Stellungnahme /Leserbrief von ÖDP-Kreisrat Peter

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Mobilfunk
Rechtliche Möglichkeiten einer Gemeinde zur Minimierung
der Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung
Strategieplan für die Gemeinde
1.
Immissionsschutzrecht und gesundheitliche Vorsorgewerte
2.
Technische Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlungsleistung
3.
Baurechtliche Grundlagen und Verhandlungsspielräume
3.1.
10m-Freigrenze in der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
(Bauordnungsrecht)
3.2.
Gemeindliche Regulierungsinstrumente zur Steuerung der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen
3.2.1.
Bebauungspläne incl. Zurückstellung und spezifischer
Veränderungssperre
(Bauplanungsrecht, Innenbereich, WR, WA, De-facto-WA)
3.2.2.
Flächennutzungsplan mit Positivstandorten
(Bauplanungsrecht, Außenbereich)
3.2.3.
Ortsgestaltungssatzung als Notwehrmaßnahme
(Bauordnungsrecht, Innenbereich)
3.2.4.
Taktische Druckmittel der Gemeinden und Bürger
-
3.2.5.
Zufahrtsregelung (Tonnage, Verkehrsartenbeschränkung)
Stromversorgung (bei Neuversorgung)
Grundstücksnichtverfügbarkeit (Solidarität der Bürger)
Masseneinwirkung auf Netzbetreiber
Freiwillige Vereinbarungen mit Mobilnetzbetreibern
2
- Mobilfunkpakt II
30 Tagesfrist nach Eingang Schreiben Netzbetreiber gemäß Mobilfunkpakt II zur Äußerung von Alternativen (hat Gemeinde die
wahrgenommen?), wenn nicht wahrgenommen, dann freie Fahrt
für Netzbetreiber innerhalb der geltenden Baugesetze- 31. – 60.
Tag Zeitraum zur Prüfung von maximal 3 Alternativstandorten
durch Netzbetreiber (wurden Alternativen vorgeschlagen? Wenn
nach 60 Tagen keine Einigung, dann letztes Gespräch zwischen
Gemeinde und Netzbetreiber. Wenn Netzbetreiber stur bleibt,
dann hat er wieder freie Fahrt innerhalb der bestehenden Baugesetze
- Grundstücksüberlassung (günstig oder umsonst)
- Grundstückstausch
- Auflösung von sehr problematischem Standort durch Zulassung
von weniger problematischem im eigentlich verbotenen Bereich.
3.2.6.Zusammenfassung Strategieplan Gemeinde
Langquaid, 21.08.03
Peter-Michael Schmalz
Adresse: Hans-Arp-Str. 1
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
84085 Langquaid
ÖDP-Kreisvorsitzender Lkr. Kelheim
Kreis- und Marktgemeinderat,
e-mail:
OEDP-KreisverbandReferent für Umwelt-, Natur- und
[email protected]
Verbraucherschutz des Marktes Langquaid
Vorsitzender UNV-Ausschuss Langquaid Tel/Fax: 09452/2579
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