Unternehmer Forum Schweiz AG

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KAPITALEINLAGEPRINZIP:
HANDLUNGSBEDARF FÜR DIE STEUERFREIE
RÜCKZAHLUNG VON AGIOEINLAGEN
Systemwechsel
wechsel vom Nominalwert- zum Kapitaleinlageprinzip
Vielfältige Auswirkungen des Kapitaleinlageprinzips
können Kapitaleinlagen (Agioeinlagen) neu steuerfrei
Die Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von
an Aktionäre zurückgeführt werden. Dies gilt sowohl für
Reserven aus Kapitaleinlagen und Nominalkapital hat
die Rückzahlung von Kapitaleinlagen in- wie auch
Auswirkungen auf verschiedene steuerliche Spezialfälle
ausländischer Gesellschaften.
wie Umstrukturierungen, Sanierungen, Rückkauf
Für die einkommens- und verrechnungssteuerfreie
eigener Aktien, Schaffung von Gratisaktien,
Rückzahlung von Kapitaleinlagen qualifizieren nur jene
Transponierungen, indirekte Teilliquidationen, etc. Im
Einlagen, welche nach dem 31.12.1996 direkt von ei-
Einzelnen sollten insbesondere folgende Sachverhalte
nem Aktionär geleistet wurden und in der
näher analysiert werden:
Durch den am 1. Januar 2011 vollzogenen System-
Handelsbilanz der empfangenden Gesellschaft
verbucht und offen auf einem separaten Konto
ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die zukünftige
steuerliche Behandlung von Reserven ist somit zu
unterscheiden zwischen steuerfrei rückzahlbaren
Reserven aus Kapitaleinlagen und übrigen Reserven
(z.B. thesaurierte Gewinne), deren Ausschüttung
weiterhin der Einkommens- und Verrechnungssteuer
unterliegt.
Betroffene Unternehmen
Vom Kapitaleinlageprinzip betroffen sind sämtliche
schweizerische Kapitalgesellschaften sowie
Solche in der Vergangenheit getätigten Transaktionen
ausländische Kapitalgesellschaften mit in der Schweiz
sind im Hinblick auf die Einführung des
domizilierten Privataktionären. Die Einführung des
Kapitaleinlageprinzips neu zu beurteilen bzw. für
Kapitaleinlageprinzips ist selbst für schweizerische
zukünftige Transaktionen können sich interessante
Konzerngesellschaften relevant, da nicht
Steuerplanungsmöglichkeiten ergeben. Die Einführung
ausgeschlossen werden kann, dass dereinst ein
des Kapitaleinlageprinzips erfordert eine sorgfältige
Börsengang (IPO) stattfindet oder eine Veräusserung
Analyse der steuerlichen Auswirkungen dieser
an einen ausländischen Aktionär oder eine natürliche
Tatbestände.
FEBRUAR 2011
Person (z.B. Management Buy-Out) erfolgen wird. Da
die Deklaration von Kapitaleinlagen aus der
Verlustverrechnung
Vergangenheit (seit dem 1.1.1997) spätestens in der
Die Verrechnung von erwirtschafteten Verlusten mit
Handelsbilanz des Geschäftsjahres 2011 zu erfolgen
Kapitaleinlagen führt nach Auffassung der ESTV zum
hat, ist für praktisch sämtliche schweizerische
definitiven Untergang der Kapitaleinlagen, d.h. dass
Kapitalgesellschaften eine zeitnahe Analyse der
Kapitaleinlagen die nach dem 31.12.1996 geleistet und
bestehenden Reserven dringend zu empfehlen.
