BZSL e.V. Fachstelle für behinderte Flüchtlinge Gustav-Adolf-Str. 130 13086 Berlin Tel. (030) 44 32 74 - 15 Fax: (030) 44 05 44 26, Email: [email protected] BZSL e.V., Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin Herr Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin Georgenkirchstraße 69 - 70 10249 Berlin Berlin, 01.07.2014 Anonymisierte Fallbeispiele für Anhörung beim BAMF am 2. 7. 2014 Projektpartner: Sehr geehrter Herr Classen, AWO Berlin Mitte wie erbeten schicke ich Ihnen einige ausgewählte Fallbeispiele aus unserer Beratung. Sie sind erstmal schnell zusammengestellt. Ich hoffe, dass die für Sie wichtigen Infos drinnen sind. Falls noch etwas für einen späteren Zeitpunkt präzisiert werden sollte, lassen Sie es mich bitte wissen. Morgen bin ich erst am Nachmittag in der Beratungsstelle zu erreichen. XENION Mit herzlichem Gruß gefördert durch: Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfond Eva Gebel-Martinetz, Dipl.-Psych. BZSL e.V., Fachstelle für behinderte Flüchtlinge im Projekt "Leben lebenswert" Das BZSL e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein Mitglied in: (Amtsgericht Charlottenburg Nr.: 113 24 Nz) Vorstand: Barbara Poge, Klauspeter Voigt, Anke Kreuselberg Das BZSL e.V. ist von der Umsatzsteuer befreit Steuernummer: 27/661/50033 Finanzamt für Körperschaften I www.BZSL.de Tabellarische Zusammenstellung (Auswahl) anonymisiert z. Hd. Von Georg Classen Bemerkung: Anträge auf Kostenübernahmen werden erst nach ärztlicher Verordnung durch Patienten/Klienten gestellt Kennzahl 1 2 Aufenthaltsstatus Hilfebedarf Gestattung später med. Hilfebedarf seit Nov. Duldung 2011: - psychotherap. Behandlung wegen erheblicher PTBSSymptomatik - Hörgerät seit Nov. 2011 beantragt Eingliederungshilfe: Einzelfallhilfe 2011 Gestattung med. Hilfebedarf seit 2012: Später Duldung - psychotherap. Behandlung zuletzt Mitte 2014 wegen erheblicher PTBSbefristeter Symptomatik Aufenthaltstitel Eingliederungshilfe: spezieller Blindenstock Wegetraining Lesegerät 3 Gestattung med. Hilfebedarf seit August 2013: Sehbeeinträchtigung Schmerzleiden posttraumatische Belastungsstörung 4 Gestattung med. Hilfebedarf seit Juli 2013: elektrischer Rollstuhl für Außenaktivitäten Stand Juli 2014 Psychotherapie erst Sommer 2013 in einer Gruppe Kostenübernahme für Hörgerät Juli 2013 bis heute keine Einzelfallhilfe psych. ther. Behandlung erst nach einem Jahr1/2 Jahr im Rahmen eines Projektes Eingliederungshilfe: für volljährige blinde Asylsuchende/ Geduldete nicht erreichbar Hilfsmittel erst nach Erteilung des befristeten Aufenthaltes Mitte 2014, ohne Änderung des AETitels überhaupt keine sachgerechte Eingliederungshilfe erreichbar, Kostenübernahme für Brillen mit Zuzahlung unklar spezielle Augenuntersuchung wird im Juni 2014 realisiert Juni 2014 behelfsmäßiger, 15 Jahre alter reparaturbedürftiger Rollstuhl wurde gespendet, Bezahlung von 1 Kennzahl Aufenthaltsstatus Hilfebedarf 5 Gestattung 6 Gestattung (Elternstatus) 7 GÜB med. Hilfebedarf seit April 2014 Zustand nach orth. OP, empfohlene AHB (Anschlussheilbehandlung) komplexe Entwicklungsverzögerung med. Hilfebedarf seit 2012 Inkontinenzmaterial angepasster Rollstuhl med. Hilfebedarf seit April 2014 häusliche Krankenpflege angepasster Rollstuhl Stand Juli 2014 neuen Akkus fraglich; Genehmigung eines neuen el. Rollstuhls ist offen AHB wurde nicht genehmigt. sehr langwierige hinausgezögerte Genehmigungen, kein ausreichendes Inkontinenzmaterial die notwendige Folgeverordnung der wurde nicht zeitnah genehmigt Antrag auf Rollstuhl ist unbearbeitet, Klient soll in ein anderes Land Es gibt grundsätzlich Schwierigkeiten mit einer zeitnahen Versorgung von schwerbehinderten Asylsuchenden einschließlich von Kindern mit u. a. : Im med. Bereich § mit Erst- und Folgeverschreibungen bei physiotherapeutischer Behandlung § stationären Rehabilitationsmaßnahmen bei Krebserkrankung oder anderen (chronischen) Erkrankungen oder nach OP’s § hinausgezögerte Genehmigungen für stationäre Behandlungen § fehlende Kostenübernahmen für Sprachmittler bei einer ambulanten Vorbereitung auf OP’s. § angepassten Zahnersatz § psychotherapeutischen Behandlungen auch für nicht behinderte Menschen (bei einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse müssten Sprachmittlerkosten beim Sozialamt gesondert beantragt werden für mehrfach schwer behinderte, mobilitätseingeschränkte Personen mit eingeschränkter Handnutzung o. ä. ist es fast unmöglich genehmigt zu bekommen u. a. angepasste Rollstühle (Verzögerungen bis zu einem Jahr) elektrische Rollstühle Pflegebetten orthopädischen Schuhe Inkontinenzmaterialien Sozialer Bereich 2 Genehmigung von Eingliederungshilfen Aufnahme ins betreute Wohnen bei erwachsenen erheblich lernbeeinträchtigten Personen mit völlig überforderten Angehörigen Familienentlastende Dienste Behinderungsgerechte Sprachkurse - für Blinde, Sehbehinderte oder Schwerhörige in der Erstorientierung bzw. es werden keine Hilfsmittel genehmigt bei kaum vorhandener Alltagsorientierung bei chronifizierter erheblicher posttraumatischen Störung wird das Merkzeichen „H“ so gut wie nie erteilt (Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung von Behinderung und Feststellung von Merkzeichen) . Bei Pflegebedürftigkeit (Anträge beim Sozialamt) es wird kaum je eine Pflegestufe und Leistungsübernahme anerkannt; ev. Leistungen können nur durch Sozialstationen erbracht werden Die Verzögerungen; Nichtgenehmigungen sind zwar primär den Kostenträgern (LaGeSo, Sozialämter und Auseinandersetzungen über Übernahmen zwischen den einzelnen Kostenträgern) 3