offenlegungsbericht nach art. 435 bis 455 crr der raiffeisenbank

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
RAIFFEISENBANK WESTHAUSEN EG
ZUM 31. DEZEMBER 2016
Raiffeisenbank Westhausen eG
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 11
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 11
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 12
Risiko
aus
nicht
im
Handelsbuch
enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)....................................................................................................... 13
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 16
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 16
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 17
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 19
Anhang ................................................................................................. 22
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 22
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 24
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Im Rahmen von Summenbildungen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir die folgenden
Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung
des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das
Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart
dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der
Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 4,88 Mio. €, die Auslastung lag bei
77,91%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
weitere Leitungs- oder Aufsichtsratsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern bestehen
keine weiteren Leitungs- oder Aufsichtsratsmandate.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 16 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung,
in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche
Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr
gab es keine ad hoc-Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
Korrekturen / Anpassungen
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TEUR
16.964
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-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
1.275
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
1.224
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
3.458
11
1
+/- Sonstige Anpassungen
-1.647
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
18.712
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Risikopositionen
Kreditrisiken (Standardansatz)
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
347
3.285
2.210
687
348
8
556
391
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
92
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
854
8.778
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen bzw. Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberechtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfälligen“ verwenden wir nicht.
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19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Gesamtwert
TEUR
5.037
350
64.042
51.168
4.736
57.873
23.076
26.436
3.248
3.822
1.000
6.930
7.154
223.812
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
106
350
4.931
0
0
0
49.628
19.167
57.788
26.280
3.822
0
5.493
7.154
169.788
13.420
22.126
18
0
0
1.000
90
0
41.585
994
9.875
68
156
0
0
1.345
0
12.439
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Durchschnittsbetrag
TEUR
5.903
383
65.502
46.324
4.762
58.255
21.589
27.192
3.243
4.284
1.026
6.571
6.744
222.184
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21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Firmenkunden
Gesamt
TEUR
davon
Branche
Energieund Wasserversorgung,
Bergbau
und Gewinnung
von Steinen und
Erden
TEUR
davon
Branche
verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
Branche
Baugewerbe
TEUR
davon
Branche
Großund Einzelhandel, Reparaturen
TEUR
davon
Branche
Kreditinstitute
TEUR
davon
Branche
Öffentliche Verwaltung
TEUR
davon
Branche
Grundstücksund Wohnungswesen
TEUR
davon
Branche
Dienstleistungen (einschl.
freier Berufe)
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
5.038
0
0
0
0
106
4.931
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
350
0
0
0
0
0
350
0
0
Öffentliche Stellen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
64.042
0
0
0
0
64.042
0
0
0
1.913
49.256
6.425
7.069
519
2.661
24.219
0
1.040
5.314
Mengengeschäft
29.281
28.592
2.192
3.667
4.795
3.361
181
0
2.208
8.194
Durch Immobilien besichert
21.028
5.408
823
333
1.124
519
0
0
154
1.685
1.003
2.819
0
1.235
75
965
40
0
0
138
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.000
0
0
0
0
1.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Beteiligungen
0
6.929
0
3
0
0
4.911
0
0
1.227
Sonstige Positionen
0
7.154
0
0
0
0
7.154
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
53.225
170.588
9.440
12.307
6.513
7.506
101.653
5.281
3.402
16.558
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Verbriefungspositionen
nach SA
darunter: Wiederverbriefungen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
106
2.964
1.968
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
350
0
0
12.089
3.569
16.736
2.023
728
0
862
7.154
43.617
15.339
20.963
7.687
2.735
478
0
0
0
50.166
36.614
26.636
33.451
21.679
2.615
1.000
6.066
0
130.029
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und -rückstellungen
gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in
Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für
allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir
sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
GesamtinanspruchWesentliche nahme
Wirtschafts- aus notleidenden
zweige
Krediten
TEUR
Privatkunden
Firmenkunden
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
876
406
0
56
0
0
5.378
1.638
0
-174
6
0
6
0
Summe
2
NettozuEingänge
führg./
auf
Bestand
DirektabAuflösung
abgeRückstelschreibunvon
schrielungen
gen
EWB/Rück
bene ForTEUR
TEUR
stellungen
derungen
TEUR
TEUR
44
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Gesamtinanspruchnahme aus
Wesentliche geonotleidenden
grafische Gebieten
Krediten
TEUR
Deutschland
6.254
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
2.044
0
Summe
44
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbe- Zuführungen
stand
in der Perider Periode
ode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
2.048
612
616
0
0
2.044
114
0
114
0
0
0
55
0
11
0
0
44
24 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s
wurden die Klassenbezeichnungen Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s
wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für
die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Surpranationals
benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
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Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
51.740
54.018
2
0
0
4
0
0
10
1.026
1.026
20
23.583
24.658
35
26.399
26.399
50
12.707
14.218
70
0
276
75
56.485
54.664
100
49.477
47.709
150
2.395
2.235
250
0
0
370
...
