Auszug aus: http://www

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Auszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htm
Dr. Kumbier war überhaupt nicht zuständig für den Privatpatienten der Chefärztin.
Am Ende seines Berichts steht: „ 5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof. Herpertz
(Siehe Bericht)."
In der Hektik macht man schnell Fehler: Abgesehen davon, dass Dr. Kumbier
sicherlich 2006 und nicht 2005 meinte, hat er übersehen, dass die Berichte der
Chefärztin erst am folgenden Tag, nämlich am 10.01.06 erstellt werden. Also,
wann wurde wohl dieser Wochenbericht (Woche mit vier Tagen) tatsächlich
geschrieben?
Dazu noch der Satz aus dem Gutachten Wolfersdorf, Seite 21:
" Der Arzt, Dr. Ekkehard Kumbier, Assistenzarzt auf der Station P3 (Bd. 1,
Bl. 161-164) gibt an, dass er Oktober/November 2005 auf die Station P3 gekommen
sei, den Patienten Mario Hagemeister habe er erstmals am 04. oder 05. Januar
2006 persönlich kennen gelernt.
Zur Entscheidung für den genannten Tagesurlaub am Suizidtag erinnert er sich,
dass diese an dem Donnerstag vor dem 08.01. erfolgt sei in einer so genannten
Teambesprechung."
Dieser Donnerstag war aber der 5.1.2006.
Danach hat er, Dr. Kumbier, den Patienten wahrscheinlich, wenn überhaupt, nur
einmal gesehen!
Dr. Kumbier schreibt einen Bericht zur Behandlungswoche 03.-06.01.2006
(Dienstag bis Freitag), kennt den Privatpatienten der Chefärztin aber erst seit dem
4. oder 5. Januar? http://www.todinrostock.de/kum.jpg
Der 05.01.06 war ein Donnerstag, der 08.01.2006 war ein Sonntag, also
Wochenende.
.....Er wusste auch nichts von einer Suizidgefahr. (siehe Gutachten Wolfersdorf).
Zitat: "In der kurzen Zeit, in der er den Patienten kennen lernen durfte, hat er nie
darüber geredet.`
Er habe auch nichts davon mitbekommen, es wurde auch vom medizinischen
Personal nichts an ihn herangetragen."
http://www.todinrostock.de/finsen.jpg
Kommentar: Warum auch hätte Mario Hagemeister mit Dr. Kumbier darüber reden
sollen? Offensichtlich kannte er ihn nicht einmal.
Seine behandelnde Ärztin war Frau Prof. Dr. Herpertz, die war nur, wie so oft, nicht
da.
Kann eine mangelhafte Dokumentation und eine geradezu ungenügende
Organisation überhaupt noch deutlicher dargestellt werden?
..............................................
Nach dem Tod für völlig gesund erklärt - in Maschinenschrift:
9.1.2006: Dr. Kumbier, Assistenzarzt der P3 in Rostock kennt laut
eigenen Angaben den Patienten Mario Hagemeister erst seit dem 4.
oder dem 5. Januar 2006
und gibt am Tag nach dessen Tod, am 9.1.2006,
wissend, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung
unterwegs ist, diesen Bericht ab, umgesetzt von Handschrift:
Name: Hagemeister, M.G. Station P3 Behandlungswoche 3.1. –6.1.06
I. Befund: Pat. im Gespräch zugewandt, freundlich; gibt subjektiv Besserung
Konzentrationsvermögen an (z.B. zum Lesen, lernen)
affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive oder manische
Symptomatik
II. Gefährdungsaspekte: kein Anhalt für akute Eigen oder Fremdgefährdung
II Psychopharmakologie Leponex mg 100 – 75 – 100 siehe 25.12 Solian mg 200 – 0
200 Gastrozepin 2x 25 mg
Wirkungen gute antipsychotisch Wirkung
Nebenwirkungen bis auf bekannten Speichelfluß keine Erhöhung Transaminasen
Rückläufig
III Psychotherapie Teilnahme an Zusatztherapien Gruppe 2, nach Absprache aus
Wunsch Pat keine Teilnahme an Ergotherapie und Sport im Keller damit er täglich
Zeit zum Lernen hat (besorgt sich Prüfungstermine)
IV Soziotherapie /Entlassungsvorbereitende Maßnahmen
Schrittweise Belastungssteigerung – und Erprobung vorgesehen, am Samstag auf
Wunsch Pat. TU (Tagesurlaub)
möchte Sonntag Freund treffen, freue sich darauf
V Ausgangsregelung PA allein möglich
5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof Herpertz, siehe Bericht
9.1.06 Zeichen für Kumbier
(aus eine 6 wurde klar erkennbar im Nachgang eine 9 gemacht)
„affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive oder manische
Symptomatik“ ,dazu:
Am Tag nach seinem Tod wird Mario Hagemeister, der Privatpatient der
Chefärztin Prof. Dr. Herpertz in der Psychiatrie in Rostock von einem
Assistenzarzt, der diesen Privatpatienten seiner Chefin laut eigenen Angaben so
gut wie überhaupt nicht kennt, nachträglich und rückwirkend für völlig gesund
erklärt.
besonders Bedenkenswert:
1. „siehe Bericht“ – dieser Bericht der Chefärztin wird tatsächlich aber
überhaupt erst am Folgetag, am 10.1.06 geschrieben!
2. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6-1.06, - dienstags bis freitags – ist das
eine Woche?
3. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6.-1.06 Dr. Kumbier kennt diesen
Patienten laut eigener Angabe erst seit dem 4. oder dem 5. Januar
(Donnerstag) 2006!
4. Am Tag nach dem Tod, am 9.1.2006 wird „Patientenausgang allein“
für möglich erklärt (in Kenntnis einer inzwischen erfolgten Strafanzeige)
von einem Assistenzarzt, Dr. Kumbier, der diesen Patienten so gut wie nicht
kannte und für den Privatpatienten der Chefärztin nicht zuständig war.
5. Vor diesem Wochenende hat ganz eindeutig keine Überprüfung der
gesundheitlichen Verfassung des Patienten in der Klinik stattgefunden,
der letzte Arztbericht, geschrieben zu Lebzeiten des Patienten:
am 5.1.06 (Donnerstag vor dem Wochenende) geschrieben, auch von keinem
Arzt, der für den Privatpatienten der Chefärztin zuständig war – da ist eindeutig
keine Überprüfung / Untersuchung auf Stabilität und vorhandene Suizidalität
dokumentiert!
Zwei Zeugen für den Vortag des Todes, der Beweis, wie gelogen wird:
http://www.todinrostock.de/zeuge2.pdf
http://www.todinrostock.de/eid.pdf
Auszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htm
Aktenvermerk, Rücksprache mit Frau Dr. Lemke, am
18.04.06
http://www.todinrostock.de/lemke.PDF
.."dass sie keine Aussagen machen werde"
Das wird Gründe haben; wie schon gesagt, in der Krankenakte finden sich völlig
konträre Angaben dazu, wo auf welcher Station der Patient kurz vor seinem Tod
war, hier hinterlegt. http://www.todinrostock.de/Station.pdf
Mit dieser folgenden Aussage aus einem Protokoll der Polizei in Rostock wird
deutlich, wie es zur Katastrophe kam:
Wichtige Aussage der Stationsschwester Karina Genendsch am 29.6.06
http://www.todinrostock.de/genen.pdf
„Dem Vorgang ist eine Beurlaubung des Patienten Hagemeister zu entnehmen, auf
der vermerkt ist 08.01.06 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Tagesurlaub, unterzeichnet mit
Frau Dr. Lemke.
Frau Dr. Lemke ist nachweislich Ärztin auf der Station P 2.
Zu diesem Zeitpunkt allerdings war der Patient Hagemeister schon auf der P3.
Wie erklären Sie sich diesen Umstand?
Antwort: Dazu kann ich nichts sagen. Zu diesem Zeitpunkt 08.01.06 war der
Patient schon auf der P3 und nicht mehr bei mir. Was dort besprochen wurde,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Warum befragt man nicht die für den Privatpatienten zuständigen und
verantwortlichen Ärzte? Assistenz – und Stationsärzte sind für einen
Privatpatienten der Chefärztin überhaupt nicht zuständig.
Die eigentlich Verantwortlichen waren aber oft nicht da:
http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
Chefarztbehandlung, veröffentlicht auf: http://www.todinrostock.de/chefarzt.pdf
http://www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/private/chef
arztbehandlung.php
,daraus:
„Der Grundtarif oder Basistarif beinhaltet bei einem
Krankenhausaufenthalt eine normale ärztliche Versorgung im
Mehrbettzimmer. Das bedeutet, dass der Patient von dem zuständigen
Stationsarzt behandelt wird und keine besonderen Leistungen in
Anspruch nehmen kann.“
„Chefarztbehandlung oder auch privatärztliche Behandlung bedeutet,
dass man ausschließlich vom Chefarzt behandelt wird, d.h. auch
Blutanalysen und Röntgenuntersuchungen werden stets von einem
Chefarzt durchgeführt. Weiterhin kann der Chefarzt weiterführende
Untersuchungen anordnen, die dann von der Versicherung übernommen
werden.
Nur wenn der Chefarzt aufgrund von unaufschiebbaren schweren
Gründen verhindert ist, muss sich der Patient einen Vertreter
akzeptieren. Die Sekretärin des Chefarztes schreibt für jede Behandlung eine
eigene Rechnung, die der privaten Versicherung vorgelegt wird.“
Einige wichtige Sätze aus:
http://www.kassenarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8113ba01.html
Ein Service der Wienke & Becker – Köln® Rechtsanwälte Rechtsanwalt Olaf
Walter Bonner Straße 323
50968 Köln Tel. 0221/3765-30 Fax:0221/3765-312 [email protected]
www.Kanzlei-WBK.de
„Der Inhalt der ärztlichen Dokumentation richtet sich nach dem jeweiligen Zweck,
für den die Aufzeichnungen angefertigt werden. Im Vordergrund stehen dabei
regelmäßig die Therapiesicherung, die Beweissicherung und die
Rechenschaftslegung.
1.
Die Therapiesicherung soll eine sachgerechte Behandlung und Weiterbehandlung
des Patienten ermöglichen. Daher müssen die Aufzeichnungen gewährleisten,
dass jeder mit- oder nachbehandelnde Arzt jederzeit im Stande ist, sich anhand
der Dokumentation über die bis dato durchgeführten Maßnahmen und die
angewandte Therapie zu unterrichten. Dies gilt um so mehr, als das arbeitsteilige
Zusammenwirken von Ärzten mehrerer Fachrichtungen immer bedeutender wird.“
„Ist etwa eine bestimmte medizinische Maßnahme nicht dokumentiert, so geht die
Rechtsprechung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Arzt davon aus, dass
diese Maßnahme auch nicht stattgefunden hat. Da die in Arzthaftungsprozessen
streitgegenständlichen Sachverhalte regelmäßig einige Jahre zurückliegen, dürfte
es dem Arzt und seinen Mitarbeitern schwer fallen, sich bei einer
zeugenschaftlichen Vernehmung daran zu erinnern, ob diese Maßnahme erfolgt ist
oder nicht.“
„Die forensische Erfahrung lehrt, dass bei der Beurteilung, ob das
streitgegenständliche ärztliche Handeln dem aktuellen wissenschaftlichen
Standard entspricht, grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zu
Grunde gelegt wird.“
„Dokumentiert werden muss ferner das Verlassen des Krankenhauses durch den
Patienten gegen den ärztlichen Rat sowie Sicherheitsvorkehrungen, die gegen
eine Selbstschädigung des Patienten getroffen worden sind.“
„Die Summe richterlicher Erkenntnisse kann man in einer Formel
zusammenfassen: Medizinische Selbstverständlichkeiten sind nicht zu
dokumentieren. Das Nichtdokumentieren einer ärztlich gebotenen Maßnahme
kann demgegenüber zur Vermutung führen, dass diese Maßnahme unterblieben
ist.“
„Im Übrigen ist dem Arzt zu raten, größtmögliche Sorgfalt auf das Krankenblatt
und seine Annexe zu verwenden, da der Beweiswert umso höher ist, je sorgfältiger
die Dokumentation vorgenommen wurde.“
„V. Zeitpunkt der Dokumentation
Die medizinischen Aufzeichnungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit
der jeweiligen Behandlung erfolgen und sind nicht beliebig nachholbar. Eine erst
nach Wochen oder Monaten verspätet angefertigte Aufzeichnung kann in einem
Haftungsprozess ebenso zu einer Umkehr der Beweislast führen, wie in Fällen
einer unterlassenen oder lückenhaften Dokumentation. So hat das
Oberlandesgericht Zweibrücken die Auffassung vertreten, dass ein
Operationsbericht, der dem nachbehandelnden Arzt und dem Patienten erst ein
Jahr nach dem Eingriff zugegangen ist, allein auf Grund der Verspätung genügend
Anhaltspunkte dafür biete, die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit
dieser Dokumentation zu erschüttern (OLG Zweibrücken, VersR 1999, 1546).“
Nicht einmal das, was allgemein gültigen bekannten elementaren
Grundkenntnissen der Psychiatrie entspricht, fand hier, wie jedermann überprüfen
kann, nur ansatzweise Berücksichtigung, darin ein Bezug auch auf Prof. Dr.
Wolfrsdorf:
http://www.todinrostock.de/faust.pdf
Siehe auch:
www.todinrostock.de/gutachter.pdf
www.todinrostock.de/version.pdf
www.todinrostock.de/letzte.pdf
www.todinrostock.de/oktober.pdf
www.todinrostock.de/gesund.pdf
gesund erklärt
am Tag nach dem Tod rückwirkend für
www.todinrostock.de/epikrise2.pdf
ganz unterschiedliche Wahrheiten
http://www.todinrostock.de/konzept.pdf Wirklichkeit und nachträgliche
Manipulationen
http://www.todinrostock.de/Station.pdf wo war der Patient tatsächlich vor dem
Tod?
http://www.todinrostock.de/lemke2.pdf
die Stationsärztin
http://www.todinrostock.de/wolters.PDF das Schreiben Dr. Wolters
http://www.todinrostock.de/wolters1.pdf dieses Schreiben im Zusammenhang
http://www.todinrostock.de/genen.pdf
Aussage einer Stationsschwester
http://www.todinrostock.de/blindow.pdf
das Protokoll einer Richterin – passt auch nicht zu den tatsächlichen Ereignissen.
http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf
http://www.todinrostock.de/mogeln2.pdf - noch mehr Manipulationen
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