I (nicht kombinierbar mit Aufgabe II) Auszug aus einer Rede des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog am W. Oktober 1995 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg: „Die deutschen Bürger, die furchten, ihre harte Mark in der Währungsunion zu verlieren, argumentieren durchaus aus einer berechtigten Position. Aber sie müssen sich auch sagen lassen, daß die Härte dieser Mark schon heute nicht allein in der Hand der Deutschen Bundesbank liegt. Sie hängt auch von der Offenheit ausländischer Märkte für deutsche Exporte ab, die allein 30% des deutschen Bruttosozialprodukts ausmachen, und mehr als zwei Drittel aller deutschen Exporte gehen wiederum in europäische Länder. [...] Die beste Währungspolitik ist also eine solche, die Unter- und Überbewertungen gleichermaßen vermeidet, so daß die Interessen der Verbraucher und die Interessen der Produzenten zum Segen der Gesamtwirtschaft einigermaßen ausgeglichen sind. Der beste weltwirtschaftliche Weg dazu ist die internationale Koordination der Wirtschaftspolitik, der noch bessere europäische Weg aber die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Ich will auch sagen, was uns droht, wenn wir diesen Weg nicht gemeinsam finden. Es drohen Abwertungswettläufe, Handelskriege, Protektionismus, Renatio-nalisierung der Wirtschaftspolitik, Deflation, vielleicht sogar Depression. Das wäre, um es kurz und bündig zu sagen, ein Rückfall in die dreißiger Jahre, also um sechs Jahrzehnte zurück. [...]" Quelle: Löffler, Klaus (Hrsg.): Ratgeber EURO. Die 20 wichtigsten Fragen zum neuen Geld. In: europawissen Nr. 2, Bonn 1996, S. 19ff. 1.1 Stellen Sie drei Gründe dar, warum ca. zwei Drittel aller deutschen Exporte in die europäischen Länder gehen! 1.2 Erklären Sie den Ausdruck „harte Mark" und zeigen Sie anhand von zwei Aspekten auf, worauf die im obenstehenden Redeauszug erwähnten Befürchtungen der Bürger beruhen könnten, „ihre harte Mark [...] zu verlieren"! l .3 Belegen Sie mit zwei Argumenten die Aussage, „daß die Härte dieser Mark schon heute nicht allein in der Hand der Deutschen Bundesbank liegt"! [16 BE] Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sieht der Vertrag von Maastricht die Einhaltung strenger Konvergenzkriterien vor. 2.1 Zeigen Sie die vertraglich festgelegten Konvergenzkriterien auf! 2.2 Erläutern Sie je zwei mögliche Vor- und Nachteile, die durch die Einhaltung der Konvergenzkriterien in den beitrittswilligen Staaten auftreten können! [14 BE] Roman Herzog weist im oben stehenden Redeauszug auf Gefahren hin, die drohen, wenn die europäischen Staaten den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion nicht gemeinsam finden, und warnt vor Abwertungswettläufen. 3.1 Beschreiben Sie mit Hilfe einer geeigneten Graphik den Vorgang der Abwertung einer Währung im Europäischen Währungssystem! 3.2 Begründen Sie, warum ein Staat die Abwertung seiner Landeswährung als Versuch zur Lösung seiner Beschäftigungsprobleme in Kauf nehmen könnte! [13 BE] Der Bundespräsident warnt in seiner Rede auch vor wirtschaftlicher Depression mit Rückfall in die dreißiger Jahre, sollte der Büro nicht eingeführt werden. 4. l Beschreiben Sie die Konjunkturphase der Depression anhand von fünf Indikatoren! Begründen Sie anhand von je zwei Aspekten Grenzen der Geld-und Fiskalpolitik in dieser konjunkturellen Situation! 