Informationen aus dem Rechtsbereich LAGH-Informationsdienst Ausgabe 1/05 Alle nachstehenden Urteile mit Begründungen und Aktenzeichen können Sie mit dem beigehefteten Bestellformular bei uns anfordern oder über die angegebenen Internetadressen direkt abrufen! Ältere Menschen - Bundesgerichtshof stärkt Menschenwürde im Altersheim. BGH Karlsruhe (AZ III ZR 399/04 vom 28.04.05). Beim Schutz alter Menschen in Heimen vor Stürzen muss die Würde und Selbstständigkeit der Bewohner gewahrt bleiben. Sicherungsmaßnahmen wie Bettgitter oder gar das Festbinden kommen daher nur in Betracht, wenn hierfür ein ganz konkreter Anlass besteht. Mit dem Grundsatzurteil wies der BGH die Klage einer Krankenkasse auf Schadensersatz gegen ein Heim ab. Der Streit gilt als Musterverfahren für bundesweit mehrere Tausend Fälle. Heimträger begrüßen das Urteil. dä Arbeit Der Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Menschen wegen der Benachteiligung in einem Beschäftigungsverhältnis. Nach §81 Abs. 2 S. 1 SGB IX dürfen Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. D.h. ein schwerbehinderter Beschäftigter darf bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung eines Arbeitsoder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wird gegen dieses Benachteiligungsverbot verstoßen, enthalten §81 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 SGB IX Regelungen für einen Entschädigungsanspruch. Der frühere § 14 Schwerbehindertengesetz enthielt keine entsprechenden Entschädigungsregelungen. Eine Übersicht über die neuen Regelungungen, den Geltungsbereich 1 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de und bisherige Rechtsprechungen. ztr 4/05 Arzthaftung - Arzt muss Patienten eine Wahl der Therapie ermöglichen. BGH Karlsruhe (AZ VI ZR 313/03 vom 02.04.05). Ärzte müssen ihre Patienten über Alternativen der Behandlung aufklären und ihnen die Wahl einer Therapiemethode ermöglichen. Kommen Ärzte dieser zusätzlichen Aufklärungspflicht nicht nach, haften sie für die Folgen der Behandlung. dä Über seltene Risiken ist aufzuklären. OLG Koblenz (AZ 5 U 41/03 vom 13.05.04). Zahnärzte müssen auch über äußerst seltene Behandlungsrisiken aufklären, wenn auf Dauer erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. sh 1/05 Operation trotz fehlender Aufklärung rechtmäßig. OLG Koblenz (AZ 5 U 1086/03 vom 01.04.04). Eine Operation trotz fehlender Aufklärung über mögliche Risiken kann trotzdem rechtmäßig sein, wenn die Entscheidung des Patienten für den Eingriff ohnehin feststand. sh 4/04 - "Off-Label-Use" BSG (AZ B 1 KR 36/00 R). Wie soll sich ein Arzt verhalten, der mit guten Gründen annimmt, dass ein nicht zugelassenes oder nur für andere Krankheiten zugelassenes Medikament seinem Patienten helfen könnte? Ein Abhandlung über das Problem dieses sog. Off-Label-Use. dr m 3/4 05 Gesundheitspolitik Bundessozialgericht stärkt Ansprüche kranker Arbeitsloser. BSG (AZ B 1 KR 5/03 R vom 08.12.04). Erkrankte Arbeitslose, die eine volle Stelle suchen, haben auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr Gesundheitszustand vorübergehend nur die Ausübung eines Teilzeitjobs erlaubt. - Dadurch können sie länger Arbeitslosengeld beziehen. dä Gleichstellung - Positives Urteil zur persönlichen Assistenz. VG Köln (AZ 21 L 518/04 v. 28.04.04). Der §3a BSHG stellte die ambulante Versorgung unter einen Kostenvorbehalt. So galt der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht, wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Im §13 des seit 01.01.05 gültigen SGB XII steht im Prinzip das Gleiche, jedoch darf bei Unzumutbarkeit einer stationären Unterbringung kein Kostenvergleich vorgenommen werden. Die Frage ist jedoch, was "unzumutbar" ist. Im Falle einer jungen Frau erachtete es das Gericht als unzumutbar für sie, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen. Begründung: dem Bestreben eines