1 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studieren ab 50 Kurs: Arbeiten mit dem PC Jürgen Blank, wiss. Mitarbeiter i. R Online Shops und manche Tricks! Das Internet bietet in Sachen Produktsuche, Preisvergleich und Kaufabwicklung viele Möglichkeiten für den privaten Käufer. 1. Kann man es nutzen, um sich vor Kauf in lokalen Geschäften über Preise, technische Daten und Nutzermeinungen zum Produkt zu informieren und … 2. einfach kostengünstig und bequem (bei Beachtung einiger Regeln zur Absicherung des Kauf-/Bezahl- und Liefervorgangs) einkaufen. Beim Onlinekauf steht der Kunde einem weltweiten Markt gegenüber, der nicht immer nur mit fairen Mitteln versucht, Gewinn zu machen. Sollen Käufe über das Internet vollzogen werden, sind einige Stolperfallen zu beachten. Sie sind für ihre Handlungen verantwortlich! Bei unklarer Aussage in einem Angebot – AUSSTIEG!!! Lesen sie sich die einzelnen Schritte bei Auswahl und vor betätigen des “Weiter“ Button genau durch. Achten sie auf die Bedeutung der „Häkchen“ oder „JA“ / „NEIN“ Auswahlfenster! Die Button-Lösung (mit Kostenhinweis) soll für mehr Transparenz beim Online - Einkauf sorgen. Der Komplettpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten muss sichtbar vor dem Absenden der Bestellung angezeigt werden Wie gehe ich vor ? Zuerst den Namen des Produkts, die Herstellerfirma oder die konkrete Bezeichnung in die GOOGLE – Suchmaske eingeben und suchen lassen. Sie erhalten bei einer „unscharfen“ Beschreibung eine ausführliche Ergebnisliste. Links alle Informationen und rechts direkte Firmenanzeigen zum Produkt (dieser Eintrag ist meist von den Firmen bei GOOGLE bezahlt). Mit den erhaltenen Details kann man die Suche präzisieren und entsprechend auswerten. Das solide Wissen kann jetzt für den Kauf im Internet oder vor Ort genutzt werden. Tricks, Fallen und Tipps bezüglich Online Kauf: Nach Kontaktaufnahme mit einem Anbieter über dessen Homepage kommt es mitunter zu Versuchen ihre Kaufentscheidung zu manipulieren oder gar völlig andere Ziele zu erreichen – im Folgenden einige dieser negativen Erscheinungen. Manipulationen: - Ware verknappen (Lagerbestand: „…es sind nur noch wenige auf Lager!“) Angebotszeitraum beschränken („Aktion gilt leider nur bis…“) Gefälschte Bewertungen (Bewertungen selbst oder über Ghostwriter erstellt) 2 - - Zusatzangebote auf dem Weg zur Bezahlung sollen zu weiteren Käufen animieren Vorausgefüllte Warenkörbe am Ende des Bestellvorgangs mit kostenpflichtigen Waren Versteckte Abwählmöglichkeiten bei Zusatzangeboten (Reiserücktrittversicherung) Psychologisch tricksen Anbieter auch mit Kontrastprodukten. Diese stellt der Händler Angebot neben den Artikel, den er am liebsten verkaufen möchte. Als Kontrastprodukte dienen zwei weitere Artikel - einen billigeren und einen teureren. Es zeigt sich, dass dann kaum jemand zum billigsten Artikel greift. Fast alle Käufer wählen das mittlere Produkt und rund zehn Prozent das teuerste. Preise manipulieren: Cookies erkennen den Wiederbesuch einer Angebotsseite und erhöhen den ursprünglichen Preis (Cookie – Pricing). Fallen: Rückversand Falle: Das Produkt entspricht nicht ihren Vorstellungen, sie wollen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch machen. Aber einige Händler verweigern die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten. Das kann man tun: Sie dürfen wahlweise Ihr Recht auf Widerruf oder Ihr Recht auf Rückgabe nutzen. Innerhalb von 14 Tagen können Sie schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Der Rückversand muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Zurück gibt es immer den Produktpreis, bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Rückversandkosten. