Naturschutz aktuell Abb. 5: Fotofallen-Aufnahmen an der Bachunterführung unter der A6 (nachts) aus dem April 2009. (Foto: BUND) Literatur GRABE, H. & G. WOREL (2001): Die Wildkatze, Zurück auf leisen Pfoten. – Amberg. REINHARD, P. (2008): Die Europäische Wildkatze. – Stutensee. Karl-Heinz Klein, Kaiserslautern Abb. 6: Dass die Wildkatze auch tagsüber wandert, zeigt die Fotofallen-Aufnahme aus dem Juni 2009. (Foto: BUND) Wildkatzen-Steckbrief (Felis silvestris silvestris) Gewicht: 4-5 kg Größe: männlich: 83-97 cm; weiblich: 7394 cm Erkennungszeichen: verwischte, kaum sichtbare Fellmusterung; stumpfendiger, stark buschiger Schwanz mit schwarzen Ringen am hinteren Ende mit einem etwa 4 Zentimeter langen schwarzen Ende; wuchtiger Schädel mit breitem Schnauzenteil; fleischfarbener Nasenspiegel, weiße Schnurrhaare; Ranzzeit: Ende Januar bis März; Nachwuchs: 2-4 (max. 6) Junge pro Wurf; Tragezeit: 63-68 Tage Nahrung: vor allem Mäuse; gelegentlich: Kaninchen, Kleinsäuger, Eidechsen, Frösche, Insekten, Kleinvögel, Aas Alter: 7-10 Jahre in freier Wildbahn Vorkommen in Deutschland: 4000 – 6000 Tiere, davon 50 % in Rheinland-Pfalz, im Gebiet des Pfälzer Waldes: ca. 500 Tiere; Vorkommen in Eifel, Hunsrück, Pfälzer- wald, Taunus, Harz, Weserbergland, Nordthüringen, Hainich; Lebensraum: Waldbewohner; Streifgebiete je nach Nahrungsangebot: 100- 1000 ha; gerne Waldränder, heckenreiche Säume; meidet Siedlungen und freie Flächen; Schutzstatus: Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang II; Annex III zur Berner Konvention; Annex II zur CITES; Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und ist durch wichtige internationale Abkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen (1973), der Berner Konvention (1979) und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992, FFH-Anhang IV) streng geschützt. In der Roten Liste Deutschlands wird sie als stark gefährdet eingestuft. Weitere Informationen unter www.wildkatze.info POLLICHIA-Kurier 28 (4) – 2012 - 42 - Alle anerkannten Naturschutzverbände kritisieren die Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz Die im Landesentwicklungsprogramm IV vorgelegten Planungen der Landesregierung zum weiteren Ausbau der Windenergie sind ein Dauerbrenner für die anerkannten Naturschutzverbände. Ihre einvernehmliche Haltung: Der weitere Ausbau der Windenergie-Nutzung auch in dem vom Land angestrebten Umfang wird befürwortet, scharf kritisiert wird aber die fehlende Lenkung zu Standorten der Windräder. Weil die Landesregierung nur für einen Bruchteil von Rheinland-Pfalz Windkraftanlagen ausschließen will, befürchten die Verbände eine „Verspargelung“ der Landschaft und weitere Gefährdungen für bestandsbedrohte Tierarten. Ein am 17. September vorgelegtes Gutachten der Vogelschutzwarte und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht vermag die Bedenken nicht zu zerstreuen. Zur Windenergie in Rheinland-Pfalz haben die anerkannten Umweltverbände am 17. September gemeinsam eine Presseerklärung abgegeben und eine Pressekonferenz durchgeführt; die maßgeblichen Inhalte werden hier wiedergegeben. Die unter- Naturschutz aktuell zeichnenden Verbände sind neben der POLLICHIA: ● Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ● Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie in Rheinland-Pfalz (GNOR) ● Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt ● Landesfischereiverband RheinlandPfalz ● Landesjagdverband Rheinland-Pfalz ● NABU Rheinland-Pfalz ● Naturfreunde ● Pfälzerwald-Verein ● Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Grundsätzliche Haltung der Verbände Deutschland muss bis 2020 seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 verringern, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Windenergie ist die bisher und in absehbarer Zukunft effizienteste und kostengünstigste Technologie zur regenerativen Stromerzeugung. In Rheinland-Pfalz existieren zurzeit ca. 1.200 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 1.800 Megawatt (MW). Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Windenergieproduktion bis 2020 zu Verfünffachen und bis 2030 den Stromverbrauch zu 100% aus Regenerativen Energien zu decken. Die Naturschutzverbände unterstützen dieses politische Ziel der Landesregierung und sprechen sich für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz aus. Sie fordern aber, dass dieser Ausbau gelenkt vor sich gehen muss, weil sonst sowohl die Lebensqualität der Menschen als auch die Lebensräume für viele Tierarten gefährdet sind. Für die Lenkung erachten die Verbände eine qualifizierte Planung von Vorrang-/ Eignungs- und Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung für dringend erforderlich. Konfliktpotential Windenergie – Naturschutz Die Klimaveränderung gefährdet weltweit die Lebensgrundlagen des