Auszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htm Dr. Kumbier war überhaupt nicht zuständig für den Privatpatienten der Chefärztin. Am Ende seines Berichts steht: „ 5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof. Herpertz (Siehe Bericht)." In der Hektik macht man schnell Fehler: Abgesehen davon, dass Dr. Kumbier sicherlich 2006 und nicht 2005 meinte, hat er übersehen, dass die Berichte der Chefärztin erst am folgenden Tag, nämlich am 10.01.06 erstellt werden. Also, wann wurde wohl dieser Wochenbericht (Woche mit vier Tagen) tatsächlich geschrieben? Dazu noch der Satz aus dem Gutachten Wolfersdorf, Seite 21: " Der Arzt, Dr. Ekkehard Kumbier, Assistenzarzt auf der Station P3 (Bd. 1, Bl. 161-164) gibt an, dass er Oktober/November 2005 auf die Station P3 gekommen sei, den Patienten Mario Hagemeister habe er erstmals am 04. oder 05. Januar 2006 persönlich kennen gelernt. Zur Entscheidung für den genannten Tagesurlaub am Suizidtag erinnert er sich, dass diese an dem Donnerstag vor dem 08.01. erfolgt sei in einer so genannten Teambesprechung." Dieser Donnerstag war aber der 5.1.2006. Danach hat er, Dr. Kumbier, den Patienten wahrscheinlich, wenn überhaupt, nur einmal gesehen! Dr. Kumbier schreibt einen Bericht zur Behandlungswoche 03.-06.01.2006 (Dienstag bis Freitag), kennt den Privatpatienten der Chefärztin aber erst seit dem 4. oder 5. Januar? http://www.todinrostock.de/kum.jpg Der 05.01.06 war ein Donnerstag, der 08.01.2006 war ein Sonntag, also Wochenende. .....Er wusste auch nichts von einer Suizidgefahr. (siehe Gutachten Wolfersdorf). Zitat: "In der kurzen Zeit, in der er den Patienten kennen lernen durfte, hat er nie darüber geredet.` Er habe auch nichts davon mitbekommen, es wurde auch vom medizinischen Personal nichts an ihn herangetragen." http://www.todinrostock.de/finsen.jpg Kommentar: Warum auch hätte Mario Hagemeister mit Dr. Kumbier darüber reden sollen? Offensichtlich kannte er ihn nicht einmal. Seine behandelnde Ärztin war Frau Prof. Dr. Herpertz, die war nur, wie so oft, nicht da. Kann eine mangelhafte Dokumentation und eine geradezu ungenügende Organisation überhaupt noch deutlicher dargestellt werden? .............................................. Nach dem Tod für völlig gesund erklärt - in Maschinenschrift: 9.1.2006: Dr. Kumbier, Assistenzarzt der P3 in Rostock kennt laut eigenen Angaben den Patienten Mario Hagemeister erst seit dem 4. oder dem 5. Januar 2006 und gibt am Tag nach dessen Tod, am 9.1.2006, wissend, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unterwegs ist, diesen Bericht ab, umgesetzt von Handschrift: Name: Hagemeister, M.G. Station P3 Behandlungswoche 3.1. –6.1.06 I. Befund: Pat. im Gespräch zugewandt, freundlich; gibt subjektiv Besserung Konzentrationsvermögen an (z.B. zum Lesen, lernen) affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive oder manische Symptomatik II. Gefährdungsaspekte: kein Anhalt für akute Eigen oder Fremdgefährdung II Psychopharmakologie Leponex mg 100 – 75 – 100 siehe 25.12 Solian mg 200 – 0 200 Gastrozepin 2x 25 mg Wirkungen gute antipsychotisch Wirkung Nebenwirkungen bis auf bekannten Speichelfluß keine Erhöhung Transaminasen Rückläufig III Psychotherapie Teilnahme an Zusatztherapien Gruppe 2, nach Absprache aus Wunsch Pat keine Teilnahme an Ergotherapie und Sport im Keller damit er täglich Zeit zum Lernen hat (besorgt sich Prüfungstermine) IV Soziotherapie /Entlassungsvorbereitende Maßnahmen Schrittweise Belastungssteigerung – und Erprobung vorgesehen, am Samstag auf Wunsch Pat. TU (Tagesurlaub) möchte Sonntag Freund treffen, freue sich darauf V Ausgangsregelung PA allein möglich 5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof Herpertz, siehe Bericht 9.1.06 Zeichen für Kumbier (aus eine 6 wurde klar erkennbar im Nachgang eine 9 gemacht) „affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive oder manische Symptomatik“ ,dazu: Am Tag nach seinem Tod wird Mario Hagemeister, der Privatpatient der Chefärztin Prof. Dr. Herpertz in der Psychiatrie in Rostock von einem Assistenzarzt, der diesen Privatpatienten seiner Chefin laut eigenen Angaben so gut wie überhaupt nicht kennt, nachträglich und rückwirkend für völlig gesund erklärt. besonders Bedenkenswert: 1. „siehe Bericht“ – dieser Bericht der Chefärztin wird tatsächlich aber überhaupt erst am Folgetag, am 10.1.06 geschrieben! 2. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6-1.06, - dienstags bis freitags – ist das eine Woche? 3. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6.-1.06 Dr. Kumbier kennt diesen Patienten laut eigener Angabe erst seit dem 4. oder dem 5. Januar (Donnerstag) 2006! 4. Am Tag nach dem Tod, am 9.1.2006 wird „Patientenausgang allein“ für möglich erklärt (in Kenntnis einer inzwischen erfolgten Strafanzeige) von einem Assistenzarzt, Dr. Kumbier, der diesen Patienten so gut wie nicht kannte und für den Privatpatienten der Chefärztin nicht zuständig war. 5. Vor diesem Wochenende hat ganz eindeutig keine Überprüfung der gesundheitlichen Verfassung des Patienten in der Klinik stattgefunden, der letzte Arztbericht, geschrieben zu Lebzeiten des Patienten: am 5.1.06 (Donnerstag vor dem Wochenende) geschrieben, auch von keinem Arzt, der für den Privatpatienten der Chefärztin zuständig war – da ist eindeutig keine Überprüfung / Untersuchung auf Stabilität und vorhandene Suizidalität dokumentiert! Zwei Zeugen für den Vortag des Todes, der Beweis, wie gelogen wird: http://www.todinrostock.de/zeuge2.pdf http://www.todinrostock.de/eid.pdf Auszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htm Aktenvermerk, Rücksprache mit Frau Dr. Lemke, am 18.04.06 http://www.todinrostock.de/lemke.PDF .."dass sie keine Aussagen machen werde" Das wird Gründe haben; wie schon gesagt, in der Krankenakte finden sich völlig konträre Angaben dazu, wo auf welcher Station der Patient kurz vor seinem Tod war, hier hinterlegt. http://www.todinrostock.de/Station.pdf Mit dieser folgenden Aussage aus einem Protokoll der Polizei in Rostock wird deutlich, wie es zur Katastrophe kam: Wichtige Aussage der Stationsschwester Karina Genendsch am 29.6.06 http://www.todinrostock.de/genen.pdf „Dem Vorgang ist eine Beurlaubung des Patienten Hagemeister zu entnehmen, auf der vermerkt ist 08.01.06 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Tagesurlaub, unterzeichnet mit Frau Dr. Lemke. Frau Dr. Lemke ist nachweislich Ärztin auf der Station P 2. Zu diesem Zeitpunkt allerdings war der Patient Hagemeister schon auf der P3. Wie erklären Sie sich diesen Umstand? Antwort: Dazu kann ich nichts sagen. Zu diesem Zeitpunkt 08.01.06 war der Patient schon auf der P3 und nicht mehr bei mir. Was dort besprochen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Warum befragt man nicht die für den Privatpatienten zuständigen und verantwortlichen Ärzte? Assistenz – und Stationsärzte sind für einen Privatpatienten der Chefärztin überhaupt nicht zuständig. Die eigentlich Verantwortlichen waren aber oft nicht da: http://www.todinrostock.de/CHA.pdf Chefarztbehandlung, veröffentlicht auf: http://www.todinrostock.de/chefarzt.pdf http://www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/private/chef arztbehandlung.php ,daraus: „Der Grundtarif oder Basistarif beinhaltet bei einem Krankenhausaufenthalt eine normale ärztliche Versorgung im Mehrbettzimmer. Das bedeutet, dass der Patient von dem zuständigen Stationsarzt behandelt wird und keine besonderen Leistungen in Anspruch nehmen kann.“ „Chefarztbehandlung oder auch privatärztliche Behandlung bedeutet, dass man ausschließlich vom Chefarzt behandelt wird, d.h. auch Blutanalysen und Röntgenuntersuchungen werden stets von einem Chefarzt durchgeführt. Weiterhin kann der Chefarzt weiterführende Untersuchungen anordnen, die dann von der Versicherung übernommen werden. Nur wenn der Chefarzt aufgrund von unaufschiebbaren schweren Gründen verhindert ist, muss sich der Patient einen Vertreter akzeptieren. Die Sekretärin des Chefarztes schreibt für jede Behandlung eine eigene Rechnung, die der privaten Versicherung vorgelegt wird.“ Einige wichtige Sätze aus: http://www.kassenarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8113ba01.html Ein Service der Wienke & Becker – Köln® Rechtsanwälte Rechtsanwalt Olaf Walter Bonner Straße 323 50968 Köln Tel. 0221/3765-30 Fax:0221/3765-312 [email protected] www.Kanzlei-WBK.de „Der Inhalt der ärztlichen Dokumentation richtet sich nach dem jeweiligen Zweck, für den die Aufzeichnungen angefertigt werden. Im Vordergrund stehen dabei regelmäßig die Therapiesicherung, die Beweissicherung und die Rechenschaftslegung. 