DIOS ZX Update 4/13 (Stand 17.12.13) _________________________________________________________________________________________ Bitte unbedingt lesen, wichtige Information! 1. KZV-Abrechnung a. Neue Module für die KZV-Abrechnung b. Übergabe der Labor-Gebührenziffern 2. Leistungserfassung a. Übernahme von Leistungen aus einem Plan b. Abrechenbare Leistungen im Dialog 3. Einführung der neuen BEL 2014 4. Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs und Umstellung auf IBAN und BIC 5. Aufgabenverwaltung 6. Leistungskontrolle 7. Sonstiges a. Optionen/Leistungserfassung b. Anbindung der Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS 8. BEL-Preise Achtung - Wichtige Mitteilung Am 16.12.14 erhielten wir von der KZBV die Mitteilung, dass die Einführung der neuen BEL 2014 auf den 01.04.2014 verschoben wurde. Wir haben das in unserer aktuellen Version (ab Version 4.25d vom 17.12.13) berücksichtigt. Alle unter Punkt 3 beschriebenen Änderungen gelten somit ab dem 01.04.2014. Die für die BEL 2014 bereits angepassten KZV-Abrechnungsmodule wurden angepasst. 1 1. KZV-Abrechnung a. Neue Module für die KZV-Monatsabrechnung Für die KZV-Abrechnungen werden die folgenden neuen Module auf Ihr System übertragen: KCH-Modul ZE-Modul KFO-Modul KBR-Modul PAR-Modul Version 2.6d/a Version 3.1a Version 2.8a Version 2.0a Version 1.4a vom 21.11.2013 vom 17.12.2013 vom 17.12.2013 vom 17.12.2013 vom 21.11.2013 Für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnung 4/2013 müssen die oben angegebenen Versionen verwendet werden. Übertragen Sie daher dieses Update, wenn diese Version noch nicht auf Ihrem System installiert ist. Die anderen Module sind ebenfalls ab sofort gültig. Die Versionen werden Ihnen unter dem Menüpunkt Hilfe-Info angezeigt. Prüfen Sie dort ggf., ob die aktuelle Version auf Ihrem System installiert sind. Folgende Änderungen wurden in den Modulen vorgenommen: a.1. KCH-Modul 1. Im Zusammenhang mit der Abrechnungsprüfung gemäß 106 a Abs. 3 SGB V wurde festgelegt, dass Leistungen, die sich aufgrund von quartalsübergreifenden Fristverletzungen als nicht abrechenbar herausstellen (z.B. nicht begründete Wiederholungsfüllung innerhalb von 2 Jahren), nicht mehr vom KCH Sendemodul in die Abrechnungsdatei übernommen werden und somit nicht von der Zahnarztpraxis zur KZV übermittelt werden. Diese Regelung galt für die Versionen 2.6 bis 2.6b des KCH-Moduls. In der aktuellen Version wird sogar der gesamte Fall nicht übertragen. Es erscheint dann die Fehlermeldung 200: "Fall enthält wegen quartalsübergreifender Fristen nicht abrechnungsfähige Leistung(en) (Fall wird nicht übertragen)". Die Leistung muss also entweder gelöscht oder es muss eine Begründung angegeben werden damit der gesamte Fall überhaupt übertragen wird. 2 Bei nicht übertragenen Leistungen wird die folgende Fehlermeldung ausgegeben: In der Abrechnung wird die Anzahl der vom Sendemodul nicht übertragenen Leistungen angezeigt. Diese Leistungen gelangen nicht zur Abrechnung. 2. Soll eine IP4 zweimal in einem Kalenderhalbjahr abgerechnet werden, so kann dies unter Bemerkung mit „KZV: erhöhtes Kariesrisiko“ kenntlich gemacht werden. 3. Neben dem KZV-Bereich Hessen ist es nunmehr auch in den KZV-Bereichen Berlin und Hamburg (in Hamburg optional) vorgesehen, dass zur BEMA-Nr. 01k eine KIG-Einstufung angeben wird (z. B. "KIGE1"). In den Optionen kann dafür der Schalter „KIG übermitteln“ gesetzt werden. Der Schalter wird für die entsprechenden KZVen vorinitialisiert. Die KIG-Einstufung wird im Feld Zusatz erfasst. 