Amtliches Kontrollsystem für generatives forstliches Vermehrungsgut der Kategorie „qualifiziert” Samenplantagen Antrag auf Zulassung zur Beerntung Zulassung der Samenplantage durch BFW Beerntung: Kopie an BFW Kontrolle durch Bezirksforstinspektion: ø ausreichende Blüte und Fruktifikation ? ø Mindestanzahl von Klonen Ausstellung des Stammzertifikats durch Bezirksforstinspektion Einzelklonweise Gewinnung von Proben bei der Ernte Aufbereitung Handelssaatgut Anzucht Gewinnung einer Probe durch Betrieb zur Prüfung der Saatgutmerkmale Betriebskontrolle Gewinnung einer Probe durch amtliche Stelle (Stichprobe oder bei Verdacht) Kontrolluntersuchungen durch Institut für Genetik: biochemisch genetische Methoden Abt. Forstliches Vermehrungsgut: Kontrolle im “Nationalen Register” Bei Mängel wird Stammzertifikat per Bescheid des BFWs für ungültig erklärt Prüfung der Saatgutmerkmale gem. EU-Richtlinie durch akkreditiertes Forstsamenlabor Identitätskontrolle Institut für Genetik