Klimawandel und Migration - Ökonomische Dimensionen

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Universität zu Köln
Humanwissenschaftliche Fakultät
Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften
Seminar: Ökonomische Dimensionen internationaler Migration
Veranstaltungsnummer: 7267
Dozent: Till Kühnhausen
WS 2010/2011
Klimawandel und (Klima-)Migration
Zur Sitzung am 2. November 2010
erarbeitet von:
Ute Weyand [email protected]
und
Jana Grünewald [email protected]
Inhaltsverzeichnis
1. Klimawandel
2. (Mögliche) Konsequenzen des Klimawandels
- Rückgang der Gletscher
- Anstieg der Meeresspiegel
- Beispiel Malediven
- Erwärmung der Meere
- Dürrezonen
3. Beispiel Bangladesh
4. Klimamigrant vs. Klimaflüchtling
4.1 Definition Flüchtling
4.2 Definition Klimamigrant
4.3 Diskussion
5. Exkurs: UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees)
6. Fazit
1. Klimawandel
„Die Klimaänderung ist nicht nur, wie zu viele Menschen noch glauben, ein
Umweltthema.
Sie ist eine allumfassende Bedrohung. Sie ist eine Bedrohung für die
Gesundheit (...). Sie könnte die Welternährung gefährden (...). Sie könnte
die Grundlagen gefährden, von denen fast die Hälfte der Weltbevölkerung
lebt.“ (Rede des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan am
15.11.2006 vor dem Klimagipfel in Nairobi)
Wie Kofi Annan schon anmerkt, ist der Klimawandel ein politisches,
wirtschaftliches und soziales Problem. Durch die Verlagerung des
kultivierbaren
Lebensraumes
Migrationsbewegungen.
Die
kommt
WBGU
es
zu
immer
(Wissenschaftlicher
mehr
Beirat
der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen) schätzt, dass 10 – 25 %
aller globalen Migrationen klimabedingt sind. Dies entspricht ca. 25 – 60
Millionen Menschen. Der Weltklimarat geht davon aus, dass sich die
Anzahl von Migranten aufgrund von Klimawandelfolgen bis 2050 auf ca.
150 Millionen Migranten ansteigt. Die groben Schätzungen lassen sich so
erklären, dass es noch keine allgemein anerkannte Definition für das
Phänomen
Klimamigration
oder
die
betroffene
Personengruppe
Klimamigranten/ -flüchtlinge gibt und es dadurch nicht möglich ist, genaue
Daten zu erheben. Die genannten Zahlen beruhen auf Schätzungen.
In der folgenden Arbeit werden die möglichen Konsequenzen des
Klimawandels
dargestellt
Anschließend
werden
und
die
am
Beispiel Bangladesh
unterschiedlichen
Definitionen
untermalt.
für
die
Personengruppen „Flüchtlinge“ und „Klimamigranten“ erörtert sowie die
Probleme einer eindeutigen Zuordnung zu einer dieser Gruppen
aufgezeigt. Daran anknüpfend werden die rechtlichen Grundlagen, diese
beiden Gruppen betreffend, kurz erläutert und die Organisation vorgestellt,
die die Entscheidung darüber trifft, wer als Flüchtling gilt, der UNHCR
(United Nations High Commissioner for Refugees).
In einem Fazit werden die Ergebnisse dieses Textes noch einmal kurz
zusammengefasst.
2. (Mögliche) Konsequenzen des Klimawandels
Im Folgenden sollen einige Beispiele möglicher Folgen des Klimawandels
aufgezeigt werden.
Rückgang der Gletscher
Durch den nachweislich schnell voran schreitenden Rückgang der
Gletscher ergeben sich weitreichende Konsequenzen, wie zum Beispiel
Überschwemmungen und Erdrutsche. Auch lässt das Schmelzwasser die
Meeresspiegel weiter ansteigen. Die auf dem Weg durchlaufenen
Gletscherseen werden ebenfalls durch das Schmelzwasser gespeist. Die
bestehenden Seen müssen so einem immer größer werdendem Druck
Stand halten, da sonst verheerende Überflutungen in den tiefer gelegenen
Gebieten der Gletscherseen drohen.
