Konsequenzen bei fortwährenden Unterrichtsstörungen

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Konsequenzen bei fortwährenden Unterrichtsstörungen
Die wichtigsten Ziele der hier aufgeführten Maßnahmen bestehen darin, für alle Schülerinnen und
Schüler der Klasse einen Ordnungsrahmen zu garantieren und eine Atmosphäre zu erzeugen, in der
störungsfrei gelernt werden kann und in der sich alle wohlfühlen. Wünschenswert ist, dass es gar
nicht notwendig wird, sie anzuwenden. In der Härte der Maßnahmen gibt es Abstufungen von
Schritt 1 bis 10. Der Lehrer wird nicht gleich die härteste Maßnahme ergreifen. Er ist aber nicht an
die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge gebunden.
10 mögliche Maßnahmen
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10
Wenn dein Lehrer „Stopp: Jetzt ist Schluss!" zu dir sagt, hörst du sofort auf zu
stören. Du benimmst dich wieder gut und die Sache ist erledigt.
Wenn du nach der Aufforderung zum „Stopp" weiterhin störst, kann der Lehrer
dich für den Rest der Stunde an einen Einzeltisch setzen. Du musst dann die
gestellten Aufgaben ohne die anderen still bearbeiten.
Wenn du nach der Aufforderung zum „Stopp" weiterhin störst, kannst du zur
Förderung deiner Einsicht dazu verpflichtet werden, diesen Katalog der
Maßnahmen oder einen anderen Text handschriftlich abzuschreiben.
Weil Störungen deinen Lernprozess negativ beeinflussen, kann der Lehrer dich
dazu verpflichten, den Stoff aus dieser und aus einer vergangenen Stunde
schriftlich nach zu bearbeiten (entweder als Hausarbeit oder in einer Zeit nach
dem Unterricht in der Schule).
Bei fortschreitenden Störungen kannst du für den Rest der Stunde aus der
Klasse verwiesen werden. Du musst dich dann in das Vorzimmer des Direktors
begeben oder in den dafür vorgesehenen Sozialraum und dort deine Aufgaben
bearbeiten.
Bei fortschreitenden Störungen musst du damit rechnen, dass der Lehrer sich
sofort oder nach der Stunde mit deinen Eltern telefonisch oder per Brief in
Verbindung setzt, um diese über dein Verhalten zu informieren.
Wenn du trotz mehrfacher Ermahnungen die Unterrichtsstörungen fortsetzt,
kannst du mit einem Tadel vom Lehrer ins Klassenbuch eingetragen werden.
Vom zweiten Klassenbucheintrag an hat dies in der Regel eine Herabsetzung der
Kopf- bzw. Verhaltensnote zur Folge. Über jeden Klassenbucheintrag werden
die Eltern schriftlich informiert.
Wenn du durch deine Störung einen oder mehrere Mitschüler an der Mitarbeit
hinderst, fremdes Eigentum beschädigst oder andere beleidigst oder verletzt,
kannst du vom Lehrer dazu verpflichtet werden, den entstandenen Schaden
wieder gut zu machen. Auch kannst du zu Sonderdiensten herangezogen
werden (z. B. Klasse nach Unterrichtsschluss säubern, dem Hausmeister an
einem Nachmittag helfen u.a.).
Wenn du nach mehreren Maßnahmen immer noch störst und dem Lehrer mit
deinen Antworten und deinem Verhalten zu verstehen gibst, dass du die
Lernanforderungen nicht erfüllst, musst du damit rechnen, die mündliche Note
5 oder 6 zu bekommen.
Erhält ein störender Schüler aufgrund seiner eingeschränkten Lernleistung die
mündliche Note 5 oder 6, so kann diese auch vorläufig erteilt werden. Lehrer
und Schüler vereinbaren für diesen Fall eine Frist (bis zu 3 Wochen), in welcher
der Schüler durch eine besonders gute Mitarbeit die Chance erhält, die
negative Note wieder zu beseitigen.
Härtestufe
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W. Mattes (2006): "Routiniert planen – effizient unterrichten", Schöningh.
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