Bundesteilhabegesetz: Meilenstein für mehr Selbstbestimmung Endlich: Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt - eine der wichtigsten sozialen Reformen für umfassende gesellschaftliche Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Einige Verbände haben in den letzten Tagen Kritik geäußert. Der Bundestag startet nun seine Beratungen. Ich bin mir sicher, dass wir noch die eine oder andere Verbesserung erreichen können – so wie das Parlament bisher jeden Gesetzentwurf verändert hat. Schon heute sind große Verbesserungen vorgesehen: Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt selbst bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht! Diese Beträge können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Und eine gute Nachricht für die Kämmerer: Die SPD hat durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden. Martina Stamm-Fibich Deutscher Bundestag Wahlkreis Erlangen Platz der Republik 1 Friedrich-List-Straße 5 Marktplatz 34 11011 Berlin 91054 Erlangen 91207 Lauf an der Pegnitz T 030 227 774 22 T 09131 812 653 3 T 09123 999 818 0 F 030 227 764 24 F 09131 812 651 3 F 09123 999 818 5 [email protected] www.stamm-fibich.de Wahlkreis Roth Sicherheit und Freiheit brauchen einen starken Rechtsstaat Die Verhaftung von vier Verdächtigen, denen die Planung eines Terroranschlags in Düsseldorf vorgeworfen wird, hat deutlich gemacht: Deutschland ist wie andere Länder in Europa ein potenzielles Angriffsziel des islamistischen Terrors. Im Kampf gegen internationalen Terror ist eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden entscheidend. Der Entwurf des Anti-TerrorGesetzes, über den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, sieht daher u.a. vor, den Informationsaustausch über nationale Grenzen hinweg zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Grundlage für die Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten geschaffen. Das stärkt öffentliche Sicherheit und Datenschutz im internationalen Informationsausgleich gleichermaßen. Zudem ist vorgesehen, die Höchstdauer der innerdeutschen Gemeinsamen (Projekt-) Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten auf 5 Jahre zu verlängern. Und: Wir verpflichten die Telekommunikationsdienstleister, künftig die Identität von Prepaid-Kunden durch die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu prüfen. Außerdem soll die Bundespolizei künftig – wie das Bundeskriminalamt auch – verdeckte Ermittler bereits zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen und nicht erst zur Strafverfolgung. Für die SPD steht fest: Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Das eine ist ohne das andere nicht zu erreichen. Deshalb setzen wir uns für einen starken Rechtsstaat ein. Schutz und Sicherheit gibt es aber nur, wenn Polizei und Justiz handlungsfähig sind. Nur wenn Gesetze konsequent vollzogen werden, können sie wirken. Auf dem Parteikonvent der SPD wurde daher die Forderung der Bundestagsfraktion bekräftigt: Bis 2019 sollen Bund und Länder 12.000 neue Stellen bei der Polizei schaffen. Denn die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum ist Aufgabe der Polizei. Sie gehört weder in die Hände von privaten Diensten noch der Bundeswehr, wie CDU und CSU es immer wieder fordern. Für mehr Sicherheit brauchen wir eine Polizei, die Präsenz zeigt, gut ausgestattet ist und die selbst vor Angriffen bei Einsätzen geschützt ist. Das ist unser Ziel. Der Petitionsausschuss: Das Stimmungsbarometer der Bürger Einmal im Jahr hat der Petitionsausschuss seinen großen Auftritt im Plenum. Dann wird der Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Der Petitionsausschuss ist eine Art Stimmungsbarometer für die Sorgen, Ängste und Probleme der Bürger. Bei uns landen die Kritik und die Verbesserungsvorschläge, wenn die Menschen merken, dass ein Gesetz zwar in der Theorie gut gemeint war, in der Praxis aber hakt. Deshalb ist der Petitionsausschuss so enorm wichtig. Außerdem ist er ein entscheidender Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Das Politikverständnis vieler Bürger hat sich verändert. Immer mehr Menschen wollen mitreden, sich selbst einbringen, mit eigenem Engagement die Dinge verändern. Die SPD unterstützt diesen neuen Anspruch an Politik. Wir wollen die Instrumente der direkten Demokratie ausweiten. Und wir haben in der eigenen Partei damit angefangen. Per Mitgliederentscheid fragen wir die Basis, welchen Weg sie gehen will. Der Petitionsausschuss ist das verfassungsrechtlich verankerte Instrument der Mitbe-stimmung in unserer Demokratie. Im Jahr 2015 sind beim Deutschen Bundestag 13.137 Petitionen eingegangen. Aus meinem Wahlkreis Erlangen haben im Jahr 2015 36 Bürger ein Anliegen an den Petitionsausschuss geschickt. Rund 1.500 Petitionen kamen aus dem Gesundheitsbereich. Aus dem Gesundheitsbereich kam auch eine Petition, die im letzten Jahr in einem Gesetz mündete. 