OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK WESTHAUSEN EG ZUM 31. DEZEMBER 2016 Raiffeisenbank Westhausen eG Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4 Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 11 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 11 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)....................................................................................................... 13 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 16 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 16 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 17 Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 19 Anhang ................................................................................................. 22 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 22 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 24 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Raiffeisenbank Westhausen eG Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Im Rahmen von Summenbildungen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 3/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 4/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 4,88 Mio. €, die Auslastung lag bei 77,91%. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weitere Leitungs- oder Aufsichtsratsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern bestehen keine weiteren Leitungs- oder Aufsichtsratsmandate. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 16 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad hoc-Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 5/36 TEUR 16.964 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 1.275 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 1.224 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 3.458 11 1 +/- Sonstige Anpassungen -1.647 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 18.712 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittelanforderungen TEUR Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen 347 3.285 2.210 687 348 8 556 391 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 92 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 854 8.778 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen bzw. Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberechtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfälligen“ verwenden wir nicht. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 6/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert TEUR 5.037 350 64.042 51.168 4.736 57.873 23.076 26.436 3.248 3.822 1.000 6.930 7.154 223.812 Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 106 350 4.931 0 0 0 49.628 19.167 57.788 26.280 3.822 0 5.493 7.154 169.788 13.420 22.126 18 0 0 1.000 90 0 41.585 994 9.875 68 156 0 0 1.345 0 12.439 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 7/36 Durchschnittsbetrag TEUR 5.903 383 65.502 46.324 4.762 58.255 21.589 27.192 3.243 4.284 1.026 6.571 6.744 222.184 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Firmenkunden Gesamt TEUR davon Branche Energieund Wasserversorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden TEUR davon Branche verarbeitendes Gewerbe TEUR davon Branche Baugewerbe TEUR davon Branche Großund Einzelhandel, Reparaturen TEUR davon Branche Kreditinstitute TEUR davon Branche Öffentliche Verwaltung TEUR davon Branche Grundstücksund Wohnungswesen TEUR davon Branche Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 5.038 0 0 0 0 106 4.931 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 350 0 0 0 0 0 350 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 64.042 0 0 0 0 64.042 0 0 0 1.913 49.256 6.425 7.069 519 2.661 24.219 0 1.040 5.314 Mengengeschäft 29.281 28.592 2.192 3.667 4.795 3.361 181 0 2.208 8.194 Durch Immobilien besichert 21.028 5.408 823 333 1.124 519 0 0 154 1.685 1.003 2.819 0 1.235 75 965 40 0 0 138 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000 0 0 0 0 1.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Beteiligungen 0 6.929 0 3 0 0 4.911 0 0 1.227 Sonstige Positionen 0 7.154 0 0 0 0 7.154 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 53.225 170.588 9.440 12.307 6.513 7.506 101.653 5.281 3.402 16.558 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefungen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 8/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR Staaten oder Zentralbanken 106 2.964 1.968 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 350 0 0 12.089 3.569 16.736 2.023 728 0 862 7.154 43.617 15.339 20.963 7.687 2.735 478 0 0 0 50.166 36.614 26.636 33.451 21.679 2.615 1.000 6.066 0 130.029 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und -rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: GesamtinanspruchWesentliche nahme Wirtschafts- aus notleidenden zweige Krediten TEUR Privatkunden Firmenkunden Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR 876 406 0 56 0 0 5.378 1.638 0 -174 6 0 6 0 Summe 2 NettozuEingänge führg./ auf Bestand DirektabAuflösung abgeRückstelschreibunvon schrielungen gen EWB/Rück bene ForTEUR TEUR stellungen derungen TEUR TEUR 44 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 9/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Gesamtinanspruchnahme aus Wesentliche geonotleidenden grafische Gebieten Krediten TEUR Deutschland 6.254 Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 2.044 0 Summe 44 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbe- Zuführungen stand in der Perider Periode ode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 2.048 612 616 0 0 2.044 114 0 114 0 0 0 55 0 11 0 0 44 24 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 10/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 51.740 54.018 2 0 0 4 0 0 10 1.026 1.026 20 23.583 24.658 35 26.399 26.399 50 12.707 14.218 70 0 276 75 56.485 54.664 100 49.477 47.709 150 2.395 2.235 250 0 0 370 ... ... 1250 ... ... Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln --- --- Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 25 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. 26 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 27 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Kapitalpuffer (Art. 440) 27 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 28 Die ausländischen Risikopositionen sind kleiner als 2% und wurden daher gem. Art. 2 Abs. 5 b DelVO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutschland) zugeordnet. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 11/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) 29 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 30 Für die Risikoarten Währung stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition 92 Summe 92 Operationelles Risiko (Art. 446) 31 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 32 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 1.418 1.482 Andere Beteiligungspositionen 1.100 0 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 12/36 0 1.143 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 33 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 34 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: DGRV-Risikoszenarien „Steigend“ und „Fallend“ Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 13/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) DGRV-Risikoszenarien „Drehungen“ DGRV-Stressszenarien „Steigend“ und „Fallend“ Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 14/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) DGRV-Stressszenarien „Drehungen“ Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR Szenario 1 konstant 0 0 Szenario 2 steigend 294 0 Szenario 3 fallend 108 0 Szenario 4 Drehung + / - 77 0 Szenario 5 Drehung - / + 13 0 35 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 36 Ergänzend hierzu ermitteln wir monatlich die Veränderungen des Zinsbuch-Barwertes. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangen Zinsänderungsrisikos sind Verluste bei diesen Szenarien jedoch nur bei steigenden Zinsen zu erwarten. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 15/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 37 Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 38 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 39 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 40 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · · · · · · · · · Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen in unserem Haus hinterlegte Zertifikate, die anteilmäßiges Eigentum an Barrengold verkörpern an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 41 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · · öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 42 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 16/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 43 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 44 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebensversicherungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR Unternehmen 1.619 25 Mengengeschäft 2.022 232 178 25 Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 45 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 12.821 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 173.955 Aktieninstrumente 0 0 3.383 3.438 Schuldtitel 0 0 78.775 86.225 Sonstige Vermögenswerte 0 7.914 46 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 17/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0 0 0 47 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten: Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 12.821 12.821 48 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 6,87 %. 