3 Sofern keine KIG-Einstufung vorgenommen wurde, ist im Zusatzfeld der Text "KIG00" anzugeben (in Hamburg optional). Im Fehlerfall erscheint in diesen KZV-Bereichen die Fehlernummer 503 "Information, welche oder ob keine KIG-Einstufung vorgenommen wurde, falsch oder fehlend". 4. Bei den Leistungen (ViPr), 10 (ÜZ) und 107 (Zst) wird nun auch geprüft, ob überhaupt Zähne vorhanden sind. Bei zwei zahnlosen Kiefern erscheint die Fehlermeldung 420 "Nicht abrechenbar, weil Zahn/Zähne nicht vorhanden". Bei diesen Leistungen ist jedoch keine Zahnangabe erforderlich. Falls doch Zähne angegeben wurden erscheint nun der Fehler 256 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im Zahnfeld vorhanden". Zur Leistung 106 (sK) ist ebenfalls kein Zahn anzugeben, ansonsten erfolgt auch hier die o.a. Fehlerausgabe. Falls zu einer Leistung eine nicht erforderliche Bemerkung oder Begründung angegeben wurde, erscheint nun die Fehlermeldung 255 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im Feld "KZV-interne Mitteilung" vorhanden" bzw. 257 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im Bemerkungsfeld vorhanden" Die neuen Prüfungen hinsichtlich der Zahn- und Bemerkungsangabe können dazu führen, dass nun beim Prüflauf einige zusätzliche (nicht erwünschte) Info-Meldungen erscheinen. In den Systemoptionen unter der Rubrik KZV-Abrechnung können die Hinweismeldungen mit dem Schalter „Nicht erforderliche Bemerkung und „Nicht erforderliche Zahnabgabe“ (siehe Bild oben) abgeschaltet werden. Der Schalter für die Zahnangabe wird mit dem Update ausgeschaltet damit die Meldungen bzgl. der Zahnangabe nicht mehr erscheinen. 4 a2. ZE-Modul 1. Bei der Abrechnung der Pläne von Versicherten von Heilfürsorge-Träger kann sich der Zuschuss zum Labor von dem Honorarzuschuss unterscheiden. Damit der Plan zur Abrechnung gelangt, und um Fehlermeldungen zu vermeiden, wird der Versichertenanteil am Labor in dem Feld für Metallkosten ausgewiesen. Dies ist eine Übergangslösung bis die Heilfürsorge-Träger ebenfalls auf das Festzuschuss-System umgestellt haben, und so von der KZBV vorgegeben. Da dies bereits seit längerem in DIOS ZX realisiert ist, ergibt sich für unsere Anwender keine Änderung. 2. Das Labor-Lieferdatum für Eigen- und Fremdlabor muss immer vor dem Eingliederungsdatum liegen. Falls nicht erscheint die Fehlermeldung "Laborlieferdatum falsch oder fehlend oder jünger als das Eingliederungsdatum". Als Lieferdatum für die Eigenlabor-Leistungen wird immer das Leistungsdatum übergeben. Falls dieses jünger ist als das eingliederungsdatum wird das Eingliederungsdatum übergeben. 3. Im KZV-Bereich Baden-Württemberg haben sich aufgrund neuer Vereinbarungen mit einzelnen Krankenkassen Änderungen bezüglich der Regelungen zu den nicht bewilligungsbedürftigen Wiederherstellungen/Erweiterungen ergeben. Diese wurden mit der neuen Version 3.0 des ZEAbrechnungsmoduls nachvollzogen. 4. Neben den KZV-Bereichen Hessen und Saarland ist nun auch im KZV-Bereich WestfalenLippe die Übergabe der Einzeldaten aus Eigenlaborrechnungen an das ZE-Abrechnungsmodul verpflichtend. Sollten hier diese Daten fehlen, erscheint nun eine entsprechende Fehlermeldung. b3. KFO-Modul 1. Hier wurde die gleichen Änderungen wie im KCH-Modul Punkt 1 und 2 vorgenommen. 