Offenlegung gemäß CRR Artikel 431 ff Verfahren, Häufigkeit und Mittel der Offenlegung (Art. 431ff) Die Veröffentlichung erfolgt jährlich (Art. 433 Abs. 1 CRR). Dies ist nach dem jetzigen Geschäftsverlauf und den jetzigen Geschäftsfeldern des Instituts ausreichend. Der Vorstand wird bei Änderungen der Bedingungen eine häufigere Offenlegung prüfen. Die Offenlegung erfolgt auf der Homepage des Institutes. (Art. 434 CRR) Risikomanagementziele und –politik (Art. 435) Das Institut verfolgt in seiner gesamten Geschäftsstrategie, sowohl bei der Auswahl der Geschäftsfelder als auch bei der Durchführung des täglichen Geschäfts, das Ziel, unvermeidliche Risiken so gering und beherrschbar wie möglich zu halten und die Auswirkungen eines Risikoeintritts von vorherein zu begrenzen. Im ersten Schritt werden daher Geschäftsfelder, die größere Risiken beinhalten, von vornherein gemieden. Das Institut ist nur auf solchen Geschäftsfeldern tätig, wo die unvermeidbaren Einzelrisiken jedes für sich quantitativ begrenzbar sind. Im zweiten Schritt werden die unvermeidbaren Risiken durch die Aufbau- und Ablauforganisation im Ansatz gering gehalten. Das Institut ist als Xetra-Specialist für Aktien und für Anleihen tätig, darüber hinaus bei Anleihen als Vermittler. Nur in der Xetra-Specialist-Tägigkeit ergeben sich Marktpreisrisiken. Die Struktur der Risikomanagement-Funktion ist unmittelbar auf die Geschäftsleitung ausgerichtet. Die Geschäftsleitung überwacht das gesamte Tagesgeschäft engmaschig durch die folgenden Informationssysteme: 1. << Welche Software wird außer der unter 2 genannten eingesetzt? Muss im einzelnen beschrieben werden. >> 2. Das Auslagerungsunternehmen Dr. Hohenschutz Law Firm überwacht parallel die Risiken intra day und End of Day. Es erhält entsprechende Datenströme direkt von den Clearingbanken und wertet sie entsprechend den Vorgaben der CRR aus und berechnet die Kapitalauslastung entsprechend den Vorschriften der CRR. Darüber hinaus überwacht es auch institutsinterne Limits für die einzelnen Händlergruppen und für Einzelwerte und für das Marktseitenrisiko. Weiterhin reportet das Auslagerungsunternehmen auffällige Trades an die Geschäftsleitung, wobei die Kriterien für Auffälligkeit so gefasst sind, dass diese bereits weit unterhalb einer gesetzlichen Schwelle die Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung auf mögliche Probleme lenken können. Die Leitlinien für die Risikoabsicherung und –minderung (Art. 435 (1) d) Adressenausfallrisiko Für die Ermittlung des Adressenausfallrisikos wendet das Institut den sogenannten KreditrisikoStandardansatz (KSA) an. Das Adressenausfallrisiko wird durch strenge Positionslimite, durch präzise vorgegebene Haltefristen und durch Stop-Loss-Regelungen gering gehalten. Die Positionslimite werden sowohl intern als auch extern durch das Auslagerungsunternehmen Dr. Hohenschutz Law Firm überwacht. Sie beziehen sich auf Einzelwerte, wobei hier bereits auch mögliche Konzernzusammenhänge automatisch berücksichtigt werden, als auch auf Limite für eine gesamte Marktseite, die auch Händergruppen-spezifisch gestaltet werden können. Neukunden werden im Hinblick auf die Risikominderung nach einem besonderen, genau festgelegten Verfahren überprüft. Für die Händler des Instituts gilt die Anweisung, Positionen over night so gering wie möglich zu halten. Auf diese Weise ist das Marktpreisrisiko prinzipiell auf Schwankungen während des Handelstages begrenzt, die generell geringer sind als mögliche over-night-Schwankungen und die durch jederzeitige Reaktionsmöglichkeit während des Handelstages wirksam gemanaged werden können. Marktpreisrisiko Die