2 | 11 KAPITALEINLAGEPRINZIP: HANDLUNGSBEDARF FÜR DIE STEUERFREIE RÜCKZAHLUNG VON AGIOEINLAGEN Systemwechsel wechsel vom Nominalwert- zum Kapitaleinlageprinzip Vielfältige Auswirkungen des Kapitaleinlageprinzips können Kapitaleinlagen (Agioeinlagen) neu steuerfrei Die Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von an Aktionäre zurückgeführt werden. Dies gilt sowohl für Reserven aus Kapitaleinlagen und Nominalkapital hat die Rückzahlung von Kapitaleinlagen in- wie auch Auswirkungen auf verschiedene steuerliche Spezialfälle ausländischer Gesellschaften. wie Umstrukturierungen, Sanierungen, Rückkauf Für die einkommens- und verrechnungssteuerfreie eigener Aktien, Schaffung von Gratisaktien, Rückzahlung von Kapitaleinlagen qualifizieren nur jene Transponierungen, indirekte Teilliquidationen, etc. Im Einlagen, welche nach dem 31.12.1996 direkt von ei- Einzelnen sollten insbesondere folgende Sachverhalte nem Aktionär geleistet wurden und in der näher analysiert werden: Durch den am 1. Januar 2011 vollzogenen System- Handelsbilanz der empfangenden Gesellschaft verbucht und offen auf einem separaten Konto ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die zukünftige steuerliche Behandlung von Reserven ist somit zu unterscheiden zwischen steuerfrei rückzahlbaren Reserven aus Kapitaleinlagen und übrigen Reserven (z.B. thesaurierte Gewinne), deren Ausschüttung weiterhin der Einkommens- und Verrechnungssteuer unterliegt. Betroffene Unternehmen Vom Kapitaleinlageprinzip betroffen sind sämtliche schweizerische Kapitalgesellschaften sowie Solche in der Vergangenheit getätigten Transaktionen ausländische Kapitalgesellschaften mit in der Schweiz sind im Hinblick auf die Einführung des domizilierten Privataktionären. Die Einführung des Kapitaleinlageprinzips neu zu beurteilen bzw. für Kapitaleinlageprinzips ist selbst für schweizerische zukünftige Transaktionen können sich interessante Konzerngesellschaften relevant, da nicht Steuerplanungsmöglichkeiten ergeben. Die Einführung ausgeschlossen werden kann, dass dereinst ein des Kapitaleinlageprinzips erfordert eine sorgfältige Börsengang (IPO) stattfindet oder eine Veräusserung Analyse der steuerlichen Auswirkungen dieser an einen ausländischen Aktionär oder eine natürliche Tatbestände. FEBRUAR 2011 Person (z.B. Management Buy-Out) erfolgen wird. Da die Deklaration von Kapitaleinlagen aus der Verlustverrechnung Vergangenheit (seit dem 1.1.1997) spätestens in der Die Verrechnung von erwirtschafteten Verlusten mit Handelsbilanz des Geschäftsjahres 2011 zu erfolgen Kapitaleinlagen führt nach Auffassung der ESTV zum hat, ist für praktisch sämtliche schweizerische definitiven Untergang der Kapitaleinlagen, d.h. dass Kapitalgesellschaften eine zeitnahe Analyse der Kapitaleinlagen die nach dem 31.12.1996 geleistet und bestehenden Reserven dringend zu empfehlen. mit Verlusten verrechnet wurden bzw. werden, nicht mehr steuerfrei an Aktionäre zurückgeführt werden Reserven belastet werden sollen (soweit die können. Entsprechend ist es für die Geltendmachung handelsrechtliche Ausschüttungssperre für gesetzliche von steuerfrei rückzahlbaren Kapitaleinlagen Reserven eingehalten wird). Liegt seitens der entscheidend, dass deren Verrechnung mit Verlusten Generalversammlung kein detaillierter Beschluss über möglichst unterbleibt. Aus steuerlichen Überlegungen die Aufteilung der Dividende auf die einzelnen sollten somit Verluste in der Handelsbilanz stets brutto Kategorien von Reserven vor, wird vorab eine (negatives Eigenkapital) ausgewiesen werden. Auch (steuerbare) Dividendenausschüttung aus den übrigen Sanierungsleistungen von Aktionären (z.B. à-fonds- Reserven angenommen. Entsprechend ist zu beachten, perdu-Zuschüsse) sollten nicht mit dem bestehenden dass eine steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen Verlustvortrag verrechnet werden, da dies gemäss einen detaillierten Gewinnverwendungsbeschluss der ESTV ebenfalls den Untergang der Kapitaleinlagen Generalversammlung erfordert. Die von der bewirkt. Generalversammlung beschlossene Aufteilung der Dividenden auf Kapitaleinlagen und übrige Reserven Ausweis in der Handelsbilanz und Deklaration gilt für sämtliche Aktionäre. Es ist somit nicht zulässig, Die Anerkennung von steuerfrei rückzahlbaren dass an die unter das Kapitaleinlageprinzip fallenden Kapitaleinlagen setzt voraus, dass sie spätestens in der Aktionäre (Privatpersonen) Dividenden aus den Handelsbilanz des Geschäftsjahres, welches im Kapitaleinlagen und an die übrigen Aktionäre Kalenderjahr 2011 endet, offen auf einem separaten Dividenden aus den übrigen Reserven ausgeschüttet Unterkonto der gesetzlichen Reserven als "Reserven werden. aus Kapitaleinlagen" ausgewiesen werden (ordentliche Erstdeklaration). Eine spätere Offenlegung der Handlungsbedarf Kapitaleinlagen wird steuerlich nicht anerkannt und Um zukünftig von der steuerfreien Rückzahlung der führt zu einer Verwirkung der steuerfreien Kapitaleinlagen profitieren zu können, muss die Rückzahlung. Die im Zeitraum 1.1.1997-31.12.2010 Veränderung der Reservenpositionen einer geleisteten Kapitaleinlagen müssen der ESTV innert 30 Gesellschaft seit dem 31.12.1996 pro Jahr analysiert Tagen nach Genehmigung der Jahresrechnung des werden. Dabei ist eine Aufteilung der per 31.12.2010 Geschäftsjahres 2011 gemeldet und nachgewiesen bestehenden Reserven in steuerfrei rückzahlbare werden. Die Meldung erfolgt mittels Formular 170 Reserven aus Kapitaleinlagen und übrige Reserven, sowie einer von der ESTV vorgegebenen Excel- deren Ausschüttung der Einkommens- und Tabelle. Verrechnungsteuer unterliegt, vorzunehmen. Abhängig Im Anschluss an die ordentliche Erstdeklaration ist der von der Anzahl Gesellschaften bzw. den seit dem ESTV die Jahresrechnung jährlich innert 30 Tagen 31.12.1996 durchgeführten Transaktionen (z.B. nach deren Genehmigung einzureichen. Ferner sind Umstrukturierungen, Sanierungen, sämtliche Veränderungen von Kapitaleinlagen mittels Verlustverrechnungen, etc.), kann sich die Ermittlung Formular 170 zu melden. Nach Überprüfung der der relevanten Kapitaleinlagen sehr zeitintensiv gemeldeten Kapitaleinlagen teilt die ESTV deren gestalten. Bestand der jeweiligen Gesellschaft mit. Dividendenbeschluss Für Dividendenausschüttungen kann die Generalversammlung künftig entscheiden, ob diese den Reserven aus Kapitaleinlagen oder den übrigen Seite 2/2