Konsequenzen bei fortwährenden Unterrichtsstörungen Die wichtigsten Ziele der hier aufgeführten Maßnahmen bestehen darin, für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse einen Ordnungsrahmen zu garantieren und eine Atmosphäre zu erzeugen, in der störungsfrei gelernt werden kann und in der sich alle wohlfühlen. Wünschenswert ist, dass es gar nicht notwendig wird, sie anzuwenden. In der Härte der Maßnahmen gibt es Abstufungen von Schritt 1 bis 10. Der Lehrer wird nicht gleich die härteste Maßnahme ergreifen. Er ist aber nicht an die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge gebunden. 10 mögliche Maßnahmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Wenn dein Lehrer „Stopp: Jetzt ist Schluss!" zu dir sagt, hörst du sofort auf zu stören. Du benimmst dich wieder gut und die Sache ist erledigt. Wenn du nach der Aufforderung zum „Stopp" weiterhin störst, kann der Lehrer dich für den Rest der Stunde an einen Einzeltisch setzen. Du musst dann die gestellten Aufgaben ohne die anderen still bearbeiten. Wenn du nach der Aufforderung zum „Stopp" weiterhin störst, kannst du zur Förderung deiner Einsicht dazu verpflichtet werden, diesen Katalog der Maßnahmen oder einen anderen Text handschriftlich abzuschreiben. Weil Störungen deinen Lernprozess negativ beeinflussen, kann der Lehrer dich dazu verpflichten, den Stoff aus dieser und aus einer vergangenen Stunde schriftlich nach zu bearbeiten (entweder als Hausarbeit oder in einer Zeit nach dem Unterricht in der Schule). Bei fortschreitenden Störungen kannst du für den Rest der Stunde aus der Klasse verwiesen werden. Du musst dich dann in das Vorzimmer des Direktors begeben oder in den dafür vorgesehenen Sozialraum und dort deine Aufgaben bearbeiten. Bei fortschreitenden Störungen musst du damit rechnen, dass der Lehrer sich sofort oder nach der Stunde mit deinen Eltern telefonisch oder per Brief in Verbindung setzt, um diese über dein Verhalten zu informieren. Wenn du trotz mehrfacher Ermahnungen die Unterrichtsstörungen fortsetzt, kannst du mit einem Tadel vom Lehrer ins Klassenbuch eingetragen werden. Vom zweiten Klassenbucheintrag an hat dies in der Regel eine Herabsetzung der Kopf- bzw. Verhaltensnote zur Folge. Über jeden Klassenbucheintrag werden die Eltern schriftlich informiert. Wenn du durch deine Störung einen oder mehrere Mitschüler an der Mitarbeit hinderst, fremdes Eigentum beschädigst oder andere beleidigst oder verletzt, kannst du vom Lehrer dazu verpflichtet werden, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Auch kannst du zu Sonderdiensten herangezogen werden (z. B. Klasse nach Unterrichtsschluss säubern, dem Hausmeister an einem Nachmittag helfen u.a.). Wenn du nach mehreren Maßnahmen immer noch störst und dem Lehrer mit deinen Antworten und deinem Verhalten zu verstehen gibst, dass du die Lernanforderungen nicht erfüllst, musst du damit rechnen, die mündliche Note 5 oder 6 zu bekommen. Erhält ein störender Schüler aufgrund seiner eingeschränkten Lernleistung die mündliche Note 5 oder 6, so kann diese auch vorläufig erteilt werden. Lehrer und Schüler vereinbaren für diesen Fall eine Frist (bis zu 3 Wochen), in welcher der Schüler durch eine besonders gute Mitarbeit die Chance erhält, die negative Note wieder zu beseitigen. Härtestufe ☺ W. Mattes (2006): "Routiniert planen – effizient unterrichten", Schöningh.