2012 hat ein Petent den Ausschuss auf ein Problem hingewiesen. Seine Tochter war verstorben. Die Enkel beziehen seitdem Halbwaisenrente und müssen freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung zahlen – und die sind teurer als Pflichtbeiträge. Wir haben die Petition an das Gesundheitsministerium überwiesen. Und das hat die Lösung des Beitrag-Problems ins sog. E-Health-Gesetz geschrieben: Ab 1.1.2017 sind (Halb-) Waisenrentner pflichtversichert. Ihnen steht also ab nächstem Jahr die Familienversicherung offen. Früh übt sich – „Jungparlamentarier“ zu Besuch im Bundestag Am Anfang der Woche hatte ich Besuch aus meinem Wahlkreis: Justus Schömann aus Erlangen war einer der 315 Teilnehmer des Planspiels Jugend und Parlament. Der Abiturient sitzt seit 2014 im Erlanger Jugendparlament. Für das Planspiel musste er seine politische Identität wechseln und ein Mitglied der CVP (Christliche Volkspartei) spielen. Als fiktiver Abgeordneter saß er im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ich durfte ein sehr anregendes und interessantes Gespräch mit ihm führen. Toll, dass es so engagierte junge Menschen wie Justus gibt. Nachhaltigkeit ins Grundgesetz! Im letzten Jahr haben alle Staaten der Welt sich auf die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele zu Bekämpfung von Hunger und Armut und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Diese 17 Ziele werden ganz aktuell in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie eingearbeitet. Im Rahmen der Europäischen Woche der Nachhaltigkeit haben nun viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag und der Regierung mit einer aufmerksamkeitsstarten Aktion für eine ehrgeizige Umsetzung der Ziele geworben. Denn soweit Deutschland in vielen Bereichen ist, so ist es bei einigen Zielen auch Entwicklungsland. So etwa bei „meinem“ Ziel 15 (Leben an Land), das auch die Bewahrung der Artenvielfalt beinhaltet. Hier haben wir in Deutschland enorme Probleme durch die Landwirtschaft. Jede Kollegin und jeder Kollege setzte seinen eigenen Schwerpunkt, und so wurde deutlich, dass Nachhaltigkeit über alle Politikbereiche vernetzt gedacht werden muss. Hier bin ich im Gespräch mit Thomas Oppermann, dem das Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) besonders am Herzen lag. Mit der Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz würden wir einen großen Schritt vorankommen hin zu einer Politik, die die generationenübergreifenden sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Entscheidungen immer mitdenkt - darin waren sich alle Experten bei der Anhörung des Parlamentarischen Beirats einig. Das Podium war hochrangig besetzt mit Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der Humboldt-Viadrina Governance Platform und Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie warben einhellig für ein Staatsziel Nachhaltigkeit. Wir wissen nun, wie es gelingen kann. Nun sollten wir den Schwung der SDG-Debatte und der Fortschreibung der Nachhaltungsstrategie nutzen, dies anzugehen! Link zur Anhörung Foto: Rühmeier/RNE Endlich. Wir bekommen ein Integrationsgesetz Wir haben ein sehr wichtiges Gesetz in erster Lesung beraten. Das Integrationsgesetz ist das Fundament, Flüchtlinge in Deutschland besser zu integrieren. Wer Deutsch lernt und ins Erwerbsleben einsteigt, hat künftig alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die SPD sorgt dafür, dass es ein ausgewogenes Gesetz wird. Ausgewogen zwischen fördern und fordern: Wir wollen Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren. Bereits durchgesetzt hat Arbeitsministerin Andrea Nahles setzte ein Arbeitsmarktprogramm. 