Definition Mediengewalt und Theorien zum Entstehen aggressiver

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Exzessive Nutzung von Medien und Mediengewalt
Die meisten Jugendlichen sehen fern, wenn sie sich langweilen, sie etwas
Spannendes erleben möchten oder sie sich alleine fühlen (vgl. Züge et al. 2008, S.
183). „Exzessives Fernsehen wird im Zusammenhang mit aggressivem Verhalten,
dem Konsum von Tabak und Alkohol, der Annahme stereotyper Geschlechterrollen
sowie Übergewicht betrachtet“ (Strasburger & Donnerstein zit. nach Züge et al. 2008,
S. 183). Faktoren, wie ein hoher sozialer Status der Eltern und klare Nutzungsregeln
verringern die exzessive Nutzung sowohl der Kinder als auch der Eltern selbst im
Vergleich zu Kindern, deren Eltern einen niedrigen Sozialstatus aufweisen oder die
keine Grenze gesetzt bekommen. Weitere Faktoren, die die übermäßige Nutzung
von Medien verstärken, sind Angst, Unsicherheit, Einfluss durch die Peergruppe und
das Verwenden des Mediums zur Abwehr und Verdrängung von Problemen
Wirklichkeitsflucht (vgl. Züge et al. 2008, S. 183).
Der Konsum von Medien kann sich sowohl positiv als auch negativ auf den Lern- und
Leistungsbereich auswirken. Fernsehen zum Beispiel erhöht den aktiven Wortschatz,
bestimmte Videospiele trainieren das strategische und vernetzte Denken oder die
räumliche Wahrnehmung. Beim exzessiven Gebrauch von Medien kommt jedoch die
Verdrängungstheorie zur Geltung. Hiermit ist gemeint, dass die Zeit die für Medien
verwendet wird nicht mehr für andere Aktivitäten wie Lernen zur Verfügung steht. Es
wird vermutet, dass dies eine sowohl negative Auswirkung auf den Lernerfolg als
auch auf die Lese- und Schreibfertigkeit hat (vgl. Züge et al. 2008, S 188).
Definition Mediengewalt und Theorien zum Entstehen aggressiver
Verhaltensweisen
Mediengewalt ist „[…]die Darstellung zielgerichteter, direkter Schädigung von
Menschen durch Menschen bzw. […]“ (Merten zit. nach Züge et al. 2008, S 186) der
körperliche Angriff auf Sachen. Aufgrund vieler durchgeführter Studien, könnte
festgestellt werden, dass sich Gewalt in Medien aggressionsfördernd auf das
Verhalten der Menschen auswirken kann (vgl. Züge et al. 2008, S. 185). Hierzu gibt
es nach Züge et al. (2008, S. 186 f) vier verschiedene theoretische Ansätze:
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Simulationsthese
Mediengewalt wird hier als Hinweisreiz gesehen, der aggressives Handeln
begünstigt. Ein Gewaltinhalt bewirkt, dass in der Person, mit Aggression
verbundene Gedanken oder Gefühle aktiviert werden und die Person dadurch
ihre Umgebung kurzzeitig aggressiver wahrnimmt als sonst.
Theorie der Erregungsübertragung
Das Rezipieren von gewalthaltigen Szenen wirkt vorübergehend physisch
erregend und führt bei nachfolgenden Handlungen und Situationen zu einem
verstärkten dominanten Verhalten. Dies intensiviert jedoch nicht ausschließlich
Aggression, sondern auch, abhängig von der Stimmung der Person, andere
Verhaltensweisen [zum Beispiel auch übermäßige Freude].
Soziale Lerntheorie
Bei dieser Theorie spielt laut Züge et al. (2008, S. 187) Mediengewalt beim
Erwerb neuer Aggressionshandlungen eine bedeutende Rolle. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass Gewalt in Medien oft nicht bestraft ja gar belohnt wird
und die Personen, die die Aggression im Medium ausführen sehr attraktiv
dargestellt werden und sich die Zuseher mit ihnen identifizieren wollen.

Theorie der Desensibilisierung
Durch ständiges Ansehen von gewalthaltigen Szenen werden die Personen
desensibilisiert d.h. je öfter sie Aggression sehen, desto weniger unangenehm
und furchteinflößend wird die Gewalt empfunden und desto weniger Mitleid
haben sie mit den Opfern. Diese Desensibilisierung wird auch auf Gewalt in
der Realität übertragen.
