Informationen aus dem Rechtsbereich

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LAGH-Informationsdienst
Ausgabe 1/05
Alle nachstehenden Urteile mit Begründungen und Aktenzeichen
können Sie mit dem beigehefteten Bestellformular bei uns anfordern
oder über die angegebenen Internetadressen direkt abrufen!
Ältere Menschen
- Bundesgerichtshof stärkt Menschenwürde im Altersheim. BGH
Karlsruhe (AZ III ZR 399/04 vom
28.04.05).
Beim
Schutz
alter
Menschen in Heimen vor Stürzen
muss die Würde und Selbstständigkeit
der Bewohner gewahrt bleiben.
Sicherungsmaßnahmen wie Bettgitter
oder gar das Festbinden kommen
daher nur in Betracht, wenn hierfür ein
ganz konkreter Anlass besteht. Mit
dem Grundsatzurteil wies der BGH die
Klage
einer
Krankenkasse
auf
Schadensersatz gegen ein Heim ab.
Der Streit gilt als Musterverfahren für
bundesweit mehrere Tausend Fälle.
Heimträger begrüßen das Urteil. dä
Arbeit
Der
Entschädigungsanspruch
schwerbehinderter
Menschen
wegen der Benachteiligung in einem
Beschäftigungsverhältnis. Nach §81
Abs. 2 S. 1 SGB IX dürfen Arbeitgeber
schwerbehinderte Beschäftigte nicht
wegen
ihrer
Behinderung
benachteiligen.
D.h.
ein
schwerbehinderter Beschäftigter darf
bei einer Vereinbarung oder einer
Maßnahme, insbesondere bei der
Begründung
eines
Arbeitsoder
sonstigen
Beschäftigungsverhältnisses,
beim
beruflichen
Aufstieg,
bei
einer
Weisung oder einer Kündigung nicht
wegen
seiner
Behinderung
benachteiligt werden. Wird gegen
dieses
Benachteiligungsverbot
verstoßen, enthalten §81 Abs. 2 Nr. 2
bis 5 SGB IX Regelungen für einen
Entschädigungsanspruch. Der frühere
§ 14 Schwerbehindertengesetz enthielt
keine
entsprechenden
Entschädigungsregelungen.
Eine
Übersicht
über
die
neuen
Regelungungen, den Geltungsbereich
1
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und bisherige Rechtsprechungen. ztr
4/05
Arzthaftung
- Arzt muss Patienten eine Wahl der
Therapie
ermöglichen.
BGH
Karlsruhe (AZ VI ZR 313/03 vom
02.04.05). Ärzte müssen ihre Patienten
über Alternativen der Behandlung
aufklären und ihnen die Wahl einer
Therapiemethode
ermöglichen.
Kommen Ärzte dieser zusätzlichen
Aufklärungspflicht nicht nach, haften
sie für die Folgen der Behandlung. dä
Über
seltene
Risiken
ist
aufzuklären. OLG Koblenz (AZ 5 U
41/03 vom 13.05.04). Zahnärzte
müssen auch über äußerst seltene
Behandlungsrisiken aufklären, wenn
auf Dauer erhebliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen drohen. sh 1/05
Operation
trotz
fehlender
Aufklärung
rechtmäßig.
OLG
Koblenz (AZ 5 U 1086/03 vom
01.04.04).
Eine
Operation
trotz
fehlender Aufklärung über mögliche
Risiken kann trotzdem rechtmäßig
sein, wenn die Entscheidung des
Patienten für den Eingriff ohnehin
feststand. sh 4/04
- "Off-Label-Use" BSG (AZ B 1 KR
36/00 R). Wie soll sich ein Arzt
verhalten, der mit guten Gründen
annimmt, dass ein nicht zugelassenes
oder nur für andere Krankheiten
zugelassenes Medikament seinem
Patienten
helfen
könnte?
Ein
Abhandlung über das Problem dieses
sog. Off-Label-Use.
dr m 3/4 05
Gesundheitspolitik
Bundessozialgericht
stärkt
Ansprüche kranker Arbeitsloser.
