Dipl-Kfm

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Dipl-Kfm. Klaus Merkel
Steuerberater brasilianischen Rechts
Rua Claúdio Rossi, 573 – 01547-000 Sâo Paulo – S.P.
Tel. (0xx11) 6215-1008
[email protected]
Brasilianische
Einkommensteuererklaerung
natuerlicher Personen
Leitfaden fuer Auslaender
6. Auflage
Stand: Maerz 2008
Inhaltsverzeichnis
Einfuehrung
1.) Wann ist man in Brasilien als Auslaender steuerpflichtig?
2.) Wer muss eine Steuererklaerung abgeben?
3.) Wie und bis zu welchem Termin gebe ich die Steuererklaerung ab?
4.) Gibt es in Brasilien das Ehegattensplitting?
5.) Welches sind die brasilianischen Einkunftsarten?
a.) Einkuenfte, die nach der progressiven Sprungtabelle zu versteuern sind.
b.) Einkuenfte, die einer Pauschalversteuerung/ Abgeltungssteuer
unterliegen
c.) Steuerfreie Einkuenfte
6.) Welche Ausgaben sind steuerlich abzugsfaehig?
7.) Zusatzangaben, die zu Kontrollzwecken dienen
7.1.) Vermoegens- und Schuldenliste
7.2.) Liste bestimmter Ausgaben
8.) Punkte, auf die man achten sollte
8.1.) Verjaehrung
8.2.) Abschlusserklaerung bei endgueltigem Verlassen des Landes
8.3.) Vollstaendigkeit
8.4.) Vertraulichkeit Ihrer Steuererklaerung
8.5.) Erklaerung des Auslandsvermoegens bei der Zentralbank
8.6.) Beachtung devisenrechtlicher Bestimmungen
9.) Aenderungen aufgrund der Beendigung des DBA seit Januar 2006
10.) Steuerplanung
Haftungsausschluss
Der Autor
So koennen Sie uns erreichen
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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Einleitung
Bei Entsandten besteht vielfach erhebliche Unsicherheit, wie in Brasilien die
Steuererklaerung anzufertigen und abzugeben ist, was ueberhaupt
steuerpflichtiges Einkommen ist und worauf man achten sollte. Insbesondere
kann man feststellen, dass in den seltensten Faellen bereits zu Beginn einer
Taetigkeit in Brasilien eine persoenliche steuerliche Planung vorgenommen
wird. Einerseits ist das verstaendlich. Auch der Autor kam einmal als Entsandter
nach Brasilien und hatte in der ersten Zeit andere Sorgen, als sich um die
Einkommensteuer zu kuemmern. Auf der anderen Seite sollte man jedoch nicht
allzu lange mit einer Organisation der persoenlichen steuerlichen
Angelegenheiten warten, denn die Besteuerung ist in Brasilien sehr von der aus
Deutschland gewohnten verschieden. Das beginnt mit Terminen von
Steuervorauszahlungen und endet mit der Abgabe der Steuererklaerung per
Internet, was hier in Brasilien schon seit vielen Jahren gut funktioniert.
Die vorliegende Broschuere soll einen Ueberblick ueber die
Einkommensteuer natuerlicher Personen in Brasilien geben. Sie ist nicht dazu
gedacht, eine steuerliche Beurteilung in jedem Einzelfall zu ermoeglichen.
Die freie Weitergabe, der Ausdruck, das Kopieren oder Versendung per EMail dieser Broschuere sind gerne gestattet, jedoch nur in vollstaendiger und
unveraenderter Form.
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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1.) Wann ist man in Brasilien als Auslaender steuerpflichtig?
Unbeschraenkt, also mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, sind
Auslaender mit permanentem Visum oder zeitlich befristetem Visum mit
Arbeitserlaubnis (2- Jahres- Visum) vom Tag der physischen Einreise bis zum
Tag der Ausreise. Diplomaten bleiben in Deutschland steuerpflichtig, sofern sie
nicht ueber wesentliche brasilianische Einkuenfte verfuegen. Auslaender mit
sogenanntem “ Montagevisum” werden in Brasilien steuerpflichtig, sobald sie
innerhalb eines laufenden 12-Monats-Zeitraums mehr als 183 Tage hier
anwesend waren. Die Steuerpflicht beginnt in diesem Falle mit dem 184. Tag
(keine Rueckwirkung).
Andere als die oben genannten Personen sind in Brasilien beschraenkt
steuerpflichtig, d.h. nur ihre brasilianischen Einkuenfte unterliegen der
Einkommensteuer.
2.) Wer muss eine Steuererklaerung abgeben?
Vom Grundsatz her muss jeder, der unbeschraenkt steuerpflichtig ist, eine
Einkommensteuererklaerung abgeben. Die folgenden Ausfuehrung behandeln
stets Personen, die in Brasilien unbeschraenkt steuerpflichtig sind.
Personen mit Einkuenften von weniger als R$ 15.764,28 (Kalenderjahr
2007), die nach der Sprungprogressionstabelle zu versteuern sind (siehe
“Einkommensarten”) sind von der Abgabe der normalen jaehrlichen
Steuererklaerung befreit. Sie muessen jedoch eine vereinfachte Mitteilung an
das Finanzamt versenden, in der sie mitteilen, von der normalen
Steuererklaerung befreit zu sein.
Fuer Personen mit einem Vermoegen von mehr als R$ 80.000,00, fuer
Anteilseigner an Unternehmen (gemeint sind Unternehmen, die nicht an der
Boerse notiert sind) ab einem nominellen Beteiligungswert von R$ 5.000,00 und
im Falle von mehr als R$ 40.000,00 an steuerfreien Einkuenften oder
Einkuenften, die einer Pauschalversteuerung unterliegen, muss ebenfalls eine
Steuererklaerung abgegeben werden.
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3.) Wie und bis zu welchem Termin gebe ich die Steuererklaerung ab?