jungen erwachsenen Menschen, erstmals eine eigene Wohnung zu beziehen und sein Leben selbstständig zu gestalten, sei eine besondere Bedeutung beizumessen. nb 3/05 Fitnessstudio braucht barrierefreien Zugang. VGH Mannheim (AZ 3 S 171903). Die LBO schreibt u.a. vor, dass Sport- und Erholungsanlagen barrierefrei zugänglich sein müssen. Diese Vorschriften gelten auch für private Fitnessstudios. sz 2/05 2 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de Heimverträge - Bundesgerichtshof nimmt Stellung zu Transparenz von Heimverträgen. Unterschiedliche Bewertung des Heimgesetzes, wenn Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. BGH (Urteil vom 03.02.05). Diese Unterschiedlichkeit bezieht sich auf Verträge, die Klauseln enthalten, in denen ein gemeinsamer Betrag für Unterkunft und Verpflegung angegeben ist, ohne dass die Kosten für die einzelnen Leistungen zu erkennen sind. Wenn Betroffene jedoch Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, gelten diese Transparenzvorschriften nicht, denn es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen der Unterbringung von dem jeweiligen Leistungsträger mit dem Betreiber des Heimes ausgehandelt und die Interessen des Heimbewohners demnach vom Leistungsträger wahrgenommen werden. Die Transparenzvorschrift gilt vor allem gegenüber Heimbewohnern, die ihre Unterbringung selbst finanzieren. sab 2/05 Hilfsmittel/Kostenerstattungen - Medizinischer Fortschritt bestimmt Leistungen der Krankenkassen wesentlich mit. BSG Kassel (AZ B 1 KR 28/04 R und B 1 25/03 R vom 11.05.05). Demnach ist es gesetzeskonform, dass die Krankenkassen bis Ende 2003 die Potenzpille Viagra bezahlen mussten, der ab Anfang 2004 geltende gesetzliche Ausschluss ist aber wirksam. dä - Schneller Rollstuhl. BSG (AZ B 9 V 3/03 R). Der Versorgungsträger darf die Kostenübernahme für einen besonders schnellen Elektrorollstuhl nicht komplett verweigern. Es muss zumindest den Preis für das Grundmodell übernommen werden, der eventuell anfallende Aufpreis muss von der behinderten Person selbst bezahlt werden. nb 3/05 - Fiskus beteiligt sich nachträglich an Praxisgebühr. Gesetzlich Krankenversicherte können Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Bei der Krankenkasse gibt es dann eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht, wenn 2% (bei chron. Kranken 1%) des Brutto-Jahreseinkommens für Praxisgebühr, Medikamenten- oder Krankenhauszuzahlungen ausgegeben werden. Beim Finanzamt kann jeder seine Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Ob sich dieser Aufwand lohnt, zeigt ein Online-Rechner (www.fintext. de/belastung.pdf). sz 3/05 - Staat haftet nicht für die Behandlung von mittellosen Notfallpatienten. BGH (AZ III ZR 330/04 vom 10.02.05). Krankenhäuser können nach der Behandlung von mittellosen Notfallpatienten keine Entschädigung vom Staat verlangen, wenn das Sozialamt bereits eine Kostenübernahme abgelehnt hat. dä - Anspruch auf Bewegungsfreiheit durch tragbares Sauerstoffsystem. LSG Niedersachsen-Bremen (AZ L 4 KR 217/01 vom 17.03.04). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der eigenen Wohnung ist ein Grundbedürfnis der Lebensbetätigung, deshalb wurden der Klägerin zusätzliche Tankfüllungen mit Flüssigsauerstoff für ihr tragbares Sauerstoffsystem zuerkannt. rdl 4/04 3 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de - Lagerungsrollstuhl kein Hilfsmittel der Krankenversicherung? BSG (AZ B 3 KR 5/03 R vom 22.07.04). Eine Krankenkasse ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Lagerungsrollstuhl zum Ausgleich der verlorenen Geh- und Sitzfähigkeit nur noch von untergeordneter Bedeutung sei und die Pflege ganz im Vordergrund stehe. Zur Pflege gehörten auch aktivierende Maßnahmen, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und der Gefahr der Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken. Dafür sei die