Memorandum und Statut

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Special Section
Onkologie 1985;8:71-73
Memorandum und Statut
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Memorandum und Statut
über den Aufbau onkologischer Versorgungsstrukturen
durch die niedergelassene Arzteschaft
Das Ziel der Verbindung niedergelassener internistischer Onkologen ist die Förderung einer
qualifizierten Versor-gung krebskranker Patienten. Durch die Sicherung und Ausdehnung der
medizinischen Kompetenz im Bereich der ambulanten onkologischen Diagnostik und Therapie
wird eine Ergänzung zur Krankenhausbehandlung ange-boten, damit der Gesamtbedarf an
fachgerechter Versor-gung erfüllt werden kann.
Die Optimierung der regionalen onkologischen Kranken-versorgung erfordert eine enge und
dauerhafte Koopera-tion von niedergelassenen Ärzten resp. onkologischen Schwerpunkten und
Tumorzentren. Sie soil sicherstellen, daß alle Krebskranken nach wissenschaftlich anerkann-ten,
dem jeweiligen Stand der medizinischen Entwick-lung entsprechenden Diagnose- und
Therapieplänen ver-sorgt werden.
In einer «kommunalen onkologischen Arbeitsgemein-schaft» sollen praktizierende Onkologen
und Onkologie-schwestern gemeinsam mit dem Hausarzt, der Gemeinde-schwester resp.
Sozialstation die häusliche Pflege zum Wohl der Patienten und zur Entlastung der Krankenhäuser stärken.
Durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem klinisch tätigen Onkologen soil einerseits die
klinische Krebsfor-schung gefördert und andererseits die Übersetzung von
Forschungsergebnissen in die tägliche Praxis beschleunigt werden.
Hierzu muß die fachliche Kompetenz gegenseitig aner-kannt und eine besondere Ermächtigung
des leitenden, überwiegend und schwerpunktmäßig klinisch tätigen Onkologen für die
Teilnahme an der ambulanten onkologischen Versorgung angestrebt werden, damit dieses Versorgungsmodell gemäß den Vorstellungen der Arbeitsge-meinschaft Deutscher Tumorzentren
(ADT Heidelberg 1980) zur regionalen onkologischen Krankenversorgung wirksam werden
kann.
Das folgende Statut beschreibt die Ziele der Verbindung niedergelassener Onkologen, ihrer
Organisation inner-halb der AIO der Deutschen Krebsgesellschaft und dient der Sicherung der
für die onkologische Versorgung erfor-derlichen Qualifikationen von Seiten der
niedergelassenen Arzteschaft.
Ziele der Verbindung niedergelassener Onkologen
Förderung einer qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten im Rahmen kommunaler
onkologischer Kooperation
Sicherung und Ausdehnung der medizinischen Kompetenz im Bereich der ambulanten
onkologischen Diagnostik und Therapie
Förderung der Kooperation von niedergelassenen Ärzten, Tumorzentren und onkologischen
Schwerpunkten auf dem Gebiet der Onkologie
Förderung der Fortbildung onkologisch verantwortli-cher Ärzte
9 Schaffung von Qualifikationskriterien für den onkologisch verantwortlichen Arzt und seine
Praxis
Definition der Zuständigkeitsbereiche des onkologisch verantwortlichen Arztes
Wahrung weiterer Interessen onkologisch verantwort-licher Ärzte (z. B. Beteiligung an
Forschungsprogram-men, Facharztfragen, Praxisstrukturen)
Organisation der Verbindung niedergelassener Onkologen
Die Verbindung stellt eine Gruppierung innerhalb der AIO dar. Sie halt sich an die Satzung der
Deutschen Krebsgesellschaft und die Zielsetzungen der AIO.
Sie legt Grundsatzpapiere wie Statuten, Verträge und Vereinbarungen mit Dritten der AIOMitgliederver-sammlung vor. Die Stellungnahme der Mitgliederver-sammlung der AIO zu
diesen Vorlagen ist für die Handlungsweise der Verbindung richtungsweisend.
Die Verbindung benennt einen Delegierten, der an den Vorstandssitzungen der AIO teilnimmt
und den Vorstand permanent über die Aktivitäten der Verbindung informiert. Die Verbindung
anerkennt vorläufige und aufschiebende Entscheide des AlO-Vorstandes zu ihren Aktivitäten, bis
die Mitgliederversammlung defi-nitiv Stellung nehmen kann.
Die Verbindung verhandelt mit anderen Organisatio-nen im Einvernehmen mit dem Vorstand
der AIO.
Ein Mitglied des Vorstandes der AIO nimmt an den Sitzungen der Verbindung oder ihres
Vorstandes teil.
Nur Mitglieder der AIO können Mitglieder der Verbindung werden.
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Die Verbindung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus 3 Mitgliedern
(Vorsitzender, stellvertre-tender Vorsitzender und Sekretär). Der Vorstand han-delt im Auftrag
der Mitgliederversammlung der Verbindung und ist dieser Rechenschaft schuldig.
Die AIO unterstützt die Verbindung bei der Verwirkli-chung ihrer Zielsetzungen gemäß den
Entscheidungen der AIO-Mitgliederversammlung.
Strukturen onkologischer Versorgung durch niedergelassene Ärzte
Die onkologische Basisversorgung besteht aus
Krebsvorsorge,
Basisdiagnostik und
Nachsorge.
