Projektauswahlkriterien - LEADER Landkreis Mecklenburgische

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Auszug aus der Strategie fu r lokale Entwicklung „MecklenburgStrelitz – Inwertsetzung der Ressourcen einer Region 2020“
Regeln für die Auswahl und Begleitung von Aktivitäten und Projekten
Projektauswahlkriterien
Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage einer
Projektbewertungsmatrix (Siehe Anlage 13). In dieser Tabelle werden zunächst Bewertungskriterien
festgelegt, die für alle Handlungsfelder gleichermaßen verbindlich sind, da es sich hierbei um
Querschnittsentwicklungsziele handelt. Folgende Kriterien werden mit unterschiedlichen
Gewichtungen herangezogen:

Verhältnis zu Aussagen der SLE
Das Projekt ist geeignet, die in der SLE beschriebenen Entwicklungsziele und Handlungsfelder
zu verwirklichen und fügt sich somit schlüssig in die Strategie ein. (Gewichtung x3)

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Mit der Umsetzung des Projektes werden vorhandene Arbeitsplätze gesichert bzw. neue
Arbeitsstellen geschaffen. (Gewichtung x2)

Innovation
Das Projekt stellt einen innovativen Ansatz zur Entwicklung der Region dar. (Innovation im
Sinne einer Veränderung gegenüber der bisherigen Praxis in der Region z.B. durch
Vernetzung von Handlungsfeldern und Akteuren, Modellhaftigkeit und damit
Übertragbarkeit des Ansatzes, Schaffung neuer Produkte und Angebote …) (Gewichtung x2)

Umsetzungswahrscheinlichkeit u. Nachhaltigkeit
Die Beschreibung des Projekts beinhaltet Anhaltspunkte, dass Umsetzung u. spätere
Tragfähigkeit (Nachhaltigkeit) des Projekts gewährleistet sind. (z.B. Vorhandensein eines
geeigneten Projektträgers, Einbindung in weitere, das Projekt unterstützende
Handlungsansätze und Netzwerke, Anknüpfen an bereits „funktionierende bzw. bewährte“
Ansätze, Projekte bestehen auch ohne Förderung weiter). Der Kosten- und Finanzierungsplan
ist realistisch und schlüssig aufgestellt. (Gewichtung x1)

Regionale Vernetzung und gebietsübergreifende Zusammenarbeit
Durch die Umsetzung des Projektes werden verschiedene Sektoren miteinander verknüpft
(z.B. Gründung von Unternehmensnetzwerken zu Erzeugergemeinschaften, Vernetzung zur
gemeinsamen Vermarktung von Angeboten und Produkten). Das Vorhaben bezweckt die
gebietsübergreifende Zusammenarbeit bzw. die (über)regionale Kooperation von
verschiedenen Partnerinnen und Partnern. (Gewichtung x )

Bürgerbeteiligung
An der Planung und Durchführung des Projektes wird eine breite Bürgerschaft beteiligt.
(Gewichtung x1)

