Special Section Onkologie 1985;8:71-73 Memorandum und Statut Downloaded by: 88.99.70.242 - 11/3/2017 7:57:09 PM Memorandum und Statut über den Aufbau onkologischer Versorgungsstrukturen durch die niedergelassene Arzteschaft Das Ziel der Verbindung niedergelassener internistischer Onkologen ist die Förderung einer qualifizierten Versor-gung krebskranker Patienten. Durch die Sicherung und Ausdehnung der medizinischen Kompetenz im Bereich der ambulanten onkologischen Diagnostik und Therapie wird eine Ergänzung zur Krankenhausbehandlung ange-boten, damit der Gesamtbedarf an fachgerechter Versor-gung erfüllt werden kann. Die Optimierung der regionalen onkologischen Kranken-versorgung erfordert eine enge und dauerhafte Koopera-tion von niedergelassenen Ärzten resp. onkologischen Schwerpunkten und Tumorzentren. Sie soil sicherstellen, daß alle Krebskranken nach wissenschaftlich anerkann-ten, dem jeweiligen Stand der medizinischen Entwick-lung entsprechenden Diagnose- und Therapieplänen ver-sorgt werden. In einer «kommunalen onkologischen Arbeitsgemein-schaft» sollen praktizierende Onkologen und Onkologie-schwestern gemeinsam mit dem Hausarzt, der Gemeinde-schwester resp. Sozialstation die häusliche Pflege zum Wohl der Patienten und zur Entlastung der Krankenhäuser stärken. Durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem klinisch tätigen Onkologen soil einerseits die klinische Krebsfor-schung gefördert und andererseits die Übersetzung von Forschungsergebnissen in die tägliche Praxis beschleunigt werden. Hierzu muß die fachliche Kompetenz gegenseitig aner-kannt und eine besondere Ermächtigung des leitenden, überwiegend und schwerpunktmäßig klinisch tätigen Onkologen für die Teilnahme an der ambulanten onkologischen Versorgung angestrebt werden, damit dieses Versorgungsmodell gemäß den Vorstellungen der Arbeitsge-meinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT Heidelberg 1980) zur regionalen onkologischen Krankenversorgung wirksam werden kann. Das folgende Statut beschreibt die Ziele der Verbindung niedergelassener Onkologen, ihrer Organisation inner-halb der AIO der Deutschen Krebsgesellschaft und dient der Sicherung der für die onkologische Versorgung erfor-derlichen Qualifikationen von Seiten der niedergelassenen Arzteschaft. Ziele der Verbindung niedergelassener Onkologen Förderung einer qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten im Rahmen kommunaler onkologischer Kooperation Sicherung und Ausdehnung der medizinischen Kompetenz im Bereich der ambulanten onkologischen Diagnostik und Therapie Förderung der Kooperation von niedergelassenen Ärzten, Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten auf dem Gebiet der Onkologie Förderung der Fortbildung onkologisch verantwortli-cher Ärzte 9 Schaffung von Qualifikationskriterien für den onkologisch verantwortlichen Arzt und seine Praxis Definition der Zuständigkeitsbereiche des onkologisch verantwortlichen Arztes Wahrung weiterer Interessen onkologisch verantwort-licher Ärzte (z. B. Beteiligung an Forschungsprogram-men, Facharztfragen, Praxisstrukturen) Organisation der Verbindung niedergelassener Onkologen Die Verbindung stellt eine Gruppierung innerhalb der AIO dar. Sie halt sich an die Satzung der Deutschen Krebsgesellschaft und die Zielsetzungen der AIO. Sie legt Grundsatzpapiere wie Statuten, Verträge und Vereinbarungen mit Dritten der AIOMitgliederver-sammlung vor. Die Stellungnahme der Mitgliederver-sammlung der AIO zu diesen Vorlagen ist für die Handlungsweise der Verbindung richtungsweisend. Die Verbindung benennt einen Delegierten, der an den Vorstandssitzungen der AIO teilnimmt und den Vorstand permanent über die Aktivitäten der Verbindung informiert. Die Verbindung anerkennt vorläufige und aufschiebende Entscheide des AlO-Vorstandes zu ihren Aktivitäten, bis die Mitgliederversammlung defi-nitiv Stellung nehmen kann. Die Verbindung verhandelt mit anderen Organisatio-nen im Einvernehmen mit dem Vorstand der AIO. Ein Mitglied des Vorstandes der AIO nimmt an den Sitzungen der Verbindung oder ihres Vorstandes teil. Nur Mitglieder der AIO können Mitglieder der Verbindung werden. 72 Memorandum und Statut Downloaded by: 88.99.70.242 - 11/3/2017 7:57:09 PM Die Verbindung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus 3 Mitgliedern (Vorsitzender, stellvertre-tender Vorsitzender und Sekretär). Der Vorstand han-delt im Auftrag der Mitgliederversammlung der Verbindung und ist dieser Rechenschaft schuldig. Die AIO unterstützt die Verbindung bei der Verwirkli-chung ihrer Zielsetzungen gemäß den Entscheidungen der AIO-Mitgliederversammlung. Strukturen onkologischer Versorgung durch niedergelassene Ärzte Die onkologische Basisversorgung besteht aus Krebsvorsorge, Basisdiagnostik und Nachsorge. Die Aufgaben werden vom Arzt für Allgemeinmedizin und den verschiedenen Fachgebietsärzten in Überein-stimmung mit dem regionalen onkologischen Arbeits-kreis übernommen. Bedarf es darüber hinaus der speziel-len onkologischen Versorgung, so kann diese an den onkologisch verantwortlichen Arzt weitergegeben werden, der im Auftrag des überweisenden Arztes und gemeinsam mit diesem die Sicherstellung der ambulanten onkologischen Patientenbetreuung ergänzt (Zuweisung zur Konsiliaruntersuchung) oder übernimmt (Zuweisung zur Mitbehandlung). Im Rahmen einer möglichst umfas-senden Rehabilitation Krebskranker wird eine wohnort-nahe ambulante Versorgung durch persönlich zuständige, dazu besonders qualifizierte Ärzte angestrebt. Sie stehen in einer engen und dauerhaften Kooperation mit onkologischen Fachabteilungen bzw. Tumorzentren und erwei-tern durch ständigen Erfahrungsaustausch mit anderen Fachgebieten ihre onkologische Kompetenz. Die Qualifikation des niedergelassenen Onkologen, seine Aufgaben und Praxisstrukturen werden wie folgt be-schrieben: Downloaded by: 88.99.70.242 - 11/3/2017 7:57:09 PM Der onkologisch verantwortliche Arzt Verantwortlich für die fachliche Zusammenarbeit und Erfüllung der organisatorischen Erfordernisse ist ein für die onkologische Versorgung besonders qualifizierter Arzt. Dieser verfügt über eine mindestens 3jährige Wei-terbildung in der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, insbesondere Anwendung zytostatischer Substanzen und Hormonpräparate, und ist Mitglied der AIO (Arbeitsgemeinschaft für Internistische Onkologie) der Deutschen Krebsgesellschaft. Es ist nachzuweisen, daß entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrun-gen auf folgenden Gebieten vorliegen: Diagnostik neoplastischer Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen Pharmakologie, Toxikologie, Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaft-lich anerkannter Therapieverfahren Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen Der onkologisch verantwortliche Arzt hat sicherzustellen: Organisatorische Maßnahmen Ständige Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, insbesondere dem Hausarzt, den Tumorzentren bzw. onkologischen Schwerpunkten. Fachgerechte Dokumentation der Krebserkrankung und ihres Verlaufes, speziell der histologischen Befunde, der OP-Berichte, der Strahlenprotokolle und der systemi-schen und medikamentösen Therapie mit Rückinforma-tion der vorbehandelnden Ärzte an onkologischen Schwerpunkten bzw. Tumorzentren über den Krankheits-verlauf. Aufbau und Organisation von Praxisstrukturen sowie Führung von Mitarbeitern, die der Sicherstellung einer fachgerechten ambulanten onkologischen Versorgung und Erhaltung der eigenen medizinischen Kompetenz auf den Gebieten der onkologischen Diagnostik und Therapie dienen. Medizinische Maßnahmen Einführung und Anpassung der wissenschaftlich gesicherter Diagnose- und Nachsorgepläne Koordinierung und/oder Durchführung der aktiven Langzeitversorgung nach den o. g. organisatorischen Grundsätzen und Rezidivbehandlung als additive operative, strahlen- und/oder chemotherapeutische Maßnahmen. Koordinierung, ggf. Durchführung der passiven Langzeitversorgung, insbesondere: Verlaufsbeobachtung zur Kontrolle des Therapieer-folges Diagnostik und Therapie zusätzlicher Erkrankungen symptomatische Therapie (z. B. Schmerztherapie) Kontrolle und Behandlung therapiebedingter Neben-wirkungen und Erkrankungen Koordinierung und/oder Durchführung von Maßnahmen der psychosozialen Betreuung des Patienten und seiner Familie durch psychotherapeutische Versorgung und andere externe Dienste Mitwirkung bei der Einleitung und Durchführung der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation Organisation und Leitung der häuslichen Krankenpflege im Rahmen einer kommunalen onkologischen Arbeitsgemeinschaft zusammen mit dem Hausarzt und Gemeinde-schwester resp. Sozialstation. Die onkologische Schwerpunktpraxis Diese stellt eine besondere Kooperationsform für die spezielle onkologische Krankenversorgung dar. Der hier tätige, onkologisch verantwortliche Arzt ist Mitglied einer Praxisgemeinschaft, die in ihrer Zusammensetzung die Kontinuität der onkologischen Memorandum und Statut 73 Downloaded by: 88.99.70.242 - 11/3/2017 7:57:09 PM Betreuung (auch im Falle der Vertretung) einschließlich der pflegerischen Aufgaben gewährleisten muß soil eine regionale onkologische Kooperationsgemein-schaft mit den folgenden Disziplinen bilden: Pathologie, Chirurgie, Gynäkologie, Strahlentherapie, Radiodiagnostik, Labormedizin mit Zytologie sowie weitere, den medizinischen Erfordernissen entspre-chende Spezialgebiete (Neurologie, Psychiatrie, HNO, Urologie usw.) soil Mitglied eines interdisziplinären onkologischen Arbeitskreises sein stellt Praxis- und Versorgungsstrukturen bereit, die ge-mäß den Vorstellungen der Kassenärztlichen BundesNiedergelassene Onkologen in der AIO Arbeitsgemeinschaft Internîstische Onkologie Sektion der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. vereinigung die spezielle onkologische Krebsbetreuung gewährleisten ist zur Übernahme der Behandlung von Tumorkranken wie zur konsiliarischen Beratung der sonst für sie zu-ständigen Ärzte bereit sichert die fachliche Qualität und Fortbildung seiner Mitarbeiter, insbesondere der Onkologieschwester, in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Deutschen Krebsgesellschaft und ihrer Arbeitsgemein-schaften. [vgl. Dtsch. Ärzteblatt 81: 3681 -3682 (1984)]