BSG (AZ B 1 KR 5/03 R vom
08.12.04). Erkrankte Arbeitslose, die
eine volle Stelle suchen, haben auch
dann Anspruch auf Krankengeld, wenn
ihr
Gesundheitszustand
vorübergehend nur die Ausübung
eines Teilzeitjobs erlaubt. - Dadurch
können sie länger Arbeitslosengeld
beziehen. dä
Gleichstellung
- Positives Urteil zur persönlichen
Assistenz. VG Köln (AZ 21 L 518/04
v. 28.04.04). Der §3a BSHG stellte die
ambulante Versorgung unter einen
Kostenvorbehalt.
So
galt
der
Grundsatz "ambulant vor stationär"
nicht, wenn eine geeignete stationäre
Hilfe zumutbar und eine ambulante
Hilfe
mit
unverhältnismäßigen
Mehrkosten verbunden ist. Im §13 des
seit 01.01.05 gültigen SGB XII steht im
Prinzip das Gleiche, jedoch darf bei
Unzumutbarkeit
einer
stationären
Unterbringung kein Kostenvergleich
vorgenommen werden. Die Frage ist
jedoch, was "unzumutbar" ist. Im Falle
einer jungen Frau erachtete es das
Gericht als unzumutbar für sie, in eine
stationäre Einrichtung zu ziehen.
Begründung: dem Bestreben eines
jungen
erwachsenen
Menschen,
erstmals eine eigene Wohnung zu
beziehen und sein Leben selbstständig
zu gestalten, sei eine besondere
Bedeutung beizumessen. nb 3/05
Fitnessstudio
braucht
barrierefreien
Zugang.
VGH
Mannheim (AZ 3 S 171903). Die LBO
schreibt u.a. vor, dass Sport- und
Erholungsanlagen
barrierefrei
zugänglich sein müssen. Diese
Vorschriften gelten auch für private
Fitnessstudios. sz 2/05
2
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Heimverträge
- Bundesgerichtshof nimmt Stellung
zu Transparenz von Heimverträgen.
Unterschiedliche
Bewertung
des
Heimgesetzes, wenn Leistungen der
Pflegeversicherung
in
Anspruch
genommen werden. BGH (Urteil vom
03.02.05). Diese Unterschiedlichkeit
bezieht sich auf Verträge, die Klauseln
enthalten, in denen ein gemeinsamer
Betrag für Unterkunft und Verpflegung
angegeben ist, ohne dass die Kosten
für die einzelnen Leistungen zu
erkennen sind. Wenn Betroffene
jedoch
Leistungen
der
Pflegeversicherung beziehen, gelten
diese Transparenzvorschriften nicht,
denn es wird davon ausgegangen,
dass
die
Bedingungen
der
Unterbringung von dem jeweiligen
Leistungsträger mit dem Betreiber des
Heimes
ausgehandelt
und
die
Interessen
des
Heimbewohners
demnach
vom
Leistungsträger
wahrgenommen
werden.
Die
Transparenzvorschrift gilt vor allem
gegenüber Heimbewohnern, die ihre
Unterbringung selbst finanzieren. sab
2/05
Hilfsmittel/Kostenerstattungen
- Medizinischer Fortschritt bestimmt
Leistungen
der
Krankenkassen
wesentlich mit. BSG Kassel (AZ B 1
KR 28/04 R und B 1 25/03 R vom
11.05.05).
Demnach
ist
es
gesetzeskonform,
dass
die
Krankenkassen bis Ende 2003 die
Potenzpille Viagra bezahlen mussten,
der ab Anfang 2004 geltende
gesetzliche Ausschluss ist aber
wirksam. dä
- Schneller Rollstuhl. BSG (AZ B 9 V
3/03 R). Der Versorgungsträger darf
die Kostenübernahme für einen
besonders schnellen Elektrorollstuhl
nicht komplett verweigern. Es muss
zumindest
den
Preis
für
das
Grundmodell übernommen werden,
der eventuell anfallende Aufpreis muss
von der behinderten Person selbst
bezahlt werden. nb 3/05
- Fiskus beteiligt sich nachträglich
an
Praxisgebühr.
