-Gruppe
Eigenmittel
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1.
2.
3.
3a.
4.
5.
6.
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
20a.
20b.
2.274
23
0
0
0
26 (1), 27, 28, 29
26 (1) (c)
26 (1)
26 (1) (f)
486 (2)
0
2.297
84, 479, 480
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
0
34, 105
36 (1) (b), 37, 472 (4)
0
36 (1) (c), 38, 472 (5)
0
33 (a)
0
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
0
36 (1) (d), 40, 159, 472
(6)
32 (1)
0
33 (b)
-2
36 (1) (e), 41, 472 (7)
0
36 (1) (f), 42 , 472 (8)
0
36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472 (10)
0
36 (1) (i), 43, 45, 47, 48
(1) (b), 49 (1) bis (3),
79, 470, 472 (11)
0
36 (1) (k)
0
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
CKG-Gruppe
Eigenmittel
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
36 (1) (k) (ii), 243 (1)
(b), 244 (1) (b), 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
20c.
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0
20d.
21.
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
0
0
22.
23.
24.
25.
25a.
25b.
26.
26a.
26a1.
26a2.
26b.
27.
28.
0
0
48 (1)
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
0
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
36 (1) (a), 472 (3)
36 (1) (l)
0
0
0
0
0
0
0
467
468
481
0
36 (1) (j)
29.
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
2.295
44.
45.
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
0
2.295
58.
59.
59a.
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
0
2.295
0
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
60.
-2
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
1.907
61.
120%
92 (2) (a), 465
120%
92 (2) (b), 465
120%
92 (2) (c)
62.
63.
64.
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92
Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
-
CRD 128, 129, 130
CKG-Gruppe
Eigenmittel
65.
66.
67.
67a.
68.
69.
70.
71.
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: antizyklischer Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
(In EU-Verordnung nicht relevant)
(In EU-Verordnung nicht relevant)
(In EU-Verordnung nicht relevant)
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
-
CRD 131
-
CRD 128
0
36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69, 70, 477
(4)
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72.
73.
74.
75.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: Leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0
0
36 (1) (c), 38, 48, 470,
472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1.
Januar 2022)
80.
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
0 484 (3), 486 (2) und (5)
81.
82.
83.
84.
85.
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (3), 486 (2) und (5)
0
484 (4), 486 (3) und (5)
0
484 (4), 486 (3) und (5)
0
484 (5), 486 (4) und (5)
0
484 (5), 486 (4) und (5)
Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr.
1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar:
CGMD
Eigenmittel
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1.
2.
3.
3a.
4.
5.
6.
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
20a.
20b.
20c.
407
61
0
20
0
26 (1), 27, 28, 29
26 (1) (c)
26 (1)
26 (1) (f)
486 (2)
0
488
84, 479, 480
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
0
34, 105
36 (1) (b), 37, 472 (4)
0
0
36 (1) (c), 38, 472 (5)
0
33 (a)
0
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0
36 (1) (d), 40, 159, 472
(6)
32 (1)
0
33 (b)
-2
36 (1) (e), 41, 472 (7)
0
36 (1) (f), 42 , 472 (8)
0
36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472 (10)
0
36 (1) (i), 43, 45, 47, 48
(1) (b), 49 (1) bis (3),
79, 470, 472 (11)
0
36 (1) (k)
0
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
0
36 (1) (k) (ii), 243 (1)
(b), 244 (1) (b), 258
CGMD
Eigenmittel
20d.
21.
22.
23.
24.
25.
25a.
25b.
26.
26a.
26a1.
26a2.
26b.
27.
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
28.
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
29.
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30.
31.
32.
33.
34.
35.
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
36.
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Regulatorische Anpassungen
37.
38.
39.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
0
0
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0
0
48 (1)
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
0
0
0
0
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
36 (1) (a), 472 (3)
36 (1) (l)
0
0
0
0
0
467
468
481
0
36 (1) (j)
-2
486
122
122
51, 52
0
98
486 (3)
0
85,86, 480
0
486 (3)
98
0
0
0
52 (1)(b), 56 (a), 57,
475 (2)
56 (b), 58, 475 (3)
56 (c), 59, 60, 79, 475
(4)
CGMD
Eigenmittel
40.
41.
41a.
41b.
41c.
42.
43.
44.
45.
58.
59.
59a.
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung
575/2013
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung
575/2013
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug aus zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
60.
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61.
62.
63.
64.
65.
66.
67.
67a.
68.
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92
Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: antizyklischer Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
0
56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
0
472, 472 (3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)(a),
472 (9), 472 (10)(a),
472 (11)(a)
477, 477 (3), 477 (4)(a)
0
467, 468, 481
0
56 (e)
0
0
98
584
0
584
0
1.701
28%
92 (2) (a), 465
34%
92 (2) (b), 465
34%
92 (2) (c)
-
CRD 128, 129, 130
-
CRD 131
-
CRD 128
CGMD
Eigenmittel
69.
70.
71.
in EUR Mio.
Verweis auf
Artikel in der EUVerordnung Nr.
575/2013
(In EU-Verordnung nicht relevant)
(In EU-Verordnung nicht relevant)
(In EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72.
73.
74.
75.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: Leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0
0
0
36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69, 70, 477
(4)
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11)
36 (1) (c), 38, 48, 470,
472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1.
Januar 2022)
80.
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
0 484 (3), 486 (2) und (5)
81.
82.
83.
84.
85.
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (3), 486 (2) und (5)
98
484 (4), 486 (3) und (5)
24
484 (4), 486 (3) und (5)
0
484 (5), 486 (4) und (5)
0
484 (5), 486 (4) und (5)
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m.
der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CKG-Gruppe
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
1.
Emittent
2.
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
Für das Instrument geltende Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
9a.
9b.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20a.
20b.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
Unbefristet oder mit Verfalltermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps“
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Citigroup Global Markets
Finance Corporation & Co.
beschränkt haftende KG
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital
Konzernebene
Eigenkapital
1.080
1.080
1.080
k.A.
k.A.
Festlegung der Kapitalkonten
mit Wirkung zum 21. August
2003
Unbefristet
k.A.
Nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
35.
36.
37.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
1.
Emittent
2.
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
Für das Instrument geltende Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
9a.
9b.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20a.
20b.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
Unbefristet oder mit Verfalltermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps“
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Citigroup Global Markets
Deutschland AG
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital
Soloebene
Gezeichnetes Kapital
211
211
407
k.A.
Aktienkapital
Aus der Umwandlung der
Citigroup Global Markets
Deutschland AG & Co. KGaA in
eine AG in 2010
Unbefristet
k.A.
Nein
k.A.
k.A.
Variabel
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
k.A.
Nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nachrangig zu Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals
k.A.
k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
1.
Emittent
2.
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
Für das Instrument geltende Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
9a.
9b.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20a.
20b.
21.
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfalltermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps“
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Citigroup Global Markets
Deutschland AG
Bilateraler Vertrag
Bundesrepublik Deutschland
Zusätzliches Kernkapital im
Rahmen des Bestandsschutzes (Phase-Out)
Zusätzliches Kernkapital
Soloebene
Stille Einlage
98
122
122
122
k.A.
8. Oktober 1992
Unbefristet
k.A.
k.A.
Zweijährige Kündigungsfrist
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Herunterladen