Steuererklaerungen werden in Brasilien fast ausnahmslos per Internet
abgegeben. Die Programme hierzu sind einfach zu handhaben und stehen auf
der Website der brasilianischen Bundesfinanzbehoerde zum kostenlosen
Download zur Verfuegung. Hierbei ist zu beachten, dass die Jahresbezeichnung
der Programme sich nach dem Jahr der Abgabe der Steuererklaerung richtet,
nicht nach dem vorherigen Kalenderjahr, auf das sich die Steuererklaerung
bezieht. Die Bezeichnung der Steuererklaerung natuerlicher Personen fuer das
Kalenderjahr 2007 lautet somit “Declaração de Imposto de Renda Pessoa Fisica
2008”. Die Steuererklaerung ist bis zum 30. April 2008 abzugeben. Fuer
verspaetete Abgabe, und sei es nur um einen Tag, werden Verspaetungsstrafen
faellig, die sich nach der Hoehe der jaehrlichen GesamtEinkommensteuerschuld richten. Es gibt keinerlei Moeglichkeiten einer
Fristverlaengerung, auch nicht bei Unfall oder hoeherer Gewalt! Der
Strafbescheid wird bei verspaeteter Einreichung vom Steuerprogramm
automatisch erstellt und gilt damit als zugestellt. Ohne besondere Aufforderung
des Finanzamts sind keine Belege einzureichen.
In Brasilien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung, d.h. der Steuerpflichtige
rechnet selber sein Einkommen und die abzufuehrende Steuer aus und fuehrt die
Steuerschuld ab. Der Fiskus prueft nicht die Belege jeder einzelnen
Steuererklaerung, sondern nimmt zum einen umfangreiche Abstimmungen per
EDV vor. So werden z.B. angegebenes Lohneinkommen und Lohnsteuerabzug
mit
Meldedaten
des
Arbeitgebers
abgeglichen,
Angaben
zu
Immobiliengeschaeften mit Meldedaten der Grundbuchaemter etc. Zum anderen
verfuegt der Fiskus ueber Pruefprogramme, welche Steuererklaerungen mit
bestimmten auffaelligen Merkmalen aussortieren. Hierbei handelt es sich um
die sogenannte “Malha Fina”.
Die sogenannte “Malha Fina”
Hierbei handelt es sich um das Verfahren, mit dem diejenigen
Steuererklaerungen aussortiert werden, bei denen eine Belegpruefung
vorgenommen wird. Die Auswahl erfasst weniger besonders hohe Einkommen,
als mehr solche Steuererklaerungen, bei denen z.B. der Vermoegensanstieg des
Steuerpflichtigen in einem Missverhaeltnis zu den Gesamteinkueften steht,
besonders ueberdurchschnittlich hohe abzugsfaehige Aufwendungen vorliegen,
der Datenabgleich mit anderen Quellen (Arbeitgeber, Grundbuchaemter)
Differenzen aufzeigt u.ae. Grob gesagt, handelt es sich im wesentlichen um
Steuererklaerungen, bei denen Indizien fuer Fehler oder Unvollstaendigkeiten
vorliegen. Die entsprechenden Steuerpflichtigen werden vom Finanzamt
schriftlich aufgefordert, die Belege fuer ihre Steuererklaerung einzureichen und
gegebenenfalls zusaetzliche Erlaeuterungen abzugeben.
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In allen anderen Faellen erstellt die Finanzbehoerde elektronisch einen
Steuerbescheid aufgrund der Daten der Steuererklaerung. Die Steuerbescheide
werden bis etwa zum Jahresende bearbeitet, ein Erstattungsbetrag wird jeweils
etwa zur Erteilung des Steuerbescheids verzinst auf das Konto des
Steuerpflichtigen ueberwiesen, das in der Steuererklaerung angegeben ist.
Der Steuerbescheid wird nicht mehr zugeschickt, sondern kann im Internet
abgerufen werden. Hierzu ist neben der Steuernummer (CPF) auch die
Quittungsnummer anzugeben, die bei Abgabe der Steuererklaerung erteilt
wurde.
4.) Gibt es in Brasilien das Ehegattensplitting?
Nein. In Brasilien kann man lediglich fuer den Ehegatten sowie fuer
wirtschaftlich abhaengige Kinder relativ niedrige Freibetraege sowie bestimmte
abzugsfaehige Ausgaben fuer sie geltend machen. In diesen Faellen sind die
Einkuenfte sowie das Vermoegen dieser Abhaengigen in der eigenen
Steuererklaerung mit aufzunehmen. Sofern der Ehegatte also berufstaetig ist,
kann es vorteilhaft sein, getrennte Steuererklaerungen abzugeben.
Steuerpflichtige koennen mit Abgabe der Steuererklaerung(en) die Wahl
ausueben, getrennt oder zusammen veranlagt zu werden. Die
Veranlagungsmethode kann ohne Angabe von Gruenden jaehrlich gewechselt
werden. Es kann von daher sinnvoll sein, getrennte Steuererklaerungen
abzugeben, um den Grundfreibetrag zweimal zu nutzen.
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5.) Welches sind die brasilianischen Einkunftsarten?
Man unterscheidet in Brasilien drei Einkunftsarten nach der Art ihrer
Besteuerung:
a.) Einkuenfte, die nach der progressiven Sprungtabelle zu versteuern
sind.
Hierunter fallen inlaendisches Gehalt, auslaendisches Gehalt, in- und
auslaendische Einkuenfte aus selbstaendiger Taetigkeit, in- und auslaendische
Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung, bestimmte auslaendische laufende
Zinseinkuenfte, in- und auslaendische Renteneinkuenfte.
Die Steuerschuld dieser Einkunftsart wird in der jaehrlichen
Steuererklaerung ermittelt. Die Einkuenfte der anderen beiden Einkunftsarten
sind zwar auch anzugeben, jedoch nur zum Zwecke der Plausibilitaetskontrolle.