Nach einer Flut durch schmelzende Gletscher drohen Wassermangel und
Dürre, denn mit den Gletschern geht auch das darin gebundene Wasser
dahin. Langfristig ist somit zu erwarten, dass die Wasserspiegel sinken
und Flussbetten austrocknen werden. So würden sich die zunächst
eintretenden Überschwemmungen in Dürrekatastrophen wandeln.
Neben diesen weitreichenden Folgen ist aber auch unser Trinkwasser
betroffen. Durch den Rückgang der Gletscher droht auch eine
Trinkwasserknappheit,
denn
¾
der
Trinkwasserreserven
sind
im
Gletschereis gebunden.
Anstieg der Meeresspiegel
Eine weitere Folge der Erderwärmung ist der Anstieg der Meeresspiegel.
Zurzeit steigt der Meeresspiegel um ca. 3cm pro Dekade, dies ist doppelt
so schnell wie im 20.Jahrhundert.
Das Ozeanwasser dehnt sich wärmebedingt immer weiter aus. Verstärkt
durch die Gletscherschmelze ist der Anstieg des Meeresspiegels enorm.
Für
eine
sichere
zeitliche
Prognose
gibt
es keine
ausreichend
umfangreichen Berechnungen. So geben verschiedene Berechnungen bis
2100 mögliche Anstiege des Meeresspiegels von 0,19 -0,58m an.
Beispiel Malediven:
Ein einleuchtendes Beispiel stellen hier die Malediven dar:
Die Inselgruppe liegt teilweise nur einen Meter oder weniger über dem
Meeresspiegel. Die Insel – Hauptstadt der Malediven ist Male, eine zwei
Quadratmeter große Insel, auf der etwa 100.000 Menschen leben.
Male ist mittlerweile durch eine drei Meter hohe Mauer umgeben. Diese
schützt jedoch lediglich vor Unwettern. Ob sie einem Anstieg des
Meeresspiegels standhalten wird ist fraglich, da sich der Küstenstreifen
weiter ins Landesinnere verschieben würde und das Fundament der
Mauer so in Gefahr wäre.
Mehr als die Hälfte der Einwohner einer dicht besiedelten Insel im Norden
des Landes haben bereits ihr Zuhause aufgegeben. Die Folgeschäden,
durch die immer häufiger unter Wasser stehenden Häuser, sind für viele
Bewohner irreparabel.
Auch hier sind die Menschen also gezwungen, ihre Existenzen aufgrund
der Klimaveränderungen aufzugeben.
Erwärmung der Meere
Neben dem Anstieg des Meeresspiegels erwärmen sich die Meere durch
die steigende Temperatur der Atmosphäre. Durch die Erwärmung sind die
Korallen akut bedroht. Sie bilden ein effektives Ökosystem, welches ohne
die
Korallen
zerstört
wird.
Dies
hätte
zur
Folge,
dass
viele
Meeresorganismen polwärts abwandern, da dort das Wasser kälter ist und
die Korallen nicht bedroht sind.
Mit der Erwärmung der Meere geht also auch ein Ressourcenverlust
einher. Insbesondere Fischer verlieren durch die Abwanderung der
Meeresorganismen ihre Existenzgrundlage und auch der Tourismus
würde erheblich unter dem Verlust der Artenvielfalt leiden.
