Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften Seminar: Ökonomische Dimensionen internationaler Migration Veranstaltungsnummer: 7267 Dozent: Till Kühnhausen WS 2010/2011 Klimawandel und (Klima-)Migration Zur Sitzung am 2. November 2010 erarbeitet von: Ute Weyand [email protected] und Jana Grünewald [email protected] Inhaltsverzeichnis 1. Klimawandel 2. (Mögliche) Konsequenzen des Klimawandels - Rückgang der Gletscher - Anstieg der Meeresspiegel - Beispiel Malediven - Erwärmung der Meere - Dürrezonen 3. Beispiel Bangladesh 4. Klimamigrant vs. Klimaflüchtling 4.1 Definition Flüchtling 4.2 Definition Klimamigrant 4.3 Diskussion 5. Exkurs: UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) 6. Fazit 1. Klimawandel „Die Klimaänderung ist nicht nur, wie zu viele Menschen noch glauben, ein Umweltthema. Sie ist eine allumfassende Bedrohung. Sie ist eine Bedrohung für die Gesundheit (...). Sie könnte die Welternährung gefährden (...). Sie könnte die Grundlagen gefährden, von denen fast die Hälfte der Weltbevölkerung lebt.“ (Rede des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan am 15.11.2006 vor dem Klimagipfel in Nairobi) Wie Kofi Annan schon anmerkt, ist der Klimawandel ein politisches, wirtschaftliches und soziales Problem. Durch die Verlagerung des kultivierbaren Lebensraumes Migrationsbewegungen. Die kommt WBGU es zu immer (Wissenschaftlicher mehr Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen) schätzt, dass 10 – 25 % aller globalen Migrationen klimabedingt sind. Dies entspricht ca. 25 – 60 Millionen Menschen. Der Weltklimarat geht davon aus, dass sich die Anzahl von Migranten aufgrund von Klimawandelfolgen bis 2050 auf ca. 150 Millionen Migranten ansteigt. Die groben Schätzungen lassen sich so erklären, dass es noch keine allgemein anerkannte Definition für das Phänomen Klimamigration oder die betroffene Personengruppe Klimamigranten/ -flüchtlinge gibt und es dadurch nicht möglich ist, genaue Daten zu erheben. Die genannten Zahlen beruhen auf Schätzungen. In der folgenden Arbeit werden die möglichen Konsequenzen des Klimawandels dargestellt Anschließend werden und die am Beispiel Bangladesh unterschiedlichen Definitionen untermalt. für die Personengruppen „Flüchtlinge“ und „Klimamigranten“ erörtert sowie die Probleme einer eindeutigen Zuordnung zu einer dieser Gruppen aufgezeigt. Daran anknüpfend werden die rechtlichen Grundlagen, diese beiden Gruppen betreffend, kurz erläutert und die Organisation vorgestellt, die die Entscheidung darüber trifft, wer als Flüchtling gilt, der UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). In einem Fazit werden die Ergebnisse dieses Textes noch einmal kurz zusammengefasst. 2. (Mögliche) Konsequenzen des Klimawandels Im Folgenden sollen einige Beispiele möglicher Folgen des Klimawandels aufgezeigt werden. Rückgang der Gletscher Durch den nachweislich schnell voran schreitenden Rückgang der Gletscher ergeben sich weitreichende Konsequenzen, wie zum Beispiel Überschwemmungen und Erdrutsche. Auch lässt das Schmelzwasser die Meeresspiegel weiter ansteigen. Die auf dem Weg durchlaufenen Gletscherseen werden ebenfalls durch das Schmelzwasser gespeist. Die bestehenden Seen müssen so einem immer größer werdendem Druck Stand halten, da sonst verheerende Überflutungen in den tiefer gelegenen Gebieten der Gletscherseen drohen. Nach einer Flut durch schmelzende Gletscher drohen Wassermangel und Dürre, denn mit den Gletschern geht auch das darin gebundene Wasser dahin. Langfristig ist somit zu erwarten, dass die Wasserspiegel sinken und Flussbetten austrocknen werden. So würden sich die zunächst eintretenden Überschwemmungen in Dürrekatastrophen wandeln. Neben diesen weitreichenden Folgen ist aber auch unser Trinkwasser betroffen. Durch den Rückgang der Gletscher droht