100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) sollen entstehen. Wir werden zudem die die Berufsausbildung bestimmter Gruppen gezielter steuern. Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre bei AsylbewerberInnen und Geduldeten ausgesetzt. Geduldete SchülerInnen und Azubis erhalten ein Bleiberecht für die Zeit ihrer Ausbildung plus für zwei weitere Jahre nach der Ausbildung. Wir bauen außerdem Sprach- und Integrationskursen aus. Die Wertevermittlung in den Integrationskursen wird von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt – die Sprachkursanteile bleiben gleich. Zudem verkürzt sich die Wartezeit für einen Kurs von drei Monaten auf sechs Wochen. Kursträger müssen ihr Angebot veröffentlichen, was die Verteilung viel effizienter macht. Ziel ist es, schneller, besser und umfassender zu integrieren. Wir fordern auf der anderen Seite von den Zuwandernden ein, dass sie verpflichtend an den Integrationsmaßnahmen mitarbeiten. Tun sie das nicht, erhalten sie weniger Geld. Die Bundesländer können durch die befristete Wohnsitzzuweisung anerkannte Flüchtlinge besser verteilen. Das verhindert, dass soziale Brennpunkte entstehen. Von der Wohnsitzzuweisung ausgenommen sind allerdings Menschen, die in einer Berufs- oder Hochschulausbildung oder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind. Bei alldem werde ich nicht müde zu betonen: Das Integrationsgesetz kann nur der erste Schritt sein. Als zweiter Schritt muss ein Einwanderungsgesetz her. Erst wenn wir beides haben, werden wir die Zuwanderung so steuern, dass sie ein Gewinn für alle Beteiligten ist. Bürokratie abbauen – Freiräume schaffen Die Anmeldung einer Eheschließung, die Steuererklärung, eine Unternehmensgründung – für all das sind Behördengänge notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger, jede Unternehmerin und jeder Unternehmer erfährt das viele Male in seinem Leben. Die meisten empfinden den Aufwand dabei als unverhältnismäßig und kompliziert. Die Bundesregierung hat sich diesem Thema angenommen und zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Umstände für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen verringern. Mit dem seit 2006 bestehenden Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hat sich die Bundesregierung verpflichtet, Gesetze stetig zu evaluieren und Bürokratiekosten abzubauen. Dadurch konnten seither Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 12 Milliarden Euro eingespart und Hürden abgebaut werden. So spart beispielsweise die Anerkennung der elektronischen Rechnung seither viel Zeit und Geld. Alle Bundesministerien unterstützen das Programm ausdrücklich: - Das Bundesfamilienministerium hat mit dem „Familienwegweiser“ ein Portal geschaffen, das Familien einen anschaulichen Überblick über alle Familienleistungen bietet. - Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wurde ein Modell zur effizienteren Pflegedokumentation entwickelt. Pflegerinnen und Pfleger werden dadurch entlastet und es bleibt mehr Zeit für die tatsächliche Pflege. - Auch der Steuerzahler wird entlastet: Ab Januar 2017 wird die Steuererklärung papierlos. Papierbelege müssen dann nicht mehr eingereicht sondern nur noch aufbewahrt werden. Das sind nur einige wenige Beispiele. Mit dem 2015 beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetz von SPD-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, kommen weitere Entlastungen hinzu. Sie führen nicht nur zu Vereinfachungen sondern auch zu weiteren Kostenersparnissen. Verantwortlich dafür ist vor allem die mit dem Gesetz in Kraft getretene Bürokratiekostenbremse: Diese „one in, one out“-Regel stellt sicher, dass für jede neue Regelung eine alte wegfällt. Um die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer in den Abbauprozess mit einzubeziehen, wurden im Jahr 2015 Befragungen zu unterschiedlichsten Behördenkontakten durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden evaluiert und sollen nun zu weiteren Verbesserungen der Verwaltungsprozesse eingesetzt werden. In einiger Zeit soll es eine Wiederholungsbefragung geben, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen zu mehr Zufriedenheit geführt haben. Weitere Informationen und die genauen Ergebnisse des Evaluationsprozesses finden Sie unter: www.amtlich-einfach.de.