Berücksichtigung der Kern- und Querschnittsziele der EU-Politiken
Bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens werden mindestens drei der Ziele der EUPolitiken, wie Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimawandel und nachhaltige
Energiewirtschaft, Bildung sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wie auch
nachhaltige Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt. (Gewichtung x2)
Des Weiteren haben sich die LAG-Mitglieder darauf verständigt, dass die Auswahl der begünstigten
Projekte zusätzlich auf der Grundlage einer handlungsfeldbezogenen Bewertung erfolgen soll. Hierzu
wurden nachfolgend aufgeführte Bewertungskriterien inkl. unterschiedlicher Gewichtung für die
gewählten Handlungsfelder aufgestellt:
Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes Tourismus
 Verknüpfung von verschiedenen touristischen Destinationen und Segmenten sowie
zielgruppenorientierte Anpassung bestehender Angebote an sich verändernde Bedarfe, wie
Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit, Kundenfreundlichkeit und Saisonverlängerung und
Anbindung an bereits etablierte Vermarktungsstrukturen und/oder Vorlage eines
schlüssigen, innovativen Vermarktungskonzeptes (x3)
 Ausbau, Sicherung, Sanierung und Beschilderung vorhandener Wegeverbindungen,
Besucherleitsystem (x2)
 Ausbau, Verstetigung und Vernetzung der bestehenden Aktivitäten u.a. in den Bereichen der
gesundheitsfördernden und wellnessorientierten Angebote (x2)
Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes Daseinsvorsorge
 Besondere zielgruppenorientierte Angebote für alle Generationen und Familien (x2)
 Angebote in der Gesundheitswirtschaft , Maßnahmen zum lebenslangen Lernen sowie
Sicherung/Errichtung sozialer Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Kultur- und
Freizeit- und Sporteinrichtungen wie auch Einkaufsstätten (x2)
 Angebote, die die Mobilität im ländlichen Raum fördern (x3)
 Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes Kunst & Kultur
 Sicherung und Stärkung der Kunst- und Kreativwirtschaft sowie des ehrenamtlichen
Engagements (x3)
 Entwicklung neuer bzw. der Ausbau bestehender Angebote im Kulturtourismus (x2)
 Vernetzung in der Kunst- und Kulturlandschaft (x2)
Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes Regionale Wertschöpfung
 Diversifizierung und Generierung alternativer Einkommensquellen, Entwicklung neuer
Erzeugnisse und Dienstleistungen
sowie Gründung- und/oder Erweiterung von
Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (x3)
 Nutzung alternativer Energieformen (Steigung der Energieeffizienz) (x1)
 Vermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Traditionen (x1)
Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes kulturelles Erbe, Naturerbe und Kulturlandschaft
 Erhalt, Sicherung, Wiederherstellung und Umnutzung von Denkmalen (x2)
 Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt und deren Lebensräume (x1)
 Aufwertung bestehender und Entwicklung neuer Informationsangebote zu den Kultur- und
Naturlandschaften (x2).
Die Bewertung der einzelnen Kriterien je Vorhaben wird anhand einer vierstufigen Skala mit den
Ausprägungen „die Aussage trifft (4) voll zu, (3) im Wesentlichen zu, (2) kaum zu, (1) nicht zu“
vorgenommen.
Der Mindestwert der zu erreichenden Gesamtpunktzahl für eine Mitfinanzierung aus dem LAGBudget ist die Hälfte des maximal zu erreichenden Punktwertes (allgemeine Bewertungskriterien +
Bewertung je Handlungsfeld).
4.1
Regeln zur Höhe der Mitfinanzierung von Aktivitäten / Projekten
zur Umsetzung der SLE
Die Mitglieder der lokalen Aktionsgruppe Mecklenburg-Strelitz finanzieren investive und nicht
investive Maßnahmen sowie deren Planung und Vorbereitung im Rahmen einer Projektförderung als
Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Fördermittel werden
vorbehaltlich der ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.
Förderungsfähige Aktivitäten und Projekte sind die im Kapitel 4.2 beschriebenen Maßnahmen, die
zur Umsetzung der einzelnen Handlungsfelder beitragen. Hierzu finanzieren die Mitglieder der LAG
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen
dienen, die einen klaren Bezug zu den gesteckten Entwicklungszielen der LAG haben.
Eine weitere Zuwendungsvorsetzung ist, dass Aufwendungen für den Abbruch bestehender Gebäude
oder Anlagen grundsätzlich nur dann förderfähig sind, wenn die Abbruchmaßnahme Voraussetzung
für die Durchführung eines Projekts ist, welches zur Umsetzung der Zielsetzungen der LAG beiträgt.
Generell sind Maßnahmen nicht zuwendungsfähig, wenn sie ausschließlich zur Ablösung einer
Verkehrssicherungspflicht, zur Wertsteigerung von Grundstücken oder zur Freimachung von
Baugrundstücken dienen.
Auf der Grundlage des Auswahlverfahrens für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für
lokale Entwicklung der Landesregierung sowie Festlegungen der LAG MST sind nachfolgend
aufgeführte Ausgaben nicht förderfähige Kosten im Rahmen von LEADER 5.0:






Mehrwertsteuer bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften sowie bei
juristischen Personen des privaten Rechts,
Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen,
Kauf von Lebendinventar,
Sollzinsen,
Planungsleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung,




Beherbergungs- und Bewirtungskosten,
Eigenleistungen der Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger in Form eigener
Arbeitsleistungen und Materialbestellungen
Kosten des laufenden Betriebs
Personal- und Personalnebenkosten sowie Sach- und Verwaltungskosten, die nicht
unmittelbar mit der Umsetzung von Aktivitäten/Projekten in Verbindung stehen.
Zuwendungen aus dem Etat der LAG MST sollen nur gewährt werden, wenn sie für investive
Maßnahmen einen Betrag von 3.000 Euro und für nicht investive Vorhaben einen Betrag von 1.000
Euro überschreiten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 500.000 Euro.
Nachfolgend aufgeführte Rechtspersönlichkeiten sind zulässige Zuwendungsempfänger im Rahmen
der LEADER-Förderung in der Region MST:

Natürliche Personen (= Eigentümer/innen, Besitzer/innen oder Unterhaltungsberechtigte von
Denkmalen in der Region Mecklenburg-Strelitz, „unternehmerische“ Privatpersonen)

Juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, AG, e.G, Stiftung bürgerlichen Rechts,
Kapital- und Personengesellschaften …)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen BRD und Bundesländer
(Körperschaften, wie Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Wasser- und
Bodenverbände, Anstalten des öfftl. Rechts, Stiftungen des öffentl. Rechts)
Die im Folgenden aufgeführte Aufstellung gibt einen Überblick über die maximal möglichen
Fördersätze je Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger
Maximaler Fördersatz in
%
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
80
Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentl. Rechts
sowie Kooperationen mit privatrechtlichen Organisationen
90
Juristische Personen des privaten Rechts (wirtschaftl. Vereine und
Unternehmen)
50
Juristische Personen des privaten Rechts (gemeinnützige
eingetragene Vereine, GmbH und Stiftungen)
75
Zusammenschlüsse von juristischen Personen des privaten Rechts
(keine Unterscheidung wegen Gemeinnützigkeit)
85
Natürliche Personen
30
Zusammenschlüsse von natürlichen Personen
35
Bei Projektverzögerungen behält sich die LAG MST vor, den Zuwendungsbetrag um je ein
Prozentpunkt je verzögerten Monat zu kürzen. Eine Projektverzögerung tritt ein, wenn das Vorhaben
nicht drei Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheides begonnen wurde.
Planänderungen oder Änderungen in der Finanzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Lokalen Aktionsgruppe Mecklenburg-Strelitz und sind rechtzeitig, vor Beginn, schriftlich mitzuteilen.
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