Antrag an den Ortsrat für die Sitzung am 14.11.11 Der Ortsrat möge beschließen, dass sich die Rechte und Pflichten zum Aufstellen, Betrieb und Ende des Bücherschrankes gem. Anlage regeln. Dadurch werden teilweise bisherige Beschlüsse zum Bücherschrank modifiziert. Begründung des Antrages: Aus den bisherigen Beschlüssen ergeben sich zwei Punkte, die so nicht erfüllbar sind: 1.) Sicherungsleistung von 500 € In fast 2 Jahren konnten der Verein 300 € überwiesene Spenden und ca. 100 € aus Sammeldosen für den Bücherschrank einwerben. Es ist nicht damit zu rechnen, daß in einem Jahr 500 € „für die Stadt“ gesammelt werden können. Deshalb gesonderter Antrag: Ortsratsmittel oder Bürgschaft des Ortsrates. 2.) Haftpflichtversicherung Der Schrank ist nicht versicherbar. Mehrfache Nachforschungen und Recherchen ergaben dies. Es wurden nicht nur mehrere Versicherungsvertreter, sondern auch Versicherungsmakler gefragt. Rückfrage beim Verein Leselust in Garbsen, der zwei Schränke betreibt, ergab, daß sie ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen sind, daß der Schrank nicht versicherbar ist und die Schränke ohne Versicherung betreibt. Von Seiten der Stadt Garbsen, dem Ortsrat Berenbostel bzw. Manager des Planetenzentrums wurden keinerlei Auflagen gemacht oder Verträge abgeschlossen. Die Haftung für Wegeunfälle liegt bei der Stadt bzw. dem Planetenzentrum. In Hannover laufen die Schränke alle unter städtischer Regie, lediglich die Initiative geht von den Bürgern aus und wird durch Spenden und Bezirksratsmittel finanziert, durch die Stadt gekauft und ehrenamtlich, allerdings ohne Vertrag, betreut. Allerdings übernimmt die Stadt Hannover die Reparatur- und Pflegekosten, was in Letter nicht erforderlich ist. Lediglich ein Schrank wurde auch von einem Verein gekauft und aufgestellt, aber mit der Eröffnung der Stadt geschenkt. Die Haftung ist in allen Fällen durch die städtische Versicherung abgedeckt. Bei der Beurteilung des Risikos, das sich durch Aufstellung und Betrieb des Schrankes ergibt, sind 3 Bereiche zu betrachten: Aufstellung und Pflasterung, der Schrank selbst und der Weg zum Schrank. - Pflasterung und Aufstellung: hier sind die Durchführenden in der Haftung, sollte hierbei etwas beschädigt werden oder der Schrank doch nicht standsicher sein. Der Verein geht damit nur ein minimales Risiko ein, den Schrank ohne Haftpflichtversicherung zu betreiben. - Schrank: von dem geht keine Gefahr aus. Ohne massive Hilfsmittel läßt er sich nicht umwerfen, d.h. der Vandale haftet. Oder der Wind hat Orkanstärke oder Tornado, das wäre bei Haftpflicht wegen höherer Gewalt nicht eingeschlossen. Der Verein geht damit nur ein minimales Risiko ein, den Schrank ohne Haftpflichtversicherung zu betreiben. - der Weg zum Schrank: hier besteht tatsächlich ein Risiko des Stolperns oder Ausrutschens. Lösungsmöglichkeiten: 1) Verkehrssicherungspflicht übernimmt die Stadt. Wenn die Stadt die Verkehrssicherungspflicht übernähme, käme nur eine unbedeutende Belastung auf sie zu: die Versicherungspreis ändert sich nicht; an der Kreuzung streuen die MA des Betriebshofes mit der Hand, so daß eine Schippe recht und links vom Bücherschrank eine kaum merkbare Mehrbelastung darstellt. Das Haftungsproblem wäre aber gelöst. 2) Der Verein schenkt der Stadt den Schrank unter folgenden Bedingungen: wie geplant steht der Verein für den Betrieb des Schrankes gerade und schließt hierüber mit der Stadt einen Vertrag. Endet der Betrieb an diesem Ort, erhält der Verein den Schrank zurück. Solange der Schrank im Eigentum der Stadt ist, ist die städtische Versicherung wieder zuständig und die Stadt für die Verkehrssicherung zuständig. 3) Verein sucht eine Firma, die für den Streifen von ca. 1m rund um den Schrank die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, insbes. Winterdienst tut, und ihrerseits eine Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Ob dies möglich ist (grundsätzlich und finanziell), konnte noch nicht geprüft werden.