gesetzliche Krankenkasse als Rehabilitationsträger nicht mehr zuständig. …… Da der schwerstpflegebedürftigen Klägerin eine verantwortungsbewusste Bestimmung über das eigene Schicksal nicht mehr möglich sei, sei sie wegen Fehlens eigengesteuerter Bestimmungsmöglichkeiten quasi zum "Objekt der Pflege" geworden. Die Abgrenzung zwischen der Leistungsverpflichtung der GKV und der Vorhaltepflicht des Heimträgers verstoße auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Dieses Urteil wird in der Behindertenhilfe große Besorgnis hervorrufen. rdl 4/04 Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung? BSG (AZ B 3 KR 19/03 R und B 3 KR 15/04 R vom 16.09.04). In beiden Verfahren ist zwischen den Beteiligten die Ausstattung eines PKW mit einem schwenkbaren Autositz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung streitig. In den Urteilen hängt nach Ansicht des BSG der Anspruch gegenüber der Krankenkasse jedoch davon ab, ob durch das Hilfsmittel ein Grundbedürfnis befriedigt wird. rdl 4/04 Kinder/Jugendliche Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung. BFH (AZ VIII R 50/03 vom 24.08.04). 1.) §52 Abs 40 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2003), wonach die geänderte Fassung des §32 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Pflegekinder) auf alle Fälle anzuwenden ist, in denen die Einkommenssteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf nicht bestandskräftige Bescheide über Kindergeld anzuwenden. 2.) Bei der Ermittlung des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Rahmen des §32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Pauschbetrag des §33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und dem Pflegegeld zu berücksichtigen. … 3.) Steht ein notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf während der Zeit der häuslichen Pflege dem Grunde nach fest, ist die Höhe der Aufwendungen zur Deckung dieses Mehrbedarfs ggfs. zu schätzen. Dabei müssen die Hilfeleistungen der Eltern außer Betracht bleiben und die Beträge geschätzt werden, die bei Inanspruchnahme fremder Dienstleister angefallen wären. 4.) Bei einer teilstationären Unterbringung eines behinderten Kindes besteht eine tatsächliche Vermutung dahin, dass während der Zeit der häuslichen Pflege ein notwendiger Mehrbedarf mindestens in Höhe des tatsächlich gezahlten Pflegegeldes besteht. ndv-rd 1/05 Zur Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages beim 4 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de Kindergeld. Anmerkungen zu obigem Urteil des BFH (AZ VIII R 50/03 vom 24.8.04). ndv 3/05 Neue Entscheidung zum Kindergeld für volljährige behinderte Kinder. BFH (AZ VIII R 59/01 und VIII R 83/02 vom 24.08.04). Themenbereiche: Eigene Mittel des Kindes, Hilfeleistungen der Eltern bleiben außer Betracht, Fahrleistungen mit Kfz bis max. 15.000 km zu berücksichtigen, Mehraufwand durch Urlaubsreisen, Abstellen auf den Kalendermonat, Ausnahmen vom Monatsprinzip. rdl 1/05 Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung. BVerwG (AZ 5 B 47.04 vom 10.12.04). Das BVG hat klargestellt, dass das Kindergeld grundsätzlich Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, d.h. der Person, an die es ausbezahlt wird und nicht auf den Grundsicherungsanspruch eines volljährigen Kindes angerechnet werden darf. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Kindergeld i.d.R. in die allgemeine Haushaltskasse fließt und daher nicht nachvollziehbar ist, dass der Betrag bzw. welcher Teil der Zuwendung explizit für das Kind ausgegeben wird. Anders verhält es sich nur, wenn das Kindergeld z.B. durch Überweisung in voller Höhe an das Kind weitergegeben wird. Seit in KraftTreten des SGB XII am 1.1.05 gibt es bezüglich dieser Frage keine Interpretationsmöglichkeiten mehr: So heißt es in §82 Abs. 1 SGB XII, dass "bei Minderjährigen … das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen [ist], soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird." - Dies heißt im Umkehrschluss, dass diese Regelung nicht für Volljährige gilt, für die Kindergeld bezahlt wird. rdl 1/05 und nb 6/05 - Anrechnung von Kindergeld auf die Leistungen der Grundsicherung. OVG Münster (AZ 12 B 1577/03 vom 02.04.04). 