Dieser Antrag ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen Staatlichen Schulamt schriftlich zu stellen. *Name, Vorname *Geburtsdatum *Wohnanschrift *Telefonnummer Antrag auf externen Erwerb des Abiturabschlusses im Schuljahr 2015/ 2016 Entsprechend den § 112 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994in der zurzeit gültigen Fassung stelle ich den Antrag auf externen Erwerb des Abiturabschlusses im Schuljahr 2015/2016 (Externenprüfung). Zur externen Prüfung wird nach § 112 Abs. 1 ThürSchulO zugelassen, wer - das 19. Lebensjahr vollendet hat, - seinen ersten Wohnsitz seit mindestens zwölf Monaten in Thüringen hat und im laufenden Schuljahr nicht Schüler eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule, einer Gesamtschule, eines beruflichen Gymnasiums oder eines Kollegs gewesen ist, und - nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Thüringen oder einen anderen Bundesland erfolglos abgelegt hat. Diese Zulassungsbedingungen erfülle ich ausnahmslos. Die erforderlichen Anlagen zum Antrag laut § 112 Abs. 3 ThürSchulO liegen diesem Antrag bei. Wahl der Prüfungsfächer: 1 schriftlicher Teil Die schriftliche Prüfung findet in zwei Fächern mit erhöhten und in zwei Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau statt. 1.1 Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind: Deutsch 1.2 und Mathematik Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau sind: Geschichte und eines der aufgeführten Fächer nach Wahl. Kreuzen Sie bitte hier nur ein Fach an. Englisch 2 oder Biologie oder Physik oder Chemie Mündlicher Teil Die mündliche Prüfung findet in vier Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau statt. (Kreuzen Sie bitte unter den Punkten 2.1, 2.2 und 2.3 insgesamt genau 4 Fächer an.) 2.1 Kreuzen Sie bitte mindestens eine der aufgeführten Fremdsprachen an, wenn Sie bei Punkt 1.2 Englisch gewählt haben. Haben Sie bei Punkt 1.2 Englisch nicht ausgewählt, müssen Sie hier zwei Fremdsprachen auswählen. Name Vorname Französisch oder Russisch oder Spanisch oder Latein oder Englisch (sofern Englisch nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist) 2.2 Kreuzen Sie bitte mindestens eine Naturwissenschaft an, sofern diese noch nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist. Haben Sie im schriftlichen Teil eine Naturwissenschaft gewählt, müssen Sie nicht zwingend eine weitere Naturwissenschaft als mündliches Prüfungsfach wählen. Biologie 2.3 oder Chemie Physik Folgende weitere Prüfungsfächer stehen zur Wahl. Bitte kreuzen Sie Ihre gewählten Fächer an. Bitte beachten Sie den Hinweis im Punkt 2.! Kunsterziehung oder oder oder Musik Wirtschaft und Recht oder Geographie oder Religionslehre oder oder Sozialkunde Ethik Sollten Sie die Möglichkeit des zweigeteilten Prüfungsverfahrens nach § 111 Abs.5 ThürSchulO wählen, so geben Sie bitte folgend die Fächerkombinationen des 1. und 2. Prüfungsjahres an: 1. Prüfungsabschnitt im Jahr schriftliches Prüfungsfach erhöhtes Anforderungsniveau (aus. Nr.1.1) schriftliches Prüfungsfach grundlegendes Anforderungsniveau (aus. Nr. 1.2) mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2) mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2) 2. Prüfungsabschnitt im Jahr schriftliches Prüfungsfach erhöhtes Anforderungsniveau (aus. Nr.1.1) schriftliches Prüfungsfach grundlegendes Anforderungsniveau (aus. Nr. 1.2) mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2) mündliches Prüfungsfach (aus Nr. 2) Hinweise / Anträge: Ort, Datum * bitte mit PC oder in Druckschrift ausfüllen Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin