Nichtraucherschutz

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Der Nichtraucherschutz kommt: Durchatmen am Arbeitsplatz
Die bekannten Gefahren des Rauchens haben in einigen europäischen Ländern wie Irland
oder Italien bereits zu umfassenden Rauchverboten geführt. Mit einer Dienstanweisung soll
nun auch bei der Stadt Duisburg ein wirksamer Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten
vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen erreicht werden.
Die Stadt setzt dabei lediglich um, was bereits längst Gesetz ist. Aufgrund der hinlänglich
bekannten Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens hat der Bundesgesetzgeber
den Nichtraucherschutz explizit in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen. Rolf Beckers,
Leiter des Sachgebietes Personalfürsorge (11-23), zitiert den betreffenden Passus: „Der
Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden
Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch
geschützt sind.“
Hierdurch wird den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher eindeutig Vorrang vor der
Handlungsfreiheit der Raucher eingeräumt. Diese gesetzliche Verpflichtung zu wirksamen
Maßnahmen, so Beckers weiter, schließt „Feigenblatt“- und Alibiregelungen aus. Und der
Gesundheitsexperte des Personalamtes hebt noch einmal die Fakten hervor: „Passivraucher
erleiden unverschuldet akute und chronische Gesundheitsschäden wie aktive Raucher, wenn
auch seltener und in geringerem Ausmaß. Das Lungenkrebsrisiko passivrauchender
Menschen ist beispielsweise um etwa 30 Prozent im Vergleich zu Menschen ohne
Rauchexposition erhöht. Personen, die 15 Jahre lang in stark verrauchten Räumen arbeiten,
haben ein fast doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko wie nicht oder nur gering belastete
Personen.“
Nach einem intensiven Diskussionsprozess mit dem Personalrat hat der Oberbürgermeister
als Ergebnis des Beschlusses der Einigungsstelle die „Dienstanweisung der Stadt Duisburg
zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ erlassen: Ab 3. Oktober 2006 darf in
allen Dienstgebäuden und -räumen sowie Dienstfahrzeugen nicht mehr geraucht
werden.
Um vor allem die rauchenden Beschäftigten hierauf vorzubereiten, wurde der Text der
Dienstanweisung Ende Juli im Intranet veröffentlicht und außerdem eine Info den Lohn- und
Gehaltszetteln für August beigelegt.
Das generelle Rauchverbot gilt bis auf wenige, weitestgehend zeitlich begrenzte Ausnahmen
umfassend. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig
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an allen Arbeitsplätzen
in allen Gängen, Treppenhäusern und Fahrstühlen
in allen Toiletten
in Lehr- und Unterrichtsräumen
bei Besprechungen, Sitzungen und Konferenzen usw.
das Rauchen nicht gestattet ist.
Oberstes Motiv für diese weitgehende Regelung ist also das hohe und schutzwürdige Gut
der Gesundheit aller Beschäftigten, so Rolf Beckers. Außerdem soll ein deutliches Zeichen
für die aufhörwilligen Raucherinnen und Raucher sowie die jugendlichen Beschäftigten
gesetzt und ein Beitrag zum positiven Ansehen der Stadt in der Öffentlichkeit geleistet
werden.
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