Öffentliche Ausschreibung * Aktivierungshilfen nach § 46 I Nr

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Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III
Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße
Vergabeunterlagen
zur Öffentlichen Ausschreibung
Integrationscenter Weschnitztal
nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1
SGB III
Vergabenummer: 11-EBNW-08
Hinweis:
Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen deshalb weder
kopiert, noch ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Urhebers
anderweitig genutzt werden.
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S.1 SGB III
Die Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung umfassen folgende
Unterlagen:
Teil A Allgemeine Hinweise
Teil B Leistungsbeschreibung
Teil C Vertragsentwurf
Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung
Teil E Los- und Preisblatt
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S.1 SGB III
Vorbemerkung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich
grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur
besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher
Form verzichtet.
Sofern nachstehend in den Vergabeunterlagen
● von Bieter bzw. Auftragnehmer die Rede ist, gilt dies gleichlautend –
soweit nichts anders angegeben – sowohl für Einzelbieter als auch für
Bietergemeinschaften. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche
Bezeichnung „Bietergemeinschaft“ verzichtet.
● von dem Auftraggeber die Rede ist, ist damit – soweit nichts anderes
angegeben – der Eigenbetrieb Neue Wege als Träger der
Eingliederungsleistungen des Kreises Bergstraße gemeint.
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S.1 SGB III
Teil A Allgemeine Hinweise
Mit der Unterschrift unter dem Angebot (siehe A.5) bestätigt der Bieter, dass
alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden
bzw. danach verfahren wird und die im Teil C enthaltenen
Vertragsbedingungen anerkannt werden.
Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen.
A.1
Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert
an den Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße – Förderinstrumente –
Walther-Rathenau-Straße 2, 64646 Heppenheim (Angebotsstelle) mit der
Aufschrift
Nicht öffnen!
Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung
Integrationscenter Weschnitztal
Vergabe-Nr. 11-EBNW-08
rechtzeitig bis zum
Ablauf der Angebotsfrist am 08.07.2011, 11:30 Uhr,
bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Nicht
ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß
verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten
Angebotsstelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Die Angebote können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst
übersendet werden. Alternativ kann das Angebot am Empfang des Jobcenters
Heppenheim innerhalb der Angebotsfrist abgegeben werden. Das
gekennzeichnete Angebot kann auch in neutraler Umverpackung eingereicht
werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der
oben genannten Angebotsstelle maßgebend.
Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen.
Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots
wird keine Entschädigung gewahrt.
Nebenangebote sind unzulässig. Mit Angebotsabgabe ist der Bieter an sein
Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist
schriftlich zurückzieht.
Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind
bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind bei der Angebotsstelle in
entsprechend gekennzeichnetem und verschlossenem Briefumschlag
einzureichen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen
werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der
Angebotsstelle.
Als Ende der Zuschlags- und Bindefrist wird der der 22.08.2011,
12.00 Uhr festgelegt.
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A.2
Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften
zulässig.
Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe
und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck D.2).
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Die Bildung bzw. Änderung (z.B.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern,
Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der
Angebotsfrist ist nicht zulässig.
Es ist unzulässig, innerhalb dieses Vergabeverfahrens sowohl als Mitglied
einer Bietergemeinschaft als auch gleichzeitig als Einzelbieter aufzutreten. Ein
solches Angebotsverhalten ist als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende
Abrede zu werten und führt gemäß § 16 Abs.3 lit f VOL/A zwingend zum
Ausschluss beider Angebote in diesem Vergabeverfahren. Gleiches gilt für
den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften in
diesem Verfahren beteiligt.
Die Einschaltung von Subunternehmern ist nicht zugelassen
A.3
Darlegung der Bietereignung
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.3, D.3.1
und D.3.2 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt
hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf
die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen,
Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um
diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der
Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebene oder vergleichbare
Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder das mit
der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der
Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine
vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung
von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei
ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich
einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und
Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der
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bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der
Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes. Die fehlende
Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt
ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
A.4 Aufteilung der Leistung
entfällt
A.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots
Grundlage für die Erstellung des Angebots sind ausschließlich diese
Vergabeunterlagen. Die vorgegebenen Vordrucke sind zu verwenden.
Eine Nichtverwendung oder Änderung führt zum Ausschluss.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen
D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft
D.3 Erklärungen zur Bietereignung
D.3.1Referenzen / Nachweis der Fachkunde
D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände
Anlage zu B.1.4 Personaleinsatz
E. Los- und Preisblatt
Konzept
Bei Bietergemeinschaften sind die Vordrucke D.3 und D.3.1 von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zu Räumlichkeiten /
Außengelände sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem
Vordruck D.3.2 zusammenzufassen.
Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen (auf dem Losund Preisblatt und den Vordrucken D.2 und D.3) unterschrieben sein.
Unvollständige Angebote sowie Angebote auf der Grundlage der
Geschäftsbedingungen des Bieters werden ausgeschlossen.
Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache
abzufassen.
Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder
Klebebindungen, Trennblatter etc.) und gelocht entsprechend der im
Vordruck D.1 vorgegebenen Gliederung einzureichen. Alle eingereichten
Unterlagen sind mit dem Firmenstempel zu versehen. Bei
Bietergemeinschaften ist das Abstempeln der eingereichten
Angebotsunterlagen durch den bevollmächtigten Vertreter ausreichend.
Soweit die Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o. a.
eindeutig zugeordnet werden können, kann auf das Abstempeln verzichtet
werden.
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Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot gegenüber dem
Auftraggeber im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern. Das Konzept
ist entsprechend der unter B.3 vorgegebenen Reihenfolge der
Wertungskriterien zu gliedern. Sofern dieses nicht nach der vorgegebenen
Gliederung erstellt worden ist, kann es ausgeschlossen werden.
Der Umfang des Gesamtkonzepts – ohne die in der Vergabeunterlage
geforderten Anlagen - darf 15 Seiten (Schriftgrad 12 pts) nicht
übersteigen. Eine Überschreitung führt nicht zum Ausschluss des Angebotes.
A.6 Bieterfragen
Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder
verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus
den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis zum
Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die unter A.1 bezeichnete
Angebotsstelle zur Beantwortung gestellt werden. Eine Übersendung von
Fragen per E-Mail ist zulässig ([email protected]).
Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, jedoch
spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit den
Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und
Unterrichtskonzepterstellung zu berücksichtigen.
