Gesetz über den Lehrmittelverlag

Werbung
Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Generalsekretariat
Postfach
8090 Zürich
Zürich, 11. Juni 2014
Stellungnahme zum Gesetz über den Lehrmittelverlag
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Aeppli
Die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen VPZS bedankt sich für die
Einladung zur Vernehmlassung zum Gesetz über den Lehrmittelverlag.
Die VPZS steht dem Ansinnen, den Lehrmittelverlag in eine Aktiengesellschaft zu überführen, ablehnend gegenüber. In der beabsichtigten neuen Rechtsform sind folgende negativen Entwicklungen absehbar:

Eine Aktiengesellschaft arbeitet grundsätzlich gewinnorientiert. Es ist jedoch nicht das
Ziel des Lehrmittelverlags, Gewinne zu erwirtschaften, sondern die erforderlichen
Lehrmittel möglichst kostengünstig zu produzieren.

Gemäss regierungsrätlichem Bericht erwartet der Kanton künftig u.a. Einnahmen in
Form einer Dividende. Das Erzielen einer Rendite, die das Ausschütten einer Dividende
ermöglicht, wird für den Kanton Vorrang haben vor der Produktion möglichst kostengünstiger Lehrmittel. Die Folgen:
- Die Lehrmittelkosten für die Gemeinden werden steigen
- „unrentable“ Lehrmittel (nämlich solche für kleine Schülergruppen mit speziellen Bedürfnissen) werden entweder nicht mehr produziert oder dann zu horrenden Preisen
verkauft.

Im Personalbereich ist zu erwarten, dass die Gehälter des Kaders mit Hinweis auf die
neue Rechtsform umgehend den privatwirtschaftlichen Gepflogenheiten angepasst
(d.h. deutlich erhöht – s. BVK) werden, während die übrigen Angestellten weiterhin
den unflexiblen kantonalen Anstellungsbedingungen unterstellt bleiben werden.

Sollte der Lehrmittelverlag als AG defizitär arbeiten, müsste – entgegen anders lautender Absichtserklärungen - schliesslich doch wieder der Kanton in die Bresche springen und das Unternehmen sanieren.
Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen
Alle vorstehend aufgeführten Problempunkte erkennt der Regierungsrat in seinem Bericht
ebenfalls. Ihnen soll durch entsprechende Massnahmen, insbesondere Kanton als Alleinbesitzer und Eigentümerstrategie, entgegengewirkt werden. Wir bezweifeln, dass damit
die unserer Meinung nach unabdingbare Steuerwirkung entfaltet wird.
Umgekehrt gelingt es dem Regierungsrat nicht, die Notwendigkeit der neuen Rechtsform
des Lehrmittelverlags hinreichend darzulegen. Die Begründung geht im Wesentlichen dahin, dass die einschränkenden kantonalen Rahmenbedingungen (Personal, Finanzen) ein
unternehmerisches Handeln erschweren. Wenn dem tatsächlich so ist, so fragt sich, warum dies nur den Lehrmittelverlag betreffen soll. In diesem Fall wäre es wohl sinnvoller,
die offenbar hinderlichen kantonalen Rahmenbedingungen generell so anzupassen, dass
alle kantonalen Organe in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben nach unternehmerischen Gesichtspunkten erfolgreich zu bewältigen.
Die VPZS plädiert deshalb für die Beibehaltung der bisherigen Rechtsform des Lehrmittelverlags.
Freundliche Grüsse
VEREINIGUNG DES PERSONALS
ZÜRCHERISCHER SCHULVERWALTUNGEN
Der Präsident:
Erwin Keller
Herunterladen