Druckversion Mehr Wissen: Hilfsangebote, Formales und Finanzielles Bei metastasiertem Brustkrebs ist je nach persönlicher Situation vieles zu organisieren. Dazu gehören finanzielle Dinge wie Krankengeld und Organisatorisches wie die Beantragung einer Rehabilitation oder von Hilfen im Haushalt. Auch der Wiedereinstieg in den Beruf kann zu regeln sein. Die Erkrankung und ihre Behandlung können den Alltag grundlegend verändern. Je nachdem, ob Sie (noch) berufstätig sind und / oder Kinder zu versorgen haben, müssen Sie Ihre alltäglichen Verpflichtungen und Aktivitäten neu organisieren. Praktische Unterstützung wie Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung ist dabei sehr wichtig. Für viele Frauen ist es schwer, mit der Zeit ihre Rolle als „Versorgende“ aufzugeben und mit abnehmender körperlicher Belastbarkeit auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dennoch: Trotz der Belastung durch Krankheit und Behandlung leben viele Frauen mit metastasiertem Brustkrebs ein ausgefülltes Leben und halten ihren normalen Alltag aufrecht, so gut es geht. Nach der Entlassung aus Krankenhaus oder Reha Wenn ein längerer Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zu Ende geht, kann das Ängste und Unsicherheiten auslösen. Welche Ärztinnen und Ärzte sind für die weitere medizinische Betreuung zuständig? Wie komme ich mit dem Alltag daheim zurecht? Wie kann ich meine Kinder versorgen? Wie kann es mir gelingen, wieder in den Beruf zurückzufinden? Dies sind einige der Fragen, die sich viele Frauen stellen. Wenn auch Sie sich Gedanken machen, wie es nach der Entlassung weitergeht: Es gibt Anlaufstellen, bei denen Sie Hilfe und Unterstützung finden können. Bereits im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik können Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des (Klinik-)Sozialdienstes Kontakt aufnehmen. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, können Sie das Pflegepersonal oder die Ärztinnen und Ärzte auf Ihrer Station ansprechen und nach dem Sozialdienst fragen. Der Sozialdienst kann mit Ihnen die Entlassung und die Zeit danach planen. Möglicherweise haben Sie und / oder Ihre Familie Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege. Der Sozialdienst kann Sie zudem mit Rat und Tat bei der Planung des Alltags unterstützen und helfen, weitere soziale oder finanzielle Hilfen zu beantragen, um die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern. Eventuell bietet Ihre Klinik auch eine Brücken- oder Überleitungspflege an, um den Übergang nach Hause so gut wie möglich zu gestalten. Eine Auswahl von weiteren Anlaufstellen, die Informationen, Beratung und Begleitung bieten, finden Sie am Ende dieser Information. Kranken- und Rentenversicherung Ihre gesetzliche Krankenkasse kommt für alle medizinisch notwendigen Leistungen auf: für ambulante und Klinikbehandlungen, für Heilmittel wie Physiotherapie und auch für Hilfsmittel wie Brustprothesen. Die Kosten einer Rehabilitation werden in der Regel von der Krankenoder Rentenversicherung übernommen. Die Rentenversicherung ist meist zuständig, wenn durch eine Rehabilitation eine Erwerbsunfähigkeit verhindert werden soll. Eine ärztliche Verordnung (Rezept) ist immer die Voraussetzung für die Kostenübernahme. Auch der Kliniksozialdienst kann Ihnen bei Fragen zur Krankenversicherung helfen und Sie beim Antrag auf eine Rehabilitations-Maßnahme oder Haushaltshilfe unterstützen. Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin erhalten Sie innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen lang Krankengeld, wenn Sie aufgrund derselben Erkrankung länger arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld kann während dieses Zeitraums anderthalb Jahre am Stück in Anspruch genommen werden oder mehrmals für kürzere Zeit. Sie beantragen es bei Ihrer Krankenkasse. Für Menschen, die längere Zeit mit einer Krebserkrankung leben, ist die Zuzahlungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung niedriger: Sie müssen höchstens ein Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens für Zuzahlungen verwenden (statt zwei Prozent). Weitere Informationen gibt es bei Ihrer Krankenkasse. Für Beamte und privat Versicherte gelten teilweise andere Regelungen zu Leistungen und Kostenübernahmen. Hier ist es sinnvoll, sich direkt bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle zu erkundigen. Sie können außerdem beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands können Sie einen Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB), auch Verschlimmerungsantrag genannt, stellen. Der Ausweis verschafft Ihnen unter anderem finanzielle Vergünstigungen sowie einen erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Berufliche Rehabilitation oder Rente? Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann das einen tiefen Einschnitt bedeuten – finanziell, aber auch sozial. Manche Frauen haben dann das Gefühl, kein aktives und gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft mehr zu sein. Andere Frauen ziehen sich ohne Bedauern vom Job zurück, widmen sich anderen Aufgaben und verbringen mehr Zeit mit ihrer Familie und Freunden. Vielleicht verändern sich Ihre Prioritäten mit der Zeit: Nur Sie können herausfinden, welche Tätigkeiten für Sie besonders wichtig sind und in welcher Umgebung Sie sich wohl fühlen. Vielleicht ist eine Teilzeitarbeit für Sie möglich, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Auch eine andere berufliche oder ehrenamtliche Aufgabe, die sich flexibler gestalten lässt als Ihre bisherige Arbeit, kann eine Möglichkeit sein. Wer nach längerer Krankheit wieder in den Beruf zurückkehren möchte, kann oft nicht gleich wieder im bisherigen Umfang arbeiten. Dann bietet das „Hamburger Modell“ die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung. Dabei können die Arbeitszeiten flexibel angepasst werden: Zunächst arbeiten Sie nur wenige Stunden am Tag, und wenn Sie gut damit zurechtkommen, später mehr. Voraussetzung ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers und Ihrer Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Arbeitslosengeld I oder II bei der Agentur für Arbeit, oder Sozialgeld bei Ihrem Sozialamt beantragen. Der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kann in kleinem Umfang schnell und unbürokratisch in finanziellen Notlagen aufgrund einer Krebserkrankung helfen. Wenn eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, können Sie beim Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Je nachdem, wie alt Sie sind und ob Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie die reguläre Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können nun die Bedingungen für eine entsprechende Rente erfüllt sein. Weitere Anlaufstellen Ihnen stehen vielfältige Hilfen und Leistungen zu – dazu gehören zum Beispiel das Krankengeld sowie Hilfen für Haushalt oder Pflege. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Sie dazu beraten und bei einer Antragstellung helfen können. Sowohl bei persönlichen Entscheidungen als auch in finanziellen und sozialrechtlichen Fragen können Fachkräfte Sie unterstützen. Eine individuelle Beratung – telefonisch oder persönlich – finden Sie beispielsweise bei dem Krebsinformationsdienst, der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, den Krebsberatungsstellen verschiedener Träger, Ihrer Kranken- und Rentenversicherung sowie örtlichen (psycho-)sozialen Beratungsstellen – Ansprechpartner kann Ihnen das Sozial- und das Gesundheitsamt nennen. Sie können sich außerdem an den Kliniksozialdienst oder eine Reha-Servicestelle wenden. Diese Stellen informieren zu medizinischer und beruflicher Rehabilitation und helfen bei der Antragstellung. Adressen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung. Quellen DeSanto-Madeya S, Bauer-Wu S, Gross A. Activities of daily living in women with advanced breast cancer. Oncol Nurs Forum 2007; 34(4): 841-846. Deutsche Krebshilfe. Wegweiser zu Sozialleistungen. 02.2016. Frauenselbsthilfe nach Krebs Bundesverband e.V. Leben mit Metastasen. 01.2015. Frauenselbsthilfe nach Krebs Bundesverband e.V. Soziale Informationen 2016. 01.2016. Krebsinformationsdienst (KID). Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Anlaufstellen. 08.04.2015. Luoma ML, Hakamies-Blomqvist L. The meaning of quality of life in patients being treated for advanced breast cancer: a qualitative study. Psychooncology 2004; 13(10): 729-739. IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vorund Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen. Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Wir bieten keine individuelle Beratung. Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden. 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