Beitrag der Fachgruppe SOC zum Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017 – nach den zehn Prioritäten der Kommission geordnet 1. Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Die Strategie Europa 2020 muss gestärkt werden Besondere Maßnahmen sind zu ergreifen, um ein wirtschaftliches Auseinanderdriften zu vermeiden und eine bessere Konvergenz unter den Mitgliedstaaten zu schaffen, indem die Mitgliedstaaten den Prozess mittragen und die Sozialpartner entsprechend ihrer Rolle sowie die Zivilgesellschaft enger eingebunden werden. Die nationalen Parlamente und die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen in die Planung, Durchführung und Bewertung der NRP einbezogen werden, während die Kommission für eine genaue Überwachung ihrer Umsetzung sorgt. Die aktualisierte Strategie Europa 2020 muss mit der Agenda der Vereinten Nationen für die Zeit nach 2015 übereinstimmen und die neuen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) enthalten. Es sind bessere soziale Ziele aufzustellen und starke wirtschaftliche Pfeiler zu bauen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung nachhaltiger, auf die Menschen ausgerichteter Volkswirtschaften, welche die Jugendarbeitslosigkeit vermindern, die Qualität der Arbeitsplätze sichern und die neue Agenda für eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Nötig ist ein ergänzendes System zur Messung des BIP mit zusammengesetzten Indikatoren, die auf Bewertungen anhand vieler Kriterien beruhen, um die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen auf Gesellschaft, Familien und Einzelne erfassen zu können. In diesem Zusammenhang wird der soziale Fortschrittsanzeiger umzusetzen und seine tatsächliche Anwendung im Europäischen Semester sicherzustellen sein. Bei der Erstellung des Jahreswachstumsberichts ist eine stärker formalisierte Konsultation der Organisationen der Zivilgesellschaft durchzuführen. Das Potenzial für die Schaffung grüner Arbeitsplätze muss erschlossen werden: Aufstellung einer Agenda für grünes Wachstum mit Initiativen zur Förderung "grüner" KMU, der Berufsausbildung und der Schaffung guter "grüner" Arbeitsplätze und Nutzung der Finanzierungsinstrumente (Strukturfonds, EIB u.a.). Sozialinvestitionen müssen weiter auf der Tagesordnung bleiben Es muss mehr in die Menschen investiert werden – und zwar bereits ab einem sehr frühen Alter und über das ganze Leben hinweg –, damit sie ihre Qualifikationen verbessern und uneingeschränkt am Arbeits- und Sozialleben teilhaben können: Sicherstellung einer bezahlbaren und guten Kinderbetreuung, Bildung und Ausbildung im Einklang mit dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, Verhinderung des vorzeitigen Schulabgangs, Wohnungsförderung, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Zugang zu Gesundheitsleistungen und aktives Altern. Es müssen Anreize für die Schaffung guter Arbeitsplätze, unternehmerische Initiativen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geschaffen werden; Jugendund Langzeitarbeitslosigkeit müssen bekämpft werden, wie auch die Segmentierung des Arbeitsmarkts und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Es müssen Maßnahmen zugunsten besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen, fairer Löhne, Gleichbehandlung, qualitativ anspruchsvoller öffentlicher Dienstleistungen und eines angemessenen Sozialschutzes ergriffen werden. EESC-2016-01733-00-00-TCD-TRA (EN) 1/3 DE 5. Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion Soziale Säule der WWU Überprüfung der Fortschritte und Überwachung der sozialen Folgen und der Leistung der Sozialpolitik durch Einbeziehung sozialer Indikatoren und Bewertungen der sozialen Auswirkungen in das Europäische Semester. Erstellung eines neuen europäischen sozialpolitischen Aktionsprogramms mit klaren und konkreten Zielvorgaben, mit dem die Ziele der Strategie Europa 2020 aktualisiert werden. Prüfung der Möglichkeit, unter der Armutsgrenze lebenden Personen ein angemessenes Mindesteinkommen zu gewähren, dessen Höhe von den nationalen Gegebenheiten abhängen würde. Entwicklung einer echten europäischen Säule sozialer Rechte. Bewertung der Umsetzung der Ziele für Investitionen in soziale Inklusion und Armutsbekämpfung im Rahmen der Strukturfonds. 