Dürrezonen
Eine weitere Konsequenz des Klimawandels ist die Ausbreitung von
Dürrezonen. Innerhalb von Studien des UN - Millennium Ecosystem wurde
festgestellt, dass die Bildung von Wüsten und Dürrezonen, sowie der
damit verbundene Rückgang landwirtschaftlicher Erträge, als auch der
Süßwassermangel
einer
der
Hauptgründe
für
weitere
Migrationsbewegungen sein wird. Durch den Wassermangel wird die
Trinkwasserversorgung nicht mehr gewährleistet sein und es wird zu
Einbußen bei der Ernte, sowie zu Hygiene- und Gesundheitsproblemen
kommen.
Nach Angaben der WHO (World Health Organisation) sterben pro Jahr ca.
2,2 Millionen Menschen an den Folgen von unsauberen Trinkwasser oder
wassermangelnbedingten
Hygieneproblemen.
Weiter
ist
der
Wassermangel mit 6,1 Prozent Hauptverursacher aller global auftretenden
Krankheiten.1
Besonders betroffen werden Regionen sein, in denen auch heutzutage
schon Süßwassermangel herrscht, wie beispielsweise die nord- und
subsaharischen Staaten Afrikas, Länder in Zentral- und Südamerika, Teile
Nordchinas, Zentral- und Südostasiens, sowie der Nahe und Mittlere
Osten. In diesen Gebieten leben ca. 1,2 Mrd. Menschen, welche bei
Zunahme von Dürre- und Wüstenbildungen dazu gezwungen wären, ihren
Lebensraum zu verlassen und in andere Regionen zu wandern.
3. Beispiel Bangladesh
Häufig wird als Beispiel für die Konsequenzen des Klimawandels
Bangladesh genannt. Tatsächlich ist Bangladesh gleich mehrfach vom
Klimawandel betroffen.
Bangladesh hat eine hohe Bevölkerungsdichte, jedoch leben dort auch
ca.80% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Die Folgen des
Klimawandels treffen dieses Land also in der menschlichen Entwicklung
besonders. In Bangladesch liegt eines der größten Flussdeltas der Welt, in
dem das Ganges-Brahmaputra-Meghna-System ins Meer fließt. Durch
Bangladesh fließt pro Jahr so viel Wasser wie durch ganz Europa
(Christian Aid 2006: 33). Dies hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der
Landesfläche
Flussebenen
Überschwemmungsgebiete
und
sind.
somit
Die
auch
immer
Bevölkerung
kennt
häufiger
diese
Überschwemmungen und konnte sie zum Teil auch in bestehende
1
http://www.km.bayern.de/blz/web/700207/literatur.asp
landwirtschaftliche
Systeme
integrieren,
jedoch
bieten
diese
Voraussetzungen weitreichende Folgen für die Klimaveränderungen.
Zum einen werden die Überschwemmungen an Häufigkeit und Schwere
zunehmen. Die Vergangenheit zeigt die Folgen von bisherigen schweren
Überschwemmungen deutlich: 2004 trafen die Überschwemmungen
Bangladesh so schwer, dass Hilfsorganisationen davon ausgehen, dass
etwa 30 Millionen Menschen ihren Wohnsitz aufgeben mussten und auf
Unterstützungen durch Hilfslieferungen angewiesen waren (Christian Aid
2006: 33). Häufig bleib den Menschen die Rückkehr verwehrt, da ihre
Existenz grundlegend zerstört war.
Die Gletscherschmelze wird dafür sorgen, dass noch mehr Wasser als
bisher
durch
die
Flüsse
ins
Delta
fließt. Wenn
zusätzlich
der
Meeresspiegel steigt, erhöht sich der Rückstau des Wassers zusätzlich.
Die Überschwemmungen werden also noch verheerende als bisher und
neue, vor allem größere und weitreichendere, Dimensionen annehmen.
Aber neben der Verstärkung der Überschwemmungen hat der Anstieg des
Meeresspiegels für Bangladesh zusätzliche Folgen:
Ein Großteil der Landesfläche liegt nur unwesentlich über dem
Meeresspiegel. Bei Anstieg des Meeresspiegels werden die Menschen
gezwungen sein sich ins Landesinnere zurück zu ziehen. Dies hat neben
einem Existenzverlust auch Auswirkungen auf die ökonomischen Faktoren
der Gegenden im Landesinneren.
