Ich möchte gerne eine Patenschaft übernehmen, ... welche Aufgaben/Rolle habe ich? Eine Patenschaft orientiert sich modellhaft an einem gut funktionierenden, nachbarschaftlichen oder verwandtschaftlichen Verhältnis. Rechtlich gibt es keine einschränkende Auflage für die Ausgestaltung einer Patenschaft, vielmehr richtet sich diese ganz an den Bedürfnissen der Jugendlichen und den Möglichkeiten der Patinnen oder Paten aus. Gemeinsame Unternehmungen, die Begleitung zu Behörden, Nachhilfe, gemeinsames Kochen o.ä. – alles ist möglich, „nichts muss“. Trotzdem empfiehlt es sich, die Aufgaben sowie wechselseitige freiwillige Verpflichtungen zu besprechen und schriftlich in einem Kontrakt festzulegen, am besten zusammen mit dem vermittelnden Träger und/oder dem Jugendamt. Damit jeder weiß, worauf er sich verlassen kann. Dies ist auch deshalb wichtig, weil auch der Vormund Zeit mit seinem sog. „Mündel“ verbringt, aber einen ganz anderen gesetzlichen Auftrag hat. Wichtig ist, dass die Jugendlichen ihre Patinnen oder Paten – wie auch umgekehrt – in ihrer Besonderheit auswählen und akzeptieren. Die subjektive Akzeptanz der Person, die ihnen in der Rolle des „Integrationshelfers“ und „Alltagslotsen“ gegenübersteht, ist von besonderer Bedeutung. Eine qualifizierte Vorbereitung, Schulung und Begleitung sowie eine intensive persönliche Anbahnung sind wichtige Komponenten für das Gelingen einer Patenschaft. Sich für die Belange eines jungen Flüchtlings zu öffnen, ist eine ganz besondere Aufgabe. Sie bietet die Möglichkeit, Kinder oder Jugendliche unmittelbar zu unterstützen und im Alltag neue, bereichernde Erfahrungen zu machen. Unterstützung kann bedeuten: die jungen Menschen beim Erwerb der deutschen Sprache wie auch den Erhalt der Herkunftssprache zu unterstützen, die jungen Menschen bei der schulischen Integration und Berufsfindung zur Seite zu stehen, Freizeit miteinander zu verbringen und die jungen Menschen an sportliche und kulturelle Aktivitäten heranzuführen Alltägliches zu teilen. ... welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen? Formale Voraussetzungen Sie brauchen keine spezielle Ausbildung und auch Kenntnisse des Asyl- und Ausländerrechts sind keine Bedingung, wenngleich förderlich für die Ausübung der Tätigkeit. Auch eine volle Berufstätigkeit schränkt Sie nicht ein Sie sollten finanziell nicht auf die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt angewiesen sein und darüber hinaus über ausreichend Zeit verfügen. In jedem Fall müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in einigen Städten/Kommunen werden auch Gesundheitsatteste verlangt. Persönliche Voraussetzungen Gesucht werden Personen, die offen und sensibel für die besonderen Erfahrungen von jungen Flüchtlingen sind. Sie sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen und Menschen aus anderen Kulturkreisen mit Offenheit begegnen und Verständnis für Verhaltensweisen aufbringen, die aus starker Belastung resultieren können oder die einfach nur „ganz anders“ sind. Habe ich Anspruch auf Schulung, Beratung und Vergütung? Beratung und Schulung Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind bislang noch nicht flächendeckend in die Kinder- und Jugendhilfe integriert. Dort, wo sie bereits installiert sind, durchlaufen Sie eine Vorbereitung und Schulung, die regional sehr unterschiedlich intensiv und umfänglich gestaltet sein kann. Themen, die in fast allen Schulungen vorkommen, sind die Aufgaben und Besonderheiten einer Patenschaft, die Stationen eines jungen Flüchtlings im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die psychosoziale Situation von Jugendlichen mit Fluchterfahrung, Traumata und ihre Auswirkungen, Überblick über die Versorgungs- und Angebotsstruktur vor Ort sowie und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Die Vorbereitung wird in Form von Gesprächen bei Ihnen zu Hause, bei einem freien Träger, in Einzelkontakten und/oder in Gruppen durchgeführt. Der gesamte Prozess der Vorberatung und Qualifizierung kann mehrere Wochen dauern, auch eine wichtige Zeit, um Entscheidungen in Ruhe überdenken zu können. Patinnen und Paten haben während ihrer Tätigkeit keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf regelmäßige und bedarfsentsprechende Beratung und Unterstützung, oder eine Aufwandsentschädigung; zum Teil wird dies in den Jugendämtern dennoch vorgesehen. Wie kann ich feststellen, ob ich für diese Aufgabe überhaupt geeignet bin? Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien, die sich auf eine nicht vorhandene Ausbildung (z.B. eine pädagogische) und/oder fehlende Fachkenntnisse (z.B. im Asyl- und Ausländerrecht) beziehen. Alle Menschen, die sich einer gesellschaftlich sinnstiftenden Aufgabe wie dieser widmen wollen, sind willkommen. Es kann allerdings förderlich sein, wenn Sie sich bereits im Vorfeld mit einigen grundsätzlichen Fragen beschäftigen, wie etwa: Verfüge ich über ausreichend Zeit und bin ich bereit, diese einzusetzen? Macht es mir Freude, mich für einen anderen Menschen einsetzen zu können? Bin ich bereit, mich mit ungewohnten Verhaltensweisen auseinanderzusetzen? Kann ich es aushalten, mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert zu werden?