RB Schoellerbank Ethik Vorsorge

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Schoellerbank
Ethik Vorsorge
Rechenschaftsbericht
2015/2016
015/2016
„
“
Inhaltsverzeichnis
„
Allgemeine Fondsdaten
Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft
Wesentliche Änderungen
Angaben zur Vergütungspolitik
3
3
4
4
Die internationalen AktienAktien- und Anleihenmärkte
Anlagepolitik
Aktien und Anleihen
Ausblick Aktien und Anleihen
5
5
6
6
Fondsdetails in EUR
Wertentwicklung seit Fondsbeginn
8
8
Ausschüttung / Auszahlung
9
Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre (in EUR)
10
Zusammensetzung des Fondsvermögens
11
Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds(Fonds -Performance)
12
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsergebnis
Entwicklung des Fondsvermögens
13
13
14
Vermögensaufstellung zum 31.08.2016
15
Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente
20
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Gesa mtrisikos
21
Bestätigungsvermerk
22
Bericht des Aufsichtsrates
24
Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG
Anteil illiquider Instrumente
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Angaben zur Hebelfinanzierung des Fonds
Information zu Überschreitungen von Risikolimits (Art. 108, Abs. 4 EU-VO 231/2013)
25
25
25
25
25
Fondsbestimmungen
Anhang
26
29
Steuerliche Behandlung
Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen
Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen
32
32
40
2 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
“
Allgemeine
Fondsdaten
„
Schoellerbank Ethik Vorsorge
Pensionsinvestmentfonds
fonds gemäß § 168 InvFG 2011
Pensionsinvestment
ISIN/Thesaurierung
ISIN/Thesaurierung ohne RentenversicherungsRentenversicherungs-Option:
Option: AT0000820477
AT0000 820477
ISIN/Thesaurierung
ISIN /Thesaurierung mit RentenversicherungsRentenversicherungs-Option:
Option: AT0000809447
AT0000809447
Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft
Anschrift
Schoellerbank Invest AG
5024 Salzburg, Sterneckstraße 5
Tel: 0662/88 55 11
Fax: 0662/88 55 11-2659
Vorstand
Mag. Thomas MEITZ
(Vorsitzender)
Mag. Michael SCHÜTZINGER
Christian FEGG
Gründung
Jänner 1994
Depotbank
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien
Grundkapital
2.543.549,20 Euro
Prüfungsgesellschaft
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Aktionäre
Schoellerbank Aktiengesellschaft,
Renngasse 3, A-1010 Wien zu 100%
Vertriebsstelle in Österreich
Schoellerbank Aktiengesellschaft,
Wien, mit allen Standorten
Staatskommissär
Ministerialrat Dr. Eduard FLEISCHMANN
Aufsichtsrat
Peter JENEWEIN
(Vorsitzender)
Mag. Helmut SIEGLER
(Vorsitzender-Stv.)
Dr. Sylvia ZWICKER
(Vorsitzender-Stv.)
Gerold HUMER
Ernst HUBER
Informationsstelle in Deutschland
CACEIS Bank Deutschland GmbH,
München
Von der Gesellschaft verwaltete
Investmentfonds
38 Fonds
Unsere InternetInternet-Adresse
http://www.schoellerbank.at
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 3
Sehr geehrte(r) Anteilinhaber(in)
Anteilinhaber(in)
Die Schoellerbank Invest AG erlaubt sich hiermit, nachstehenden Rechenschaftsbericht des Schoellerbank Ethik Vorsorge
für das Rechnungsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016
vorzulegen.
Wesentliche Änderungen
Im laufenden Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden.
Der Aufsichtsrat der Schoellerbank Invest AG hat die Grundsätze der Vergütungspolitik 2015 in der 74. Sitzung des
Aufsichtsrates vom 18.09.2015 geprüft und angenommen.
Seitens der internen Revision wurde im Jahr 2015 ebenfalls
eine Überprüfung der Vergütungspolitik vorgenommen, es gab
keinerlei critical findings. Die durchgeführte Prüfung wurde mit
der Bestnote „gut“ abgeschlossen.
Die Beschreibung der Berechnung der Vergütung entnehmen
Sie bitte der Vergütungspolitik auf unserer Homepage.
Angaben zur Vergütungspolitik
Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2015
(31.12.2015) der Verwaltungsgesellschaft.
Anzahl der Mitarbeiter: 22 (19,12 Vollzeitäquivalent). Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) der
VWG gezahlten Vergütungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 AIFMG:
EUR 1.424.622,21
- davon fixe Vergütung: EUR 1.257.276,21
- davon variable Vergütung: EUR 167.346,00
davon Begünstigte Mitarbeiter: 11 gemäß § 20 Abs. 2 Z 6
AIFMG (hiervon 3 Geschäftsleiter)
Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte
(Geschäftsleiter) gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG:
EUR 478.022,00
Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger
(Identified Staff) gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG:
EUR 537.009,79
Es werden keine Anlageerfolgsprämien und keine sonstigen
direkt von den Kapitalanlagefonds gezahlten Beträge geleistet.
Die Fondsbestimmungen des Schoellerbank Ethik Vorsorge wurden von der Finanzmarktaufsicht
Finanzmarktaufsicht bewilligt und sind mit 21.
21.05.201
05.2014
.2014 in Kraft getreten.
Der Schoellerbank Ethik Vorsorge kann bis 100% seines Fondsvermögens in andere Investmentfonds investieren. Die Informationen für Anleger gem. § 21
AIFMG (§ 21 Dokument) sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des Schoellerbank Ethik Vorsorge in deutscher Sprache in der jeweils aktuellen Fassung stehen
dem Interessenten unter www.schoellerbank.at/fondspublikationen kostenlos zur Verfügung. Diese stellen die alleinige Verkaufsunterlage dar und enthalten wichtige Risikohinweise. Alle Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch kann keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen werden.
4 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
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„
Die internationalen Aktienund Anleihenmärkte
Das abgelaufene Geschäftsjahr hielt an den Börsen einige
Überraschungen parat. Ende 2015 setzten die Aktienmärkte
noch einmal zum Sprung an und viele Investoren erhofften sich
eine Fortsetzung der seit Jahren andauernden Rallye. Im
Dezember sorgte die FED jedoch für ein abruptes Ende der
Party. Die Zinserhöhung in Amerika kam an den weltweiten
Aktienmärkten nicht gut an. Statt der Jahresendrally gab es
einen herben Rückschlag bei dem viele Indizes in der Folge
teils zweistellige Verluste hinnehmen mussten. Die US-Indizes
machten beim Abwärtsruck im weltweiten Vergleich noch die
beste Figur.
Der Ausverkauf endete erst, als Janet Yellen die Märkte
beruhigte, in dem sie eine gemäßigte Gangart bei den weiteren
Zinsschritten andeutete. In Europa sieht die Lage nicht so rosig
aus. Hier muss Mario Draghi weiter für hohe Liquidität sorgen
– sehr zum Leidwesen der Sparer. Die Schwankungsbreite der
Renditen war durchaus imposant – auch bei qualitativ
hochwertigen Anleihen. So sank zum Beispiel die Rendite einer
10-jährigen deutschen Staatsanleihe im Jahresverlauf von
+0,60% auf -0,19%. Zum Ende des Berichtszeitraums
pendelte sich die Rendite bei -0,1% ein. Die negativen Renditen bei sicheren Anleihen kommen jedoch dem Aktienmarkt
zugute, der im Grunde der einzig sinnvolle Ausweg aus dem
Renditedilemma ist.
Ein Lichtblick kommt aus China. Nach Jahren des Rückgangs
scheint sich die BIP-Wachstumsrate im Bereich von 7%
allmählich zu stabilisieren. Dies ist zwar nicht mehr mit den
spektakulären Raten von früher zu vergleichen, zeigt jedoch
immer noch, dass im Reich der Mitte hohe Wachstumsraten
möglich sind. Ein kompletter Konjunktureinbruch in China hätte
durchaus negative Folgen, da viele exportorientierte Industrienationen diesen Ausfall nur schwerlich anderweitig
kompensieren könnten. Ein Platzen der chinesischen Blase fällt
somit aus – zumindest vorerst.