auch eine Trinkwasserknappheit, denn ¾ der Trinkwasserreserven sind im Gletschereis gebunden. Anstieg der Meeresspiegel Eine weitere Folge der Erderwärmung ist der Anstieg der Meeresspiegel. Zurzeit steigt der Meeresspiegel um ca. 3cm pro Dekade, dies ist doppelt so schnell wie im 20.Jahrhundert. Das Ozeanwasser dehnt sich wärmebedingt immer weiter aus. Verstärkt durch die Gletscherschmelze ist der Anstieg des Meeresspiegels enorm. Für eine sichere zeitliche Prognose gibt es keine ausreichend umfangreichen Berechnungen. So geben verschiedene Berechnungen bis 2100 mögliche Anstiege des Meeresspiegels von 0,19 -0,58m an. Beispiel Malediven: Ein einleuchtendes Beispiel stellen hier die Malediven dar: Die Inselgruppe liegt teilweise nur einen Meter oder weniger über dem Meeresspiegel. Die Insel – Hauptstadt der Malediven ist Male, eine zwei Quadratmeter große Insel, auf der etwa 100.000 Menschen leben. Male ist mittlerweile durch eine drei Meter hohe Mauer umgeben. Diese schützt jedoch lediglich vor Unwettern. Ob sie einem Anstieg des Meeresspiegels standhalten wird ist fraglich, da sich der Küstenstreifen weiter ins Landesinnere verschieben würde und das Fundament der Mauer so in Gefahr wäre. Mehr als die Hälfte der Einwohner einer dicht besiedelten Insel im Norden des Landes haben bereits ihr Zuhause aufgegeben. Die Folgeschäden, durch die immer häufiger unter Wasser stehenden Häuser, sind für viele Bewohner irreparabel. Auch hier sind die Menschen also gezwungen, ihre Existenzen aufgrund der Klimaveränderungen aufzugeben. Erwärmung der Meere Neben dem Anstieg des Meeresspiegels erwärmen sich die Meere durch die steigende Temperatur der Atmosphäre. Durch die Erwärmung sind die Korallen akut bedroht. Sie bilden ein effektives Ökosystem, welches ohne die Korallen zerstört wird. Dies hätte zur Folge, dass viele Meeresorganismen polwärts abwandern, da dort das Wasser kälter ist und die Korallen nicht bedroht sind. Mit der Erwärmung der Meere geht also auch ein Ressourcenverlust einher. Insbesondere Fischer verlieren durch die Abwanderung der Meeresorganismen ihre Existenzgrundlage und auch der Tourismus würde erheblich unter dem Verlust der Artenvielfalt leiden. Dürrezonen Eine weitere Konsequenz des Klimawandels ist die Ausbreitung von Dürrezonen. Innerhalb von Studien des UN - Millennium Ecosystem wurde festgestellt, dass die Bildung von Wüsten und Dürrezonen, sowie der damit verbundene Rückgang landwirtschaftlicher Erträge, als auch der Süßwassermangel einer der Hauptgründe für weitere Migrationsbewegungen sein wird. Durch den Wassermangel wird die Trinkwasserversorgung nicht mehr gewährleistet sein und es wird zu Einbußen bei der Ernte, sowie zu Hygiene- und Gesundheitsproblemen kommen. Nach Angaben der WHO (World Health Organisation) sterben pro Jahr ca. 2,2 Millionen Menschen an den Folgen von unsauberen Trinkwasser oder wassermangelnbedingten Hygieneproblemen. Weiter ist der Wassermangel mit 6,1 Prozent Hauptverursacher aller global auftretenden Krankheiten.1 Besonders betroffen werden Regionen sein, in denen auch heutzutage schon Süßwassermangel herrscht, wie beispielsweise die nord- und subsaharischen Staaten Afrikas, Länder in Zentral- und Südamerika, Teile Nordchinas, Zentral- und Südostasiens, sowie der Nahe und Mittlere Osten. In diesen Gebieten leben ca. 1,2 Mrd. Menschen, welche bei Zunahme von Dürre- und Wüstenbildungen dazu gezwungen wären, ihren Lebensraum zu verlassen und in andere Regionen zu wandern. 