Naturschutz aktuell

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Naturschutz aktuell
Abb. 5: Fotofallen-Aufnahmen an der Bachunterführung unter der A6 (nachts) aus dem April 2009. (Foto: BUND)
Literatur
GRABE, H. & G. WOREL (2001): Die Wildkatze,
Zurück auf leisen Pfoten. – Amberg.
REINHARD, P. (2008): Die Europäische Wildkatze. – Stutensee.
Karl-Heinz Klein, Kaiserslautern
Abb. 6: Dass die Wildkatze auch tagsüber wandert, zeigt die Fotofallen-Aufnahme aus dem
Juni 2009. (Foto: BUND)
Wildkatzen-Steckbrief
(Felis silvestris silvestris)
Gewicht: 4-5 kg
Größe: männlich: 83-97 cm; weiblich: 7394 cm
Erkennungszeichen: verwischte, kaum
sichtbare Fellmusterung; stumpfendiger,
stark buschiger Schwanz mit schwarzen
Ringen am hinteren Ende mit einem etwa 4
Zentimeter langen schwarzen Ende;
wuchtiger Schädel mit breitem Schnauzenteil; fleischfarbener Nasenspiegel,
weiße Schnurrhaare;
Ranzzeit: Ende Januar bis März;
Nachwuchs: 2-4 (max. 6) Junge pro Wurf;
Tragezeit: 63-68 Tage
Nahrung: vor allem Mäuse; gelegentlich:
Kaninchen, Kleinsäuger, Eidechsen, Frösche, Insekten, Kleinvögel, Aas
Alter: 7-10 Jahre in freier Wildbahn
Vorkommen in Deutschland: 4000 – 6000
Tiere, davon 50 % in Rheinland-Pfalz, im
Gebiet des Pfälzer Waldes: ca. 500 Tiere;
Vorkommen in Eifel, Hunsrück, Pfälzer-
wald, Taunus, Harz, Weserbergland, Nordthüringen, Hainich;
Lebensraum: Waldbewohner; Streifgebiete je nach Nahrungsangebot: 100- 1000
ha; gerne Waldränder, heckenreiche
Säume; meidet Siedlungen und freie Flächen;
Schutzstatus: Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang II; Annex III zur Berner
Konvention; Annex II zur CITES;
Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und ist durch
wichtige internationale Abkommen, wie
dem Washingtoner Artenschutzabkommen (1973), der Berner Konvention (1979)
und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992, FFH-Anhang IV)
streng geschützt. In der Roten Liste
Deutschlands wird sie als stark gefährdet
eingestuft.
Weitere Informationen unter www.wildkatze.info
POLLICHIA-Kurier 28 (4) – 2012
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Alle anerkannten
Naturschutzverbände
kritisieren die Umsetzung
der Energiewende in
Rheinland-Pfalz
Die im Landesentwicklungsprogramm IV
vorgelegten Planungen der Landesregierung zum weiteren Ausbau der Windenergie sind ein Dauerbrenner für die anerkannten Naturschutzverbände. Ihre einvernehmliche Haltung: Der weitere Ausbau der
Windenergie-Nutzung auch in dem vom
Land angestrebten Umfang wird befürwortet, scharf kritisiert wird aber die fehlende
Lenkung zu Standorten der Windräder. Weil
die Landesregierung nur für einen Bruchteil
von Rheinland-Pfalz Windkraftanlagen ausschließen will, befürchten die Verbände eine
„Verspargelung“ der Landschaft und weitere Gefährdungen für bestandsbedrohte
Tierarten. Ein am 17. September vorgelegtes Gutachten der Vogelschutzwarte und
dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht vermag die
Bedenken nicht zu zerstreuen.
Zur Windenergie in Rheinland-Pfalz haben
die anerkannten Umweltverbände am 17.
September gemeinsam eine Presseerklärung abgegeben und eine Pressekonferenz
durchgeführt; die maßgeblichen Inhalte
werden hier wiedergegeben. Die unter-
Naturschutz aktuell
zeichnenden Verbände sind neben der POLLICHIA:
● Bund für Umwelt- und Naturschutz
(BUND)
● Gesellschaft für Naturschutz und
Ornithologie in Rheinland-Pfalz
(GNOR)
● Landesaktionsgemeinschaft Natur
und Umwelt
● Landesfischereiverband RheinlandPfalz
● Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
● NABU Rheinland-Pfalz
● Naturfreunde
● Pfälzerwald-Verein
● Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Grundsätzliche Haltung
der Verbände
Deutschland muss bis 2020 seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent
gegenüber 1990 verringern, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele
erreichen zu können. Die Windenergie ist
die bisher und in absehbarer Zukunft effizienteste und kostengünstigste Technologie zur regenerativen Stromerzeugung. In
Rheinland-Pfalz existieren zurzeit ca. 1.200
Windenergieanlagen mit einer installierten
Leistung von ca. 1.800 Megawatt (MW). Die
Landesregierung hat im Koalitionsvertrag
vereinbart, die Windenergieproduktion bis
2020 zu Verfünffachen und bis 2030 den
Stromverbrauch zu 100% aus Regenerativen Energien zu decken.
Die Naturschutzverbände unterstützen dieses politische Ziel der Landesregierung und
sprechen sich für einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in
Rheinland-Pfalz aus. Sie fordern aber, dass
dieser Ausbau gelenkt vor sich gehen muss,
weil sonst sowohl die Lebensqualität der
Menschen als auch die Lebensräume für
viele Tierarten gefährdet sind. Für die Lenkung erachten die Verbände eine qualifizierte Planung von Vorrang-/ Eignungs- und
Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung für
dringend erforderlich.