Anlagepolitik
Der Schoellerbank Ethik Vorsorge ist als Pensionsinvestmentfonds auch zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge geeignet
und verfolgt deswegen eine langfristige Anlagepolitik. Es wird
sowohl in Aktien als auch in Anleihen investiert. Alle
ausgewählten Wertpapiere müssen die Kriterien eines
ethischen Investments erfüllen, das heißt, ihre Aussteller müssen ethische Kriterien wie soziale, humane und ökologische
Verantwortlichkeit beachten. Die Selektion der Unternehmen
nach ethischen Gesichtspunkten erfolgt mit Unterstützung der
renommierten Agentur ECPI. Der Ethik-Spezialist stellt der
Schoellerbank tagtäglich ein aktualisiertes Universum zur
Verfügung, bei dem Unternehmen, die in den Branchen
Atomenergie, Glücksspiel, Waffen, Verhütung, Genmanipulation, Alkohol und Tabak tätig sind, kategorisch ausgeschlossen
werden. Danach werden jene Titel, welche diese erste
Selektion überstanden haben, einer „Positivprüfung“ hinsichtlich ihrer Sozial- und Umweltstandards unterzogen, wobei
ausschließlich Unternehmen mit besonders vorbildlichen
Ergebnissen in diesen Kategorien ausgewählt werden.
Der Schoellerbank Ethik Vorsorge veranlagt mindestens 30%
und bis zu 70% des Fondsvermögens in internationale Aktien,
welche nach den Kriterien des Schoellerbank AktienRating
ausgewählt werden. Jedes Unternehmen wird dabei anhand
von sechs Qualitätskriterien (Langfristig verteidigbare Wettbewerbsvorteile, geringe Abhängigkeit von Wirtschaftszyklen,
solide Bilanz, bewährtes Management, langfristige Wachstumsaussichten, nachhaltige Ertragskraft pro Aktie) einer
eingehenden Überprüfung unterzogen. Ein Unternehmen muss
mindestens vier Kriterien erfüllen, um im Schoellerbank Ethik
Vorsorge Berücksichtigung zu finden. Das Screening von ECPI
muss ebenfalls positiv ausfallen. Daneben können in einem
geringen Umfang auch Wertpapiere erworben werden, die die
Wertentwicklung eines Aktienkorbes abbilden.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 5
Mindestens 30% des Fondsvermögens werden in auf Euro
lautenden Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen,
Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und Bundesschatzscheinen vorwiegend
hoher Bonität investiert. Eine Verschlechterung der Bonität
während der Haltedauer widerspricht einem Verweilen der
Anleihen im Fonds nicht. Die durchschnittliche Restlaufzeit der
im Fonds befindlichen Anleihen liegt im Bereich von 3 bis
8 Jahren.
Aktien und Anleihen
Das Fondsvolumen im Schoellerbank Ethik Vorsorge erhöhte
sich von EUR 12,2 Mio. auf EUR 19,4 Mio. Über den Berichtszeitraum hat sich die Aktienquote relativ stabil um die Marke
von 60% bewegt. Im Aktien- ebenso wie im Anleihenbereich
setzen wir nach wie vor auf höchste Qualität. Im Anleihenbereich kostet dieser Value orientierte Ansatz Geld in Form einer
negativen Rendite. Dennoch besitzen Anleihen auch eine stabilisierende Wirkung in Krisenzeiten. Dieser „Airbag“ kam in den
letzten Monaten des Öfteren zum Einsatz. Vor allem rund um
den Jahreswechsel als die Aktienkurse fast ohne Halt nach
unten fielen, dabei waren die Kursabschläge beim Schoellerbank Ethik Vorsorge weitaus weniger hoch als bei einem
reinrassigen Aktienfonds. Aufgrund der negativen Renditen bei
unseren ethischen Staatsanleihen bedienen wir uns lediglich
der Minimalquote von 30% Anleihen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren wir zu 30,2% vom Fondsvolumen in Anleihen
investiert, knapp 10,1% hielten wir in Cash. Der restliche Betrag war in Aktien (57,9%) veranlagt. Mit der
Aktienquote orientieren wir uns an der Schoellerbank
Vermögensverwaltung, die derzeit am Aktienmarkt „übergewichtet“ engagiert ist.
Die Branchenzusammensetzung bei den Aktien hat sich in den
vergangenen zwölf Monaten deutlich verändert: Von unserem
letztjährigen Spitzentrio Informationstechnologie, Gesundheitswesen und Basiskonsumgüter konnten sich lediglich IT-Werte
ganz oben halten. Technologieunternehmen stellen mit 12,9%
vom Fondsvolumen die bedeutendste Branche im Schoellerbank Ethik Vorsorge dar. Auf den Plätzen folgen Unternehmen
aus der Industrie mit 9,4% und Titel aus dem Finanzsektor mit
9,1%. Erst danach reihen sich die ehemals prominent
gewichteten Aktien aus den Branchen Gesundheitswesen und
Basiskonsumgüter in die Auswertung ein.
Die Anzahl der Aktienpositionen ist gegenüber dem Vorjahr
leicht angestiegen. Waren es im letzten Jahr 32 Aktien so sind
es zwölf Monate später 36 Unternehmen, die den Aktienanteil
6 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
abbilden. Im Berichtszeitraum wurden drei Positionen komplett
verkauft. Bei den verkauften Unternehmen handelte es sich um
Exxon Mobil, Qualcomm und Standard Chartered. Dafür gab es
in besagtem Zeitraum die Neuaufnahmen von Apple, Bank of
New York Mellon, Deutsche Post, Paypal, SAP, Schlumberger
und Wells Fargo.
Die größte Position war Vodafone mit 3,2% vom Fondsvolumen
(Stand:31.08.2016). Dahinter folgen SAP und Unilever mit
2,8%. Wie bereits angesprochen, haben Unternehmen aus
dem Bereich Industrie weiter an Bedeutung gewonnen und
sind zuletzt sogar auf Platz zwei der Branchenrangliste
hochgerückt. Den Industriebereich finden wir momentan
ziemlich spannend, was sich auch darin äußert, dass vier der
zehn größten Aktienpositionen des Portfolios Industrieunternehmen (ABB, Deutsche Post, 3M und CK Hutchison) sind.
Im Rententeil des Schoellerbank Ethik Vorsorge betrug die
durchschnittliche Restlaufzeit etwa vier Jahre. Nach wie vor
konzentrieren wir uns beim Anleihenteil auf die europäische
Kernzone, wobei der Stabilisierungsgedanke bei Rückschlägen
am Aktienmarkt im Vordergrund steht. Spitzenreiter im
Portfolio des Schoellerbank Ethik Vorsorge sind Anleihen aus
Österreich mit einem Anteil von 12,1%, gefolgt von Finnland
mit 8,8% und Belgien mit 7,3%.
Ausblick Aktien und Anleihen
Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind Aktien nach wie vor Alternativlos. Zwar ist mit dem jüngsten Anstieg am Aktienmarkt
auch dessen Bewertung wieder etwas nach oben gegangen,
jedoch ist bis jetzt noch keine gefährliche Euphorie in Sicht.
Dennoch sollte bei der Aktienauswahl überaus selektiv vorgegangen werden. Im Rahmen des Anstiegs warten einige Aktien
mit teils astronomischen Bewertungen auf. Auch wenn es sich
dabei mitunter um überaus spannende Geschäftsmodelle handelt, lassen wir bei diesen Bewertungen die Finger von den
entsprechenden Aktien. Sollte es zu einem Rückschlag an den
Aktienmärkten kommen, dürften die Anleger auch wieder vermehrt einen Blick auf die Unternehmensbewertung werfen.
Somit dürfte mit jedem Tag an dem die Börsen weiter nach
oben klettern, das Stock-Picking an Bedeutung gewinnen. Das
AktienRating der Schoellerbank ist ein lang erprobter Ansatz
um den Fallstricken des Marktes aus dem Weg zu gehen.
Diesbezüglich sehen wir uns für die weitere Entwicklung gut
gerüstet.
Eine schnelle Rückkehr zur Normalität am Anleihenmarkt wird
es wohl nicht geben – zumindest nicht in Europa. Mario Draghi
ist immer noch damit beschäftigt, den Markt mit günstigem
Geld zu schwemmen. In vielen europäischen Ländern steht der
Aufschwung auf sehr wackligen Beinen. Zieht man die geldpolitischen Zügeln zu früh an, riskiert man die jahrelangen
Aufbauarbeiten in kürzester Zeit zunichte zu machen. Von
daher wird sich zumindest auf absehbare Zeit keine grundlegende Änderung an unserer Ausrichtung im Schoellerbank
Ethik Vorsorge ergeben. Damit dient der Anleihenteil in erster
Linie zur Abfederung von Kursschwankungen im
„Aktien-Krisenfall“. Da sichere Anleihen in unserem Laufzeitenspektrum negativ verzinst sind, halten wir lediglich die
Minimumquote von etwas mehr als 30% vom Fondsvolumen.