49 Angaben zur Höhe der Belastung: Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit · · marktüblichen Rahmenverträgen, Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 18/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verschuldung (Art. 451) 50 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag Name des Unternehmens Anwendungsebene 31.12.2016 Raiffeisenbank Westhausen eG Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 184.680 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören k.A. 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 24 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 520 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 0 22.777 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) -261 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) -211 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 207.529 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 19/36 187.450 -472 186.978 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 20 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 500 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k.A. EU5a 6 7 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 520 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 37.233 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 22.777 EU14a 15 EU15a Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 19 14.456 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 15.079 210.747 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 7,16 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 20/36 Übergangsregelung Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 0 Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 187.450 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 187.450 1.026 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 5.289 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 2,10 EU-7 Institute 59.937 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 24.121 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen01 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 40.352 39.234 3.404 14.086 51 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 52 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,16 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: · · · bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Derivategeschäft, Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 21/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20a Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "DividendenStopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Raiffeisen Westhausen eG k.A. deutsches Recht, GenG hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 2.134 2.134 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 22/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Nachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 23/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit 2.134 26 (1), 27, 28, ihnen verbundene Agio 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 2.134 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments k.A. Verzeichnis der 2 EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der davon: Art des Finanzinstruments k.A. 3 EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 0 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis 8.795 26 (1) (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.350 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von 0 486 (2) Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. 483 (2) Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 24/36 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässi- k.A. 84, 479, 480 ger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte 0 26 (2) Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor re- 15.279 gulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpas0 34, 105 sungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte 0 36 (1) (b), 37, (verringert um entsprechende 472 (4) Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität ab- 0 36 (1) (c), 38, hängige latente Steueransprüche, 472 (5) ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder 0 33 (a) Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berech- 0 36 (1) (d), 40, nung der erwarteten Verlustbe159, 472 (6) träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der 0 32 (1) sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eige0 33 (b) nen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensions0 36 (1) (e), 41, fonds mit Leistungszusage (nega472 (7) tiver Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen 0 36 (1) (f), 42, eines Instituts in eigenen Instru472 (8) menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des k.A. 36 (1) (g), 44, harten Kernkapitals von Unter472 (9) nehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 25/36 0 0 0 0 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 19 20 20a 20b 20c 20d 21 22 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) -250 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 100 k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 0 36 (1) (k) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 k.A. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 26/36 48 (1) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 23 24 25 25a 25b 26 26a 26b 27 28 29 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 0 k.A. k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 100 481 k.A. -50 481 36 (1) (j) 200 15.079 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 27/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit 0 ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren 0 Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 51, 52 0 33 Betrag der Posten im Sinne von 0 486 (3) Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. 483 (3) Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen 0 85, 86, 480 Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen 0 486 (3) begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen 0 52 (1) (b), 56 eines Instituts in eigenen Instru(a), 57, 475 (2) menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des 0 56 (b), 58, 475 zusätzlichen Kernkapitals von Un(3) ternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen 0 56 (c), 59, 60, des Instituts in Instrumenten des 79, 475 (4) zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 28/36 0 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 40 41 41a 41b 41c Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 467, 468, 481 0 467 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 29/36 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: …mögliche Abzugs- und 0 468 Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … k.A. 481 0 56 (e) 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des 0 zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 44 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 15.079 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit 1 62, 63 ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von 3.458 486 (4) Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. 483 (4) Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungs0 87, 88, 480 kapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen k.A. 486 (4) begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 1.224 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regu- 4.683 latorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen 0 63 (b) (i), 66 (a), eines Instituts in eigenen Instru67, 477 (2) menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des 0 66 (b), 68, 477 Ergänzungskapitals und nach(3) rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 30/36 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 54a 54b 55 56 56a Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -1.000 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 k.A. k.A. k.A. k.A. -50 Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 31/36 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 56b 56c 57 58 59 59a davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. -1.050 481 3.633 18.712 k.A. Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 32/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva ins60 gesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 109.722 13,74 92 (2) (a), 465 13,74 92 (2) (b), 465 17,05 92 (2) (c) Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 33/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 704 CRD 128, 129, 130 686 18 0 0 CRD 131 9,24 CRD 128 1.756 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 34/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 0 36 (1) (c), 38, Von der künftigen Rentabilität 48, 470, 472 (5) abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital an1.224 62 rechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung 97.903 62 von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 75 78 Auf das Ergänzungskapital an0 62 rechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung k.A. 62 von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für 0 484 (3), 486 (2) CET1-Instrumente, für die die und (5) Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 0 484 (3), 486 (2) ausgeschlossener Betrag (Beund (5) trag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT10 484 (4), 486 (3) Instrumente, für die die Auslaufund (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 0 484 (4), 486 (3) ausgeschlossener Betrag (Beund (5) trag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-In- 3.458 484 (5), 486 (4) strumente, für die die Auslaufreund (5) gelungen gelten Raiffeisenbank Westhausen eG Seite 35/36 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 1.283 484 (5), 486 (4) und (5) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) 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