Mobilfunk Rechtliche Möglichkeiten einer Gemeinde zur Minimierung der Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung Strategieplan für die Gemeinde 1. Immissionsschutzrecht und gesundheitliche Vorsorgewerte 2. Technische Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlungsleistung 3. Baurechtliche Grundlagen und Verhandlungsspielräume 3.1. 10m-Freigrenze in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) (Bauordnungsrecht) 3.2. Gemeindliche Regulierungsinstrumente zur Steuerung der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen 3.2.1. Bebauungspläne incl. Zurückstellung und spezifischer Veränderungssperre (Bauplanungsrecht, Innenbereich, WR, WA, De-facto-WA) 3.2.2. Flächennutzungsplan mit Positivstandorten (Bauplanungsrecht, Außenbereich) 3.2.3. Ortsgestaltungssatzung als Notwehrmaßnahme (Bauordnungsrecht, Innenbereich) 3.2.4. Taktische Druckmittel der Gemeinden und Bürger - 3.2.5. Zufahrtsregelung (Tonnage, Verkehrsartenbeschränkung) Stromversorgung (bei Neuversorgung) Grundstücksnichtverfügbarkeit (Solidarität der Bürger) Masseneinwirkung auf Netzbetreiber Freiwillige Vereinbarungen mit Mobilnetzbetreibern 2 - Mobilfunkpakt II 30 Tagesfrist nach Eingang Schreiben Netzbetreiber gemäß Mobilfunkpakt II zur Äußerung von Alternativen (hat Gemeinde die wahrgenommen?), wenn nicht wahrgenommen, dann freie Fahrt für Netzbetreiber innerhalb der geltenden Baugesetze- 31. – 60. Tag Zeitraum zur Prüfung von maximal 3 Alternativstandorten durch Netzbetreiber (wurden Alternativen vorgeschlagen? Wenn nach 60 Tagen keine Einigung, dann letztes Gespräch zwischen Gemeinde und Netzbetreiber. Wenn Netzbetreiber stur bleibt, dann hat er wieder freie Fahrt innerhalb der bestehenden Baugesetze - Grundstücksüberlassung (günstig oder umsonst) - Grundstückstausch - Auflösung von sehr problematischem Standort durch Zulassung von weniger problematischem im eigentlich verbotenen Bereich. 3.2.6.Zusammenfassung Strategieplan Gemeinde Langquaid, 21.08.03 Peter-Michael Schmalz Adresse: Hans-Arp-Str. 1 Diplom-Verwaltungswirt (FH) 84085 Langquaid ÖDP-Kreisvorsitzender Lkr. Kelheim Kreis- und Marktgemeinderat, e-mail: OEDP-KreisverbandReferent für Umwelt-, Natur- und [email protected] Verbraucherschutz des Marktes Langquaid Vorsitzender UNV-Ausschuss Langquaid Tel/Fax: 09452/2579