Bei auslaendischen Einkuenften ist auf das Umrechnungsverfahren zu
achten: Einkuenfte in Euro oder einer anderen Waehrung als dem US- Dollar
sind zum Ankaufskurs des Zahlungstages (Ankaufskurs laut brasilianischer
Zentralbank) in US- Dollar umzurechnen und der sich ergebende US- Betrag ist
in brasilianische Reais zum Kurs des 15. des Vormonats umzurechnen
(ebenfalls Ankaufskurs lt. brasilianischer Zentralbank)
Beispiel: Gehaltszahlung in Euro am 31. Mai
Umrechung von Euro in US- Dollar zum Kurs vom 31. Mai
Umrechung von US- Dollar in Reais zum Kurs vom 15. April
Abfuehrung der Einkommensteuer bis 30. Juni
“Auslaendisches Einkommen” liegt dann vor, wenn die Einkommensquelle
(z.B. das zahlende Unternehmen) im Ausland liegt. Es kommt nicht darauf an,
wo die Taetigkeit fuer dieses Einkommen ausgeuebt wird.
b.) Einkuenfte, die einer Pauschalversteuerung/ Abgeltungssteuer unterliegen
Alle Zinsertraege aus brasilianischen Geldanlagefonds bei Finanzinstituten
unterliegen einer pauschalierten Quellensteuer, die von den Geldinstituten
einzubehalten und abzufuehren ist. Der Steuerpflichtige bekommt bis Ende
Februar des Folgejahres von seinem Geldinstitut eine Steuerbescheinigung, aus
der die Kontostaende zum Jahresende sowie die entsprechenden Kapitaleinkuenfte
nach Abzug der Quellensteuer hevorgehen. Diese Angaben sind in die
Steuererklaerung zu uebernehmen, und fuer den Steuerpflichtigen ist damit der
Fall erledigt, soweit diese Kapitaleinkuenfte betroffen sind. Eine Ausnahme
besteht bei Goldzertifikaten, wo der Steuerpflichtige selber bei Verkauf den
Gewinn ermitteln und die Steuer abzufuehren hat.
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Des weiteren unterliegt das inlaendische 13. Gehalt der Pauschalversteuerung. Aufgrund der Inflationsvergangenheit wird in Brasilien das 13. Gehalt
so versteuert, als gaebe es einen 13. Monat. Das entsprechende Nettogehalt ist in
der Jahressteuerbescheinigung aufgefuehrt, die der Arbeitgeber bis zum 28.
Februar des Folgejahres an den Arbeitnehmer auszuhaendigen hat.
Ebenfalls einer Pauschalversteuerung unterliegen Gewinn aus dem Verkauf
von inlaendischen und auslaendischen Vermoegensgegenstaenden des
Steuerpflichtigen. In diesem Falle hat der Steuerpflichtige den Gewinn aus dem
Verkauf fuer die Monate zu ermitteln und abzufuehren, in denen der
Vekaufserloes R$ 35.000 ueberstieg. Wichtig: Die Steuer faellt auf den
Verkaufsgewinn an, die Geringfuegigkeitsgrenze richtet sich nach dem
Verkaufserloes pro Monat!
Hierbei sollte auf folgendes geaechtet werden: Beim Verkauf von Gegenstaenden,
die der Steuerpflichtige zuvor als Geschenk erhalten hat, betragen die
Anschaffungs-kosten null und somit ist der volle Veraeusserungserloes als
Gewinn zu versteuern.
Gleiches gilt, wenn die Anschaffungskosten nicht nachweisbar sind.
Auch sogenannte “Spekulationsgewinne” , also Gewinne aus
Wertpapiergeschaeften, unterliegen der Pauschalversteuerung, und zwar
inlaendische und auslaendische.
Lottogewinne unterliegen ebenfalls der Pauschalversteuerung. Hier erfolgt
bei inlaendischen Lotterien jedoch bereits der Steuerabzug an der Quelle.
Sofern der Steuerpflichtige selbst die pauschale Einkommensteuer zu
ermitteln und abzufuehren hat, ist dies bis zum letzten Tag des Monats nach
Einkommenszufluss durchzufuehren. “Einkommenszufluss” bedeutet die effektive
Zahlung auf ein Bankkonto oder Barzahlung. Eine Verrechnung mit
Verbindlichkeiten steht der Zahlung gleich.
In der jaehrlichen Steuererklaerung sind in jedem der unter (b) genannten
Faelle die Nettoeinkommen anzugeben.
c.) Steuerfreie Einkuenfte
Steuerfrei sind:
c.1.) Zinsen auf inlaendische Sparguthaben,
c. 2.) Erloese aus Freigabe des FGTS,
c. 3.) Waehrungsgewinne auf auslaendische Bankkonten und Geldanlagen,
sofern diese aus einer auslaendischen Einkommensquelle stammen und
soweit es den Waehrungsgewinn des US$ gegenueber dem R$ betrifft.
c.4.) Erbschaften, wobei der Wert geerbter Vermoegensgegenstaende nur bis
zur Hoehe der Anschaffungskosten des Erblassers steuerfrei ist. Die
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c.5.)
c.6.)
c.7.)
c.8.)
Anschaffungskosten aus dessen Steuererklaerung sind vom Erben
fortzufuehren. In diesem Falle ist also bei spaeterem Verkauf der
Gewinn auf Grundlage der urspruenglichen Anschaffungskosten des
Erblassers zu ermitteln. Alternativ kann der Erbe sofort einen
hoeheren Marktwert mittels Wertgutachten belegen und die Differenz
bei Erbschaft versteuern. Fuer auslaendische Erbschaften gelten besondere
Regeln.
Geschenke. Hierbei ist zu beruecksichtigen, dass bei Sachgeschenken in
der Vermoegensaufstellung die Anschaffungskosten mit null anzusetzen sind
und in der Folge bei einem Verkauf der gesamte Erloes als steuerpflichtiger
Kapitalgewinn gilt, sofern die Freigrenze ueberschritten wird.
Veraeusserungsgewinne aus Vermoegensgegenstaenden, welche der
Steuerpflichtige bereits vor Zuzug nach Brasilien besessen hat, und zwar
unabhaengig von der Hoehe des Erloeses oder Gewinnes. Hierdurch wird
insbesondere das Problem gemindert, dass haeufig die entsprechenden
historischen Anschaffungskosten nicht mehr ermittelt werden koennen.
Veraeusserungsgewinne aus geringwertigen Vermoegensgegenstaenden, die
nach Zuzug erworben wurden, sofern der Veraeusserungserloes R$ 35.000
nicht uebersteigt. Bei mehreren Verkaeufen gilt die genannte Erloesgrenze
fuer die Summe der Erloese im gegebenen Monat.
Veraeusserungsgewinne aus Immobilien bei Erfuellung bestimmter Kriterien.
6.) Welche Ausgaben sind steuerlich abzugsfaehig?
