UMWELTBERICHT Textteil Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Krozingen - Hartheim am Rhein Teil II Frühzeitige Beteiligung 19.06.2017 Auftraggeber : Stadt Bad Krozingen Basler Str. 30 79189 Bad Krozingen Verfasser: Freiraum- und LandschaftsArchitektur Dipl. Ing. (FH) Ralf Wermuth Hartheimer Str. 20 79427 Eschbach Bearbeitet: 06.06.2017 Beer Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT 1 Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 2 von 18 EINLEITUNG ............................................................................... 4 1.1 Planung und Ziele der punktuellen Planänderung des FNP‘s ................ 4 1.2 Rechtsgrundlagen und Ziele des Umweltberichts ................................ 4 1.3 Ziele des Umweltschutzes nach den Fachgesetzen und Fachplänen ...... 4 2 BESTANDSAUFNAHME UMWELTBELANGE ................................... 6 2.1 Vorbemerkung ................................................................................. 6 2.2 Arten und Biotope............................................................................ 6 2.3 Geologie / Boden ............................................................................. 7 2.4 Klima/Luft ....................................................................................... 9 2.5 Wasser ............................................................................................ 9 2.5.1 Grundwasser .............................................................................................................. 9 2.5.2 Oberflächenwasser ................................................................................................... 10 2.6 Landschaftsbild/Erholung ............................................................... 10 2.7 Mensch/Wohnen ........................................................................... 11 2.8 Kultur- und Sachgüter..................................................................... 11 2.9 Sparsame Energienutzung............................................................... 11 2.10 Umweltgerechte Ver- und Entsorgung ............................................. 11 3 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN UMWELTBELANGEN........ 12 4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG UND NICHT - DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG. 12 4.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ................................................................................... 12 4.2 Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) ................................... 17 Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT 4.3 Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 3 von 18 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht Durchführung der Planung .............................................................. 17 5 UMWELTÜBERWACHUNG (MONITORING) ................................. 18 6 DARSTELLUNG DER ALTERNATIVEN ........................................... 18 7 MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN UND HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ............................................. 18 8 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ............. 18 Anlage 1: Untersuchung der Tiergruppen Vögel und Reptilien (IFÖ, Stand März 2017) Anlage 2: Artenschutzgutachten Fledermäuse (Büro Zurmöhle, Zwischenstand 06.06.2017) Anlage 3: Artenschutzgutachten Amphibien (Büro Zurmöhle, Zwischenstand 02.06.2017) Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 4 von 18 UMWELTBERICHT 1 Einleitung 1.1 Planung und Ziele der punktuellen Planänderung des FNP‘s Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Krozingen – Hartheim am Rhein mit dem Zieljahr 2020 wurde 2006 wirksam. Zwischenzeitlich gab es sieben punktuelle Änderungen. Der FNP stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südrandstraße“ südlich von Bad Krozingen eine landwirtschaftliche Fläche dar, sodass für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan künftig als örtliche Hauptverkehrsstraße mit Verkehrsgrün dargestellt werden. Der Bebauungsplan soll aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. 