3. Beispiel Bangladesh Häufig wird als Beispiel für die Konsequenzen des Klimawandels Bangladesh genannt. Tatsächlich ist Bangladesh gleich mehrfach vom Klimawandel betroffen. Bangladesh hat eine hohe Bevölkerungsdichte, jedoch leben dort auch ca.80% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Die Folgen des Klimawandels treffen dieses Land also in der menschlichen Entwicklung besonders. In Bangladesch liegt eines der größten Flussdeltas der Welt, in dem das Ganges-Brahmaputra-Meghna-System ins Meer fließt. Durch Bangladesh fließt pro Jahr so viel Wasser wie durch ganz Europa (Christian Aid 2006: 33). Dies hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der Landesfläche Flussebenen Überschwemmungsgebiete und sind. somit Die auch immer Bevölkerung kennt häufiger diese Überschwemmungen und konnte sie zum Teil auch in bestehende 1 http://www.km.bayern.de/blz/web/700207/literatur.asp landwirtschaftliche Systeme integrieren, jedoch bieten diese Voraussetzungen weitreichende Folgen für die Klimaveränderungen. Zum einen werden die Überschwemmungen an Häufigkeit und Schwere zunehmen. Die Vergangenheit zeigt die Folgen von bisherigen schweren Überschwemmungen deutlich: 2004 trafen die Überschwemmungen Bangladesh so schwer, dass Hilfsorganisationen davon ausgehen, dass etwa 30 Millionen Menschen ihren Wohnsitz aufgeben mussten und auf Unterstützungen durch Hilfslieferungen angewiesen waren (Christian Aid 2006: 33). Häufig bleib den Menschen die Rückkehr verwehrt, da ihre Existenz grundlegend zerstört war. Die Gletscherschmelze wird dafür sorgen, dass noch mehr Wasser als bisher durch die Flüsse ins Delta fließt. Wenn zusätzlich der Meeresspiegel steigt, erhöht sich der Rückstau des Wassers zusätzlich. Die Überschwemmungen werden also noch verheerende als bisher und neue, vor allem größere und weitreichendere, Dimensionen annehmen. Aber neben der Verstärkung der Überschwemmungen hat der Anstieg des Meeresspiegels für Bangladesh zusätzliche Folgen: Ein Großteil der Landesfläche liegt nur unwesentlich über dem Meeresspiegel. Bei Anstieg des Meeresspiegels werden die Menschen gezwungen sein sich ins Landesinnere zurück zu ziehen. Dies hat neben einem Existenzverlust auch Auswirkungen auf die ökonomischen Faktoren der Gegenden im Landesinneren. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden auch die tropischen Stürme in Bangladesh zunehmen. Diese können Sturmfluten auslösen, welche für das flache Bangladesh insbesondere in Küstennähe ein weiteres Motiv zur Flucht darstellen würden. Auch ist die Erosion der Küsten nicht zu verleugnen. Die Insel Kutubdia hat im letzten halben Jahrhundert die Hälfte ihrer Fläche eingebüßt. Zurzeit leben 140.000 Menschen auf der Insel. Man geht davon aus, dass die Insel in 70 Jahren verschwunden ist. Diesen Menschen würde also ebenfalls nur die Flucht bleiben(Christian Aid 2006: 36). Neben all diesen Konsequenzen die Wassermassen betreffend, wird Bangladesh sich zusätzlich einer weiteren und gänzlich anderen Herausforderung stellen müssen: Dem Westen des Landes wird immense Trockenheit prognostiziert, so dass die landwirtschaftliche Nutzung der Region zunehmend durch Wassermangel dem Erliegen droht. Gleichzeitig bietet diese Region auch den Hauptrückzugsort für die Flüchtlinge vor dem Anstieg des Meeresspiegels und den Überschwemmungen. Aus eben diesen Gründen ist es nicht weiter verwunderlich, dass Bangladesh als Paradebeispiel gewählt wird und mit etwa 25 Millionen Klimaflüchtlingen innerhalb der nächsten 40 Jahre gerechnet wird. All diese Konsequenzen des Klimawandels haben für den Menschen zunächst insbesondere Ressourcenverluste zur Folge: Durch die Abwanderung von Meeresorganismen können ganze Existenzen bedroht sein, wie zum Beispiel für Fischer und den Tourismus. Überschwemmungen und Dürrezeiten bedrohen und zerstören die landwirtschaftlichen Ressourcen, die Ernte bleibt aus und Tiere können krank werden oder sterben. So kann es zu Lebensmittelknappheiten kommen. Auch die Trinkwasserversorgung kann unter solchen Umständen nicht immer gewährleistet werden. Für die Menschen entstehen also auch gesundheitliche Schwierigkeiten wie Lebensmittel- und Trinkwasserknappheit, sowie Krankheiten. Auch sind ihre Existenzen bedroht, zum einen durch den Verlust der Arbeit (zum Beispiel Landwirtschaft) oder auch durch Überschwemmungen. Unstrittig ist, dass Ressourcenknappheit leicht zu Ressourcenkonflikten führen kann. Kommt dann noch das Zusammenspiel mit anderen Faktoren, wie z.B. Armut oder Verlust der Artenvielfalt hinzu, kann die Entwicklung leicht den noch friedlichen Entwicklungskorridor verlassen. „Umweltpolitik ist die Friedenspolitik der Zukunft.