Gesetzlich
Krankenversicherte
können
Zuzahlungen als außergewöhnliche
Belastung geltend machen. Bei der
Krankenkasse gibt es dann eine
Befreiung von der Zuzahlungspflicht,
wenn 2% (bei chron. Kranken 1%) des
Brutto-Jahreseinkommens
für
Praxisgebühr, Medikamenten- oder
Krankenhauszuzahlungen ausgegeben
werden. Beim Finanzamt kann jeder
seine
Zuzahlungen
als
außergewöhnliche Belastung in der
Steuererklärung geltend machen. Ob
sich dieser Aufwand lohnt, zeigt ein
Online-Rechner
(www.fintext.
de/belastung.pdf). sz 3/05
- Staat haftet nicht für die
Behandlung
von
mittellosen
Notfallpatienten. BGH (AZ III ZR
330/04 vom 10.02.05). Krankenhäuser
können nach der Behandlung von
mittellosen
Notfallpatienten
keine
Entschädigung vom Staat verlangen,
wenn das Sozialamt bereits eine
Kostenübernahme abgelehnt hat. dä
- Anspruch auf Bewegungsfreiheit
durch tragbares Sauerstoffsystem.
LSG Niedersachsen-Bremen (AZ L 4
KR 217/01 vom 17.03.04). Die
Bewegungsfreiheit
innerhalb
der
eigenen
Wohnung
ist
ein
Grundbedürfnis der Lebensbetätigung,
deshalb
wurden
der
Klägerin
zusätzliche
Tankfüllungen
mit
Flüssigsauerstoff für ihr tragbares
Sauerstoffsystem zuerkannt. rdl 4/04
3
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- Lagerungsrollstuhl kein Hilfsmittel
der Krankenversicherung? BSG (AZ
B 3 KR 5/03 R vom 22.07.04). Eine
Krankenkasse ist nicht zur Leistung
verpflichtet,
wenn
der
Lagerungsrollstuhl zum Ausgleich der
verlorenen Geh- und Sitzfähigkeit nur
noch von untergeordneter Bedeutung
sei und die Pflege ganz im
Vordergrund
stehe.
Zur
Pflege
gehörten
auch
aktivierende
Maßnahmen,
um
vorhandene
Fähigkeiten zu erhalten und der
Gefahr
der
Vereinsamung
des
Pflegebedürftigen entgegenzuwirken.
Dafür
sei
die
gesetzliche
Krankenkasse als Rehabilitationsträger
nicht mehr zuständig. …… Da der
schwerstpflegebedürftigen
Klägerin
eine
verantwortungsbewusste
Bestimmung
über
das
eigene
Schicksal nicht mehr möglich sei, sei
sie wegen Fehlens eigengesteuerter
Bestimmungsmöglichkeiten quasi zum
"Objekt der Pflege" geworden.
Die
Abgrenzung
zwischen
der
Leistungsverpflichtung der GKV und
der Vorhaltepflicht des Heimträgers
verstoße auch nicht gegen das
verfassungsrechtliche
Verbot
der
Benachteiligung
behinderter
Menschen.
Dieses
Urteil
wird
in
der
Behindertenhilfe
große
Besorgnis
hervorrufen.
rdl 4/04
Schwenkbarer
Autositz
als
Hilfsmittel
der
gesetzlichen
Krankenversicherung? BSG (AZ B 3
KR 19/03 R und B 3 KR 15/04 R vom
16.09.04). In beiden Verfahren ist
zwischen
den
Beteiligten
die
Ausstattung eines PKW mit einem
schwenkbaren Autositz zu Lasten der
gesetzlichen
Krankenversicherung
streitig. In den Urteilen hängt nach
Ansicht des BSG der Anspruch
gegenüber der Krankenkasse jedoch
davon ab, ob durch das Hilfsmittel ein
Grundbedürfnis befriedigt wird.
rdl 4/04
Kinder/Jugendliche
Behinderungsbedingter
Mehrbedarf
bei
teilstationärer
Unterbringung. BFH (AZ VIII R 50/03
vom 24.08.04).
1.) §52 Abs 40 Satz 1 EStG i.d.F. des
StÄndG 2003), wonach die geänderte
Fassung des §32 Abs. 1 Nr. 2 EStG
(Pflegekinder)
auf
alle
Fälle
anzuwenden ist, in denen die
Einkommenssteuer
noch
nicht
bestandskräftig festgesetzt ist, ist über
seinen Wortlaut hinaus auch auf nicht
bestandskräftige
Bescheide
über
Kindergeld anzuwenden.