4.2 Zeigen Sie zwei Chancen auf, die sich durch die Einfuhrung des Euro lang fristig für den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten! [17BE] [Summe: 60 BE] FACHGEBIET VOLKSWIRTSCHAFT II (Nicht kombinierbar mit Aufgabe I) Die Verwendung von Modellen, beispielsweise des Modells des Wirtschaftskreislaufs, ist eine typische Untersuchungsmethode in den Wirtschaftswissenschaften. Der nachfolgenden Aufgabe liegt das Modell einer offenen Volkswirtschaft mit staatlicher Aktivität zugrunde. Die wirtschaftlichen und politischen Institutionen sowie die Rechtsordnung dieses Staates entsprechen denen der Bundesrepublik Deutschland. Für das abgelaufene Berichtsjahr liegen unter anderem folgende Größen (in Mrd. GE) vor: Transferzahlungen an die privaten Haushalte (Zu) Volkseinkommen (Y) Konsum der privaten Haushalte (CH) Abschreibungen (D) Kreditaufnahme des Staates (KrSt) Subventionen (Zu) Importe (M) Sparen der privaten Haushalte (SH) Exporte (X) Nettoinvestitionen (In) Konsum des Staates (Cst) 590 3.210 2.496 390 70 67 735 394 850 214 763 Die Erwerbs- und Vermögenseinkommen von Inländern im Ausland beliefen sich auf 30 Mrd. GE, die von Ausländern im Inland betrugen 35 Mrd. GE. Übertragungen des Staates bzw. der privaten Haushalte an das Ausland bleiben unberücksichtigt. 1.1 Stellen Sie den Sektor Staat einschließlich aller Zu- und Abflüsse für das Berichtsjahr graphisch dar! Die fehlenden Ströme Tdir und Tind sind zu berechnen. Beschreiben Sie anhand dieses Sektors die Vorgehensweise bei der Erstellung des Kreislaufmodells und begründen Sie allgemein die Notwendigkeit des Arbeitens mit Modellen in der Volkswirtschaftslehre! 1.2 Berechnen Sie für diese Volkswirtschaft das Bruttosozialprodukt zu Markt preisen und den Anteil der Exporte an der gesamtwirtschaftlichen Nach frage! [20 BE] Diese Volkswirtschaft unterhält intensive außenwirtschaftliche Beziehungen. Gegenüber einigen Staaten ist der Wechselkurs flexibel (Staatengruppe A), mit anderen Staaten sind hingegen relativ starre Wechselkurse vereinbart (Staatengruppe B). Die Leistungsbilanz der Volkswirtschaft weist am Ende des Berichtsjahrs einen Überschuss auf, der zu etwa gleichen Teilen aus den Beziehungen zu Staaten der Staatengruppe A und der Staatengruppe B entstanden ist. 2.1 Nennen Sie die Teilbilanzen einer Leistungsbilanz und geben Sie jeweils ein Beispiel für die in den Teilbilanzen erfassten Transaktionen an! 2.2 Erläutern Sie die theoretischen Auswirkungen des Leistungsbilanzüberschusses auf die Wechselkurse und damit auch auf den Warenaustausch mit den Staaten der Staatengruppen A und B in der nächsten Wirtschaftsperiode! 2.3 Zeigen Sie je zwei Chancen und Risiken eines hohen Exportanteils an der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage für eine Volkswirtschaft auf! [20 BE] Die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt stellt eines der Ziele der Wirtschaftspolitik in dieser Volkswirtschaft dar. Die Regierung des Landes erwägt daher auch Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Es werden folgende Alternativen diskutiert: Verbot des Betreibens von Feuerungsanlagen in Kraftwerken, die bestimmte Abgaswerte nicht einhalten können; Vergabe von Emissionszertifikaten an die Betreiber von Kraftwerken durch den Staat, mit der Möglichkeit des Handels dieser Zertifikate an einer Börse. Dabei ist also ein Unternehmen, das mehr als die ihm zugestandene Schadstoffmenge emittieren will, gezwungen, zusätzliche Rechte von anderen Unternehmen zu erwerben. 3.1 Diskutieren Sie die prinzipiellen Wirkungen dieser Alternativen für die Erreichung des Ziels „Erhaltung einer lebenswerten Umwelt"! 3.2 „Umweltpolitik schafft Arbeitsplätze." Nehmen Sie zu dieser These Stellung! 3.3 Begründen Sie die Notwendigkeit der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als Ziel der Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft an drei weiteren volkswirtschaftlichen Aspekten! [20 BE] FACHGEBIET RECHT III (nicht kombinierbar mit Aufgabe IV) Der rennsportbegeisterte 17-jährige Schüler Siegfried (S) kauft von dem volljährigen, erfolgreichen Rennfahrer Rupert (R) am 15. April ein gebrauchtes Go-Kart im Wert von 3 500 DM. R versichert bei Vertragsschluss wider besseres Wissen, dass der in dem Fahrzeug eingebaute Spezialmotor besonders leistungsstark sei und sich das Kart sehr schnell beschleunigen lasse. Am gleichen Tag leistet S