“ sagte Klaus Töpfer, ehemaliger Chef des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Durch die so entstehende existenzielle Bedrohung, stellt die Migration für viele Menschen eine plausible Möglichkeit dar. Die Abwanderung in sicherere Gebiete ist für viele die einzige Option. „Uns drohen Millionen Klimaflüchtlinge.“ sagte Achim Steiner, UNEPExekutivdirektor in der „BILD am Sonntag“, 18.02.2007. 4. Klimamigrant vs. Klimaflüchtling Menschen, die aufgrund des Klimawandels gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und umzusiedeln, Klimazwangsmigranten, werden Klimaflüchtlinge oder als Klimamigranten, Umweltvertriebene bezeichnet. Wie die verschiedenen Termini schon zeigen, ist noch kein Begriff für diese Menschen definiert. Das erklärt auch die rechtlichen Schwierigkeiten für die betroffenen Personen, die die Klimamigration mit sich bringt. Flüchtlinge haben aufgrund der Genfer Konventionen von 1951 ein Recht auf internationale Hilfe und Leistungen des UNHCRs (Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und sind vor Abschiebung aus den aufnehmenden Ländern geschützt. Dies gilt nicht für Migranten. 4.1 Definition Flüchtling Als Flüchtling gilt eine Persone, „die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.." (nach Genfer Flüchtlingskommission 1951)2 2 http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html 4.2 Definition Klimamigrant Darunter zählen „Personen oder Personengruppen, die aufgrund plötzlicher oder sich fortschreitender deutlicher Veränderungen der ihr Leben beeinflussenden Umwelt- oder Lebensbedingungen, gezwungen sind oder sich veranlasst sehen, ihre Heimat zu verlassen, sei es zeitweise oder permanent, und die sich innerhalb ihres Heimatlandes oder über dessen Grenzen hinaus bewegen.“ (vgl. IOM)3 Innerhalb des europäischen Forschungsprojektes EACH – FOR (Environmental Change and Forced Migration Scenarios) werden Menschen, die aufgrund der klimatischen Veränderungen ihre Heimat verlassen mithilfe dreier Kategorien definiert: klimabedingt motivierte Migranten, klimabedingte Zwangsmigranten und Klimaflüchtlinge. Die erste Gruppe verlässt ihr Lebensumfeld freiwillig. Klimabedingte Zwangsmigranten wissen, dass sie in absehbarer Zeit umsiedeln müssen und können dies planen. Weiter ist die Migration langfristig und unabwendbar. Klimaflüchtlinge sind aufgrund von Naturkatastrophen dazu gezwungen, von jetzt auf gleich ihre Heimat zu verlassen. Bei diesen Definitionen bleiben soziale, politische und wirtschaftliche Migrationsanlässe, sowie die Dauer und die Art der Migration (bezogen auf staatenintern oder grenzüberschreitend) unbeachtet.4 4.3 Diskussion Die Problematik bei der Diskussion um die Definition von Menschen, die durch klimatische Faktoren zum Umsiedeln gezwungen werden, besteht darin, ob die betroffenen Personen als Flüchtlinge bezeichnet werden können oder nicht. Denn Flüchtlinge haben, wie oben erwähnt, das Recht auf internationale Unterstützung, Migranten jedoch nicht. Jedenfalls nicht in diesem Ausmaß. Diese Hilfeleistungen sind auch immer mit einer großen finanziellen Belastung verbunden und die Hilfsorganisationen verfügen nur über begrenzte Mittel. Auch die Industriestaaten, die große Mitschuld an der Klimaflucht