Die Aufgaben werden vom Arzt für Allgemeinmedizin und den verschiedenen Fachgebietsärzten
in Überein-stimmung mit dem regionalen onkologischen Arbeits-kreis übernommen. Bedarf es
darüber hinaus der speziel-len onkologischen Versorgung, so kann diese an den onkologisch
verantwortlichen Arzt weitergegeben werden, der im Auftrag des überweisenden Arztes und
gemeinsam mit diesem die Sicherstellung der ambulanten onkologischen Patientenbetreuung
ergänzt (Zuweisung zur Konsiliaruntersuchung) oder übernimmt (Zuweisung zur
Mitbehandlung). Im Rahmen einer möglichst umfas-senden Rehabilitation Krebskranker wird
eine wohnort-nahe ambulante Versorgung durch persönlich zuständige, dazu besonders
qualifizierte Ärzte angestrebt. Sie stehen in einer engen und dauerhaften Kooperation mit
onkologischen Fachabteilungen bzw. Tumorzentren und erwei-tern durch ständigen
Erfahrungsaustausch mit anderen Fachgebieten ihre onkologische Kompetenz.
Die Qualifikation des niedergelassenen Onkologen, seine Aufgaben und Praxisstrukturen werden
wie folgt be-schrieben:
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Der onkologisch verantwortliche Arzt Verantwortlich für die fachliche Zusammenarbeit und
Erfüllung der organisatorischen Erfordernisse ist ein für die onkologische Versorgung besonders
qualifizierter Arzt. Dieser verfügt über eine mindestens 3jährige Wei-terbildung in der
Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, insbesondere Anwendung zytostatischer
Substanzen und Hormonpräparate, und ist Mitglied der AIO (Arbeitsgemeinschaft für
Internistische Onkologie) der Deutschen Krebsgesellschaft. Es ist nachzuweisen, daß
entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrun-gen auf folgenden Gebieten vorliegen:
Diagnostik neoplastischer Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und
Folgeerkrankungen
Pharmakologie, Toxikologie, Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie
Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich
Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaft-lich anerkannter Therapieverfahren
Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen
Der onkologisch verantwortliche Arzt hat sicherzustellen: Organisatorische Maßnahmen
Ständige Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, insbesondere dem Hausarzt, den
Tumorzentren bzw. onkologischen Schwerpunkten.
Fachgerechte Dokumentation der Krebserkrankung und ihres Verlaufes, speziell der
histologischen Befunde, der OP-Berichte, der Strahlenprotokolle und der systemi-schen und
medikamentösen Therapie mit Rückinforma-tion der vorbehandelnden Ärzte an onkologischen
Schwerpunkten bzw. Tumorzentren über den Krankheits-verlauf.
Aufbau und Organisation von Praxisstrukturen sowie Führung von Mitarbeitern, die der
Sicherstellung einer fachgerechten ambulanten onkologischen Versorgung und Erhaltung der
eigenen medizinischen Kompetenz auf den Gebieten der onkologischen Diagnostik und Therapie
dienen.
Medizinische Maßnahmen
Einführung und Anpassung der wissenschaftlich gesicherter Diagnose- und Nachsorgepläne
Koordinierung und/oder Durchführung der aktiven Langzeitversorgung nach den o. g. organisatorischen Grundsätzen und Rezidivbehandlung als additive operative,
strahlen- und/oder chemotherapeutische Maßnahmen.
Koordinierung, ggf. Durchführung der passiven Langzeitversorgung, insbesondere:
Verlaufsbeobachtung zur Kontrolle des Therapieer-folges
Diagnostik und Therapie zusätzlicher Erkrankungen
symptomatische Therapie (z. B. Schmerztherapie)
Kontrolle und Behandlung therapiebedingter Neben-wirkungen und Erkrankungen
Koordinierung und/oder Durchführung von Maßnahmen der
psychosozialen Betreuung des Patienten und seiner Familie durch psychotherapeutische
Versorgung und andere externe Dienste
Mitwirkung bei der Einleitung und Durchführung der medizinischen, sozialen und beruflichen
Rehabilitation
Organisation und Leitung der häuslichen Krankenpflege im Rahmen einer kommunalen
onkologischen Arbeitsgemeinschaft zusammen mit dem Hausarzt und Gemeinde-schwester resp.
Sozialstation.
Die onkologische Schwerpunktpraxis Diese stellt eine besondere Kooperationsform für die
spezielle onkologische Krankenversorgung dar. Der hier tätige, onkologisch verantwortliche
Arzt
ist Mitglied einer Praxisgemeinschaft, die in ihrer
Zusammensetzung die Kontinuität der onkologischen
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Betreuung (auch im Falle der Vertretung) einschließlich der pflegerischen Aufgaben
gewährleisten muß
soil eine regionale onkologische Kooperationsgemein-schaft mit den folgenden Disziplinen
bilden: Pathologie, Chirurgie, Gynäkologie, Strahlentherapie, Radiodiagnostik, Labormedizin
mit Zytologie sowie weitere, den medizinischen Erfordernissen entspre-chende Spezialgebiete
(Neurologie, Psychiatrie, HNO, Urologie usw.)
soil Mitglied eines interdisziplinären onkologischen Arbeitskreises sein
stellt Praxis- und Versorgungsstrukturen bereit, die ge-mäß den Vorstellungen der
Kassenärztlichen BundesNiedergelassene Onkologen in der AIO
Arbeitsgemeinschaft Internîstische Onkologie Sektion der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
vereinigung die spezielle onkologische Krebsbetreuung gewährleisten
ist zur Übernahme der Behandlung von Tumorkranken wie zur konsiliarischen Beratung der
sonst für sie zu-ständigen Ärzte bereit
sichert die fachliche Qualität und Fortbildung seiner Mitarbeiter, insbesondere der
Onkologieschwester, in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Deutschen
Krebsgesellschaft und ihrer Arbeitsgemein-schaften.
[vgl. Dtsch. Ärzteblatt 81: 3681 -3682 (1984)]
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