Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Bodega VIP Member-Card 1. Kundenbeziehung 1.1 Die Bodega Bad Nenndorf GmbH erfasst und verwaltet die Rabatte, die Ihnen als Bodega VIP Member Card-Mitglied von der Bodega in Form von Punkten gutgeschrieben werden. Durch die schriftliche Abgabe Ihrer Daten und der Aufnahme in die Bodega-Kundenkartei erklären Sie Ihr Einverständnis mit den folgenden Teilnahmebedingungen. 1.2 Bodega VIP Member Card-Mitglied kann jede natürliche Person werden. Zur Abwicklung erhalten Sie eine VIP Member Card mit Ihrer Kartennummer. Diese Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. 1.3 Teilen Sie bitte Änderungen Ihrer bei der Anmeldung abgegebenen Daten der Bodega Bad Nenndorf GmbH schriftlich mit. 2. Kosten und Gebühren 2.1 Der Erwerb der Karte ist mit einem Kostenbeitrag von 10,-€ inkl. MwSt zu berechnen. Folglich werden Ihnen 100 Punkte auf Ihrem Member Card-Konto verbucht. Das bedeutet dass Sie beim erstmaligen Erhalt der Karte 100 Punkten von uns geschenkt bekommen. 3. Sammeln von Punkten 3.1 Sie erhalten beim Verzehr von Speisen und Getränken in der Bodega Bad Nenndorf Rabattgutschriften in Form von Punkten, die nach Zahlung gutgeschrieben werden. Dabei werden pro Euro des Rechnungsbetrags 10 Punkte dem VIP Member-Konto gutgeschrieben. 3.2 Gesammelte Punkte sind personenbezogen und nicht übertragbar. 3.3 Der Erwerb von Punkten ist grundsätzlich täglich und nur in der Bodega in Bad Nenndorf möglich. 3.4 Die Personenzahl pro Zahlungsvorgang und Erwerb von Punkten ist auf maximal 1 begrenzt. 3.5 Die Bodega Bad Nenndorf GmbH behält sich das Recht vor, die Gewährung von Punkten einzuschränken, und / oder geändert anzubieten, z.B. bei Sonderaktionen oder bestimmten Terminen, wie z.B. geschlossenen Gesellschaften, Groß- oder Exklusiv-Veranstaltungen wie z.B. Silvesterveranstaltungen sowie Events. 3.6 Voraussetzung für die Gutschrift ist die Vorlage der Bodega VIP Member-Karte beim Servicepersonal vor dem Bestellvorgang. Versäumen Sie dies, ist eine Punktegutschrift durch die Bodega Bad Nenndorf GmbH nicht mehr möglich. 3.7 Bei Korrektur (Gutschrift oder Kulanzerlass) einer Rechnung, für die Ihnen Punkten gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen behält sich die Bodega Bad Nenndorf das Recht zur Angleichung (Gutschrift, Storno) vor. Bei Missbrauch der VIP Member-Karte durch Dritte behält sich die Bodega Bad Nenndorf GmbH den Ausschluss aus dem Kunden-Programm vor. 3.8 Gutscheine sind auf der VIP-Member Card nicht einlösbar. 4. Punktestand 4.1 Punkte werden bei der Bodega Bad Nenndorf unter Ihrem Namen und Kundennummer registriert. 5. Punkteauszahlung 5.1 Eine Barauszahlung des Punktegegenwerts in Euro ist ausgeschlossen. 5.2 Die Verrechnung bzw. Inanspruchnahme der erworbenen Punkte, ist bereits nach der ersten Punktegutschrift auf Ihrem Kunden-Konto möglich. 5.3 Das einlösen der gesammelten Punkte ist jeweils nur einmal pro Aktion pro Tag möglich! 6. Kartenverlust und Punkteverfall 6.1 Bei Verlust der Karte ist dies der Bodega Bad Nenndorf unverzüglich mitzuteilen. Verlorene Karten werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5€ ersetzt. Die bereits gesammelten Punkte werden auf der neuen Karte übertragen. 6.2 Gesammelte Punkte haben keinen Verfallzeitraum. Die Bodega Bad Nenndorf GmbH behält sich das Recht vor, die gesammelten Punkte zu löschen, sofern nicht innerhalb von 12 Monaten eine Punktebewegung auf dem Kunden-Konto stattfindet. 7. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen 7.1 Sie können Ihre Teilnahme an der Bodega VIP Member Card jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Bodega Bad Nenndorf beenden. 7.2 Eine Kündigung durch die Bodega Bad Nenndorf GmbH ist jederzeit möglich. Die Kündigung kann aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund ist z.B.: - Missbrauch der Karte - unkorrekte Angaben zur Person - mutwillige Beschädigung der Kundenkarte - bei ausgesprochenem Hausverbot in den Räumlichkeiten der Bodega Bad Nenndorf GmbH Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form. 7.3 Die Bodega Bad Nenndorf GmbH behält sich vor, das Punktesystem oder die damit verbundenen Teilnahmebedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. 7.4 Bei Kündigung, Einstellung und/oder Beendigung der Bodega VIP Member Card ist die in diesem Zusammenhang ausgegebene Karte nach Aufforderung von der Bodega Bad Nenndorf GmbH an die Bodega Bad Nenndorf unverzüglich zurückzugeben und verliert mit Aufforderung der Rückgabe ihre Gültigkeit. Die Rückgabe hat innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen. Dies ist persönlich oder per Einschreiben möglich. Ansonsten halten uns vor eine Gebühr in Höhe von 5 € zu erheben. Die auf dem VIP MemberCard-Konto gutgeschriebenen Punkte verfallen. 7.5 Die Bodega Bad Nenndorf behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden in den Räumlichkeiten der Bodega Bad Nenndorf GmbH ausgehangen. Der Kartenbesitzer ist selbst verpflichtet sich nach den aktuellen AGB´s zu erkundigen. Sonstige Hinweise 1. Datenschutz Wenn Sie an der Bodega VIP MemberCard teilnehmen, werden Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). Die durch das Anmeldeformular mitgeteilten Daten werden durch die Bodega Bad Nenndorf GmbH, Bahnhofstrasse 83, 31542 Bad Nenndorf zur Abwicklung des Punktesystems erhoben, gespeichert und genutzt. Zur Personalisierung Ihrer persönlichen VIP MemberCard wird bei Abholung Ihrer Karte ein Photo von Ihnen gemacht und auf der Karte hinterlegt. Durch die Teilnahme an der Bodega VIP MemberCard erklären Sie sich hiermit einverstanden. 2. Teilunwirksamkeit Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.