Interpretation von Medienerfahrung
Eine äquivalente Szene in einem Film wird von Jugendlichen und Kindern sehr
unterschiedlich interpretiert, da dies von ihrem kognitiven Entwicklungsstand
abhängig ist. Ein Kleinkind zum Beispiel weiß noch nicht, dass die Personen im Film
nicht im Fernseher sind. Mit zunehmendem Alter weiß es dies zwar, kann aber noch
nicht zwischen Realität und Fiktion unterscheiden. In einer Studie von Van der Voort
(1996) konnte festgestellt werden, dass Gewalt abhängig vom Genre des Films sehr
unterschiedlich von Kindern wahrgenommen wird. Zum Beispiel sehen Kinder in
Zeichentrickfilme kaum Gewalt, obwohl sie hier sehr oft gezeigt wird. Kunczik und
Zipfel (1996) glauben, je höher die Realität des Filmes von den Zusehern
eingeschätzt wird, desto gewalttätiger werden die Gewaltszenen empfunden (vgl.
Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S. 910 ff). Mediengewalt kann realitätsnah oder
realitätsfern dargestellt werden und dies beeinflusst die Wahrnehmung bei den
Zusehern. Kinder und Jugendliche müssen daher zwischen verschiedenen
Realitäten unterscheiden. Nach Doelker (1989) gibt es drei Wirklichkeiten (vgl.
Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S. 913 f):



Direktrealität
Die Direktrealität definiert die faktische Realität. Sie bildet den Bezugspunkt
für die Medienrealität.
Medienrealität
Die Beschaffenheit der Medienrealität hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum einen von den spezifischen-physikalisch-technischen Charakteristika des
Mediums als auch von den Darbietungsabsichten der „Medienmacher“.
Rezipientenrealität
Rezipienten nehmen die Medienrealität wahr und interpretieren diese. Durch
diese Interpretationen entsteht nun die Rezipientenrealität.
Medienkommunikationsmodell der “drei Wirklichkeiten”
nach Doelker (übernommen aus Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S.914)
Dieses Modell von Doelker kann die Komplexität dieses Vorgangs natürlich nicht
darstellen, dennoch wird erkennbar, welchen Anforderungen Kinder und Jugendliche
dadurch ausgesetzt sind (vgl. Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S. 914): Sie müssen den
Realitätsstatus von Medienprodukten ermitteln, indem sie zwischen der Direkt- und
Medienrealität unterscheiden und die Relation zwischen beiden verstehen (vgl.
Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S. 914).
Das Realitätsverständnis von Kindern und Jugendlichen
Das Realitätsverständnis kann in die „Faktizität“ und in den „sozialen Realismus“
untergliedert werden. Die Faktizität stellt die Frage, ob der Zuschauer glaubt, dass
die Ereignisse auf dem Bildschirm in der Direktrealität passiert sind. Das korrekte
Verständnis von Faktizität ist von der Entwicklung und dem Lebensalter des
Individuums abhängig. Sie ist somit von der kognitiven Entwicklung und nicht von der
Fernseherfahrung abhängig. Der soziale Realismus behandelt die Frage, inwieweit
die Ereignisse im Fernsehen, dem realen Leben ähneln. Der soziale Realismus ist im
Gegensatz zur Faktizität nicht von der kognitiven Entwicklung jedoch aber von der
Fernseherfahrung abhängig. Kinder, die eine hohe Fernseherfahrung haben, halten
Fernsehen für realistischer und denken, dass diese Informationen auch für die
Direktrealität nützlich sind (vgl. Hoppe-Graff & Hye-On 2002, S.914 - 915).
Handlungsmöglichkeiten für Eltern und Erzieher
Grundsätzlich kann der Schutz vor Medieninhalten, welche die Entwicklung der
Kinder gefährden durch zwei Bereiche vollzogen werden. Der passive Schutz
besteht in der gesetzlichen Verankerung wie der Kennzeichnungspflicht von Filmen
und Spielprogrammen sowie dem Kinder- und Jugendschutz (vgl. Züge et al. 2008,
S.188). Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) hat die Aufgabe der
Kennzeichnung von Filmen durch 5 Stufen. Stufe 1 ist jenes Filmmaterial, das ohne
Altersbeschränkung freigegeben ist. Stufe 2 ist gekennzeichnet durch eine Freigabe
ab sechs Jahren. Stufe 3 erlangt die Freigabe ab zwölf Jahren, Stufe 4 ab 16 Jahren
und Stufe 5 erlangt keine Jugendfreigabe von Filmmaterial (vgl. Züge et al. 2008, S.
188f). Diese 5 Stufen sind für Eltern und Erzieher ein Richtmaß zur Orientierung und
verhindern den Erwerb solchen Materials von Kindern, die diese Altersbeschränkung
noch nicht erfüllen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Stufe 1 keine
Gewaltszenen vorweist und für jeden völlig unbedenklich wäre. Speziell deshalb
nicht, da jedes Kind individuell auf Medieninhalte reagiert, ist eine Kontrolle von
Seiten der Eltern und Erzieher daher trotzdem notwendig (vgl. Züge et al. 2008, S.
