Der Nichtraucherschutz kommt: Durchatmen am Arbeitsplatz Die bekannten Gefahren des Rauchens haben in einigen europäischen Ländern wie Irland oder Italien bereits zu umfassenden Rauchverboten geführt. Mit einer Dienstanweisung soll nun auch bei der Stadt Duisburg ein wirksamer Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen erreicht werden. Die Stadt setzt dabei lediglich um, was bereits längst Gesetz ist. Aufgrund der hinlänglich bekannten Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens hat der Bundesgesetzgeber den Nichtraucherschutz explizit in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen. Rolf Beckers, Leiter des Sachgebietes Personalfürsorge (11-23), zitiert den betreffenden Passus: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ Hierdurch wird den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher eindeutig Vorrang vor der Handlungsfreiheit der Raucher eingeräumt. Diese gesetzliche Verpflichtung zu wirksamen Maßnahmen, so Beckers weiter, schließt „Feigenblatt“- und Alibiregelungen aus. Und der Gesundheitsexperte des Personalamtes hebt noch einmal die Fakten hervor: „Passivraucher erleiden unverschuldet akute und chronische Gesundheitsschäden wie aktive Raucher, wenn auch seltener und in geringerem Ausmaß. Das Lungenkrebsrisiko passivrauchender Menschen ist beispielsweise um etwa 30 Prozent im Vergleich zu Menschen ohne Rauchexposition erhöht. Personen, die 15 Jahre lang in stark verrauchten Räumen arbeiten, haben ein fast doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko wie nicht oder nur gering belastete Personen.“ Nach einem intensiven Diskussionsprozess mit dem Personalrat hat der Oberbürgermeister als Ergebnis des Beschlusses der Einigungsstelle die „Dienstanweisung der Stadt Duisburg zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ erlassen: Ab 3. Oktober 2006 darf in allen Dienstgebäuden und -räumen sowie Dienstfahrzeugen nicht mehr geraucht werden. Um vor allem die rauchenden Beschäftigten hierauf vorzubereiten, wurde der Text der Dienstanweisung Ende Juli im Intranet veröffentlicht und außerdem eine Info den Lohn- und Gehaltszetteln für August beigelegt. Das generelle Rauchverbot gilt bis auf wenige, weitestgehend zeitlich begrenzte Ausnahmen umfassend. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig an allen Arbeitsplätzen in allen Gängen, Treppenhäusern und Fahrstühlen in allen Toiletten in Lehr- und Unterrichtsräumen bei Besprechungen, Sitzungen und Konferenzen usw. das Rauchen nicht gestattet ist. Oberstes Motiv für diese weitgehende Regelung ist also das hohe und schutzwürdige Gut der Gesundheit aller Beschäftigten, so Rolf Beckers. Außerdem soll ein deutliches Zeichen für die aufhörwilligen Raucherinnen und Raucher sowie die jugendlichen Beschäftigten gesetzt und ein Beitrag zum positiven Ansehen der Stadt in der Öffentlichkeit geleistet werden.