A.7 Prüfung und Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die
sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt bei Ausschreibungen mit mehreren
Losen für jedes Los getrennt.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in dem Los- und Preisblatt
E. eingetragenen Monatskostensatzes je Teilnehmerplatz (brutto in Euro).
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die
Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung
ist ausgeschlossen.
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter B.3 aufgeführten
Kriterien vorgenommen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier
Bewertungsstufen:
0 Punkte:
1 Punkt:
2 Punkte:
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht
nicht den Anforderungen.
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht
mit Einschränkungen den Anforderungen.
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht
den Anforderungen.
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3 Punkte:
Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung
in besonderer Weise dienlich.
Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten
Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig
dargestellt wurde.
Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere
konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept
mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der
Maßnahme / Beauftragung keinen Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen
nur mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich
Unschärfen aufweist und anhand der Zweifel an der Konzeption der
Maßnahme eine erfolgreiche Durchführung nur wahrscheinlich ist.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten
Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt
ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme / Beauftragung Erfolg
verspricht.
Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der
Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies
in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Gewichtung spiegelt
die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider.
Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungskriterium führt zum
Ausschluss des Angebotes.
Die Bewertung mit jeweils 1 Punkt in mehr als zwei Wertungskriterien führt
ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Nach Beurteilung der Qualität und des Preises erfolgt die Auswahl des
Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das
unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Das
wirtschaftlichste Angebot wird in drei Schritten ermittelt:
Im 1. Schritt wird die Leistungspunktzahl ermittelt. Dazu wird aus der
prozentualen Gewichtung des jeweiligen Bewertungskriteriums und der
jeweils erreichten Punktezahl (zwischen 0 und 3 Punkten) eine Dezimalzahl
errechnet, deren Summe x 100 die zugrunde zulegende Leistungspunktzahl
ergibt. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 Punkte betragen.
Im 2. Schritt wird ein Punktekorridor ermittelt. Als Obergrenze wird die
Leistungspunktzahl des besten Angebots, als Untergrenze das beste Angebot
abzüglich 10% zugrunde gelegt. Die Angebote, die unterhalb der Untergrenze
liegen, sind von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Im 3. Schritt erfolgt schließlich die Ermittlung des Preis-LeistungsVerhältnisses (Leistungspunktzahl / Monatskostensatz x 100).
Bei identischen Ergebnissen erhält das Angebot mit der höheren
Leistungspunktzahl den Zuschlag. Sind Kostensatz und Punktzahl gleich
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erfolgt eine Auslosung.
A.8 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist
identisch mit der Zuschlagsfrist. Der Bieter ist daher bis zum Ablauf der
Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird bis zum Ablauf der Frist kein
Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Die Angebotsstelle
teilt jedem erfolglosen Bieter nach Zuschlagserteilung auf dessen schriftlichen
Antrag hin unverzüglich die Ablehnung seines Angebots schriftlich mit. Dem
Antrag ist ein adressierter Freiumschlag beizufugen. Der Antrag kann bereits
bei Abgabe des Angebots gestellt werden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und
ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den
Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig
zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen
Festlegung in Form einer Vertragsurkunde.
A.9 Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt
sind.
A.10 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-,
Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen haben die
Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.
Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Jeder Beteiligte hat
mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine
deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur
Einsichtnahme auszugehen.
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S.1 SGB III
Teil B Leistungsbeschreibung
Die in den Teilen B.1 und B.2 genannten Anforderungen sind vom Bieter zu
erfüllen. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept sind hierzu
nicht erforderlich.
B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen
B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung)
Der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße, ein zugelassener kommunaler
Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die
Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle
Unterstützung bei der Aktivierung, Motivation und Vermittlung in Arbeit am
Standort Fürth.
Ziel ist, die Vermittlung des u. g. Teilnehmerkreises in eine betriebliche
Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt durch eine
begleitende, individuelle, bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des
Integrationsprozesses zu erreichen.
Die Maßnahme soll am 01.10.2011 beginnen und zunächst 12 Monate laufen.
Bei erfolgreichem Verlauf können die Maßnahmen bis zu einer Laufzeit von
maximal drei Jahren jährlich verlängert werden.
B.1.2 Teilnehmer
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch beim Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße beantragen
oder bereits erhalten. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine
Einschränkung bezüglich Alter, vorhandenen Berufsabschluss,
Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration)
B.1.3 Zeitlicher Umfang
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Auftraggeber festgelegt und
beträgt grundsätzlich 6 Monate. Innerhalb dieser 6 Monate muss der
Teilnehmer mindestens 55 Tage zu Beratungsgesprächen, Gruppenarbeiten
Bewerbungstrainings etc. anwesend sein.
In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer
durch den Auftraggeber bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten verlängert
werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist.
Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in
weiterführende Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung
ist anzustreben!
Die Betreuungszeiten sind individuell festzulegen. Obligatorisch hat
jeder Teilnehmer in der Eingangsphase an 10 zusammenhängenden
halben Arbeitstagen bis zur Erstellung des persönlichen
Integrationsplanes teilzunehmen. Die Eingangsphase kann individuell
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S.1 SGB III
oder in Kleingruppen durchgeführt werden
B.1.4 Personal
B.1.4.1 Allgemeine Regelungen
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Leistung ist fachlich
qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ
und qualitativ der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die
Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen
Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der
Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der
Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge,
Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf soziale Kompetenz,
Marktkenntnis (Arbeitgeber, weiterführende Qualifizierungsangebote,
regionale Einrichtungen, die mit der besonderen Zielgruppe im
Zusammenhang stehen) und langjährige fundierte Erfahrung im Umgang
mit der Zielgruppe geachtet werden.
Der vorgesehene Personaleinsatz ist analog der Anlage zu B.1.1 in der
Gesamtübersicht „Personaleinsatz“ darzustellen.
Es ist eine Vollzeitkraft einzuplanen. Der Auftragnehmer hat durchgängig
für die gesamte Vertragslaufzeit festangestelltes Personal einzusetzen. Fest
angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen
Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum
als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne § 8
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest
angestellten Personal.
Alle Angaben zum Personaleinsatz beziehen sich auf ein Volumen von
wöchentlich 40 Zeitstunden in der Maßnahme.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen,
sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen
Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im
Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.
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B.1.5 Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung
Für die Durchführung der Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten
in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Bieter bereit zu
stellen.
Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben dem aktuellen Stand der
Technik, sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der
bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten
einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße
Durchführung gewährleisten.
Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben
gelten insbesondere folgende Vorschriften / Empfehlungen:
● Die Arbeitsstättenverordnung ( 2004 ) in Verbindung mit den
Arbeitsstättenrichtlinien
● Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen
Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
● Die Brandschutzbestimmungen
● Die Landesbauordnung des Landes Hessen
PC-Arbeitsplätze (Rechner, Bildschirm, Software und Drucker), welche für
Teilnehmer/Bewerber eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der
Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der Rechner mindestens
mit Pentium III oder mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen sowie mit
mindestens 1024 MB Arbeitsspeicher und mindestens Windows Vista /
Windows 7 ausgestattet ist und der Bildschirm eine Mindestgröße von 19 Zoll
Flachbildschirm hat.
Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten
Aufgaben, Texte u. ä. auf einem separaten Speichermedium festhalten kann
(z.B. USB – Stick, CD, DVD), das ihm zur Verfügung zu stellen ist. Unter
Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops
zulässig.
Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der EDV ist je Teilnehmer ein
vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Diese Arbeitsplätze müssen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sowie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Es sind mindestens 6 voll ausgestattete PC-Arbeitsplätze mit
Internetzugang vorzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass die TN auch
außerhalb ihrer Teilnahmezeiten die Technik zur selbständigen
Stellenrecherche und Bewerbungserstellung nutzen können.
Für Gruppenarbeit - und Einzelgespräche sind ein Gruppenraum und zwei
Beratungsräume vorzuhalten
B.1.6 Maßnahmeort
Der Maßnahmeort für die Durchführung der Maßnahme ergibt sich aus dem
Los- und Preisblatt.
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Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für
den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar sein.
Sie müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut
aufzufinden sind
B.1.7 Gender Mainstreaming
Der Bieter verpflichtet sich, die Strategie des Gender Mainstreaming, die
Beachtung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von
Frauen und Männern, von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung
des Auftrages zu berücksichtigen.
B.1.8 Teilnahmebescheinigung
Den Teilnehmern ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung
mit dem Logo des Auftragnehmers auszustellen und mit Stempel und
Unterschrift zu versehen. Die Teilnahmebescheinigung muss dabei
mindestens Art und Inhalt der Maßnahme enthalten.
B.1.9 Durchführung der Maßnahme
B.1.9.1 Allgemeine Regelungen
Allgemeine organisatorische Regelungen
Spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme hat der Auftragnehmer
nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ein
Informationsblatt/Flyer zu erstellen und in elektronischer Form zur Verteilung
an potenzielle Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Förderung der
Maßnahme durch den Auftraggeber muss in dem Informationsblatt/Flyer
angemessen zum Ausdruck kommen (u. a. Verwendung des jeweiligen
Logos). Die Druckvorlage muss im Format nach DIN A4 in Word, Power Point
oder als PDF-Datei erstellt werden, damit ein Ausdruck durch den
Auftraggeber erstellt werden kann.
Erreichbarkeit
Der Bieter muss zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme innerhalb der
üblichen Bürozeiten (Mo bis Fr 09:00 – 16:00 Uhr) telefonisch erreichbar sein
und im Bedarfsfall individuelle Beratungsgespräche anbieten. Der
Auftragnehmer stellt dafür eine geeignete Fachkraft zur Verfügung.
Zuweisung der Teilnehmer
Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Auftraggeber zugewiesen. Bei der
Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu.
Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Bieter ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer führt Einzelgespräche mit dem vom Auftraggeber
zugewiesenen Teilnehmer und überprüft die Bereitschaft zur Teilnahme. Über
das Ergebnis ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
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S.1 SGB III
Während der gesamten Maßnahmedauer kann eine Nachbesetzung
vorgenommen werden.
B.1.9.2 Besondere Regelungen
Teilnehmerbezogene Durchführung
Fehlzeiten sind in der Teilnehmerliste entsprechend zu kennzeichnen. Bleibt
ein Teilnehmer der Maßnahme fern, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
unterrichten.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist dem Auftraggeber eine ärztliche
Bescheinigung sofort vorzulegen. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu
informieren, wenn das Erreichen des Maßnahmenziels gefährdet ist. Eine
Unterrichtung des Auftraggebers erfolgt auch dann, wenn begründete
Anhaltspunkte für einen Abbruch vorliegen oder wegen häufiger Fehlzeiten
die Zielerreichung gefährdet ist. Bei hohen Fehlzeitenquoten einzelner
Teilnehmer sind die Gründe zu analysieren und zu dokumentieren.
Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen
engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung haben und die Lernfähigkeit der
Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Den besonderen Bedürfnissen der
Teilnehmer ist Rechnung zu tragen. Die Lernsituation ist so zu schaffen, dass
sie an die vorhandenen Kenntnisse, Kompetenzen und ggf. beruflichen
Erfahrungen der Teilnehmer anknüpft.
Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig zur Verfügung
zu stellen und in Unterricht und Unterweisung zu nutzen. Als Lernmittel sind
mindestens einzusetzen: Skripte zum Verbleib beim Teilnehmer sowie
einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar oder Nachschlagewerk.
Mitteilungspflichten des Auftragnehmers
Durch den Auftragnehmer sind vierteljährlich Sachstandsberichte sowie
ein Abschlussbericht zu erstellen. Er ist anhand
der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und spätestens vier
Wochen nach Ablauf der jeweiligen Teilnahme dem Auftraggeber schriftlich zu
übersenden.
Durchführung von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber (betriebliche
Erprobung)
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße
Durchführung von betrieblichen Erprobungen. Hierzu gehören insbesondere
angemessene Erprobungsbedingungen, die Sicherstellung der Betreuung und
Überwachung des Teilnehmers während der betrieblichen Erprobung sowie
eine individuelle Vor- und Nachbereitung.
Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht
anstelle betrieblicher Erprobung herangezogen werden.
Die Dauer der betrieblichen Erprobung bei einem Arbeitgeber darf jeweils 4
Wochen nicht überschreiten.
Diese müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmers aus im Rahmen
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S.1 SGB III
der Zumutbarkeitsregelungen des § 121 SGB III bzw. § 10 SGB II erreichbar
sein (Tagespendelbereich).
Zwischen Auftragnehmer, Erprobungsbetrieb und Teilnehmer ist vor Beginn
der Erprobung ein Vertrag abzuschließen.
Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
 Beginn/ Ende und Dauer der betrieblichen Erprobung,
 Verantwortlicher Mitarbeiter für die Durchführung der betrieblichen
Erprobung,
 Inhalte der betrieblichen Erprobung,
 Bescheinigung/Zeugnis,
 Persönliche Daten des Teilnehmers; diese dürfen ohne dessen
Einverständnis nicht Personen oder Institutionen außerhalb des
Auftraggebers oder des Bildungsträgers bekannt gegeben werden.
Hierfür haftet der Betrieb auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten
(§78 SGB X).
Die Ergebnisse der betrieblichen Erprobung sind in Form einer
aussagefähigen Bescheinigung durch den Auftragnehmer vorzubereiten und
durch den Betrieb gegenzuzeichnen.
Eine Praktikumsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst oder
dessen Tochter- / Mutterunternehmen ist nicht erwünscht.
B.1.10 Vergütung/Angebotspreis
Der Angebotspreis ist der Monatskostensatz je Teilnehmerplatz.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer den vereinbarten
Monatskostensatz wie folgt zu vergüten:
60% des Monatskostensatzes werden pro vereinbarten fixen Teilnehmerplatz
als fixe Platzkosten gezahlt. 40% des Monatskostensatzes werden als
Teilnehmerkosten pro tatsachlich besetzten Platz taggenau gezahlt.
Für eine erfolgreiche Integration erhält der Auftragnehmer zusätzlich ein
Erfolgshonorar von € 1500,00 brutto. Dieses Honorar teilt sich in zwei gleiche
Raten zu je €750,00.
Die Zahlung der ersten Rate erfolgt nach Vorlage des Arbeits- oder
Ausbildungsvertrages und der Meldung zur Sozialversicherung
Die zweite Rate wird auf Antrag des Auftragnehmers erstattet, sobald das
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nach dreizehn Monaten nachhaltig
besteht.
Falls anlässlich einer erfolgreichen Integration weitere Leistungen des
Auftraggebers erfolgen, um persönliche Vermittlungshemmnisse abzubauen
(z. B. Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber), mindert sich das
Integrationshonorar in diesem Fall um 30 %.
Als erfolgreiche Integration gilt jede innerhalb der individuellen
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S.1 SGB III
Zuweisungsdauer aufgenommene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden, die bei dem
Auftraggeber nachgewiesen wurde. Im Rahmen der Integration sollen
Arbeitsverhältnisse mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monate angestrebt
werden. Die Mindestlaufzeit des Arbeitsverhältnisses muss 6 Monate
betragen.
Eine Beschäftigungsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst
oder dessen Tochter- / Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB gilt nicht
als erfolgreiche Integration.
Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme
abgegolten. Diese Aufwendungen sind insbesondere:
 Kosten für Maßnahmeinhalte
 Leistungen zur Unterstützung der Eigenbemühungen des Teilnehmers,
die vorher zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer
abgestimmt sind (z.B. Kosten für Bewerbungen inkl.
Vorstellungsgespräche)
 Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen
und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
 Kosten für notwendige Arbeitsschutzkleidung (Arbeitskleidung sowie
geeignete Schutzausrüstung) auch für Maßnahmeteile bei einem
Arbeitgeber
 Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
(betriebliche Erprobung).
 Aufwendungen für die Unfallversicherung der Teilnehmer
 Absicherung (Versicherung) gegen Schaden (außer grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz), die die Teilnehmer während der
Maßnahmedauer verursachen.
Fahrtkosten der Teilnehmer vom Wohnort zum Maßnahmeort gehören nicht
zu den Teilnahmekosten und werden auf Nachweis durch den Auftraggeber
erstattet.
B.1.11 Umsatzsteuerregelung
Die an den Auftragnehmer gezahlte Vergütung unterliegt grundsätzlich der
Umsatzsteuerpflicht.
Gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a) Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze für
Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde
bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten.
Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige
Finanzbehörde.
B.2 Beschreibung der Maßnahme und deren Qualitätsstandards
Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und
Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive
Sozial- und Netzwerkarbeit, Unterstützung und Begleitung bei den
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S.1 SGB III
zielgruppenspezifischen Problematiken und Initiierung bedarfsorientierter
Kleingruppenarbeiten.
B. 2.1 Inhalte des Betreuungsangebotes
Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner umfassenden
Betreuungsarbeit zu erbringen:
 Tiefenprofiling mit Erstgespräch, Stärken-Schwächen-Analyse für alle
Teilnehmer
 Erstellen eines individuellen Integrationsplans und Entwickeln einer
individuellen Integrationsstrategie für alle TN innerhalb von 10 halben
Arbeitstagen. Die Tage sind zusammenhängend zu absolvieren.
 Bewerbertraining und –management ( individuell je Integrationsplan)
 Einzelgespräche (individuell je Integrationsplan)
 Bewerberorientierte und zielgerichtete Kleingruppenarbeit je nach
Bedarf der Teilnehmer
 Anwendung bedarfsorientierte Methodenvielfalt zur Umsetzung der
individuellen Integrationspläne ( Profiling, Casemanagement, Coaching,
Vermittlung, u.a.) ( individuell je Integrationsplan)
 Bereitstellen von PCs zur selbständigen Erstellung und Optimierung der
Bewerbungsunterlagen zu festen Zeiten
 Bereitstellen regionaler und überregionaler Print- und elektronischer
Medien für die Stellenrecherche
 Verstärken der Motivation (individuell je Integrationsplan) zur
Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit
 Stärkung der Kompetenz und Unterstützung bei der Bewältigung der
Alltagssituationen
 Optional: betriebliche Erprobung mit einer Laufzeit von max. 4 Wochen
bei einem Arbeitgeber
 Perspektivengespräch zum Maßnahmenende
 Intensive Nachbetreuung in den ersten zwei Monaten nach Vermittlung
B.2.2 Integrationsplan
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S.1 SGB III
Der Auftragnehmer hat für jeden Teilnehmer einen individuellen
Integrationsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der
Integrationsplan ist sowohl bei der erstmaligen Erstellung als auch bei der
Fortschreibung mit dem Teilnehmer zu besprechen und ihm zur Kenntnis zu
geben. Die Gespräche mit dem Teilnehmer sind durch den Bildungsträger in
Bezug auf Zeitpunkt, Inhalt und Gesprächsteilnehmer zu dokumentieren und
dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Ergänzend zum Integrationsplan muss der Auftragnehmer mit dem
Teilnehmer Aufgaben für die Maßnahmenzeit außerhalb der Anwesenheitszeit
am Maßnahmeort vereinbaren und fixieren.