Der Schoellerbank Ethik Vorsorge wird sich auch weiterhin im
Qualitätssegment sowohl bei Aktien als auch bei Anleihen bewegen und damit seinen – in dieser Hinsicht – konservativen
Weg weiter unbeirrt fortsetzen.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 7
“ „
Fondsdetails
in EUR
Das Fondsvermögen des Schoellerbank Ethik Vorsorge belief sich zum Ende der Berichtsperiode auf 19,36 Millionen Euro. Die Zahl der
umlaufenden Anteile lag bei 1.718.848 Stück.
Der errechnete Wert je Anteil am Schoellerbank Ethik Vorsorge betrug per 31.08.2016 für den Thesaurierungsanteil EUR 11,26.1) Dies
bedeutet gegenüber dem errechneten Wert zu Beginn des Rechnungsjahres (EUR 10,63) unter Berücksichtigung der am 16.11.2015
erfolgten Auszahlung gemäß § 58 Investmentfondsgesetz 2011 von EUR 0,01 je Anteil eine Wertveränderung für den Thesaurierungsanteil von +6,02%.
Wertentwicklung seit Fondsbeginn
Schoellerbank Ethik Vorsorge
Rechenwerte inkl. Erträgnis-Wiederanlage von 19.01.1998-31.08.2016
13
12
11
10
9
8
7
6
5
1) Dem Rechenschaftsbericht wurde die Preisberechnung vom 01.09.2016 zu Grunde gelegt.
8 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
08/2016
09/2015
11/2014
12/2013
01/2013
03/2012
04/2011
06/2010
07/2009
08/2008
10/2007
11/2006
01/2006
02/2005
03/2004
05/2003
06/2002
08/2001
09/2000
10/1999
12/1998
01/1998
4
“
„
Ausschüttung /
Auszahlung
Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2015/2016 je Anteil EUR 0,0109 zur Wiederveranlagung
verwendet, das sind bei 1.718.848 Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR 18.773,35.
Im Hinblick auf § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag
entfallenden Kapitalertragsteuer je Anteil EUR 0,0095 auszuzahlen, das sind bei 1.718.848 Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR
16.329,06. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen. Die Auszahlung erfolgt ab dem 15.11.2016.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 9
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„
Übersicht über die letzten fünf
Rechnungsjahre (in EUR)
Rechnungsjahr
Fondsvermögen
Errechneter Wert
je Anteil
Thesaurierungsanteile
Zur Thes. verve rAuszahlung gem.
wendeter Ertrag
§ 58 Abs. 2 InvFG
Wertentwicklung
% 1)
2011/2012
3.008.507,04
8,27
0,43
0,02
+13,74
2012/2013
6.934.165,45
8,83
0,15
0,02
+7,03
2013/2014
9.300.936,06
9,83
0,28
0,04
+11,56
2014/2015
12.245.979,08
10,63
0,02
0,01
+8,57
2015/2016
19.360.077,43
11,26
0,0109
0,0095
+6,02
1) Jeweils im abgelaufenen Rechnungsjahr. Finanzmathematische Berechnung (Methode der Oesterreichischen Kontrollbank). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht
berücksichtigt.
10 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
“
„
Zusammensetzung des
Fondsvermögens
Wertpapiere
31.08
.08.2015
.2015
Mio. EUR
31.08.201
31.08.2016
.2016
%
Mio. EUR
%
Anleihen lautend auf
EUR
3,88
31,70
5,85
30,23
Summe Anleihen
3,88
31,70
5,85
30,23
CAD
0,07
0,60
0,09
0,45
CHF
0,50
4,04
0,78
4,01
EUR
1,06
8,69
2,22
11,45
GBP
0,72
5,90
0,62
3,19
HKD
0,39
3,16
0,84
4,37
SEK
0,20
1,66
0,22
1,14
JPY
0,18
1,43
0,16
0,82
USD
3,83
31,25
6,28
32,46
Summe Aktien
6,95
56,73
11,21
11,21
57,89
CHF
0,16
1,29
0,27
1,41
Summe Genusscheine
0,16
1,29
0,27
1,41
Wertpapiere insgesamt
10,99
89,72
17,33
89,53
Dividendenansprüche
0,01
0,08
0,01
0,06
Bankguthaben
1,20
9,81
1,96
10,13
Sonstiges Vermögen (Zinsenansprüche, Abgrenzungen)
0,05
0,39
0,06
0,28
12,25
100,00
19,36
100,00
Aktien lautend auf
Genusscheine lautend auf
Fondsvermögen
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 11
“
„
Wertentwicklung des Rechnungsjahres
(Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKBOeKB -Berechnungsmethode:
Pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
Thesaurierungsanteil
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
10,63
Ausschüttung am 16.11.2015 von EUR 0,01 (entspricht 0,0009 Anteilen) 1)
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
11,26
Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbene Anteile
11,27
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %
+6,02
Nettoertrag pro Anteil
+0,64
1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am 16.11.2015 (Auszahlungstag) EUR 11,07.
Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Auszahlungstag im Gegenwert der Auszahlung pro
Anteil.
Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte und Auszahlungen
auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen kommen.
Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige
Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt.
12 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
“
„
Ertragsrechnung und Entwicklung
des Fondsvermögens
Fondsergebnis
a. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich)
Dividendenerträge
Sonstige Erträge
Summe Erträge (ohne Kursergebnis)
103.118,31
189.826,33
0,00
292.944,64
Sollzinsen
0,00
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
Kosten für den Wirtschaftsprüfer u. steuerliche Vertretung
Publizitätskosten
Wertpapierdepotgebühren
Depotbankgebühren
Summe Aufwendungen
-100.481,66
-7.444,40
-2.344,45
-28.741,09
-28.341,00
-167.352,60
1)
0,00
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
125.592,04
Verwaltungskostenrückvergütungen aus Subfonds
2) 3)
Realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Realisierte Gewinne
Realisierte Verluste
92.505,96
-172.736,85
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-80.230,89
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
45.361,15
b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 4)
896.940,85
5)
Ergebnis des Rechnungsjahres 5)
c. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen
Fondsergebnis gesamt
942.302,00
-10.258,74
0,00
-10.258,74
932.043,26
1) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden ohne Abzug von Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet.
2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht
unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses):
EUR 816.709,96.
4) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR 782.465,39 und unrealisierte Verluste EUR 114.475,46.
5) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 51.982,57.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 13
Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
1.152.399 Thesaurierungsanteile
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 16.11.2015
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Fondsergebnis gesamt
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
1.718.848 Thesaurierungsanteile
14 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
12.245.979,08
-12.814,20
6.194.869,29
932.043,26
19.360.077,43
“
„
Vermögensaufstellung
zum 31.08.2016
WertpapierBezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/ Verkäufe/ Bestand
Zugänge Abgänge
Stk./Nom. Stk./Nom.
in 1.000
in 1.000
Kurs in
Euro/
Fremdwährung
Kurswert %-Anteil
in Euro
am
Fondsvermögen
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien auf Britische Pfund lautend
Emissionsland Großbritannien
VODAFONE GROUP PLC
GB00BH4HKS39
57.000
0
Summe
Summe Aktien auf Britische Pfund lautend umgerechnet zum Kurs von 0,84806
228.000
2,2985
617.949,20
617.949,20
617.949,20
3,19
3,19
3,19
Aktien auf Euro lautend
Emissionsland Deutschland
DEUTSCHE POST AG NA O.N.
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N.
SAP SE O.N.
Summe
DE0005552004
DE0008430026
DE0007164600
16.500
250
6.750
0
0
0
16.500
1.750
6.750
28,4000
162,0500
78,7600
468.600,00
283.587,50
531.630,00
1.283.817,50
2,42
1,46
2,75
6,63
TOTAL S.A.
