Themenkreis

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Landkreis Info
17.04.2007
080.25; 001.50 Ho/Hi
0294/2007
Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer
eMail: [email protected]
Tel.: 0431/570050-14
Themenkreis
Kommunale Finanzen und Liegenschaften
AG Steuerung und Services
Betreff
07/0294 Bürokratieabbau: Standardkostenmessung auch im Bereich der (Kommunal)Verwaltungen
hier: Gespräch mit dem Nationalen Normenkontrollrat sowie Staatssekretär Dr. Beus
BezugsLandkreisInfo Nr. 48/2007 vom 16.1.2007 und Nr. 145/2007 vom 22.2.2007
Zusammenfassung
Derzeit finden die ersten Messungen der Informationspflichten im Bereich der
Wirtschaft statt, die sich aus dem Bundesrecht ergeben. Diese Messungen sollen
spätestens 2007 abgeschlossen werden. Die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände hat in einem Gespräch im Bundeskanzleramt mit Mitgliedern des
Nationalen Normenkontrollrats sowie des für den Bürokratieabbau auf Seiten der
Bundesregierung zuständigen Staatssekretärs Dr. Beus zum einen eine Einbindung in
diesen Prozess der Standardkostenmessung sowohl mit Blick auf eigene kommunale
Unternehmen wie auch die Betroffenheit als Arbeitgeber angemahnt. Diesbezüglich
hat der Bund nochmals ausdrücklich die Benennung von Referenzkommunen erbeten.
Zentraler
Gesprächsinhalt
war
darüber
hinaus
die
Ausdehnung
der
Standardkostenmessung auch auf die Informationspflichten zwischen den
Verwaltungen. Die Bundesseite hat zugesagt, dass eine solche Messung
insbesondere der die Kommunen treffenden Informationspflichten sich unmittelbar an
die Messung im Bereich der Wirtschaft anschließen soll. Dazu sollen nunmehr ab
Herbst 2007 Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen initiiert werden, um
das methodische Vorgehen und die Identifizierung von Informationspflichten
zwischen den Beteiligten abzustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.4.2007 hat im Bundeskanzleramt auf Einladung des innerhalb der Bundesregierung
für den Bürokratieabbau zuständigen Staatssekretärs Dr. Beus zusammen mit den
Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats - Michael Catenhusen sowie Henning
Kreibohm, ein Gespräch mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur
Bürokratiekostenmessung stattgefunden. Auf Seiten des Deutschen Landkreistages haben
der Hauptgeschäftsführer sowie Dr. Ruge an dem Gespräch teilgenommen. Die Einladung
war eine Reaktion auf ein Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände von Anfang des Jahres an Bundeskanzlerin Merkel, in dem eine stärkere
Einbindung der kommunalen Seite in den laufenden Prozess des Bürokratieabbaus durch
Standardkostenmessung sowie eine Ausdehnung dieses Prozesses auch auf die Verwaltung
angemahnt wurden.
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Schleswig-Holsteinischer Landkreistag  Haus der kommunalen Selbstverwaltung  Reventlouallee 6  24105 Kiel
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-2Einbindung der Kommunen in den laufenden Prozess der Standardkostenmessung im
Bereich der Wirtschaft
Auf Basis einer Abfrage in den Bundesressorts sind insgesamt gut 10.000
Informationspflichten in einer Datenbank zusammengestellt worden, welche die
Unternehmen treffen. Nach verschiedenen Probeläufen sind derzeit gemäß der 20/80-Regel
(20 % aller Informationspflichten machen 80 % der Belastung aus) 2000
Informationspflichten in einem Messkorb ausgewählt worden, die aktuell konkret gemessen
werden. Die Kommunen sind in diesem Prozess der Standardkostenmessung erstens
betroffen durch eigene Unternehmen sowie in ihrer Aufgabe als regionale Wirtschaftsförderer
und schließlich auch soweit sie wie Unternehmen aus Arbeitgeber von Informationspflichten
betroffen sind. Zudem besteht ein eigenes Interesse am Abbau der die Wirtschaft treffenden
Informationspflichten, weil sich der Abbau in gewissem Umfang auch kostenreduzierend auf
die Verwaltung auswirken kann. Es wurde klargestellt, dass eine Verlagerung von
Informationspflichten, die bisher die Unternehmen getroffen haben, auf die Kommunen
auszuschließen ist.
Vereinbart wurde eine stärkere Beteiligung der kommunalen Seite an diesem laufenden
Prozess der Standardkostenmessung im Bereich der Wirtschaft. Dazu baten
Normenkontrollrat sowie Bundesregierung erneut um Benennung sowohl von kommunalen
Unternehmen wie auch Referenzkommunen, die in die Befragung einbezogen werden
können. Die Hauptgeschäftsstelle bittet deshalb erneut um Benennung interessierter Kreise,
die dem die Standardkostenmessung konkret durchführenden statistischen Bundesamt als
Ansprechpartner mitgeteilt werden können. Um entsprechende Benennungen wird bis
spätestens Dienstag, 8.5.2007, gebeten.
Es bestand in dem Gespräch weiter Einigkeit, dass die Kommunen selbst als „Verursacher“
von Informationspflichten durch eigenes Satzungsrecht nur in äußerst geringem Umfang in
Erscheinung treten.
Durchführung von Standardkostenmessungen auch bezüglich der (Kommunal-)Verwaltungen
Zentraler Inhalt aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände war die
anzustrebende Durchführung von Standardkostenmessungen auch hinsichtlich der die
Kommunen treffenden Informationspflichten. Der Bund sagte diesbezüglich ausdrücklich zu,
dass nach Abschluss der Messungen im Bereich der Wirtschaft, auch die Messung im
Bereich der Kommunalverwaltungen vorgesehen sei. Aus Kapazitätsgründen könne es kein
vollständig parallelen Prozess geben. Derzeit sieht der Zeitplan vor, bis Ende 2007 die durch
den Bund verursachten Informationspflichten im Bereich der Wirtschaft zu messen, bis zum
Frühjahr 2008 möchte man die durch die Europäische Union ausgelösten
Informationspflichten im Bereich der Wirtschaft ebenfalls einbezogen zu haben. Im
Anschluss daran solle sich nahtlos die Messung im Bereich der (Kommunal-)Verwaltungen
anschließen. Um dieses lückenlos gewährleisten zu können, hat sich der Bund in dem
Gespräch ausdrücklich bereit erklärt, spätestens im Herbst 2007 mit den Vorbereitungen zu
beginnen. Dazu soll in einem ersten Schritt zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Einigkeit über das methodische Vorgehen bei der Standardkostenmessung im Bereich der
Verwaltung abgestimmt werden. Dazu sind mit Blick auf die bestehenden
Methodenhandbücher und die jetzige Vorgehensweise im Bereich der Wirtschaft
Modifikationen erforderlich. Zudem fehlt es im Bereich der Messung der Standardkosten bei
der Verwaltung an anerkannten flächendeckend und intensiv erprobten Vorbildern in Europa.
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Um diesbezüglich zu Konkretisierungen zu gelangen, wird in einem ersten Schritt bereits am
14.5.2007 ein Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen niederländischen Kommunen
sowie ausgewählten deutschen Kommunen unter Moderation der Bertelsmann Stiftung in
Berlin stattfinden. Neben der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages werden an
diesem Austausch auch zwei Landkreise teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernhard Hoyer
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