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AGB-g für Geschäftskunden sowie
AGB-p für Privatkunden
AGB V1 vom 1.11.2005 der MLPG e. K.
1. Geltungsbereich
Diese AGB sind unterteilt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Privatkunden (Einseitiger Handelskauf) nachfolgend AGB-p sowie in die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (zweiseitiger Handelskauf) nachfolgend
AGBG genannt.
1.1 Es gilt stets die aktuellste Version der jeweiligen AGB mit Ergänzung der
jeweiligen projektbezogene (geschäftsfeldbezogene) Geschäftsbedingungen,
nachfolgenden PGB genannt sowie evtl. schriftlich mitgeteilter
kundenspezifischen Geschäftsbedingungen, nachfolgend KGB. Diese sind
ausschließlich nach
schriftlicher Mitteilen bzw. nach Mitteilung per E-Mail oder Veröffentlichung
auf unserer Webseite (Internetauftritt der MLPG e. K.) gültig.
1.2 Für Privatkunden gelten ausschließlich die AGB-p für Geschäftskunden
ausschließlich die AGB-g. Diese AGB Gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von den Verkaufsbedingungen Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen
wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3 Diese Verkaufsbedingungen sowie Lieferbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
1.4 Geschäftsfelder der MLPG e. K. werden nachfolgend Projekte genannt.
1.5 Der Besteller bzw. Käufer verpflichtet diese AGB sowie daran geknüpfte
weitere Bestimmungen (z. B. PGB, KGB) sorgfältig zu lesen, soweit diese
als Gegenstand eines Vertrages in Betracht kommen bzw. zum Gegenstand eines
Vertrages zwischen Ihm und der MLPG e. K. werden.
1.6 Der Besteller verpflichtet sich anhand der Versionsnummer (z. B. V1) sowie
dem zu Beginn der AGB angegebenen Datums über evtl. Änderungen zwischen
Erstbestellung und Folgebestellungen selbst unaufgefordert zu informieren.
1.7 Unsere Projektbedingungen sind unter www.mlpg.de/projektbedingungen
einzusehen.
AGB-p
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der MLPG e. K. für Verträge mit Verbrauchern
im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend AGB-p genannt).
§ 1 Informationspflichten des Käufers
(1) Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) auf MLPG
sowie den jeweiligen Projektseiten sowie nur wahrheitsgemäße Angaben zu
machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B.
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Verbrauchereigenschaft) hat uns der Käufer bei
laufender Bestellung unverzüglich, sonst vor der nächsten Bestellung
mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von
bereits
geschlossenen Verträgen und zur Sperrung unseres Online-Shops sowie von
Projektseiten und Weiteren Diensten für diesen Käufer berechtigt.
(2) Der Käufer gewährleistet, daß die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen,
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Stillegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem.
Abs. (1) zu.
(3) Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per EMail eine Eingangsbestätigung. Der Käufer verpflichtet sich, uns
unverzüglich zu informieren, wenn er diese Bestätigung nicht zeitnah erhalten
hat.
(4) Für seinen Zugang zu unserem Online-Shop sowie zu Projektseiten erhält der
Käufer ein Paßwort. sowie evtl. weitere Daten zur Abwicklung von Transaktionen
sowie weiteren Dienstleistungen. Er verpflichtet sich, das Paßwort sowie
sämtliche weiteren geschäftsspezifischen Daten (z. B. TANs, Gutscheinnummern,
....)
vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Für
einen Mißbrauch des Paßwortes sowie anderen Daten, den der Käufer verursacht
hat, übernehmen wir keine Haftung.
§ 2 Vertragsabschluß, Widerruf
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt
entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere
Zulieferer bzw. freier Kapazitäten für Services und Dienstleistungen. Mit seiner
Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, daß er den Inhalt seines Warenkorbes
erwerben möchte (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot
innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware,
gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder
teilweise innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die unter § 1 Abs. 3 genannte
Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Erst mit unserer
ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag
zustande,
soweit unsere Annahmeerklärung reicht. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in
keinem Fall verpflichtet.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere
Erklärung vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu
bewerten ist.
(3) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei
der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung
unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.
(4) Bei Fernabbestellung kann der Käufer die Vertragserklärung innerhalb von 2
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an MLPG e.
K., Wolfsbacherweg 5b, 84036 Landshut.
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschlielich auf deren Prüfung- wie sie etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt. Dazu gehört auch, die Beschädigung der Verpackung und das
Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis den Bestellwert
von 40,00 € nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht.
