Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung Integrationscenter Weschnitztal nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Vergabenummer: 11-EBNW-08 Hinweis: Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen deshalb weder kopiert, noch ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Urhebers anderweitig genutzt werden. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Die Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung umfassen folgende Unterlagen: Teil A Allgemeine Hinweise Teil B Leistungsbeschreibung Teil C Vertragsentwurf Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung Teil E Los- und Preisblatt Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Vorbemerkung: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Sofern nachstehend in den Vergabeunterlagen ● von Bieter bzw. Auftragnehmer die Rede ist, gilt dies gleichlautend – soweit nichts anders angegeben – sowohl für Einzelbieter als auch für Bietergemeinschaften. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung „Bietergemeinschaft“ verzichtet. ● von dem Auftraggeber die Rede ist, ist damit – soweit nichts anderes angegeben – der Eigenbetrieb Neue Wege als Träger der Eingliederungsleistungen des Kreises Bergstraße gemeint. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Teil A Allgemeine Hinweise Mit der Unterschrift unter dem Angebot (siehe A.5) bestätigt der Bieter, dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren wird und die im Teil C enthaltenen Vertragsbedingungen anerkannt werden. Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. A.1 Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert an den Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße – Förderinstrumente – Walther-Rathenau-Straße 2, 64646 Heppenheim (Angebotsstelle) mit der Aufschrift Nicht öffnen! Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung Integrationscenter Weschnitztal Vergabe-Nr. 11-EBNW-08 rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 08.07.2011, 11:30 Uhr, bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Die Angebote können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst übersendet werden. Alternativ kann das Angebot am Empfang des Jobcenters Heppenheim innerhalb der Angebotsfrist abgegeben werden. Das gekennzeichnete Angebot kann auch in neutraler Umverpackung eingereicht werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Angebotsstelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewahrt. Nebenangebote sind unzulässig. Mit Angebotsabgabe ist der Bieter an sein Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückzieht. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind bei der Angebotsstelle in entsprechend gekennzeichnetem und verschlossenem Briefumschlag einzureichen. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der Angebotsstelle. Als Ende der Zuschlags- und Bindefrist wird der der 22.08.2011, 12.00 Uhr festgelegt. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III A.2 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck D.2). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Bildung bzw. Änderung (z.B.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig. Es ist unzulässig, innerhalb dieses Vergabeverfahrens sowohl als Mitglied einer Bietergemeinschaft als auch gleichzeitig als Einzelbieter aufzutreten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 16 Abs.3 lit f VOL/A zwingend zum Ausschluss beider Angebote in diesem Vergabeverfahren. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften in diesem Verfahren beteiligt. Die Einschaltung von Subunternehmern ist nicht zugelassen A.3 Darlegung der Bietereignung Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.3, D.3.1 und D.3.2 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein. Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebene oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder das mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen. Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann. Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt. Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. A.4 Aufteilung der Leistung entfällt A.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots Grundlage für die Erstellung des Angebots sind ausschließlich diese Vergabeunterlagen. Die vorgegebenen Vordrucke sind zu verwenden. Eine Nichtverwendung oder Änderung führt zum Ausschluss. Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe einzureichen: D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft D.3 Erklärungen zur Bietereignung D.3.1Referenzen / Nachweis der Fachkunde D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände Anlage zu B.1.4 Personaleinsatz E. Los- und Preisblatt Konzept Bei Bietergemeinschaften sind die Vordrucke D.3 und D.3.1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zu Räumlichkeiten / Außengelände sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.2 zusammenzufassen. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen (auf dem Losund Preisblatt und den Vordrucken D.2 und D.3) unterschrieben sein. Unvollständige Angebote sowie Angebote auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Bieters werden ausgeschlossen. Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen, Trennblatter etc.) und gelocht entsprechend der im Vordruck D.1 vorgegebenen Gliederung einzureichen. Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Firmenstempel zu versehen. Bei Bietergemeinschaften ist das Abstempeln der eingereichten Angebotsunterlagen durch den bevollmächtigten Vertreter ausreichend. Soweit die Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o. a. eindeutig zugeordnet werden können, kann auf das Abstempeln verzichtet werden. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot gegenüber dem Auftraggeber im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern. Das Konzept ist entsprechend der unter B.3 vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien zu gliedern. Sofern dieses nicht nach der vorgegebenen Gliederung erstellt worden ist, kann es ausgeschlossen werden. Der Umfang des Gesamtkonzepts – ohne die in der Vergabeunterlage geforderten Anlagen - darf 15 Seiten (Schriftgrad 12 pts) nicht übersteigen. Eine Überschreitung führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. A.6 Bieterfragen Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die unter A.1 bezeichnete Angebotsstelle zur Beantwortung gestellt werden. Eine Übersendung von Fragen per E-Mail ist zulässig ([email protected]). Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Unterrichtskonzepterstellung zu berücksichtigen. A.7 Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt bei Ausschreibungen mit mehreren Losen für jedes Los getrennt. Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in dem Los- und Preisblatt E. eingetragenen Monatskostensatzes je Teilnehmerplatz (brutto in Euro). Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter B.3 aufgeführten Kriterien vorgenommen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 0 Punkte: 1 Punkt: 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III 3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme / Beauftragung keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen nur mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist und anhand der Zweifel an der Konzeption der Maßnahme eine erfolgreiche Durchführung nur wahrscheinlich ist. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme / Beauftragung Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider. Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungskriterium führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung mit jeweils 1 Punkt in mehr als zwei Wertungskriterien führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. Nach Beurteilung der Qualität und des Preises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Das wirtschaftlichste Angebot wird in drei Schritten ermittelt: Im 1. Schritt wird die Leistungspunktzahl ermittelt. Dazu wird aus der prozentualen Gewichtung des jeweiligen Bewertungskriteriums und der jeweils erreichten Punktezahl (zwischen 0 und 3 Punkten) eine Dezimalzahl errechnet, deren Summe x 100 die zugrunde zulegende Leistungspunktzahl ergibt. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 Punkte betragen. Im 2. Schritt wird ein Punktekorridor ermittelt. Als Obergrenze wird die Leistungspunktzahl des besten Angebots, als Untergrenze das beste Angebot abzüglich 10% zugrunde gelegt. Die Angebote, die unterhalb der Untergrenze liegen, sind von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Im 3. Schritt erfolgt schließlich die Ermittlung des Preis-LeistungsVerhältnisses (Leistungspunktzahl / Monatskostensatz x 100). Bei identischen Ergebnissen erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Sind Kostensatz und Punktzahl gleich Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III erfolgt eine Auslosung. A.8 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit der Zuschlagsfrist. Der Bieter ist daher bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird bis zum Ablauf der Frist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Die Angebotsstelle teilt jedem erfolglosen Bieter nach Zuschlagserteilung auf dessen schriftlichen Antrag hin unverzüglich die Ablehnung seines Angebots schriftlich mit. Dem Antrag ist ein adressierter Freiumschlag beizufugen. Der Antrag kann bereits bei Abgabe des Angebots gestellt werden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde. A.9 Schutzrechte Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. A.10 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Jeder Beteiligte hat mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme auszugehen. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Teil B Leistungsbeschreibung Die in den Teilen B.1 und B.2 genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept sind hierzu nicht erforderlich. B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung, Motivation und Vermittlung in Arbeit am Standort Fürth. Ziel ist, die Vermittlung des u. g. Teilnehmerkreises in eine betriebliche Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt durch eine begleitende, individuelle, bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des Integrationsprozesses zu erreichen. Die Maßnahme soll am 01.10.2011 beginnen und zunächst 12 Monate laufen. Bei erfolgreichem Verlauf können die Maßnahmen bis zu einer Laufzeit von maximal drei Jahren jährlich verlängert werden. B.1.2 Teilnehmer Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beim Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße beantragen oder bereits erhalten. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bezüglich Alter, vorhandenen Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration) B.1.3 Zeitlicher Umfang Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Auftraggeber festgelegt und beträgt grundsätzlich 6 Monate. Innerhalb dieser 6 Monate muss der Teilnehmer mindestens 55 Tage zu Beratungsgesprächen, Gruppenarbeiten Bewerbungstrainings etc. anwesend sein. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Auftraggeber bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung ist anzustreben! Die Betreuungszeiten sind individuell festzulegen. Obligatorisch hat jeder Teilnehmer in der Eingangsphase an 10 zusammenhängenden halben Arbeitstagen bis zur Erstellung des persönlichen Integrationsplanes teilzunehmen. Die Eingangsphase kann individuell Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III oder in Kleingruppen durchgeführt werden B.1.4 Personal B.1.4.1 Allgemeine Regelungen Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Leistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf soziale Kompetenz, Marktkenntnis (Arbeitgeber, weiterführende Qualifizierungsangebote, regionale Einrichtungen, die mit der besonderen Zielgruppe im Zusammenhang stehen) und langjährige fundierte Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe geachtet werden. Der vorgesehene Personaleinsatz ist analog der Anlage zu B.1.1 in der Gesamtübersicht „Personaleinsatz“ darzustellen. Es ist eine Vollzeitkraft einzuplanen. Der Auftragnehmer hat durchgängig für die gesamte Vertragslaufzeit festangestelltes Personal einzusetzen. Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Alle Angaben zum Personaleinsatz beziehen sich auf ein Volumen von wöchentlich 40 Zeitstunden in der Maßnahme. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III B.1.5 Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung Für die Durchführung der Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Bieter bereit zu stellen. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben dem aktuellen Stand der Technik, sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften / Empfehlungen: ● Die Arbeitsstättenverordnung ( 2004 ) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien ● Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) ● Die Brandschutzbestimmungen ● Die Landesbauordnung des Landes Hessen PC-Arbeitsplätze (Rechner, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer/Bewerber eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der Rechner mindestens mit Pentium III oder mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen sowie mit mindestens 1024 MB Arbeitsspeicher und mindestens Windows Vista / Windows 7 ausgestattet ist und der Bildschirm eine Mindestgröße von 19 Zoll Flachbildschirm hat. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä. auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.B. USB – Stick, CD, DVD), das ihm zur Verfügung zu stellen ist. Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops zulässig. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der EDV ist je Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Diese Arbeitsplätze müssen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Es sind mindestens 6 voll ausgestattete PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang vorzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass die TN auch außerhalb ihrer Teilnahmezeiten die Technik zur selbständigen Stellenrecherche und Bewerbungserstellung nutzen können. Für Gruppenarbeit - und Einzelgespräche sind ein Gruppenraum und zwei Beratungsräume vorzuhalten B.1.6 Maßnahmeort Der Maßnahmeort für die Durchführung der Maßnahme ergibt sich aus dem Los- und Preisblatt. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Sie müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind B.1.7 Gender Mainstreaming Der Bieter verpflichtet sich, die Strategie des Gender Mainstreaming, die Beachtung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung des Auftrages zu berücksichtigen. B.1.8 Teilnahmebescheinigung Den Teilnehmern ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit dem Logo des Auftragnehmers auszustellen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Die Teilnahmebescheinigung muss dabei mindestens Art und Inhalt der Maßnahme enthalten. B.1.9 Durchführung der Maßnahme B.1.9.1 Allgemeine Regelungen Allgemeine organisatorische Regelungen Spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme hat der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Informationsblatt/Flyer zu erstellen und in elektronischer Form zur Verteilung an potenzielle Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Förderung der Maßnahme durch den Auftraggeber muss in dem Informationsblatt/Flyer angemessen zum Ausdruck kommen (u. a. Verwendung des jeweiligen Logos). Die Druckvorlage muss im Format nach DIN A4 in Word, Power Point oder als PDF-Datei erstellt werden, damit ein Ausdruck durch den Auftraggeber erstellt werden kann. Erreichbarkeit Der Bieter muss zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo bis Fr 09:00 – 16:00 Uhr) telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall individuelle Beratungsgespräche anbieten. Der Auftragnehmer stellt dafür eine geeignete Fachkraft zur Verfügung. Zuweisung der Teilnehmer Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Auftraggeber zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Bieter ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer führt Einzelgespräche mit dem vom Auftraggeber zugewiesenen Teilnehmer und überprüft die Bereitschaft zur Teilnahme. Über das Ergebnis ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Während der gesamten Maßnahmedauer kann eine Nachbesetzung vorgenommen werden. B.1.9.2 Besondere Regelungen Teilnehmerbezogene Durchführung Fehlzeiten sind in der Teilnehmerliste entsprechend zu kennzeichnen. Bleibt ein Teilnehmer der Maßnahme fern, ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist dem Auftraggeber eine ärztliche Bescheinigung sofort vorzulegen. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu informieren, wenn das Erreichen des Maßnahmenziels gefährdet ist. Eine Unterrichtung des Auftraggebers erfolgt auch dann, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Abbruch vorliegen oder wegen häufiger Fehlzeiten die Zielerreichung gefährdet ist. Bei hohen Fehlzeitenquoten einzelner Teilnehmer sind die Gründe zu analysieren und zu dokumentieren. Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer ist Rechnung zu tragen. Die Lernsituation ist so zu schaffen, dass sie an die vorhandenen Kenntnisse, Kompetenzen und ggf. beruflichen Erfahrungen der Teilnehmer anknüpft. Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in Unterricht und Unterweisung zu nutzen. Als Lernmittel sind mindestens einzusetzen: Skripte zum Verbleib beim Teilnehmer sowie einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar oder Nachschlagewerk. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers Durch den Auftragnehmer sind vierteljährlich Sachstandsberichte sowie ein Abschlussbericht zu erstellen. Er ist anhand der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und spätestens vier Wochen nach Ablauf der jeweiligen Teilnahme dem Auftraggeber schriftlich zu übersenden. Durchführung von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung) Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Durchführung von betrieblichen Erprobungen. Hierzu gehören insbesondere angemessene Erprobungsbedingungen, die Sicherstellung der Betreuung und Überwachung des Teilnehmers während der betrieblichen Erprobung sowie eine individuelle Vor- und Nachbereitung. Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht anstelle betrieblicher Erprobung herangezogen werden. Die Dauer der betrieblichen Erprobung bei einem Arbeitgeber darf jeweils 4 Wochen nicht überschreiten. Diese müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmers aus im Rahmen Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III der Zumutbarkeitsregelungen des § 121 SGB III bzw. § 10 SGB II erreichbar sein (Tagespendelbereich). Zwischen Auftragnehmer, Erprobungsbetrieb und Teilnehmer ist vor Beginn der Erprobung ein Vertrag abzuschließen. Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beginn/ Ende und Dauer der betrieblichen Erprobung, Verantwortlicher Mitarbeiter für die Durchführung der betrieblichen Erprobung, Inhalte der betrieblichen Erprobung, Bescheinigung/Zeugnis, Persönliche Daten des Teilnehmers; diese dürfen ohne dessen Einverständnis nicht Personen oder Institutionen außerhalb des Auftraggebers oder des Bildungsträgers bekannt gegeben werden. Hierfür haftet der Betrieb auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten (§78 SGB X). Die Ergebnisse der betrieblichen Erprobung sind in Form einer aussagefähigen Bescheinigung durch den Auftragnehmer vorzubereiten und durch den Betrieb gegenzuzeichnen. Eine Praktikumsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst oder dessen Tochter- / Mutterunternehmen ist nicht erwünscht. B.1.10 Vergütung/Angebotspreis Der Angebotspreis ist der Monatskostensatz je Teilnehmerplatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer den vereinbarten Monatskostensatz wie folgt zu vergüten: 60% des Monatskostensatzes werden pro vereinbarten fixen Teilnehmerplatz als fixe Platzkosten gezahlt. 40% des Monatskostensatzes werden als Teilnehmerkosten pro tatsachlich besetzten Platz taggenau gezahlt. Für eine erfolgreiche Integration erhält der Auftragnehmer zusätzlich ein Erfolgshonorar von € 1500,00 brutto. Dieses Honorar teilt sich in zwei gleiche Raten zu je €750,00. Die Zahlung der ersten Rate erfolgt nach Vorlage des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages und der Meldung zur Sozialversicherung Die zweite Rate wird auf Antrag des Auftragnehmers erstattet, sobald das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nach dreizehn Monaten nachhaltig besteht. Falls anlässlich einer erfolgreichen Integration weitere Leistungen des Auftraggebers erfolgen, um persönliche Vermittlungshemmnisse abzubauen (z. B. Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber), mindert sich das Integrationshonorar in diesem Fall um 30 %. Als erfolgreiche Integration gilt jede innerhalb der individuellen Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Zuweisungsdauer aufgenommene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden, die bei dem Auftraggeber nachgewiesen wurde. Im Rahmen der Integration sollen Arbeitsverhältnisse mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monate angestrebt werden. Die Mindestlaufzeit des Arbeitsverhältnisses muss 6 Monate betragen. Eine Beschäftigungsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst oder dessen Tochter- / Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB gilt nicht als erfolgreiche Integration. Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme abgegolten. Diese Aufwendungen sind insbesondere: Kosten für Maßnahmeinhalte Leistungen zur Unterstützung der Eigenbemühungen des Teilnehmers, die vorher zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer abgestimmt sind (z.B. Kosten für Bewerbungen inkl. Vorstellungsgespräche) Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Kosten für notwendige Arbeitsschutzkleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung) auch für Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung). Aufwendungen für die Unfallversicherung der Teilnehmer Absicherung (Versicherung) gegen Schaden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die die Teilnehmer während der Maßnahmedauer verursachen. Fahrtkosten der Teilnehmer vom Wohnort zum Maßnahmeort gehören nicht zu den Teilnahmekosten und werden auf Nachweis durch den Auftraggeber erstattet. B.1.11 Umsatzsteuerregelung Die an den Auftragnehmer gezahlte Vergütung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a) Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze für Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten. Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige Finanzbehörde. B.2 Beschreibung der Maßnahme und deren Qualitätsstandards Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit, Unterstützung und Begleitung bei den Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III zielgruppenspezifischen Problematiken und Initiierung bedarfsorientierter Kleingruppenarbeiten. B. 2.1 Inhalte des Betreuungsangebotes Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner umfassenden Betreuungsarbeit zu erbringen: Tiefenprofiling mit Erstgespräch, Stärken-Schwächen-Analyse für alle Teilnehmer Erstellen eines individuellen Integrationsplans und Entwickeln einer individuellen Integrationsstrategie für alle TN innerhalb von 10 halben Arbeitstagen. Die Tage sind zusammenhängend zu absolvieren. Bewerbertraining und –management ( individuell je Integrationsplan) Einzelgespräche (individuell je Integrationsplan) Bewerberorientierte und zielgerichtete Kleingruppenarbeit je nach Bedarf der Teilnehmer Anwendung bedarfsorientierte Methodenvielfalt zur Umsetzung der individuellen Integrationspläne ( Profiling, Casemanagement, Coaching, Vermittlung, u.a.) ( individuell je Integrationsplan) Bereitstellen von PCs zur selbständigen Erstellung und Optimierung der Bewerbungsunterlagen zu festen Zeiten Bereitstellen regionaler und überregionaler Print- und elektronischer Medien für die Stellenrecherche Verstärken der Motivation (individuell je Integrationsplan) zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit Stärkung der Kompetenz und Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagssituationen Optional: betriebliche Erprobung mit einer Laufzeit von max. 4 Wochen bei einem Arbeitgeber Perspektivengespräch zum Maßnahmenende Intensive Nachbetreuung in den ersten zwei Monaten nach Vermittlung B.2.2 Integrationsplan Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Der Auftragnehmer hat für jeden Teilnehmer einen individuellen Integrationsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der Integrationsplan ist sowohl bei der erstmaligen Erstellung als auch bei der Fortschreibung mit dem Teilnehmer zu besprechen und ihm zur Kenntnis zu geben. Die Gespräche mit dem Teilnehmer sind durch den Bildungsträger in Bezug auf Zeitpunkt, Inhalt und Gesprächsteilnehmer zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Ergänzend zum Integrationsplan muss der Auftragnehmer mit dem Teilnehmer Aufgaben für die Maßnahmenzeit außerhalb der Anwesenheitszeit am Maßnahmeort vereinbaren und fixieren. Weitere Einzelheiten sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlag abzustimmen. Darüber hinaus sind Inhalte, die bisher vermittelt wurden, sowie weitere Integrationsstrategien, die konkret geplant sind, zu dokumentieren. Die Entscheidungsbefugnis bei allen wesentlichen Fragen zum Förderverlauf liegt bei der zuständigen Fachkraft des jeweiligen Auftraggebers. B.2.3 Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität hat der Auftragnehmer die Durchführung der Maßnahme anhand von Teilnehmerbefragungen, Befragungen des in der Maßnahme eingesetzten Personals und der Betriebe sowie interner Reflektion zu evaluieren. Auf Verlangen sind die Ergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III B.3 Wertungskriterien Der Bieter hat in seinem Angebotskonzept entsprechend der Gliederung der folgenden Wertungskriterien darzustellen, wie er den Anforderungen einer zielgerichteten Eingliederungsstrategie durchführen wird und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellen wird. B.3.1 Wertungskriterium „Verankerung und Vernetzung“ B.3.1.1 Verankerung und Vernetzung (Gewichtung bei der Wertung: 20 % der Gesamtpunktzahl) Beschreiben Sie für die letzten 12 Monate Ihre Verankerung und Vernetzung mit den in der Region für die Zielgruppe und deren Problemlagen relevanten Akteuren. Sofern diese noch nicht besteht oder Sie wesentliche Änderungen beabsichtigen, stellen Sie dar, wie Sie die Verankerung/Vernetzung kurzfristig bis zum Beginn der Maßnahme erreichen werden. B.3.2 Teilnehmerbezogene Vorgehensweise B.3.2.1 Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (Gewichtung bei der Wertung: 25 % der Gesamtpunktzahl) Erläutern Sie wie Sie unter Beachtung der Nachhaltigkeit eine höchst mögliche Integrationsquote erreichen. Konzentrieren Sie sich dabei auf den Abgleich von Bewerber- und Stellenprofil und machen Sie transparent, wie Sie den regionalen und überregionalen Stellenmarkt möglichst aktuell und lückenlos abbilden. Soweit Sie seit dem 01.01.2005 vergleichbare Maßnahmen durchgeführt haben, können Sie Ihre Integrationsstrategie von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und Ausbildung durch die bisher erzielten Ergebnisse untermauern. Sofern Sie am Maßnahmeort bisher keine Maßnahmen durchgeführt haben, beziehen Sie Ihre ggf. bisher erzielten Ergebnisse hinsichtlich der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung ein. B.3.2.2 Exemplarischer Maßnahmeverlauf (Gewichtung bei der Wertung: 25 % der Gesamtpunktzahl) Stellen Sie exemplarisch Ihr Integrationskonzept anhand folgenden Musterfalls dar: Max Muster; * 1972; gesch.; 1 Kind (Besuchsrecht 1x unter der Woche) Realschule mit Hauptschulabschluss 1991 - 1992 Produktionshelfer 2001 – 2002 dito. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Weiterbildung über Arbeitsagentur 2003 (berufl. Weiterbildung mit betriebl. Praxis) Grdl. in MS-Office Warenannahme Lagerist Führerschein (Kl. 3); kein PKW Seit 2003 arbeitsuchend zwei Maßnahmen wegen psychischer Probleme in 2006 und 2007 abgebrochen. In 2008 ohne größere Fehlzeiten Arbeitsgewöhnung über Arbeitsgelegenheiten. Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte methodische Vorgehen. B.3.3 Organisation und Durchführungsqualität B.3.3.1 Personaleinsatz (Gewichtung bei der Wertung: 15 % der Gesamtpunktzahl) Nennen Sie die fachliche Qualifikation des von Ihnen eingesetzten Personals. Stellen Sie unter Berücksichtigung der Maßnahmenschwerpunkte kurz die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter dar. B.3.3.2 Qualitätssicherung und Evaluation (Gewichtung bei der Wertung: 15 % der Gesamtpunktzahl) Nennen Sie die aus Ihrer Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement hinsichtlich personeller, sachlicher, technischer und räumlicher Ausstattung) und stellen Sie dar, wie Mängel während der Durchführung der Maßnahme behoben werden. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Anlage zu B.1.4 Personaleinsatz Name Vorgesehene Funktion Einsatz/Woche Kenntnisse und Erfahrungen Fachlich Personell Branche Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Teil C Vertragsentwurf Zwischen dem Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße, vertreten durch den Betriebsleiter, Herr Burelbach, Walther-Rathenau-Str. 2, 64646 Heppenheim, - nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet und - nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet wird hiermit folgende vertragliche Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahme Integrationscenter (Vergabe-Nr.: 11-EBNW-08) geschlossen: §1 Vertragsgegenstand Die Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung der Maßnahme Integrationscenter nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 SGB III. Die Zusammenstellung der weiteren Inhalte ist § 2 dieses Vertrages sowie dem beiliegenden Preisblatt (Anlage) zu entnehmen. §2 Vertragsbestandteile (1) Als Vertragsbestandteile gelten in der nachstehenden Rangfolge: 1. 2. 3. 4. 5. die Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrages, die Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren Nr. 11-EBNW-08, das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung zum vorgenannten Vergabeverfahren, Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen -Teil Bder Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) im Übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. §3 Vertragslaufzeit (1) Der Vertrag beginnt am 01.10.2011 und endet am 30.09.2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen um ein weiteres Jahr verlängert werden. §4 Durchführung des Vertrages (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine vertraglich geschuldeten Leistungen vertragsgerecht unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. (2) Der Auftragnehmer hat seine vertraglich geschuldeten Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter jeder Art frei, sofern die Ansprüche auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages zurück zu führen sind. (3) Fallen ein oder mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. § 4a Zuweisung (1) Der Auftraggeber bzw. die Arbeitnehmer des Auftraggebers, im Einzelnen: Fallmanager, benennen Leistungsempfänger nach dem SGB II als Teilnehmer der Maßnahme. Die Abmeldung eines Teilnehmers kann durch die Fallmanager jederzeit vorgenommen werden. Eine Nachbesetzung eines durch Abmeldung frei gewordenen Teilnehmerplatzes ist im Rahmen der vereinbarten Teilnehmerkontingente jederzeit möglich. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Leistungsangebotes die von den Fallmanagern benannten Leistungsempfänger aufzunehmen, sofern nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen. Grundlage der Zuweisung ist zunächst die zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsempfänger abgeschlossene Eingliederungs- und Hilfevereinbarung. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Der Leistungsempfänger gilt ab der Anmeldung gegenüber dem Auftragnehmer und bis zur Abmeldung gegenüber dem Auftragnehmer als Teilnehmer der Maßnahme. § 4b Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl je Los um bis zu 30% schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl ist die Teilnehmerplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes. Für die zusätzlichen Teilnehmerplätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werde sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet. Soweit sich bei der Berechnung der zu erhöhenden Teilnehmerplätze nach Bruchteile an Teilnehmerplätzen ergeben, ist stets aufzurunden §5 Vergütung (1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind nach dem Los- und Preisblatt (Anlage) zu vergüten. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer den vereinbarten Monatskostensatz wie folgt zu vergüten: 60% des Monatskostensatzes werden pro vereinbarten fixen Teilnehmerplatz als fixe Platzkosten gezahlt. 40% des Monatskostensatzes werden als Teilnehmerkosten pro tatsächlich besetzten Platz taggenau gezahlt. (3) Für eine erfolgreiche Integration erhält der Auftragnehmer zusätzlich ein Erfolgshonorar von € 1500,00 brutto. Dieses Honorar teilt sich in zwei gleiche Raten zu je €750,00. Die Zahlung der ersten Rate erfolgt nach Vorlage des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages und der Meldung zur Sozialversicherung Die zweite Rate wird auf Antrag des Auftragnehmers erstattet, sobald das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nach dreizehn Monaten nachhaltig besteht. Als erfolgreiche Integration gilt jede innerhalb der individuellen Zuweisungsdauer aufgenommene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden, die bei dem Auftraggeber nachgewiesen wurde. Die Mindestlaufzeit des Arbeitsverhältnisses muss 6 Monate betragen. Eine Beschäftigungsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst oder dessen Tochter- / Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB gilt nicht als erfolgreiche Integration. (4) Mit dieser Vergütung sind Investitionsaufwand, Sachkosten und Personalkosten des Auftragnehmers (einschließlich eventueller Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Fortbildungskosten) abgegolten. Förderung aus öffentlichen Mitteln, die demselben Zweck dienen, sind auf die Vergütung anzurechnen. (5) Die vereinbarte Vergütung ist ein Bruttopreis, d. h. sie enthält bereits die eventuell anfallende Umsatzsteuer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Risiko bei Heranziehung zur Umsatzsteuer nicht auf den Auftraggeber verlagert wird, sondern beim Auftragnehmer liegt. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass eine Rechnungsstellung, die Umsatzsteuer ausweist, zur Abführung der Steuern an das Finanzamt verpflichtet. §6 Rechnungslegung (1) Jeweils am Monatsende stellt der Auftragnehmer seine Leistungen in Rechnung und übersendet die vollständige Monatsabrechnung (bestehend aus Teilnehmerliste, Berechnung der Aufwandspauschale, ggf. Berechnung des erfolgsabhängigen Honorars, bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Zahlung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang verpflichtet. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an welchem die Auftraggeberin den Überweisungsauftrag an ihre Geldanstalt erteilt. (2) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. (3) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur anteilig für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist vom Auftragnehmer zurückzuerstatten. Der Rückerstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, so ist der Erstattungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. (4) Sollte eine Bietergemeinschaft bestehen, hat die Rechnungsstellung im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. §7 Haftungsausschluss Der Auftraggeber übernimmt keinerlei Haftung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Teilnehmer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. §8 Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten, insbesondere den jeweiligen Fallmanager über alle Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III wesentlichen Vorgänge zu informieren und sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen (Nachweise) im Original mit der Monatsabrechnung (§ 6) zu übersenden. Die Informations- und Dokumentationspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere: Änderungen der fachlichen Leistungserbringung, Anwesenheitszeiten der Teilnehmer (wöchentlich und monatlich), Fehlzeiten von Teilnehmern wegen Krankheit sowie aus sonstigen Gründen Unzureichende Mitwirkung und Schlechtleistung von Teilnehmern, Tatsachen im Sinne des § 61 Abs.1 SGB II, die Aufschluss darüber geben können, ob und inwieweit Leistungen zu Unrecht erbracht worden sind oder werden, insbesondere Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch durch Teilnehmer. Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Mitteilungspflicht kann unter den Voraussetzungen des § 63 SGB II von dem Auftraggeber geahndet werden. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bleiben unberührt. § 8a Fehlzeitenmeldung und zu erstellende Berichte (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Fehlzeiten der Teilnehmer unverzüglich an den jeweiligen Fallmanager des Auftraggebers per E-Mail zu melden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Grund der Fehlzeit, also sowohl bei krankheitsbedingten als auch bei sonstigen Fehlzeiten, und unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Teilnehmers. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach jeweils drei Monaten sowie nach Abschluss der Maßnahme eine Beurteilung über Leistung und Verhalten jedes einzelnen Teilnehmers (individueller Förderbericht) zu erstellen und an den/die jeweils zuständigen Fallmanager zu übermitteln. (3) Der Auftragnehmer reicht nach Ende der Vertragslaufzeit einen Abschlussbericht über den Gesamtverlauf der Maßnahme bei der Abteilung Förderinstrumente des Auftraggebers ein. §9 Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer (1) Verstößt der Auftragnehmer, gleich aus welchen Gründen, schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten (insbesondere gegen seine Pflichten aufgrund der Leistungsbeschreibung) oder erfüllt er diese nicht in gehöriger, insbesondere branchenüblicher Weise, so kann der Auftraggeber für jede Pflichtverletzung die Vergütung unter Berücksichtigung der begangenen Pflichtverletzung angemessen mindern. (2) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus diesem Vertrag resultierende Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, aufzurechnen. Im Falle der Aufrechnung wird der Auftragnehmer hiervon schriftlich benachrichtigt. § 10 Kündigungsrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Tatbestände sowie schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile. (2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer trotz Mahnung seinen vertraglichen Pflichten innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, kann der Auftraggeber ebenfalls mit sofortiger Wirkung kündigen. (3) Ändern sich die für die Maßnahme maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, kann der Auftraggeber mit einer Frist von sechs Wochen zu dem Inkrafttreten der Rechtsänderung folgenden Quartalsende diesen Vertrag kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Nichteinhaltung des Vertrages bleibt davon unberührt. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bzw. stellt sicher, dass weder er noch seine Beschäftigten noch gegebenenfalls von ihm beauftragte Dritte bei der Erfüllung der Beauftragung die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden bzw. verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. § 11 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz, einzuhalten. Insbesondere darf der Auftragnehmer übermittelte oder erhobene Daten der Teilnehmer nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Pflichten nutzen. Jede Verwendung dieser Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken ist unzulässig. Der Auftragnehmer sichert zu, die verarbeiteten und erhobenen Daten von seinem sonstigen Datenbestand zu trennen. Für die Einhaltung dieser vertraglichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten. (2) Die Teilnehmer sind darüber zu informieren, dass für die Eingliederung oder die Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen im erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weitergeleitet werden. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten dem Auftraggeber auch nach Beendigung dieses Vertrages vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Der Auftragnehmer hat ferner durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen zu treffen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten, sowie dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen. (4) Zuwiderhandlungen gegen § 11 Absatz 1 bis Absatz 3 berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche erhobenen und verarbeiteten Daten noch zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verwendung durch de Auftraggeber vorzuhalten, sie sodann jedoch aus seinen Systemen zu löschen. Die Löschung ist auf Verlangen nachzuweisen. (6) Der Auftraggeber behält sich ein Weisungsrecht hinsichtlich des Umgangs des Auftragnehmers mit den geschützten Daten vor. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hat der Auftragnehmer zu prüfen und zu kontrollieren. § 12 Rücktritt und Antikorruptionsklausel (1) Ausschlussgründe im Sinne von § 6 Abs. 5 VOL/A berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Diese sind insbesondere: die Unzuverlässigkeit von Unternehmen wegen einer nachweislichen schweren Verfehlung (z.B. Vorteilsgewährung § 333 StGB, Bestechung § 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflogenheiten, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit. (2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III § 13 Informationspflichten und Prüfrecht (1) Der Auftraggeber hat das Recht, den Maßnahmeablauf und das Einhalten des Vertrages durch unangemeldete Prüfungen zu überwachen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertretern des Auftraggebers alle zur Qualitäts- und Güteprüfung erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, unverzüglich Einsicht in alle die Maßnahme betreffenden Unterlagen zu gewähren und während der Geschäfts- bzw. Unterrichtszeiten den Zutritt zu Grundstücken, Geschäfts- bzw. Unterrichtsräumen uneingeschränkt zu gestatten. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch, den Vorgenannten die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt zu ermöglichen sowie uneingeschränkt Einsicht in seine gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme zu gewähren. Der Auftragnehmer erteilt den Vorgenannten die zur Information über den jeweiligen Kenntnisstand - auch einzelner Teilnehmer - erbetenen Auskünfte ohne schuldhaftes Zögern. § 14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Nutzung des geschützten Logos und Namens des Auftraggebers sowie für Dritte bestimmte Informationen und Berichte rechtzeitig vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. § 15 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel (1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von den Parteien unterzeichneten Nachtrags. (2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre. § 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der Maßnahmeort. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Heppenheim. (3) Es gilt deutsches Recht. § 17 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeweils eine Ausfertigung ist für die Auftraggeber und den Auftragnehmer bestimmt. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Name und Unterschrift des Auftraggebers) (Name und Unterschrift des Auftragnehmers) Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen Bieter: Vergabenummer: 11-EBNW-08, LOS-Nr.: Alle nach A.4 geforderten Unterlagen sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die dort vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten. 1 D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen 2 D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft 3 D.3 Erklärung zur Bietereignung 4 D.3.1 Referenzen / Nachweis der Fachkunde 5 D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände 6 Anlage zu B.1.4 Personaleinsatz 7 E. Los- und Preisblatt 8 Konzept Gesamtseitenzahl Bitte Seitenzahl(en) im eingereichten Angebot angeben (von-bis) Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.: Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft Ich gebe / Wir geben dieses Angebot ab als: ( ) Einzelbieter ( ) Bietergemeinschaft (Name der Bietergemeinschaft: ) (Bitte bedenken Sie, dass der hier angegebene Name in allen Schreiben als Adressat verwendet wird) Einzelbieter / Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft: Name: Rechtsform: Straße: PLZ, Ort: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail-Adresse: Gründungsdatum: Firmenstempel Datum / Unterschrift Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Nur bei Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich: Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft: Vergabenummer. 11-EBNW-08 Los-Nr.: Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft Mit dieser Vollmacht beauftragen wir das als Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft benannte Mitglied im Namen und Auftrag der Bietergemeinschaft mit - der Abgabe des Angebotes und - dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung. Mitglieder der Bietergemeinschaft: Name: Rechtsform: Straße: PLZ, Ort: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail-Adresse: Gründungsdatum: Firmenstempel Datum / Unterschrift Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Name: Rechtsform: Straße: PLZ, Ort: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail-Adresse: Gründungsdatum: Firmenstempel Datum / Unterschrift (ggf. weitere Mitglieder auf separater Anlage aufführen) Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III D.3 Erklärungen zur Bietereignung Bieter: Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.: 1. Fachkunde und Leistungsfähigkeit a) Ich habe die ausgeschriebene Leistung bereits ausgeführt. Nein Ja (Anlage Vordruck D.3.1) b) Ich habe vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt. Vergleichbare Leistungen sind z. B: vergleichbare ESF-geförderte Maßnahmen, berufliche Weiterbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach dem SGB oder anderen Gesetzen. Nein Ja (Anlage Vordruck D.3.1) Wurde a) und b) mit „Nein“ beantwortet c) Ich verfüge über die notwendige Fachkunde bei der Angebotserstellung, weil: (hier bitte kurz darstellen, ob das mit der Angebotserstellung und der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal fachkundig im Sinne von a) oder b) ist). d) Ich verfüge bereits jetzt über die in der Leistungsbeschreibung geforderte Infrastruktur (z. B. Räumlichkeiten). Nein Ja (Anlage Vordruck D.3.2) Wenn Nein: Ich werde die Maßnahme in Räumlichkeiten durchführen, die entsprechend der Leistungsbeschreibung geeignet sind (Anlage Vordruck D.3.2). Für Maßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist beginnen, ist mindestens eine Mietoption vorhanden. e) Ich verfüge bereits jetzt über das in der Leistungsbeschreibung geforderte Personal. Nein Ja Wenn Nein: Ich werde die Maßnahme / Beauftragung mit dem Personal durchführen, das den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. f) Über mein Vermögen oder das Vermögen eines Bieters in der Bietergemeinschaft wurde das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt bzw. dieser Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden. Nein Ja Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III 2. Zuverlässigkeit a) Ich versichere, dass aa) ich den Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin und bb) ich keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen habe: ● vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung ● Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. b) Mir ist bekannt, dass gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der „Gemeinsamen Regelung zum Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften“ vom 22. März 1994 vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i.S. von § 6 Abs. 5 lit. c VOL/A nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist. Ich versichere, dass solche vorgenannten Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich nicht verhängt worden sind und ich mit keiner temporären Auftragssperre belegt worden bin. c) Ich verpflichte mich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. Ich bin mir darüber bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich erkläre darüber hinaus, dass die vorgegeben Vordrucke verwendet wurden und keine Veränderungen an diesen Vordrucken vorgenommen wurden (vgl. A.5). Firmenstempel Datum / Unterschrift D.3.1 Referenzen / Nachweis der Fachkunde Bieter : Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.: (es sind ausschließlich Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre anzuführen) Leistung gleich vergleichbar Art ggfs. Vergabenummer Durchführungsjahr / -zeitraum Durchführungsort Auftraggeber Ansprechpartner beim Auftraggeber und Telefonnummer Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände Bieter : Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.: Ggf. Außengelände Gruppenraum Unterrichtsraum mit EDV-Ausstattung Beratungsraum Für die Durchführung der Maßnahme lt. Anschrift der Leistungsbeschreibung erforderliche vorzuhaltenden Räume )* Räumlichkeiten am Maßnahmeort Straße PLZ, Ort Eigentumsverhältnisse Eigentum Kaufoption Anmietung Mietoption (Nachweise sind auf Anforderung unverzüglich vorzulegen) )* zuzüglich der nach den Arbeitsstättenrichtlinien geforderten Sozialräume und Verkehrsflächen Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III Teil E Los- und Preisblatt Das Los- und Preisblatt ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Bietergemeinschaften genügt die Unterschrift des Alleinvertretungsbevollmächtigten. Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III E.1 Bieter : Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.: Standort Fürth Lfd. Nr.: 1 Beginn: 01.10.2011 Ende: 30.09.2012 TN-Plätze: 20 Monatskostensatz je Teilnehmerplatz (brutto): _____________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift/Stempel