...
1250
...
...
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
---
---
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
25 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene
Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund,
das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen
des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von
Sicherheiten.
26 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 27 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Kapitalpuffer (Art. 440)
27 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht.
Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
28 Die ausländischen Risikopositionen sind kleiner als 2% und wurden daher gem. Art. 2 Abs.
5 b DelVO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutschland) zugeordnet.
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Marktrisiko (Art. 445)
29 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
30 Für die Risikoarten Währung stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
92
Summe
92
Operationelles Risiko (Art. 446)
31 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
32 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
1.418
1.482
Andere
Beteiligungspositionen
1.100
0
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0
1.143
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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
33 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem
dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
34 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
· Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
DGRV-Risikoszenarien „Steigend“ und „Fallend“
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DGRV-Risikoszenarien „Drehungen“
DGRV-Stressszenarien „Steigend“ und „Fallend“
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DGRV-Stressszenarien „Drehungen“
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
TEUR
Erhöhung der
Erträge
TEUR
Szenario 1 konstant
0
0
Szenario 2 steigend
294
0
Szenario 3 fallend
108
0
Szenario 4 Drehung + / -
77
0
Szenario 5 Drehung - / +
13
0
35 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
36 Ergänzend hierzu ermitteln wir monatlich die Veränderungen des Zinsbuch-Barwertes. Für
die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten verwendet. Aufgrund
der Art des von uns eingegangen Zinsänderungsrisikos sind Verluste bei diesen Szenarien
jedoch nur bei steigenden Zinsen zu erwarten.
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Seite 15/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
37 Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
38 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
39 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
40 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Einlagenzertifikate unseres Hauses
Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit
Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen
Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind
Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen
in unserem Haus hinterlegte Zertifikate, die anteilmäßiges Eigentum an Barrengold verkörpern
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
41 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
·
·
·
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P
bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
42 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
43 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
44 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
Unternehmen
1.619
25
Mengengeschäft
2.022
232
178
25
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
45 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
12.821
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
173.955
Aktieninstrumente
0
0
3.383
3.438
Schuldtitel
0
0
78.775
86.225
Sonstige Vermögenswerte
0
7.914
46 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
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Seite 17/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Sonstige Vermögenswerte
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
0
0
0
0
47 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten:
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
12.821
12.821
48 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 6,87 %.
49 Angaben zur Höhe der Belastung:
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus
öffentlichen Fördermitteln.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen,
Besicherungsvereinbarungen.
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 18/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
50 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit
Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
Anwendungsebene
31.12.2016
Raiffeisenbank Westhausen eG
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
184.680
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
k.A.
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
24
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
520
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
0
22.777
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
-261
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
-211
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
207.529
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 19/36
187.450
-472
186.978
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
20
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
500
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
EU5a
6
7
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
0
0
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
520
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
37.233
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
22.777
EU14a
15
EU15a
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
19
14.456
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
0
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
15.079
210.747
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
7,16 %
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
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Seite 20/36
Übergangsregelung
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
0
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
187.450
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
187.450
1.026
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
5.289
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
2,10
EU-7
Institute
59.937
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
24.121
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EUUnternehmen01
10
EUAusgefallene Positionen
11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
40.352
39.234
3.404
14.086
51 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
52 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,16 %.
Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen
auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:
·
·
·
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,
Derivategeschäft,
Änderungen in der Kernkapitalausstattung.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
9a
9b
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20a
Emittent
einheitliche Kennung (z.B.
CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes
Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der
Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem
Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit
vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin,
bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine,
wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger
Referenzindex
Bestehen eines "DividendenStopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Raiffeisen Westhausen eG
k.A.
deutsches Recht, GenG
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
2.134
2.134
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 22/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für
die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder
teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
wird
Wenn wandelbar: Emittent des
Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser
für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder
teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft
oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale
der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung
wieder gutgeschrieben werden.
Nachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
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Seite 23/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG
AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN
DER EU
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit
2.134
26 (1), 27, 28,
ihnen verbundene Agio
29, Verzeichnis
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
2.134
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments k.A.
Verzeichnis der
2
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
davon: Art des Finanzinstruments k.A.
3
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
2
Einbehaltene Gewinne
0
26 (1) (c)
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
8.795
26 (1)
(und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.350
26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von
0
486 (2)
Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A.
483 (2)
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 24/36
(C)
BETRÄGE, DIE
DER
BEHANDLUNG
VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(TEUR)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässi- k.A.