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und schicken die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück, muss der Händler unabhängig vom Bestellwert auch die Rücksendekosten komplett erstatten. Die Lieferkosten der Ware müssen laut Europäischem Gerichtshof in jedem Fall erstattet werden. Lieferfrist Falle: Der Online-Shop hat ein Produkt als "sofort erhältlich" gekennzeichnet. Auf die Ware wird nun seit 14 Tagen gewartet. Das kann man tun: Ist eine Ware "sofort erhältlich", muss der Händler auch schnell liefern. Das darf keine 14 Tage oder länger dauern. Setzen Sie dem Händler schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) eine kurze Frist von etwa einer Woche zur Lieferung, und nennen Sie ein Datum. Bei langem Verzug haben Sie das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Machen Sie schriftlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Wollen Sie die Ware unbedingt haben, können Sie die Lieferung einklagen – das dauert aber. Transportschaden - Klausel: Bei der Lieferung weist ein Artikel Schäden auf. Die AGB-Klausel des Transporteurs besagt aber, dass Ihre Schadensersatzansprüche verfallen, wenn Sie den Schaden nicht schon beim Empfang melden. Das kann man tun: Haben Sie den Artikel als Privatperson gekauft, gilt die Regelung des Verbrauchsgüterkaufs. Demnach ist es Sache des Händlers, wenn Schäden beim Versand auftreten. Die AGB-Klausel des Transporteurs ist unzulässig. Fotografieren Sie den Schaden, und informieren Sie den Händler darüber. Setzen Sie auch den Transporteur vom Schaden in Kenntnis. Sonst könnte der Händler behaupten, Sie hätten die Ware mutwillig beschädigt. Zusatzkosten: Bei der Bestellung wird versucht, Ihnen unnötige Zusatzleistungen einzureden – z.B. vorab ausgewählte Garantieverlängerung oder Transportversicherung. Das können man tun: Schauen Sie bei jedem Bestellschritt alle Optionen genau an. Entfernen Sie alle Optionen aus dem Warenkorb, die für Sie überflüssig sind. Unnötige Zusatzleistungen und teure Versandoptionen wählen Sie ab. Ist der Endpreis dennoch viel höher als offeriert? Bestellen Sie nicht einfach aus Bequemlichkeit, brechen Sie den Vorgang ab und prüfen Sie die Angebote der Konkurrenz- etwa über Idealo. Gebraucht- oder B -Ware: Statt eines neuen Geräts sendet Ihnen der Händler einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung. Das kann man tun: Kontrollieren Sie die Lieferung genau. In einem Test wurde Computer Bild statt eines neuen Mobiltelefons ein gebrauchtes Gerät geliefert – mit sechs Monate alter Anrufliste und SMS des Vorbesitzers. In solchen Fällen liegt klar ein Mangel vor. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine kurze Frist, Ihnen das richtige Produkt zu liefern. Sie können aber auch das gebrauchte Gerät behalten und den Kaufpreis angemessen mindern lassen oder innerhalb von 14 Tagen per Widerruf vom Kauf zurücktreten. Grau - Importe: Ausländische Internethändler bieten Produkte teils deutlich günstiger an als Onlinehändler im Inland. Das kann man tun: Bei diesen Angeboten handelt es sich um sogenannte Grau- oder Reimporte. Solchen Geräten aus dem Ausland fehlt meist die deutsche Bedienungsanleitung, manchmal lassen sich Menüs nicht auf Deutsch umstellen oder es gibt nur ein Netzteil fürs ursprüngliche Herkunftsland. Weiteres Risiko: Der