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden auch die tropischen Stürme in
Bangladesh zunehmen. Diese können Sturmfluten auslösen, welche für
das flache Bangladesh insbesondere in Küstennähe ein weiteres Motiv zur
Flucht darstellen würden.
Auch ist die Erosion der Küsten nicht zu verleugnen. Die Insel Kutubdia
hat im letzten halben Jahrhundert die Hälfte ihrer Fläche eingebüßt.
Zurzeit leben 140.000 Menschen auf der Insel. Man geht davon aus, dass
die Insel in 70 Jahren verschwunden ist. Diesen Menschen würde also
ebenfalls nur die Flucht bleiben(Christian Aid 2006: 36).
Neben all diesen Konsequenzen die Wassermassen betreffend, wird
Bangladesh sich zusätzlich einer weiteren und gänzlich anderen
Herausforderung stellen müssen:
Dem Westen des Landes wird immense Trockenheit prognostiziert, so
dass die landwirtschaftliche Nutzung der Region zunehmend durch
Wassermangel dem Erliegen droht. Gleichzeitig bietet diese Region auch
den Hauptrückzugsort für die Flüchtlinge vor dem Anstieg des
Meeresspiegels und den Überschwemmungen.
Aus eben diesen Gründen ist es nicht weiter verwunderlich, dass
Bangladesh als Paradebeispiel gewählt wird und mit etwa 25 Millionen
Klimaflüchtlingen innerhalb der nächsten 40 Jahre gerechnet wird.
All diese Konsequenzen des Klimawandels haben für den Menschen
zunächst insbesondere Ressourcenverluste zur Folge:
Durch
die
Abwanderung
von
Meeresorganismen
können
ganze
Existenzen bedroht sein, wie zum Beispiel für Fischer und den Tourismus.
Überschwemmungen und Dürrezeiten bedrohen und zerstören die
landwirtschaftlichen Ressourcen, die Ernte bleibt aus und Tiere können
krank werden oder sterben. So kann es zu Lebensmittelknappheiten
kommen.
Auch
die
Trinkwasserversorgung
kann
unter
solchen
Umständen nicht immer gewährleistet werden.
Für die Menschen entstehen also auch gesundheitliche Schwierigkeiten
wie Lebensmittel- und Trinkwasserknappheit, sowie Krankheiten. Auch
sind ihre Existenzen bedroht, zum einen durch den Verlust der Arbeit (zum
Beispiel Landwirtschaft) oder auch durch Überschwemmungen.
Unstrittig ist, dass Ressourcenknappheit leicht zu Ressourcenkonflikten
führen kann. Kommt dann noch das Zusammenspiel mit anderen
Faktoren, wie z.B. Armut oder Verlust der Artenvielfalt hinzu, kann die
Entwicklung leicht den noch friedlichen Entwicklungskorridor verlassen.
„Umweltpolitik ist die Friedenspolitik der Zukunft.“ sagte
Klaus Töpfer, ehemaliger Chef des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen.
Durch die so entstehende existenzielle Bedrohung, stellt die Migration für
viele Menschen eine plausible Möglichkeit dar. Die Abwanderung in
sicherere Gebiete ist für viele die einzige Option.
„Uns drohen Millionen Klimaflüchtlinge.“ sagte Achim Steiner, UNEPExekutivdirektor in der „BILD am Sonntag“, 18.02.2007.
4. Klimamigrant vs. Klimaflüchtling
Menschen, die aufgrund des Klimawandels gezwungen sind, ihre Heimat
zu
verlassen
und
umzusiedeln,
Klimazwangsmigranten,
werden
Klimaflüchtlinge
oder
als
Klimamigranten,
Umweltvertriebene
bezeichnet. Wie die verschiedenen Termini schon zeigen, ist noch kein
Begriff für diese Menschen definiert. Das erklärt auch die rechtlichen
Schwierigkeiten für die betroffenen Personen, die die Klimamigration mit
sich bringt.
