MERKBLATT für Jäger zur Brucellose beim Wildschwein

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MERKBLATT für Jäger zur Brucellose beim Wildschwein
Die Brucellose ist eine durch Bakterien hervorgerufene akute bis chronische Erkrankung bei Tieren, die oft die
Geschlechtsorgane und Gelenke betrifft. Deutschland ist frei von Rinder-, Schaf- und Zieqenbrucellose.
Erreger beim
Schwein
Reservoir
Brucella suis
Anzeigepflicht
Brucellose bei Rind, Schaf, Ziege und Hausschwein ist anzeigepflichtig und wird
staatlich bekämpft. Bei frei lebenden Wildschweinen besteht keine Anzeigepflicht.
Infektionsweg
Die Brucellose ist vom Tier auf den Menschen übertragbar (Zoonose), aber von Mensch
zu Mensch in der Regel nicht.
Ansteckung möglich durch Kontakt mit infiziertem Material wie Aborte, Nachgeburten,
Milch, Körperflüssigkeiten, Aufbruch, insbesondere Geschlechtsorgane,
über Schmierinfektion (z.B. über Hautverletzungen, Bindehaut u.a. Schleimhäute).
Durch Einatmen infektiöser Tröpfchen (Aerosole).
Durch Verzehr kontaminierter, nicht ausreichend erhitzter Lebensmittel.
Krankheitsbild
beim Tier
Bei Keilern: einseitige Hodenschwellungen und - entzündungen,
bei Sauen: Spätaborte, Geburt lebensschwacher Tiere, Nachgeburtsverhalten,
Gebärmutterentzündung mit ggf. kleinknotigen Veränderungen,
generell: Gelenkentzündungen, abszedierende Veränderungen in Organen möglich.
Kann aber auch ohne klinische Erscheinungen verlaufen.
Oft jahrelang ohne klinische Symptome bestehende Infektion.
Krankheitsbild
beim Menschen
Brucella-Infektionen können zu vielfältigen Krankheitsbildern führen, u.a. Fieberperioden,
Müdigkeit, nächtlichem Schwitzen, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen,
Muskelschmerzen.
Empfohlene
Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich Vorsicht bei Umgang mit verdächtigem Wild und Fallwild.
Wild nur bei guten Lichtverhältnissen aufbrechen.
Einmalhandschuhe verwenden und nach Gebrauch unschädlich entsorgen (z.B.
Restmülltonne).
Aufbruch über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich entsorgen – nicht auf den
Luderplatz!
Verdächtiges Wild ist für den Genuss untauglich, weiteres Zerlegen unterlassen.
Für Hände- und Flächendesinfektion sind die üblichen Desinfektionsmittel gegen
Bakterien geeignet.
Haltbarkeit des
Erregers
Was tun im
Verdachtsfall?
Stand
Bei Wildschweinen verbreitet, gelegentlich auch bei Feldhasen
Auch in gekühltem und tiefgefrorenem Fleisch weiterhin ansteckungsfähig.
Abtötung erfolgt bei gutem Durchgaren von Lebensmitteln.
Mehrere Monate in der Umwelt überlebensfähig (Erde, Wasser, Kot, Kadaver).
Bei Verdacht das Veterinäramt Biberach (Tel.: 07351 52-6180) benachrichtigen.
Sofern keine Untersuchung veranlasst wird, sind verdächtige Tierkörper und
Tierkörperteile über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu beseitigen.
Das Verbringen verdächtiger Tierkörper auf den Luderplatz ist verboten!
Eine Untersuchung von Wildschweinen auf Brucellose erfolgt im Staatlichen
Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf, Löwenbreitstr. 20, 88326 Aulendorf
(Tel. 07525 – 9420). Hierzu können entweder die Blutproben für das Monitoring auf
Schweinepest genutzt werden oder bei klinischen Verdacht der Tierkörper oder die
veränderten Organe. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land.
04.04.2017
Kreisveterinäramt Biberach, Rollinstraße 17, 88400 Biberach, Tel. 07351 52-6180, Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Di u. Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Mi 08.00 - 17.00 Uhr durchgehend
Do 08.00 - 14.00 Uhr durchgehend
Informationen und Kontakt:
www.biberach.de
[email protected]
Zentrale
07351/52-0
Fax
07351/52 53 50
Hausanschrift:
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Bankverbindung:
Kreissparkasse Biberach
BLZ 654 500 70
Kto-Nr. 6303
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