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Hat der Kunde Wertersatz wegen gezogener Nutzungen zu leisten, wird pauschal ein
Abzug in Höhe von 15 % vorgenommen. Eine abweichende Bewertung des
Wertersatzes behält sich die MLPG e. K. vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall
die Höhe des Kaufpreises erhalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt,
dass keine oder geringere Werterstatzkosten zu leisten sind. Auf die
ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf
unseren entsprechenden Serviceseiten weisen wir ausdrücklich hin.
(6) Haben Sie als Verbraucher diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und
machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Dies ist anzunehmen, wenn sich Ihr Darlehensgeber im
Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen
bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist,
können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren
Darlehensgeber halten.
§ 3 Preise
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Bestellung
aufgeführten Preise. Zuzüglich sind evtl. Verpackungs sowie Transportkosten und
ggf. weitere in Zusammenhang stehende Kosten / Spesen / Gebühren.
(2) Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen deutschen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen in ein Land, das nicht
Mitglied der Europäischen Union ist, ermäßigt sich der Preis um die deutsche
Mehrwertsteuer. Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr
entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sowie die Verzollung unmittelbar zu
tragen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei.
(3) Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser sämtliche
hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(4) Ausschließlich ist auf das von uns angegebene Bankkonto zu zahlen. Als
Zahlungsart bestimmen wir die Vorauskasse. Etwaige Zahlungsverkehrsgebühren
gehen in voller Höhe zu Lasten des Käufers. Ein Abzug von Skonto bzw. sonstige
Rabatte und Bonis gewähren wir nur bei vorheriger expliziter schriftlicher
Zustimmung. Erbringen wir eine Leistung ohne vorhergehenden Zahlungsangaben bzw.
trotz vereinbarter Vorauskasse so ist der an uns zu entrichtende
Betrag in voller Höhe sofert netto zahlbar.
(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz
p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
§ 4 Lieferungen, Höhere Gewalt
(1) Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen
richten sich insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer sowie
Partner und freien Mitarbeiter sowie Vertreter. Werden unsere unverbindlichen
Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer
unverzüglich informieren.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich, ohne daß wir darauf gesondert hinweisen,
wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat,
aber keine Zahlung leistet bzw. nicht den von uns definierten Verwendungszweck
angiebt. Im Falle eines fehlenden bzw. nicht unserer Vorgabe entsprechenden
Verwendungszweckes sind wir zur Rücküberweisung des Betrages unter einbehalt
einer Bearbeitungsgebühr nach Aufwand sowie berechtigt. Dies stellt keinen
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Rücktritt vom Vetrag vor, solange wir dies nicht anderweitig schriftlich
erklären.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten und Frisiten beginnt, sofern
diese nicht unverbindlich wie unter Basatz (1) geregelt sind, setzt die
Abklärung allter technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers/des Anfragenden vorraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg,
Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und
von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst
nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer
unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen.
Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen
Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter
angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Ware
auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir können uns hierzu auch
einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden
pauschal mit 5 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro
angefangenem
Kalendermonat in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere
Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu
stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß keine oder geringere
Lagerkosten entstanden sind.
(2) Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind
wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt,
pauschalen Schadensersatz in Höhe von 35 % des vereinbarten Nettorechnungswertes
zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt
vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kommt der Besteller
Mitwrkungspflichten, so
Schaden, einschließlich
Weitergehende Ansprüche
in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstanden
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
bleiben vorbehalten.
(4) Wir haften im Falle eines schuldhaft zu verantwortenden Lieferverzug in Höhe
von 3 % p. a. des netto Lieferwertes
ab verbindlich zugesichertem Liefertermins.
(5) Maximal ist die unter Absatz (4) geregelte Haftung jedoch auf eine Höhe von
15 Prozent begrenzt.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wg. Lieferverzuges
bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse oder per
Nachnahme bzw. bei Abholung bar zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse sofern nicht anderweitig
vereinbart.
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(2) Im Fall der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang
unserer Bestätigung des Bestellungseingangs zu leisten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Bei späterer Zahlung
werden wir den Käufer unverzüglich informieren, wenn wir seine
Bestellung (z. B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhungen) nicht mehr annehmen,
und den gezahlten Betrag zurück überweisen. Dasselbe gilt insoweit, als
wir eine Bestellung auch bei fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht
annehmen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können.
(4) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch
rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurde.
(5) Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab
Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab
Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder
die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den
am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr
als 5 Prozent des Kaufpreises, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Besteller es nicht
innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung
des neuen Preises, ausübt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Alle Bilder, die wir in der Online-Präsentation nutzen, um Ware bzw.