In Brasilien sind generell erheblich weniger Ausgaben steuerlich
abzugsfaehig als in Deutschland. So sind z.B. Kosten fuer Fahrten zum
Arbeitsplatz, privat gekaufte Arbeitsmittel u.ae. fuer einen Angestellten nicht
abzugsfaehig. Fuer einen Entsandten ist darauber hinaus wichtig zu wissen, dass
Ausgaben fuer doppelte Haushaltsfuehrung oder sonstige Mehrkosten, die
aufgrund der Entsendung anfallen, nicht abzugsfaehig sind. Fuer brasilianische
Zwecke gilt, dass der Entsandte hier in Brasilien seinen Hauptwohnsitz hat und
von daher z.B. alle Zulagen, besondere Benefits (Schulgeld, Miete etc.) oder
Aufwandspauschalen, die vom Arbeitgeber eventuell gezahlt werden,
steuerpflichtiges Gehalt darstellen.
Auch koennen im Falle von Mieteinkuenften beispielsweise keine
Abschreibungen auf das vermietete Haus/Wohnung geltend gemacht werden.
Inwieweit in der Jahressteuererklaerung Ausgaben geltend gemacht werden
koennen, haengt von der Art der Steuererklaerung ab. Bei Abgabe der
vereinfachten Steuererklaerung sind alle abzugsfaehigen Ausgaben in einem
Betrag pauschaliert (20% des Bruttoeinkommens, maximal R$ 11.669,72 fuer das
Kalenderjahr 2007) und somit koennen keine weiteren Ausgabe geltend gemacht
werden.
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Bei Abgabe der sogenannten “kompletten Steuererklaerung” erfolgt keine
Pauschalierung von abzugsfaehigen Ausgaben, sondern es koennen folgende
Posten abgesetzt werden:
Pauschaler Freibetrag fuer wirtschaftlich abhaengige Familienmitglieder, die
in der Steuererklaerung aufgefuehrt werden (fuer 2007: R$ 1.584,60 pro
Abhaengigen)
Arztkosten und Krankenhauskosten, die der Steuerpflichtige fuer sich und
seine Familie aufwandt, in unbegrenzter Hoehe. Familienangehoerige sind
diejenigen Personen, die in der Steuererklaerung als wirtschaftlich abhaengig
angegeben werden.
Wichtig: Fahrtkosten zum Arzt und Medikamente sind nicht abzugsfaehig. Alle
angesetzten Arzt- und Krankenhauskosten sind durch Quittungen nachzuweisen.
Die entsprechenden Kosten muessen auch, nach Empfaenger gegliedert, in der
Liste bestimmter Ausgaben enthalten sein, die Bestandteil der Steuererklaerung
ist. Diese Liste dient der Steuerbehoerde zu Zwecken der Datenkreuzung. Bei
Erstattungen durch eine private Krankenversicherung ist der gesahlte Betrag und
der erstattete Betrag gesondert anzugeben, die Differenz ist steuerlich
abzugsfaehig.
Private Schulkosten und sonstige Ausbildungskosten sind is zu einem relativ
niedrigen Hoechstbetrag abzugsfaehig (fuer 2007: R$ 2.480,66). Dieser
Hoechstbetrag gilt pro Steuerpflichtigen und Abhaengigen. Mehraufwand fuer
einen kann nicht mit Minderaufwand fuer einen anderen verrechnet werden. Es
gilt Belegpflicht.
Vom Gehalt einbehaltene Beitraege zur brasilianischen gesetzlichen
Sozialversicherung (INSS) in voller Hoehe
Beitraege zu einem brasilianischen privaten Rentenfonds (Fundo de Pensâo
Privada) bis zu 12% des nach Sprungtabelle zu versteuernden Bruttoeinkommens.
Hier zaehlt als Bemessungsgrenze nur das Bruttoeinkommen, das der
Sprungprogression unterliegt, nicht jedoch steuerfreie Einkuenfte oder pauschal
versteuerte Einkuenfte. Entnahmen/ Rueckzahlungen aus einem derartigen Fonds
gelten als steuerpflichtiges Einkommen, und zwar unabhaegig davon, ob zuvor die
Einzahlung tatsaechlich von der Steuer abgesetzt wurde oder nicht. Die
entsprechenden Traeger- Versicherungsgesellschaften leiten automatisch
Kontrollmitteilungen ueber Abhebungen an die Finanzverwaltung weiter.
- Spenden an Institutionen, die steuerlich als gemeinnuetzig angeerkannt sind,
jedoch bis zu bestimmten Hoechstbetraegen, insgesamt bis zu 6% der Jahres- ESt.
Beitraege zur deutschen Sozialversicherung oder deutschen privaten
Krankenversicherungen sind nicht absetzbar!
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7.) Zusatzangaben, die zu Kontrollzwecken dienen
7.1.) Vermoegens- und Schuldenliste
Inhalt:
In dieser Liste sind alle inlaendischen und auslaendischen Bankkonten mit
Jahresendbestaenden ueber R$ 100, was nicht nur Girokonten, sondern auch
sonstige Geldanlagen betrifft. Wertpapiere sollten nicht insgesamt pro Depot
angegeben werden, sondern jeder Depotposten einzeln. Daneben sind alle KFZ,
eventuell vorhandene Schiffe oder Boote sowie Immobilien unabhaengig von der
Hoehe ihrer Anschaffungskosten anzugeben. Sonstige Gegenstaende sind
anzugeben, sofern die Anschaffungskosten im Einzelfall R$ 5.000 uebersteigen.
Schulden sind mit ihrem Restbetrag (bei Fremdwaehrung: zum
urspruenglichen Wechselkurs umgerechnet) zum Jahresende anzugeben.
Wichtig ist, alle Vermoegensgegenstaende durch Dokumente belegen zu
koennen. Dies kann zu Problemen fuehren, wenn z.B. ein Einwanderer im
Heimatland ein Haus besitzt, das vor so langer Zeit gebaut wurde, dass keine
Dokumente mehr vorhanden sind oder wenn Dokumente nicht aufgehoben
wurden, weil dies fuer deutsche Zwecke nicht notwendig war.
Bewertung:
Im Falle brasilianischer Geldanlagen erfolgt die Angabe zu den Werten
entsprechend der Jahresbescheinigung, die von jedem Geldinstitut auszustellen ist.