Weitere Einzelheiten sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlag abzustimmen.
Darüber hinaus sind Inhalte, die bisher vermittelt wurden, sowie weitere
Integrationsstrategien, die konkret geplant sind, zu dokumentieren. Die
Entscheidungsbefugnis bei allen wesentlichen Fragen zum Förderverlauf liegt
bei der zuständigen Fachkraft des jeweiligen Auftraggebers.
B.2.3 Qualitätssicherung
Zur Sicherung der Qualität hat der Auftragnehmer die Durchführung der
Maßnahme anhand von Teilnehmerbefragungen, Befragungen des in der
Maßnahme eingesetzten Personals und der Betriebe sowie interner Reflektion
zu evaluieren. Auf Verlangen sind die Ergebnisse dem Auftraggeber zur
Verfügung zu stellen.
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S.1 SGB III
B.3 Wertungskriterien
Der Bieter hat in seinem Angebotskonzept entsprechend der Gliederung
der folgenden Wertungskriterien darzustellen, wie er den Anforderungen
einer zielgerichteten Eingliederungsstrategie durchführen wird und wie er die
Qualität der Durchführung sicherstellen wird.
B.3.1 Wertungskriterium „Verankerung und Vernetzung“
B.3.1.1 Verankerung und Vernetzung
(Gewichtung bei der Wertung: 20 % der Gesamtpunktzahl)
Beschreiben Sie für die letzten 12 Monate Ihre Verankerung und Vernetzung
mit den in der Region für die Zielgruppe und deren Problemlagen relevanten
Akteuren. Sofern diese noch nicht besteht oder Sie wesentliche Änderungen
beabsichtigen, stellen Sie dar, wie Sie die Verankerung/Vernetzung kurzfristig
bis zum Beginn der Maßnahme erreichen werden.
B.3.2 Teilnehmerbezogene Vorgehensweise
B.3.2.1 Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
(Gewichtung bei der Wertung: 25 % der Gesamtpunktzahl)
Erläutern Sie wie Sie unter Beachtung der Nachhaltigkeit eine höchst
mögliche Integrationsquote erreichen.
Konzentrieren Sie sich dabei auf den Abgleich von Bewerber- und Stellenprofil
und machen Sie transparent, wie Sie den regionalen und überregionalen
Stellenmarkt möglichst aktuell und lückenlos abbilden.
Soweit Sie seit dem 01.01.2005 vergleichbare Maßnahmen durchgeführt
haben, können Sie Ihre Integrationsstrategie von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in Arbeit und Ausbildung durch die bisher erzielten
Ergebnisse untermauern.
Sofern Sie am Maßnahmeort bisher keine Maßnahmen durchgeführt haben,
beziehen Sie Ihre ggf. bisher erzielten Ergebnisse hinsichtlich der Vermittlung
in Arbeit und Ausbildung ein.
B.3.2.2 Exemplarischer Maßnahmeverlauf
(Gewichtung bei der Wertung: 25 % der Gesamtpunktzahl)
Stellen Sie exemplarisch Ihr Integrationskonzept anhand folgenden
Musterfalls dar:
 Max Muster; * 1972; gesch.; 1 Kind (Besuchsrecht 1x unter der
Woche)
 Realschule mit Hauptschulabschluss
 1991 - 1992 Produktionshelfer
 2001 – 2002 dito.
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S.1 SGB III
 Weiterbildung über Arbeitsagentur 2003 (berufl. Weiterbildung mit
betriebl. Praxis)
 Grdl. in MS-Office
 Warenannahme
 Lagerist
 Führerschein (Kl. 3); kein PKW
 Seit 2003 arbeitsuchend
 zwei Maßnahmen wegen psychischer Probleme in 2006 und 2007
abgebrochen.
 In 2008 ohne größere Fehlzeiten Arbeitsgewöhnung über
Arbeitsgelegenheiten.
Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte methodische Vorgehen.
B.3.3 Organisation und Durchführungsqualität
B.3.3.1 Personaleinsatz
(Gewichtung bei der Wertung: 15 % der Gesamtpunktzahl)
Nennen Sie die fachliche Qualifikation des von Ihnen eingesetzten Personals.
Stellen Sie unter Berücksichtigung der Maßnahmenschwerpunkte kurz die
bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter dar.
B.3.3.2 Qualitätssicherung und Evaluation
(Gewichtung bei der Wertung: 15 % der Gesamtpunktzahl)
Nennen Sie die aus Ihrer Sicht wichtigsten Instrumente zur
Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement hinsichtlich personeller, sachlicher,
technischer und räumlicher Ausstattung) und stellen Sie dar, wie Mängel
während der Durchführung der Maßnahme behoben werden.
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Anlage zu B.1.4
Personaleinsatz
Name
Vorgesehene
Funktion
Einsatz/Woche
Kenntnisse und Erfahrungen
Fachlich
Personell
Branche
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S.1 SGB III
Teil C Vertragsentwurf
Zwischen dem
Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße, vertreten durch den Betriebsleiter,
Herr Burelbach, Walther-Rathenau-Str. 2, 64646 Heppenheim,
- nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet und

- nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet wird hiermit folgende vertragliche Vereinbarung über die Durchführung der
Maßnahme Integrationscenter (Vergabe-Nr.: 11-EBNW-08) geschlossen:
§1
Vertragsgegenstand
Die Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung der
Maßnahme Integrationscenter nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1
SGB III. Die Zusammenstellung der weiteren Inhalte ist § 2 dieses Vertrages
sowie dem beiliegenden Preisblatt (Anlage) zu entnehmen.
§2
Vertragsbestandteile
(1) Als Vertragsbestandteile gelten in der nachstehenden Rangfolge:
1.
2.
3.
4.
5.
die Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrages,
die Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren Nr. 11-EBNW-08,
das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der
Leistungsbeschreibung zum vorgenannten Vergabeverfahren,
Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen -Teil Bder Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)
im Übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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S.1 SGB III
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des
Auftragnehmers finden keine Anwendung.
§3
Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag beginnt am 01.10.2011 und endet am 30.09.2012, ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im
beiderseitigen Einvernehmen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
§4
Durchführung des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine vertraglich geschuldeten
Leistungen vertragsgerecht unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt
innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei
der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer hat seine vertraglich geschuldeten Leistungen frei von
Rechten Dritter zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von
etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter jeder Art frei, sofern die
Ansprüche auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers im
Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages
zurück zu führen sind.
