BS413

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DIOS ZX Update 4/13 (Stand 17.12.13)
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Bitte unbedingt lesen, wichtige Information!
1. KZV-Abrechnung
a. Neue Module für die KZV-Abrechnung
b. Übergabe der Labor-Gebührenziffern
2. Leistungserfassung
a. Übernahme von Leistungen aus einem Plan
b. Abrechenbare Leistungen im Dialog
3. Einführung der neuen BEL 2014
4. Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs und Umstellung auf IBAN und BIC
5. Aufgabenverwaltung
6. Leistungskontrolle
7. Sonstiges
a. Optionen/Leistungserfassung
b. Anbindung der Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS
8. BEL-Preise
Achtung - Wichtige Mitteilung
Am 16.12.14 erhielten wir von der KZBV die Mitteilung, dass die Einführung
der neuen BEL 2014 auf den 01.04.2014 verschoben wurde. Wir haben das in
unserer aktuellen Version (ab Version 4.25d vom 17.12.13) berücksichtigt.
Alle unter Punkt 3 beschriebenen Änderungen gelten somit ab dem
01.04.2014. Die für die BEL 2014 bereits angepassten KZV-Abrechnungsmodule wurden angepasst.
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1. KZV-Abrechnung
a. Neue Module für die KZV-Monatsabrechnung
Für die KZV-Abrechnungen werden die folgenden neuen Module auf Ihr System übertragen:
KCH-Modul
ZE-Modul
KFO-Modul
KBR-Modul
PAR-Modul
Version 2.6d/a
Version 3.1a
Version 2.8a
Version 2.0a
Version 1.4a
vom 21.11.2013
vom 17.12.2013
vom 17.12.2013
vom 17.12.2013
vom 21.11.2013
Für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnung 4/2013 müssen die oben angegebenen Versionen
verwendet werden. Übertragen Sie daher dieses Update, wenn diese Version noch nicht auf Ihrem
System installiert ist. Die anderen Module sind ebenfalls ab sofort gültig. Die Versionen werden
Ihnen unter dem Menüpunkt Hilfe-Info angezeigt. Prüfen Sie dort ggf., ob die aktuelle Version auf
Ihrem System installiert sind.
Folgende Änderungen wurden in den Modulen vorgenommen:
a.1. KCH-Modul
1. Im Zusammenhang mit der Abrechnungsprüfung gemäß 106 a Abs. 3 SGB V wurde festgelegt,
dass Leistungen, die sich aufgrund von quartalsübergreifenden Fristverletzungen als nicht
abrechenbar herausstellen (z.B. nicht begründete Wiederholungsfüllung innerhalb von 2 Jahren),
nicht mehr vom KCH Sendemodul in die Abrechnungsdatei übernommen werden und somit nicht
von der Zahnarztpraxis zur KZV übermittelt werden. Diese Regelung galt für die Versionen 2.6 bis
2.6b des KCH-Moduls. In der aktuellen Version wird sogar der gesamte Fall nicht übertragen. Es
erscheint dann die Fehlermeldung 200: "Fall enthält wegen quartalsübergreifender Fristen nicht
abrechnungsfähige Leistung(en) (Fall wird nicht übertragen)". Die Leistung muss also entweder
gelöscht oder es muss eine Begründung angegeben werden damit der gesamte Fall überhaupt
übertragen wird.
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Bei nicht übertragenen Leistungen wird die folgende Fehlermeldung ausgegeben:
In der Abrechnung wird die Anzahl der vom Sendemodul nicht übertragenen Leistungen angezeigt.
Diese Leistungen gelangen nicht zur Abrechnung.
2. Soll eine IP4 zweimal in einem Kalenderhalbjahr abgerechnet werden, so kann dies unter
Bemerkung mit „KZV: erhöhtes Kariesrisiko“ kenntlich gemacht werden.
3. Neben dem KZV-Bereich Hessen ist es nunmehr auch in den KZV-Bereichen Berlin und
Hamburg (in Hamburg optional) vorgesehen, dass zur BEMA-Nr. 01k eine KIG-Einstufung
angeben wird (z. B. "KIGE1"). In den Optionen kann dafür der Schalter „KIG übermitteln“ gesetzt
werden. Der Schalter wird für die entsprechenden KZVen vorinitialisiert. Die KIG-Einstufung wird
im Feld Zusatz erfasst.
