Lehrpersonen verdienen mehr! Das Ziel eines verantwortungsvollen

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Lehrpersonen verdienen mehr!
Das Ziel eines verantwortungsvollen Arbeitgebers muss es sein, dass möglichst viele seiner Angestellten möglichst lange die geforderte Arbeitsleistung erbringen können. Bei den Lehrpersonen ist der
Kanton Bern als Arbeitgeber besonders in der Pflicht, weil er sowohl Monopolausbilder als auch Monopolarbeitgeber ist. Um so mehr kann der Kanton Bern kein Interesse daran haben, junge Menschen
zuerst an der Pädagogischen Hochschule auszubilden und sie kurz danach an die Wirtschaft zu verlieren.
Zentral bei den Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen sind
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das Verhältnis zwischen dem Berufsauftrag und der zur Verfügung gestellten Zeit,
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das Gehalt als Abgeltung für die geleistete Arbeit und als Ausdruck der Wertschätzung,
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die berufliche Vorsorge als Sicherheit für die Zukunft und in Notsituationen.
Diese drei Grundpfeiler der Anstellungsbedingungen stehen zueinander in einem engen Verhältnis
und müssen untereinander austariert sein. In den letzten 10 Jahren geriet dieses System zunehmend
aus dem Gleichgewicht.
Der Zusammenhang zwischen Lohnentwicklung und beruflicher Vorsorge
Das Lohnsystem sah bis 2004 vor, dass Lehrpersonen in den ersten 11 Berufsjahren jährlich einen
3-prozentigen Lohnzuwachs erhielten. Zwischen dem 11. und dem 20. Berufsjahr wurden jeweils 2%
Lohnanstieg garantiert. Anschliessend flachte die Lohnentwicklung weiter ab, bis das gesetzlich vorgesehene Maximum von 156% mit 26 Dienstjahren erreicht wurde. Zusätzlich zu diesen individuellen
Lohnerhöhungen wurden Teuerungsanteile gewährt.
Mit diesem System verfolgte der Kanton Bern die Strategie, junge Lehrpersonen über eine schnelle
und zuverlässige Lohnentwicklung vom Abwandern in andere Berufe abzubringen.
Das System der beruflichen Vorsorge sieht vor, dass die Rente 65% des versicherten Verdienstes
beträgt. Lehrpersonen zahlen in jungen Jahren mehr ein, als sie im Moment versicherungstechnisch
müssten. In späteren Jahren profitieren sie von dieser mitgetragenen Solidarität.
Bei diesem System wird es für ältere Lehrpersonen attraktiver, trotz nachlassender Lohnentwicklung
im Beruf zu verbleiben.
Indem die jüngeren Lehrpersonen eine steilere Lohnentwicklung erlebten als ihre älteren Kolleginnen
und Kollegen, wurde die solidarische Mitfinanzierung bei der beruflichen Vorsorgen abgegolten. Von
dieser Kombination profitierten alle Lehrpersonen.
Mit den wiederholten Lohnsparmassnahmen von 2000 bis 2004 sowie der gesetzlichen Aufhebung
der verlässlichen Gehaltspolitik ab 2005 leitete der Arbeitgeber Kanton die immer offensichtliche werdende desolate Anstellungspolitik ein. Das Gleichgewicht zwischen der Lohnentwicklung und der beruflichen Vorsorge geriet ins Schwanken. Heute ist höchst unwahrscheinlich, dass das vorgesehene
Lohnmaximum überhaupt erreicht werden kann. Im Falle eines Primatwechsels bei der beruflichen
Vorsorge drohen den Lehrpersonen weitere Gefahren , da die Überwälzung des wirtschaftlichen Risikos auf die Versicherten kaum genügend abgefedert wird.
Der Zusammenhang zwischen Berufsauftrag/zeitlicher Arbeitsbelastung und Lohnentwicklung
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die hohe zeitliche Belastung der Lehrpersonen. Bereits
bei einer Anstellung von 70% arbeiten Lehrpersonen soviel, wie gesetzlich bei einer 100%-Anstellung
verlangt wird. Seit Jahren werden der Schule immer wieder neue Aufgaben aufgebürdet. Dazu kommen noch Reformprojekte. Die Arbeitszeit der Lehrpersonen ist innerhalb von 10 Jahren stark angestiegen. Die unbezahlten Überstunden äufnen sich ohne Aussicht auf eine Kompensation immer
mehr. Dies entspricht klar einer Kadersituation.
Die LCH-Salärvergleichsstudie von PriceWaterhouseCoopers bestätigt, dass die Funktion einer Lehrperson mit einer Kaderstelle verglichen werden muss. Während sich die Funktionen und die zeitliche
Belastung auf einem ähnlichen Niveau bewegen, hinken die Löhne der bernischen Lehrpersonen aller
Bildungsstufe deutlich jenen der Wirtschaft und der Verwaltung hinterher.
Der Berufsauftrag ist anspruchsvoller geworden. Die vorgesehenen zeitlichen Ressourcen sind ungenügend. Das Lohnniveau und insbesondere die Lohnentwicklung sind gesunken. Die Kluft zwischen
zeitlicher Arbeitsbelastung und Lohn hat sich dadurch stark vergrössert. Der Kanton Bern als Arbeitgeber muss wesentliche Korrekturen vornehmen, um diese Anstellungsparameter wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dies kann durch eine massive Verbesserung der Gehaltsvorgaben oder eine deutliche Senkung des Pflichtpensums geschehen. Das Gleichgewicht kann jedoch auch, und das fordert
LEBE, durch weniger deutliche Verbesserungen sowohl bei der Arbeitszeit als auch beim Lohn wiederhergestellt werden.
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