“ Schoellerbank Ethik Vorsorge Rechenschaftsbericht 2015/2016 015/2016 „ “ Inhaltsverzeichnis „ Allgemeine Fondsdaten Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft Wesentliche Änderungen Angaben zur Vergütungspolitik 3 3 4 4 Die internationalen AktienAktien- und Anleihenmärkte Anlagepolitik Aktien und Anleihen Ausblick Aktien und Anleihen 5 5 6 6 Fondsdetails in EUR Wertentwicklung seit Fondsbeginn 8 8 Ausschüttung / Auszahlung 9 Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre (in EUR) 10 Zusammensetzung des Fondsvermögens 11 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds(Fonds -Performance) 12 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens 13 13 14 Vermögensaufstellung zum 31.08.2016 15 Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente 20 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Gesa mtrisikos 21 Bestätigungsvermerk 22 Bericht des Aufsichtsrates 24 Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG Anteil illiquider Instrumente Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Angaben zur Hebelfinanzierung des Fonds Information zu Überschreitungen von Risikolimits (Art. 108, Abs. 4 EU-VO 231/2013) 25 25 25 25 25 Fondsbestimmungen Anhang 26 29 Steuerliche Behandlung Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen 32 32 40 2 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ Allgemeine Fondsdaten „ Schoellerbank Ethik Vorsorge Pensionsinvestmentfonds fonds gemäß § 168 InvFG 2011 Pensionsinvestment ISIN/Thesaurierung ISIN/Thesaurierung ohne RentenversicherungsRentenversicherungs-Option: Option: AT0000820477 AT0000 820477 ISIN/Thesaurierung ISIN /Thesaurierung mit RentenversicherungsRentenversicherungs-Option: Option: AT0000809447 AT0000809447 Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft Anschrift Schoellerbank Invest AG 5024 Salzburg, Sterneckstraße 5 Tel: 0662/88 55 11 Fax: 0662/88 55 11-2659 Vorstand Mag. Thomas MEITZ (Vorsitzender) Mag. Michael SCHÜTZINGER Christian FEGG Gründung Jänner 1994 Depotbank Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien Grundkapital 2.543.549,20 Euro Prüfungsgesellschaft Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Aktionäre Schoellerbank Aktiengesellschaft, Renngasse 3, A-1010 Wien zu 100% Vertriebsstelle in Österreich Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien, mit allen Standorten Staatskommissär Ministerialrat Dr. Eduard FLEISCHMANN Aufsichtsrat Peter JENEWEIN (Vorsitzender) Mag. Helmut SIEGLER (Vorsitzender-Stv.) Dr. Sylvia ZWICKER (Vorsitzender-Stv.) Gerold HUMER Ernst HUBER Informationsstelle in Deutschland CACEIS Bank Deutschland GmbH, München Von der Gesellschaft verwaltete Investmentfonds 38 Fonds Unsere InternetInternet-Adresse http://www.schoellerbank.at Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 3 Sehr geehrte(r) Anteilinhaber(in) Anteilinhaber(in) Die Schoellerbank Invest AG erlaubt sich hiermit, nachstehenden Rechenschaftsbericht des Schoellerbank Ethik Vorsorge für das Rechnungsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016 vorzulegen. Wesentliche Änderungen Im laufenden Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden. Der Aufsichtsrat der Schoellerbank Invest AG hat die Grundsätze der Vergütungspolitik 2015 in der 74. Sitzung des Aufsichtsrates vom 18.09.2015 geprüft und angenommen. Seitens der internen Revision wurde im Jahr 2015 ebenfalls eine Überprüfung der Vergütungspolitik vorgenommen, es gab keinerlei critical findings. Die durchgeführte Prüfung wurde mit der Bestnote „gut“ abgeschlossen. Die Beschreibung der Berechnung der Vergütung entnehmen Sie bitte der Vergütungspolitik auf unserer Homepage. Angaben zur Vergütungspolitik Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2015 (31.12.2015) der Verwaltungsgesellschaft. Anzahl der Mitarbeiter: 22 (19,12 Vollzeitäquivalent). Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) der VWG gezahlten Vergütungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 AIFMG: EUR 1.424.622,21 - davon fixe Vergütung: EUR 1.257.276,21 - davon variable Vergütung: EUR 167.346,00 davon Begünstigte Mitarbeiter: 11 gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG (hiervon 3 Geschäftsleiter) Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte (Geschäftsleiter) gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG: EUR 478.022,00 Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger (Identified Staff) gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 AIFMG: EUR 537.009,79 Es werden keine Anlageerfolgsprämien und keine sonstigen direkt von den Kapitalanlagefonds gezahlten Beträge geleistet. Die Fondsbestimmungen des Schoellerbank Ethik Vorsorge wurden von der Finanzmarktaufsicht Finanzmarktaufsicht bewilligt und sind mit 21. 21.05.201 05.2014 .2014 in Kraft getreten. Der Schoellerbank Ethik Vorsorge kann bis 100% seines Fondsvermögens in andere Investmentfonds investieren. Die Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG (§ 21 Dokument) sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des Schoellerbank Ethik Vorsorge in deutscher Sprache in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Interessenten unter www.schoellerbank.at/fondspublikationen kostenlos zur Verfügung. Diese stellen die alleinige Verkaufsunterlage dar und enthalten wichtige Risikohinweise. Alle Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch kann keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen werden. 4 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ „ Die internationalen Aktienund Anleihenmärkte Das abgelaufene Geschäftsjahr hielt an den Börsen einige Überraschungen parat. Ende 2015 setzten die Aktienmärkte noch einmal zum Sprung an und viele Investoren erhofften sich eine Fortsetzung der seit Jahren andauernden Rallye. Im Dezember sorgte die FED jedoch für ein abruptes Ende der Party. Die Zinserhöhung in Amerika kam an den weltweiten Aktienmärkten nicht gut an. Statt der Jahresendrally gab es einen herben Rückschlag bei dem viele Indizes in der Folge teils zweistellige Verluste hinnehmen mussten. Die US-Indizes machten beim Abwärtsruck im weltweiten Vergleich noch die beste Figur. Der Ausverkauf endete erst, als Janet Yellen die Märkte beruhigte, in dem sie eine gemäßigte Gangart bei den weiteren Zinsschritten andeutete. In Europa sieht die Lage nicht so rosig aus. Hier muss Mario Draghi weiter für hohe Liquidität sorgen – sehr zum Leidwesen der Sparer. Die Schwankungsbreite der Renditen war durchaus imposant – auch bei qualitativ hochwertigen Anleihen. So sank zum Beispiel die Rendite einer 10-jährigen deutschen Staatsanleihe im Jahresverlauf von +0,60% auf -0,19%. Zum Ende des Berichtszeitraums pendelte sich die Rendite bei -0,1% ein. Die negativen Renditen bei sicheren Anleihen kommen jedoch dem Aktienmarkt zugute, der im Grunde der einzig sinnvolle Ausweg aus dem Renditedilemma ist. Ein Lichtblick kommt aus China. Nach Jahren des Rückgangs scheint sich die BIP-Wachstumsrate im Bereich von 7% allmählich zu stabilisieren. Dies ist zwar nicht mehr mit den spektakulären Raten von früher zu vergleichen, zeigt jedoch immer noch, dass im Reich der Mitte hohe Wachstumsraten möglich sind. Ein