Social Media Merkblatt für die Luzerner Gemeinden Umgang mit Social Media Als Mitarbeitende der kommunalen Verwaltung repräsentieren Sie die Werte unserer Organisation. Mit Ihrem Verhalten tragen Sie dazu bei, dass diese Werte erlebbar werden. Mit diesem Merkblatt wollen wir Sie über die berufliche und private Nutzung von Social Media informieren, dafür sensibilisieren und Sie motivieren, diese neue Form der Kommunikation konstruktiv zu nutzen. Dieses Merkblatt hilft Ihnen dabei. Der Gemeinderat XY setzt zudem auf Ihre Eigenverantwortung. Was sind Social Media? Social Media sind Internetdienste und Anwendungen zum gegenseitigen Austausch von Wissen, Meinungen und Erfahrungen. Der Inhalt wird dabei zu einem wesentlichen Teil durch die Nutzer selbst generiert und mittels unterschiedlicher technischer Hilfsmittel wie Computer, Smartphones oder Tablet Computer ausgetauscht. Zu den Social Media gehören beispielsweise Netzwerke wie Facebook, XING, Twitter, Youtube, Wikipedia, Blogs und ähnliche Plattformen. Haben Sie gewusst, dass… … Sie auf Social Media im öffentlichen Raum handeln. Für die Inhalte sind Sie verantwortlich. … Ihre Beiträge weiterverbreitet werden können. … Ihre Beiträge nicht mehr gelöscht werden können, sondern auf dem Internet auffindbar bleiben: Einmal online - immer online! … ein unbedachter Beitrag Ihren Ruf, den Ihrer Abteilung, des Departements oder gar des Kantons Luzern beschädigen kann. Wie wir uns verhalten Wenn Sie privat oder beruflich auf Social Media aktiv sind, empfehlen wir folgendes Verhalten: - Handeln Sie mit Respekt und Eigenverantwortung. Seien Sie ehrlich und höflich und lassen Sie andere Meinungen gelten. Beim Kommentieren Ruhe bewahren. Nicht im Affekt antworten. Wenn jemand pöbelt um des Pöbelns willen, reagieren Sie nicht. Bei inhaltlicher und höflicher Kritik nehmen Sie das Feedback ernst und antworten darauf. Antworten Sie immer, wenn ein Kommentar ernst gemeint ist. Datenschutz/Recht Beachten Sie den Datenschutz und das Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG): - Schützen Sie Ihre eigene Privatsphäre und diejenige Dritter. Beachten Sie die Vorschriften des Betreibers (AGB und dergleichen) und schützen Sie Ihre Privatsphäre, indem Sie die entsprechenden einschränkenden Optionen wählen. Geschäftsstelle: Tribschenstrasse 7 Postfach 3065 6002 Luzern Telefon 041 368 58 10 Fax 041 368 58 59 [email protected] www.vlg.ch - Veröffentlichen Sie nur Texte, Bilder, Filme und Audioaufnahmen, die Sie auch jederzeit Ihren Vorgesetzten zeigen würden. Beachten Sie das Persönlichkeitsrecht von Personen in Texten, auf Bildern, Filmen und Audioaufnahmen, die Sie publizieren. Beachten Sie das geltenden Recht, insbesondere auch das Persönlichkeits-, Urheberund Strafrecht. Sorgfalts- und Treuepflicht Die personalrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten gelten sowohl bei der privaten als auch bei der beruflichen Nutzung von Social Media: - Geben Sie keine geheimen, vertraulichen oder internen Informationen preis. Beachten Sie insbesondere das Amtsgeheimnis; was Sie nicht am Stammtisch erzählen dürfen, dürfen Sie erst recht nicht auf Social Media publizieren, weder als Privatperson noch als Mitarbeitender der kantonalen Verwaltung Luzern. Der Arbeitgeber kann aufgrund Ihres Verhaltens in den Social Media personal-rechtliche Konsequenzen ziehen. Verwenden Sie für die private Nutzung von Social Media niemals ihre geschäftliche Mailadresse oder das Gemeindelogo. Die private Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz unterliegt den gleichen Regeln wie die generelle Nutzung des Internets: Beschränken Sie Ihre privaten Aktivitäten auf ein Minimum und beachten Sie allfällige spezielle Regelungen ihrer Verwaltungseinheit. Im Auftrag der Gemeinde XY unterwegs Wenn Sie als Mitarbeitende der Gemeinde XY ausdrücklich mit der Betreuung von Social Media Angeboten beauftragt wurden, gilt bei der Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit Folgendes: - Die Kommunikationsleitlinien/Kommunikationskonzept des Gemeinderates gelten/gilt auch für Social Media Die amtliche, elektronische Kommunikation erfolgt in erster Linie auf der offiziellen Webseite der Gemeinde XY. Ergänzende Informationen können zusätzlich auf den Social Media Plattformen zielgruppengerecht publiziert werden. Bevor Sie Texte, Bilder, Filme oder Audioaufnahmen auf eine Multimediaplattform hochladen, klären Sie ab, welche Vorschriften des Betreibers Sie beachten müssen (AGB und dergleichen). Beachten Sie das geltende Recht, insbesondere auch Persönlichkeits-, Urheber- und Strafrecht. Wenn Ihr Beitrag Ihre Arbeit oder Ihren Arbeitgeber betrifft, veröffentlichen Sie Ihre Stellungnahme mit vollständigem Vor- und Nachnamen, Funktion und Abteilung. Sind Sie unsicher, ob Sie sich richtig verhalten, nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten. Geschäftsstelle: Tribschenstrasse 7 Postfach 3065 6002 Luzern Telefon 041 368 58 10 Fax 041 368 58 59 [email protected] www.vlg.ch