Tipp 3: Vertrag schließen Auch private Kreditverträge sollten immer

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Verwandtendarlehen:
Die andere Bank an Ihrer Seite!
Darlehen von Verwandten oder Bekannten? Ein Kältetechniker aus Oldenburg
hat damit gute Erfahrungen gemacht. Jetzt greift er sogar anderen finanziell
unter die Arme.
Jeder vierte Betrieb nutzt sie: Darlehen aus der Familie oder dem Freundeskreis.
Doch die wenigsten Unternehmer sprechen gerne darüber. Einer, der dazu steht, ist
Holger W.. "Ich habe meinen Eltern das Grundstück für Betrieb und Wohnung abgekauft und dafür mit ihnen einen Kreditvertrag gemacht", berichtet der Kälteanlagenbaumeister. Bei der Bank hatte er es gar nicht erst probiert. "Bankkredite sind relativ teurer, und mit diesem Darlehen war ich flexibler bei der Rückzahlung." Trotzdem hatte alles seine Ordnung: Der Vertrag wurde notariell beglaubigt. W. zahlte
seinen Eltern Zinsen, und zur Sicherheit bekamen sie das Vorkaufsrecht für das
Grundstück.
W.s Geschäfte laufen gut. Den Kredit bei seinen Eltern hat er längst abbezahlt. Inzwischen greift er selbst anderen Unternehmern unter die Arme. Gerade erst hat er
einem Bekannten ein Gründungsdarlehen eingeräumt: "Bei dem hatte sich die Bank
quergestellt." Bei solchen Geschäften gibt es für Wöbken eine wichtige Voraussetzung:
"Man muss sich sehr gut kennen, und das Vertrauen muss da sein."
Wenn das erfüllt ist, kann es sich sogar lohnen, Geld zu verleihen. "Ich verlange
zwar nur einen niedrigen Zinssatz, aber das ist immer noch mehr, als ich für das
gleiche Geld bei der Bank bekommen würde."
Sieben Tipps für private Darlehen
Worauf es bei Verwandten – und Bekanntendarlehen ankommt, lesen Sie hier:
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Tipp 1: Ideal für Existenzgründer
Finanzieren lässt sich mit solchen Krediten praktisch alles - soweit die privaten
Geldgeber mitgehen, betont Unternehmensberater Oliver B.: zum Beispiel Vorfinanzierungen von Investitionen, bis die Bank aktiv wird, oder Teilfinanzierungen gemeinsam mit der Bank. "Immer vorausgesetzt, dass das Unternehmen
grundsätzlich gesund ist."
Besonders geeignet sind Verwandtendarlehen allerdings für Existenzgründungen, rät Jörg H. von der Handwerkskammer Hannover. Die haben es besonders leicht, Familie und Freunde zu überzeugen.
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Tipp 2: Vorteile nutzen
Der Vorteil des privaten Kredites liegt in der Flexibilität: Verzinsung, Laufzeit,
Tilgung - das können Schuldner und Gläubiger individuell aushandeln. Zudem
sind Verwandte geduldiger, wenn die Raten mal stocken.
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Tipp 3: Vertrag schließen
Auch private Kreditverträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden.
Darlehensverträge für Verwandten- oder Bekanntendarlehen gibt es in jedem
Vertragsmusterbuch oder bei der Kammer.
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Tipp 4: Verzinsung regeln - sonst macht es das Finanzamt
Zinsen können individuell vereinbart werden. Zur Orientierung schlägt Jörg H.
von der Handwerkskammer Hannover den Zinssatz der N-Bank vor, "derzeit
drei Prozent pro Jahr". Die Zinsen sollten schriftlich vereinbart und auch gezahlt werden, empfiehlt Unternehmensberater Oliver Borgmann aus Oldenburg.
Andernfalls erhöhe das Finanzamt den Unternehmensgewinn um einen fiktiven
Zinssatz von 5,5 Prozent. Die Zinsen können abgesetzt werden.
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Tipp 5: Überblick dank konstanter Tilgung
Die Darlehensraten sollten über den gesamten Zeit gesamten Tilgungszeitraum
gleich hoch bleiben, ideal sei daher ein Annuitätendarlehen, rät H.. Bei solchen
Darlehen liegt der Zinsanteil der Rate erst sehr hoch und sinkt dann, während
der Anteil der eigentlichen Tilgung zunimmt. Weil die Ratenhöhe insgesamt
konstant bleibt, müssen Kreditnehmer nicht dauernd nachrechnen und können
einen Dauerauftrag einrichten. Ab einem Betrag von 20000 Euro empfiehlt H.
eine Tilgungsdauer von zehn Jahren.
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Tipp 6: So schützen Sie Sicherheiten vor der Bank
Sicherheiten sind kein Muss aber zu empfehlen, meint Berater B. - zum Beispiel Maschinen oder Firmenwagen, die frei von Rechten Dritter sein müssen:
"Geht das Engagement schief, kann der Verwandte beweisen, dass die Maschine ihm gehört, und sie geht nicht in die Insolvenzmasse. Damit ist vielleicht
ein Neustart möglich."
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Tipp 7: Vorsicht – Kündigung!
Kündigungsfristen gehören in den Vertrag. Eine außerordentliche Kündigung
droht, wenn der Betrieb mit mehr als drei Raten im Verzug ist. Das sei vor
allem ein psychologisches Signal für den Kreditnehmer, rät H..
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