Hersteller repariert reimportierte Geräte in der Garantiezeit nicht kostenlos. Besser: Gerät sofort zurückschicken wenn nicht ausdrücklich vom Käufer so gewünscht. Vorkassenzahlung: Es wurde nur die Zahlungsart Vorkasse angeboten und genutzt. Nach der Überweisung des Betrags liefert der Händler das bestellte Produkt dann nicht. Das kann man tun: Prüfen Sie die angebotenen Zahlungsarten des Shops. Bei Shops, die Sie nicht kennen, sollten Sie nie per Vorkasse oder Sofortüberweisung bezahlen. Kommt nach der Bestellung keine Ware, laufen Sie sonst dem Geld hinterher. Falls der Händler keine Zahlung per Rechnung oder Nachnahme anbietet, suchen Sie das Produkt über Idealo o.ä. und wählen einen Händler aus, der zwar etwas teurer ist, aber dafür eine verlässliche Zahlungsart anbietet. Nachnahmezahlung: Ein Artikel wurde per Nachnahme bestellt und an der Wohnungstür bezahlt. Erst als der Lieferdienst weg ist, stellen Sie fest, dass nicht das bestellte Produkt geliefert wurde. Das kann man tun: Anders als manche Händler in ihren AGB behaupten, verlieren Sie keine Rechte, wenn Sie nicht sofort bei der Warenannahme den Inhalt eines Pakets prüfen. Unabhängig davon ist so eine Prüfung natürlich sinnvoll. Wichtig: Lassen Sie sich vom Kurier bei Nachnahme einen Zahlungsbeleg geben. Der Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass eine vom Händler per Nachnahme versandte und vom Käufer entgegengenommene Ware nicht beweist, dass die Ware auch bezahlt wurde. Handy - Falle: Handy und Vertrag wurden zusammen online gekauft, aber das Handy nicht geliefert. Die monatlichen Kosten werden dennoch vom Konto abgebucht. Das kann man tun: Verbundene Verträge wie ein Handykauf mit Vertrag können Sie laut Amtsgericht Dortmund widerrufen, wenn das Handy nicht geliefert wird. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Die gezahlten Beträge muss der Händler auch dann erstatten, wenn mit der SIM-Karte schon telefoniert wurde. Zusatzkosten: Preissuchmaschinen und Internet-Shops zeigen stets die reinen Produktpreise inklusive Mehrwertsteuer. Doch fast jeder Kauf verursacht zusätzliche Kosten. Viele Shops listen die Zusatzkosten so unübersichtlich auf, dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis erst im letzten Bestellschritt erfährt. 3 Niedriger Produktpreis + extreme Lieferkosten = höherer Gesamtpreis Hände weg! ABO Falle: Manche Webseiten erklären zum Beispiel nicht deutlich, dass ein Betrag nicht nur einmalig zu zahlen ist, sondern monatlich abgebucht wird. Diese Technik, Forced Continuity genannt, wird oft auch im Zusammenhang mit einem kostenlosen Testzeitraum verwendet. Ablenkungs-/Umleitungsfalle: Wenn man im Internet nach einer Lösung für ein Problem sucht, stößt man auch auf Webseiten, die Antworten bieten – aber man wird auffällig aufgefordert, einen vermeintlichen Experten zu bezahlen. Eigentlich befindet sich die Antwort aber ganz unten oder versteckt auf der Webseite – ohne Kosten! Diese Technik wird Misdirection genannt. Die Aufmerksamkeit des Nutzers wird auf ganz andere Details gelenkt – man hat sich zwischengeschaltet und der Fragende soll bezahlen (auch bei Downloadportalen verbreitet). Versuchter Datendiebstahl während des Bestellvorgangs oder kurz danach: - Eine E-Mail mit der Aufforderung, seine Benutzerdaten auf einer (gefälschten) Internetseite einzugeben (Phishing) Die Bitte, ein Formular auszufüllen und zurückzusenden Ein Telefonanruf von einem vermeintlichen Call-Center der Bank, mit der Bitte, die Benutzerdaten telefonisch