AboPlus Baden-Württemberg ab 1. Juni 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, Ab 1. Juni 2006 gibt es mit „AboPlus Baden-Württemberg“ für Pendler in BadenWürttemberg, die verbundüberschreitend zwei oder maximal drei verschiedene Fahrkarten benötigen, ein neues und komfortables Angebot aus einer Hand. Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Jahreskarte für Jedermann (Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten keine Ermäßigung) für den verbundüberschreitenden Verkehr aller Verbünde und der DB AG – alle Produktklassen – in Baden Württemberg. Die Verbünde arbeiten dabei mit einer zentralen Ausgabestelle, dem AboCenter Stuttgart der DB AG, zusammen. Vertrieb: AboPlus kann nur online beim Abo-Center Stuttgart der DB AG bestellt werden. Wer bis zum 5. des Vormonats online bestellt, hat am nächsten Monatsersten die AboPlus-Jahresfahrkarte in der Hand. AboPlus gibt es nicht an Verkaufsstellen oder aus Automaten, sondern nur im Internet: www.bahn.de/aboplus-badenwuerttemberg Preis: Die AboPlus-Jahreskarte ist ein Additionstarif, d.h. der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Einzeltarife aller benötigten Fahrkarten. Dieser Preis wird vom AboCenter monatlich per Bankeinzug abgebucht. Für den Bereich des TGO gelten im AboPlus Baden-Württemberg die jeweils gültigen Preise der TGO-Monatskarte (Erwachsene) pro Monat. Da für die meisten Verbünde, technisch bedingt, die normale Monatskarte zugrunde liegt, stellt AboPlus zwar einen bequemen Bestellweg dar, aber nicht zwangsläufig immer den günstigsten Tarif. Bezogen auf verbundüberschreitend fahrende TGO-Kunden ist die separat zu erwerbende Kombination des persönlichen TGO-Job-Tickets (oder der übertragbaren TGO-Jahreskarte) kombiniert mit einer Jahreskarte eines Nachbarverbunds in aller Regel das günstigere Angebot. Wir empfehlen daher, dass Sie sich über die TGO-Telefonhotline 0781/805-9643 für Ihre verbundüberschreitend gewünschte Fahrstrecke beraten lassen, um die für Ihre Fahrt günstigste Fahrkartenkombination zu finden. Weitere Detailinfos: Siehe www.bahn.de/aboplus-badenwuerttemberg . TGO, 26.04.2006, alle Angaben ohne Gewähr