Auslaendische Guthaben auf Girokonten oder Sparkonten sind mit dem
Wechselkurs zum Jahresende umzurechnen. Bei allen anderen auslaendischen
Geldanlagen sind die R$- Werte entsprechend der urspruenglichen Anschaffung
beizubehalten. Auch alle saechlichen Vermoegensgegenstaende sind zu
urspruenglichen R$- Werten fortzufuehren.
Zweck der Liste
Zum einen kann ueber die Veraenderung des Gesamt- Reinvermoegens
abgestimmt werden, ob die Gesamteinkuenfte plausibel sind. Wenn z.B. der
Anstieg des Reinvermoegens so hoch war, dass von der Summe aller erklaerten
Einkunfte nach Abzug der angegebenen Ausgaben rechnerisch weniger als 15%
fuer Konsumzwecke verwandt wurden, kann man mit einer Einladung zu
naeheren Auskuenften seitens der Finanzverwaltung rechnen.
Weiterhin dient die Liste dazu, um zu pruefen, ob moeglicherweise Gewinne
aus dem Verkauf von Vermoegensgegenstaenden unterschlagen wurden.
Datenkreuzung: Bei Immobiliengeschaeften erfolgt ein Datenabgleich
zwischen Grundbuchamt (Cartorio) sowie der Steuererklaerung des Verkaeufers.
Ein System von Kontrollmitteilungen der KFZ- Behoerde befindet sich im
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Aufbau sowie ein Zentralregisters brasilianischer Bankkonten durch die
Zentralbank, welches nach Fertigstellung auch von der Steuerbehoerde zur
Datenkreuzung genutzt wird.
Wichtig im Falle auslaendischer Einkuenfte: Auslaendische Einkuenfte
fliessen i.d.R. auf ein Bankkonto im Ausland. Man sollte dieses daher in der
Steuererklaerung nicht vergessen. Ebensowenig sollte man vergessen, neben dem
Auslandsgehalt auch sonstige auslaendische Einkunefte anzugeben, da die
brasilianische Finanzverwaltung die lueckenlose Vorlage der auslaendischen
Kontoauszuege verlangen kann. Jede Gutschrift in einem solchen Girokonto sollte
belegt sein, da die Finanzverwaltung im Falle einer Dokumentenpruefung
ansonsten hinterzogenes Einkommen annehmen kann.
7.2.) Liste bestimmter Ausgaben
Diese Liste dient im wesentlichen dazu, bei Ausgaben feststellen zu
koennen, ob der Empfaenger die entsprechenden Einnahmen versteuert hat. Aus
diesem Grunde sind auch z.B. die Arztkosten getrennt nach Ausgabebetrag und
Versicherungserstattung anzugeben. Auch bei Schulkosten ist z.B. der volle
Betrag des Schulgeldes anzugeben und nicht lediglich der Betrag, der steuerlich
absetzbar ist.
Aufgrund des Kontrollzweckes dieser Liste ist nicht jeder Kassenzettel aus
dem Supermarkt aufzufuehren, sondern im wesentlichen folgende Posten, und
zwar unabhaengig davon, ob die Ausgabe steuerlich abzugsfaehig ist:
- Zahlungen an Aerzte und Krankenhaeuser (siehe abzugsfaehige Ausgaben!)
- Zahlungen an sonstige Freiberufler
- getaetigte Geldgeschenke und Spenden (obwohl nicht steuerpflichtig beim
Empfaenger)
- Schulgelder
- Zahlungen an Pensionsfonds
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8.) Punkte, auf die man achten sollte
8.1.) Verjaehrung
Steueransprueche und Pruefungsmoeglichkeiten verjaehren nach fuenf
Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Steuererklaerung
abgegeben werden muesste.
Beispiel: Steuererklaerung fuer das Kalenderjahr 2007
Abgabe: bis 30.04.2008
Beginn der Verjaehrungsfrist: 31.12.2008
Ablauf der Verjaehrungsfrist: 31.12.2013
Man muss also somit von tatsaechlichen sechs Jahren Verjaehrungsfrist
ausgehen.Waehrned dieser Frist sollte man die Steuererklaerung und alle
relevanten Belege aufbewahren.
8.2.) Abschlusserklaerung bei endgueltigem Verlassen des Landes
Wer das Land endgueltig verlaesst, also z.B. als Endsandter ins Heimatland
zurueckgehrt, muss im letzten Jahr eine Abschlusssteuererklaerung abgeben,
welche den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Tag der Ausreise umfasst. Wird diese
nicht abgegeben, besteht weitere 12 Monate lang unbegrenzte Steuerpflicht. In
diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass der Datenaustausch zwischen
Einwanderungsbehoerde und Steuerbehoerde staendig verbessert wird. Wer ohne
Abgabe einer Abschlusserklaerung ausreist, faellt der Steuerbehoerde erst im
Folgejahr auf, wenn keine Steuererklaerung mehr eingeht. Der Steuerpflichtige
wird dann in einer schwarzen Liste registriert und seine Steuernummer wird
gesperrt, nachdem fuer zwei aufeinanderfolgende Jahre keine Steuererklaerung
abgeben wurde. Der zunehmende Datenaustausch kann also eventuell bei
spaeteren Urlaubs- oder Geschaeftsreisen zu unliebsamen Ueberraschungen
fuehren.
Bedeutsam ist auch, dass die Abschlusserklaerung automatisch eine
Belegpruefung aller noch nicht verjaehrten Steuererklaerungen ausloest. Man
sollte also von Anfang an auf eine qualitativ gute Dokumentation achten.
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8.3.) Vollstaendigkeit
Es passiert immer wieder, dass Auslaender zwar ihre Einkuenfte versteuern,
in der Steuererklaerung aber ihre auslaendischen Bankkonten oder andere
auslaendische Vermoegensgegenstaende nicht in der Vermoegensaufstellung
angeben. Insbesondere bei den Bankkonten sollte man jedoch vorsichtig sein,
denn bei einer Pruefung der Steuererklaerung ist offensichtlich, dass erklaertes
Auslandseinkommen im Normalfall auf ein Bankkonto eingezahlt wurde.