(3) Fallen ein oder mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach der
Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich
über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der
Bietergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
§ 4a
Zuweisung
(1) Der Auftraggeber bzw. die Arbeitnehmer des Auftraggebers, im Einzelnen:
Fallmanager, benennen Leistungsempfänger nach dem SGB II als Teilnehmer
der Maßnahme. Die Abmeldung eines Teilnehmers kann durch die
Fallmanager jederzeit vorgenommen werden. Eine Nachbesetzung eines
durch Abmeldung frei gewordenen Teilnehmerplatzes ist im Rahmen der
vereinbarten Teilnehmerkontingente jederzeit möglich.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Leistungsangebotes
die von den Fallmanagern benannten Leistungsempfänger aufzunehmen,
sofern nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen. Grundlage der Zuweisung
ist zunächst die zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsempfänger
abgeschlossene Eingliederungs- und Hilfevereinbarung.
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S.1 SGB III
Der Leistungsempfänger gilt ab der Anmeldung gegenüber dem
Auftragnehmer und bis zur Abmeldung gegenüber dem Auftragnehmer als
Teilnehmer der Maßnahme.
§ 4b
Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl
Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen
Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl je Los um bis zu
30% schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der
Teilnehmerplatzzahl ist die Teilnehmerplatzzahl des dem
Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes. Für die
zusätzlichen Teilnehmerplätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere
werde sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.
Soweit sich bei der Berechnung der zu erhöhenden Teilnehmerplätze nach
Bruchteile an Teilnehmerplätzen ergeben, ist stets aufzurunden
§5
Vergütung
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind nach dem Los- und Preisblatt
(Anlage) zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer den vereinbarten
Monatskostensatz wie folgt zu vergüten:
60% des Monatskostensatzes werden pro vereinbarten fixen Teilnehmerplatz
als fixe Platzkosten gezahlt. 40% des Monatskostensatzes werden als
Teilnehmerkosten pro tatsächlich besetzten Platz taggenau gezahlt.
(3) Für eine erfolgreiche Integration erhält der Auftragnehmer zusätzlich ein
Erfolgshonorar von € 1500,00 brutto. Dieses Honorar teilt sich in zwei gleiche
Raten zu je €750,00.
Die Zahlung der ersten Rate erfolgt nach Vorlage des Arbeits- oder
Ausbildungsvertrages und der Meldung zur Sozialversicherung
Die zweite Rate wird auf Antrag des Auftragnehmers erstattet, sobald das
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nach dreizehn Monaten nachhaltig
besteht. Als erfolgreiche Integration gilt jede innerhalb der individuellen
Zuweisungsdauer aufgenommene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden, die bei dem
Auftraggeber nachgewiesen wurde. Die Mindestlaufzeit des
Arbeitsverhältnisses muss 6 Monate betragen.
Eine Beschäftigungsaufnahme des Teilnehmers beim Auftragnehmer selbst
oder dessen Tochter- / Mutterunternehmen im Sinne des
§ 290 HGB gilt nicht als erfolgreiche Integration.
(4) Mit dieser Vergütung sind Investitionsaufwand, Sachkosten und
Personalkosten des Auftragnehmers (einschließlich eventueller
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S.1 SGB III
Fortbildungskosten) abgegolten. Förderung aus öffentlichen Mitteln, die
demselben Zweck dienen, sind auf die Vergütung anzurechnen.
(5) Die vereinbarte Vergütung ist ein Bruttopreis, d. h. sie enthält bereits die
eventuell anfallende Umsatzsteuer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass
das Risiko bei Heranziehung zur Umsatzsteuer nicht auf den Auftraggeber
verlagert wird, sondern beim Auftragnehmer liegt. Dem Auftragnehmer ist
bekannt, dass eine Rechnungsstellung, die Umsatzsteuer ausweist, zur
Abführung der Steuern an das Finanzamt verpflichtet.
§6
Rechnungslegung
(1) Jeweils am Monatsende stellt der Auftragnehmer seine Leistungen in
Rechnung und übersendet die vollständige Monatsabrechnung (bestehend aus
Teilnehmerliste, Berechnung der Aufwandspauschale, ggf. Berechnung des
erfolgsabhängigen Honorars, bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats an
den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Zahlung binnen 30 Tagen nach
Rechnungseingang verpflichtet. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr
auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto. Als Tag der
Zahlung gilt der Tag, an welchem die Auftraggeberin den
Überweisungsauftrag an ihre Geldanstalt erteilt.
(2) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
(3) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer
die Vergütung nur anteilig für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen
zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist vom Auftragnehmer
zurückzuerstatten. Der Rückerstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der
Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, so ist der Erstattungsbetrag
mit 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen.
(4) Sollte eine Bietergemeinschaft bestehen, hat die Rechnungsstellung im
Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
§7
Haftungsausschluss
Der Auftraggeber übernimmt keinerlei Haftung für Vermögens-, Sach- und
Personenschäden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Teilnehmer eine
Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§8
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Auftraggeber
zusammenzuarbeiten, insbesondere den jeweiligen Fallmanager über alle
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S.1 SGB III
wesentlichen Vorgänge zu informieren und sämtliche in diesem
Zusammenhang relevanten Unterlagen (Nachweise) im Original mit der
Monatsabrechnung (§ 6) zu übersenden. Die Informations- und
Dokumentationspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere:
 Änderungen der fachlichen Leistungserbringung,
 Anwesenheitszeiten der Teilnehmer (wöchentlich und monatlich),
 Fehlzeiten von Teilnehmern wegen Krankheit sowie aus sonstigen
Gründen
 Unzureichende Mitwirkung und Schlechtleistung von Teilnehmern,
 Tatsachen im Sinne des § 61 Abs.1 SGB II, die Aufschluss darüber
geben können, ob und inwieweit Leistungen zu Unrecht erbracht
worden sind oder werden, insbesondere Hinweise auf möglichen
Leistungsmissbrauch durch Teilnehmer.
Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Mitteilungspflicht kann unter den
Voraussetzungen des § 63 SGB II von dem Auftraggeber geahndet werden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
bleiben unberührt.