Strategie zur Minderung der Marktpreisrisiken ist mit derjenigen zur Minderung des Adressenausfallsrisikos eng verwandt. Jeder Händler hat individuelle Handelslimite, sowohl für den Handel intra day also auch für overnight Positionen. Für das Risikomanagement intra day setzt das Institut ein real time Überwachungstool ein, das sowohl den Händlern als auch dem Riskmanager und der Geschäftsleitung jederzeit den Einblick in die Bestände jedes einzelnen Händlers und in den Gesamtbestand des Instituts ermöglicht. Auf diese Weise kann das Institut anhand der aktuellen Marktpreise und der aktuellen Volatilität das Risiko jederzeit gut einschätzen und bei Bedarf gegensteuern. Daneben werden vom Auslagerungsunternehmen Dr. Hohenschutz Law Firm täglich viermal (EOD Vorabend und Intra Day) die Positionen entsprechend den Vorgaben der CRR analysiert. Liquiditätsrisiko Die jederzeitige Zahlungsbereitschaft wird durch eine tägliche Kontrolle aller zahlungswirksamen Vorgänge einschließlich künftiger Zahlungsverpflichtungen gewährleistet. Datengrundlage hierfür sind die Positions- und Saldenaufstellungen der Clearingbanken, die vor Beginn des Handels täglich geprüft werden. Während des Handelstages werden die Liquiditätsrisiken durch das real time Risk Management Tool und durch das externe Monitoring durch das Auslagerungsunternehmen Dr. Hohenschutz Law Firm überwacht. Nach Handelsende werden die Bestände und Salden der Depots und Konten lückenlos überprüft und mit den PuL-Berechnungen und Positionsführungsdaten des Auslagerungsunternehmens abgeglichen. Darüber hinaus wird die Liquidität des Instituts durch regelmäßige Stresstests überprüft, in denen ein worst case Szenario simuliert wird. Operationelle Risiken Die operationellen Risiken bestehen vor allem in der Zuverlässigkeit des Personals und der Verfügbarkeit der IT. Dem Risiko aus dem Personalbereich wird durch einen sorgfältigen Prozess der Auswahl der Mitarbeiter und der späteren kontinuierlichen kontrollierenden Begleitung und Schulung begegnet. Das eingesetzte IT-System ist an einen professionellen EDV-Dienstleiter ausgelagert, der auch die Zuverlässigkeit und jederzeitige Einsatzbereitschaft des IT-Systems gewährleistet und überwacht. Außerdem existieren Notfallpläne, deren Funktionieren mehrfach geprüft wird. Die Begrenzung des operationellen Risikos wird außerdem durch eine Mitarbeiter-Vergütungspolitik unterstützt, die den Mitarbeitern keine Vergünstigungen für die Übernahme von übermäßigen Risiken einräumt. Wir verweisen hierzu auf die betreffenden einschlägigen Offenlegungsabschnitte. Weiterhin wird die Begrenzung des operationellen Risikos dadurch vermindert, dass den Mitarbeitern lediglich in sehr engen Grenzen private Handelsgeschäfte erlaubt werden. Jeder Mitarbeiter muss zu Beginn seiner Tätigkeit eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, die Bestandteil des Anstellungsvertrages ist. Erklärung der Geschäftsleitung zur Angemessenheit des RisikomanagementVerfahrens (Art. 435 e)) Die Geschäftsleitung hat durch einen Beschluss am 01.07.2014 festgestellt, dass die im Institut implementierten Risikomanagementverfahren dem Profil und der Strategie des Instituts angemessen sind. Unternehmensführungsregelungen zur Diversitätsstrategie (Art. 435 Abs. 2 d)) Das Institut hat zwei Mitglieder des Leitungsorgans, die unterschiedliche Erfahrungen haben und unterschiedliche Bereiche abdecken. Anwendungsbereich, Art. 436 Das Institut ist nicht Teil einer Unternehmensgruppe, so dass für die Angaben der Offenlegung weder Konsolidierung noch Abzugsposten eine Rolle spielen. Eigenmittel, Art. 437 Das Institut verfügt über