Vergessene Konten koennen also zu Unrecht zu dem Verdacht fuehren, dass
absichtlich keine Angabe erfolgte, um weitere Einkuenfte zu verschweigen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Fiskus die lueckenlose Vorlage
der Kontoauszuege verlangen kann. Man sollte also darauf achten, dass
saemtliche Banktransaktionen erklaerbar sind. Entsandte ueberweisen nicht selten
Ersparnisse ins Heimatland. In diesen Faellen sollten auch die brasilianischen
Ueberweisungsbelege (Kursschlussvertrag etc.) aufgehoben werden, um darlegen
zu koennen, dass es sich um einen Transfer entsprechend der brasilianischen
Devisenbestimmungen handelte.
Vom Grundsatz her gilt: Ist die Herkunft einer Einzahlung im Konto nicht
nachweisbar, nimmt der brasilianische Fiskus bei Entdeckung hinterzogene
Einkuenfte an.
8.4.) Vertraulichkeit Ihrer Steuererklaerung
Die
persoenliche
Einkommensteuererklaerung
sollten
Sie
im
hoechstmoeglichen Umfang vertraulich behandeln. Es gibt immer wieder Faelle,
wo Entsandte sich die Steuererklaerung von Mitarbeitern aus der brasilianischen
Niederlassung anfertigen lassen. In der Regel wird der Buchhalter eines
Unternehmens gerne bereit sein, dem Geschaeftsfuehrer die persoenliche
Steuererklaerung anzufertigen. Er erfaehrt damit nicht nur die persoenlichen
Vermoegensverhaeltnisse des Geschaeftsfuehrers. Nicht selten kommt es vor, dass
der Buchhalter auslaendische Einkuenfte und auslaendisches Vermoegen nach
dem Motto “Das geht den Fiskus gar nichts an” einfach nicht angibt. In Brasilien
wird vom Fiskus einzig und alleine der jeweilige Steuerpflichtige zur
Rechenschaft gezogen. Es interessiert nicht, ob Sie einem anderen vertraut haben.
Stellen Sie sich nun einmal das Risiko vor, den entsprechenden Mitarbeiter eines
Tages zu entlassen und dieser zeigt Sie an! Mein Ratschlag besteht darin, dass Sie
einen professionellen Steuerberater mit internationalem Background
kontraktieren. Vielfach sind die auslaendischen Unternehmen heute bereit, fuer
Ihre Entsandten die Honorare der persoenlichen Steuerberatung zu uebernehmen.
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8.5.) Erklaerung des Auslandsvermoegens bei der Zentralbank
Unabhaengig von der Steuererklaerung muessen alle in Brasilien
ansaessigen juristischen und natuerlichen Personen per Internet bei der
brasilianischen Zentralbank jaehrlich eine Erklaerung ueber ihr auslaendisches
Vermoegen abgeben. Im Unterschied zur Vermoegensliste in der Steuererklaerung
erfolgt die Berwertung im genannten Zentralbankregister in Fremdwaehrung.
Hierbei sind sowohl die Anschaffungskosten, als auch der Marktwert zum 31.
Dezember und die jaehrlichen Ertraege pro genanntem Vermoegensgegenstand
anzugeben. Die Erklaerung des Auslandvermoegens bei der Zentralbank ist nur
dann erforderlich, wenn das gesamte Auslandsvermoegen den Gegenwert von
US$ 100.000 uebersteigt. Die Frist fuer diese Erklaerung ist um einen Monat
laenger als die fuer die Steuererklaerung, endet also zum 31. Mai.
8.6.) Beachtung devisenrechtlicher Bestimmungen
Die frueher sehr engen devisenrechtlichen Bestimmungen wurden in den
vergangenen Jahren immer staerker dahingehend gelockert, dass Meldepflichten
an die Stelle von Genehmigungen traten. Im Unterschied zu Deutschland findet
bei Auslandsueberweisungen jedoch noch immer keine automatische Belastung
oder Gutschrift auf dem Girokonto statt, sondern es ist unter Einschaltung eines
Devisenbrokers ein formeller Kursschlussvertrag ueber Verkauf oder Anklauf von
Devisen abzuschliessen. Den eingangs genannten Meldepflichten kommen die
Geschaeftsbanken durch elektronische Uebertragung der Daten des
Kursschlussvertrags nach. Dieses Verfahren fuehrt zu relativ hohen Kosten fuer
Devisengeschaefte und ist wegen der zu unterschreibenden ausgedruckten
Kursschlussvertraege zeitraubend. Aus diesen Gruenden und wegen eines z.T.
etwas guenstigeren Wechselkurses nehmen Auslaender vielfach derartige
Transaktionen ueber Haendler des grauen Devisenmarktes (sog. “Doleiros”) vor.
Eine andere Variante ist der Geldumtausch mit Kollegen oder Bekannten, wobei
der eine hier in Brasilien einen Betrag in Landeswaehrung auszahlt und vom
anderen in Deutschland den Gegenwert auf sein Konto ueberwiesen bekommt.
Man sollte jedoch beachten, dass die beiden letztgenannten Varianten in Brasilien
Devisenvergehen darstellen (unerlaubte Bankgeschaefte). Sofern derartige
Transaktionen anlaesslich einer Steuerpruefung bekannt werden, kommt es zu
einer devisenrechtlichen Anzeige durch die Steuerbehoerde und in der Folge zu
Strafen durch die Zentralbank oder zu einem devisenrechtlichen Strafprozess.
Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden
Fahndungsmassnahmen der Polizei gegen “Doleiros” beachtet werden, da im
Zuge derartiger Fahndungen aufgefundene Kundenlisten i.d.R. von Zentralbank
und Steuerbehoerde ausgewertet werden.
Fuer Exporterloese und seit 2005 auch fuer auslaendische
Dienstleistungserloese besteht eine Verpflichtung, diese (seit Mitte 2006: zu 70%)
nach Brasilien zu ueberweisen. Unter diese Regelung fallen auch Personen, die
z.B. Honorare fuer allgemeine Unternehmensberatung an einen auslaendischen
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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Mandanten in Rechung stellen. Fuer auslaendische Gehaelter, Erbschaften oder
sonstige Einnahmen besteht kein Transferzwang.
Der Steuerpflichtige sollte alle Kursschlussvertraege aufheben, um
gegebenenfalls gegenueber der Steuerbehoerde nachweisen zu koennen, dass es
sich bei einer Gutschrift um einen Vermoegenstransfer und nicht um Einkommen
handelt.