Dienstleistungen darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den
jeweiligen Artikel/Dienstleistung nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern
dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel/Dienstleistungen können vom
Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann
verbindlich,
wenn sie von uns in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn wir
ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklären.
Beschaffenheitsänderungen der Artikel vor der Auslieferung bleiben vorbehalten,
soweit sie
die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen.
(3) Unsere Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle
Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen
Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit
lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung
oder
einem vergleichbaren Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.
(4) Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in
Textform anzuzeigen, anderenfalls entfallen unsere diesbezüglichen
Gewährleistungspflichten. Offensichtliche, sowie verdeckte Transportschäden sind
bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson oder innerhalb von 7 Tagen
bei der Postfiliale zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen
Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge
hat der
Käufer die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des
Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter Angabe der Modell- und
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Seriennummer und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns
zurückzusenden. Für die Reklamation ist der von uns zur Verfügung gestellte
Reklamationsschein zu verwenden. Die Ware ist in der Originalverpackung oder
einer entsprechend geeigneten Verpackung auf unsere Kosten zurückzusenden.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf der Ware
befindlichen Daten zu sichern. Wir haften nicht für den Datenverlust auf
Geräten,
die an uns zurückgeschickt werden.
(6) Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten
Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der
defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm
im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis
zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser
Eigentum über. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück,
werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von
unserer Gutschrift abgezogen.
(7) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die
beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des
Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, eine pauschale
Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Die Geltendmachung
eines
tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis
berechtigt, daß unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die
Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.
(8) Die Gewährleistungsfrist für Neuwarenaren beträgt 24 Monate ab Anlieferung
der Ware.
(9) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung,
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln,
Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
(10) Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur
für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch
die weitere Benutzung entstanden sind.
(11) Für Gebrauchtwaren, bzw. für nicht explizit als neu gekennzeichnete Ware
schließen wir die Gewährleistung so weit dies gesetzlich möglich ist aus.
(12) Wo dies nicht möglich ist verkürzt sich der Gewährleistungsanspruch auf 12
Monate.
(13) Wo wiederrum dies nicht möglich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist
jedoch höchstens 24 Monate
(14) Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen vorraus, dass dieser die
empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel,
Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat.
(15) offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(16) Wir sind zur Nachbesserung berechtigt, können diese jedoch verweigern wenn
diese mit unverhältnismäßigen Kosten für uns verbunden wäre.
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(17) Wenn wir die Nachbesserung verweigern sind wir innerhalb einer angemessenen
Frist dazu berechtigt eine Nacherfüllung (z. B. Ersatzlieferung)
durchzuführen.
(18) Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen
(19) Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen.
(20) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(21) Für die Minderung ist unsere Zustimmung bezüglich der Höhe erforderlich.
(22) Wir keine Einigung binnen 2 Wochen erziehlt so sind wir berechtigt vom
Vertrag zurück zu treten.
(23) Die Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel beträgt 1 Jahr ab
gesetzlichem Verjährungsbeginn.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und
außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
uneingeschränkt. Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Dies gilt
ebenfalls für
unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen sowie leitende Angestellte.
(2) Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen
Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
(4) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder wir die Nacherfüllung endgültig verweigert haben.
(5) Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt
hiervon unberührt.
(6) Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsund/oder Haltbarkeitsgarantie schriftlich abgegeben haben, haften wir auch
im Rahmen dieser Garantie.
(7) Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
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(9) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter, freie Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und evtl. Subunternehmer
sowie deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern,
Vertretern, freien Mitarbeitern sowie Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt unsere Ware unser Eigentum.
Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erhalten wir
Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert
unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die in unserem Miteigentum stehende
Sache unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
bezüglich der in unserem (Mit)Eigentum stehenden Waren sind unzulässig. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
§ 10 Lizenzen
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur
eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen richten sich die Rechte
des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw.
Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit
verpflichtet.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist
ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform
zustimmen.
Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse
an der Abtretung nachweist. Das Abtretungsverbot betrifft auch die
Gewährleistungsansprüche; diese stehen lediglich dem Vertragspartner der MLPG e.
K. zu.
§ 12 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten,
soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten
werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur
mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben sofern Dritte nicht
zur Abwicklung oder aus begründetem Interesse (z. B. Absicherung, Kalkulation,
Provisionszahlungen) benötigen.
§ 13 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung,Angebotes bzw. sonstigen
Bearbeitung oder Besichtigungs des Besteller bzw. Interessenten überlassene
Unerlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behalten wir uns ein
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller bzw.