kompletter Konjunktureinbruch in China hätte durchaus negative Folgen, da viele exportorientierte Industrienationen diesen Ausfall nur schwerlich anderweitig kompensieren könnten. Ein Platzen der chinesischen Blase fällt somit aus – zumindest vorerst. Anlagepolitik Der Schoellerbank Ethik Vorsorge ist als Pensionsinvestmentfonds auch zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge geeignet und verfolgt deswegen eine langfristige Anlagepolitik. Es wird sowohl in Aktien als auch in Anleihen investiert. Alle ausgewählten Wertpapiere müssen die Kriterien eines ethischen Investments erfüllen, das heißt, ihre Aussteller müssen ethische Kriterien wie soziale, humane und ökologische Verantwortlichkeit beachten. Die Selektion der Unternehmen nach ethischen Gesichtspunkten erfolgt mit Unterstützung der renommierten Agentur ECPI. Der Ethik-Spezialist stellt der Schoellerbank tagtäglich ein aktualisiertes Universum zur Verfügung, bei dem Unternehmen, die in den Branchen Atomenergie, Glücksspiel, Waffen, Verhütung, Genmanipulation, Alkohol und Tabak tätig sind, kategorisch ausgeschlossen werden. Danach werden jene Titel, welche diese erste Selektion überstanden haben, einer „Positivprüfung“ hinsichtlich ihrer Sozial- und Umweltstandards unterzogen, wobei ausschließlich Unternehmen mit besonders vorbildlichen Ergebnissen in diesen Kategorien ausgewählt werden. Der Schoellerbank Ethik Vorsorge veranlagt mindestens 30% und bis zu 70% des Fondsvermögens in internationale Aktien, welche nach den Kriterien des Schoellerbank AktienRating ausgewählt werden. Jedes Unternehmen wird dabei anhand von sechs Qualitätskriterien (Langfristig verteidigbare Wettbewerbsvorteile, geringe Abhängigkeit von Wirtschaftszyklen, solide Bilanz, bewährtes Management, langfristige Wachstumsaussichten, nachhaltige Ertragskraft pro Aktie) einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Ein Unternehmen muss mindestens vier Kriterien erfüllen, um im Schoellerbank Ethik Vorsorge Berücksichtigung zu finden. Das Screening von ECPI muss ebenfalls positiv ausfallen. Daneben können in einem geringen Umfang auch Wertpapiere erworben werden, die die Wertentwicklung eines Aktienkorbes abbilden. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 5 Mindestens 30% des Fondsvermögens werden in auf Euro lautenden Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und Bundesschatzscheinen vorwiegend hoher Bonität investiert. Eine Verschlechterung der Bonität während der Haltedauer widerspricht einem Verweilen der Anleihen im Fonds nicht. Die durchschnittliche Restlaufzeit der im Fonds befindlichen Anleihen liegt im Bereich von 3 bis 8 Jahren. Aktien und Anleihen Das Fondsvolumen im Schoellerbank Ethik Vorsorge erhöhte sich von EUR 12,2 Mio. auf EUR 19,4 Mio. Über den Berichtszeitraum hat sich die Aktienquote relativ stabil um die Marke von 60% bewegt. Im Aktien- ebenso wie im Anleihenbereich setzen wir nach wie vor auf höchste Qualität. Im Anleihenbereich kostet dieser Value orientierte Ansatz Geld in Form einer negativen Rendite. Dennoch besitzen Anleihen auch eine stabilisierende Wirkung in Krisenzeiten. Dieser „Airbag“ kam in den letzten Monaten des Öfteren zum Einsatz. Vor allem rund um den Jahreswechsel als die Aktienkurse fast ohne Halt nach unten fielen, dabei waren die Kursabschläge beim Schoellerbank Ethik Vorsorge weitaus weniger hoch als bei einem reinrassigen Aktienfonds. Aufgrund der negativen Renditen bei unseren ethischen Staatsanleihen bedienen wir uns lediglich der Minimalquote von 30% Anleihen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren wir zu 30,2% vom Fondsvolumen in Anleihen investiert, knapp 10,1% hielten wir in Cash. Der restliche Betrag war in Aktien (57,9%) veranlagt. Mit der Aktienquote orientieren wir uns an der Schoellerbank Vermögensverwaltung, die derzeit am Aktienmarkt „übergewichtet“ engagiert ist. Die Branchenzusammensetzung bei den Aktien hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich verändert: Von unserem letztjährigen Spitzentrio Informationstechnologie, Gesundheitswesen und Basiskonsumgüter konnten sich lediglich IT-Werte ganz oben halten. Technologieunternehmen stellen mit 12,9% vom Fondsvolumen die bedeutendste Branche im Schoellerbank Ethik Vorsorge dar. Auf den Plätzen folgen Unternehmen aus der Industrie mit 9,4% und Titel aus dem Finanzsektor mit 9,1%. Erst danach reihen sich die ehemals prominent gewichteten Aktien aus den Branchen Gesundheitswesen und Basiskonsumgüter in die Auswertung ein. Die Anzahl der Aktienpositionen ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Waren es im letzten Jahr 32 Aktien so sind es zwölf Monate später 36 Unternehmen, die den Aktienanteil 6 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 abbilden. Im Berichtszeitraum wurden drei Positionen komplett verkauft. Bei den verkauften Unternehmen handelte es sich um Exxon Mobil, Qualcomm und Standard Chartered. Dafür gab es in besagtem Zeitraum die Neuaufnahmen von Apple, Bank of New York Mellon, Deutsche Post, Paypal, SAP, Schlumberger und Wells Fargo. Die größte Position war Vodafone mit 3,2% vom Fondsvolumen (Stand:31.08.2016). Dahinter folgen SAP und Unilever mit 2,8%. Wie bereits angesprochen, haben Unternehmen aus dem Bereich Industrie weiter an Bedeutung gewonnen und sind zuletzt sogar auf Platz zwei der Branchenrangliste hochgerückt. Den Industriebereich finden wir momentan ziemlich spannend, was sich auch darin äußert, dass vier der zehn größten Aktienpositionen des Portfolios Industrieunternehmen (ABB, Deutsche Post, 3M und CK Hutchison) sind. Im Rententeil des Schoellerbank Ethik Vorsorge betrug die durchschnittliche Restlaufzeit etwa vier Jahre. Nach wie vor konzentrieren wir uns beim Anleihenteil auf die europäische Kernzone, wobei der Stabilisierungsgedanke bei Rückschlägen am Aktienmarkt im Vordergrund steht. Spitzenreiter im Portfolio des Schoellerbank Ethik Vorsorge sind Anleihen aus Österreich mit einem Anteil von 12,1%, gefolgt von Finnland mit 8,8% und Belgien mit 7,3%. Ausblick Aktien und Anleihen Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind Aktien nach wie vor Alternativlos. Zwar ist mit dem jüngsten Anstieg am Aktienmarkt auch dessen Bewertung wieder etwas nach oben gegangen, jedoch ist bis jetzt noch keine gefährliche Euphorie in Sicht. Dennoch sollte bei der Aktienauswahl überaus selektiv vorgegangen werden. Im Rahmen des Anstiegs warten einige Aktien mit teils astronomischen Bewertungen auf. Auch wenn es sich dabei mitunter um überaus spannende Geschäftsmodelle handelt, lassen wir bei diesen Bewertungen die Finger von den entsprechenden Aktien. Sollte es zu einem Rückschlag an den Aktienmärkten kommen, dürften die Anleger auch wieder vermehrt einen Blick auf die Unternehmensbewertung werfen. Somit dürfte mit jedem Tag an dem die Börsen weiter nach oben klettern, das Stock-Picking an Bedeutung gewinnen. Das AktienRating der Schoellerbank ist ein lang erprobter Ansatz um den Fallstricken des Marktes aus dem Weg zu gehen. Diesbezüglich sehen wir uns für die weitere Entwicklung gut gerüstet. Eine schnelle Rückkehr zur Normalität am Anleihenmarkt wird es wohl nicht geben – zumindest nicht in Europa. Mario Draghi ist immer noch damit beschäftigt, den Markt mit günstigem Geld zu schwemmen. In vielen europäischen Ländern steht der Aufschwung auf sehr wackligen Beinen. Zieht man die geldpolitischen Zügeln zu früh an, riskiert man die jahrelangen Aufbauarbeiten in kürzester Zeit zunichte zu machen. Von daher wird sich zumindest auf absehbare Zeit keine grundlegende Änderung an unserer Ausrichtung im Schoellerbank Ethik Vorsorge ergeben. Damit dient der Anleihenteil in erster Linie zur Abfederung von Kursschwankungen im „Aktien-Krisenfall“. Da sichere Anleihen in unserem Laufzeitenspektrum negativ verzinst sind, halten wir lediglich die Minimumquote von etwas mehr als 30% vom Fondsvolumen. Der Schoellerbank Ethik Vorsorge wird sich auch weiterhin im Qualitätssegment sowohl bei Aktien als auch bei Anleihen bewegen und damit seinen – in dieser Hinsicht – konservativen Weg weiter unbeirrt fortsetzen. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 7 “ „ Fondsdetails in EUR Das Fondsvermögen des Schoellerbank Ethik Vorsorge belief sich zum Ende der Berichtsperiode auf 19,36 Millionen Euro. Die Zahl der umlaufenden Anteile lag bei 1.718.848 Stück. Der errechnete Wert je Anteil am Schoellerbank Ethik Vorsorge betrug per 31.08.2016 für den Thesaurierungsanteil EUR 11,26.1) Dies bedeutet gegenüber dem errechneten Wert zu Beginn des Rechnungsjahres (EUR 10,63) unter Berücksichtigung der am 16.11.2015 erfolgten Auszahlung gemäß § 58 Investmentfondsgesetz 2011 von EUR 0,01 je Anteil eine Wertveränderung für den Thesaurierungsanteil von +6,02%. Wertentwicklung seit Fondsbeginn Schoellerbank Ethik Vorsorge Rechenwerte inkl. Erträgnis-Wiederanlage von 19.01.1998-31.08.2016 13 12 11 10 9 8 7 6 5 1) Dem Rechenschaftsbericht wurde die Preisberechnung vom 01.09.2016 zu Grunde gelegt. 8 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 08/2016 09/2015 11/2014 12/2013 01/2013 03/2012 04/2011 06/2010 07/2009 08/2008 10/2007 11/2006 01/2006 02/2005 03/2004 05/2003 06/2002 08/2001 09/2000 10/1999 12/1998 01/1998 4 “ „ Ausschüttung / Auszahlung Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2015/2016 je Anteil EUR 0,0109 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 1.718.848 Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR 18.773,35. Im Hinblick auf § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer je Anteil EUR 0,0095 auszuzahlen, das sind bei 1.718.848 Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR 16.329,06. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Auszahlung erfolgt ab dem 15.11.2016. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 9 “ „ Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre (in EUR) Rechnungsjahr Fondsvermögen Errechneter Wert je Anteil Thesaurierungsanteile Zur Thes. verve rAuszahlung gem. wendeter Ertrag § 58 Abs. 2 InvFG Wertentwicklung % 1) 2011/2012 3.008.507,04 8,27 0,43 0,02 +13,74 2012/2013 6.934.165,45 8,83 0,15 0,02 +7,03 2013/2014 9.300.936,06 9,83 0,28 0,04 +11,56 2014/2015 12.245.979,08 10,63 0,02 0,01 +8,57 2015/2016 19.360.077,43 11,26 0,0109 0,0095 +6,02 1) Jeweils im abgelaufenen Rechnungsjahr. Finanzmathematische Berechnung (Methode der Oesterreichischen Kontrollbank). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt. 10 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ „ Zusammensetzung des Fondsvermögens Wertpapiere 31.08 .08.2015 .2015 Mio. EUR 31.08.201 31.08.2016 .2016 % Mio. EUR % Anleihen lautend auf EUR 3,88 31,70 5,85 30,23 Summe Anleihen 3,88 31,70 5,85 30,23 CAD 0,07 0,60 0,09 0,45 CHF 0,50 4,04 0,78 4,01 EUR 1,06 8,69 2,22 11,45 GBP 0,72 5,90 0,62 3,19 HKD 0,39 3,16 0,84 4,37 SEK 0,20 1,66 0,22 1,14 JPY 0,18 1,43 0,16 0,82 USD 3,83 31,25 6,28 32,46 Summe Aktien 6,95 56,73 11,21 11,21 57,89 CHF 0,16 1,29 0,27 1,41 Summe Genusscheine 0,16 1,29 0,27 1,41 Wertpapiere insgesamt 10,99 89,72 17,33 89,53 Dividendenansprüche 0,01 0,08 0,01 0,06 Bankguthaben 1,20 9,81 1,96 10,13 Sonstiges Vermögen (Zinsenansprüche, Abgrenzungen) 0,05 0,39 0,06 0,28 12,25 100,00 19,36 100,00 Aktien lautend auf Genusscheine lautend auf Fondsvermögen Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 11 “ „ Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKBOeKB -Berechnungsmethode: Pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Thesaurierungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 10,63 Ausschüttung am 16.11.2015 von EUR 0,01 (entspricht 0,0009 Anteilen) 1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 11,26 Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbene Anteile 11,27 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % +6,02 Nettoertrag pro Anteil +0,64 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am 16.11.2015 (Auszahlungstag) EUR 11,07. Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Auszahlungstag im Gegenwert der Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 12 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ „ Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) Dividendenerträge Sonstige Erträge Summe Erträge (ohne Kursergebnis) 103.118,31 189.826,33 0,00 292.944,64 Sollzinsen 0,00 Aufwendungen Vergütung an die KAG Kosten für den Wirtschaftsprüfer u. steuerliche Vertretung Publizitätskosten Wertpapierdepotgebühren Depotbankgebühren Summe Aufwendungen -100.481,66 -7.444,40 -2.344,45 -28.741,09 -28.341,00 -167.352,60 1) 0,00 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 125.592,04 Verwaltungskostenrückvergütungen aus Subfonds 2) 3) Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne Realisierte Verluste 92.505,96 -172.736,85 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -80.230,89 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 45.361,15 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 4) 896.940,85 5) Ergebnis des Rechnungsjahres 5) c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen Fondsergebnis gesamt 942.302,00 -10.258,74 0,00 -10.258,74 932.043,26 1) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden ohne Abzug von Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 816.709,96. 4) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR 782.465,39 und unrealisierte Verluste EUR 114.475,46. 5) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 51.982,57. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 13 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 1.152.399 Thesaurierungsanteile Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 16.11.2015 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Fondsergebnis gesamt Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 1.718.848 Thesaurierungsanteile 14 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 12.245.979,08 -12.814,20 6.194.869,29 932.043,26 19.360.077,43 “ „ Vermögensaufstellung zum 31.08.2016 WertpapierBezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stk./Nom. Stk./Nom. in 1.000 in 1.000 Kurs in Euro/ Fremdwährung Kurswert %-Anteil in Euro am Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Britische Pfund lautend Emissionsland Großbritannien VODAFONE GROUP PLC GB00BH4HKS39 57.000 0 Summe Summe Aktien auf Britische Pfund lautend umgerechnet zum Kurs von 0,84806 228.000 2,2985 617.949,20 617.949,20 617.949,20 3,19 3,19 3,19 Aktien auf Euro lautend Emissionsland Deutschland DEUTSCHE POST AG NA O.N. MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. SAP SE O.N. Summe DE0005552004 DE0008430026 DE0007164600 16.500 250 6.750 0 0 0 16.500 1.750 6.750 28,4000 162,0500 78,7600 468.600,00 283.587,50 531.630,00 1.283.817,50 2,42 1,46 2,75 6,63 TOTAL S.A. FR0000120271 Summe Summe Aktien auf Euro lautend 0 0 3.000 42,7500 128.250,00 128.250,00 1.412.067,50 0,66 0,66 7,29 SVENSKA CELL.B FRIA SE0000112724 0 0 8.000 Summe Summe Aktien auf Schwedische Kronen lautend umgerechnet zum Kurs von 9,51590 263,1000 221.187,70 221.187,70 221.187,70 1,14 1,14 1,14 21,3100 52,1500 440.514,28 336.021,72 776.536,00 776.536,00 2,28 1,73 4,01 4,01 Emissionsland Frankreich Aktien auf Schwedische Kronen lautend Emissionsland Schweden Aktien auf Schweizer Franken lautend Emissionsland Schweiz ABB LTD. NA CH0012221716 4.450 0 22.650 LAFARGEHOLCIM LTD.NAM. CH0012214059 3.860 0 7.060 Summe Summe Aktien auf Schweizer Franken lautend umgerechnet zum Kurs von 1,09570 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 15 WertpapierBezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stk./Nom. Stk./Nom. in 1.000 in 1.000 Kurs in Euro/ Fremdwährung Kurswert %-Anteil in Euro am Fondsvermögen Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland BUNDESOBL.V.12/17 S.163 Summe DE0001141638 0,500 0 0 180 100,6580 181.184,40 181.184,40 0,94 0,94 AUSTRIA 12/19 MTN AT0000A0VRF9 AUSTRIA 2020 MTN 144A AT0000386115 OESTERR. 10/17 AT0000A0GLY4 OESTERR. 13/23 AT0000A105W3 Summe Summe Anleihen auf Euro lautend Summe amtlich gehandelte Wertpapiere 1,950 3,900 3,200 1,750 185 200 0 220 0 0 0 0 550 500 135 900 106,9710 117,1860 101,7440 114,7740 588.340,50 585.930,00 137.354,40 1.032.966,00 2.344.590,90 2.525.775,30 5.553.515,70 3,04 3,03 0,71 5,33 12,11 13,05 28,68 0 0 11.000 13,5400 148.940,00 148.940,00 0,77 0,77 NL0000009355 1.200 0 12.850 41,1150 528.327,75 528.327,75 2,73 2,73 INDITEX INH. ES0148396007 Summe Summe Aktien auf Euro lautend 0 0 4.000 31,7650 127.060,00 127.060,00 804.327,75 0,66 0,66 4,16 21.000 0 41.048 99,7000 473.903,17 473.903,17 2,45 2,45 AIA GROUP LTD HK0000069689 35.600 0 Summe Summe Aktien auf Hongkong-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 8,63570 65.600 49,0500 372.602,11 372.602,11 846.505,28 1,92 1,92 4,37 Emissionsland Österreich In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Italien ENI S.P.A. Summe IT0003132476 Emissionsland Niederlande UNILEVER CVA Summe Emissionsland Spanien Aktien auf Hongkong-Dollar lautend Emissionsland Cayman Inseln CK HUTCHISON HLDGS Summe KYG217651051 Emissionsland Hong Kong 16 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 WertpapierBezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stk./Nom. Stk./Nom. in 1.000 in 1.000 Kurs in Euro/ Fremdwährung Kurswert %-Anteil in Euro am Fondsvermögen Aktien auf Japanische Yen lautend Emissionsland Japan TAKEDA PHARM.CO.LTD. JP3463000004 0 0 Summe Summe Aktien auf Japanische Yen lautend umgerechnet zum Kurs von 115,01000 4.000 4560,0000 158.594,90 158.594,90 158.594,90 0,82 0,82 0,82 1.810 69,8100 86.646,16 86.646,16 86.646,16 0,45 0,45 0,45 1.250 239,8000 273.569,41 273.569,41 273.569,41 1,41 1,41 1,41 Aktien auf Kanadische Dollar lautend Emissionsland Kanada BK NOVA SCOTIA CA0641491075 0 0 Summe Summe Aktien auf Kanadische Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,45830 Aktien und Genussscheine auf Schweizer Franken lautend Emissionsland Schweiz ROCHE HLDG AG GEN. CH0012032048 600 0 Summe Summe Aktien auf Schweizer Franken lautend umgerechnet zum Kurs von 1,09570 Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Curacao SCHLUMBERGER Summe AN8068571086 3.250 0 3.250 79,0000 230.641,39 230.641,39 1,19 1,19 700 0 4.200 87,0300 328.356,09 328.356,09 1,70 1,70 1.280 0 3.350 0 7.300 1.850 1.100 2.450 3.970 1.650 700 1.700 0 0 0 0 0 2.800 2.500 0 0 0 0 0 2.720 2.700 3.350 1.500 7.300 9.850 7.900 5.900 6.570 11.250 2.200 9.100 179,2400 125,0800 106,1000 89,8100 41,6700 31,4400 43,4300 94,4600 72,7000 35,8900 76,5600 57,4600 437.956,16 303.374,06 319.291,23 121.015,99 273.258,17 278.192,60 308.207,87 500.641,39 429.068,45 362.704,37 151.304,35 469.714,34 2,26 1,57 1,65 0,62 1,41 1,44 1,59 2,58 2,22 1,87 0,78 2,43 Emissionsland Irland MEDTRONIC PLC Summe IE00BTN1Y115 Emissionsland USA 3M CO. ANTHEM INC. APPLE INC. AUTOM. DATA PROC. BK N.Y. MELLON CISCO SYSTEMS COCA-COLA CO. DISNEY (WALT) CO. EXPRESS SCRIPTS HLDG INTEL CORP. LOWE'S COS INC. MICROSOFT US88579Y1010 US0367521038 US0378331005 US0530151036 US0640581007 US17275R1023 US1912161007 US2546871060 US30219G1085 US4581401001 US5486611073 US5949181045 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 17 WertpapierBezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge Stk./Nom. Stk./Nom. in 1.000 in 1.000 PAYPAL HDGS INC. US70450Y1038 7.300 0 PROCTER GAMBLE US7427181091 1.250 1.300 PROGRESSIVE CORP. US7433151039 1.600 0 TEXAS INSTR. US8825081040 0 0 WALGREENS BOOTS AL. US9314271084 0 0 WELLS FARGO + CO. US9497461015 8.300 0 Summe Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,11320 Kurs in Euro/ Fremdwährung Kurswert %-Anteil in Euro am Fondsvermögen 7.300 4.450 13.100 2.600 3.500 8.300 37,1500 87,3100 32,5600 69,5400 80,7100 50,8000 243.617,50 349.020,39 383.162,06 162.418,25 253.759,43 378.763,92 5.725.470,53 6.284.468,01 1,26 1,80 1,98 0,84 1,31 1,96 29,57 32,46 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Belgien BELGIQUE 13-18 69 BELGIQUE 13-23 Summe BE0000329384 BE0000328378 1,250 2,250 0 550 0 0 750 550 103,3350 117,4080 775.012,50 645.744,00 1.420.756,50 4,00 3,34 7,34 FI0001006066 FI4000062625 3,875 1,500 0 980 0 0 580 980 104,6170 111,9550 606.778,60 1.097.159,00 1.703.937,60 3,13 5,67 8,80 CIF EUROMORTGAGE 06-16 FR0010385906 4,000 Summe Summe Anleihen auf Euro lautend Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere 0 0 200 100,6150 201.230,00 201.230,00 3.325.924,10 11.780.035,61 1,04 1,04 17,18 60,85 17.333.551,31 12.070,17 1.961.522,66 59.329,10 -6.395,81 19.360.077,43 89,53 0,06 10,13 0,31 -0,03 100,00 Emissionsland Finnland FINLD 06/17 FINLD 13/23 MTN Summe Emissionsland Frankreich Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere Dividendenansprüche Bankguthaben Zinsenansprüche Sonstige Abgrenzungen Fondsvermögen Umlaufende Thesaurierungsanteile Anteilswert Thesaurierungsanteile 18 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 Stück Euro 1.718.848 11,26 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind WertpapierBezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/Zugänge Stk./Nom. in 1.000 Verkäufe/Abgänge Stk./Nom. in 1.000 0 18.000 0 460 1.770 0 4.320 2.500 Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Britische Pfund lautend Emissionsland Großbritannien STAND. CHART. PLC GB0004082847 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland BD.LAENDER 33 LSA 10/16 DE000A1DADL1 2,625 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland USA EXXON MOBIL CORP. QUALCOMM INC. US30231G1022 US7475251036 Hinweis zur Bewertung Hinsichtlich der Bewertung der in diesem Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Ausführungen im Prospekt (Abschnitt II Punkt 12). Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 19 “ „ Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden. Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente, die unter die Berichtspflichten der ESMA Guidelines ESMA/2012/832 fallen, wurden im Berichtszeitraum nicht eingesetzt. 20 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ „ Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Als Berechnungsmethode des Gesamtrisikos für den Investmentfonds wird der Commitment Ansatz verwendet. Schoellerbank Invest AG ………………………………………… Mag. Thomas Meitz ………………………………………… Mag. Michael Schützinger ………………………………………… Christian Fegg Salzburg, am 14. Dezember 2016 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 21 “ Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. August 2016 der Schoellerbank Invest AG über den von ihr verwalteten Schoellerbank Ethik Vorsorge, Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes sowie des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz und § 20 Abs 3 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing – ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. 22 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 „ Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. August 2016 über den Schoellerbank Ethik Vorsorge, Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes sowie in Hinblick auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie zu den sonstigen Informationsangaben gegenüber gegenüber Anlegern Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie die sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern, wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 14. Dezember 2016 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Robert PEJHOVSKY Wirtschaftsprüfer Mag. Dr. Claudia FRITSCHER-NOTTHAFT Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 23 “ Bericht des Aufsichtsrates „ Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat ins-besondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die in der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte „Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH“, Wien, hat den Rechenschaftsbericht für den Schoellerbank Ethik Vorsorge, Pensionsinvestmentfonds gemäß § 168 InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2016 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Salzburg, im Dezember 2016 Der Aufsichtsrat Peter Jenewein Vorsitzender 24 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 “ „ Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG Anteil illiquider Instrumente Im Wertpapiervermögen des Schoellerbank Ethik Vorsorge befanden sich im Rechnungsjahr des Fonds keine illiquiden Instrumente. Zur Steuerung der Liquidität des Fonds gab es in der Berichtsperiode keine neuen Regelungen. Die aktuelle Beschreibung ist im Dokument "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" Pkt. 14 ersichtlich. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das aktuelle Risikoprofil des Fonds und die von der Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagement-Systeme befinden sich im § 21 AIFMG – Dokument (Informationen für Anleger) Pkt. 14. Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem Commitment Ansatz. In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres gab es folgende Änderungen zum maximalen Umfang, den die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Fonds eine Hebelfinanzierung einsetzen kann: Bei der Brutto- und Commitmentmethode gem. AIFMD wurde der zulässige Wert um 10% erhöht. Die aktuelle Beschreibung ist im Dokument „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ Pkt. 14 ersichtlich. In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres wurde keine Hebelfinanzierung für den Fonds eingesetzt (sowie etwaige Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstige Garantien, die im Rahmen der Hebelfinanzierung gewährt werden). Information zu Überschreitungen von Risikolimits (Art. 108, Abs. 4 EUEU-VO 231/2013) In der Berichtsperiode des Rechnungsjahres gab es keine Überschreitungen der Risikolimits des Fonds. Höchster Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 100,00% Angaben zur Hebelfinanzierung des des Fonds Ausweis Leveragewerte (höchster Wert) gem. Bruttomethode (AIFMD) in der Berichtsperiode: 94,54% (Der maximale zulässige Wert beträgt 210%.) Ausweis Leveragewerte (höchster Wert) gem. Commitmentmethode (AIFMD) in der Berichtsperiode: 100,00% (Der maximale zulässige Wert beträgt 110%.) Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 25 “ Fondsbestimmungen „ Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Schoellerbank Ethik Vorsorge wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Pensionsinvestmentfonds gemäß §§ 168 ff Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der Schoellerbank Invest AG (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Salzburg verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft in effektiven Stücken dargestellt. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) und ihre Standorte oder sonstige in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente -grundsätze und Für den Investmentfonds dürfen nachstehende VerVe rmögenswerte gemäß InvFG ausgewählt ausgewählt werden. Für den Investmentfonds werden internationale Aktien zu mindestens 30 v.H. und bis zu 70 v.H. des Fondsvermögens und auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und Bundesschatzscheine zu mindestens 30 v.H. des Fondsvermögens erworben. Diese Wertpapiere werden nach den Kriterien des Schoellerbank Aktien- bzw. AnleihenRating ausgewählt. Wertpapiere, die die Wertentwicklung eines Aktienkorbes (Index) abbilden, dürfen bis zu 15 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Es dürfen auch Geldmarktinstrumente und Anteile an Investmentfonds erworben werden, die gemeinsam mit anderen Veranlagungen im Wege der Durchrechnung in mindestens 30 v.H. und bis zu 70 v.H. internationale Aktien und zu mindestens 30 v.H. in auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und Bundesschatzscheine investieren und nach den Kriterien des Schoellerbank FondsRating ausgewählt werden. Für den 26 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für OGAW mit den in §§ 171ff InvFG vorgesehenen Ausnahmen. Alle ausgewählten Veranlagungsinstrumente müssen die Kriterien eines ethischen Investments erfüllen, das heißt, ihre Aussteller müssen ethische Kriterien wie soziale, humane und ökologische Verantwortlichkeit beachten. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig angeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. 1. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. 2. Geldmarktinstrumente Gel dmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 v.H. erworben werden. 3. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. 4. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA), dürfen jeweils bis zu 20 v.H. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. 5. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG Nicht anwendbar. 6. Anteile an Immobilienfonds gemäß § 166 Abs. 1 Z 4 InvFG Nicht anwendbar. 7. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen ausschließlich zur Absicherung eingesetzt werden. 8. RisikoRisiko -Messmethode des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV ermittelt. 9. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 40 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann der Investmentfonds höheren Anteil an Sichteinlagen und kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. 10. 10. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. 11. Hebelfinanzierung gemäß AIFMG Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ (Punkt 14). 12. 12. Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. 13. 13. Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Artikel 4 RechnungslegungsRechnungslegungs- und BewerBewertungsstandards, Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.B. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: a. Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b. Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in Euro. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswertes fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Berechnungsmethode: Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden die jeweils letzten verfügbaren Kurse herangezogen. 1. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises erfolgt, wenn eine Ausgabe der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 v.H. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. 2. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises erfolgt, wenn eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 27 Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. Artikel 6 Anteilsgattungen Erträgnisverwendung und Für den Investmentfonds können Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, auch Vollthesaurierungsanteile auszugeben. 1. Erträgnisverwendung Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsantei Ausschüttungs anteilantei lscheinen (Ausschütter) Nicht anwendbar. 2. Erträgnisverwendung bei ThesaurierungsanteilThesaurierungsantei lscheinen mit KEStKESt- Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.11. des folgenden Rechnungsjahres der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. 3. Erträgnisverwendung bei ThesaurierungsanteilThesaurierungsantei lscheinen ohne KEStKESt- Abzug (Vollthesaurierer (Voll thesaurierer InlandsInlands und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.11. des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch 28 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,8 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens. Artikel 8 Bereitstellung von Informationen an die Anleger Die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ einschließlich der Fondsbestimmungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID), die Rechenschafts- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie sonstige Informationen werden dem Anleger auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem InI nvestmentfonds finden sich in den „Informationen für Anleger Anlege r gemäß § 21 AIFMG“. “ Anhang „ Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsect ion_id=01 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Bosnien Herzegovina: Kroatien: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Sarajevo, Banja Luka Zagreb Stock Exchange Podgorica Moskau (RTS Stock Exchange);Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) SWX Swiss-Exchange Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 1 Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China: Hongkong: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgen- dem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“ Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 29 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Kolumbien: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Peru: Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA: 3.24 3.25 Venezuela: Vereinigte Arabische Emirate: Mumbay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Bolsa de Valores de Colombia Korea Exchange (Seoul, Busan) Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Bolsa de Valores de Lima Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb außerh alb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4 Japan: Kanada: Korea: Schweiz: 4.5 USA: Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 5.3 Argentinien: Australien: Brasilien: 5.4 5.5 Hongkong: Japan: 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 Kanada: Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Futures Exchange Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange RM System Slovakia 30 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 5.13 5.14 5.15 5.16 Südafrika: Schweiz: Türkei: USA: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 31 “ Steuerliche Behandlung „ Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen (mit RVO) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Steuerliche Behandlung AT0000809447 (EUR) Pos. Schoellerbank Ethik Vorsorge Rechnungsjahr: 01.09.2015 - 31.08.2016 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: 15.11.2016 1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 Fondsergebnis der Meldeperiode Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung Verlustvorträge Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß §14 ImmoInvFG AIF Ergebnis Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus Immobilien Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien DBA befreit Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (80%) Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (100%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus der Veräußerung von Immobilien, die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von Immobilien die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) Privatanleger mit Option Betrieblicher Anleger Natürliche Personen ohne Option mit Option ohne Option Privatstiftung Juristische Personen 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 0,0368 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 32 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 3. 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 Abzüglich Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne des Immobilienfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte Nicht steuerbare AIF Erträge Steuerpflichtige Einkünfte 11) Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG) In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und Verlustvortrag auf Fondsebene) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0343 0,0343 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0519 0,0519 0,0000 0,0000 0,0000 0,0519 0,0519 0,0000 0,0000 0,0000 0,0519 0,0519 0,0000 0,0000 0,0000 0,0519 0,0519 0,0000 0,0000 0,0000 0,0176 0,0000 0,0000 0,0176 0,0176 0,0176 0,0000 0,0171 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 33 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6. 