9.) Aenderungen aufgrund der Beendigung des DBA seit Januar 2006
Das DBA zwischen Deutschland und Brasilien endete wegen Kuendigung
durch Deutschland zum 31.12.2005. Aenderungen werden sich jedoch im
wesentlichen nur fuer folgende Personen fuer Einkuenfte ergeben, die ab Januar
2006 zufliessen:
- Bezieher deutscher oeffentlicher Renten: der bisherige Freibetrag von
umgerechnet DM 12.000 nach DBA entfaellt. Hierbei ist insbesondere zu
beruecksichtigen, dass in Brasilien die gesamte Rente und nicht nur der
Ertragsanteil steuerpflichtig ist.
- Dienstbezuege deutscher Mitarbeiter der oeffentlichen Hand (z.B. entsandte
Beamte) werden in Brasilien steuerpflichtig.
- Es ist des weiteren davon auszugehen, dass der deutsche Fiskus alle Personen
zur mit weltweitem Einkommen zur Einkommensteuer veranlagt, welche in
Brasilien leben, jedoch in Deutschland einen Wohnsitz aufrecht erhalten.
Deutsche Einkommensteuer ist auch nach Auslaufen des DBAs in Brasilien
anrechenbar.Die Anrechnung ist unveraendert auf die Hoehe der Steuer
beschraenkt, die fuer das entsprechende Einkommen in Brasilien anfaellt. So kann
z.B. nicht eine uebersteigende deutsche Einkommensteuer gegen brasilianische
Einkommenstsuer auf brasilianische Einkuenfte aufgerechnet werden.
In Deutschland ist mit einer Veranlagung zur Einkommensteuer und
entsprechenden Pflichten zur Einbehaltung von Lohnstsuer ab 2007 dann zu
rechnen, wenn ein Wohnsitz beibehalten wird.
Mit dem Ende des DBA entfallen auch steuerliche Kontrollmitteilungen
zwischen deutschem und brasilianischem Fiskus, soweit es Zeitraeume ab
01.01.2006 betrifft. Theoretisch kann es fuer Zeitraeume bis 31.12.2005 auch in
Zukunft noch zu Kontrollmitteilungen kommen. Des weiteren kann es auch in
Zukunft zum Informationsaustausch kommen, wenn es um die Bekaempfung der
Geldwaescherei geht.
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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10.) Hinweise zur persoenlichen Steuerplanung
a.) Strukturierung und Dokumentation von Einkuenften und
Vermoegen
Einkuenfte und Vermoegen sollten uebersichtlich strukturiert sowie
lueckenlos und eindeutig dokumentiert sein. Wer also z.B. ueber Internet an
auslaendischen Boersen spekulieren moechte, sollte rechtzeitig darauf achten,
dass jeder Verkauf die Berechnung eines Veraeusserungsgewinnes notwendig
machen kann. Eine hohe Anzahl von Spekulationsgeschaeften kann also u.U. zu
erheblichem Aufwand bei der Steuerberachnung fuehren. Des weiteren sollte
wegen der monatlich abzufuehrenden Einkommensteuer darauf geachtet werden,
dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig, also kurzfristig zur Verfuegung
stehen.
Sofern in der Steuererklaerung Einkuenfte und Vermoegen aus Schenkungen
erfasst werden, sollte auch hier auf eine Dokumentation geachtet werden. Ohne
Dokumentation wird davon ausgegangen, dass der Erwerb aus hinterzogenen
steuerpflichtigen Einkuenften stammt. Der Steuerpflichtige kann diese Annahmen
natuerlich auch im nachhinein durch Dokumente widerlegen. Die Erfahrung zeigt
jedoch, dass die Beschaffung von Dokumenten umso schwieriger wird, je laenger
ein Vorfall zurueckliegt. Allgemein gilt: Je komplizierter auslaendische
Einkuenfte und auslaendisches Vermoegen strukturiert sind, umso notwendiger ist
es, auf eine klare Dokumentation achten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der
Fiskus bei einer Belegpruefung schlicht und einfach Steuerhinterziehung
annimmt.
Bei Ueberweisungen von Brasilien ins Ausland zum Zwecke der Geldanlage
empfiehlt es sich, getrennte Bankkonten einzurichten. Der Grund liegt darin, dass
Veraeusserungserloese unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob die
Quelle der Mittel zur vorherigen Anschaffung im Ausland oder in Brasilien liegt.
b.) Beruecksichtigung der Art der zukuenftigen Einkuenfte
In Deutschland fallen bei festverzinslichen Anleihen ueblicherweise nur
normal zu versteuernde Zinsen an. Wer in Brasilien lebt, muss jedoch auch
beruecksichtigen, dass bei Verkauf oder Tilgung einer Anleihe ein
Veraeusserungsgewinn in US-Dollar zu ermitteln ist. Bei Waehrungsschankungen
zwischen Dollar und Euro kann dies also in Brasilien zu steuerpflichtigen
Scheingewinnen fuehren.
Aus diesem Grunde kann es sich also lohnen, von kurzfristigen Anlagen
freier Mittel auf Termingeldkonten abzusehen. In Zeiten niedriger auslaendischer
Zinssaetze sollte man also bei Anlageentscheidungen den Zusatzertrag sowie das
Risiko einer Steuerbelastung von Scheingewinnen und den zusaetzlichen
Verwaltungsaufwand gegeneinander abwaegen. Aquf der anderen Seite kann es
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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sich lohnen, zuvor Gelder in Zerobonds anzulegen, da in diesem Falle lediglich
bei Veraeusserung ein Veraeusserungsgewinn mit 15% zu versteuern ist, nicht
jedoch jaehrlich die kumulierten rechnerischen Zinsertraege. Eine Planung kann
sich auch bei Bruttoeinkuenften lohnen, die zum Teil Kostenersatz beinhalten,
also z.B. Mieteinnahmen: Zahlt der Mieter Heizkosten und andere Umlagen
direkt, kommen diese also nicht auf das Konto des in Brasilien ansaessigen
Vermieters, stellt sich erst gar nicht die Frage, ob es sich nach brasilianischem
Recht um abzugsfaehige Positionen handelt.
c.) Abschied nehmen von steuerlich absetzbaren Ausgaben
In Deutschland ist der Steuerpflichtige ueblicherweise mit einem hohen
nominellen Steuersatz und umfangreichen, jedoch zunehmend schrumpfenden
Moeglichkeiten zur Geltendmachung von Werbungskosten konfrontiert. In
Brasilien sind die nominellen Steuersaetze niedriger, dafuer jedoch
Werbungskosten nur sehr eingeschraenkt zugelassen. Man sollte also
grundsaetzlich von der Idee Abschied nehmen, die Steuerbelastung durch
Werbungskosten oder andere absetzbare Ausgaben wesentlich steuern zu
koennen. Stattdessen sollte die Planung darauf zielen, die steuerpflichtigen
Bruttoeinkuenfte waehrend des Auftenhalts in Brasilien moeglichst niedrig zu
halten.