1. Die Therapiesicherung soll eine sachgerechte Behandlung und Weiterbehandlung des Patienten ermöglichen. Daher müssen die Aufzeichnungen gewährleisten, dass jeder mit- oder nachbehandelnde Arzt jederzeit im Stande ist, sich anhand der Dokumentation über die bis dato durchgeführten Maßnahmen und die angewandte Therapie zu unterrichten. Dies gilt um so mehr, als das arbeitsteilige Zusammenwirken von Ärzten mehrerer Fachrichtungen immer bedeutender wird.“ „Ist etwa eine bestimmte medizinische Maßnahme nicht dokumentiert, so geht die Rechtsprechung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Arzt davon aus, dass diese Maßnahme auch nicht stattgefunden hat. Da die in Arzthaftungsprozessen streitgegenständlichen Sachverhalte regelmäßig einige Jahre zurückliegen, dürfte es dem Arzt und seinen Mitarbeitern schwer fallen, sich bei einer zeugenschaftlichen Vernehmung daran zu erinnern, ob diese Maßnahme erfolgt ist oder nicht.“ „Die forensische Erfahrung lehrt, dass bei der Beurteilung, ob das streitgegenständliche ärztliche Handeln dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entspricht, grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zu Grunde gelegt wird.“ „Dokumentiert werden muss ferner das Verlassen des Krankenhauses durch den Patienten gegen den ärztlichen Rat sowie Sicherheitsvorkehrungen, die gegen eine Selbstschädigung des Patienten getroffen worden sind.“ „Die Summe richterlicher Erkenntnisse kann man in einer Formel zusammenfassen: Medizinische Selbstverständlichkeiten sind nicht zu dokumentieren. Das Nichtdokumentieren einer ärztlich gebotenen Maßnahme kann demgegenüber zur Vermutung führen, dass diese Maßnahme unterblieben ist.“ „Im Übrigen ist dem Arzt zu raten, größtmögliche Sorgfalt auf das Krankenblatt und seine Annexe zu verwenden, da der Beweiswert umso höher ist, je sorgfältiger die Dokumentation vorgenommen wurde.“ „V. Zeitpunkt der Dokumentation Die medizinischen Aufzeichnungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Behandlung erfolgen und sind nicht beliebig nachholbar. Eine erst nach Wochen oder Monaten verspätet angefertigte Aufzeichnung kann in einem Haftungsprozess ebenso zu einer Umkehr der Beweislast führen, wie in Fällen einer unterlassenen oder lückenhaften Dokumentation. So hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Auffassung vertreten, dass ein Operationsbericht, der dem nachbehandelnden Arzt und dem Patienten erst ein Jahr nach dem Eingriff zugegangen ist, allein auf Grund der Verspätung genügend Anhaltspunkte dafür biete, die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Dokumentation zu erschüttern (OLG Zweibrücken, VersR 1999, 1546).“ Nicht einmal das, was allgemein gültigen bekannten elementaren Grundkenntnissen der Psychiatrie entspricht, fand hier, wie jedermann überprüfen kann, nur ansatzweise Berücksichtigung, darin ein Bezug auch auf Prof. Dr. Wolfrsdorf: http://www.todinrostock.de/faust.pdf Siehe auch: www.todinrostock.de/gutachter.pdf www.todinrostock.de/version.pdf www.todinrostock.de/letzte.pdf www.todinrostock.de/oktober.pdf www.todinrostock.de/gesund.pdf gesund erklärt am Tag nach dem Tod rückwirkend für www.todinrostock.de/epikrise2.pdf ganz unterschiedliche Wahrheiten http://www.todinrostock.de/konzept.pdf Wirklichkeit und nachträgliche Manipulationen http://www.todinrostock.de/Station.pdf wo war der Patient tatsächlich vor dem Tod? http://www.todinrostock.de/lemke2.pdf die Stationsärztin http://www.todinrostock.de/wolters.PDF das Schreiben Dr. Wolters http://www.todinrostock.de/wolters1.pdf dieses Schreiben im Zusammenhang http://www.todinrostock.de/genen.pdf Aussage einer Stationsschwester http://www.todinrostock.de/blindow.pdf das Protokoll einer Richterin – passt auch nicht zu den tatsächlichen Ereignissen. http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf http://www.todinrostock.de/mogeln2.pdf - noch mehr Manipulationen