§ 8a
Fehlzeitenmeldung und zu erstellende Berichte
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Fehlzeiten der Teilnehmer
unverzüglich an den jeweiligen Fallmanager des Auftraggebers per E-Mail zu
melden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Grund der Fehlzeit, also
sowohl bei krankheitsbedingten als auch bei sonstigen Fehlzeiten, und
unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Teilnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach jeweils drei Monaten sowie
nach Abschluss der Maßnahme eine Beurteilung über Leistung und Verhalten
jedes einzelnen Teilnehmers (individueller Förderbericht) zu erstellen und an
den/die jeweils zuständigen Fallmanager zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer reicht nach Ende der Vertragslaufzeit einen
Abschlussbericht über den Gesamtverlauf der Maßnahme bei der Abteilung
Förderinstrumente des Auftraggebers ein.
§9
Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer
(1) Verstößt der Auftragnehmer, gleich aus welchen Gründen, schuldhaft
gegen seine vertraglichen Pflichten (insbesondere gegen seine Pflichten
aufgrund der Leistungsbeschreibung) oder erfüllt er diese nicht in gehöriger,
insbesondere branchenüblicher Weise, so kann der Auftraggeber für jede
Pflichtverletzung die Vergütung unter Berücksichtigung der begangenen
Pflichtverletzung angemessen mindern.
(2) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus diesem Vertrag resultierende
Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, aufzurechnen. Im Falle der Aufrechnung wird der
Auftragnehmer hiervon schriftlich benachrichtigt.
§ 10
Kündigungsrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Als wichtiger Grund gelten
insbesondere die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Tatbestände sowie
schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrages und
seiner Bestandteile.
(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer trotz Mahnung seinen vertraglichen
Pflichten innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, kann der
Auftraggeber ebenfalls mit sofortiger Wirkung kündigen.
(3) Ändern sich die für die Maßnahme maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen, kann der Auftraggeber mit einer Frist von sechs Wochen zu
dem Inkrafttreten der Rechtsänderung folgenden Quartalsende diesen
Vertrag kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen
Nichteinhaltung des Vertrages bleibt davon unberührt.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bzw. stellt sicher, dass weder er noch
seine Beschäftigten noch gegebenenfalls von ihm beauftragte Dritte bei der
Erfüllung der Beauftragung die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden
bzw. verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 11
Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz,
einzuhalten. Insbesondere darf der Auftragnehmer übermittelte oder
erhobene Daten der Teilnehmer nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag
genannten Pflichten nutzen. Jede Verwendung dieser Daten zu anderen,
insbesondere gewerblichen Zwecken ist unzulässig. Der Auftragnehmer
sichert zu, die verarbeiteten und erhobenen Daten von seinem sonstigen
Datenbestand zu trennen. Für die Einhaltung dieser vertraglichen Vorschriften
haftet der Auftragnehmer auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten.
(2) Die Teilnehmer sind darüber zu informieren, dass für die Eingliederung
oder die Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen im
erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weitergeleitet werden.
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm
hierdurch zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und
Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten dem
Auftraggeber auch nach Beendigung dieses Vertrages vertraulich zu
behandeln. Der Auftragnehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und
steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht
noch sonst wie bekannt werden können. Der Auftragnehmer hat ferner durch
geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen Vorsorge gegen unbefugte
Systemzugriffe von außen zu treffen. Der Auftragnehmer hat seine
Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner
Leistungen bedient, im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu
verpflichten, sowie dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenso Vorsorge gegen
unbefugte Systemzugriffe von außen treffen.
(4) Zuwiderhandlungen gegen § 11 Absatz 1 bis Absatz 3 berechtigen den
Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche erhobenen und
verarbeiteten Daten noch zwei Jahre nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses zur Verwendung durch de Auftraggeber vorzuhalten, sie
sodann jedoch aus seinen Systemen zu löschen. Die Löschung ist auf
Verlangen nachzuweisen.
(6) Der Auftraggeber behält sich ein Weisungsrecht hinsichtlich des Umgangs
des Auftragnehmers mit den geschützten Daten vor. Die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen hat der Auftragnehmer zu prüfen und zu
kontrollieren.
§ 12
Rücktritt und Antikorruptionsklausel
(1) Ausschlussgründe im Sinne von § 6 Abs. 5 VOL/A berechtigen den
Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Diese sind insbesondere:
 die Unzuverlässigkeit von Unternehmen wegen einer nachweislichen
schweren Verfehlung (z.B. Vorteilsgewährung § 333 StGB, Bestechung
§ 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter
geschäftlicher Gepflogenheiten,
 die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung,
 vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit
sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die
dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom
Vertrag entstehen.
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S.1 SGB III
§ 13
Informationspflichten und Prüfrecht
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, den Maßnahmeablauf und das Einhalten des
Vertrages durch unangemeldete Prüfungen zu überwachen. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertretern des Auftraggebers alle zur
Qualitäts- und Güteprüfung erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen,
unverzüglich Einsicht in alle die Maßnahme betreffenden Unterlagen zu
gewähren und während der Geschäfts- bzw. Unterrichtszeiten den Zutritt zu
Grundstücken, Geschäfts- bzw. Unterrichtsräumen uneingeschränkt zu
gestatten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch, den Vorgenannten die Überprüfung
der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt zu
ermöglichen sowie uneingeschränkt Einsicht in seine gespeicherten Daten und
Datenverarbeitungsprogramme zu gewähren. Der Auftragnehmer erteilt den
Vorgenannten die zur Information über den jeweiligen Kenntnisstand - auch
einzelner Teilnehmer - erbetenen Auskünfte ohne schuldhaftes Zögern.
§ 14
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die
Nutzung des geschützten Logos und Namens des Auftraggebers sowie für
Dritte bestimmte Informationen und Berichte rechtzeitig vorher mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
§ 15
Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser
Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von den Parteien
unterzeichneten Nachtrags.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht
den Vertrag als Ganzes, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem
solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen,
wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die
Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre.
§ 16
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Maßnahmeort.
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S.1 SGB III
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
Amtsgericht Heppenheim.
(3) Es gilt deutsches Recht.
§ 17
Vertragsausfertigung
Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeweils eine Ausfertigung ist für die
Auftraggeber und den Auftragnehmer bestimmt.
(Ort, Datum)
(Ort, Datum)
(Name und Unterschrift des
Auftraggebers)
(Name und Unterschrift des
Auftragnehmers)
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung
D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen
Bieter:
Vergabenummer: 11-EBNW-08, LOS-Nr.:
Alle nach A.4 geforderten Unterlagen sind mit
Angebotsabgabe einzureichen. Die dort vorgegebene
Reihenfolge ist einzuhalten.