mit Verlusten verrechnet wurden bzw. werden, nicht
mehr steuerfrei an Aktionäre zurückgeführt werden
Reserven belastet werden sollen (soweit die
können. Entsprechend ist es für die Geltendmachung
handelsrechtliche Ausschüttungssperre für gesetzliche
von steuerfrei rückzahlbaren Kapitaleinlagen
Reserven eingehalten wird). Liegt seitens der
entscheidend, dass deren Verrechnung mit Verlusten
Generalversammlung kein detaillierter Beschluss über
möglichst unterbleibt. Aus steuerlichen Überlegungen
die Aufteilung der Dividende auf die einzelnen
sollten somit Verluste in der Handelsbilanz stets brutto
Kategorien von Reserven vor, wird vorab eine
(negatives Eigenkapital) ausgewiesen werden. Auch
(steuerbare) Dividendenausschüttung aus den übrigen
Sanierungsleistungen von Aktionären (z.B. à-fonds-
Reserven angenommen. Entsprechend ist zu beachten,
perdu-Zuschüsse) sollten nicht mit dem bestehenden
dass eine steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen
Verlustvortrag verrechnet werden, da dies gemäss
einen detaillierten Gewinnverwendungsbeschluss der
ESTV ebenfalls den Untergang der Kapitaleinlagen
Generalversammlung erfordert. Die von der
bewirkt.
Generalversammlung beschlossene Aufteilung der
Dividenden auf Kapitaleinlagen und übrige Reserven
Ausweis in der Handelsbilanz und Deklaration
gilt für sämtliche Aktionäre. Es ist somit nicht zulässig,
Die Anerkennung von steuerfrei rückzahlbaren
dass an die unter das Kapitaleinlageprinzip fallenden
Kapitaleinlagen setzt voraus, dass sie spätestens in der
Aktionäre (Privatpersonen) Dividenden aus den
Handelsbilanz des Geschäftsjahres, welches im
Kapitaleinlagen und an die übrigen Aktionäre
Kalenderjahr 2011 endet, offen auf einem separaten
Dividenden aus den übrigen Reserven ausgeschüttet
Unterkonto der gesetzlichen Reserven als "Reserven
werden.
aus Kapitaleinlagen" ausgewiesen werden (ordentliche
Erstdeklaration). Eine spätere Offenlegung der
Handlungsbedarf
Kapitaleinlagen wird steuerlich nicht anerkannt und
Um zukünftig von der steuerfreien Rückzahlung der
führt zu einer Verwirkung der steuerfreien
Kapitaleinlagen profitieren zu können, muss die
Rückzahlung. Die im Zeitraum 1.1.1997-31.12.2010
Veränderung der Reservenpositionen einer
geleisteten Kapitaleinlagen müssen der ESTV innert 30
Gesellschaft seit dem 31.12.1996 pro Jahr analysiert
Tagen nach Genehmigung der Jahresrechnung des
werden. Dabei ist eine Aufteilung der per 31.12.2010
Geschäftsjahres 2011 gemeldet und nachgewiesen
bestehenden Reserven in steuerfrei rückzahlbare
werden. Die Meldung erfolgt mittels Formular 170
Reserven aus Kapitaleinlagen und übrige Reserven,
sowie einer von der ESTV vorgegebenen Excel-
deren Ausschüttung der Einkommens- und
Tabelle.
Verrechnungsteuer unterliegt, vorzunehmen. Abhängig
Im Anschluss an die ordentliche Erstdeklaration ist der
von der Anzahl Gesellschaften bzw. den seit dem
ESTV die Jahresrechnung jährlich innert 30 Tagen
31.12.1996 durchgeführten Transaktionen (z.B.
nach deren Genehmigung einzureichen. Ferner sind
Umstrukturierungen, Sanierungen,
sämtliche Veränderungen von Kapitaleinlagen mittels
Verlustverrechnungen, etc.), kann sich die Ermittlung
Formular 170 zu melden. Nach Überprüfung der
der relevanten Kapitaleinlagen sehr zeitintensiv
gemeldeten Kapitaleinlagen teilt die ESTV deren
gestalten.
Bestand der jeweiligen Gesellschaft mit.
Dividendenbeschluss
Für Dividendenausschüttungen kann die
Generalversammlung künftig entscheiden, ob diese
den Reserven aus Kapitaleinlagen oder den übrigen
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