6.1 Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren versteuerter Gewinnvortrag AIF-Ergebnis In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0057 0,0057 0,0057 0,0057 0,0057 0,0057 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0151 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0094 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0005 0,0005 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte 6.2 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für Im m oInvF und Im m oAIF, hier verm indert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 6.2.1 7. Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis 7.5 7.6 Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80% 7.7 Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100% 7.1 7.2 7.3 7.4 34 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 8. 8.1 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 0,0048 0,0048 0,0048 0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 8.1.5 (Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.1.6 Steuern auf Immobilienerträge Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0162 0,0162 0,0162 0,0162 0,0232 0,0232 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0022 -0,0022 0,0000 0,0000 0,0343 0,0343 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.4 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5. Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 8) Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung des Beteiligungsausmaßes gemäß § 10 KStG (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) In Punkt 3. nicht abgezogen. Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 35 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 10.11 10.12 10.13 10.14 10.15 Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) (Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften) Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (80%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (100%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 0,0171 0,0171 0,0171 0,0171 0,0171 0,0171 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10) 11) 10.16 11. 11.1 11.2 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde KESt auf Inlandsdividenden 8) KESt auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) KESt auf ausländische Dividenden 8) Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Erträge des Immobilienfonds Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0048 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 36 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 13. 13.1.1 13.1.2 13.1.3 13.1.4 13.2.1 13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.3.1 13.3.2 13.4.1 13.4.2 13.5.1 13.5.2 14. 14.1 14.2 14.3 14.4 15. 15.1 Steuerpflichtige AIF Einkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ohne Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien, das mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden kann Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - davon ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, DBA Anrechnung Auf ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfallende ausländische Personensteuern, DBA Anrechnung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ohne Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien, das mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb - davon ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb, DBA Anrechnung Auf ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallende ausländische Personensteuern, DBA Anrechnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) - davon ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, DBA Anrechnung Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG 1998 (ohne Spekulationseinkünfte) Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG 1998 - davon ausländische Einkünfte aus sonstigen Einkünften, DBA Anrechnung AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte bei mehr als 50 Anteilsinhabern und weniger als 10% der Gesamteinkünfte Kapitalvermögen) Einkünfte iSd § 31 EStG 1988 (Spekulationseinkünfte) Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte (für Progressionsvorbehalt) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) Sonstige Einkünfte Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 optional für AT-Fonds im Jahr 2016 16.1. EU-QuSt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0130 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 37 17. Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Details 8.1.1 Deutschland Frankreich Spanien Kanada Schweiz Großbritannien Irland Italien Japan Niederlande Schweden Amerika 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0001 0,0002 0,0002 0,0003 0,0001 0,0025 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0001 0,0002 0,0002 0,0003 0,0001 0,0025 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0001 0,0002 0,0002 0,0003 0,0001 0,0025 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0001 0,0002 0,0002 0,0003 0,0001 0,0025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Deutschland Frankreich Spanien Kanada Schweiz Großbritannien Irland Italien Japan Niederlande Schweden Amerika 0,0015 0,0008 0,0001 0,0002 0,0009 0,0000 0,0002 0,0007 0,0000 0,0000 0,0000 0,0119 0,0015 0,0008 0,0001 0,0002 0,0009 0,0000 0,0002 0,0007 0,0000 0,0000 0,0000 0,0119 0,0015 0,0008 0,0001 0,0002 0,0009 0,0000 0,0002 0,0007 0,0000 0,0000 0,0000 0,0119 0,0015 0,0008 0,0001 0,0002 0,0009 0,0000 0,0002 0,0007 0,0000 0,0000 0,0000 0,0119 0,0035 0,0016 0,0003 0,0002 0,0009 0,0007 0,0008 0,0016 0,0000 0,0015 0,0003 0,0119 0,0035 0,0016 0,0003 0,0002 0,0009 0,0007 0,0008 0,0016 0,0000 0,0015 0,0003 0,0119 Details 8.2.1 38 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem handelsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen-Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 39 Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Thesaurierungsanteilen (ohne RVO) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Steuerliche Behandlung AT0000820477 (EUR) Pos. Schoellerbank Ethik Vorsorge Rechnungsjahr: 01.09.2015 - 31.08.2016 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: 15.11.2016 1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 Privatanleger mit Option Betrieblicher Anleger Natürliche Personen ohne Option mit Option ohne Option Privatstiftung Juristische Personen Fondsergebnis der Meldeperiode Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung Verlustvorträge Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß §14 ImmoInvFG AIF Ergebnis Zuzüglich 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0311 0,0311 0,0311 0,0311 0,0311 0,0311 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus Immobilien Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien DBA befreit Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (80%) Zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (100%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus der Veräußerung von Immobilien, die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von Immobilien die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 40 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 3. 