1.2 Rechtsgrundlagen und Ziele des Umweltberichts Entsprechend BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) ist für alle FNPFortschreibungen und Änderungen, die nach dem 20. Juli 2004 eingeleitet wurden und nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, ein Umweltbericht anzufertigen. Nach § 2a Nr. 2 BauGB sind im Umweltbericht, die aufgrund der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 und der Anlage zum BauGB, ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Als Teil der Begründung ist der Umweltbericht zusammen mit dem Entwurf der FNP-Änderung öffentlich auszulegen. Gemäß § 1 (5) BauGB sind, um eine „... nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu erreichen, (...) eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln...“, unter anderem auch die „... Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Diese Vorgaben werden im § 1 a (3) BauGB genauer geregelt. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Möglichkeit zu mindern. 1.3 Ziele des Umweltschutzes nach den Fachgesetzen und Fachplänen Bei der Untersuchung wird die Gesamtfläche betrachtet. Zu berücksichtigen sind die Ziele auf den übergeordneten Ebenen sowie der Ebene der kommunalen Gesamtplanung. Im Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 5 von 18 Rahmen der Erarbeitung des auf Grundlage der Naturschutzgesetz-Novellierung und der Pflicht zur Umweltprüfung werden diese Zielsetzungen schutzgutbezogen und auf den Raum hin herausgearbeitet und konkretisiert. Auf eine weitergehende Darstellung der Aussagen wird an dieser Stelle verzichtet. Übersicht zu den gesetzlichen Zielen: Vorgaben, Gesetze, Verordnungen, Inhaltliche Aspekte Richtlinien Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholungsvorsorge. Diese §§ 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz Ziele wurden für das Gebiet räumlich konkreti(BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009, zuletzt siert. Diese konkretisierten Ziele und Grundsätze geändert am 13.10.2016 gelten vor dem Hintergrund der ermittelten Bewertungen der Schutzgüter. §§ 9 und 11 BNatSchG Landschaftsplanung zur Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung NATURA 2000 - Allgemeine Schutzvorschriften, §§ 33 und 34 BNatSchG §§ 1 Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch Verschlechterungsverbot Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Plänen und Projekten (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 20.10.2015 Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 1a BauGB Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltrisiken § 2 Abs. 4 BauGB Einheitliche Umweltprüfung zum Bauleitplanverfahren Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Die allgemeinen Zielaussagen wurden im Rahmen der Landschaftsplanung konkretisiert. Sie (LBodSchAG) i.d.F. vom 14.12.2004, zu- gelten auf Grundlage der ermittelten Bewertunletzt geändert am 17.12.2009 gen des Schutzgutes Boden. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Vorgaben, Gesetze, Verordnungen, Seite 6 von 18 Inhaltliche Aspekte Richtlinien Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben Die allgemeinen Zielaussagen wurden im Rahmen der Landschaftsplanung konkretisiert. Sie (WG BW) i.d.F. vom 03.12.2013, zuletzt gelten auf Grundlage der ermittelten Bewertungeändert am 16.12.2014 gen der Schutzgüter Boden und Wasser. Wassergesetz Baden-Württemberg Landesplanung Landesentwicklungsplan BW 2002 Ziele der räumlichen Württembergs Entwicklung Baden- Regionalplanung Regionalplan Südlicher Oberrhein 1995 u.a. Vorgaben zu Grünzäsuren, Regionalen Grünund Fortschreibung seit 2010 (Stand Satzügen und Vorrangbereichen zungsbeschluss vom 08.12.2016) Landschaftsrahmenplan Südlicher u.a. Angaben zum Regionalen Biotopverbund Oberrhein (Stand September 2013) 2 Bestandsaufnahme Umweltbelange 2.1 Vorbemerkung Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes setzt sich zum einen aus den heutigen Nutzungen, der Nutzungsintensität und den dadurch resultierenden Vorbelastungen und zum anderen aus der Ausprägung der natürlichen Faktoren zusammen. 2.2 Arten und Biotope Vorbemerkung: Im Rahmen des Umweltberichtes erfolgt die Auswertung der vorhandenen Datengrundlagen für die einzelnen Teilflächen, wie z.B. der Biotopkartierung nach § 30 BNatSchG oder vorhandener Untersuchungen zu Naturschutzgebieten und Ähnlichen. Bei Tieren und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen im Vordergrund. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 7 von 18 Plangrundlagen: LUBW (2017); Umwelt - Datenbank online Regionalplan Südlicher Oberrhein 1995 und Fortschreibung seit 2010 (Stand Satzungsbeschluss vom 08.12.2016) Landschaftsplan Bad Krozingen, Büro Peter Jenne (Stand 2002) Bestand: Die im Plangebiet erfassten Landwirtschaftsflächen sind von geringer ökologischer Bedeutung. Die Flächen werden derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Von hoher Bedeutung sind diverse Gehölze im Plangebiet. Eine Feldhecke mittlerer Standorte ist teilweise als Biotop „Feldgehölz SW Bad Krozingen I“ Nr. 180123150040 nach § 30 BNatSchG geschützt. Darüber hinaus finden sich diversen, teils markante Einzelbäume z.B. entlang der Basler Straße und der Schmidhofener Straße. Mittel- und hochwertige Grünlandflächen befinden sich z.B. an der Schmidhofener Straße bzw. B3. FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Eine mäßig artenreiche magere Wiese weist den Status einer FFH-Mähwiese auf. Fauna: Es wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Tiergruppen Vögel und Reptilien (Büro IFÖ, Stand März 2017) und eine Untersuchung der Tiergruppen Fledermäuse und Amphibien (Büro Zurmöhle, Zwischenstände vom 06.06.2017 bzw. 02.06.2017) durchgeführt, die dem Umweltbericht als Anlagen beigefügt sind. 2.3 Geologie / Boden Vorbemerkung: Über die Auswertung der nachfolgend genannten Plangrundlagen erfolgt die Erfassung und Darstellung der im Plangebiet vorhandenen natürlichen Böden. Plangrundlagen: LGRB (2017); Digitale Bodenkarte von Baden-Württemberg M 1 : 50.000 des LGRB LGRB (2017); Digitale Geologische Karte von Baden-Württemberg M 1 : 50.000 des LGRB Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 8 von 18 Die Bestandserfassung und Bewertung erfolgt in Anlehnung an das Bodenschutzgesetz auf der Grundlage der von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg herausgegebenen Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (Bodenschutz 24, Dez. 2012) bzw. der Ökokonto-Verordnung vom 19.12.2010. Zur Berücksichtigung der Einzelfunktionen für den Umweltbelang Boden sind gemäß dem § 2 Abs. 2 Nr. 1a bis c des Bundesbodenschutzgesetzes zu untersuchen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die naturnahe Vegetation. Bestand: Geologie: Die Geologie im Untersuchungsgebiet ist durch schluffige bis schwach feinsandige, meist kalkreiche Lösssedimente und schotterige bis kiesig-sandige Hochwassersedimente (meist auf Flussschotter) geprägt. Boden: Im Nordwesten des Untersuchungsgebiets herrschen Parabraunerde und Pararendzina aus Löss vor. Weiter südöstlich treten kalkhaltige Kolluvien aus holozänen Abschwemmmassen bzw. über Braunerde bis Parabraunerde und lessivierte Braunerde hinzu. Der Südosten des Gebiets wird durch Braunerde-Gley bis Gley aus lösslehmhaltiger