2.) Bei der Ermittlung des notwendigen
behinderungsbedingten Mehrbedarfs
im Rahmen des §32 Abs. 4 Satz 1 Nr.
3 EStG ist der Pauschbetrag des §33b
Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den
Leistungen der Eingliederungshilfe und
dem Pflegegeld zu berücksichtigen. …
3.)
Steht
ein
notwendiger
behinderungsbedingter
Mehrbedarf
während der Zeit der häuslichen
Pflege dem Grunde nach fest, ist die
Höhe der Aufwendungen zur Deckung
dieses Mehrbedarfs ggfs. zu schätzen.
Dabei müssen die Hilfeleistungen der
Eltern außer Betracht bleiben und die
Beträge geschätzt werden, die bei
Inanspruchnahme
fremder
Dienstleister angefallen wären.
4.)
Bei
einer
teilstationären
Unterbringung
eines
behinderten
Kindes besteht eine tatsächliche
Vermutung dahin, dass während der
Zeit der häuslichen Pflege ein
notwendiger Mehrbedarf mindestens in
Höhe des tatsächlich gezahlten
Pflegegeldes besteht. ndv-rd 1/05
Zur
Berücksichtigung
des
Behinderten-Pauschbetrages beim
4
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Kindergeld. Anmerkungen zu obigem
Urteil des BFH (AZ VIII R 50/03 vom
24.8.04). ndv 3/05
Neue
Entscheidung
zum
Kindergeld
für
volljährige
behinderte Kinder. BFH (AZ VIII R
59/01 und VIII R 83/02 vom 24.08.04).
Themenbereiche: Eigene Mittel des
Kindes, Hilfeleistungen der Eltern
bleiben außer Betracht, Fahrleistungen
mit Kfz bis max. 15.000 km zu
berücksichtigen, Mehraufwand durch
Urlaubsreisen, Abstellen auf den
Kalendermonat,
Ausnahmen
vom
Monatsprinzip.
rdl 1/05
Keine
Anrechnung
des
Kindergeldes
auf
die
Grundsicherung. BVerwG (AZ 5 B
47.04 vom 10.12.04). Das BVG hat
klargestellt, dass das Kindergeld
grundsätzlich
Einkommen
des
Kindergeldberechtigten ist, d.h. der
Person, an die es ausbezahlt wird und
nicht
auf
den
Grundsicherungsanspruch
eines
volljährigen
Kindes
angerechnet
werden darf. Begründet wurde die
Entscheidung
damit,
dass
das
Kindergeld i.d.R. in die allgemeine
Haushaltskasse fließt und daher nicht
nachvollziehbar ist, dass der Betrag
bzw. welcher Teil der Zuwendung
explizit für das Kind ausgegeben wird.
Anders verhält es sich nur, wenn das
Kindergeld z.B. durch Überweisung in
voller
Höhe
an
das
Kind
weitergegeben wird. Seit in KraftTreten des SGB XII am 1.1.05 gibt es
bezüglich
dieser
Frage
keine
Interpretationsmöglichkeiten mehr: So
heißt es in §82 Abs. 1 SGB XII, dass
"bei Minderjährigen … das Kindergeld
dem jeweiligen Kind als Einkommen
zuzurechnen [ist], soweit es bei
diesem zur Deckung des notwendigen
Lebensunterhaltes benötigt wird." -
Dies heißt im Umkehrschluss, dass
diese Regelung nicht für Volljährige
gilt, für die Kindergeld bezahlt wird. rdl
1/05 und nb 6/05
- Anrechnung von Kindergeld auf
die Leistungen der Grundsicherung.
OVG Münster (AZ 12 B 1577/03 vom
02.04.04).
1.
Die
tatsächliche
Unterhaltsgewährung
in
einer
Haushaltsgemeinschaft
ist
überschlägiger Beurteilung nach zwar
nicht als Einkommenszufluss nach §3
Abs. 2 GSiG i.V.m. §76 BSHG zu
berücksichtigen, sie deckt aber bei
lebensnaher Betrachtung unmittelbar
den entsprechenden Bedarf, für den
die Leistungen nach §3 Abs. 1 Nr. 1
und 2 GSiG bestimmt sind.