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 Abzüglich Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne des Immobilienfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte Nicht steuerbare AIF Erträge Steuerpflichtige Einkünfte 11) Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG) In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und Verlustvortrag auf Fondsebene) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0343 0,0343 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0518 0,0518 0,0000 0,0000 0,0000 0,0518 0,0518 0,0000 0,0000 0,0000 0,0518 0,0518 0,0000 0,0000 0,0000 0,0518 0,0518 0,0000 0,0000 0,0000 0,0175 0,0000 0,0000 0,0175 0,0175 0,0175 0,0000 0,0170 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 41 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6. 6.1 Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren versteuerter Gewinnvortrag AIF-Ergebnis In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0111 0,0111 0,0111 0,0111 0,0111 0,0111 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0206 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0005 0,0005 0,0112 0,0112 0,0112 0,0112 0,0112 0,0112 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte 6.2 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für Im m oInvF und Im m oAIF, hier verm indert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 6.2.1 7. Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis 7.5 7.6 Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80% 7.7 Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100% 7.1 7.2 7.3 7.4 42 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 8. 8.1 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.4 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5. Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) (Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Immobilienerträge Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 8) Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung des Beteiligungsausmaßes gemäß § 10 KStG (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) In Punkt 3. nicht abgezogen. Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0137 0,0137 0,0137 0,0137 0,0197 0,0197 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0013 -0,0013 0,0000 0,0000 0,0343 0,0343 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 43 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 10.11 10.12 10.13 10.14 10.15 Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) (Länderdetails sind aus den jew eiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften) Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (80%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (100%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. § 40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 0,0170 0,0170 0,0170 0,0170 0,0170 0,0170 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 0,0096 0,0096 0,0096 0,0096 0,0096 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0047 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0096 -0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10) 11) 10.16 11. 11.1 11.2 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde KESt auf Inlandsdividenden 8) KESt auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) KESt auf ausländische Dividenden 8) Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Erträge des Immobilienfonds Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) 44 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 13. 13.1.1 13.1.2 13.1.3 13.1.4 13.2.1 13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.3.1 13.3.2 13.4.1 13.4.2 13.5.1 13.5.2 14. 14.1 14.2 14.3 14.4 15. 15.1 Steuerpflichtige AIF Einkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ohne Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien, das mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden kann Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - davon ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, DBA Anrechnung Auf ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfallende ausländische Personensteuern, DBA Anrechnung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ohne Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien und ohne betriebliche Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb Veräußerungsergebnis aus betrieblichen Immobilien, das mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb - davon ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb, DBA Anrechnung Auf ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallende ausländische Personensteuern, DBA Anrechnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) - davon ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, DBA Anrechnung Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG 1998 (ohne Spekulationseinkünfte) Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 und 3 EStG 1998 - davon ausländische Einkünfte aus sonstigen Einkünften, DBA Anrechnung AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte bei mehr als 50 Anteilsinhabern und weniger als 10% der Gesamteinkünfte Kapitalvermögen) Einkünfte iSd § 31 EStG 1988 (Spekulationseinkünfte) Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte (für Progressionsvorbehalt) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (bewegliches Vermögen) Sonstige Einkünfte Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 optional für AT-Fonds im Jahr 2016 16.1. EU-QuSt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0130 Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 45 17. Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Details 8.1.1 Deutschland Frankreich Spanien Kanada Schweiz Großbritannien Irland Italien Japan 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0005 0,0001 0,0002 0,0002 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0005 0,0001 0,0002 0,0002 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0005 0,0001 0,0002 0,0002 0,0004 0,0002 0,0000 0,0001 0,0001 0,0005 0,0001 0,0002 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Niederlande 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0000 0,0000 Schweden 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0000 0,0000 Amerika 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0000 0,0000 Deutschland Frankreich Spanien Kanada Schweiz Großbritannien Irland Italien Niederlande Schweden 0,0014 0,0006 0,0001 0,0002 0,0007 0,0000 0,0002 0,0006 0,0000 0,0000 0,0014 0,0006 0,0001 0,0002 0,0007 0,0000 0,0002 0,0006 0,0000 0,0000 0,0014 0,0006 0,0001 0,0002 0,0007 0,0000 0,0002 0,0006 0,0000 0,0000 0,0014 0,0006 0,0001 0,0002 0,0007 0,0000 0,0002 0,0006 0,0000 0,0000 0,0032 0,0012 0,0003 0,0002 0,0007 0,0005 0,0007 0,0014 0,0013 0,0003 0,0032 0,0012 0,0003 0,0002 0,0007 0,0005 0,0007 0,0014 0,0013 0,0003 Amerika 0,0101 0,0101 0,0101 0,0101 0,0101 0,0101 Details 8.2.1 46 | Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem handelsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen-Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Schoellerbank Ethik Vorsorge | Rechenschaftsbericht 2015/2016 | 47 Standorte Schoellerbank AG Wien ■ St. Pölten ■ Linz ■ Wels ■ Salzburg ■ Innsbruck ■ Bregenz ■ Graz ■ Klagenfurt E-Mail: [email protected] www.schoellerbank.at