Deckschicht über Niederterrassenschottern geprägt. Bewertung: Die unterschiedlichen im Gebiet auftretenden Bodentypen sind in ihrer Gesamt-Wertigkeit in verschiedenen Wertstufen, die von mindestens mittelwertig (Bewertungsstufe 2,00) bis hoch bis sehr hochwertig (Bewertungsstufe 3,67) variieren, einzuordnen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter- und Puffer für Schafstoffe“. Die Wertigkeiten der einzelnen Bodenfunktionen werden auf Bebauungsplanebene genauer aufgeschlüsselt. Als „Standort für naturnahe Vegetation“ wird die Bewertungsklasse hoch bis sehr hoch bei allen Bodentypen nicht erreicht. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT 2.4 Seite 9 von 18 Klima/Luft Plangrundlagen: TRINATIONALE ARBEITSGEMEINSCHAFT REKLIP, 1995; Klimaatlas Oberrhein Mitte – Süd, Atlas und Textband REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (Hrsg.) (2006): Regionale Klimaanalyse Südlicher Oberrhein (REKLISO) Landschaftsrahmenplan - Südlicher Oberrhein (Stand Sept. 2013) Bestand: Der Untersuchungsraum zählt zu den sonnigsten Gebieten Deutschlands (1750 - 1800 Std./Jahr). Die Jahresmitteltemperatur beträgt 9,8°C. Im Sommer tritt bei austauscharmen Wetterlagen in Kombination mit hohen Temperaturen und hoher relativer Luftfeuchtigkeit eine Wärmebelastung im Plangebiet auf. In den kalten Jahreszeiten sind bei Hochdruckwetterlagen häufig Temperaturinversionen zu beobachten. Der mittlere Jahresniederschlag liegt bei 640 - 670 mm. Die Hauptwindströme kommen aus südwestlicher und nordöstlicher Richtung. REKLISO weist das Gebiet fast vollständig als Bereich mit zusätzlichen potenziellen Luftund/oder Wärmebelastungsrisiken durch verminderten Luftaustausch aus (vgl. REKLISO Zielsetzung B3 und C3) aus. Die Umgebung der Basler Straße wird als Freiraumbereich mit erhöhten Luftbelastungsrisiken ausgewiesen (vgl. REKLISO Zielsetzung A1 - niedrige Priorität). Der Landschaftsrahmenplan weist dem Gebiet südlich von Bad Krozingen aufgrund der thermischen und/oder lufthygienischen Ausgleichsfunktionen eine mittlere Bedeutung zu. 2.5 Wasser 2.5.1 Grundwasser Vorbemerkung: Für den Umweltbelang Grundwasser ist vor allem die Nutzung der bestehenden Grundwasservorkommen zur Trinkwasserversorgung entscheidend. Diesbezüglich sind somit insbesondere die weitgehende Erhaltung der Grundwasserneubildung sowie die Sicherung der Grundwasserqualität ausschlaggebend. Plangrundlagen: LUBW (2017); Umwelt - Datenbank online Landschaftsrahmenplan - Südlicher Oberrhein (Stand Sept. 2013) Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 10 von 18 Bestand: Der Grundwasserstrom im Bereich der Niederterrasse ist ein wichtiges und überregional bedeutendes Trinkwasserreservoir. Die Mächtigkeit des Grundwasserkörpers nimmt zur Vorbergzone hin ab. Der Landschaftsrahmenplan weist dem Gebiet aufgrund des sehr großen Grundwasservorkommens im Lockergestein des Oberrheingrabens eine mittlere Bedeutung zu. Das Bebauungsplangebiet liegt vollständig im Wasserschutzgebiet Nr. 315.024 „WSGGrp.WV "Krozinger Berg" Bad Krozingen“ innerhalb der Schutzgebietszone IIIb bzw. im fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiet Nr. 315200 „Bad Krozingen Schlatter Quelle“. Zudem liegt der Bebauungsplan inmitten des Quellenschutzgebietes Nr. 315.025 „Thermalquelle IV Bad Krozingen“. Im Anschlussbereich an der B3 ist mit einem geringen mittleren Grundwasserflurabstand (zwei Meter und weniger) zu rechnen. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen wird im Hinblick auf die Filter- und Pufferfunktion der Grundwasserdeckschichten (Bodenfunktionen) abgeschätzt. Das Filter- und Puffervermögen des Bodens schwankt in den vorhandenen Bodentypen des Gebiets von gering bis hoch. Insbesondere die grundwassernahen Bereiche im Osten des Bebauungsplangebietes weisen ein geringes oder mittleres Puffervermögen auf. 2.5.2 Oberflächenwasser Bestand: Stehende Gewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Trasse quert einen zeitweise wasserführenden Graben. Das Fließgewässer ist wasserwirtschaftlich von zweiter Ordnung. Bei Starkregen neigt Lößboden ohne Dauerbegrünung zu verstärktem Oberflächenabfluss, was bei leichter Hangneigung zu Hochwassergefahr und Flächenerosion führen kann. Der Bebauungsplan liegt im Bereich eines extremen Hochwasserereignisses (HQ extrem). 2.6 Landschaftsbild/Erholung Plangrundlagen: Landschaftsplan Bad Krozingen (Büro Jenne, Bad Krozingen; Stand 2002) Landschaftsrahmenplan - Südlicher Oberrhein (Stand Sept. 2013) Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 11 von 18 Bestand: Das Planungsgebiet liegt südlich von Bad Krozingen zwischen dem Ortsrand und der B3 Ortsumfahrung. Von der Basler Straße im Westen verläuft die geplante Südrandstraße nach Südosten und führt, direkt südlich angrenzend zu der Kleingartenanlage, durch die weitgehend offene Landschaft bis zur Schmidhofener Straße und von dort nach Süden zur B3. Die geplante Südrandstraße ist vom Ortsrand her gut einsehbar. Nach Süden hin steigt das Gelände leicht an. Bis auf einzelne Gehölzstrukturen ist die Landschaft aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung sehr strukturarm. Die Feldwege werden von Anwohnern und Besuchern des Herzzentrums für die fußläufige Naherholung genutzt. Im Bereich der Basler Straße und der Schmidhofener Straße werden Radwege gekreuzt. Aufgrund der meist intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist die Bedeutung für die Erholung von eher geringer Bedeutung. 2.7 Mensch/Wohnen Plangrundlagen: Bestehender FNP Bad Krozingen – Hartheim am Rhein Bestand: Die geplante Südrandstraße verläuft außerhalb von Bad Krozingen weitgehend durch die offene Landschaft. Im Westen des Plangebietes grenzt eine Kleingartenanlage direkt an die Trasse an. Im Osten liegt eine Baumschule direkt angrenzend an die geplante Trasse. Wohngebiete oder sonstige sensible Nutzungen grenzen nicht an das Untersuchungsgebiet. 2.8 Kultur- und Sachgüter Im Gebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Der Landschaftsrahmenplan zeigt an der Basler Straße zwei archäologische Kulturdenkmale (§ 2 DSchG). An der Schmidhofener Straße ist eine potenziell dem Denkmalschutz unterliegende Fläche (Prüffall) ausgewiesen. Alle drei Flächen liegen nicht direkt im Plangebiet. 2.9 Sparsame Energienutzung Anlagen, die der regenerativen Energiegewinnung dienen (Solaranlagen/Photovoltaik), sind im gesamten Plangebiet von untergeordneter Bedeutung. 2.10 Umweltgerechte Ver- und Entsorgung Die Entwässerung soll durch Versickerungsflächen entlang der Südrandstraße erfolgen. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT 3 Seite 12 von 18 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen Die zu betrachtenden Umweltbelange beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Verlagerungseffekte und Wirkungszusammenhänge des Naturhaushaltes, der Landschaft und des Menschen zu betrachten. Um die verschiedenen Formen der Wechselwirkungen zu ermitteln, werden die Beziehungen der Umweltbelange in ihrer Ausprägung ermittelt und miteinander verknüpft, wie die folgende Tabelle zeigt. Mensch Mensch Tiere/ Pflanzen Boden Wasser Boden Wasser Klima Landschaftsbild Struktur und Ausprägung des Wohnumfeldes und des Erholungsraumes - Grundwasser als Brauchwasserlieferant und ggf. zur Trinkwassersicherung Steuerung der Luftqualität und des Mikroklimas. Beeinflussung des Wohnumfeldes und des Wohlbefindens Erholungsraum Standort und Standortfaktor für Pflanzen, Standort und Lebensmedium für höhere Tiere und Bodenlebewesen Standortfaktor für Pflanzen und Tiere Luftqualität und Standortfaktor Grundstruktur für unterschiedliche Biotope Einflussfaktor