Übersicht – Rechtsformen / Vor- und Nachteile Rechtsform Einzelunternehmen eingetragene (e.U.) und nicht eingetragene Vor- und Nachteile bezüglich Eigenkapitalbeschaffung, Haftung, Leitung des Unternehmens, sonstiges... Vorteile Nachteile - Personengesellschaften Kommanditgesellschaft KG Stille Gesellschaft StGes - - Offene Gesellschaft OG leitet das Unternehmen vollkommen selbständig kann als Alleineigentümer auch alleine über erwirtschaftete Gewinne verfügen - bessere Eigenkapitalbasis durch mehrere Gesellschafter, dadurch auch bessere Möglichkeiten der Fremdfinanzierung mehrere Gesellschafter arbeiten mit Risiko und Haftung wird von mehreren Gesellschaftern getragen Komplementär: - bessere Eigenkapitalbasis durch mehrere Gesellschafter, dadurch auch bessere Fremdfinanzierungsmöglichkeiten - Verbreiterung der Eigenkapitalbasis ohne Leitungsbefugnisse abgeben zu müssen - Recht auf Leitung des Unternehmens Kommanditisten - Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit - Beschränkte Haftung Für den stillen Gesellschafter: - Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit - beschränkte Haftung - Geheimhaltungsmöglichkeit der Beteiligung Für das Unternehmen: - Verbreiterung der Eigenkapitalbasis ohne Leitungsbefugnisse abgeben zu müssen - Beteiligung scheint nach Außen nicht auf - muss das Kapital vollkommen alleine aufbringen, dadurch auch nur beschränkte Möglichkeiten der Fremdfinanzierung haftet unbeschränkt und trägt das Risiko alleine muss das UN alleine leiten bei Krankheit / Tod des Unternehmers ist das Unternehmen gefährdet Unternehmensleitung muss geteilt werden (Nachteil gegenüber Einzelunternehmen) unbeschränkte Haftung Pflicht zur Mitarbeit Gewinne müssen geteilt werden Komplementär: - unbeschränkte Haftung (Risiko) - Pflicht zur Mitarbeit (Verantwortung) Kommanditisten - keine Mitarbeitsmöglichkeit - nur bestimmte Kontrollrechte Für den stillen Gesellschafter: - keine Mitarbeitsmöglichkeit - nur bestimmte Kontrollrechte - ist nicht am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt Übersicht – Rechtsformen / Vor- und Nachteile Rechtsform Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Vor- und Nachteile bezüglich Eigenkapitalbeschaffung, Haftung, Leitung des Unternehmens, sonstiges... Vorteile Nachteile - Haftung ist auf die Stammeinlage beschränkt* geringere Mindestkapitaleinlage als bei AG geringere Publizitätspflicht als AG Mindestkapitaleinlage (im Vergleich zum Einzelunternehmen und zu Personengesellschaften) * in der Praxis müssen geschäftsführende Gesellschafter häufig für Kredite bürgen und damit auch mit dem Privatvermögen haften, damit Banken Kredite am die GmbH gewähren. Für die AG: - Durch Beteiligung vieler Aktionäre kann viel Eigenkapital aufgebracht werden. Aktiengesellschaft AG - Für die Aktionäre: - Haftung ist auf die Einlage (Wert der Aktie) beschränkt. - Haben am Unternehmenserfolg teil, ohne mitzuarbeiten - Recht auf Gewinnanteil (Dividende) - Stimmrecht in der Hauptversammlung - Aktie ist übertragbar Für die AG: - Jene Aktionäre, die die Mehrheit der Aktien halten, treffen wichtige Entscheidungen für das UN. - Gegensätzliche Interessen zwischen Aktionären (wollen hohe Gewinnausschüttungen) und der AG (möchte z.B. Gewinne für Investitionen in Maschinen oder Mitarbeiter verwenden) - Die Jahresabschlüsse müssen geprüft (Prüfungspflicht) und veröffentlicht (Publizitätspflicht) werden, d.h. es entstehen Kosten und unternehmensinterne Daten müssen bekannt gegeben werden. Für die Aktionäre: - Keinen Einfluss auf die Unternehmensführung und deren Entscheidungen, wenn man nur wenige Anteile hält. - Gegensätzliche Interessen zwischen Aktionären (wollen hohe Gewinnausschüttungen) und der AG