1. Die tatsächliche Unterhaltsgewährung in einer Haushaltsgemeinschaft ist überschlägiger Beurteilung nach zwar nicht als Einkommenszufluss nach §3 Abs. 2 GSiG i.V.m. §76 BSHG zu berücksichtigen, sie deckt aber bei lebensnaher Betrachtung unmittelbar den entsprechenden Bedarf, für den die Leistungen nach §3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GSiG bestimmt sind. 2. Wird von Dritten einem Hilfesuchenden "anstelle" der Behörde Hilfe gewährt, vernichtet eine solche Bedarfsdeckung nicht den Anspruch auf Hilfegewährung nach dem GSiG. ndv 1/05 Grundsicherung. Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung. OVG Niedersachsen (AZ 12 LC 144/04 vom 30.09.04). Der Grundsicherungsträger darf die Zahlung der Grundsicherung nicht kürzen, wenn die Eltern Kindergeld für die behinderte, voll erwerbsunfähige und Grundsicherung beziehende Tochter erhalten. sh 4/04 Grundsatzurteil zur Leistungspflicht privater Krankenkassen für Kinder (Pflegestufe III). BSG (AZ B 3 P 7/03 R vom 13.05.04). In dem sehr umfassenden Urteil geht es u.a. um den Beginn und die Dauer der Leistungspflicht der Pflegeversicherung, um die Einschätzung von Löffeltraining und Hautpflege als Pflegebedarf und um 5 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de Begutachtungsrichtlinien Verwaltungsbinnenrecht. rdl 4/04 als - Eltern nicht versicherter Kinder haften für Behandlungskosten. BGH Karlsruhe (AZ: III ZR 351/04 vom 28.04.05). Eltern, die ihr nicht krankenversichertes Kind in ein Krankenhaus einliefern, müssen für die Behandlungskosten im Zweifel selbst aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern irrtümlich von einem Versicherungsschutz ausgingen. dä Pflege - Bundesverfassungsgericht zieht Grenze beim Elternunterhalt. (AZ 1BvR 1508/96 vom 07.06.05). Erwachsene Kinder können von den Sozialämtern nicht dazu gezwungen werden, für die Heimpflege ihrer Eltern die eigene Altersvorsorge anzutasten. Die Pflicht der Versorgung der eigenen Familie und des Aufbaus einer eigenen Altersabsicherung hat Vorrang vor der Pflicht zum Elternunterhalt. Einem Kind, das zum Elternunterhalt verpflichtet werden soll, müsse deshalb "ein seinen Lebensumständen entsprechender eigener Unterhalt" verbleiben. dä die von der Pflegekasse ein Zuschuss zu gewähren ist. s+p 12/04 Sozialpolitik Faire Anwendung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ist möglich. Software kann das Problem der unterschiedlichen Bewertung lösen. Die Beurteilung, welche Art der Behinderung welchen GdB nach sich zieht, ist nach wie vor nicht gesetzlich geregelt. Als Grundlage für die Entscheidung geben das BMGS und der VdK die "Anhaltspunkte" heraus, die jedoch auf keine gesetzliche Grundlage gestellt sind. Daher gibt es permanent Diskussionen um deren Anwendung. Es fehlt auch die Möglichkeit, die in Deutschland geltenden Anhaltspunkte einer europäischen Harmonisierung zu öffnen. .... Ein Ausweg wäre, mit Hilfe einer Software eine einheitliche, systematische und daher gerechtere Feststellung zu erreichen. s+p 12/04 Pflegeversicherung - Installation eines Aufzuges als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme. BSG (AZ B 3 P 5/03 R vom 13.5.04). Der Einbau eines Personenaufzuges im eigenen Haus kann für eine schwer gehbehinderte, pflegebedürftige Person eine Maßnahme zur Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes sein, für 6 LAGH Baden-Württemberg e.V. Rotebühlstraße 133, 70197 Stuttgart Fax: 0711/251181-1 e-mail: [email protected] Tel.: (0711) 25 11 81-0 Internet: www.lagh-bw.de