Ganz erheblich koennen diese Unterschiede Steuerpflichtige treffen, die in
Deutschland ihr steuerpflichtiges Einkommen durch Abschreibungen oder durch
negative Einkuenfte aus Gewerbebetrieb reduzieren. Diese beiden letztgenannten
Posten kann man z.B. fuer brasilianische Zwecke streichen!
d.) Wahl der Form der Steuererklaerung
Wer
auslaendische
Einkommensteuer
auf
die
brasilianische
Einkommensteuer anrechnen moechte, muss die sogenannte komplette Form der
Steuererklaerung abgeben. Ansonsten kann unabhaengig von der Hoehe des
Einkommens die vereinfachte Steuererklaerung mit pauschalierten absetzbaren
Ausgaben abgegeben werden. Die Form der Steuererklaerung kann zwar jedes
Jahr nach Belieben gewechselt werden. Ist jedoch einmal die Steuererklerung
abgebenen, kann fuer dieses betreffende Jahr kein Wechsel mehr vorgenommen
werden.
e.) Gruendung einer Gesellschaft
Bei angemessener Gestaltung kann die Besteuerung von Einkuenften wesentlich
niedriger sein, wenn diese ueber eine Gesellschaft als Leistungen fakturiert und
die Gewinne nach Steuer als Dividenden ausgeschuettet werden. Wegen des
Aufwands fuer Grunderung und laufende Buchhaltung sollte jedoch im Vorfeld
eine genaue Analyse vorgenommen werden, ob sich dies unter dem Strich lohnt.
Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Maerz 2008
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f.) Weiterbelastung von Gehaeltern nach Brasilien
Eine Weiterbelastung von Gehaeltern nach Brasilien fuehrt dazu, dass von
der hiesigen Gesellschaft Sozialabgaben (ca. 36%) auf das Auslandsgehalt
abzufuehren sind. Hinzu kommt, dass bei Ueberweisung der erhaltenen Belastung
durch die hiesige Tochtergesellschaft Quellensteuer abzufuehren ist, die in
Deutschland u.U. nicht in vollem Umfang angerechnet werden kann. Es empfiehlt
sich also eine genauere Analyse, bevor derartige Weiterbelastungen
vorgenommen werden.
g.) Boni oder aehnliche ausserordentliche Gratifikationen fuer
Geschaeftsfuehrer
Eine der rationell nicht nachvollziehbaren Regeln des brasilianischen
Koerperschaftssteuerrechts bestimmt, dass bei Geschaeftsfuehrern nur die
laufenden monatlichen Gehaelter, Benefits und Gehaltsnebenkosten als
Betriebsausgabe abzugsfaehig sind. Ausserordentliche Tantiemen, Boni oder
sonstige Sonderzahlungen sind nicht abzugsfaehig und zwar voellig unabhaengig
davon, dass beim beguenstigten Geschaeftsfuehrer die volle Belastung mit
Steuern und Sozialabgaben anfaellt.
Rein aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich also, ausserordentliche
Gehaltszahlungen moeglichst weitgehend zugunsten eines Festgehalts zu
reduzieren.
Haftungsausschluss
Die Angaben in dieser Broschuere erfolgen nach bestem Wissen. Die
Broschuere ist dafuer gedacht, eine Uebersicht zu geben. Aufgrund der
umfangreichen Spezialvorschriften und der haeufigen Aenderungen der
brasilianischen Steuergesetzgebung kann jedoch keine Gewaehr gegeben werden
fuer die Verwendbarkeit dieser Broschuere zur Loesung individueller steuerlicher
Fragen. Zur steuerlichen Beurteilung konkreter Sachverhalte unter
Beruecksichtigung der jeweiligen spezifischen Gegebenheiten der vorliegenden
Einkuenfte bzw. Transaktionen stehe ich gerne zur Verfuegung.
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Zur Person:
Ich bin gebuertiger Deutscher mit Abschluss als Diplom-Kaufmann von der
Justus-Liebig-Universitaet Giessen und lebt seit 1989 in Brasilien. Zuvor begann
ich
meine
Laufbahn
bei
einer
der
grossen
deutschen
Wirtschaftspruefungsgesellschaften in Frankfurt.
Von Mitte 1989 bis Ende 1994 war ich bei einer mittelstaendischen
internationalen Wirtchaftspruefungsgesellschaft in São Paulo und Frankfurt
taetig. In dieser Zeit absolvierte ich u.a. ein Aufbaustudium in Controlling unter
Hochinflation an der rennomierten Stiftung Getúlio Vargas. Mitte 1995 nahm ich
eine Stellung als Controller und Finanzchef bei der Tochtergesellschaft eines
deutschen Messgeraeteherstellers im Innern des Bundesstaats São Paulo an.
Anfang 1997 wechselte ich als Senior Manager Audit zur
Wirtschaftspruefungsgesellschaft Arthur Andersen nach São Paulo. Neben der
Pruefung von Jahresabschluessen nach deutschen und brasilianischem
Handelsrecht, US- GAAP und IAS/IFRS wurde ich insbesondere als Spezialist
fuer Due Diligence- Pruefungen im Rahmen von Unternehmenskaeufen taetig.
Im Jahre 2002 wechselte ich zu Roland Berger Strategy Consultants. Im Jahr
darauf erhielt er die Berufzulassung als Wirtschaftspruefer und Steuerberater
brasilianischen Rechts und trat neben seiner Stellung bei Roland Berger als
Partner in eine lokale Steuerberatungskanzlei ein.
Seit November 2004 ist Klaus Merkel ausschliesslich selbstaendig taetig.
Anschrift:
Rua Cláudio Rossi, 573
01547-000 São Paulo – S.P.
Tel. 0055-11-6215-1008
E-Mail: [email protected]
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