Newsletter Psychotherapie News, Fakten, Entwicklungen, Analysen, Kommentare zur Standespolitik - APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise Heigl-Evers Institut Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Ausgabe 07/2012 - 15.03.2012 Editorial Diese Ausgabe des Newsletters enthält eine Stellungnahme der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP), die die Mitgliederversammlung der NGfP im Anschluss an den diesjährigen Kongress zum Problem der Direktausbildung an den Universitäten gefasst hat. Im weiteren informieren wir über einen Beschluss des G-BA, der – ganz im Sinne der Kassenärztlichen Vereinigungen – eine Ausweitung der Tätigkeit ausschließlich als KJP zugelassener Psychologischer Psychotherapeuten auf erwachsene Patienten zu Lasten der GKV verhindern soll. Unmittelbar vor uns liegt das zweite Symposium „Psychotherapie“ der AVP am 17.März 2012 in Berlin zum Thema „Therapeutische Passung“. Wir werden darüber berichten. Stellungnahme der NGfP zum Problem der Direktausbildung an den Universitäten übermittelt von Prof. Dr. Dr. Günter Zurhorst, Hochschule Mittweida Die NGfP wendet sich strikt gegen die Direktausbildung an Universitäten als Regelmodell der Psychotherapieausbildung. Direktausbildung führt zwangsläufig zum Übergewicht der theoretisch-wissenschaftlichen gegenüber den praktischerfahrungsorientierten Ausbildungsanteilen. Sie führt darüber hinaus zur Konzentration von Ausbildungsgängen an denjenigen Universitäten, die über eine ausreichend dimensionierte Hochschulambulanz verfügen und sie bedroht durch das starke Überwiegen der verhaltenstherapeutischen Orientierung an den klinisch- psychologischen Lehrstühlen die Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie. Die Vielfalt der Berufszugänge und die Vielfalt der Verfahren ist aber eine wesentliche Voraussetzung dafür, unterschiedlichen Problemlagen und unterschiedlichen Patientengruppen psychotherapeutisch gerecht zu werden. G-BA ergänzt erneut die Quotenregelung Die im vorigen Jahr nach langjährigen und erheblichen berufspolitischen Bemühungen erzielte Änderung der Quotierung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erneut modifiziert. Wie bekannt erhielten damals die KJP eine eigene Quote von 20 Prozent zu Lasten der ärztlichen Psychotherapeuten, deren Quote von 40 Prozent auf 20 Prozent reduziert wurde – ein großer Erfolg auch für die kindlichen und jugendlichen Patienten. Durch zahlreiche Neuzulassungen von KJP konnten die Wartezeiten für diese sensible Patientengruppe damit erheblich reduziert werden. Die Quoten beziehen sich natürlich nur auf die Therapeuten, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen und dafür die geforderte Ergänzungsqualifikation besitzen. Viele Psychologische Psychotherapeuten mit KJP-Ergänzungsqualifikation aber ohne Chance auf eine umfassende Kassenzulassung sind auf die naheliegende Idee gekommen, die genannte Änderung der Quotierung zum Anlass zu nehmen, eine Zulassung ausschließlich zur Leistungserbringung und Abrechnung von KJPLeistungen beim Zulassungsausschuss zu beantragen. Das war soweit auch grundsätzlich möglich und spätestens über den Berufungsausschuss oder notfalls das Sozialgericht durchsetzbar. Seitens der KVen wurde diese Entwicklung mit Misstrauen beobachtet, da eine Mengenausweitung befürchtet wurde. Psychologische Psychotherapeuten, so der Verdacht, die aufgrund der Ergänzungsqualifikation eine KJP-Zulassung erhalten hatten, könnten die Leistungseinschränkung im Laufe der Zeit aufweichen und durchsetzen, auch Erwachsene zu Lasten der GKV behandeln zu können. Bei den "reinen" KJP, die dieser Ausweitung auch skeptisch gegenüberstanden, gab es dieses „Risiko“ aus Sicht der KV nicht. Mit dem folgenden GB-A - Beschluss hat die KV nun ihre Interessen durchgesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2012 beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung zu ändern: "Als Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, gelten: ausschließlich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassene Leistungserbringer, die nicht berechtigt sind, Personen zu Lasten der GKV zu behandeln, deren Behandlung nach Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat, Leistungserbringer, deren psychotherapeutische Leistungen, die an Kindern und Jugendlichen erbracht werden, an ihren Gesamtleistungen den Anteil von 90 v.H. erreichen bzw. überschreiten." Die bisherige ergänzende „Fußnote“ „Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer weiteren Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut werden unbeschadet dessen mit dem Faktor 0,5 bei der Berechnung gezählt." wurde gestrichen! In der Begründung seines Beschlusses verweist der G-BA auf eine Evaluation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deren Ergebnisse zeigen auf, dass eine Bereitstellung von 50 Prozent der Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht erreicht werden kann. Nur 9,6 Prozent der von der Fußnote erfassten Leistungserbringer weisen einen Anteil an Leistungen für Kinder und Jugendliche von 50 Prozent oder mehr auf. 41,1 Prozent haben einen Anteil an Leistungen für Kinder und Jugendliche von unter 10 Prozent und nur 0,6 Prozent haben einen Anteil von über 90 Prozent. IMPRESSUM: Herausgeber: APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH; Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise HeiglEvers Institut; Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Redaktion: Dr. Erich Schröder, Gesundheitspolitik.de Verlags-GmbH, Böhmestr. 8, 40474 Düsseldorf, [email protected] Redaktionsbeirat: Dipl.-Psych. Uli Meier, APP Köln Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Werner Dinkelbach, Andernach Professor Dr. Dipl.-Psych. Rainer Sachse, Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum