BZSL e.V.

Werbung
BZSL e.V.
Fachstelle für behinderte Flüchtlinge
Gustav-Adolf-Str. 130
13086 Berlin
Tel. (030) 44 32 74 - 15
Fax: (030) 44 05 44 26, Email: [email protected]
BZSL e.V., Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin
Herr
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin
Georgenkirchstraße 69 - 70
10249 Berlin
Berlin, 01.07.2014
Anonymisierte Fallbeispiele für Anhörung beim BAMF am 2. 7. 2014
Projektpartner:
Sehr geehrter Herr Classen,
AWO Berlin Mitte
wie erbeten schicke ich Ihnen einige ausgewählte Fallbeispiele aus unserer
Beratung. Sie sind erstmal schnell zusammengestellt. Ich hoffe, dass die für
Sie wichtigen Infos drinnen sind.
Falls noch etwas für einen späteren Zeitpunkt präzisiert werden sollte,
lassen Sie es mich bitte wissen.
Morgen bin ich erst am Nachmittag in der Beratungsstelle zu erreichen.
XENION
Mit herzlichem Gruß
gefördert durch:
Europäische Union
Europäischer
Flüchtlingsfond
Eva Gebel-Martinetz, Dipl.-Psych.
BZSL e.V., Fachstelle für behinderte Flüchtlinge
im Projekt "Leben lebenswert"
Das BZSL e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein
Mitglied in:
(Amtsgericht Charlottenburg Nr.: 113 24 Nz)
Vorstand: Barbara Poge, Klauspeter Voigt, Anke Kreuselberg
Das BZSL e.V. ist von der Umsatzsteuer befreit
Steuernummer: 27/661/50033 Finanzamt für Körperschaften I
www.BZSL.de
Tabellarische Zusammenstellung (Auswahl) anonymisiert z. Hd. Von Georg Classen
Bemerkung: Anträge auf Kostenübernahmen werden erst nach ärztlicher Verordnung
durch Patienten/Klienten gestellt
Kennzahl
1
2
Aufenthaltsstatus Hilfebedarf
Gestattung später med. Hilfebedarf seit Nov.
Duldung
2011:
- psychotherap. Behandlung
wegen erheblicher PTBSSymptomatik
- Hörgerät seit Nov. 2011
beantragt
Eingliederungshilfe:
Einzelfallhilfe 2011
Gestattung
med. Hilfebedarf seit 2012:
Später Duldung
- psychotherap. Behandlung
zuletzt Mitte 2014
wegen erheblicher PTBSbefristeter
Symptomatik
Aufenthaltstitel
Eingliederungshilfe:
spezieller Blindenstock
Wegetraining
Lesegerät
3
Gestattung
med. Hilfebedarf seit
August 2013:
Sehbeeinträchtigung
Schmerzleiden
posttraumatische
Belastungsstörung
4
Gestattung
med. Hilfebedarf seit Juli
2013:
elektrischer Rollstuhl für
Außenaktivitäten
Stand Juli 2014
Psychotherapie erst
Sommer 2013 in
einer Gruppe
Kostenübernahme
für Hörgerät
Juli 2013
bis heute keine
Einzelfallhilfe
psych. ther.
Behandlung erst
nach einem Jahr1/2
Jahr im Rahmen
eines Projektes
Eingliederungshilfe:
für volljährige blinde
Asylsuchende/
Geduldete nicht
erreichbar
Hilfsmittel erst nach
Erteilung des
befristeten
Aufenthaltes
Mitte 2014, ohne
Änderung des AETitels überhaupt
keine sachgerechte
Eingliederungshilfe
erreichbar,
Kostenübernahme
für Brillen mit
Zuzahlung unklar
spezielle
Augenuntersuchung
wird im Juni 2014
realisiert
Juni 2014
behelfsmäßiger, 15
Jahre alter
reparaturbedürftiger
Rollstuhl wurde
gespendet,
Bezahlung von
1
Kennzahl
Aufenthaltsstatus Hilfebedarf
5
Gestattung
6
Gestattung
(Elternstatus)
7
GÜB
med. Hilfebedarf seit April
2014
Zustand nach orth. OP,
empfohlene AHB
(Anschlussheilbehandlung)
komplexe
Entwicklungsverzögerung
med. Hilfebedarf seit
2012
Inkontinenzmaterial
angepasster Rollstuhl
med. Hilfebedarf seit April
2014
häusliche Krankenpflege
angepasster Rollstuhl
Stand Juli 2014
neuen Akkus fraglich;
Genehmigung eines
neuen el. Rollstuhls
ist offen
AHB wurde nicht
genehmigt.
sehr langwierige
hinausgezögerte
Genehmigungen,
kein ausreichendes
Inkontinenzmaterial
die notwendige
Folgeverordnung der
wurde nicht zeitnah
genehmigt
Antrag auf Rollstuhl
ist unbearbeitet,
Klient soll in ein
anderes Land
Es gibt grundsätzlich Schwierigkeiten mit einer zeitnahen Versorgung von
schwerbehinderten Asylsuchenden einschließlich von Kindern mit u. a. :
Im med. Bereich
§ mit Erst- und Folgeverschreibungen bei physiotherapeutischer Behandlung
§ stationären Rehabilitationsmaßnahmen bei Krebserkrankung oder anderen
(chronischen) Erkrankungen oder nach OP’s
§ hinausgezögerte Genehmigungen für stationäre Behandlungen
§ fehlende Kostenübernahmen für Sprachmittler bei einer ambulanten Vorbereitung
auf OP’s.
§ angepassten Zahnersatz
§ psychotherapeutischen Behandlungen auch für nicht behinderte Menschen (bei
einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse müssten
Sprachmittlerkosten beim Sozialamt gesondert beantragt werden
für mehrfach schwer behinderte, mobilitätseingeschränkte Personen mit
eingeschränkter Handnutzung o. ä. ist es fast unmöglich genehmigt zu bekommen
u. a.
angepasste Rollstühle (Verzögerungen bis zu einem Jahr)
elektrische Rollstühle
Pflegebetten
orthopädischen Schuhe
Inkontinenzmaterialien
Sozialer Bereich
2
Genehmigung von Eingliederungshilfen
Aufnahme ins betreute Wohnen bei erwachsenen erheblich lernbeeinträchtigten
Personen mit völlig überforderten Angehörigen
Familienentlastende Dienste
Behinderungsgerechte Sprachkurse - für Blinde, Sehbehinderte oder Schwerhörige in der Erstorientierung bzw. es werden keine Hilfsmittel genehmigt
bei kaum vorhandener Alltagsorientierung bei chronifizierter erheblicher
posttraumatischen Störung wird das Merkzeichen „H“ so gut wie nie erteilt (Antrag
beim Versorgungsamt auf Feststellung von Behinderung und Feststellung von
Merkzeichen) .
Bei Pflegebedürftigkeit (Anträge beim Sozialamt)
es wird kaum je eine Pflegestufe und Leistungsübernahme anerkannt; ev. Leistungen
können nur durch Sozialstationen erbracht werden
Die Verzögerungen; Nichtgenehmigungen sind zwar primär den Kostenträgern
(LaGeSo, Sozialämter und Auseinandersetzungen über Übernahmen zwischen den
einzelnen Kostenträgern)
3
Herunterladen