für die Bodengenese Einflussfaktor für die Bodengenese Grundstruktur für unterschiedliche Böden Steuerung der Grundwasserneubildung Einflussfaktor für das Mikroklima Störungen und Verdrängen von Arten, Trittbelastung und Eutrophierung, Artenverschiebung Trittbelastung, Verdichtung, Strukturveränderung, Veränderung der Bodeneigenschaften Zusammensetzung der Bodenfauna, Einfluss auf die Bodengenese Eutrophierung und Stoffeinträge, Gefährdung durch Verschmutzung Vegetation als Wasserspeicher Grundwasserfilter und Wasserspeicher - Steuerung des Mikroklimas z. B. durch Beschattung Einfluss auf das Mikroklima Einflussfaktor für die Verdunstungsrate Neubaustrukturen, Nutzungsänderung, Veränderung der Eigenart Vegetation als charakteristisches Landschaftselement Bodenrelief - Klima Landschafts- Tiere/Pflanzen Einflussfaktor für die Ausbildung des Mikroklimas Landschaftsbildner über die Ablagerung von z. B. Löß bild Wechselwirkungsbeziehungen der Umweltbelange (nach Schrödter 2004, verändert) 4 4.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nicht - Durchführung der Planung Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Auswirkungen auf die Umweltbelange (Konfliktanalyse) Im Rahmen einer FNP-Änderung sind die Umweltauswirkungen lediglich auf der Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete planerische Aussagen noch nicht bekannt sind. Die Nutzungstypen wiederum können sich weiter kategorisieren lassen und zwar in solche, bei denen z.B. bauliche Aktivitäten zu erwarten sind oder solche, die bestehende Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 13 von 18 Freiräume sichern oder durch Nutzungsänderungen zukünftige Frei- oder Grünflächen vorsehen. Es werden die für die jeweiligen Umweltbelange relevanten Auswirkungen, die z.B. durch die Erschließung erzeugt werden dargestellt. Dies sind die Auswirkungen auf die Umweltbelange des §1 Abs. 6 Nr. 7BauGB Für die Umweltbelange Arten und Biotope: Verlust von Lebensräumen und ihren Funktionen (Biotopfunktionen) Beeinträchtigung von Biotopfunktionen Verlust bzw. Beeinträchtigungen von Biotopvernetzungsfunktionen Einschränkung der biologischen Vielfalt Für Umweltbelang Boden: Verlust und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen Für die Umweltbelange Klima/Luft: Veränderung der Durchlüftungsfunktion Für den Umweltbelang Wasser: Einschränkung der Grundwasserneubildungsfunktion Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse Für die Umweltbelange Landschaftsbild/Erholung: Beeinträchtigung der ästhetischen Funktion Einschränkung des Erholungswertes der freien Landschaft Für den Umweltbelang Mensch: Beeinträchtigung der Erlebnisfunktion Für das Umweltbelang Kultur- und Sachgüter: Beeinträchtigungen erhaltenswerter Bestandteile der Kulturlandschaft Darüber hinaus sind im Rahmen des Umweltberichts die Auswirkungen auf die sonstigen Umweltbelange des §1 Abs. 6 Nr. 7BauGB darzustellen: Erhaltungsziele und Schutzzwecke von potentiellen FFH-/Vogelschutzgebieten Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 14 von 18 Darstellung von Fachplänen insbesondere Festsetzungen und Entwicklungsmaßnahmen des Landschaftsplanes Erhaltung der Luftqualität Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden die schutzgutbezogenen Funktionen aufgegriffen und vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen entsprechend eingeschätzt. Arten und Biotope: Überwiegend geringes Konfliktpotenzial durch Eingriffe in größtenteils ökologisch geringwertige Strukturen (Acker, Feldwege), punktuell mittleres bis hohes Konfliktpotenzial durch kleinflächige Eingriffe in Grünlandflächen und Gehölze. Einen hohen Konflikt stellt die Beseitigung eines als nach § 30 BNatSchG geschützten Biotops dar. Die landschaftszerschneidende Wirkung der offenen bis halboffenen Landschaft und Beeinträchtigung