Flüchtlinge haben aufgrund der Genfer Konventionen von 1951 ein Recht
auf internationale Hilfe und Leistungen des UNHCRs (Der Hohe
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und sind vor Abschiebung
aus den aufnehmenden Ländern geschützt. Dies gilt nicht für Migranten.
4.1 Definition Flüchtling
Als Flüchtling gilt eine Persone, „die sich außerhalb des Landes befindet,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen
Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer
politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat
und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder
wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.."
(nach Genfer Flüchtlingskommission 1951)2
2
http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html
4.2 Definition Klimamigrant
Darunter
zählen
„Personen
oder
Personengruppen,
die
aufgrund
plötzlicher oder sich fortschreitender deutlicher Veränderungen der ihr
Leben beeinflussenden Umwelt- oder Lebensbedingungen, gezwungen
sind oder sich veranlasst sehen, ihre Heimat zu verlassen, sei es
zeitweise oder permanent, und die sich innerhalb ihres Heimatlandes oder
über dessen Grenzen hinaus bewegen.“ (vgl. IOM)3
Innerhalb
des
europäischen
Forschungsprojektes
EACH
–
FOR
(Environmental Change and Forced Migration Scenarios) werden
Menschen, die aufgrund der klimatischen Veränderungen ihre Heimat
verlassen mithilfe dreier Kategorien definiert: klimabedingt motivierte
Migranten, klimabedingte Zwangsmigranten und Klimaflüchtlinge. Die
erste
Gruppe
verlässt
ihr
Lebensumfeld
freiwillig.
Klimabedingte
Zwangsmigranten wissen, dass sie in absehbarer Zeit umsiedeln müssen
und können dies planen. Weiter ist die Migration langfristig und
unabwendbar. Klimaflüchtlinge sind aufgrund von Naturkatastrophen dazu
gezwungen, von jetzt auf gleich ihre Heimat zu verlassen. Bei diesen
Definitionen
bleiben
soziale,
politische
und
wirtschaftliche
Migrationsanlässe, sowie die Dauer und die Art der Migration (bezogen
auf staatenintern oder grenzüberschreitend) unbeachtet.4
4.3 Diskussion
Die Problematik bei der Diskussion um die Definition von Menschen, die
durch klimatische Faktoren zum Umsiedeln gezwungen werden, besteht
darin, ob die betroffenen Personen als Flüchtlinge bezeichnet werden
können oder nicht. Denn Flüchtlinge haben, wie oben erwähnt, das Recht
auf internationale Unterstützung, Migranten jedoch nicht. Jedenfalls nicht
in diesem Ausmaß. Diese Hilfeleistungen sind auch immer mit einer
großen finanziellen Belastung verbunden und die Hilfsorganisationen
verfügen nur über begrenzte Mittel.
Auch die Industriestaaten, die große Mitschuld an der Klimaflucht tragen,
sind gegen den Begriff „Klimaflüchtling“. Sie sind, wie auch UNOrganisationen, der Meinung, dass es fast
3
4
nicht möglich sei, eine
http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf
http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf
Hauptursache für Migrationsbewegungen zu identifizieren, da die Gründe
so komplex und umfangreich sind. Dadurch können auch der Klimawandel
und die damit verbundenen Konsequenzen nicht eindeutig als Fluchtgrund
bestimmt werden.
Für den Begriff „Klimaflüchtling“ spricht, dass ein Flüchtling laut der
Richtlinien des UNHCR jemand ist, der unter diversen Gründen und
Bedingungen leidet, die „eine derartige Wirkung ausgeübt haben, dass
das Vorliegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung“
5
besteht. Dies
würde für die Menschen, von denen hier die Rede ist, sehr wohl zutreffen,
wie
der
Norwegische
Flüchtlingsrat
(NRC)
betont.