7. Ein Raum des Rechts und der Grundrechte auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens Einhaltung, Kontrolle und Förderung der Grundrechte Strengere Kontrolle und Überwachung von Verletzungen der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit durch Organe und Einrichtungen der EU oder durch internationale Organe, in denen die EU und/oder Mitgliedstaaten vertreten sind. Gleichbehandlung und Schutz gefährdeter Gruppen Aufhebung der Blockade des Vorschlags für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (COM(2008) 426 final) und verstärkte Förderung des partizipativen Aspekts der Zivilgesellschaft. Weiterverfolgung der Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 durch eine neue Strategie mit klaren Zielen, praktischen Maßnahmen und einer effektiven Überwachung der Fortschritte bei der Gleichstellung am Arbeitsmarkt, im Bildungswesen sowie bei der Entscheidungsfindung; Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Schutz von Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere der Roma, und Förderung ihrer Beteiligung an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung ihrer Integration. Einbeziehung der Bemerkungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Überprüfung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften und Einführung eines in allen Mitgliedstaaten anerkannten EU-Bevorrechtigungsausweises. Erstellung eigener Indikatoren und Zielvorgaben für schutzbedürftige Kinder und Kinder, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind. 8. Hin zu einer neuen Migrationspolitik Ganzheitlicher Ansatz auf Grundlage von Menschenrechten, Solidarität und Menschlichkeit Vollendung eines echten gemeinsamen europäischen Asylsystems nach Artikel 78 AEUV sowie gerechte Verteilung der Flüchtlinge. EESC-2016-01733-00-00-TCD-TRA (EN) 2/3 Schaffung sicherer, regulärer Routen für die Einreise von Flüchtlingen in die EU, um weitere Todesfälle, Menschenrechtsverletzungen sowie Schleuseraktivitäten und Menschenhandel zu verhindern. Kontinuierliche und gemeinsame Bemühungen auf europäischer Ebene in Bezug auf Suchund Rettungsaktionen, damit möglichst wenige Menschen ihr Leben bei der Überfahrt verlieren. Erhaltung der Errungenschaften des Schengen-Systems und wirksame Kontrollen der Außengrenzen. Obligatorische Registrierung an den Außengrenzen. Alle geplanten Aufnahmezentren müssen rund um die Uhr funktionieren und mehr Aufnahmezentren müssen in Erwägung gezogen werden. Informationskampagnen, um Wirtschaftsmigranten davon abzuhalten, ihr Leben zu riskieren, um in die EU zu gelangen – mit Erfahrungsberichten von Rückkehrern als Gegenmaßnahme zu Falschinformationen der Schleuser. Rückführung abgelehnter Asylbewerber durch die wirksame Umsetzung des Aktionsplans für die Rückkehr in Übereinstimmung mit dem Handbuch zum Thema Rückkehr/Rückführung und durch stärkere Zusammenarbeit im Bereich Rückübernahmepolitik. Unterstützung von Flüchtlingen und Organisationen, die ihnen in den Nachbarländern der Konfliktgebiete helfen. Gestaltung einer umfassenden Arbeitsmigrationspolitik. Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Aktionsplans zur Integration, wobei der Schwerpunkt nicht nur auf Drittstaatsangehörige, sondern auch auf die Aufnahmegesellschaften zu legen ist, die für Gleichbehandlung sorgen müssen. Änderung des Migrationsnarrativs Unkomplizierter Zugang zur EU-Förderung für die Organisationen der Zivilgesellschaft. EESC-2016-01733-00-00-TCD-TRA (EN) 3/3