für die Fauna stellt einen weiteren mittleren bis hohen Konflikt dar. Erheblichkeit Konflikte: insgesamt mittel bis hoch Boden: Die zusätzliche Versiegelung von Boden führt zum vollständigen Verlust der Bodenfunktionen. Erheblichkeit Konflikt: hoch Klima: Infolge der der zusätzlichen, linearen Flächenversiegelung ist mit einer kleinklimatischen Beeinträchtigung im Gebiet zu rechnen. Bei einer Höhenlage der Südrandstraße auf dem bestehenden Geländeniveau werden die vorhandenen Windströme nicht beeinflusst. Klimatisch wichtige Funktionen wie z.B. Kaltluftabfluss werden durch das Vorhaben vermutlich nicht beeinflusst. Erheblichkeit Konflikte: gering Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 15 von 18 Grundwasser: Auswirkungen baulicher Art sind insbesondere dort zu erwarten, wo in Folge von Grabungsarbeiten der schützende Bodenköper entfernt und damit die vorhandenen Deckschichten verringert werden. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen steigt dort die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung des Grundwassers. Aufgrund der teilweise geringen Filter- und Pufferwirkung des Bodens sowie das hoch anstehende Grundwasser sind die Risiken einer Grundwasserverschmutzung erhöht. Durch die zusätzliche Versiegelung bisher unversiegelter Flächen wird die Grundwasserneubildung lokal zusätzlich unterbunden. Aufgrund der geringen Bedeutung der Fläche als Grundwasserneubildung ist der Sachverhalt zu relativieren. Erheblichkeit Konflikte: gering bis mittel Oberflächenwasser: Ein wasserführender Graben im Baugebiet ist von wasserwirtschaftlicher Bedeutung als Fließgewässer 2. Ordnung eingestuft. Das Fließgewässer wird von der Südrandstraße überquert und in diesem Bereich verdolt. Sofern die Durchlässigkeit des Gewässerabflusses durch eine in Größe und Form an das Gewässerregime angepasste Bauweise erhalten bleibt, entstehen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für den Umweltbelang. Erheblichkeit Konflikte: gering bis mittel Landschaftsbild/Erholung: Für die fußläufige Naherholung von Anwohnern oder Besuchern des Herzzentrums ist das Gebiet südlich von Bad Krozingen von gewisser Bedeutung, wobei die Erholungsnutzung durch die landwirtschaftliche Nutzung, überwiegend strukturarme Landschaft und Lärmkorridore (Basler Straße und B3) vorbelastet ist. Durch den Bau und die verkehrliche Nutzung der Südrandstraße wird die Erholungsfunktion zusätzlich eingeschränkt. Die geplante Straße verläuft in gut sichtbarer Lage südlich von Bad Krozingen, so dass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes unvermeidbar ist. Eine Minderung des Konflikts durch eine landschaftliche Einbindung (Gehölzpflanzungen) wird im BebauungsplanVerfahren geprüft. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung UMWELTBERICHT Seite 16 von 18 Die geplante Südrandstraße zerschneidet die Landschaft in der bereits stark vorbelasteten Landschaft (Basler Straße, Ortsumfahrung B3) weiter. Aufgrund der Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild bzw. der Landschaftszerschneidung wird die Beeinträchtigung insgesamt als hoch eingestuft. Erheblichkeit Konflikte: hoch Mensch / Wohnen: Während der Bauphase ist vor allem mit immissionsbedingten Belastungen zu rechnen. Dies sind in erster Linie Lärm, der durch Baumaschinen und den Schwerlastverkehr verursacht werden kann, sowie verkehrsbedingte als auch visuelle Beeinträchtigungen. Aufgrund der verkehrlichen Nutzung sind erhöhte Emissionen von Lärm, Licht, Feinstaub etc. im Bereich der Südrandstraße zu erwarten. Da die Südrandstraße weitgehend in der offenen Landschaft verläuft und keine Wohngebiete oder sonstigen sensiblen Nutzungen angrenzen, sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Erheblichkeit Konflikte: gering Kultur / Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten im Zuge der Bauarbeiten dennoch archäologische Funde auftreten, sind im Bebauungsplan Hinweise zum Umgang mit archäologischen Funden im Zuge von Bau- und Erschließungsmaßnahmen aufgenommen worden. Erheblichkeit Konflikte: gering Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung Die Bewertung erfolgt über ein vierstufiges Bewertungsverfahren: ++ geeignet + geeignet mit Auflagen O bedingt geeignet - ungeeignet Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 17 von 18 Aus landschaftsplanerischer Sicht ist die Fläche (x) geeignet; ggf. mit Auflagen ( ) bedingt geeignet ( ) ungeeignet Vermeidungs- / Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben für die Bebauungsplanung: Grünordnung: Möglichkeit der landschaftsgerechten Einbindung des Gebietes durch standortgerechte Gehölzpflanzungen prüfen Im Rahmen der Bebauungsplanung ist ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan zu erstellen. Baufeldfreimachung bzw. Gehölzentfernung im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar Umsetzung von artenschutzfachlichen Vermeidungs- und (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen 4.2 Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000) Im Plangebiet selbst und der näheren Umgebung sind keine Natura 2000 Gebiete ausgewiesen. Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist über einen Kilometer entfernt. Dabei handelt es sich um eine kleine Teilfläche des Schutzgebietes Nr. 8111341. „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ am Burggraben zwischen Schmidhofen und Tunsel. Eine mäßig artenreiche magere Wiese weist den Status einer FFH-Mähwiese auf. Der Verlust der Magerwiese ist nach §19 BNatSchG im Flächenverhältnis 1:1 auszugleichen. 4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht - Durchführung der Planung Bei Verzicht der vorgesehenen Planungen wäre eine Weiterführung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nach den bisherigen Vorgaben des Flächennutzungsplanes am wahrscheinlichsten. Dabei würden die meisten Umweltbelange im Gebiet kaum verändert. Stadt Bad Krozingen FNP VG Bad Krozingen – Hartheim am Rhein 8. Änderung UMWELTBERICHT 5 Stand: 19.06.2017 Fassung: Frühzeitige Beteiligung Seite 18 von 18 Umweltüberwachung (Monitoring) Ziel der Umweltüberwachung ist die Prüfung, ob bei der Durchführung von Plänen Umweltauswirkungen eintreten, die bei den Prognosen der Umweltauswirkungen in der Erstellung des Umweltberichts nicht, bzw. nicht in der entsprechenden Ausprägung ermittelt worden sind. Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche prognostizierte Umweltauswirkungen im Hinblick darauf, ob sie z. B. in prognostizierter Intensität, räumlicher Ausbreitung und zeitlichem Verlauf auftreten und unvorhergesehene Umweltauswirkungen. Weitergehende Angaben und Maßnahmen zur Umsetzung des Monitoring werden auf der Bebauungsplanebene konkretisiert. 6 Darstellung der Alternativen Es wurde eine Trassenalternativenprüfung durchgeführt. Für detaillierte Ergebnisse wird auf die Begründung des Bebauungsplanes verwiesen. 7 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten Besonderheiten bei den technischen Verfahren zur Umweltprüfung sind derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund der Lage der Planungsgebiete im landwirtschaftlich genutzten Bereich und der gegebenen Siedlungsnähe ergaben sich keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Erfassung des Datenmaterials. 8 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Aussagen zu notwendigen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen können im derzeitigen Planungsstand noch nicht getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung möglich. Allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung umwelterheblicher Auswirkungen werden unter Punkt 4 aufgeführt.