1
D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen
2
D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft
3
D.3 Erklärung zur Bietereignung
4
D.3.1 Referenzen / Nachweis der Fachkunde
5
D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände
6
Anlage zu B.1.4 Personaleinsatz
7
E. Los- und Preisblatt
8
Konzept
Gesamtseitenzahl
Bitte
Seitenzahl(en) im
eingereichten
Angebot angeben
(von-bis)
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
D.2 Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft
Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.:
Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft
Ich gebe / Wir geben dieses Angebot ab als:
(
) Einzelbieter
(
) Bietergemeinschaft
(Name der Bietergemeinschaft:
)
(Bitte bedenken Sie, dass der hier angegebene Name in allen Schreiben als
Adressat verwendet wird)
Einzelbieter / Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft:
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse:
Gründungsdatum:
Firmenstempel
Datum / Unterschrift
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
Nur bei Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich:
Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft:
Vergabenummer. 11-EBNW-08
Los-Nr.:
Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft
Mit dieser Vollmacht beauftragen wir das als Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft benannte Mitglied im Namen und Auftrag der
Bietergemeinschaft mit
- der Abgabe des Angebotes und
- dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber
gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse:
Gründungsdatum:
Firmenstempel
Datum / Unterschrift
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1
S.1 SGB III
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse:
Gründungsdatum:
Firmenstempel
Datum / Unterschrift
(ggf. weitere Mitglieder auf separater Anlage aufführen)
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S.1 SGB III
D.3 Erklärungen zur Bietereignung
Bieter:
Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.:
1. Fachkunde und Leistungsfähigkeit
a)
Ich habe die ausgeschriebene Leistung bereits ausgeführt.
Nein
Ja
(Anlage Vordruck D.3.1)
b)
Ich habe vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt.
Vergleichbare Leistungen sind z. B: vergleichbare ESF-geförderte Maßnahmen,
berufliche Weiterbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Ausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen nach dem SGB oder anderen Gesetzen.
Nein
Ja
(Anlage Vordruck D.3.1)
Wurde a) und b) mit „Nein“ beantwortet
c)
Ich verfüge über die notwendige Fachkunde bei der Angebotserstellung, weil:
(hier bitte kurz darstellen, ob das mit der Angebotserstellung und der Ausführung
bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal fachkundig im Sinne von a) oder
b) ist).
d)
Ich verfüge bereits jetzt über die in der Leistungsbeschreibung geforderte
Infrastruktur (z. B. Räumlichkeiten).
Nein
Ja
(Anlage Vordruck D.3.2)
Wenn Nein:
Ich werde die Maßnahme in Räumlichkeiten durchführen, die entsprechend
der Leistungsbeschreibung geeignet sind
(Anlage Vordruck D.3.2). Für
Maßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist
beginnen, ist mindestens eine Mietoption vorhanden.
e)
Ich verfüge bereits jetzt über das in der Leistungsbeschreibung geforderte
Personal.
Nein
Ja
Wenn Nein:
Ich werde die Maßnahme / Beauftragung mit dem Personal durchführen, das den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
f)
Über mein Vermögen oder das Vermögen eines Bieters in der
Bietergemeinschaft wurde das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt bzw.
dieser Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden.
Nein
Ja
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S.1 SGB III
2. Zuverlässigkeit
a) Ich versichere, dass
aa) ich den Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin und
bb) ich keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen habe:
●
vollendete
oder
versuchte
Bestechung,
Vorteilsgewährung
sowie
schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind,
insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und
Urkundenfälschung
● Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a.
die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene
Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von
Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere
Bewerber.
b) Mir ist bekannt, dass gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ in
der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der „Gemeinsamen Regelung zum
Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler
Beschäftigung von Arbeitskräften“ vom 22. März 1994 vermutet wird, dass die
erforderliche Zuverlässigkeit i.S. von § 6 Abs. 5 lit. c VOL/A nicht besitzt, wer wegen
illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist.
Ich versichere, dass solche vorgenannten Strafen oder Bußen während der letzten 2
Jahre gegen mich nicht verhängt worden sind und ich mit keiner temporären
Auftragssperre belegt worden bin.
c) Ich verpflichte mich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten
Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in
sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist die Auftraggeberin berechtigt, den
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende
Rechte bleiben unberührt.
Ich bin mir darüber bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden
Erklärungen meinen Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat und
von weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich erkläre darüber
hinaus, dass die vorgegeben Vordrucke verwendet wurden und keine
Veränderungen an diesen Vordrucken vorgenommen wurden (vgl. A.5).
Firmenstempel
Datum / Unterschrift
D.3.1 Referenzen / Nachweis der Fachkunde
Bieter :
Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.:
(es sind ausschließlich Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre anzuführen)
Leistung
gleich
vergleichbar
Art
ggfs.
Vergabenummer
Durchführungsjahr /
-zeitraum
Durchführungsort
Auftraggeber
Ansprechpartner beim
Auftraggeber und
Telefonnummer
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs.
1 S.1 SGB III
D.3.2 Räumlichkeiten / Außengelände
Bieter :
Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.:
Ggf. Außengelände
Gruppenraum
Unterrichtsraum mit
EDV-Ausstattung
Beratungsraum
Für die Durchführung der Maßnahme lt. Anschrift der
Leistungsbeschreibung erforderliche
vorzuhaltenden
Räume )*
Räumlichkeiten am
Maßnahmeort
 Straße
 PLZ, Ort
Eigentumsverhältnisse
 Eigentum
 Kaufoption
 Anmietung
 Mietoption
(Nachweise sind
auf Anforderung
unverzüglich
vorzulegen)
)* zuzüglich der nach den Arbeitsstättenrichtlinien geforderten Sozialräume und
Verkehrsflächen
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs.
1 S.1 SGB III
Teil E
Los- und Preisblatt
Das Los- und Preisblatt ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bei
Bietergemeinschaften
genügt
die
Unterschrift
des
Alleinvertretungsbevollmächtigten.
Öffentliche Ausschreibung Integrationscenter nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 46 Abs. 1 S.1 SGB III
E.1
Bieter :
Vergabenummer: 11-EBNW-08, Los-Nr.:
Standort Fürth
Lfd. Nr.:
1
Beginn:
01.10.2011
Ende:
30.09.2012
TN-Plätze:
20
Monatskostensatz je Teilnehmerplatz (brutto):
_____________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel
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