FR0000120271
Summe
Summe Aktien auf Euro lautend
0
0
3.000
42,7500
128.250,00
128.250,00
1.412.067,50
0,66
0,66
7,29
SVENSKA CELL.B FRIA
SE0000112724
0
0
8.000
Summe
Summe Aktien auf Schwedische Kronen lautend umgerechnet zum Kurs von 9,51590
263,1000
221.187,70
221.187,70
221.187,70
1,14
1,14
1,14
21,3100
52,1500
440.514,28
336.021,72
776.536,00
776.536,00
2,28
1,73
4,01
4,01
Emissionsland Frankreich
Aktien auf Schwedische Kronen lautend
Emissionsland Schweden
Aktien auf Schweizer Franken lautend
Emissionsland Schweiz
ABB LTD. NA
CH0012221716
4.450
0
22.650
LAFARGEHOLCIM LTD.NAM.
CH0012214059
3.860
0
7.060
Summe
Summe Aktien auf Schweizer Franken lautend umgerechnet zum Kurs von 1,09570
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 15
WertpapierBezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/ Verkäufe/ Bestand
Zugänge Abgänge
Stk./Nom. Stk./Nom.
in 1.000
in 1.000
Kurs in
Euro/
Fremdwährung
Kurswert %-Anteil
in Euro
am
Fondsvermögen
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Deutschland
BUNDESOBL.V.12/17 S.163
Summe
DE0001141638
0,500
0
0
180
100,6580
181.184,40
181.184,40
0,94
0,94
AUSTRIA 12/19 MTN
AT0000A0VRF9
AUSTRIA 2020 MTN 144A
AT0000386115
OESTERR. 10/17
AT0000A0GLY4
OESTERR. 13/23
AT0000A105W3
Summe
Summe Anleihen auf Euro lautend
Summe amtlich gehandelte Wertpapiere
1,950
3,900
3,200
1,750
185
200
0
220
0
0
0
0
550
500
135
900
106,9710
117,1860
101,7440
114,7740
588.340,50
585.930,00
137.354,40
1.032.966,00
2.344.590,90
2.525.775,30
5.553.515,70
3,04
3,03
0,71
5,33
12,11
13,05
28,68
0
0
11.000
13,5400
148.940,00
148.940,00
0,77
0,77
NL0000009355
1.200
0
12.850
41,1150
528.327,75
528.327,75
2,73
2,73
INDITEX INH.
ES0148396007
Summe
Summe Aktien auf Euro lautend
0
0
4.000
31,7650
127.060,00
127.060,00
804.327,75
0,66
0,66
4,16
21.000
0
41.048
99,7000
473.903,17
473.903,17
2,45
2,45
AIA GROUP LTD
HK0000069689
35.600
0
Summe
Summe Aktien auf Hongkong-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 8,63570
65.600
49,0500
372.602,11
372.602,11
846.505,28
1,92
1,92
4,37
Emissionsland Österreich
In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
Aktien auf Euro lautend
Emissionsland Italien
ENI S.P.A.
Summe
IT0003132476
Emissionsland Niederlande
UNILEVER CVA
Summe
Emissionsland Spanien
Aktien auf Hongkong-Dollar lautend
Emissionsland Cayman Inseln
CK HUTCHISON HLDGS
Summe
KYG217651051
Emissionsland Hong Kong
16 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
WertpapierBezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/ Verkäufe/ Bestand
Zugänge Abgänge
Stk./Nom. Stk./Nom.
in 1.000
in 1.000
Kurs in
Euro/
Fremdwährung
Kurswert %-Anteil
in Euro
am
Fondsvermögen
Aktien auf Japanische Yen lautend
Emissionsland Japan
TAKEDA PHARM.CO.LTD.
JP3463000004
0
0
Summe
Summe Aktien auf Japanische Yen lautend umgerechnet zum Kurs von 115,01000
4.000
4560,0000
158.594,90
158.594,90
158.594,90
0,82
0,82
0,82
1.810
69,8100
86.646,16
86.646,16
86.646,16
0,45
0,45
0,45
1.250
239,8000
273.569,41
273.569,41
273.569,41
1,41
1,41
1,41
Aktien auf Kanadische Dollar lautend
Emissionsland Kanada
BK NOVA SCOTIA
CA0641491075
0
0
Summe
Summe Aktien auf Kanadische Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,45830
Aktien und Genussscheine auf Schweizer Franken lautend
Emissionsland Schweiz
ROCHE HLDG AG GEN.
CH0012032048
600
0
Summe
Summe Aktien auf Schweizer Franken lautend umgerechnet zum Kurs von 1,09570
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland Curacao
SCHLUMBERGER
Summe
AN8068571086
3.250
0
3.250
79,0000
230.641,39
230.641,39
1,19
1,19
700
0
4.200
87,0300
328.356,09
328.356,09
1,70
1,70
1.280
0
3.350
0
7.300
1.850
1.100
2.450
3.970
1.650
700
1.700
0
0
0
0
0
2.800
2.500
0
0
0
0
0
2.720
2.700
3.350
1.500
7.300
9.850
7.900
5.900
6.570
11.250
2.200
9.100
179,2400
125,0800
106,1000
89,8100
41,6700
31,4400
43,4300
94,4600
72,7000
35,8900
76,5600
57,4600
437.956,16
303.374,06
319.291,23
121.015,99
273.258,17
278.192,60
308.207,87
500.641,39
429.068,45
362.704,37
151.304,35
469.714,34
2,26
1,57
1,65
0,62
1,41
1,44
1,59
2,58
2,22
1,87
0,78
2,43
Emissionsland Irland
MEDTRONIC PLC
Summe
IE00BTN1Y115
Emissionsland USA
3M CO.
ANTHEM INC.
APPLE INC.
AUTOM. DATA PROC.
BK N.Y. MELLON
CISCO SYSTEMS
COCA-COLA CO.
DISNEY (WALT) CO.
EXPRESS SCRIPTS HLDG
INTEL CORP.
LOWE'S COS INC.
MICROSOFT
US88579Y1010
US0367521038
US0378331005
US0530151036
US0640581007
US17275R1023
US1912161007
US2546871060
US30219G1085
US4581401001
US5486611073
US5949181045
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 17
WertpapierBezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/ Verkäufe/ Bestand
Zugänge Abgänge
Stk./Nom. Stk./Nom.
in 1.000
in 1.000
PAYPAL HDGS INC.
US70450Y1038
7.300
0
PROCTER GAMBLE
US7427181091
1.250
1.300
PROGRESSIVE CORP.
US7433151039
1.600
0
TEXAS INSTR.
US8825081040
0
0
WALGREENS BOOTS AL.
US9314271084
0
0
WELLS FARGO + CO.
US9497461015
8.300
0
Summe
Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,11320
Kurs in
Euro/
Fremdwährung
Kurswert %-Anteil
in Euro
am
Fondsvermögen
7.300
4.450
13.100
2.600
3.500
8.300
37,1500
87,3100
32,5600
69,5400
80,7100
50,8000
243.617,50
349.020,39
383.162,06
162.418,25
253.759,43
378.763,92
5.725.470,53
6.284.468,01
1,26
1,80
1,98
0,84
1,31
1,96
29,57
32,46
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Belgien
BELGIQUE 13-18 69
BELGIQUE 13-23
Summe
BE0000329384
BE0000328378
1,250
2,250
0
550
0
0
750
550
103,3350
117,4080
775.012,50
645.744,00
1.420.756,50
4,00
3,34
7,34
FI0001006066
FI4000062625
3,875
1,500
0
980
0
0
580
980
104,6170
111,9550
606.778,60
1.097.159,00
1.703.937,60
3,13
5,67
8,80
CIF EUROMORTGAGE 06-16
FR0010385906
4,000
Summe
Summe Anleihen auf Euro lautend
Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
0
0
200
100,6150
201.230,00
201.230,00
3.325.924,10
11.780.035,61
1,04
1,04
17,18
60,85
17.333.551,31
12.070,17
1.961.522,66
59.329,10
-6.395,81
19.360.077,43
89,53
0,06
10,13
0,31
-0,03
100,00
Emissionsland Finnland
FINLD 06/17
FINLD 13/23 MTN
Summe
Emissionsland Frankreich
Gliederung des Fondsvermögens
Wertpapiere
Dividendenansprüche
Bankguthaben
Zinsenansprüche
Sonstige Abgrenzungen
Fondsvermögen
Umlaufende Thesaurierungsanteile
Anteilswert Thesaurierungsanteile
18 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
Stück
Euro
1.718.848
11,26
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der
Vermögensaufstellung genannt sind
WertpapierBezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/Zugänge
Stk./Nom.
in 1.000
Verkäufe/Abgänge
Stk./Nom.
in 1.000
0
18.000
0
460
1.770
0
4.320
2.500
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien auf Britische Pfund lautend
Emissionsland Großbritannien
STAND. CHART. PLC
GB0004082847
Anleihen auf Euro lautend
Emissionsland Deutschland
BD.LAENDER 33 LSA 10/16
DE000A1DADL1
2,625
In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere
Aktien auf US-Dollar lautend
Emissionsland USA
EXXON MOBIL CORP.
