BESONDERE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN der Messe BAUEN & WOHNEN vom 11. bis 16. Februar 2008 im A10-Center 1. ORT, TERMINE UND ÖFFNUNGSZEITEN 5. BEWACHUNG Messeort: Für den gesamten Zeitraum (einschließlich Auf- und Abbau) erfolgt eine nächtliche Bewachung. A10-Center 15745 Wildau, Chausseestraße 1 (Mall und Platz vor dem Eingang West) Autobahn Berliner Ring A10 Abfahrt Königs Wusterhausen oder B 179 Messetermin: 11. - 16. Februar 2008 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10:00 - 20:00 Uhr Freitag bis Samstag 10:00 - 21:00 Uhr Während der angegebenen Zeiten muss der Aussteller eine Standbetreuung garantieren. Zu beachten ist, dass das A10-Center bereits vor 8:00 Uhr für den Publikumsverkehr öffnet, so dass möglichst ab 8:30 Uhr die Stände besetzt sein sollten. Aufbau: Sonntag, 10. Februar 11:00 - 20:00 Uhr (In abgestimmten Ausnahmefällen kann der Aufbau auch nach 20:00 Uhr erfolgen.) Montag, 11. Februar Abbau: 6:00 - 9:00 Uhr Samstag, 16. Februar ab 21:00 Uhr Sonntag, 17. Februar bis 12:00 Uhr 2. AUSSTELLUNGSFLÄCHE UND STANDBAU Es werden im Innenbereich nur Aussteller zugelassen, die einen Messestandbau nachweisen können und anthrazitfarbenen Teppichboden anmieten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Teppichfliesen sind nicht gestattet. Aussteller ohne eigenen Messestand können diesen beim Veranstalter anmieten. Standflächen (auch im Außenbereich) werden grundsätzlich nur im vollen 1m-Raster vergeben. Die minimale Standtiefe beträgt 2 m, die minimale Standfläche 6 m². Die zulässige Standbauhöhe von 3 m ist einzuhalten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Sonnenschirme/Pavillons, Gartenklappstühle, Gartentische, Tapeziertische bzw. Möbel ähnlichen Charakters, offenes Feuer sowie gasbetriebene Einrichtungen sind grundsätzlich verboten. 6. WERBUNG Der Veranstalter übernimmt für die Ausstellung die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Besucherwerbung. Dazu gehören: Plakatierung im A10-Center, dem Parkplatz, in Wildau und in den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, Ankündigung der Messe durch die Massenmedien, redaktionelle Beiträge in lokalen und regionalen Medien, Herausgabe von Presseinformationen, Durchführung eines Presserundgangs, Internetveröffentlichung des Ausstellerverzeichnisses. Dem Aussteller obliegt es, eigene geeignete Werbe-Aktivitäten für seine Messebeteiligung durchzuführen. 7. MIETMESSESTÄNDE Zum Grundmessestand gehören: Zum Komplettmessestand gehören: Aluminium-Konstruktion, Rastermaß 1,0 x 2,5 m, Ausfachungen weiß, kunststoffbeschichtet, offene Rasterdecke auf 1 m Tiefe, Standblende (kann auf Wunsch beschriftet werden), ab 9 m² 1 Kabine mit verschließbarer Tür, 1 Tisch, 2 Stühle (ab 18 m² 4 Stühle), 1 Infotheke, Beleuchtung: 1 Strahler pro 3 m². Allgemeine Mietbestimmungen: Der Veranstalter veranlasst die Kennzeichnung aller Stände mit der Standnummerierung. Am Stand sind durch den Aussteller für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Der Außenbereich ist asphaltiert. 3. AUSSTELLERAUSWEISE Die Ausstellerausweise in Form eines Ansteckers enthalten neben dem Messelogo und der Standnummer eine Kurzform des Firmennamens und den Namen des Standbetreuers. Aluminium-Konstruktion, Rastermaß 1,0 x 2,5 m, Ausfachungen weiß, kunststoffbeschichtet, statische Deckenversteifung, Standblende (kann auf Wunsch beschriftet werden), Beleuchtung: 1 Strahler pro 3 m². Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Veranstaltung und beinhaltet die Lieferung, Montage und Demontage. Das Messebaumaterial und die Möbel werden mietweise zur Verfügung gestellt und sind nicht für den Einsatz im Freigelände geeignet. Vom Aussteller gewünschte Minderleistungen können im Quadratmeterpreis nicht berücksichtigt werden. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Messewände und Blenden, wie z.B. Schrauben, Nageln und Verwendung aggressiver Klebemittel, haftet der Standmieter. Das Bekleben mit lösbaren Folien ist zulässig. Klebereste sind nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen. Reinigungskosten für beklebte oder verschmutzte Flächen werden mit 2 € pro m2 berechnet. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Entsprechend der Standgröße kann jeder Aussteller je angefangener 6 m² Ausstellungsfläche einen Messeausweis kostenlos in Anspruch nehmen. Weitere Ausweise werden mit 5 € berechnet. Die Namen der Standbetreuer sind dem Veranstalter mit der Anmeldung mitzuteilen oder spätestens 5 Tage vor Messebeginn nachzureichen. Die Übergabe erfolgt während des Aufbaus. 4. HINTERLEGUNG EINER KAUTION Es gilt die Hausordnung des A10-Centers. Vor dem Aufbau muss der Aussteller beim Veranstalter eine Mietsicherheit zur Absicherung aller etwaiger Ansprüche des A10-Centers infolge einer Vertragsverletzung durch den Aussteller hinterlegen, die nach dem Abbau bei Beschwerdefreiheit zinsfrei wieder ausgehändigt wird. Weitere, im Formularfeld Zusatzausstattung nicht aufgeführte Möbel, können auf Anfrage angemietet werden. Die Höhe der Mietsicherheit hängt von der Standgröße ab und beträgt bei 6 m² 10 €, bis 12 m² 200 € und über 12 m² 300 €. 8. SONSTIGES Nachbestellungen, die ab 5 Tage vor Messebeginn beim Veranstalter eingehen, werden mit 25 % Aufschlag berechnet.