2. Die KZV Berlin wurde in die Liste der KZVen aufgenommen, die die Übermittlung der KIGEinstufungen als Pseudoleistung wünschen.( KZV Baden-Württemberg, KZV Niedersachsen, KZV Rheinland-Pfalz, KZV Nordrhein, KZV Hessen, KZV Berlin, KZV Hamburg, KZV Westfalen-Lippe ) 5 3. Für die KZVen Hessen und Berlin soll, für die KZV Hamburg kann bei der 5 die Art der geplanten Behandlung übergeben werden. In den Optionen kann dafür der Schalter „KIG übermitteln“ gesetzt werden. Der Schalter wird für die entsprechenden KZVen vorinitialisiert. Bei der Gebührenposition 5 muss gleichzeitig im Feld Zusatz „F“ ( Frühbehandlung ), FA ( Frühe Behandlung ) oder A ( Regelbehandlung ) erfasst werden. 4. Neben den KZV-Bereichen Hessen und Saarland ist auch im KZV-Bereich Westfalen-Lippe die Übergabe der Einzeldaten aus Eigenlaborrechnungen an das KFO-Abrechnungsmodul verpflichtend. a4. KBR-Modul Hier wurde die gleichen Änderungen wie im KCH-Modul Punkt 1 und 2 vorgenommen. b. Übergabe der Labor-Gebührenziffern Für die Übergabe der Eigenlaborpositionen an die entsprechenden Abrechnungsmodule kann nun statt der Gebühren-Nr. auch die Druck-Nr. gewählt werden. Die Auswahl erfolgt in den SystemOptionen unter der Rubrik KZV-Abrechnung getrennt nach den einzelnen Abrechnungsgebieten. 6 2. Leistungserfassung a. Übernahme von Leistungen aus einem Plan Bei der Übernahme von geplanten Leistungen können neben der Bemerkung auch die Notiz der jeweiligen Leistungen übernommen werden. Gleichzeitig kann die Übernahme der Bemerkung abgewählt werden. b. Abrechenbare Leistungen im Dialog Zusätzlich zu den Vorschlägen für die abrechenbaren Leistungen, kann neben den festen Vorgaben bis zu vier selbstdefinierte Leistungen erfasst werden. 7 Die Liste mit vier selbstdefinierten Gruppen ist im Recall seit längerem integriert. Hier kann nun neben der Anzahl der Monate, eine Leistung sowohl für privat Versicherte, wie auch für GKVPatienten definiert werden. Diese definierten Gruppen werden dann in der Leistungserfassung im Dialog der abrechenbaren Leistungen angezeigt. 3. Einführung der neuen BEL 2014 Zum 01.04.2014 wird das Bundeseinheitlich Verzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL) geändert. Es werden einige neue Positionen hinzugefügt und einige Positionen zu einer neuen Position zusammengefasst. Verschiedene Positionen entfallen oder der Leistungstext wurde geringfügig geändert. a. Neue und ersetzte Positionen 2021 Einarmige gegossene Haltevorrichtung ersetzt: 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer je Zahn 2024 Bonyhardklammer 2031 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung ersetzt: 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer mit Gegenlager 2036 Doppelbogenklammer, zwei Zähne 2041 Zweiarmige gegossene Halte-Stützvorrichtung ersetzt: 2041 Zweiarmige Klammer/Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 8 2043 2044 2045 2046 Ringklammer/Auflage Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage 3800 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung ersetzt : 3801 Einarmige Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer ohne Auflage/Gegenlager 3810 Sonst. gebogene Halte-/Stützvorrichtung ersetzt: 3811 Zweiarmige Klammer, auch mit Auflage 3812 Bonyhardklammer mit Auflage u. Gegenlager 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer, zwei Zähne umfassend 4010 Aufbissbehelf