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Sofern keine KIG-Einstufung vorgenommen wurde, ist im Zusatzfeld der Text "KIG00" anzugeben
(in Hamburg optional). Im Fehlerfall erscheint in diesen KZV-Bereichen die Fehlernummer 503
"Information, welche oder ob keine KIG-Einstufung vorgenommen wurde, falsch oder fehlend".
4. Bei den Leistungen (ViPr), 10 (ÜZ) und 107 (Zst) wird nun auch geprüft, ob überhaupt Zähne
vorhanden sind. Bei zwei zahnlosen Kiefern erscheint die Fehlermeldung
420 "Nicht
abrechenbar, weil Zahn/Zähne nicht vorhanden".
Bei diesen Leistungen ist jedoch keine Zahnangabe erforderlich. Falls doch Zähne angegeben
wurden erscheint nun der Fehler 256 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im
Zahnfeld vorhanden". Zur Leistung 106 (sK) ist ebenfalls kein Zahn anzugeben, ansonsten erfolgt
auch hier die o.a. Fehlerausgabe.
Falls zu einer Leistung eine nicht erforderliche Bemerkung oder Begründung angegeben wurde,
erscheint nun die Fehlermeldung
255 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im Feld "KZV-interne
Mitteilung" vorhanden" bzw.
257 "Leistung korrekt, aber eine nicht erforderliche Angabe im Bemerkungsfeld
vorhanden"
Die neuen Prüfungen hinsichtlich der Zahn- und Bemerkungsangabe können dazu führen, dass
nun beim Prüflauf einige zusätzliche (nicht erwünschte) Info-Meldungen erscheinen. In den
Systemoptionen unter der Rubrik KZV-Abrechnung können die Hinweismeldungen mit dem
Schalter „Nicht erforderliche Bemerkung und „Nicht erforderliche Zahnabgabe“ (siehe Bild oben)
abgeschaltet werden. Der Schalter für die Zahnangabe wird mit dem Update ausgeschaltet damit
die Meldungen bzgl. der Zahnangabe nicht mehr erscheinen.
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a2. ZE-Modul
1. Bei der Abrechnung der Pläne von Versicherten von Heilfürsorge-Träger kann sich der
Zuschuss zum Labor von dem Honorarzuschuss unterscheiden. Damit der Plan zur Abrechnung
gelangt, und um Fehlermeldungen zu vermeiden, wird der Versichertenanteil am Labor in dem
Feld für Metallkosten ausgewiesen. Dies ist eine Übergangslösung bis die Heilfürsorge-Träger
ebenfalls auf das Festzuschuss-System umgestellt haben, und so von der KZBV vorgegeben. Da
dies bereits seit längerem in DIOS ZX realisiert ist, ergibt sich für unsere Anwender keine
Änderung.
2. Das Labor-Lieferdatum für Eigen- und Fremdlabor muss immer vor dem Eingliederungsdatum
liegen. Falls nicht erscheint die Fehlermeldung "Laborlieferdatum falsch oder fehlend oder jünger
als das Eingliederungsdatum". Als Lieferdatum für die Eigenlabor-Leistungen wird immer das
Leistungsdatum übergeben. Falls dieses jünger ist als das eingliederungsdatum wird das
Eingliederungsdatum übergeben.
3. Im KZV-Bereich Baden-Württemberg haben sich aufgrund neuer Vereinbarungen mit einzelnen
Krankenkassen Änderungen bezüglich der Regelungen zu den nicht bewilligungsbedürftigen
Wiederherstellungen/Erweiterungen ergeben. Diese wurden mit der neuen Version 3.0 des ZEAbrechnungsmoduls nachvollzogen.