84, 479, 480
ger Betrag in konsolidiertem
CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte
0
26 (2)
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor re- 15.279
gulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpas0
34, 105
sungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte
0
36 (1) (b), 37,
(verringert um entsprechende
472 (4)
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität ab- 0
36 (1) (c), 38,
hängige latente Steueransprüche,
472 (5)
ausgenommen derjenigen, die
aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3
erfüllt sind) (negativer Betrag)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder
0
33 (a)
Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berech- 0
36 (1) (d), 40,
nung der erwarteten Verlustbe159, 472 (6)
träge
13
Anstieg des Eigenkapitals, der
0
32 (1)
sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
14
Durch Veränderungen der eige0
33 (b)
nen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
15
Vermögenswerte aus Pensions0
36 (1) (e), 41,
fonds mit Leistungszusage (nega472 (7)
tiver Betrag)
16
Direkte und indirekte Positionen
0
36 (1) (f), 42,
eines Instituts in eigenen Instru472 (8)
menten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des
k.A.
36 (1) (g), 44,
harten Kernkapitals von Unter472 (9)
nehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 25/36
0
0
0
0
0
0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
18
19
20
20a
20b
20c
20d
21
22
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen
(negativer Betrag)
-250
36 (1) (h), 43,
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
100
k.A.
36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
0
0
36 (1) (k)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89
bis 91
0
davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art.
38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)
0
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii),
379 (3)
36 (1) (c), 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
0
k.A.
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 26/36
48 (1)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
29
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472
(11)
0
36 (1) (c) , 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
0
36 (1) (a), 472
(3)
36 (1) (l)
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
0
k.A.
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
k.A.
467
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
468
100
481
k.A.
-50
481
36 (1) (j)
200
15.079
Raiffeisenbank Westhausen eG
Seite 27/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit
0
ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren
0
Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
51, 52
0
33
Betrag der Posten im Sinne von
0
486 (3)
Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A.
483 (3)
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen
0
85, 86, 480
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen
0
486 (3)
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen
0
52 (1) (b), 56
eines Instituts in eigenen Instru(a), 57, 475 (2)
menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des
0
56 (b), 58, 475
zusätzlichen Kernkapitals von Un(3)
ternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen
0
56 (c), 59, 60,
des Instituts in Instrumenten des
79, 475 (4)
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
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0
0
0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
40
41
41a
41b
41c
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle
von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0
56 (d), 59, 79,
475 (4)
0
0
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0
477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
0
467, 468, 481
0
467
Raiffeisenbank Westhausen eG
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0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …mögliche Abzugs- und
0
468
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
k.A.
481
0
56 (e)
42
Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des 0
zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
0
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
15.079
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit
1
62, 63
ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von
3.458
486 (4)
Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A.
483 (4)
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungs0
87, 88, 480
kapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl.
nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen
k.A.
486 (4)
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
1.224
62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regu- 4.683
latorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen 0
63 (b) (i), 66 (a),
eines Instituts in eigenen Instru67, 477 (2)
menten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des
0
66 (b), 68, 477
Ergänzungskapitals und nach(3)
rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
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0
0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
54
54a
54b
55
56
56a
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem
1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
-1.000
66 (c), 69, 70,
79, 477 (4)
0
66 (d), 69, 79,
477 (4)
0
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
-50
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472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56b
56c
57
58
59
59a
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu
erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC =
T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
0
0
475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
-1.050
481
3.633
18.712
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden,
indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
Risikogewichtete Aktiva ins60
gesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A.
472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
k.A.
475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
k.A.
477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477
(4) (b)
109.722
13,74
92 (2) (a), 465
13,74
92 (2) (b), 465
17,05
92 (2) (c)
Raiffeisenbank Westhausen eG
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
64
Institutsspezifische Anforderung
an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute
(A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital
für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
704
CRD 128, 129,
130
686
18
0
0
CRD 131
9,24
CRD 128
1.756
36 (1) (h), 45,
46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
0
36 (1) (i), 45,
48, 470, 472
(11)
Raiffeisenbank Westhausen eG
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
0
36 (1) (c), 38,
Von der künftigen Rentabilität
48, 470, 472 (5)
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter
dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital an1.224
62
rechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung 97.903
62
von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
75
78
Auf das Ergänzungskapital an0
62
rechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung k.A.
62
von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1.
Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für
0
484 (3), 486 (2)
CET1-Instrumente, für die die
und (5)
Auslaufregelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1
0
484 (3), 486 (2)
ausgeschlossener Betrag (Beund (5)
trag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT10
484 (4), 486 (3)
Instrumente, für die die Auslaufund (5)
regelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1
0
484 (4), 486 (3)
ausgeschlossener Betrag (Beund (5)
trag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-In- 3.458
484 (5), 486 (4)
strumente, für die die Auslaufreund (5)
gelungen gelten
Raiffeisenbank Westhausen eG
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
1.283
484 (5), 486 (4)
und (5)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
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