QUALCOMM INC.
US30231G1022
US7475251036
Hinweis zur Bewertung
Hinsichtlich der Bewertung der in diesem Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Ausführungen im Prospekt
(Abschnitt II Punkt 12).
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 19
“
„
Total Return Swaps oder vergleichbare
derivative Instrumente
Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments
(Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden.
Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente, die unter die Berichtspflichten der ESMA Guidelines
ESMA/2012/832 fallen, wurden im Berichtszeitraum nicht eingesetzt.
20 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
“
„
Berechnungsmethode
des Gesamtrisikos
Als Berechnungsmethode des Gesamtrisikos für den Investmentfonds wird der Commitment Ansatz verwendet.
Schoellerbank Invest AG
…………………………………………
Mag. Thomas Meitz
…………………………………………
Mag. Michael Schützinger
…………………………………………
Christian Fegg
Salzburg, am 14. Dezember 2016
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 21
“
Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum
31. August 2016 der Schoellerbank Invest AG über den von ihr
verwalteten Schoellerbank Ethik Vorsorge, Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, über das Rechnungsjahr
vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2016 geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Rechenschaftsbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich
für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den
Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes sowie des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes und für die internen
Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder
unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein
Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben.
Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5
Investmentfondsgesetz und § 20 Abs 3 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz in Übereinstimmung mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing – ISA). Nach diesen Grundsätzen
haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten
und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen,
dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der
Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
22 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
„
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von
Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im
Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen
Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen
liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies
schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im
Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken
berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und
sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts
durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst
auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach
unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum
31. August 2016 über den Schoellerbank Ethik Vorsorge,
Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, den
Vorschriften des Investmentfondsgesetzes sowie in Hinblick
auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des
abgelaufenen Rechnungsjahres sowie zu den
sonstigen
Informationsangaben
gegenüber
gegenüber
Anlegern
Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der
Geschäftsleitung der Gesellschaft über die Tätigkeiten des
abgelaufenen Rechnungsjahres sowie die sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern, wurden von uns kritisch
durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer
Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese
Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese
Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im
Rechenschaftsbericht.
Wien, am 14. Dezember 2016
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Robert PEJHOVSKY
Wirtschaftsprüfer
Mag. Dr. Claudia FRITSCHER-NOTTHAFT
Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 23
“
Bericht des
Aufsichtsrates
„
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat
ins-besondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und
der Fondsbestimmungen überwacht.
Die in der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte
„Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH“, Wien, hat den
Rechenschaftsbericht für den Schoellerbank Ethik Vorsorge,
Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, über das
Rechnungsjahr vom 1. September 2015 bis zum
31. August 2016 geprüft und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt
worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen
Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.
Salzburg, im Dezember 2016
Der Aufsichtsrat
Peter Jenewein
Vorsitzender
24 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
“
„
Informationsangaben für Anleger
gemäß § 21 AIFMG
Anteil illiquider Instrumente
Im Wertpapiervermögen des Schoellerbank Ethik Vorsorge
befanden sich im Rechnungsjahr des Fonds keine illiquiden
Instrumente.
Zur Steuerung der Liquidität des Fonds gab es in der Berichtsperiode keine neuen Regelungen. Die aktuelle Beschreibung
ist im Dokument "Informationen für Anleger gemäß § 21
AIFMG" Pkt. 14 ersichtlich.
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Das aktuelle Risikoprofil des Fonds und die von der Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten
Risikomanagement-Systeme befinden sich im § 21 AIFMG –
Dokument (Informationen für Anleger) Pkt. 14.
Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem
Commitment Ansatz.
In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres gab es folgende
Änderungen zum maximalen Umfang, den die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Fonds eine Hebelfinanzierung
einsetzen kann:
Bei der Brutto- und Commitmentmethode gem. AIFMD wurde
der zulässige Wert um 10% erhöht. Die aktuelle Beschreibung
ist im Dokument „Informationen für Anleger gemäß
§ 21 AIFMG“ Pkt. 14 ersichtlich.
In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres wurde keine
Hebelfinanzierung für den Fonds eingesetzt (sowie etwaige
Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstige
Garantien, die im Rahmen der Hebelfinanzierung gewährt
werden).
Information zu Überschreitungen von Risikolimits
(Art. 108, Abs. 4 EUEU-VO 231/2013)
In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres gab es keine
Überschreitungen der Risikolimits des Fonds.
Höchster Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 100,00%
Angaben zur Hebelfinanzierung des
des Fonds
Ausweis Leveragewerte (höchster Wert) gem. Bruttomethode
(AIFMD) in der Berichtsperiode: 94,54%
(Der maximale zulässige Wert beträgt 210%.)
Ausweis Leveragewerte (höchster Wert) gem. Commitmentmethode (AIFMD) in der Berichtsperiode: 100,00%
(Der maximale zulässige Wert beträgt 110%.)
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 25
“
Fondsbestimmungen
„
Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Schoellerbank Ethik Vorsorge wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.
Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Pensionsinvestmentfonds gemäß §§ 168 ff Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der
Schoellerbank Invest AG (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Salzburg verwaltet.
Artikel 1 Miteigentumsanteile
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach
Ermessen der Verwaltungsgesellschaft in effektiven Stücken
dargestellt.
Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)
Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien.
Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) und ihre Standorte oder sonstige in den „Informationen für
Anleger gemäß § 21 AIFMG“ genannte Zahlstellen.
Artikel 3 Veranlagungsinstrumente
-grundsätze
und
Für den Investmentfonds dürfen nachstehende VerVe rmögenswerte gemäß InvFG ausgewählt
ausgewählt werden.
Für den Investmentfonds werden internationale Aktien zu mindestens 30 v.H. und bis zu 70 v.H. des Fondsvermögens
und auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen,
Wandelschuldverschreibungen,
Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen und Bundesschatzscheine
zu mindestens 30 v.H. des Fondsvermögens erworben. Diese
Wertpapiere werden nach den Kriterien des Schoellerbank
Aktien- bzw. AnleihenRating ausgewählt. Wertpapiere, die die
Wertentwicklung eines Aktienkorbes (Index) abbilden, dürfen
bis zu 15 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Es
dürfen auch Geldmarktinstrumente und Anteile an Investmentfonds erworben werden, die gemeinsam mit anderen
Veranlagungen im Wege der Durchrechnung in mindestens 30
v.H. und bis zu 70 v.H. internationale Aktien und zu mindestens 30 v.H. in auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen,
Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe,
Kommunalschuldverschreibungen
und
Bundesschatzscheine investieren und nach den Kriterien des
Schoellerbank FondsRating ausgewählt werden. Für den
26 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und
Emittentengrenzen für OGAW mit den in §§ 171ff InvFG vorgesehenen Ausnahmen. Alle ausgewählten Veranlagungsinstrumente müssen die Kriterien eines ethischen Investments
erfüllen, das heißt, ihre Aussteller müssen ethische Kriterien
wie soziale, humane und ökologische Verantwortlichkeit beachten.
Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter
Einhaltung der obig angeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben.
1. Wertpapiere
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 v.H. des
Fondsvermögens erworben werden.
2. Geldmarktinstrumente
Gel dmarktinstrumente
Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 v.H. erworben werden.
3. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den
Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse
gemäß InvFG entsprechen.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen
insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben
werden.
4. Anteile an Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA), dürfen jeweils bis
zu 20 v.H. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu
100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese
(OGAW bzw. OGA) ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des
Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 v.H. des
Fondsvermögens erworben werden.
5. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen
gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG
Nicht anwendbar.
6. Anteile an Immobilienfonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 4
InvFG
Nicht anwendbar.
7. Derivative Instrumente
Derivative Instrumente dürfen ausschließlich zur Absicherung
eingesetzt werden.
8. RisikoRisiko -Messmethode des Investmentfonds
Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an:
Commitment Ansatz
Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der
4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV ermittelt.
9. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von
höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 40 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu
halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios
und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann
der Investmentfonds höheren Anteil an Sichteinlagen und
kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
10.
10. Vorübergehend aufgenommene Kredite
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.H.
des Fondsvermögens aufnehmen.
11. Hebelfinanzierung gemäß AIFMG
Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben
finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21
AIFMG“ (Punkt 14).
12.
12. Pensionsgeschäfte
Nicht anwendbar.
13.
13. Wertpapierleihe
Nicht anwendbar.
Artikel 4 RechnungslegungsRechnungslegungs- und BewerBewertungsstandards, Modalitäten der Ausgabe
und Rücknahme
Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.B. Käufe
und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von
Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und
Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt
verbucht. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds
gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu
ermitteln.
Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt
ermittelt:
a. Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse
oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des
letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b. Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an
einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert
oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert
nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise
gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in Euro.
Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswertes fällt mit dem
Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises
zusammen.
Berechnungsmethode: Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden die jeweils letzten verfügbaren Kurse
herangezogen.
1. Ausgabe und Ausgabeaufschlag
Die Berechnung des Ausgabepreises erfolgt, wenn eine Ausgabe der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im
Monat.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich
eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 v.H. zur
Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft,
aufgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile
ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft
behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
2. Rücknahme und Rücknahmeabschlag
Die Berechnung des Rücknahmepreises erfolgt, wenn eine
Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal
im Monat. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Es fällt kein
Rücknahmeabschlag an.
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an
dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen
Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 27
Artikel 5 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom
01.09. bis zum 31.08.
Artikel
6
Anteilsgattungen
Erträgnisverwendung
und
Für den Investmentfonds können Thesaurierungsanteilscheine
mit KESt-Abzug ausgegeben werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, auch Vollthesaurierungsanteile
auszugeben.
1. Erträgnisverwendung
Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsantei
Ausschüttungs anteilantei lscheinen (Ausschütter)
Nicht anwendbar.
2. Erträgnisverwendung bei ThesaurierungsanteilThesaurierungsantei lscheinen mit KEStKESt- Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse
nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist
bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.11. des folgenden
Rechnungsjahres der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden
Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn,
die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher,
dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der
inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen
oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß
§ 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung
von der Kapitalertragsteuer vorliegen.
3. Erträgnisverwendung bei ThesaurierungsanteilThesaurierungsantei lscheinen ohne KEStKESt- Abzug (Vollthesaurierer
(Voll thesaurierer InlandsInlands und Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse
nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird
keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das
Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß
InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.11. des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch
28 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden
können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder
Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des
Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß
InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von
Aufwendungen, Abwicklungsgebühr
Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit
eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,8 v.H. des
Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz
aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen.
Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine
Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
Artikel 8 Bereitstellung von Informationen an
die Anleger
Die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ einschließlich der Fondsbestimmungen, die Wesentlichen
Anlegerinformationen (KID), die Rechenschafts- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie
sonstige Informationen werden dem Anleger auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.
Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem InI nvestmentfonds finden sich in den „Informationen für
Anleger
Anlege r gemäß § 21 AIFMG“.
“
Anhang
„
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von
ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren
Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsect
ion_id=01
1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1. Luxemburg
Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR:
Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Bosnien Herzegovina:
Kroatien:
Montenegro:
Russland:
Schweiz:
Serbien:
Türkei:
Sarajevo, Banja Luka
Zagreb Stock Exchange
Podgorica
Moskau (RTS Stock Exchange);Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX)
SWX Swiss-Exchange
Belgrad
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
3. Börsen
Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
1
Australien:
Argentinien:
Brasilien:
Chile:
China:
Hongkong:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
Buenos Aires
Rio de Janeiro, Sao Paulo
Santiago
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
Hongkong Stock Exchange
Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgen-
dem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID
Database; ESMA)“ – „view all“
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 29
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
Indien:
Indonesien:
Israel:
Japan:
Kanada:
Kolumbien:
Korea:
Malaysia:
Mexiko:
Neuseeland:
Peru:
Philippinen:
Singapur:
Südafrika:
Taiwan:
Thailand:
USA:
3.24
3.25
Venezuela:
Vereinigte Arabische Emirate:
Mumbay
Jakarta
Tel Aviv
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
Toronto, Vancouver, Montreal
Bolsa de Valores de Colombia
Korea Exchange (Seoul, Busan)
Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad
Mexiko City
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
Bolsa de Valores de Lima
Manila
Singapur Stock Exchange
Johannesburg
Taipei
Bangkok
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE),
Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia,
Chicago, Boston, Cincinnati
Caracas
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb
außerh alb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
4.2
4.3
4.4
Japan:
Kanada:
Korea:
Schweiz:
4.5
USA:
Over the Counter Market
Over the Counter Market
Over the Counter Market
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der
International Securities Market Association (ISMA), Zürich
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by
NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities
Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for
Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
5.2
5.3
Argentinien:
Australien:
Brasilien:
5.4
5.5
Hongkong:
Japan:
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
Kanada:
Korea:
Mexiko:
Neuseeland:
Philippinen:
Singapur:
Slowakei:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange,
Sao Paulo Stock Exchange
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock
Exchange
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
Korea Futures Exchange
Mercado Mexicano de Derivados
New Zealand Futures & Options Exchange
Manila International Futures Exchange
Singapore International Monetary Exchange
RM System Slovakia
30 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
5.13
5.14
5.15
5.16
Südafrika:
Schweiz:
Türkei:
USA:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
EUREX
TurkDEX
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures
Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange,
Boston Options Exchange (BOX)
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 31
“
Steuerliche
Behandlung
„
Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen (mit RVO)
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen
nationalen Gesetze zu beachten.
Steuerliche Behandlung AT0000809447 (EUR)
Pos.
Schoellerbank Ethik Vorsorge
Rechnungsjahr: 01.09.2015 - 31.08.2016
Datum der (allenfalls fiktiven)
Ausschüttung/Auszahlung: 15.11.2016
1.
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
Fondsergebnis der Meldeperiode
Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung
Verlustvorträge
Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß §14
ImmoInvFG
AIF Ergebnis
Zuzüglich
Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf
Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen
Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)
Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf
Ausschüttungen von inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften
Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus
Immobilien
Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis
Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4
EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus
ausgeschüttetem Gewinnvortrag
Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus
Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)
Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus
Immobilien DBA befreit
Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus
Immobilien
Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien
Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5
ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen
(80%)
Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5
ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen
(100%)
Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht
verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus
der Veräußerung von Immobilien, die im positiven Fall
einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%)
Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht
verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von
Immobilien die im positiven Fall einem besonderen
Steuersatz unterliegen (25%)
Privatanleger
mit Option
Betrieblicher Anleger
Natürliche Personen
ohne Option
mit Option
ohne Option
Privatstiftung
Juristische
Personen
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0368
0,0368
0,0368
0,0368
0,0368
0,0368
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
32 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
Abzüglich
Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt
aus Vorjahren
Steuerfreie Zinserträge
Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen) 1)
Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie
Zinserträge - zB Wohnbauanleihen
Steuerfreie Dividendenerträge
(Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu
entnehmen)
Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG
Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13
Abs. 2 KStG 2)
Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus
Immobiliensubfonds 80%
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus
Immobiliensubfonds 100%
Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus
Immobiliensubfonds
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des
Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo
der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden
Bewertungsdifferenzen)
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des
Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo
der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden
Bewertungsdifferenzen)
Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne des
Immobilienfonds
Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des
Immobilienfonds
Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus
Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und
AIF Erträge
Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf
der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs.
3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)
Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche
Verlustvorträge
Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte
Nicht steuerbare AIF Erträge
Steuerpflichtige Einkünfte 11)
Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert
Nicht endbesteuerte Einkünfte
Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der
Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon
Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)
In den steuerpflichtigen Einkünften aus
Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998
enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von
Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und
Verlustvortrag auf Fondsebene)
In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
4 EStG 1988 des laufenden Jahres
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0343
0,0343
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0519
0,0519
0,0000
0,0000
0,0000
0,0519
0,0519
0,0000
0,0000
0,0000
0,0519
0,0519
0,0000
0,0000
0,0000
0,0519
0,0519
0,0000
0,0000
0,0000
0,0176
0,0000
0,0000
0,0176
0,0176
0,0176
0,0000
0,0171
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 33
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6.