Menschen. Sie ist bereits so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr verhindert, sondern nur in ihrem Ausmaß begrenzt werden kann. Dies macht Anpassungsprozesse erforderlich, die nur erfolgreich sein können, wenn ein Mindestmaß an intakten Ökosystemen und an biologischer Vielfalt erhalten werden kann. Deshalb muss auch die Entwicklung der Windenergienutzung auf ihre Auswirkungen für Arten und Ökosysteme überprüft und entsprechend gesteuert bzw. angepasst werden. Sie ist nur sinnvoll, wenn sie nicht das zerstört, was sie eigentlich bewahren will – die Natur. Die ökologischen Auswirkungen der Windenergienutzung konzentrieren sich auf Vogel- und Fledermausarten, die entweder durch Kollisionen tödlich verunglücken oder wegen eines ausgeprägten Meideverhaltens aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Für einige Vogelarten kann durch die Konzentration von Windparks an Engstellen von Vogelflugrouten auch eine Barrierewirkung entstehen. Einzelne Vogel- und Fledermausarten sind als häufige Schlagopfer von Windenergieanlagen bekannt: Dazu gehören z.B. Schwarzstorch und Rotmilan, für den Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung besitzt, weil ca. 3 % des Weltbestandes hier leben. Auch hochfliegende Fledermausarten wie Abendsegler oder die Zwergfledermaus sind als Opfer von Windenergieanlagen bekannt. Sie werden teilweise schon getötet, wenn sie nur in die Nähe der Rotoren gelangen, weil der Unterdruck ihre Lungenbläschen platzen lässt. Neue Studien belegen, dass im Schnitt 10 Fledermäuse pro Jahr und Anlage getötet werden, darunter auch seltene Arten wie der Kleinabendsegler oder die Zweifarbfledermaus. Da Fledermäuse in der Regel nur ein Jungtier pro Jahr bekommen, können die Tiere eine solche Erhöhung der Mortalität nicht ohne weiteres ausgleichen. So wird der dramatische Rückgang des Großen Abendseglers in manchen Regionen der Pfalz mit dem Ausbau der Windenergie in Zusammenhang gebracht. Deshalb sind Standorte im Wald, an Gewässern oder auch auf den Zugrouten der Abendsegler und Rauhhautfledermäuse besonders kritisch zu sehen. So ist mittlerweile belegt, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht nur lokale Populationen, sondern auch Abendsseglerpopulationen aus Nord- und Osteuropa gefährdet. Im Wald kommt zudem der Verlust von wertvollen Lebensräumen für waldbewohnende Arten wie die Bechsteinfledermaus hinzu. Aufgrund großer Forschungslücken können die negativen Auswirkungen noch POLLICHIA-Kurier 28 (4) – 2012 - 43 - nicht abgeschätzt werden. Erste Studien deuten darauf hin, dass die im Gutachten der Vogelschutzwarte und des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht gefordert Abschaltungen der Windenergieanlagen große Fledermausverluste nicht verhindern können. So haben die großen Windenergieanlagen einen Rotordurchmesser von mehr als 80 m, die in den Gondeln installierten Messgeräte, die fliegende Fledermäuse erfassen und eine Abschaltung der Anlagen bewirken sollen, haben aber nur eine maximale Reichweite von 45 m. Die Fledermäuse sind durch die Rotoren längst getötet, bevor sie von den Geräten festgestellt werden können. Weil die Vermeidungsmaßnahmen nicht funktionieren, müssen Gebiete mit besonders bedeutenden Fledermaus-Vorkommen von Windenergie freigehalten werden. Hinweise auf solche Gebiete wie auch auf Vogelzug-Korridore fehlten jedoch im Fachgutachten der Vogelschutzwarte und des LUWG, so die Verbände. Das Gutachten schließe für die Windenergie-Nutzung nur ein Zehntel der Natura 2000-Gebiete aus; dies entspricht 1,9 % der Landesfläche. In den übrigen Flächen darf bei Einhaltung verschiedener Kriterien gebaut werden. Das Gutachten gehe, so die Verbände, von dem Grundsatz aus, dass sich in größeren Schutzgebieten auch immer Teilflächen finden ließen, in denen diese Arten nicht vorkommen und gibt diese Gebiete grundsätzlich für Windkraftanlagen frei. Die Naturschutzverbände monieren jedoch, dass dadurch die bestehenden Vorkommen zementiert würden und keine Entwicklungsmöglichkeiten für diese Arten mehr gegeben sind. Die Verbände verfolgen stattdessen den Vorsorgeansatz. Möglichst große, ungestörte Waldgebiete wie der Pfälzerwald müssen WEA-frei bleiben, um europaweit geschützten Arten wie Wildkatze und Luchs, aber auch dem wiederkehrenden Schwarzstorch zukünftig den erforderlichen Lebensraum zu bieten. Weiterhin bleiben im Gutachten bedeutende Vogellebensräume unberücksichtigt, denen kein formaler Schutzstatus zukommt. So sei z.B. der Untertaunus in der VG Selters und der westliche Hintertaunus zwischen Nastätten und Nassau für Windenergieanlagen freigegeben, obwohl es sich um Konzentrationsgebiete des Rotmilans handele, für den Deutschland eine besondere Verantwortung habe. „Diese Gebiete hat Rheinland-Pfalz als EU-Vogelschutzgebiete abgelehnt mit der Zusiche-