Stadt & Kulturschutz Aktion Stadt und Kulturschutz [ASK] 5.10.2015 Verspielt die Landeshauptstadt Schwerin sein kulturelles Erbe? www.aktionstadtundkulturschutz.wordpress.com Vorstand/ Mitgliederversammlungsbeschluss 0162/ 76 86 357 [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren. Wir, die ASK Schwerin (Aktion Stadt und Kulturschutz) sind eine in der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin vertretene, durch die Kommunalwahlen durch die Bürgerinnen und Bürger anerkannte politische Wählervereinigung. Aktuell werden wir durch Stadtvertreterin Anita Gröger vertreten. Von Anfang an haben unsere Mitglieder und Unterstützer mit Freude und Hoffnung den Weltkulturerbeantrag für das Schwerin Schloss Ensemble mitgetragen, und tragen ihn auch weiterhin mit. Allerdings, und nun der Anlass unseres Schreibens an Sie; In den vergangenen Monaten haben uns immer häufiger in Sorge stehende Bürgerinnen und Bürger angesprochen und angeschrieben. In Sorge durch die Frage, wie ernsthaft und gewissenhaft städtische Organe und kommunale Entscheidungsträger, sich mit dem kulturellen Erbe und den damit verbunden Pflichten auseinander gesetzt haben, und wie verantwortungsbewusst mit den Pflichten umgegangen wird. Leider konnten wir diese Einwände trotz weiterhin laufender Gesprächsprozesse nicht ausräumen und mussten die tatsächlichen Gegebenheiten so zur Kenntnis nehmen. Einige vergangene, aktuelle und geplante Maßnahmen und Beschlüsse der kommunalen Entscheidungsträger zum Thema Denkmalschutz, lassen uns diese Sorgen weiterhin teilen. Viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude werden und wurden dem Abriss freigegeben. Die Begründung war und ist die gleiche. Um letztendlich Bauland zu schaffen. Hier verweisen wir auf den Anhang, den ein Schweriner Lokaljournalist in Form eines Kommentares öffentlich machte. (Schwimmhalle, Sportflächen etc.) 5.10.2015 Angestrebte Weltkulturerbe-Areal nur partiell betroffen. Es handelt sich hier nicht ausschließlich um einen direkten Eingriff in die Bauwerke des angestrebten Weltkulturerbes, dennoch muss hier die Frage der Reife und des Erbe-Bewusstseins von Seiten der kommunalen Entscheidungsträger angemahnt werden. Der im Erbe-Antragsareal liegende „Küchengarten“, der ehemaligen „Großherzoglichen und städtischen Gärtnerei“ soll anteilig verkauft und anteilig von Seiten der Stadt zur Bebauung genutzt werden. (Ein verkleinertes Areal würde der Tradition entsprechenden Nutzung erhalten bleiben.) Angrenzend zum Schweriner Schloss Ensemble, liegt der von der Landeshauptstadt Schwerin 2011 beschlossene Denkmalbereich „Ostorfer Hals“. In diesem Denkmalbereich befindet sich die historische Schleifmühle, die als eines der schützenswerten Objekte auf die Liste des Kulturerbes soll. Also Teil des potenziellen Weltkulturerbes ist. Ebenfalls hier in diesem angrenzenden Denkmalbereich “Ostorfer Hals“ befindet sich die Sportanlage Paulshöhe. Ein derzeit genutzter Sportplatz – bespielt auch schon vor seiner Fertigstellung. Ein Platz mit Geschichte und Tradition. Die Eröffnung wurde am 20. August 1922 gefeiert. Der Platz ist einer der ältesten bespielten Plätze Norddeutschlands. Nach aktueller Beschlusslage soll dieser Platz einem 1A-Bauland weichen. Seine Lage - unweit des Schweriner See, inmitten einer VillenBausiedlung, der Schlossgarten Allee scheint dafür Ideal, ohne Berücksichtigung der kulturellen und historischen Bedeutung. Uns stellt sich deswegen folgende Frage: Wie kann Schwerin als Landeshauptstadt glaubhaft machen, der Verantwortung eines Weltkulturerbes gerecht zu werden, wenn schon kleinere Denkmalbereiche und unter Denkmalschutz stehende Objekte stiefmütterlich behandelt werden, zumal mit der alten Volksschwimmhalle ähnlich agiert wird? Die Volksschwimmhalle Lankow soll ebenfalls einer Wohnbebauung weichen. Die Lage, mit einer direkten Zufahrtsstraße bei zeitgleicher Nähe zu einem See, ist auch hier ökonomisch nachvollziehbar. Aktuell, laufen die Abrissarbeiten. Fenster sind ausgebaut, Bagger vor Ort. Die alte „Volksschwimmhalle, wurde derweil vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg Vorpommern zu einem Denkmal erklärt. Die Landeshauptstadt Schwerin erkennt diese Entscheidung des Landesamtes von Mecklenburg Vorpommern trotz verhängtem Baustopp nicht an und setzt den Abriss fort. Ein Entsprechendes gerichtliches Verfahren vor dem Seite 2 5.10.2015 Verwaltungsgericht soll zum Jahreswechsel zum Abschluss kommen. Bei weiteren Abrissarbeiten, würde die Entscheidung dass es sich bei diesem Gebäude um ein Denkmal handelt zu spät kommen. Es werden Fakten geschaffen und eine Strafzahlung in Kauf genommen. Das Denkmalschutzgesetz vom Mecklenburg Vorpommern sieht bei fahrlässiger und bewusster Beschädigung an einem Denkmal ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro vor. Einen Antrag an die Stadt, zumindest den Abriss bis zum Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu stoppen wurde von Seiten der Stadt abgelehnt. Bei der derzeitigen Herangehensweise der kommunalen Entscheidungsträger, ist anzunehmen, dass ein Denkmal nur dann nützt, wenn es das entsprechende Logo erhalten hat, das Touristen anzieht. Jedes andere Denkmal hingegen, das Investition und Verantwortung bedeutet, wird wider besseren Wissens der Ökonomie geopfert. Unsere letzten Hoffnung Wir erhoffen uns durch dieses Schreiben eine ernsthafte und tiefergehende Debatte um die Verantwortung gegenüber Denkmälern und dem zukünftigen Weltkulturerbe. Daher bitten wir Sie um Einflussnahme dahingehend, dass wir, durch Ihre Hilfe in dieser Stadt eine derartige Debatte für ein stabiles Erbebewusstsein und die damit verbundene Verantwortung in Gang setzen. Dies könnte durch eine Stellungnahme und Einschätzung Ihrerseits gelingen. Die Form und Ausgestaltung einer entsprechenden Unterstützung zur Herbeiführung einer tiefergehenden Debatte obliegt selbstverständlich Ihnen selbst. Herzlichst Der Vorstand der Aktion Stadt und Kulturschutz Den Artikel zum Umgang mit Denkmalen in der Landeshauptstadt von einem ASK Mitglied und freiem Journalist gibt es hier für Sie zum Nachlesen. Anmerkung: Ungeachtet der oben beschriebenen Umstände kommen wir zudem nicht umher, Ihnen ebenfalls mitzuteilen, das Schwerin seit einigen Jahren sein Stadtgeschichtsmuseum aus Kostengründen geschlossen hat. Die historischen Artefakte und Güter lagern nach Aussage der Stadtverwaltung seit dem unsachgemäß und ohne Brandschutz. Seite 3 5.10.2015 Seite 4