mit adjustiert. Oberfläche ersetzt: 4011 Aufbißschiene 4012 Knirscherschiene 4013 Bißführungsplatte 4020 Aufbissbehelf ohne adjust. Oberfläche ersetzt: 4021 Miniplastschiene 4022 Retentionsschiene 4023 Verband-/Verschlußplatte 7121 Weichkunststoff (KFO) ersetzt: 7120 Verarbeitung von Weichkunststoff 7122 Sonderkunststoff (KFO) 8610 8620 8630 8640 8700 Grundeinh./Instandsetzung KFO o. Aufbissbehelf LE Einfügen Regulierungs-/Halteelement LE Erneuerung eines Elementes/intermax. KFO-Basis erneuern Remontieren KFO-Gerät b. Entfallene Positionen 4060 7610 7620 7700 8110 Semipermanente Schiene KST, je Zahn Grundeinheit Instandsetzung e. KFO-Basis Dehn-/Regulierungselement Remontieren e. Gerätes o. Kunstoffbasis KFO-Basis erneuern Die Änderungen werden mit dem Update auf Ihrem System eingepflegt. Dabei bleiben die alten Positionen erhalten. Pro BEL-Position ist das Feld Leistungstext zweifach für die BEL bis 31.03.2014 und für die BEL ab 01.04.2014 enthalten. Je nach Leistungs- und/oder Plandatum wird auf einer Rechnung oder einem Laborauftrag der alte oder neue Leistungstext ausgewiesen. Die BEL-Preise sind uns zurzeit noch nicht bekannt. Wie immer konnten sich die zuständigen Gremien noch nicht auf neue Preise einigen. Sobald uns die Preise bekannt sind werden wir Ihnen 9 diese auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Unter Punkt 7. BEL-Preise finden Sie hierzu eine Beschreibung. Das Formular für die Erfassung der Labor-Positionen wurde den neuen Gegebenheiten angepasst. In den Labor-Daten können wahlweise die alten oder neuen BEL-Nummern angezeigt und geändert werden. Über den Button rechts neben dem Verlassen-Button kann zwischen der Ansicht Labor bis 2013 und Labor ab 2014 gewechselt werden. In der Liste und der Erfassungsmaske erscheinen dann jeweils die alten oder neuen Daten. 4. Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs und Umstellung auf IBAN und BIC Ab 01.02.2014 sind Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Verfahren (SEPA=Single Euro Payments Area) möglich. Die Konto-Nummern werden durch die IBAN (International Bank Account Number) und die Bankleitzahlen durch die BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Bank. Folgende Änderungen wurden bisher für die Umstellung im DIOS Programm vorgenommen: a. Praxisdaten In der Praxisverwaltung kann zur bisherigen Konto-Nr. und Bankleitzahl die IBAN und BIC erfasst werden. Diese beiden Nummern für die Bankverbindung müssen spätestens mit Einführung des SEPA Zahlungsverkehrs auf den Rechnungen ausgedruckt werden. 10 Konventionsgemäß wird die IBAN in Viererpäckchen eingegeben. Diese Formatierung wird von DIOS ZX unterstützt. Für die Eingabe der IBAN stehen Hilfen zur Verfügung. So korrespondiert das Eingabefeld immer mit den Feldern Konto-Nr. und Bankleitzahl. Bei Klick auf die Schaltfläche neben dem IBAN-Feld wird aus den Inhalten dieser Felder die IBAN und BIC errechnet. Das funktioniert jedoch nur, wenn dort gültige Werte stehen, z.B. muss die BLZ bei deutschen Banken 8-stellig sein. Standardmäßig werden BLZ und Kontonummer als „deutsch“ interpretiert, es ist jedoch auch möglich eine ausländische IBAN zu errechnen. In diesem Fall braucht man Werte in den Feldern Konto-Nr. und Bankleitzahl, und im Feld IBAN ist zusätzlich das gewünschte Länderkürzel einzugeben. Eine identische Funktionalität wurde für die IBAN-Felder in den Praxisstammdaten implementiert. Von DIOS ZX unterstützte IBAN-Länder sind Deutschland, alle angrenzenden Staaten und Liechtenstein. Mit dem Update wird aus den bestehenden Bankverbindungen die IBAN und BIC automatisch berechnet und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind. IBAN und BIC werden zurzeit noch nicht auf den Rechnungen ausgedruckt. Dieses wird in den Systemoptionen unter der Rubrik Druck eingestellt. 