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IP/10/957
Brüssel, 16. Juli 2010
Nach erfolgreichem ersten TSE-Fahrplan legt die
Kommission zweiten Fahrplan mit künftigen
Maßnahmen gegen TSE/BSE vor
Nach den erfolgreichen Bemühungen der Europäischen Union zur
Bekämpfung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE), wie
BSE bei Rindern und Scrapie bei Schafen und Ziegen, kann die EU nun
erwägen, einige ihrer Vorschriften zu ändern. Die Europäsiche Kommission
nahm heute eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat an, in
der sie darlegt, wie die TSE-Vorschriften in Zukunft geändert werden
könnten. Das Papier – „Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung – Ein
Strategiepapier zum Thema transmissible spongiforme Enzephalopathien
(2010-2015)“ – unterstreicht, dass bei jeglicher Änderung das hohe Niveau
des
Gesundheitsschutzes
für
Mensch
und
Tier
sowie
der
Lebensmittelsicherheit erhalten bleiben muss und dass die Änderungen auf
fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen. Der Fahrplan
ist ein Reflexionspapier, das die Diskussion zu diesem Thema anstoßen soll.
Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte:
„Die Europäische Union hat große Fortschritte bei der BSE-Bekämpfung erzielt.
Dank strenger umfassender EU-Maßnahmen stehen wir endlich kurz vor der Tilgung
dieser Seuche in der Union.“ Er fügte hinzu: „Dieser Fahrplan enthält Überlegungen
zur Strategie der nächsten Jahre. Etwaige Änderungen der BSE-Maßnahmen
werden jedoch in keiner Weise unsere grundlegenden Ziele in Frage stellen, nämlich
die Seuche zu tilgen und die EU-Bürger zu schützen.“
Mögliche Änderungen:
Der Fahrplan nennt sechs Bereiche, in denen die derzeitigen TSE-Maßnahmen in
Zukunft geändert werden könnten:

Spezifiziertes Risikomaterial (SRM – d. h. Organe, die BSE-infiziert sein
könnten): Die SRM-Liste der EU könnte an die internationalen Normen der
Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) angepasst werden.

Verfütterungsverbot: Es könnte ein gewisser Toleranzwert für verarbeitete
tierische Proteine eingeführt werden. Die Vorschriften, nach denen die
Verfütterung bestimmter verarbeiteter tierischer Proteine an Tiere wie
Schweine, Geflügel und Fische (d.h. Nicht-Wiederkäuer) verboten ist,
könnten aufgehoben werden, nicht aber das bestehende Verbot der
Verfütterung an ein und dieselbe Tierart (z. B. dürften Tiermehl von Geflügel
an Schweine und Tiermehl von Schweinen an Geflügel verfüttert werden,
nicht aber Tiermehl von Schweinen an Schweine).

Überwachung: Die Überwachung könnte durch die schrittweise Anhebung
der Altersgrenzen für Tests oder durch verschiedene Testverfahren gezielter
gestaltet werden.

Maßnahmen zur Tilgung von Scrapie: Diese könnten mit den neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang gebracht werden, was unter
anderem bedeuten könnte, dass die Maßnahmen gegen atypische Scrapie
angepasst werden. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis, dass dieser
Scrapie-Stamm nicht ansteckend ist. Außerdem könnte die genetische
Eindämmung der Seuche bei Schafen durch spezielle Zuchtprogramme
weiter gefördert werden.

Kohortenkeulung: Da die Anzahl der BSE-positiven Tiere 2009 auf Null
gesunken ist, könnte die systematische Kohortenkeulung beendet werden.
Die Tiere könnten für den Verzehr freigegeben werden, vorausgesetzt, sie
werden mit negativem Ergebnis getestet, bevor sie in die Lebensmittelkette
gelangen.

Schlachttier- und Schlachtkörpertests: Wenn Schlachttiertests verfügbar
werden, könnten die Tests an lebenden Tieren durchgeführt werden. Dies
wäre insbesondere für die Zwecke der Bestandszertifizierung bei kleinen
Wiederkäuern sinnvoll.
Die nächsten Schritte
Im ersten Fahrplan zur TSE-Bekämpfung, einem 2005 von der Kommission
angenommenen Reflexionspapier, wurde skizziert, welche Möglichkeiten kurz-,
mittel- oder langfristig für Änderungen der EU-Maßnahmen zur TSE-Bekämpfung
bestehen. Die meisten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die im ersten Fahrplan
zur TSE-Bekämpfung aufgezeigt wurden, sind inzwischen erfolgreich umgesetzt
worden, und der positive Trend, der sich bereits 2005 bei BSE abzeichnete, hat sich
seither fortgesetzt.
Das Ziel der Kommission für die nächsten Jahren ist es, die Überprüfung der
Maßnahmen
fortzusetzen,
wobei
das
höchstmögliche
Maß
an
Lebensmittelsicherheit sicherzustellen ist. Die TSE-Vorschriften unterliegen auch in
Zukunft weiteren schrittweisen Änderungen, die sich auf eine solide
wissenschaftliche Basis stützen, welche die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereitstellt.
Bei der Festlegung ihrer künftigen Strategie ist die Kommission zudem verpflichtet,
auch andere Bedrohungen der Gesundheit von Mensch und Tier nicht aus dem
Blickfeld zu verlieren, beispielsweise Salmonellen und Antibiotikaresistenz. Auf der
Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Kommission zu
der Auffassung gelangt, dass es notwendig ist, Maßnahmen zur Bekämpfung
derjenigen Krankheiten eine höhere Priorität zu verleihen, die stärkere Auswirkungen
auf die öffentliche Gesundheit haben. Die Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat schließt mit den Worten: „Die
vielversprechenden Trends in Bezug auf BSE rechtfertigen es, zu überprüfen, ob es
an der Zeit ist, diese anderen Gesundheitsbedrohungen in den Mittelpunkt zu
stellen.“
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/tse_bse/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/tse_bse/docs/roadmap_de.pdf
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