Interessenten unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot
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des Bestellers nicht innerhalb der unter § 2 angegebenen Frist annehmen, sind
diese Unterlagen an uns unverzüglich ohne weitere Aufforderung zuzusenden.
Für einen angemessenen Schutz gegen Sichtung bzw. Einsichtnahme Dritter der
Unterlagen ist vom Besteller / Interessenten zu sorgen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Bei Dienstleistung (z.B. Reparatur, Wartung, Konfiguration, ...) erhalten
wir ein Miteigentum in Höhe der für die Dienstleistung berechneten bzw.
falls nicht berechnet vereinbarten Summe.
(3) Wir sind berechtigt, die kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern (nur bei hochwertigen Gütern).
(5) Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der
Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(6) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
(7) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstanden Ausfall
(8) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt.
(9) Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Besteller schon jetzt an uns in der Höhe des mit uns vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
(10) Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
(11) Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt.
(12) Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(13) Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich nach Kenntnis über einen
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen Ihn zu berichten, sofern
dieser in Besitz von Vorbehaltsware der MLPG e. K. ist bzw. sonstige Forderungen
der MLPG e. K. bestehen.
(14) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache
fort.
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(15) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des
objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung.
(16) Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
(17) Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt.
(18) Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller
auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen
diese Abtretung schon jetzt an.
(19) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr
als 20 Prozent übersteigt.
§ 15 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der
Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab unserem Lager bzw. unsereren
Niederlassungen. Sollten wir auf Wunsch des Kunden bzw. nach eigenem Vorschlag
für den Kunden die Ware transportieren bzw. befördern, so trägt dieser alleinig
die Gefahren hierfür. Wir kommen lediglich bei nachweislichem
Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit für einen Schaden auf.
§ 16 Gerichtsstand
(1) Standardmäßig ist der Gerichtsstand sowohl für die Zahl- wie auch die
Warenschuld das Amtsgericht Landshut
(2) Wir sind jedoch dazu berechtigt auch am Gerichtsstand des Käufers bzw.
Bestellers zu Klagen
§ 17 Sonstiges
(1) Die mit der MLPG e. K. geschlossen Verträge sowie sämtliche weitere
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Sämtliche anderen Rechte werden ausgeschlossen
(3) Dies gilt auch für ergänzende Rechte
(4) Ausdrücklich wir das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen
(5) Änderungen under Ergänzungen dieses Vertrages sofern nicht unter 1.
Geltungsbereich sowie dessen Unterpunkte geregelt bedürfen der Schriftform.
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AGB-g für Geschäftskunden sowie
AGB-p für Privatkunden
(6) Dies gilt auch für die Schriftformklausel(n) (Z. B. § 17 Absatz (5) dieser
AGB)
(7) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
(9) Dies gilt ebenfalls für Verträgen bzw. sonstigen Rechtsbeziehungen in denen
diese AGB anwendung finden bzw. nach denen Verträgen bzw.
sonstigen Rechtsbeziehungen seitens der MLPG e. K. eingegangen werden.
(10) Die beiden Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung
eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamenen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese
Lücke ausfüllt.
§ 18 Schlußbestimmungen
(1)Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland - unter Ausschluß des UN-Kaufrechts - anwendbar.
(2) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile
nicht berührt.
(3) Hat der Besteller bzw. Käufer eine Klausel oder mehre Klauseln nicht
verstanden bzw. versteht eine oder mehre Klauseln als zweideutig so hat er
uns unverzüglich darüber zu informieren.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------AGB-g
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MLPG e. K. (AGB-g)
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 310 I BGB.
1.2. Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der
nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere
Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder
die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden.
2. Angebot und Bestellung Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen
Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur
als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an
seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst
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AGB-g für Geschäftskunden sowie
AGB-p für Privatkunden
mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der
Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und
Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven
Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung.
3. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte
3.1. An den Produkten incl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen,
Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der
Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber.
Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht
verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte
und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den
Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
3.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur,
wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass
solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter
ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf
den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen, Lieferverzug
4.1. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte
Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben
maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
4.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist
Lieferung ab Lager Landshut. Die
Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten
gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe
Ziff. 10. Für die Verpackung der Ware sind wir zur Erhebung einer
Verpackungspauschale bis zu 25 Euro berechtigt. Eine Berechnung etwaiger höher
Kosten
behalten wir uns vor. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel
nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde
verantwortlich.
4.3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten.
Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
4.4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit
beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch
nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die
Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager
verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn
solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden
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wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
4.6. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher
Teillieferungen berechtigt.
4.7. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawerts, in jedem
Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden.
4.8. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von
uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
4.9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden
an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden
Lieferverzugs weggefallen ist.
5. Prüfung der Ware Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit,
Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu
untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich
geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen
ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei
denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber
hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu
vermerken.
6. Preise und Zahlung
6.1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der
Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
6.1.1 Sollte der Artikel bzw. der Preis dort nicht zu finden sein, so gilt ein
handelsüblicher Preis eines Einzelhändlers, welcher seine Produkte lediglich
über ein Ladengeschäft vertreibt - kein sogenannter Internet Anbieter.
6.2. Bei einem Auftragswert von weniger als 100,00 Euro (netto) berechnen sind
wir zur Berechnung einer Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro je Kleinauftrag.
berechtigt.
6.3 Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung und etwaiger Pauschalen.
6.4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder
Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen
nachweisen.
6.5. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist,per Vorauskasse ohne
jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zahlungsaufforderung fällig.
6.5.1 Sollten wir die Ware trotz vereinbarter Vorauskasse liefern, so gilt als
neu vereinbarte Zahlungsbedingung "sofort netto ohne Abzug".
Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern.
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6.5.2 Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden
sofort zur Zahlung fällig.
6.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um
rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche
handelt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zwischen uns und dem Kunden vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln;
insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des
Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass
hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir
werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines
gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim
Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist
verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
7.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird
für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird
unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den
vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware,
die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder
sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus
abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für
eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus
entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen
zu Lasten des Kunden.
7.5 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen mehr als 20% übersteigt.
8. Mängelhaftung
8.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser
seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen.
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8.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer
Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme
die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem
Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden
hierbei
unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden
unberührt.
8.3. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach
unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind
unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht
bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in
sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht
zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten
oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle
Schadensersatzansprüche sind in Ziff. 9 geregelt.
8.4. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen
Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil
für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises
und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die
Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der
Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden
Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum
Rücktritt vom Vertrag.
8.5. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen
innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese
Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
8.6. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht
vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/
Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem
Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung
gestellten, nachzuweisen.
8.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab
Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden
durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer
Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch
nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung
kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung
auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel
Einfluss haben. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs
ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt
der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten erfüllt.
9. Gesamthaftung
9.1. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden.
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9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir
einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der
Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt
hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
9.3 Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den
vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf
Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
9.4. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung
oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
9.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist
- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche
gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von
uns zu vertretender Unmöglichkeit.
10. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen
von Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die
MLPG e. K., Abteilun Rücksendung, Wolfsbacherweg 5b, 84036 Landshut frei Haus zu
erfolgen. Rücksendungen von Neuwaren haben an die selbe Adresse frei Haus zu
erfolgen.Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur
dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein
Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer
angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der
Kunde auf schriftliche Anforderung. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf
keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des
Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen
Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten
hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von
Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
11. Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der
Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig
verweigern werden.
12. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten
kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den
Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA
importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten
von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den
deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry
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and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen.
Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf.
notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von
Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf
gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet
für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
13. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
und der übrigen Bestimmungen.
14. Projektbedingungen
Für den Verkauf von Produkten bestimmter Lieferanten zu Sonderpreisen, die dem
Kunden von unseren Lieferanten über uns angeboten
werden (auch als SBO, OPG, Projektvereinbarungen etc. bezeichnet), gelten neben
diesen AGB zusätzliche, besondere Verkaufsbedingungen
("Projektbedingungen"). Diese von den Lieferanten gestellten Projektbedingungen
sind auf der Website www.mlpg.de/projektbedingungen
zusammengefasst und vom Kunden vor jeder Bestellung zu Projektbedingungen
einzusehen. Mit der Bestellung von Produkten zu Sonderpreisen
stimmt der Kunde den Projektbedingungen zu. Im Fall der Nichteinhaltung von
Projektbedingungen sind wir berechtigt, alle unter Berücksichtigung
von Projektbedingungen eingeräumten Skonti, Rabatte und Zuschüsse
zurückzufordern oder die Differenz zu den regulären Preisen zu berechnen.
Der Kunde hat uns von sämtlichen aus der Nichteinhaltung resultierenden
Ansprüchen unserer Lieferanten freizustellen und uns jeden aus der
Nichteinhaltung resultierenden Schaden zu ersetzen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Landshut.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Landshut, wir sind jedoch
berechtigt,
den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
Landshut, 1. November 2005
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