188f). Der passive Schutz kann weiters dadurch erlangt werden, dass die
Zugänglichkeit zu solchen Programmen für Kinder beschränkt wird. Eine gesetzliche
Regelung, gewalthaltiges Filmmaterial nicht vor 22:00 Uhr zu senden, kann diese
Beschränkung ermöglichen (vgl. Züge et al. 2008, S. 189).
Der passive Schutz kann jedoch nur als Unterstützung für den aktiven Schutz wirken,
den vor allem Eltern und Erzieher ausüben sollten. Gerade diese Bezugspersonen
können viel für eine positive Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen
beitragen. Im Folgenden werden 3 Regeln aufgezeigt, die Eltern beim aktiven Schutz
unterstützen können (vgl. Züge et al. 2008, S. 189):
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Regel 1 empfiehlt, den Kindern eine positive Medienumgebung zu vermitteln.
Diese kann dadurch erreicht werden, dass z.B. der Fernseher nicht als
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
Babysitterersatz, als Strafe oder Belohnung oder als Hintergrundgeräusch
eingesetzt wird. Auch ein eigener Fernseher im Zimmer des Kindes wäre für
diese Regel nicht empfehlenswert.
Regel 2 empfiehlt, Kinder und Jugendliche zu einem aktiven und kritischen
Medienkonsum zu fördern. Dies kann erreicht werden, indem sich Eltern und
Erzieher mit den Kindern Filme und Spiele gemeinsam ansehen und spielen.
Die Auseinandersetzung der Eltern mit den Kindern von Gewaltszenen und
Handlungen der Charaktere ist von hoher Bedeutung. Weiters sollte in Bezug
auf diese Regel, das wöchentliche Fernsehprogramm gemeinsam ausgewählt
werden, um so den bewussten und sinnvollen Umgang der Medien bei den
Kindern zu fördern.
Regel 3 empfiehlt den Medienkonsum zeitlich zu begrenzen und auch
medienfreie Tage festzulegen. Der Medienkonsum sollte dabei pro Tag nicht
mehr als 1 bis 2 Stunden ausmachen. Besonders zu beachten ist bei dieser
Regel Vorbildwirkung der Eltern und Erzieher.
Die Bundeszentrale für politische Bildung in Deutschland gibt Eltern auf Grund
der Ergebnisse von Forschungen folgende knappen Hinweise zum Medienkonsum
von Grundschulkindern:
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
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
Filmgewalt wirkt immer in einem Kontext. Aggressive Medieninhalte führen
nicht zu aggressivem Verhalten, sondern sie wirken vorrangig in einem Bündel
von Faktoren (z.B. Umgang mit Gewalt in der Familie, Kindergarten oder
Schule).
Gewalthaltige Szenen wirken nicht unbedingt, wenn sie besonders brutal,
blutig oder gewalttätig sind, sondern wenn sie einen individuellen Sinn durch
ihre Nähe zu den Erfahrungen der Rezipienten bekommen.
Die differenzierte Wahrnehmung von Gewaltszenen ist stark beeinflusst durch
das Alter und Geschlecht der Kinder sowie ihr soziales Umfeld.
Die Fähigkeit, verschiedene Formen der Gewaltdarstellung (Nachrichten,
Reality-TV, Spielfilm, Trickfilm usw.) zu erkennen, zu differenzieren und zu
bewerten, nimmt mit Alter und Schulbildung zu.
Gewalthandlungen werden dann als solche erkannt und (negativ) bewertet,
wenn die Folgen für das Opfer sichtbar sind, d.h. wenn das Opfer leidet,
blutet, regungslos daliegt oder in ein Krankenhaus muss.
Jungen und Mädchen nehmen Gewalt im Fernsehen unterschiedlich wahr.
Jungen sehen als Gewalt vorwiegend körperliche Verletzungen mit
drastischen Folgen an, Mädchen hingegen stufen schon Prügeleien als
Gewalt ein.
Action- und Zeichentrickgewalt wird als weniger ''schlimm'' angesehen, wenn
sich die dargestellte Gewalt im Sinne des guten Medienhelden rechtfertigen
lässt und wenn die Folgen der Gewalthandlungen nicht sichtbar sind.
Quelle: http://www.bpb.de/lernen/unterrichten/medienpaedagogik/71044/gewalt (1202-11)
…
http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/MEDIEN/Medien-Entwicklung-Heranwachsende.shtml
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