4. Neben den KZV-Bereichen Hessen und Saarland ist nun auch im KZV-Bereich WestfalenLippe die Übergabe der Einzeldaten aus Eigenlaborrechnungen an das ZE-Abrechnungsmodul
verpflichtend. Sollten hier diese Daten fehlen, erscheint nun eine entsprechende Fehlermeldung.
b3. KFO-Modul
1. Hier wurde die gleichen Änderungen wie im KCH-Modul Punkt 1 und 2 vorgenommen.
2. Die KZV Berlin wurde in die Liste der KZVen aufgenommen, die die Übermittlung der KIGEinstufungen als Pseudoleistung wünschen.( KZV Baden-Württemberg, KZV Niedersachsen, KZV
Rheinland-Pfalz, KZV Nordrhein, KZV Hessen, KZV Berlin, KZV Hamburg, KZV Westfalen-Lippe )
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3. Für die KZVen Hessen und Berlin soll, für die KZV Hamburg kann bei der 5 die Art der
geplanten Behandlung übergeben werden. In den Optionen kann dafür der Schalter „KIG
übermitteln“ gesetzt werden. Der Schalter wird für die entsprechenden KZVen vorinitialisiert. Bei
der Gebührenposition 5 muss gleichzeitig im Feld Zusatz „F“ ( Frühbehandlung ), FA ( Frühe
Behandlung ) oder A ( Regelbehandlung ) erfasst werden.
4. Neben den KZV-Bereichen Hessen und Saarland ist auch im KZV-Bereich Westfalen-Lippe die
Übergabe der Einzeldaten aus Eigenlaborrechnungen an das KFO-Abrechnungsmodul
verpflichtend.
a4. KBR-Modul
Hier wurde die gleichen Änderungen wie im KCH-Modul Punkt 1 und 2 vorgenommen.
b. Übergabe der Labor-Gebührenziffern
Für die Übergabe der Eigenlaborpositionen an die entsprechenden Abrechnungsmodule kann nun
statt der Gebühren-Nr. auch die Druck-Nr. gewählt werden. Die Auswahl erfolgt in den SystemOptionen unter der Rubrik KZV-Abrechnung getrennt nach den einzelnen Abrechnungsgebieten.
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2. Leistungserfassung
a. Übernahme von Leistungen aus einem Plan
Bei der Übernahme von geplanten Leistungen können neben der Bemerkung auch die Notiz der
jeweiligen Leistungen übernommen werden. Gleichzeitig kann die Übernahme der Bemerkung
abgewählt werden.
b. Abrechenbare Leistungen im Dialog
Zusätzlich zu den Vorschlägen für die abrechenbaren Leistungen, kann neben den festen
Vorgaben bis zu vier selbstdefinierte Leistungen erfasst werden.
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Die Liste mit vier selbstdefinierten Gruppen ist im Recall seit längerem integriert. Hier kann nun
neben der Anzahl der Monate, eine Leistung sowohl für privat Versicherte, wie auch für GKVPatienten definiert werden. Diese definierten Gruppen werden dann in der Leistungserfassung im
Dialog der abrechenbaren Leistungen angezeigt.
3. Einführung der neuen BEL 2014
Zum 01.04.2014 wird das Bundeseinheitlich Verzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL)
geändert. Es werden einige neue Positionen hinzugefügt und einige Positionen zu einer neuen
Position zusammengefasst. Verschiedene Positionen entfallen oder der Leistungstext wurde
geringfügig geändert.
a. Neue und ersetzte Positionen
2021 Einarmige gegossene Haltevorrichtung
ersetzt:
2021 Einarmige Klammer
2022 Inlayklammer
2023 Fortlaufende Klammer je Zahn
2024 Bonyhardklammer
2031 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung
ersetzt:
2031 Zweiarmige Klammer
2032 Approximalklammer
2033 Ringklammer
2034 Rücklaufklammer
2035 Bonyhardklammer mit Gegenlager
2036 Doppelbogenklammer, zwei Zähne
2041 Zweiarmige gegossene Halte-Stützvorrichtung
ersetzt:
2041 Zweiarmige Klammer/Auflage
2042 Approximalklammer/Auflage
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2043
2044
2045
2046
Ringklammer/Auflage
Rücklaufklammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer/Auflage
3800 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung
ersetzt :
3801 Einarmige Klammer
3802 Inlayklammer
3803 Interdental-Knopfklammer
3804 Approximalklammer
3805 Auflage
3806 Bonyhardklammer ohne Auflage/Gegenlager
3810 Sonst. gebogene Halte-/Stützvorrichtung
ersetzt:
3811 Zweiarmige Klammer, auch mit Auflage
3812 Bonyhardklammer mit Auflage u. Gegenlager
3813 Überwurfklammer
3814 Doppelbogenklammer, zwei Zähne umfassend
4010 Aufbissbehelf mit adjustiert. Oberfläche
ersetzt:
4011 Aufbißschiene
4012 Knirscherschiene
4013 Bißführungsplatte
4020 Aufbissbehelf ohne adjust. Oberfläche
ersetzt:
4021 Miniplastschiene
4022 Retentionsschiene
4023 Verband-/Verschlußplatte
7121 Weichkunststoff (KFO)
ersetzt:
7120 Verarbeitung von Weichkunststoff
7122 Sonderkunststoff (KFO)
8610
8620
8630
8640
8700
Grundeinh./Instandsetzung KFO o. Aufbissbehelf
LE Einfügen Regulierungs-/Halteelement
LE Erneuerung eines Elementes/intermax.