bekanntzugeben Ein „Wurm“, der Sie ohne Ihr Wissen auf nachgebaute Webseiten führt (Pharming) Wissenswertes: - - - - Für Bestandskunden eines Onlineshops kann es sich lohnen, den gefüllten Warenkorb etwas „abhängen“ zu lassen. Mit der zweiten Erinnerungsmail kommt oft ein Rabattangebot. Außerdem lohne es sich, den Namen des Händlers mit dem Wort Gutschein in eine Suchmaschine einzugeben. Auf diesem Wege finden sich Rabatt-Codes, die auf dem Weg vom Warenkorb zur virtuellen Kasse eingegeben werden können. Ein beliebter Händlertrick, um bei Such- und Preissuchmaschinen ganz oben zu landen: Sie bieten ein Gerät in einer selten gekauften Farbe sehr günstig an. Ändert der Nutzer dann im Shop die Farbe, wird das Gerät teurer. Das Kalkül des Händlers: Der Kunde ist zu träge, erneut zu suchen und kauft trotzdem. Manche schwarze Schafe bringen z.B. günstig tausende Kabel an den Mann, um sich einen tadellosen Ruf aufzubauen, und bieten dann plötzlich auch wertvolle teure Produkte an, die sie dann nicht verschicken. Einige Händler oder Anbieter verwenden auch Gütesiegel, die falsche Assoziationen wecken. Denn das Siegel bezieht sich mitunter gar nicht auf den Onlineshop oder das jeweilige Produkt, sondern nur auf den Paketdienst oder auf einen verlinkten allgemeinen Testartikel. Während Tricksereien mit überhöhten Versandkosten abgenommen haben, müssen Käufer aber jederzeit mit Zusatzgebühren etwa für Kartenzahlung oder unnötige Versicherungen rechnen. Wird Importware vom deutschen Händler geliefert ändern sich oft Garantie, Gewährleistung und Dokumentation. Bei vielen Preissuchmaschinen wird nicht der Gesamtpreis inklusive Versandkosten berücksichtigt, sondern nur der Gerätepreis. So erklärt sich, dass manche Versandhändler selbst für handliche Produkte, die einfach zu versenden sind – also nicht etwa Großbildfernseher oder Waschmaschinen – Versandkosten zwischen 12 und 18 Euro veranschlagen – zuzüglich Fremdkosten wie Nachnahmegebühren. Werfen Sie daher vor der Kaufentscheidung unbedingt einen Blick auf die Versandkosten, die Sie auf den Internetseiten des Händlers oder der Preisuchmaschinen finden. Bei positiven Erfahrungen mit einem Onlineshop kann man mit Anmeldung eines Newsletters aktuelle Angebote bekommen. Allerdings sollte der Newsletter eine Abwahlmöglichkeit besitzen. Einige Preissuchportale bieten die Möglichkeit eines Preisweckers – dieser funktioniert wie unten im Beispiel gezeigt:. Beispiel Preiswecker (auch bei Idealo möglich) - Ihre Vorteile durch MeinPreisalarm: Amazon-Artikel unterliegen oft Preisschwankungen. Mit MeinPreisalarm.de können Sie zum günstigsten Preis kaufen, indem Sie die Preise beobachten lassen. Dazu müssen Sie nur den gewünschten Preis und Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Wenn Ihr Wunschpreis erreicht wurde, werden Sie sofort per E-Mail informiert und können den Artikel zum günstigeren Preis kaufen. Dieser Artikel basiert auf Veröffentlichungen im Internet und ist für einen PC Kurs zusammengestellt und redigiert worden. Er soll nicht vom Onlinekauf abhalten, sondern eine Nutzen/Risiko Abschätzung beim Leser unterstützen. Als „Neuling“ beim Onlineshopping beginnen sie mit kleineren Kaufsummen bei bekannten Shops oder Versendern z.B. Amazon, Rossmann, Saturn (Media Markt), T-Online Shop usw. Fragen sie im Bekanntenkreis nach Erfahrungen. Setzen sie sich eine Preisgrenze zur Limitierung des Risikos. Richten sie sich für eventuelle Registrierungen eine neue kostenlose Emailadresse nur für solche Zwecke ein.