11 Mit diesem Schalter wird in den Briefköpfen, in denen die Daten der Bank(en) ausgegeben werden, entweder Konto-Nr. und BLZ oder IBAN und BIC ausgegeben. Eine gleichzeitige Ausgabe der alten und neuen Bank-Daten erfolgt nicht. Praxen, die dieses wünschen, müssen Ihre praxisindividuell gestalteten Briefköpfe selbst ändern. Wir können mit dem Update leider nicht in den in vielen Praxen individuell gestalteten Word-Dokumenten diese Änderungen vornehmen. Folgende Steuerzeichen stehen für den Druck der Bank-Daten zur Verfügung: <ZA>,<ZD>, <ZG>, <ZJ>: Bankname 1-4 <ZC>,<ZF>, <ZI>, <ZL>: Konto-Nr. 1-4 Schalterstellung <ZB>, <ZE>, <ZH>, <ZK>: BLZ 1-4 oder BIC 1-4, abhängig von der Schalterstellung <ZCI>, <ZFI>, <ZII>, <ZLI>: IBAN 1-4, unabhängig von der Einstellung <ZBB>, <ZEB>, <ZHB>, <ZKB>: BIC 1-4, unabhängig von der Einstellung oder IBAN 1-4, abhängig von der Wird hinter das Steuerzeichen für die Konto-Nr., IBAN, BLZ und BIC das +-Zeichen gesetzt, so wird vor der Nummer jeweils die Bedeutung der Nummer (Konto-Nr., IBAN, BLZ oder BIC) ausgewiesen. In dem Standard-Text für den Druck der GOZ-Rechnung (RGGOZ.DOC) sind im Dokument-Fuß die Bankdaten ausgewiesen. Hier können z.B. die folgenden Steuerzeichen eingetragen werden: <ZA> <ZD> <ZG> <ZJ> <ZB+> <ZE+> <ZH+> <ZK+> <ZC+> <ZBB+> <ZF+> <ZEB+> <ZI+> <ZHB+> <ZL+> <ZKB+ <ZCI+> <ZFI+> <ZII+> <ZLI+> Es werden dann die Bank-Daten in der folgenden Form ausgegeben: SpaDaKa Reken BLZ: 428 612 39 Nr.: 1018983900 BIC: GENODEM1RKN IBAN: DE07 4286 1239 1018 9839 00 Sparkasse Münsterland BLZ: 401 545 30 Nr.: 130120900 BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE70 4015 4530 0130 1209 00 Volksbank Münsterland BLZ: 428 613 87 Nr.: 136322000 BIC: GENODEM1BOB IBAN: DE31 4286 1387 0136 3220 00 Die Standard-Texte für die GOZ-Rechnung werden mit dem Update nicht entsprechend geändert, damit keine von den Praxen in diesen Texten vorgenommenen Änderungen überschrieben werden. Neue Texte befinden sich aber im Update-Verzeichnis DIOSZX\DIOSZX_UPDATE auf der CD bzw. nach dem Internet-Update im DIOS ZX\DIOSZX_UPDATE-Verzeichnis. Von hier können die Texte bei Bedarf leicht in das DIOS ZX Vorlagenverzeichnis kopiert werden. 12 b. Patientendaten In den Patientendaten kann unter der Rubrik Rechnungen neben der Konto-Nr. und BLZ ebenfalls die IBAN und BIC hinterlegt werden. Bei Klick auf die Schaltfläche neben dem IBAN-Feld wird aus der Konto-Nr. und BLZ die IBAN und BIC errechnet und eingetragen. IBAN und BIC werden mit dem Update automatisch aus der ggf. vorhandenen Konto-Nr. und BLZ berechnet und hinterlegt. Aus bereits vorhandenen Konto-Daten werden mit dem Update IBAN und BIC automatisch berechnet und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind. c. Überweisungen In den Überweisungen und Lastschriften werden neben der Konto-Nr. und BLZ ebenfalls die IBAN und BIC hinterlegt. Bei Klick auf die Schaltfläche neben dem IBAN-Feld wird aus der Konto-Nr. und BLZ die IBAN und BIC errechnet und eingetragen. 