Antrag an den Ortsrat für die Sitzung am 14 - Letter-Fit

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Antrag an den Ortsrat für die Sitzung am 14.11.11
Der Ortsrat möge beschließen, dass sich die Rechte und Pflichten zum Aufstellen,
Betrieb und Ende des Bücherschrankes gem. Anlage regeln. Dadurch werden
teilweise bisherige Beschlüsse zum Bücherschrank modifiziert.
Begründung des Antrages:
Aus den bisherigen Beschlüssen ergeben sich zwei Punkte, die so nicht erfüllbar
sind:
1.) Sicherungsleistung von 500 €
In fast 2 Jahren konnten der Verein 300 € überwiesene Spenden und ca. 100 € aus
Sammeldosen für den Bücherschrank einwerben. Es ist nicht damit zu rechnen, daß
in einem Jahr 500 € „für die Stadt“ gesammelt werden können.
Deshalb gesonderter Antrag: Ortsratsmittel oder Bürgschaft des Ortsrates.
2.) Haftpflichtversicherung
Der Schrank ist nicht versicherbar.
Mehrfache Nachforschungen und Recherchen ergaben dies. Es wurden nicht nur
mehrere Versicherungsvertreter, sondern auch Versicherungsmakler gefragt.
Rückfrage beim Verein Leselust in Garbsen, der zwei Schränke betreibt, ergab, daß
sie ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen sind, daß der Schrank nicht versicherbar
ist und die Schränke ohne Versicherung betreibt. Von Seiten der Stadt Garbsen, dem
Ortsrat Berenbostel bzw. Manager des Planetenzentrums wurden keinerlei Auflagen
gemacht oder Verträge abgeschlossen. Die Haftung für Wegeunfälle liegt bei der
Stadt bzw. dem Planetenzentrum.
In Hannover laufen die Schränke alle unter städtischer Regie, lediglich die Initiative
geht von den Bürgern aus und wird durch Spenden und Bezirksratsmittel finanziert,
durch die Stadt gekauft und ehrenamtlich, allerdings ohne Vertrag, betreut. Allerdings
übernimmt die Stadt Hannover die Reparatur- und Pflegekosten, was in Letter nicht
erforderlich ist. Lediglich ein Schrank wurde auch von einem Verein gekauft und
aufgestellt, aber mit der Eröffnung der Stadt geschenkt. Die Haftung ist in allen Fällen
durch die städtische Versicherung abgedeckt.
Bei der Beurteilung des Risikos, das sich durch Aufstellung und Betrieb des
Schrankes ergibt, sind 3 Bereiche zu betrachten: Aufstellung und Pflasterung, der
Schrank selbst und der Weg zum Schrank.
- Pflasterung und Aufstellung: hier sind die Durchführenden in der Haftung, sollte
hierbei etwas beschädigt werden oder der Schrank doch nicht standsicher sein. Der
Verein geht damit nur ein minimales Risiko ein, den Schrank ohne
Haftpflichtversicherung zu betreiben.
- Schrank: von dem geht keine Gefahr aus. Ohne massive Hilfsmittel läßt er sich
nicht umwerfen, d.h. der Vandale haftet. Oder der Wind hat Orkanstärke oder
Tornado, das wäre bei Haftpflicht wegen höherer Gewalt nicht eingeschlossen. Der
Verein geht damit nur ein minimales Risiko ein, den Schrank ohne
Haftpflichtversicherung zu betreiben.
- der Weg zum Schrank: hier besteht tatsächlich ein Risiko des Stolperns oder
Ausrutschens.
Lösungsmöglichkeiten:
1) Verkehrssicherungspflicht übernimmt die Stadt. Wenn die Stadt die
Verkehrssicherungspflicht übernähme, käme nur eine unbedeutende Belastung auf
sie zu: die Versicherungspreis ändert sich nicht; an der Kreuzung streuen die MA des
Betriebshofes mit der Hand, so daß eine Schippe recht und links vom Bücherschrank
eine kaum merkbare Mehrbelastung darstellt. Das Haftungsproblem wäre aber
gelöst.
2) Der Verein schenkt der Stadt den Schrank unter folgenden Bedingungen: wie
geplant steht der Verein für den Betrieb des Schrankes gerade und schließt hierüber
mit der Stadt einen Vertrag. Endet der Betrieb an diesem Ort, erhält der Verein den
Schrank zurück. Solange der Schrank im Eigentum der Stadt ist, ist die städtische
Versicherung wieder zuständig und die Stadt für die Verkehrssicherung zuständig.
3) Verein sucht eine Firma, die für den Streifen von ca. 1m rund um den Schrank die
Verkehrssicherungspflicht übernimmt, insbes. Winterdienst tut, und ihrerseits eine
Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Ob dies möglich ist (grundsätzlich und
finanziell), konnte noch nicht geprüft werden.
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