Von
Menschenrechtsorganisationen wird weiter der Grund angeführt, dass
Klimaflüchtlinge ohne Menschenrechtsschutz seien, ihre Flucht dauerhaft
sei und sie somit den gleichen Schutz brauchen, wie andere Flüchtlinge
und sie infolgedessen auch als solche zu bezeichnen seien.
Die UNHCR beantwortet die Frage, worin sich Flüchtlinge und Migranten
unterscheiden, mit folgender Aussage: „Ein Migrant verlässt seine Heimat
üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.
Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung.
Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können unter
den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.“6
Klimaflüchtlinge können nicht in ihre Heimat zurück, wenn diese durch
Klimaveränderungen
nicht
mehr
bewohnbar
ist.
Auch
ist
diese
Auswanderung der betroffenen Personen nicht freiwilliger Natur. Dadurch
zeigt sich deutlich, dass sie keine Migranten sind und den Schutz und die
Unterstützung, die jedem anderen Flüchtling zusteht, bekommen sollten.
Weiter betont die UNHCR: „Für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft
sollte jedoch nicht entscheidend sein, wer der Urheber der Verfolgung ist.
Wichtig ist, ob eine Person internationalen Schutz verdient, weil ihr Schutz
im Herkunftsland nicht gegeben ist.“7 Die Definition, wer oder was als
Urheber der Verfolgung angesehen wird oder was als Verfolgung gilt,
sollte
also
noch
einmal
in
den
Richtlinien
der
Flüchtlingskonventionen überprüft und überarbeitet werden.
5
http://www.focus-migration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf
http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html
7 http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html
6
Genfer
5. Exkurs UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees)
Der UNHCR hat den weltweiten Schutz und die Unterstützung von
Flüchtlingen zur Aufgabe. Dies beinhaltet die internationale Sicherstellung
ihrer Menschenrechte und ihres Asylrechtes, sowie die Unterstützung
dabei, nicht zu einer Rückkehr in ein Land gezwungen zu werden, in dem
die Menschen Verfolgung zu befürchten hätten. Neben dieser Aufgabe
hilft der UNHCR den Flüchtlingen auch, sich ein neues Leben im Asylland
oder bei der Neuansiedlung in einem Drittland aufzubauen, wenn dies von
Nöten ist. 146 Staaten sind Mitglieder der UNHCR.
Die Organisation wurde 1951 von der UN - Generalversammlung
gegründet, um den Flüchtlingen des Zweiten Weltkrieges zu helfen und ist
heute international in 126 Ländern aktiv.
Grundlage der UNHCR bildet die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie
definiert den Begriff „Flüchtling“ und hält die Rechte und Pflichten dieser
Personengruppe fest. Zu den Rechten zählen: das Recht auf Bewegungsund Religionsfreiheit, das Recht auf Arbeit und Bildung und das Recht auf
Erhalt von Reisedokumenten. Die Rechte orientieren sich hierbei (oder
entsprechen ganz) an denen der Staatsangehörigen des Aufnahmelandes
oder denen von Ausländern, die sich legal im Land aufhalten. Die Pflichten
der Flüchtlinge bestehen unter anderem darin, sich an die Gesetze des
Asyllandes zu halten.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das erste international geltende
Abkommen. Damit ist es ihr möglich, den Umgang der Aufnahmeländer
mit Flüchtlingen zu kontrollieren und im Notfall auch einzugreifen, um das
Asylrecht von Flüchtlingen zu gewährleisten und eine Abschiebung in ein
Land, in dem der Flüchtling verfolgt würde oder die Menschenrechte nicht
geschützt werden können, zu verhindern. Diese erzwungene Rückkehr ist
durch das Non – Refoulement – Prinzip verboten.