13 Aus den vorhandenen Konto-Daten werden mit dem Update IBAN und BIC automatisch berechnet und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind. d. Neues Überweisung-Druck-Formular Für den Druck des Überweisungsträgers für Patienten-Rechnungen wird der Text UEBWS.DOC auf Ihr System übertragen. Dieser Text ersetzt die bisherigen Standard-Text UEBW.DOC. Bitte tragen Sie den neuen Textnamen in den System-Optionen unter der Rubrik Offene Posten ein wenn Sie auf den Druck von SEPA-Überweisungsformularen umstellen wollen. e. Datenträgeraustausch Das Modul für die Erzeugung von Überweisungs- und Lastschriftdateien für den Import in ein Banking-Programm wurde noch nicht umgeschrieben. Diese Dateien werden noch im alten Format 14 mit Konto-Nr. und BLZ erzeugt. Ein neues Modul erhalten Sie mit dem nächsten Update im Januar 2014 rechtzeitig zur Einführung der SEPA-Überweisung ab 01.02.2014. 5. Aufgabenverwaltung In der Aufgabenverwaltung wurden die Einstellungen bzgl. der Wiederkehr von Aufgaben erweitert. Es stehen jetzt drei Varianten zu Verfügung: a. Aufgaben ohne Wiederkehr für einmalig auszuführende Aufgaben. b. Aufgaben mit periodischer Wiederkehr in einem bestimmten Intervall. c. Aufgaben die sich wochentäglich an einem oder mehreren Tagen wiederholen. Diese Aufgaben können zusätzlich in einem Intervall für einen bestimmten Wochentag vorgesehen werden. 6. Leistungskontrolle Die Leistungskontrolle kann nun auch anhand der Termine gefiltert werden, die in unserem Terminbuch AlphaTerm für einen bestimmten Zeitraum hinterlegt sind. Wird z.B. als Erbringungszeitraum ein Tag angegeben, so sucht das Programm aus dem Terminbuch alle 15 Patienten, für die an diesem Tag ein Termin hinterlegt ist und listest die für diese Patienten erfassten Leistungen. Auf diese Weise kann auch leicht festgestellt werden, für welche Patienten evtl. Leistungen vergessen wurden. 7. Sonstiges a. Optionen/Leistungserfassung Für eine bessere Übersicht, ist die Aufteilung der Optionen für die Leistungserfassung geringfügig geändert worden. b. Anbindung der Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS Die Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS werden nun automatisch über die VDDS-Media-Schnittstelle an DIOS ZX angebunden. Nach der Installation und Registrierung als VDDS-Anwendung steht das Programm der Abrechnungsgesellschaft in DIOS ZX zur Anwahl zu Verfügung. 16 8. BEL-Preise Für die KZV Pfalz (06) werden mit diesem Update die ab 01.08.13 gültigen BEL-Preise in die Labor-Gebührendatei eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Preise der bereits erfassten BEL-Leistungen mit dem Update nicht aktualisiert werden. Dieses ist nicht möglich, da ggf. Rechnungen schon geschrieben oder Fälle bereits mit der KZV abgerechnet wurden. Für 2014 haben wir noch keine neuen Preislisten erhalten. Wie üblich konnten sich die Gremien nicht rechtzeitig auf neue Preise einigen. Sobald uns die neuen Preise für die einzelnen KZVen vorliegen werden wir diese auf unserer Internet-Seite zum Download bereitstellen und Sie über unseren Mitteilungsdienst „DIOS aktuell“ über neue Preis informieren. Die Preise können Sie einfach über das DIOS ZX Internet-Update herunterladen. Wählen Sie System-Update übertragen und dort die Internet-Update Danach wählen Sie „Download + Start“ und dann unter der Rubrik „Sonstiges“ das BEL-Update. 17