Eigenmittel in Höhe von 2.989 TE, die insgesamt aus hartem Kernkapital bestehen. Hierin ist ein Abzugsposten für Immaterielle Vermögensgegenstände iHv. 143 TE enthalten und bereits abgezogen. Korrekturposten treten nicht auf. Eigenmittelanforderungen, Art. 438 a) Das Institut legt der Beurteilung der Angemessenheit seiner Eigenmittelausstattung als äußeren Rahmen die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften zu den Geschäftsgrenzen zugrunde. Dies sind die nach COREP anrechenbaren Eigenmittel und die entsprechend den Vorschriften der COREP ermittelten und gewichteten Risikobeträge. Innerhalb dieses Rahmens nutzt die Geschäftsleitung den Raum für die vorstehend dargelegten Risikobegrenzungsmaßnahmen. So könnte das Institut mit seiner Eigenmittelausstattung Risiken mit einem Gesamtrisikobetrag von 2.989* 12,5 eingehen, das sind 37.369 TE. Tatsächlich waren die Risikopositionen zum Bilanzstichtag jedoch nur 7.520 TE hoch, also lediglich 20.12 % des gesetzlich möglichen Risikos. Die gemäß Art. 92 CRR berechneten Eigenmittelanforderungen, 438 e) Der vorerwähnte Betrag von 7.520 TE ist nach Art. 92 CRR berechnet. Die risikogewichteten Positionsbeträge, Art. 438 c) Auf internen Beurteilungen basierende Ansätze (IRB-Ansätze) verwendet das Institut nicht, so dass hierzu generell keine Aussagen getroffen werden. Die Handelsbuchrisikopositionen und Beiträge zum Ausfallfonds einer zentralen Gegenpartei betragen bei einer Gewichtung von 8 % 5 TE. Andere Arten von Risikopositionen belaufen sich, jeweils mit 8 % gewichtet, auf folgende Beträge: Gegenüber Instituten: 63 TE Gegenüber Unternehmen: 13 TE. Sonstige Positionen: 11 TE. Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko, Art. 438 f) Die nach dem Basisindikatoransatz berechneten Eigenmittelanforderungen für das Operationelle Risiko betragen, mit 8 % gewichtet, 514 TE. Gegenparteiausfallrisikopositionen: Methodik der Zuweisung internen Kapitals und Obergrenzen für Gegenparteiausfallrisikopositionen, Art. 439 a) b) c) Die Gegenparteiausfallrisiken werden entsprechend den gesetzlichen Großkreditgrenzen festgelegt, die auch Konzernzusammenhänge (Kreditnehmereinheiten) berücksichtigen. Unterhalb dieses Rahmens gibt es für jede Einzelposition Handelslimite. Wegen der im Verhältnis zu den Gesamtrisiken sehr hohen Eigenkapitalausstattung des Instituts wird auf gesonderte Zuweisung von internem Kapital für Gegenparteiausfallrisiken verzichtet. Sicherheitsbetrag bei einer Herabstufung der Bonität des Instituts, Art. 439 d) Das Institut arbeitet als börsenzugelassenes Institut auf der höchsten Bonitätsstufe und muss hohe Sicherheiten bei den Clearingbanken für alle offenen Handelspositionen leisten. Die Höhe der Sicherheiten ist von der Bonität des Instituts unabhängig, die Clearingbanken verlangen die für einen Adressenausfall und eine Bonitätsherabstufung höchstmögliche Sicherheit. Das Institut begegnet dem Risiko einer Herabstufung der Bonität durch die gegenüber den gesetzlichen Vorschriften engeren internen Geschäftsgrenzen, siehe oben. Zeitwert von Verträgen, Netting, Sicherheiten, Derivate, Art. 439 e) f) g) h) Das Institut weist keine dieser Posten auf. Antizyklischer Kapitalpuffer, Art. 440 Wegen der im Verhältnis zu den vorhandenen Gesamtrisiken sehr hohen Eigenkapitalausstattung und weil das Institut keine langfristigen Anlagen eingeht, sondern ausschließlich solche im Handelsbuch, verzichtet das Institut auf die Bildung eines antizyklischen Kapitalpuffers. Kreditrisikoanpassungen, Art. 442 a) b) Das Institut verwendet im Zusammenhang mit Kreditrisikoanpassungen für Rechnungslegungszwecke folgende Definitionen: Ein Kredit ist überfällig, wenn der Schuldner mit einer fälligen Zahlung mehr als zwei Monaten in Verzug ist. Ein Kredit ist wertgemindert, wenn dem Institut Tatsachen bekannt werden, die eine große Wahrscheinlichkeit beinhalten, dass der Kredit nicht in vollem Umfang zurückgezahlt werden wird. In jedem Fall wird bei einem Zahlungsverzug von 12 Monaten angenommen, dass der Kredit nicht in vollem Umfang zurückgezahlt werden wird. Jedoch ist anzumerken, dass es im langjährigen üblichen regelmäßigen Geschäftsablauf und auf der Basis des Geschäftsmodells des Instituts keine denkbaren Anwendungsfälle für Kreditrisikoanpassungen gibt. Die Kreditrisiken liegen nahezu ausschließlich im Handelsbuch und im Wertpapierhandel, der durch die Clearingbank abgewickelt wird, und sind deshalb notgedrungen immer sehr kurzfristiger Art. Geografische Verteilung der Risikopositionen, Art. 442 d) e) f) g) h) i) Alle Risikopositionen entfallen auf Deutschland, nämlich 7.520 TE. Hiervon bestehen 791 TE gegenüber Instituten (insbesondere Clearingbanken). Alle Forderungen sind täglich fällig. Wertgeminderte Positionen sind darin nicht enthalten, ebenso sind keine Kreditrisikoanpassungen direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen worden. Ansätze für die Bewertung der Eigenmittelanforderungen für das Operationelle Risiko, Art. 446 Das Institut verwendet den Basis-Indikator-Ansatz gem. Art. 315. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen, Art. 447 Das Institut hält keine solchen Positionen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen, Art. 448 Das Institut hält keine solchen Positionen. Risiko aus Verbriefungspositionen, Art. 449 Das Institut hält keine solchen Positionen. Vergütungspolitik, Art. 450 Die Vergütungspolitik des Instituts ist darauf ausgerichtet, dass die Mitarbeiter keinerlei Anreize erhalten, Risiken einzugehen. Verschuldung, Art. 451 Abs. 1 a) Das Institut hat eine Verschuldungsquote in Höhe von 0,6751 unter Anwendung der Übergangsregelung) bzw. 0,7021 bei voller Anwendung der CRR-Regeln. Positionen im Sinne des Art. 475 Absätze 2 und 3 hält das Institut nicht. Verschuldung, Art. 451 Abs. 1 b) Die Risikomessgröße zum Bilanzstichtag 2014 setzt sich zusammen aus Vermögenswerten des Handelsbuches iHv. 5 TE, im Übrigen aus Forderungen gegen Kreditinstitute in Höhe von 791 TE, gegen Unternehmen iHv. 167 TE sowie aus anderen Forderungsklassen iHv. 135 TE. Treuhandpositionen, Art. 451 Abs. 1 c) Solche Positionen hat das Institut nicht. Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung und Einflussfaktoren, Art. 451 Abs. 1 d) e) Die Überwachung einer übermäßigen Verschuldung wird von der Geschäftsleitung wahrgenommen, die täglich die Liquidität des Instituts prüft. Die Forderungen und Verbindlichkeiten des Instituts sind fast ausnahmslos täglich fällig. Daher ist die Überwachung sehr einfach möglich. Das Geschäftsmodell des Instituts zielt darauf ab, ausschließlich im Wertpapierhandel und hier immer nur mit sehr kurzfristigen Positionen, möglichst nur intra day, aktiv zu sein. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken, Art. 453 Das Institut verwendet Kreditrisikominderungstechniken lediglich im Rahmen der Vorschriften, die ein bilanzielles und außerbilanzielles Netting erlauben. Allerdings gab es im Berichtszeitraum keine Fälle von Netting. Vom Institut genommene Sicherheiten, Art. 453 c) d) Das Institut hat keine Sicherheiten oder Garantien in Empfang genommen, ebensowenig hat es Kreditderivatepositionen. Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung, Art. 453 e) Das Institut wendet keine Kreditrisikominderungstechniken an.