Konfliktpotential
Windenergie – Naturschutz
Die Klimaveränderung gefährdet weltweit
die Lebensgrundlagen des Menschen. Sie ist
bereits so weit fortgeschritten, dass sie nicht
mehr verhindert, sondern nur in ihrem Ausmaß begrenzt werden kann. Dies macht
Anpassungsprozesse erforderlich, die nur
erfolgreich sein können, wenn ein Mindestmaß an intakten Ökosystemen und an biologischer Vielfalt erhalten werden kann. Deshalb muss auch die Entwicklung der Windenergienutzung auf ihre Auswirkungen für
Arten und Ökosysteme überprüft und entsprechend gesteuert bzw. angepasst werden. Sie ist nur sinnvoll, wenn sie nicht das
zerstört, was sie eigentlich bewahren will –
die Natur.
Die ökologischen Auswirkungen der Windenergienutzung konzentrieren sich auf
Vogel- und Fledermausarten, die entweder
durch Kollisionen tödlich verunglücken oder
wegen eines ausgeprägten Meideverhaltens aus ihren Lebensräumen vertrieben
werden. Für einige Vogelarten kann durch
die Konzentration von Windparks an Engstellen von Vogelflugrouten auch eine Barrierewirkung entstehen.
Einzelne Vogel- und Fledermausarten sind
als häufige Schlagopfer von Windenergieanlagen bekannt: Dazu gehören z.B.
Schwarzstorch und Rotmilan, für den Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung
besitzt, weil ca. 3 % des Weltbestandes hier
leben.
Auch hochfliegende Fledermausarten wie
Abendsegler oder die Zwergfledermaus
sind als Opfer von Windenergieanlagen
bekannt. Sie werden teilweise schon getötet, wenn sie nur in die Nähe der Rotoren
gelangen, weil der Unterdruck ihre Lungenbläschen platzen lässt. Neue Studien belegen, dass im Schnitt 10 Fledermäuse pro
Jahr und Anlage getötet werden, darunter
auch seltene Arten wie der Kleinabendsegler oder die Zweifarbfledermaus. Da Fledermäuse in der Regel nur ein Jungtier pro Jahr
bekommen, können die Tiere eine solche
Erhöhung der Mortalität nicht ohne weiteres ausgleichen. So wird der dramatische
Rückgang des Großen Abendseglers in
manchen Regionen der Pfalz mit dem Ausbau der Windenergie in Zusammenhang
gebracht. Deshalb sind Standorte im Wald,
an Gewässern oder auch auf den Zugrouten
der Abendsegler und Rauhhautfledermäuse besonders kritisch zu sehen. So ist mittlerweile belegt, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht nur lokale
Populationen, sondern auch Abendsseglerpopulationen aus Nord- und Osteuropa
gefährdet.
Im Wald kommt zudem der Verlust von
wertvollen Lebensräumen für waldbewohnende Arten wie die Bechsteinfledermaus
hinzu. Aufgrund großer Forschungslücken
können die negativen Auswirkungen noch
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nicht abgeschätzt werden. Erste Studien
deuten darauf hin, dass die im Gutachten
der Vogelschutzwarte und des Landesamts
für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht gefordert Abschaltungen der
Windenergieanlagen große Fledermausverluste nicht verhindern können. So haben die
großen Windenergieanlagen einen Rotordurchmesser von mehr als 80 m, die in den
Gondeln installierten Messgeräte, die fliegende Fledermäuse erfassen und eine
Abschaltung der Anlagen bewirken sollen,
haben aber nur eine maximale Reichweite
von 45 m. Die Fledermäuse sind durch die
Rotoren längst getötet, bevor sie von den
Geräten festgestellt werden können. Weil
die Vermeidungsmaßnahmen nicht funktionieren, müssen Gebiete mit besonders
bedeutenden Fledermaus-Vorkommen von
Windenergie freigehalten werden.
Hinweise auf solche Gebiete wie auch auf
Vogelzug-Korridore fehlten jedoch im Fachgutachten der Vogelschutzwarte und des
LUWG, so die Verbände. Das Gutachten
schließe für die Windenergie-Nutzung nur
ein Zehntel der Natura 2000-Gebiete aus;
dies entspricht 1,9 % der Landesfläche. In
den übrigen Flächen darf bei Einhaltung verschiedener Kriterien gebaut werden. Das
Gutachten gehe, so die Verbände, von dem
Grundsatz aus, dass sich in größeren Schutzgebieten auch immer Teilflächen finden ließen, in denen diese Arten nicht vorkommen
und gibt diese Gebiete grundsätzlich für
Windkraftanlagen frei. Die Naturschutzverbände monieren jedoch, dass dadurch die
bestehenden Vorkommen zementiert würden und keine Entwicklungsmöglichkeiten
für diese Arten mehr gegeben sind.
Die Verbände verfolgen stattdessen den
Vorsorgeansatz. Möglichst große, ungestörte Waldgebiete wie der Pfälzerwald
müssen WEA-frei bleiben, um europaweit
geschützten Arten wie Wildkatze und
Luchs, aber auch dem wiederkehrenden
Schwarzstorch zukünftig den erforderlichen Lebensraum zu bieten.
Weiterhin bleiben im Gutachten bedeutende Vogellebensräume unberücksichtigt,
denen
kein
formaler
Schutzstatus
zukommt. So sei z.B. der Untertaunus in der
VG Selters und der westliche Hintertaunus
zwischen Nastätten und Nassau für Windenergieanlagen freigegeben, obwohl es
sich um Konzentrationsgebiete des Rotmilans handele, für den Deutschland eine
besondere Verantwortung habe. „Diese
Gebiete hat Rheinland-Pfalz als EU-Vogelschutzgebiete abgelehnt mit der Zusiche-
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