KFO-Basis erneuern
Remontieren KFO-Gerät
b. Entfallene Positionen
4060
7610
7620
7700
8110
Semipermanente Schiene KST, je Zahn
Grundeinheit Instandsetzung e. KFO-Basis
Dehn-/Regulierungselement
Remontieren e. Gerätes o. Kunstoffbasis
KFO-Basis erneuern
Die Änderungen werden mit dem Update auf Ihrem System eingepflegt. Dabei bleiben die alten
Positionen erhalten. Pro BEL-Position ist das Feld Leistungstext zweifach für die BEL bis
31.03.2014 und für die BEL ab 01.04.2014 enthalten. Je nach Leistungs- und/oder Plandatum wird
auf einer Rechnung oder einem Laborauftrag der alte oder neue Leistungstext ausgewiesen.
Die BEL-Preise sind uns zurzeit noch nicht bekannt. Wie immer konnten sich die zuständigen
Gremien noch nicht auf neue Preise einigen. Sobald uns die Preise bekannt sind werden wir Ihnen
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diese auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Unter Punkt 7. BEL-Preise finden Sie hierzu
eine Beschreibung.
Das Formular für die Erfassung der Labor-Positionen wurde den neuen Gegebenheiten angepasst.
In den Labor-Daten können wahlweise die alten oder neuen BEL-Nummern angezeigt und
geändert werden.
Über den Button rechts neben dem Verlassen-Button kann zwischen der Ansicht Labor bis 2013
und Labor ab 2014 gewechselt werden. In der Liste und der Erfassungsmaske erscheinen dann
jeweils die alten oder neuen Daten.
4. Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs und Umstellung auf IBAN und BIC
Ab 01.02.2014 sind Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Verfahren (SEPA=Single
Euro Payments Area) möglich. Die Konto-Nummern werden durch die IBAN (International Bank
Account Number) und die Bankleitzahlen durch die BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Weitere
Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Bank. Folgende Änderungen wurden bisher für die
Umstellung im DIOS Programm vorgenommen:
a. Praxisdaten
In der Praxisverwaltung kann zur bisherigen Konto-Nr. und Bankleitzahl die IBAN und BIC erfasst
werden. Diese beiden Nummern für die Bankverbindung müssen spätestens mit Einführung des
SEPA Zahlungsverkehrs auf den Rechnungen ausgedruckt werden.
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Konventionsgemäß wird die IBAN in Viererpäckchen eingegeben. Diese Formatierung wird von
DIOS ZX unterstützt. Für die Eingabe der IBAN stehen Hilfen zur Verfügung. So korrespondiert
das Eingabefeld immer mit den Feldern Konto-Nr. und Bankleitzahl. Bei Klick auf die Schaltfläche
neben dem IBAN-Feld wird aus den Inhalten dieser Felder die IBAN und BIC errechnet. Das
funktioniert jedoch nur, wenn dort gültige Werte stehen, z.B. muss die BLZ bei deutschen Banken
8-stellig sein. Standardmäßig werden BLZ und Kontonummer als „deutsch“ interpretiert, es ist
jedoch auch möglich eine ausländische IBAN zu errechnen. In diesem Fall braucht man Werte in
den Feldern Konto-Nr. und Bankleitzahl, und im Feld IBAN ist zusätzlich das gewünschte
Länderkürzel einzugeben. Eine identische Funktionalität wurde für die IBAN-Felder in den
Praxisstammdaten implementiert. Von DIOS ZX unterstützte IBAN-Länder sind Deutschland, alle
angrenzenden Staaten und Liechtenstein.
