qualifiziert

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Amtliches Kontrollsystem für generatives forstliches Vermehrungsgut der Kategorie
„qualifiziert”
Samenplantagen
Antrag auf Zulassung zur Beerntung
Zulassung der
Samenplantage
durch BFW
Beerntung:
Kopie an BFW
Kontrolle durch Bezirksforstinspektion:
ø ausreichende Blüte und Fruktifikation ?
ø Mindestanzahl von Klonen
Ausstellung des Stammzertifikats
durch Bezirksforstinspektion
Einzelklonweise Gewinnung von
Proben bei der Ernte
Aufbereitung
Handelssaatgut
Anzucht
Gewinnung einer Probe
durch Betrieb zur
Prüfung der Saatgutmerkmale
Betriebskontrolle
Gewinnung einer Probe durch amtliche Stelle
(Stichprobe oder bei Verdacht)
Kontrolluntersuchungen
durch
Institut für Genetik:
biochemisch genetische
Methoden
Abt. Forstliches Vermehrungsgut:
Kontrolle im “Nationalen Register”
Bei Mängel wird Stammzertifikat
per Bescheid des BFWs
für ungültig erklärt
Prüfung der
Saatgutmerkmale
gem. EU-Richtlinie
durch akkreditiertes Forstsamenlabor
Identitätskontrolle
Institut für Genetik
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