Newsletter Psychotherapie

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News, Fakten, Entwicklungen, Analysen, Kommentare zur Standespolitik
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APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und
Psychotherapie GmbH
Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel
GmbH – Annelise Heigl-Evers Institut
Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum
Ausgabe 07/2012 - 15.03.2012
Editorial
Diese Ausgabe des Newsletters enthält eine Stellungnahme der Neuen Gesellschaft
für Psychologie (NGfP), die die Mitgliederversammlung der NGfP im Anschluss an
den diesjährigen Kongress zum Problem der Direktausbildung an den
Universitäten gefasst hat.
Im weiteren informieren wir über einen Beschluss des G-BA, der – ganz im Sinne der
Kassenärztlichen Vereinigungen – eine Ausweitung der Tätigkeit ausschließlich als
KJP zugelassener Psychologischer Psychotherapeuten auf erwachsene Patienten zu
Lasten der GKV verhindern soll.
Unmittelbar vor uns liegt das
zweite Symposium „Psychotherapie“ der AVP am 17.März 2012 in Berlin
zum Thema „Therapeutische Passung“. Wir werden darüber berichten.
Stellungnahme der NGfP zum Problem der Direktausbildung an den
Universitäten
übermittelt von Prof. Dr. Dr. Günter Zurhorst, Hochschule Mittweida
Die NGfP wendet sich strikt gegen die Direktausbildung an Universitäten als
Regelmodell der Psychotherapieausbildung. Direktausbildung führt zwangsläufig zum
Übergewicht der theoretisch-wissenschaftlichen gegenüber den praktischerfahrungsorientierten Ausbildungsanteilen. Sie führt darüber hinaus zur
Konzentration von Ausbildungsgängen an denjenigen Universitäten, die über eine
ausreichend dimensionierte Hochschulambulanz verfügen und sie bedroht durch das
starke Überwiegen der verhaltenstherapeutischen Orientierung an den klinisch-
psychologischen Lehrstühlen die Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie. Die Vielfalt
der Berufszugänge und die Vielfalt der Verfahren ist aber eine wesentliche
Voraussetzung dafür, unterschiedlichen Problemlagen und unterschiedlichen
Patientengruppen psychotherapeutisch gerecht zu werden.
G-BA ergänzt erneut die Quotenregelung
Die im vorigen Jahr nach langjährigen und erheblichen berufspolitischen
Bemühungen erzielte Änderung der Quotierung für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) wurde nun vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) erneut modifiziert.
Wie bekannt erhielten damals die KJP eine eigene Quote von 20 Prozent zu Lasten
der ärztlichen Psychotherapeuten, deren Quote von 40 Prozent auf 20 Prozent
reduziert wurde – ein großer Erfolg auch für die kindlichen und jugendlichen
Patienten. Durch zahlreiche Neuzulassungen von KJP konnten die Wartezeiten für
diese sensible Patientengruppe damit erheblich reduziert werden. Die Quoten
beziehen sich natürlich nur auf die Therapeuten, die mit den gesetzlichen Kassen
abrechnen und dafür die geforderte Ergänzungsqualifikation besitzen.
Viele Psychologische Psychotherapeuten mit KJP-Ergänzungsqualifikation aber
ohne Chance auf eine umfassende Kassenzulassung sind auf die naheliegende Idee
gekommen, die genannte Änderung der Quotierung zum Anlass zu nehmen, eine
Zulassung ausschließlich zur Leistungserbringung und Abrechnung von KJPLeistungen beim Zulassungsausschuss zu beantragen. Das war soweit auch
grundsätzlich möglich und spätestens über den Berufungsausschuss oder notfalls
das Sozialgericht durchsetzbar. Seitens der KVen wurde diese Entwicklung mit
Misstrauen beobachtet, da eine Mengenausweitung befürchtet wurde.
Psychologische Psychotherapeuten, so der Verdacht, die aufgrund der
Ergänzungsqualifikation eine KJP-Zulassung erhalten hatten, könnten die
Leistungseinschränkung im Laufe der Zeit aufweichen und durchsetzen, auch
Erwachsene zu Lasten der GKV behandeln zu können. Bei den "reinen" KJP, die
dieser Ausweitung auch skeptisch gegenüberstanden, gab es dieses „Risiko“ aus
Sicht der KV nicht. Mit dem folgenden GB-A - Beschluss hat die KV nun ihre
Interessen durchgesetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2012
beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Bedarfsplanung zu ändern:
"Als Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche
psychotherapeutisch behandeln, gelten:
ausschließlich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassene
Leistungserbringer, die nicht berechtigt sind, Personen zu Lasten der GKV zu
behandeln, deren Behandlung nach Vollendung des 21. Lebensjahres
begonnen hat,
Leistungserbringer, deren psychotherapeutische Leistungen, die an Kindern
und Jugendlichen erbracht werden, an ihren Gesamtleistungen den Anteil von
90 v.H. erreichen bzw. überschreiten."
Die bisherige ergänzende „Fußnote“
„Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer weiteren Zulassung als
Psychologischer Psychotherapeut werden unbeschadet dessen mit dem Faktor 0,5
bei der Berechnung gezählt."
wurde gestrichen!
In der Begründung seines Beschlusses verweist der G-BA auf eine Evaluation der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deren Ergebnisse zeigen auf, dass eine
Bereitstellung von 50 Prozent der Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht
erreicht werden kann. Nur 9,6 Prozent der von der Fußnote erfassten
Leistungserbringer weisen einen Anteil an Leistungen für Kinder und Jugendliche
von 50 Prozent oder mehr auf. 41,1 Prozent haben einen Anteil an Leistungen
für Kinder und Jugendliche von unter 10 Prozent und nur 0,6 Prozent haben einen
Anteil von über 90 Prozent.
IMPRESSUM:
Herausgeber:
APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH;
Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise HeiglEvers Institut;
Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum
Redaktion: Dr. Erich Schröder, Gesundheitspolitik.de Verlags-GmbH,
Böhmestr. 8, 40474 Düsseldorf, [email protected]
Redaktionsbeirat:
Dipl.-Psych. Uli Meier, APP Köln
Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Werner Dinkelbach, Andernach
Professor Dr. Dipl.-Psych. Rainer Sachse, Institut für Psychologische
Psychotherapie, Bochum
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