eine Anzahlung von l 000 DM. Dieses Geld hat er ohne Wissen seiner Eltern als Geschenk von seiner Tante Emilie (E) am 14. April erhalten, um sich einen Wunsch erfüllen zu können. Weil R das Kart noch benötigt, wird als Übereignungstermin der 2. Mai, zufällig der 18. Geburtstag von S, vereinbart. Die Restzahlung in Höhe von 2 500 DM ist für den gleichen Tag festgelegt, da ein Sparguthaben in entsprechender Höhe zugunsten des S frei wird, das seine Eltern für ihn angelegt haben. I. l l .2 l .3 Prüfen Sie die Rechtswirksamkeit der von S bis zum 30. April geschlossenen Rechtsgeschäfte! Zeigen Sie, ob und ggf. wie sich die Rechtslage am 2. Mai ändert! Erläutern Sie - auch unter Einbeziehung des vorliegenden Falls - Inhalt und Wesen des Abstraktionsprinzips des BGB! [20 BE] Gehen Sie nun davon aus, dass ein wirksamer Kaufvertrag über das Kart zustande gekommen ist! Als S am 2. Mai wie vereinbart das Kart bei R abholen will, erfährt er, dass R von einer Rennveranstaltung im Ausland erst in drei Tagen zurückkehren wird, da er ehemalige Freunde getroffen hat, mit denen er einige Zeit verbringen will. S hat sich jedoch bereits verbindlich zu einer Regional-Aus-scheidung im Kart-Sport am 4. Mai angemeldet und mietet deshalb am nächsten Tag ein Ersatzfahrzeug für zwei Tage zum Preis von 300 DM. Er zahlt den Betrag sofort. 2. l Untersuchen Sie, ob S von R die 300 DM verlangen kann! S wurde am 6. Mai Eigentümer des von R gekauften Go-Karts und beteiligt sich mit diesem Kart am nächsten Wochenende an einem Rennen. Dabei stellt sich heraus, dass bereits bei kurzer Beanspruchung des Motors die Beschleunigungsfähigkeit erheblich abnimmt. Eine Reparatur, die die bei Vertragsschluss zugesagten Beschleunigungswerte wieder herstellt, kann nur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden und kostet ca. 700 DM. 2.2 Prüfen Sie, welche vertraglichen Ansprüche S gegen R hat! Kann S die Reparaturkosten von R verlangen? [16 BE] Beim nächsten Rennen erringt S den Gesamtsieg. Während der Siegesfeier zerstört der 17-jährige Dieter (D) mutwillig den auffällig bemalten Sturzhelm des S. 3.1 Untersuchen Sie, ob S schuldrechtliche Ansprüche gegen D geltend machen kann! 3.2Begründen Sie unter Einbeziehung der einschlägigen Regelungen des BGB, weshalb der Gesetzgeber für Minderjährige die Haftung für deliktische Handlungen besonders geregelt hat! [14 BE] D hat zum ersten Mal eine derartige Sachbeschädigung begangen. Die einschlägige Rechtsnorm des Strafgesetzbuches lautet: „§ 303. Sachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." 4. l Untersuchen Sie anhand des § 303 (l) StGB, ob es sich bei der Tat des D um eine Straftat handelt! 4.2 Geben Sie einen Überblick über die verschiedenen möglichen Arten von Rechtsfolgen der Straftat eines Jugendlichen! [ 10 BE] [Summe: 60 BE| FACHGEBIET RECHT IV (nicht kombinierbar mit Aufgabe III) Der volljährige Schüler Michael (M) kauft während der Weihnachtsferien im Sportgeschäft Sebastian (S) für 500 DM ein neues Snowboard, das in der Schweiz hergestellt wurde. Das für die Bezahlung des Snowboards nötige Bargeld „leiht" sich M von seiner volljährigen Freundin Jana (J). Er verspricht, das Geld nach den Osterferien zurückzuzahlen. 1.1 l .2 1.3 Stellen Sie die zwischen M und J abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und gegebenenfalls vollzogenen Realakte dar! Erklären Sie die Begriffe Rechtsgeschäft und Realakt! Erstellen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten der Rechtsge schäfte nach der Mitwirkung der beteiligten Rechtssubjekte und geben Sie jeweils ein selbstgewähltes Beispiel dafür an! [17 BE] Am Tag nach dem Kauf unternimmt M mit seinen Freunden einen Ausflug, um das neue Brett auszuprobieren. Bei der ersten Abfahrt löst sich der Belag. Als M bei S den Schaden reklamiert und das beschädigte Snowboard gegen ein neues eintauschen will, verweist S auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Laden deutlich sichtbar aushängen, wonach auch für den Fall, dass bei neuen Sportgeräten innerhalb der Gewährleistungsfrist Schäden auftauchen, nur Nachbesserung möglich sei. S macht M außerdem darauf aufmerksam, dass M die Transportkosten in das Herstellerwerk für die erforderliche Reparatur zu tragen habe. 2.1 Erläutern Sie mit Hilfe des auf S. 11 abgedruckten § 11 Abs. 10 AGB-(iesetz, ob S mit der Reparatur des beschädigten Snowboards einverstanden sein muss und ob er gegebenenfalls die Transportkosten tragen muss! 2.2 Beschreiben Sie den Inhalt der Vertragsfreiheit und begründen Sie, warum der Gesetzgeber mit Hilfe des AGB-Gesetzes diese Vertragsfreiheit ein schränkt! [12BE] M ist endlich Eigentümer eines einwandfreien Snowboards geworden. Das Brett ist inzwischen sieben Wochen alt, trägt starke Gebrauchsspuren und ist in diesem Zustand ca. 300 DM wert. M überlässt das Brett für einen Tag seinem Bekannten Georg (G). Im Sessellift fuhrt G mit der zufällig neben ihm sitzenden Carolin (C) ein Gespräch und prahlt mit den positiven Eigenschaften „seines" Snowboards. Schließlich verkauft er es kurzerhand der begeisterten C für 400 DM und übergibt ihr das Brett nach der letzten Abfahrt. 3.1 Prüfen Sie, wer jetzt Eigentümer des Snowboards ist! Stellen Sie dabei die Eigentums- und Besitzverhältnisse chronologisch dar! 3.2 Untersuchen Sie, welche gesetzlichen Ansprüche M gegenüber G geltend machen kann! [ 19 BE] M hat sich ein neues Snowboard gekauft und möchte dazu passende, neue Snow-boardSchuhe erwerben. Auf dem Heimweg von der Schule betritt er das Geschäft des S und probiert verschiedene Modelle aus. Schließlich entscheidet er sich für den Snowfun Nr. 2 zum Preis von 180 DM. S geht ins Lager und packt versehentlich den höherwertigen Snowfun Nr. l zum Preis von 280 DM ein. Er übereignet diesen an M, der 180 DM bezahlt und den Laden verlässt. Kurze Zeit später bemerkt S sein Versehen. 4.1 Erläutern Sie, ob S von M den Snowfun Nr. l zurückverlangen kann! 4.2 Zeigen Sie anhand von zwei Aspekten, wie der Gesetzgeber in derartigen Fällen Rechtssicherheit und einen gerechten Interessenausgleich schafft! [12 BE] [Summe: 60 BE] Sämtliche Aufgaben sind, soweit möglich, unter Angabe der entsprechenden Normen zu bearbeiten. Auszug aus dem AGB-Gesetz §11. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam 10. (Gewährleistung) eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und Leistungen a) (Ausschluß und Verweisung auf Dritte) die Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender einschließlich etwaiger Nachbesserungs- und Ersatzlieferungsansprüche insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter abhängig gemacht werden; b) (Beschränkung auf Nachbesserung) die Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender insgesamt oder bezüglich einzelner Teile auf ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt werden, sofern dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. c) (Aufwendungen bei Nachbesserung) die Verpflichtung des gewährleistungspflichtigen Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich werden, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten; d) (Vorenthalten der Mängelbeseitigung) der Verwender die Beseitigung eines Mangels oder die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache von der vorherigen Zahlung des vollständigen Entgelts oder eines unter Berücksichtigung des Mangels unverhältnismäßig hohen Teils des Entgelts abhängig macht; *) (Ausschlußfrist für Mängelanzeige) der Verwender dem anderen Vertragsteil für die Anzeige nicht offen-sichtlicher Mängel eine Ausschlußfrist setzt, die kürzer ist als die Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch; f) (Verkürzung von Gewährleistungsfristen) die gesetzlichen (Gewährleistungsfristen verkürzt werden; .....