Der UNHCR ist nicht dazu da, die Ursache für Flüchtlingsbewegungen zu
beseitigen, sondern den Betroffenen zu helfen. Der UNHCR unterstützt
Flüchtlinge,
Asylsuchende,
Rückkehrer
und
Binnenvertriebene
(Menschen, die innerhalb des eigenen Landes vertrieben wurden).
Allerdings muss man betonen, dass die Mitgliedstaaten der UNHCR nicht
dazu verpflichtet sind, Flüchtlingen dauerhaftes Asyl zu gewähren. Wenn
sich die Gegebenheiten im Heimatland der Person so verändert haben,
dass kein Grund mehr besteht, Verfolgung oder Verletzung ihrer
Menschenrechte zu befürchten, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben
und die damit verbundenen Rechte entfallen. Die Personen werden dann
dazu angehalten, in ihr Heimatland zurückzukehren. Auch hat der UNHCR
keinen Einfluss auf das Asylverfahren in einzelnen Ländern. Dieses ist
regierungsabhängig.
Die
Organisation
wurde
zweimal
mit
dem
Friedensnobelpreis
ausgezeichnet, da sie schon ca. 50 Millionen Betroffenen geholfen hat.
8
6. Fazit
Die wissenschaftliche Diskussion über Klimaflucht steht noch am Anfang
und so fehlt es an vielen Stellen an eindeutigen Erkenntnissen und
Regelungen.
Auch wenn die Kausalität zwischen Klima und Migration nicht eindeutig zu
belegen ist, so haben wir anhand der vorliegenden Beispiele erfahren,
dass Klimaflucht durchaus ein Thema ist welches nicht nur zukünftig
auftreten wird, sondern welches bereits besteht.
Da dieses Thema eine enorme Komplexität aufweist, gelingt es kaum die
Dimensionen dieses Phänomens umfassend darzustellen. Dennoch
scheint es nachvollziehbar und mehr als nur erdenklich, dass die Zahl der
Klimaflüchtlinge kaum geringer ist als die anderer Flüchtlinge.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Klimawandel seinen Höhepunkt
noch nicht erreicht hat, muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl
der Klimaflüchtlinge noch weiter steigt.
Ein immenses Problem stellt die rechtliche Situation für jene Flüchtlinge
dar:
Solange der rechtliche Status dieser Menschen nicht eindeutig geklärt ist,
werden ihnen unter Umständen einige grundlegende Menschenrecht nicht
gewährt.
Hier
können
auch
die
bestehenden
Hilfsorganisationen allein nicht genug bewirken.
8
http://www.unhcr.de/grundlagen/unhcr-profil.html
und
engagierten
Spätestens diese Feststellung sollte auch diejenigen zu der Erkenntnis
bringen, dass ein erneutes Überdenken der bestehenden rechtlichen
Rahmenbedingungen absolut notwendig ist und eine rechtliche Grundlage
für die betroffenen Menschen gefunden werden muss, die den nötigen
Einfluss für derart notwendige Veränderungen haben.
Nicht zuletzt sollten sich hier insbesondere die Industriestaaten über ihre
Position und Möglichkeiten bewusst werden und vorhandene Ressourcen
zum Wohle dieser Menschen nutzen.
Zeichen (ohne Leerzeichen): 19.790
Zeichen (mit Leerzeichen):
22.706
Literatur
Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) (Hg.) (2009): Klimawandel
und Migration. Die Diskussion um ihre Kausalität und die Rechtslage der
Betroffenen. (focus Migration Kurzdossier, 15)
Christian Aid. 2006. The Climate of Poverty: Facts, Fears, and Hopes.
London: Christian Aid.
Internetquellen
http://www.focusmigration.de/uploads/tx_wilpubdb/KD_15_Klimamigration.pdf
http://www.unhcr.de/grundlagen/genfer-fluechtlingskonvention.html
http://www.unhcr.de/grundlagen/unhcr-profil.html
http://www.km.bayern.de/blz/web/700207/literatur.asp
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