6.1
Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt,
ausgenommen an die Meldestelle bereits
gemeldete unterjährige Ausschüttungen
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren
versteuerte ordentliche Gewinnvorträge
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren
versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG
1993 (letztere nur im Privatvermögen)
In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren
versteuerter Gewinnvortrag AIF-Ergebnis
In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung
13)
Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis
Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der
gegenständlichen Meldung vornimmt
Korrekturbeträge 14)
Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für
Anschaffungskosten
(Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder
sonst steuerbefreit sind)
Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im
Wege der Veranlagung zu korrigieren
Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht
nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im
Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus
Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0057
0,0057
0,0057
0,0057
0,0057
0,0057
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0151
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0094
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0005
0,0005
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme
Zwischenausschüttungen
Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten
bei InvF und AIF
Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte
6.2
Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt
nicht für Im m oInvF und Im m oAIF, hier
verm indert jede Ausschüttung die
Anschaffungskosten
6.2.1
7.
Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten
- darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis
7.5
7.6
Ausländische Erträge, DBA Anrechnung
Dividenden
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Zinsen
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen von Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug
unterlagen
Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne
Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80%
7.7
Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100%
7.1
7.2
7.3
7.4
34 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
8.
8.1
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von
den im Ausland entrichteten Steuern sind
auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5)
6)
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne
Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne
Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO
anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern
auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3
und 4. EStG 1998
0,0048
0,0048
0,0048
0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3)
8.1.5
(Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern
für die Ertragsarten zu entnehmen)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
8.1.6
Steuern auf Immobilienerträge
Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag
rückzuerstatten 6) 7)
Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Ausschüttungen Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0162
0,0162
0,0162
0,0162
0,0232
0,0232
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0022
-0,0022
0,0000
0,0000
0,0343
0,0343
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3
8.4
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5.
Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus
Drittstaaten mit Amtshilfe
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Begünstigte Beteiligungserträge
Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8)
Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13
Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen) 8)
Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung
des Beteiligungsausmaßes gemäß § 10 KStG
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
In Punkt 3. nicht abgezogen.
Steuerfrei gemäß DBA
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen von inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 35
10.
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
10.8
10.9
10.10
10.11
10.12
10.13
10.14
10.15
Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9)
10) 11)
Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)
(Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern
für die Ertragsarten zu entnehmen)
Ausländische Dividenden
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen ausländischer Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des
AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne
Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften)
Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge
aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)
Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF
oder ImmoAIF (80%)
Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. §
40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%)
Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus
AIFs oder ImmoAIFs (80%)
Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF
oder ImmoAIF (100%)
Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. §
40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%)
Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus
AIFs oder ImmoAIFs (100%)
Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des
Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF
Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus
Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs
KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §
27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)
0,0171
0,0171
0,0171
0,0171
0,0171
0,0171
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
10) 11)
10.16
11.
11.1
11.2
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
12.7
12.8
12.9
12.10
AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen
gelten (Spekulationseinkünfte)
Österreichische KESt, die bei Zufluss von
Ausschüttungen in den Fonds einbehalten
wurde
KESt auf Inlandsdividenden 8)
KESt auf Ausschüttungen von inländischen
(intransparenten) Grundstücksgesellschaften
Österreichische KESt, die durch Steuerabzug
erhoben wird 9) 10) 12)
KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA
steuerfrei
KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)
KESt auf ausländische Dividenden 8)
Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer
KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds
KESt auf Erträge des Immobilienfonds
Minus auf die KESt anrechenbare ausländische
Personensteuer auf Immobilienerträge
KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12)
Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete
Ausschüttungen abgezogene KESt
KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus
Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0048
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
36 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
13.
13.1.1
13.1.2
13.1.3
13.1.4
13.2.1
13.2.2
13.2.3
13.2.4
13.3.1
13.3.2
13.4.1
13.4.2
13.5.1
13.5.2
14.
14.1
14.2
14.3
14.4
15.
15.1
Steuerpflichtige AIF Einkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ohne
Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien
und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien,
das mit einem besonderen Steuersatz von 25%
besteuert werden kann
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - davon
ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
DBA Anrechnung
Auf ausländische Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft entfallende ausländische
Personensteuern, DBA Anrechnung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ohne
Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien
und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien,
das mit einem besonderen Steuersatz von 25%
besteuert werden kann
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - davon ausländische
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, DBA Anrechnung
Auf ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb
entfallende ausländische Personensteuern, DBA
Anrechnung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen) - davon ausländische
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, DBA
Anrechnung
Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG
1998 (ohne Spekulationseinkünfte)
Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3
EStG 1998 - davon ausländische Einkünfte aus
sonstigen Einkünften, DBA Anrechnung
AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen
gelten (Spekulationseinkünfte bei mehr als 50
Anteilsinhabern und weniger als 10% der
Gesamteinkünfte Kapitalvermögen)
Einkünfte iSd § 31 EStG 1988
(Spekulationseinkünfte)
Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte (für
Progressionsvorbehalt)
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen)
Sonstige Einkünfte
Angaben für beschränkt steuerpflichtige
Anteilsinhaber
KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für
beschränkt steuerpflichtige Anleger)
16.
Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 optional für AT-Fonds im Jahr 2016
16.1.
EU-QuSt
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0130
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 37
17.
Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und
8.3. je Land
Details 8.1.1
Deutschland
Frankreich
Spanien
Kanada
Schweiz
Großbritannien
Irland
Italien
Japan
Niederlande
Schweden
Amerika
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0006
0,0001
0,0002
0,0002
0,0003
0,0001
0,0025
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0006
0,0001
0,0002
0,0002
0,0003
0,0001
0,0025
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0006
0,0001
0,0002
0,0002
0,0003
0,0001
0,0025
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0006
0,0001
0,0002
0,0002
0,0003
0,0001
0,0025
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Deutschland
Frankreich
Spanien
Kanada
Schweiz
Großbritannien
Irland
Italien
Japan
Niederlande
Schweden
Amerika
0,0015
0,0008
0,0001
0,0002
0,0009
0,0000
0,0002
0,0007
0,0000
0,0000
0,0000
0,0119
0,0015
0,0008
0,0001
0,0002
0,0009
0,0000
0,0002
0,0007
0,0000
0,0000
0,0000
0,0119
0,0015
0,0008
0,0001
0,0002
0,0009
0,0000
0,0002
0,0007
0,0000
0,0000
0,0000
0,0119
0,0015
0,0008
0,0001
0,0002
0,0009
0,0000
0,0002
0,0007
0,0000
0,0000
0,0000
0,0119
0,0035
0,0016
0,0003
0,0002
0,0009
0,0007
0,0008
0,0016
0,0000
0,0015
0,0003
0,0119
0,0035
0,0016
0,0003
0,0002
0,0009
0,0007
0,0008
0,0016
0,0000
0,0015
0,0003
0,0119
Details 8.2.1
38 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem handelsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt.
1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung
zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs
3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen
gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.
4) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert
sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen-Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei
auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage
des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt
pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im
Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).
12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.
13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 39
Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen
Thesaurierungsanteilen (ohne RVO)
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen
nationalen Gesetze zu beachten.
Steuerliche Behandlung AT0000820477 (EUR)
Pos.
Schoellerbank Ethik Vorsorge
Rechnungsjahr: 01.09.2015 - 31.08.2016
Datum der (allenfalls fiktiven)
Ausschüttung/Auszahlung: 15.11.2016
1.
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
Privatanleger
mit Option
Betrieblicher Anleger
Natürliche Personen
ohne Option
mit Option
ohne Option
Privatstiftung
Juristische
Personen
Fondsergebnis der Meldeperiode
Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung
Verlustvorträge
Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß §14
ImmoInvFG
AIF Ergebnis
Zuzüglich
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf
Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen
Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)
0,0311
0,0311
0,0311
0,0311
0,0311
0,0311
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf
Ausschüttungen von inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften
Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus
Immobilien
Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis
Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4
EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus
ausgeschüttetem Gewinnvortrag
Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus
Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)
Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus
Immobilien DBA befreit
Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus
Immobilien
Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien
Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5
ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen
(80%)
Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5
ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen
(100%)
Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht
verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus
der Veräußerung von Immobilien, die im positiven Fall
einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%)
Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht
verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von
Immobilien die im positiven Fall einem besonderen
Steuersatz unterliegen (25%)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
40 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
Abzüglich
Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt
aus Vorjahren
Steuerfreie Zinserträge
Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen) 1)
Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie
Zinserträge - zB Wohnbauanleihen
Steuerfreie Dividendenerträge
(Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu
entnehmen)
Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG
Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13
Abs. 2 KStG 2)
Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus
Immobiliensubfonds 80%
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus
Immobiliensubfonds 100%
Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus
Immobiliensubfonds
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des
Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo
der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden
Bewertungsdifferenzen)
Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des
Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo
der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden
Bewertungsdifferenzen)
Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne des
Immobilienfonds
Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des
Immobilienfonds
Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus
Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und
AIF Erträge
Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf
der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs.