2.
Wird
von
Dritten
einem
Hilfesuchenden "anstelle" der Behörde
Hilfe gewährt, vernichtet eine solche
Bedarfsdeckung nicht den Anspruch
auf Hilfegewährung nach dem GSiG.
ndv 1/05
Grundsicherung.
Keine
Anrechnung des Kindergeldes auf
die
Grundsicherung.
OVG
Niedersachsen (AZ 12 LC 144/04 vom
30.09.04). Der Grundsicherungsträger
darf die Zahlung der Grundsicherung
nicht kürzen, wenn die Eltern
Kindergeld für die behinderte, voll
erwerbsunfähige und Grundsicherung
beziehende Tochter erhalten. sh 4/04
Grundsatzurteil
zur
Leistungspflicht
privater
Krankenkassen
für
Kinder
(Pflegestufe III). BSG (AZ B 3 P 7/03 R
vom
13.05.04).
In
dem
sehr
umfassenden Urteil geht es u.a. um
den Beginn und die Dauer der
Leistungspflicht
der
Pflegeversicherung,
um
die
Einschätzung von Löffeltraining und
Hautpflege als Pflegebedarf und um
5
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Begutachtungsrichtlinien
Verwaltungsbinnenrecht. rdl 4/04
als
- Eltern nicht versicherter Kinder
haften für Behandlungskosten. BGH
Karlsruhe (AZ: III ZR 351/04 vom
28.04.05). Eltern, die ihr nicht
krankenversichertes Kind in ein
Krankenhaus einliefern, müssen für
die Behandlungskosten im Zweifel
selbst aufkommen. Dies gilt auch
dann, wenn die Eltern irrtümlich von
einem
Versicherungsschutz
ausgingen. dä
Pflege
- Bundesverfassungsgericht zieht
Grenze beim Elternunterhalt. (AZ
1BvR
1508/96
vom
07.06.05).
Erwachsene Kinder können von den
Sozialämtern nicht dazu gezwungen
werden, für die Heimpflege ihrer Eltern
die eigene Altersvorsorge anzutasten.
Die Pflicht der Versorgung der eigenen
Familie und des Aufbaus einer
eigenen Altersabsicherung hat Vorrang
vor der Pflicht zum Elternunterhalt.
Einem Kind, das zum Elternunterhalt
verpflichtet
werden
soll,
müsse
deshalb "ein seinen Lebensumständen
entsprechender eigener Unterhalt"
verbleiben. dä
die von der Pflegekasse ein Zuschuss
zu gewähren ist. s+p 12/04
Sozialpolitik
Faire
Anwendung
der
"Anhaltspunkte für die ärztliche
Gutachtertätigkeit"
ist
möglich.
Software kann das Problem der
unterschiedlichen Bewertung lösen.
Die Beurteilung, welche Art der
Behinderung welchen GdB nach sich
zieht, ist nach wie vor nicht gesetzlich
geregelt. Als Grundlage für die
Entscheidung geben das BMGS und
der VdK die "Anhaltspunkte" heraus,
die jedoch auf keine gesetzliche
Grundlage gestellt sind. Daher gibt es
permanent Diskussionen um deren
Anwendung. Es fehlt auch die
Möglichkeit, die in Deutschland
geltenden
Anhaltspunkte
einer
europäischen
Harmonisierung
zu
öffnen. .... Ein Ausweg wäre, mit Hilfe
einer Software eine einheitliche,
systematische und daher gerechtere
Feststellung zu erreichen. s+p 12/04
Pflegeversicherung
- Installation eines Aufzuges als
Wohnumfeld
verbessernde
Maßnahme. BSG (AZ B 3 P 5/03 R
vom 13.5.04). Der Einbau eines
Personenaufzuges im eigenen Haus
kann für eine schwer gehbehinderte,
pflegebedürftige
Person
eine
Maßnahme zur Verbesserung ihres
individuellen Wohnumfeldes sein, für
6
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