Mit dem Update wird aus den bestehenden Bankverbindungen die IBAN und BIC automatisch
berechnet und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind.
IBAN und BIC werden zurzeit noch nicht auf den Rechnungen ausgedruckt. Dieses wird in den
Systemoptionen unter der Rubrik Druck eingestellt.
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Mit diesem Schalter wird in den Briefköpfen, in denen die Daten der Bank(en) ausgegeben
werden, entweder Konto-Nr. und BLZ oder IBAN und BIC ausgegeben. Eine gleichzeitige Ausgabe
der alten und neuen Bank-Daten erfolgt nicht. Praxen, die dieses wünschen, müssen Ihre praxisindividuell gestalteten Briefköpfe selbst ändern. Wir können mit dem Update leider nicht in den in
vielen Praxen individuell gestalteten Word-Dokumenten diese Änderungen vornehmen. Folgende
Steuerzeichen stehen für den Druck der Bank-Daten zur Verfügung:
<ZA>,<ZD>, <ZG>, <ZJ>:
Bankname 1-4
<ZC>,<ZF>, <ZI>, <ZL>:
Konto-Nr. 1-4
Schalterstellung
<ZB>, <ZE>, <ZH>, <ZK>:
BLZ 1-4 oder BIC 1-4, abhängig von der Schalterstellung
<ZCI>, <ZFI>, <ZII>, <ZLI>:
IBAN 1-4, unabhängig von der Einstellung
<ZBB>, <ZEB>, <ZHB>, <ZKB>:
BIC 1-4, unabhängig von der Einstellung
oder
IBAN
1-4,
abhängig
von
der
Wird hinter das Steuerzeichen für die Konto-Nr., IBAN, BLZ und BIC das +-Zeichen gesetzt, so
wird vor der Nummer jeweils die Bedeutung der Nummer (Konto-Nr., IBAN, BLZ oder BIC)
ausgewiesen.
In dem Standard-Text für den Druck der GOZ-Rechnung (RGGOZ.DOC) sind im Dokument-Fuß
die Bankdaten ausgewiesen. Hier können z.B. die folgenden Steuerzeichen eingetragen werden:
<ZA>
<ZD>
<ZG>
<ZJ>
<ZB+>
<ZE+>
<ZH+>
<ZK+>
<ZC+> <ZBB+>
<ZF+> <ZEB+>
<ZI+> <ZHB+>
<ZL+> <ZKB+
<ZCI+>
<ZFI+>
<ZII+>
<ZLI+>
Es werden dann die Bank-Daten in der folgenden Form ausgegeben:
SpaDaKa Reken BLZ: 428 612 39 Nr.: 1018983900 BIC: GENODEM1RKN IBAN: DE07 4286 1239 1018 9839 00
Sparkasse Münsterland BLZ: 401 545 30 Nr.: 130120900 BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE70 4015 4530 0130 1209 00
Volksbank Münsterland BLZ: 428 613 87 Nr.: 136322000 BIC: GENODEM1BOB IBAN: DE31 4286 1387 0136 3220 00
Die Standard-Texte für die GOZ-Rechnung werden mit dem Update nicht entsprechend geändert,
damit keine von den Praxen in diesen Texten vorgenommenen Änderungen überschrieben
werden. Neue Texte befinden sich aber im Update-Verzeichnis DIOSZX\DIOSZX_UPDATE auf der
CD bzw. nach dem Internet-Update im DIOS ZX\DIOSZX_UPDATE-Verzeichnis. Von hier können
die Texte bei Bedarf leicht in das DIOS ZX Vorlagenverzeichnis kopiert werden.
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b. Patientendaten
In den Patientendaten kann unter der Rubrik Rechnungen neben der Konto-Nr. und BLZ ebenfalls
die IBAN und BIC hinterlegt werden. Bei Klick auf die Schaltfläche neben dem IBAN-Feld wird aus
der Konto-Nr. und BLZ die IBAN und BIC errechnet und eingetragen. IBAN und BIC werden mit
dem Update automatisch aus der ggf. vorhandenen Konto-Nr. und BLZ berechnet und hinterlegt.