tragen, sind gegen den Begriff „Klimaflüchtling“. Sie sind, wie auch UNOrganisationen, der Meinung, dass es fast 3 4 nicht möglich sei, eine http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf Hauptursache für Migrationsbewegungen zu identifizieren, da die Gründe so komplex und umfangreich sind. Dadurch können auch der Klimawandel und die damit verbundenen Konsequenzen nicht eindeutig als Fluchtgrund bestimmt werden. Für den Begriff „Klimaflüchtling“ spricht, dass ein Flüchtling laut der Richtlinien des UNHCR jemand ist, der unter diversen Gründen und Bedingungen leidet, die „eine derartige Wirkung ausgeübt haben, dass das Vorliegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung“ 5 besteht. Dies würde für die Menschen, von denen hier die Rede ist, sehr wohl zutreffen, wie der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) betont. Von Menschenrechtsorganisationen wird weiter der Grund angeführt, dass Klimaflüchtlinge ohne Menschenrechtsschutz seien, ihre Flucht dauerhaft sei und sie somit den gleichen Schutz brauchen, wie andere Flüchtlinge und sie infolgedessen auch als solche zu bezeichnen seien. Die UNHCR beantwortet die Frage, worin sich Flüchtlinge und Migranten unterscheiden, mit folgender Aussage: „Ein Migrant verlässt seine Heimat üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können unter den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.“6 Klimaflüchtlinge können nicht in ihre Heimat zurück, wenn diese durch Klimaveränderungen nicht mehr bewohnbar ist. Auch ist diese Auswanderung der betroffenen Personen nicht freiwilliger Natur. Dadurch zeigt sich deutlich, dass sie keine Migranten sind und den Schutz und die Unterstützung, die jedem anderen Flüchtling zusteht, bekommen sollten. Weiter betont die UNHCR: „Für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sollte jedoch nicht entscheidend sein, wer der Urheber der Verfolgung ist. Wichtig ist, ob eine Person internationalen Schutz verdient, weil ihr Schutz im Herkunftsland nicht gegeben ist.“7 Die Definition, wer oder was als Urheber der Verfolgung angesehen wird oder was als Verfolgung gilt, sollte also noch einmal in den Richtlinien der Flüchtlingskonventionen überprüft und überarbeitet werden. 5 http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html 7 http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html 6 Genfer 5. Exkurs UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) Der UNHCR hat den weltweiten Schutz und die Unterstützung von Flüchtlingen zur Aufgabe. Dies beinhaltet die internationale Sicherstellung ihrer Menschenrechte und ihres Asylrechtes, sowie die Unterstützung dabei, nicht zu einer Rückkehr in ein Land gezwungen zu werden, in dem die Menschen Verfolgung zu befürchten hätten. Neben dieser Aufgabe hilft der UNHCR den Flüchtlingen auch, sich ein neues Leben im Asylland oder bei der Neuansiedlung in einem Drittland aufzubauen, wenn dies von Nöten ist. 146 Staaten sind Mitglieder der UNHCR. Die Organisation wurde 1951 von der UN - Generalversammlung gegründet, um den Flüchtlingen des Zweiten Weltkrieges zu helfen und ist heute international in 126 Ländern aktiv. Grundlage der UNHCR bildet die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie definiert den Begriff „Flüchtling“ und hält die Rechte und Pflichten dieser Personengruppe fest. Zu den Rechten zählen: das Recht auf Bewegungsund Religionsfreiheit, das Recht auf Arbeit und Bildung und das Recht auf Erhalt von Reisedokumenten. Die Rechte orientieren sich hierbei (oder entsprechen ganz) an denen der Staatsangehörigen des Aufnahmelandes oder denen von Ausländern, die sich legal im Land aufhalten. Die Pflichten der Flüchtlinge bestehen unter anderem darin, sich an die Gesetze des Asyllandes zu halten. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das erste international geltende Abkommen. Damit ist es ihr möglich, den Umgang der Aufnahmeländer mit Flüchtlingen zu kontrollieren und im Notfall auch einzugreifen, um das Asylrecht von Flüchtlingen zu gewährleisten und eine Abschiebung in ein Land, in dem der Flüchtling verfolgt würde oder die Menschenrechte nicht geschützt werden können, zu verhindern. Diese erzwungene Rückkehr ist durch das Non – Refoulement – Prinzip verboten. Der UNHCR ist nicht dazu da, die Ursache für Flüchtlingsbewegungen zu beseitigen, sondern den Betroffenen zu helfen. Der UNHCR unterstützt Flüchtlinge, Asylsuchende, Rückkehrer und Binnenvertriebene (Menschen, die innerhalb des eigenen Landes vertrieben wurden). Allerdings muss man betonen, dass die Mitgliedstaaten der UNHCR nicht dazu verpflichtet sind, Flüchtlingen dauerhaftes Asyl zu gewähren. Wenn sich die Gegebenheiten im Heimatland der Person so verändert haben, dass kein Grund mehr besteht, Verfolgung oder Verletzung ihrer Menschenrechte zu befürchten, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben und die damit verbundenen Rechte entfallen. Die Personen werden dann dazu angehalten, in ihr Heimatland zurückzukehren. Auch hat der UNHCR keinen Einfluss auf das Asylverfahren in einzelnen Ländern. Dieses ist regierungsabhängig. Die Organisation wurde zweimal mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, da sie schon ca. 50 Millionen Betroffenen geholfen hat. 8 6. Fazit Die wissenschaftliche Diskussion über Klimaflucht steht noch am Anfang und so fehlt es an vielen Stellen an eindeutigen Erkenntnissen und Regelungen. Auch wenn die Kausalität zwischen Klima und Migration nicht eindeutig zu belegen ist, so haben wir anhand der vorliegenden Beispiele erfahren, dass Klimaflucht durchaus ein Thema ist welches nicht nur zukünftig auftreten wird, sondern welches bereits besteht. Da dieses Thema eine enorme Komplexität aufweist, gelingt es kaum die Dimensionen dieses Phänomens umfassend darzustellen. Dennoch scheint es nachvollziehbar und mehr als nur erdenklich, dass die Zahl der Klimaflüchtlinge kaum geringer ist als die anderer Flüchtlinge. In Anbetracht der Tatsache, dass der Klimawandel seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat, muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Klimaflüchtlinge noch weiter steigt. Ein immenses Problem stellt die rechtliche Situation für jene Flüchtlinge dar: Solange der rechtliche Status dieser Menschen nicht eindeutig geklärt ist, werden ihnen unter Umständen einige grundlegende Menschenrecht nicht gewährt. Hier können auch die bestehenden Hilfsorganisationen allein nicht genug bewirken. 8 http://www.unhcr.de/grundlagen/unhcr-profil.html und engagierten Spätestens diese Feststellung sollte auch diejenigen zu der Erkenntnis bringen, dass ein erneutes Überdenken der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen absolut notwendig ist und eine rechtliche Grundlage für die betroffenen Menschen gefunden werden muss, die den nötigen Einfluss für derart notwendige Veränderungen haben. Nicht zuletzt sollten sich hier insbesondere die Industriestaaten über ihre Position und Möglichkeiten bewusst werden und vorhandene Ressourcen zum Wohle dieser Menschen nutzen. Zeichen (ohne Leerzeichen): 19.790 Zeichen (mit Leerzeichen): 22.706 Literatur Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) (Hg.) (2009): Klimawandel und Migration. Die Diskussion um ihre Kausalität und die Rechtslage der Betroffenen. (focus Migration Kurzdossier, 15) Christian Aid. 2006. The Climate of Poverty: Facts, Fears, and Hopes. London: Christian Aid. Internetquellen http://www.focusmigration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html http://www.unhcr.de/grundlagen/unhcr-profil.html http://www.km.bayern.de/blz/web/700207/literatur.asp