3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)
Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche
Verlustvorträge
Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte
Nicht steuerbare AIF Erträge
Steuerpflichtige Einkünfte 11)
Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert
Nicht endbesteuerte Einkünfte
Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der
Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon
Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)
In den steuerpflichtigen Einkünften aus
Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998
enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von
Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und
Verlustvortrag auf Fondsebene)
In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
4 EStG 1988 des laufenden Jahres
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0343
0,0343
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0518
0,0518
0,0000
0,0000
0,0000
0,0518
0,0518
0,0000
0,0000
0,0000
0,0518
0,0518
0,0000
0,0000
0,0000
0,0518
0,0518
0,0000
0,0000
0,0000
0,0175
0,0000
0,0000
0,0175
0,0175
0,0175
0,0000
0,0170
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 41
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6.
6.1
Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt,
ausgenommen an die Meldestelle bereits
gemeldete unterjährige Ausschüttungen
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren
versteuerte ordentliche Gewinnvorträge
In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren
versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG
1993 (letztere nur im Privatvermögen)
In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren
versteuerter Gewinnvortrag AIF-Ergebnis
In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung
13)
Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis
Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der
gegenständlichen Meldung vornimmt
Korrekturbeträge 14)
Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für
Anschaffungskosten
(Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder
sonst steuerbefreit sind)
Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im
Wege der Veranlagung zu korrigieren
Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht
nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im
Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus
Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0111
0,0111
0,0111
0,0111
0,0111
0,0111
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0206
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0095
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0005
0,0005
0,0112
0,0112
0,0112
0,0112
0,0112
0,0112
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme
Zwischenausschüttungen
Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten
bei InvF und AIF
Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte
6.2
Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt
nicht für Im m oInvF und Im m oAIF, hier
verm indert jede Ausschüttung die
Anschaffungskosten
6.2.1
7.
Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten
- darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis
7.5
7.6
Ausländische Erträge, DBA Anrechnung
Dividenden
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Zinsen
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen von Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug
unterlagen
Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne
Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80%
7.7
Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100%
7.1
7.2
7.3
7.4
42 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
8.
8.1
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von
den im Ausland entrichteten Steuern sind
auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5)
6)
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
8.1.6
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3
8.4
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5.
Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne
Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne
Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds
(ohne Berücksichtigung des matching credit)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO
anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern
auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3
und 4. EStG 1998
Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3)
(Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern
für die Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Immobilienerträge
Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag
rückzuerstatten 6) 7)
Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Ausschüttungen Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998
Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus
Drittstaaten mit Amtshilfe
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Begünstigte Beteiligungserträge
Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8)
Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13
Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden)
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen) 8)
Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung
des Beteiligungsausmaßes gemäß § 10 KStG
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
In Punkt 3. nicht abgezogen.
Steuerfrei gemäß DBA
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen von inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0137
0,0137
0,0137
0,0137
0,0197
0,0197
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0013
-0,0013
0,0000
0,0000
0,0343
0,0343
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 43
10.
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
10.8
10.9
10.10
10.11
10.12
10.13
10.14
10.15
Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9)
10) 11)
Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)
(Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern
für die Ertragsarten zu entnehmen)
Ausländische Dividenden
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Ausschüttungen ausländischer Subfonds
(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die
Ertragsarten zu entnehmen)
Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des
AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne
Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten)
Grundstücksgesellschaften)
Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge
aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)
Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF
oder ImmoAIF (80%)
Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. §
40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%)
Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus
AIFs oder ImmoAIFs (80%)
Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF
oder ImmoAIF (100%)
Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. §
40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%)
Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus
AIFs oder ImmoAIFs (100%)
Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des
Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF
Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus
Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs
KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §
27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)
0,0170
0,0170
0,0170
0,0170
0,0170
0,0170
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0348
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
0,0096
0,0096
0,0096
0,0096
0,0096
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0047
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0096
-0,0047
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
10) 11)
10.16
11.
11.1
11.2
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
12.7
12.8
12.9
12.10
AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen
gelten (Spekulationseinkünfte)
Österreichische KESt, die bei Zufluss von
Ausschüttungen in den Fonds einbehalten
wurde
KESt auf Inlandsdividenden 8)
KESt auf Ausschüttungen von inländischen
(intransparenten) Grundstücksgesellschaften
Österreichische KESt, die durch Steuerabzug
erhoben wird 9) 10) 12)
KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA
steuerfrei
KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)
KESt auf ausländische Dividenden 8)
Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer
KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds
KESt auf Erträge des Immobilienfonds
Minus auf die KESt anrechenbare ausländische
Personensteuer auf Immobilienerträge
KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27
Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12)
Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete
Ausschüttungen abgezogene KESt
KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus
Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte)
44 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
13.
13.1.1
13.1.2
13.1.3
13.1.4
13.2.1
13.2.2
13.2.3
13.2.4
13.3.1
13.3.2
13.4.1
13.4.2
13.5.1
13.5.2
14.
14.1
14.2
14.3
14.4
15.
15.1
Steuerpflichtige AIF Einkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ohne
Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien
und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien,
das mit einem besonderen Steuersatz von 25%
besteuert werden kann
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - davon
ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
DBA Anrechnung
Auf ausländische Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft entfallende ausländische
Personensteuern, DBA Anrechnung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ohne
Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien
und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien,
das mit einem besonderen Steuersatz von 25%
besteuert werden kann
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - davon ausländische
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, DBA Anrechnung
Auf ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb
entfallende ausländische Personensteuern, DBA
Anrechnung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen) - davon ausländische
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, DBA
Anrechnung
Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG
1998 (ohne Spekulationseinkünfte)
Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3
EStG 1998 - davon ausländische Einkünfte aus
sonstigen Einkünften, DBA Anrechnung
AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen
gelten (Spekulationseinkünfte bei mehr als 50
Anteilsinhabern und weniger als 10% der
Gesamteinkünfte Kapitalvermögen)
Einkünfte iSd § 31 EStG 1988
(Spekulationseinkünfte)
Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte (für
Progressionsvorbehalt)
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(bewegliches Vermögen)
Sonstige Einkünfte
Angaben für beschränkt steuerpflichtige
Anteilsinhaber
KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für
beschränkt steuerpflichtige Anleger)
16.
Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 optional für AT-Fonds im Jahr 2016
16.1.
EU-QuSt
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0130
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 45
17.
Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und
8.3. je Land
Details
8.1.1
Deutschland
Frankreich
Spanien
Kanada
Schweiz
Großbritannien
Irland
Italien
Japan
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0005
0,0001
0,0002
0,0002
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0005
0,0001
0,0002
0,0002
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0005
0,0001
0,0002
0,0002
0,0004
0,0002
0,0000
0,0001
0,0001
0,0005
0,0001
0,0002
0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Niederlande
0,0003
0,0003
0,0003
0,0003
0,0000
0,0000
Schweden
0,0001
0,0001
0,0001
0,0001
0,0000
0,0000
Amerika
0,0025
0,0025
0,0025
0,0025
0,0000
0,0000
Deutschland
Frankreich
Spanien
Kanada
Schweiz
Großbritannien
Irland
Italien
Niederlande
Schweden
0,0014
0,0006
0,0001
0,0002
0,0007
0,0000
0,0002
0,0006
0,0000
0,0000
0,0014
0,0006
0,0001
0,0002
0,0007
0,0000
0,0002
0,0006
0,0000
0,0000
0,0014
0,0006
0,0001
0,0002
0,0007
0,0000
0,0002
0,0006
0,0000
0,0000
0,0014
0,0006
0,0001
0,0002
0,0007
0,0000
0,0002
0,0006
0,0000
0,0000
0,0032
0,0012
0,0003
0,0002
0,0007
0,0005
0,0007
0,0014
0,0013
0,0003
0,0032
0,0012
0,0003
0,0002
0,0007
0,0005
0,0007
0,0014
0,0013
0,0003
Amerika
0,0101
0,0101
0,0101
0,0101
0,0101
0,0101
Details
8.2.1
46 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016
Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem handelsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt.
1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung
zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs
3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen
gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.
4) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert
sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen-Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei
auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage
des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt
pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im
Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.
11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).
12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.
13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.
Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 47
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