Aus bereits vorhandenen Konto-Daten werden mit dem Update IBAN und BIC automatisch
berechnet und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind.
c. Überweisungen
In den Überweisungen und Lastschriften werden neben der Konto-Nr. und BLZ ebenfalls die IBAN
und BIC hinterlegt. Bei Klick auf die Schaltfläche neben dem IBAN-Feld wird aus der Konto-Nr. und
BLZ die IBAN und BIC errechnet und eingetragen.
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Aus den vorhandenen Konto-Daten werden mit dem Update IBAN und BIC automatisch berechnet
und eingetragen. Bitte prüfen Sie nach dem Update, ob diese Eintragungen korrekt sind.
d. Neues Überweisung-Druck-Formular
Für den Druck des Überweisungsträgers für Patienten-Rechnungen wird der Text UEBWS.DOC
auf Ihr System übertragen. Dieser Text ersetzt die bisherigen Standard-Text UEBW.DOC. Bitte
tragen Sie den neuen Textnamen in den System-Optionen unter der Rubrik Offene Posten ein
wenn Sie auf den Druck von SEPA-Überweisungsformularen umstellen wollen.
e. Datenträgeraustausch
Das Modul für die Erzeugung von Überweisungs- und Lastschriftdateien für den Import in ein
Banking-Programm wurde noch nicht umgeschrieben. Diese Dateien werden noch im alten Format
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mit Konto-Nr. und BLZ erzeugt. Ein neues Modul erhalten Sie mit dem nächsten Update im Januar
2014 rechtzeitig zur Einführung der SEPA-Überweisung ab 01.02.2014.
5. Aufgabenverwaltung
In der Aufgabenverwaltung wurden die Einstellungen bzgl. der Wiederkehr von Aufgaben erweitert.
Es stehen jetzt drei Varianten zu Verfügung:
a. Aufgaben ohne Wiederkehr für einmalig auszuführende Aufgaben.
b. Aufgaben mit periodischer Wiederkehr in einem bestimmten Intervall.
c. Aufgaben die sich wochentäglich an einem oder mehreren Tagen wiederholen. Diese Aufgaben
können zusätzlich in einem Intervall für einen bestimmten Wochentag vorgesehen werden.
6. Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle kann nun auch anhand der Termine gefiltert werden, die in unserem
Terminbuch AlphaTerm für einen bestimmten Zeitraum hinterlegt sind. Wird z.B. als
Erbringungszeitraum ein Tag angegeben, so sucht das Programm aus dem Terminbuch alle
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Patienten, für die an diesem Tag ein Termin hinterlegt ist und listest die für diese Patienten
erfassten Leistungen. Auf diese Weise kann auch leicht festgestellt werden, für welche Patienten
evtl. Leistungen vergessen wurden.
7. Sonstiges
a. Optionen/Leistungserfassung
Für eine bessere Übersicht, ist die Aufteilung der Optionen für die Leistungserfassung geringfügig
geändert worden.
b. Anbindung der Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS
Die Programme der Abrechnungsgesellschaften Mediserve und EOS werden nun automatisch
über die VDDS-Media-Schnittstelle an DIOS ZX angebunden. Nach der Installation und
Registrierung als VDDS-Anwendung steht das Programm der Abrechnungsgesellschaft in DIOS
ZX zur Anwahl zu Verfügung.
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8. BEL-Preise
Für die KZV Pfalz (06) werden mit diesem Update die ab 01.08.13 gültigen BEL-Preise in die
Labor-Gebührendatei eingetragen.
Bitte beachten Sie, dass die Preise der bereits erfassten BEL-Leistungen mit dem Update nicht
aktualisiert werden. Dieses ist nicht möglich, da ggf. Rechnungen schon geschrieben oder Fälle
bereits mit der KZV abgerechnet wurden.
Für 2014 haben wir noch keine neuen Preislisten erhalten. Wie üblich konnten sich die Gremien
nicht rechtzeitig auf neue Preise einigen. Sobald uns die neuen Preise für die einzelnen KZVen
vorliegen werden wir diese auf unserer Internet-Seite zum Download bereitstellen und Sie über
unseren Mitteilungsdienst „DIOS aktuell“ über neue Preis informieren.
Die Preise können Sie einfach über das DIOS ZX Internet-Update herunterladen. Wählen Sie
System-Update übertragen und dort die Internet-Update
Danach wählen Sie „Download + Start“ und dann unter der Rubrik „Sonstiges“ das BEL-Update.
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