Landkreis Info 17.04.2007 080.25; 001.50 Ho/Hi 0294/2007 Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer eMail: [email protected] Tel.: 0431/570050-14 Themenkreis Kommunale Finanzen und Liegenschaften AG Steuerung und Services Betreff 07/0294 Bürokratieabbau: Standardkostenmessung auch im Bereich der (Kommunal)Verwaltungen hier: Gespräch mit dem Nationalen Normenkontrollrat sowie Staatssekretär Dr. Beus BezugsLandkreisInfo Nr. 48/2007 vom 16.1.2007 und Nr. 145/2007 vom 22.2.2007 Zusammenfassung Derzeit finden die ersten Messungen der Informationspflichten im Bereich der Wirtschaft statt, die sich aus dem Bundesrecht ergeben. Diese Messungen sollen spätestens 2007 abgeschlossen werden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Gespräch im Bundeskanzleramt mit Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats sowie des für den Bürokratieabbau auf Seiten der Bundesregierung zuständigen Staatssekretärs Dr. Beus zum einen eine Einbindung in diesen Prozess der Standardkostenmessung sowohl mit Blick auf eigene kommunale Unternehmen wie auch die Betroffenheit als Arbeitgeber angemahnt. Diesbezüglich hat der Bund nochmals ausdrücklich die Benennung von Referenzkommunen erbeten. Zentraler Gesprächsinhalt war darüber hinaus die Ausdehnung der Standardkostenmessung auch auf die Informationspflichten zwischen den Verwaltungen. Die Bundesseite hat zugesagt, dass eine solche Messung insbesondere der die Kommunen treffenden Informationspflichten sich unmittelbar an die Messung im Bereich der Wirtschaft anschließen soll. Dazu sollen nunmehr ab Herbst 2007 Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen initiiert werden, um das methodische Vorgehen und die Identifizierung von Informationspflichten zwischen den Beteiligten abzustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, am 12.4.2007 hat im Bundeskanzleramt auf Einladung des innerhalb der Bundesregierung für den Bürokratieabbau zuständigen Staatssekretärs Dr. Beus zusammen mit den Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats - Michael Catenhusen sowie Henning Kreibohm, ein Gespräch mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Bürokratiekostenmessung stattgefunden. Auf Seiten des Deutschen Landkreistages haben der Hauptgeschäftsführer sowie Dr. Ruge an dem Gespräch teilgenommen. Die Einladung war eine Reaktion auf ein Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände von Anfang des Jahres an Bundeskanzlerin Merkel, in dem eine stärkere Einbindung der kommunalen Seite in den laufenden Prozess des Bürokratieabbaus durch Standardkostenmessung sowie eine Ausdehnung dieses Prozesses auch auf die Verwaltung angemahnt wurden. -2_______________________________________________________________________________________________ Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-10 Fax: 0431/570050-20 eMail: [email protected] Internet: www.sh-landkreistag.de -2Einbindung der Kommunen in den laufenden Prozess der Standardkostenmessung im Bereich der Wirtschaft Auf Basis einer Abfrage in den Bundesressorts sind insgesamt gut 10.000 Informationspflichten in einer Datenbank zusammengestellt worden, welche die Unternehmen treffen. Nach verschiedenen Probeläufen sind derzeit gemäß der 20/80-Regel (20 % aller Informationspflichten machen 80 % der Belastung aus) 2000 Informationspflichten in einem Messkorb ausgewählt worden, die aktuell konkret gemessen werden. Die Kommunen sind in diesem Prozess der Standardkostenmessung erstens betroffen durch eigene Unternehmen sowie in ihrer Aufgabe als regionale Wirtschaftsförderer und schließlich auch soweit sie wie Unternehmen aus Arbeitgeber von Informationspflichten betroffen sind. Zudem besteht ein eigenes Interesse am Abbau der die Wirtschaft treffenden Informationspflichten, weil sich der Abbau in gewissem Umfang auch kostenreduzierend auf die Verwaltung auswirken kann. Es wurde klargestellt, dass eine Verlagerung von Informationspflichten, die bisher die Unternehmen getroffen haben, auf die Kommunen auszuschließen ist. Vereinbart wurde eine stärkere Beteiligung der kommunalen Seite an diesem laufenden Prozess der Standardkostenmessung im Bereich der Wirtschaft. Dazu baten Normenkontrollrat sowie Bundesregierung erneut um Benennung sowohl von kommunalen Unternehmen wie auch Referenzkommunen, die in die Befragung einbezogen werden können. Die Hauptgeschäftsstelle bittet deshalb erneut um Benennung interessierter Kreise, die dem die Standardkostenmessung konkret durchführenden statistischen Bundesamt als Ansprechpartner mitgeteilt werden können. Um entsprechende Benennungen wird bis spätestens Dienstag, 8.5.2007, gebeten. Es bestand in dem Gespräch weiter Einigkeit, dass die Kommunen selbst als „Verursacher“ von Informationspflichten durch eigenes Satzungsrecht nur in äußerst geringem Umfang in Erscheinung treten. Durchführung von Standardkostenmessungen auch bezüglich der (Kommunal-)Verwaltungen Zentraler Inhalt aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände war die anzustrebende Durchführung von Standardkostenmessungen auch hinsichtlich der die Kommunen treffenden Informationspflichten. Der Bund sagte diesbezüglich ausdrücklich zu, dass nach Abschluss der Messungen im Bereich der Wirtschaft, auch die Messung im Bereich der Kommunalverwaltungen vorgesehen sei. Aus Kapazitätsgründen könne es kein vollständig parallelen Prozess geben. Derzeit sieht der Zeitplan vor, bis Ende 2007 die durch den Bund verursachten Informationspflichten im Bereich der Wirtschaft zu messen, bis zum Frühjahr 2008 möchte man die durch die Europäische Union ausgelösten Informationspflichten im Bereich der Wirtschaft ebenfalls einbezogen zu haben. Im Anschluss daran solle sich nahtlos die Messung im Bereich der (Kommunal-)Verwaltungen anschließen. Um dieses lückenlos gewährleisten zu können, hat sich der Bund in dem Gespräch ausdrücklich bereit erklärt, spätestens im Herbst 2007 mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dazu soll in einem ersten Schritt zwischen Bund, Ländern und Kommunen Einigkeit über das methodische Vorgehen bei der Standardkostenmessung im Bereich der Verwaltung abgestimmt werden. Dazu sind mit Blick auf die bestehenden Methodenhandbücher und die jetzige Vorgehensweise im Bereich der Wirtschaft Modifikationen erforderlich. Zudem fehlt es im Bereich der Messung der Standardkosten bei der Verwaltung an anerkannten flächendeckend und intensiv erprobten Vorbildern in Europa. -3- -3- Um diesbezüglich zu Konkretisierungen zu gelangen, wird in einem ersten Schritt bereits am 14.5.2007 ein Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen niederländischen Kommunen sowie ausgewählten deutschen Kommunen unter Moderation der Bertelsmann Stiftung in Berlin stattfinden. Neben der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages werden an diesem Austausch auch zwei Landkreise teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Hoyer